ESF-Bundesmodellprogramm. Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas. zum Antragsverfahren. Version 6 Stand: August 2015



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Transkript:

ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas FAQ Häufige Fragen zum Antragsverfahren Version 6 Stand: August 2015 Inhalt 1. Kofinanzierung: Was ist mit Lehrkraft bezogenen Kosten gemeint?... 2 2. Wie müssen Gehaltssteigerungen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden?... 2 3. Wie können die Weiterleitungsempfänger ihre Eigenmittel als Kofinanzierung erklären?... 3 4. Muss das Projektpersonal zusätzlich eingestellt werden?... 3 5. Konkretisierung zur Bemessungsgrundlage der standardisierten Einheitskosten für die Lehrerzeitstunde... 3 6. Müssen alle Kooperationsvereinbarungen für die gesamte Projektlaufzeit bereits bei der Antragstellung vorliegen?... 3 7. Wann beginnt bzw. endet der Förderzeitraum?... 4 8. Gibt es Vorgaben/Vorlagen für die Arbeitsverträge der Teilnehmenden, bzw. müssen bestimmte Rahmenbedingungen genannt werden?... 4 9. Wann sind die Arbeitsverträge der Teilnehmenden zur Prüfung vorzulegen?... 4 10. Wie sind die Lehrkraft-Zeitstunden nachzuweisen?... 4 11. Was gehört zum Arbeitgeber-Bruttoentgelt zuwendungsfähige Personalausgaben?... 5 wird ggf. aktualisiert/um weitere Fragen ergänzt ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: www.chance-quereinstieg.de

1. Kofinanzierung: Was ist mit Lehrkraft bezogenen Kosten gemeint? Bitte beachten Sie die Änderung zu den FAQ des Interessenbekundungsverfahrens (Frage 22) Mit Lehrkraft bezogenen Kosten sind diejenigen Kosten gemeint, die der Fachschule/- akademie im Rahmen des Unterrichts entstehen. Zwecks Verwaltungsvereinfachung sind für die bzgl. der Unterrichtung der Teilzeit- Fachschülerinnen und -Fachschüler bei den Fachschulen/-akademien anfallenden Kosten standardisierte Einheitskosten für die Lehrkraft-Zeitstunde in Höhe von 30,25 Euro für das Jahr 2015 ermittelt worden. Aufgrund der Tarifprogression unterliegen diese Standardeinheitskosten einer jährlichen Tarifanpassung in Höhe von 2 %. Diese standardisierten Einheitskosten gelten sowohl für staatliche als auch für private Fachschulen/-akademien. Es können Schuljahr bezogen Kosten für die Unterrichtsstunden, deren zeitliche Vor- und Nachbereitung sowie die Aufwendungen für die fachschulseitige Begleitung der Projekt-Teilnehmenden am Praxis-Ausbildungsort in Zeitstunden geltend gemacht werden. Der Nachweis der Lehrkraft bezogenen Kosten kann dann mittels eines durch die Lehrkraft zu führenden Stundennachweises erfolgen. Sollte der Unterricht der geförderten Ausbildungsgänge nur unter Einbeziehung von Honorarkräften erfolgen können, werden diese Honorarausgaben im Projekt als Personalausgaben Fachschule/-akademie behandelt und können somit ebenfalls als Kofinanzierung eingebracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich Honorare für den Unterricht, dessen zeitliche Vor- und Nachbereitung sowie die Aufwendungen für die fachschulseitige Begleitung der Projekt-Teilnehmenden am Praxis-Ausbildungsort in Zeitstunden als Personalausgaben geltend gemacht werden können, jedoch keine Materialoder Reisekosten. Sollten Honorarverträge auch solche Kosten beinhalten, ist bei der Vertragsgestaltung und Rechnungslegung auf eine klare Abgrenzung der verschiedenen Kostenarten zu achten. 2. Wie müssen Gehaltssteigerungen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden? Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nur in der Höhe geltend gemacht werden können, in der sie im Finanzierungsplan kalkuliert worden sind. Das bedeutet auf die Gehälter bezogen, dass alle absehbaren Gehaltssteigerungen bereits im Finanzierungsplan abgebildet werden müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, eine jährliche Tarifanpassung sowie etwaige Steigerungen der Gehälter durch Erreichen einer höheren Stufe der entsprechenden Entgeltgruppe des TVöD in die Kalkulation mit einzubeziehen, sofern dies bereits jetzt absehbar ist. Nur dann ist es möglich, über den Projektzeitraum gesteigerte Entgelte geltend zu machen. Andernfalls wäre dafür ein Änderungsantrag erforderlich. Falls Sie Gehaltssteigerungen, unabhängig davon welcher Ursache, in den Finanzierungsplan einpflegen, ist eine Dokumentation der Zusammensetzung der Steigerung erforderlich. Setzt sich ein gesteigertes Gehalt beispielsweise aus einer Tarifanpassung und einem Aufstieg in eine höhere Stufe zusammen, müssen Sie die einzelnen Komponenten darstellen. Dies kann formlos, beispielsweise in einer von Ihnen erstellten Excel-Tabelle oder ausformuliert in einer Erklärung erfolgen. Diese Dokumentation ist erforderlich, damit auch zu einem späteren Version 6 vom 01.09.2015 www.chance-quereinstieg.de 2

Zeitpunkt (beispielsweise anlässlich einer Prüfung des Programmes durch die EU) nachvollziehbar ist, warum das Gehalt gestiegen ist. 3. Wie können die Weiterleitungsempfänger ihre Eigenmittel als Kofinanzierung erklären? Um ihre Eigenmittel als Kofinanzierung einzubringen, müssen die Weiterleitungsempfänger die Kofinanzierungserklärung für Drittmittel ausfüllen. Ob es sich bei den Mitteln um kommunale, Landes- oder private Mittel handelt, hängt von der Rechtsform des Weiterleitungsempfängers ab, nicht davon, wer ihm diese zur Verfügung gestellt hat. Ist der Weiterleitungsempfänger also privatrechtlich organisiert, handelt es sich um private Mittel, ist er öffentlich-rechtlich organisiert, handelt es sich um kommunale bzw. Landesmittel. Letzteres gilt ebenfalls bei der Kofinanzierungserklärung für Eigenmittel. Es ist nur relevant, wer die Mittel in das Projekt einbringt und nicht, woher diese Mittel ursprünglich stammen. Ist beispielsweise eine Fachschule Antragsteller und diese wird vom Land finanziert, muss nur eine Kofinanzierungserklärung für Eigenmittel durch die Fachschule eingereicht werden, nicht aber eine für Drittmittel vom Land. 4. Muss das Projektpersonal zusätzlich eingestellt werden? Nein! Die Stellen für das Projektpersonal dürfen auch mit bereits vorhandenem Personal besetzt werden. Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Tätigkeit klar von der regulären zu trennen ist. Dies muss bspw. durch den Stundennachweis anteiliger Projekteinsatz nachgewiesen werden. 5. Konkretisierung zur Bemessungsgrundlage der standardisierten Einheitskosten für die Lehrerzeitstunde Bitte beachten Sie auch die entsprechende Ergänzung im finanztechnischen Förderleitfaden und in der Arbeitshilfe. Es können Schuljahr bezogene Kosten für die Unterrichtsstunden, deren zeitliche Vor- und Nachbereitung sowie die Aufwendungen für die fachschulseitige Begleitung der Projekt- Teilnehmenden am Praxis-Ausbildungsort in Zeitstunden geltend gemacht werden. Der Umfang der Unterrichtszeit sowie der dafür in Anrechnung zu bringenden Vor- und Nachbereitungszeit richtet sich nach den bundeslandspezifischen Regelungen. Die Praxisbesuche sind in Zeitstunden ohne Fahrtzeiten anzugeben. Ihr Umfang bemisst sich nach den curricularen Vorgaben zur fachschulseitigen Praxisbegleitung in den jeweiligen Bundesländern. 6. Müssen alle Kooperationsvereinbarungen für die gesamte Projektlaufzeit bereits bei der Antragstellung vorliegen? Nein. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht absehbar ist, wie sich das Projekt in den nächsten Jahren entwickeln wird, müssen die Kooperationsvereinbarungen nur für diejenigen Einrichtungen zur Antragstellung vorliegen, die zum Zeitpunkt des Projektstartes bereits beteiligt sind und die Teilnehmenden des ersten Ausbildungsjahrgangs (2015-2018) beschäftigen. Bei der Kostenkalkulation sollten jedoch bereits bei Antragstellung alle Version 6 vom 01.09.2015 www.chance-quereinstieg.de 3

Teilnehmenden, die in den drei Ausbildungsjahrgängen beschäftigt werden sollen, unabhängig davon, ob alle Einrichtungen feststehen, berücksichtigt werden. Entsprechende Blanco- Finanzierungspläne sind den an die Antragsteller versandten Anträgen beigefügt worden. Sollten Sie neue Kooperationspartner in Ihr Projekt aufnehmen, müssen sowohl das Formular 3 als auch die Kooperationsvereinbarung aus dem IBV ausgefüllt werden. Darüber hinaus sind alle finanztechnischen Unterlagen einzureichen (Finanzierungsplan, Weiterleitungsvertrag etc.). 7. Wann beginnt bzw. endet der Förderzeitraum? Der Förderzeitraum beginnt bis zu drei Monate vor Beginn der Ausbildung. Der Förderzeitraum endet mit dem Ende des letzten Schuljahres des letzten Ausbildungsjahrgangs, spätestens jedoch am 31.08.2020. 8. Gibt es Vorgaben/Vorlagen für die Arbeitsverträge der Teilnehmenden, bzw. müssen bestimmte Rahmenbedingungen genannt werden? Die Arbeitsverträge müssen einen Hinweis auf das ESF-Bundesmodellprogramm enthalten. Beispielsweise: Dieser Arbeitsvertrag wird im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas geschlossen. Der Arbeitnehmer muss die ihn betreffenden Bedingungen des Programms erfüllen. 9. Wann sind die Arbeitsverträge der Teilnehmenden zur Prüfung vorzulegen? Die Arbeitsverträge der Teilnehmer/innen sind jeweils zum 1. Tag des Schuljahres zusammen mit den Einwilligungserklärungen der Teilnehmer/innen dem BAFzA zur Prüfung vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass der Beginn des Vertrages mit dem Maßnahmebeginn zusammenfällt. 10. Wie sind die Lehrkraft-Zeitstunden nachzuweisen? Die Lehrkraft-Zeitstunden sind mithilfe eines Stundennachweises zu erfassen. Dies gilt sowohl für die Unterrichts- als auch für die Vor- und Nachbereitungszeiten sowie für die Praxisbesuche. Ein Muster für einen solchen Stundennachweis und eine entsprechende Erläuterung stehen auf der Internetseite des BAFzA als Download zur Verfügung (http://www.bafza.de/aufgaben/esf-foerderprogramme/quereinstieg-maenner-und-frauen-inkitas/downloads.html). Ausfüllhilfe: Da für den Nachweis der Lehrkraft-Stunden nur die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden erfasst werden muss, sind die Anweisungen in den Erläuterungen nicht vollständig anzuwenden: - Kopf: Eintragung der Antragsnummer, des Namens und des Vornamens der Lehrkraft. Alle anderen Felder im Kopf der Tabelle bleiben unberücksichtigt! - Anpassung des Monats im Feld A10 - An Tagen, an denen Stunden erbracht wurden, ist in der Spalte Erfassung der Arbeitszeit Version 6 vom 01.09.2015 www.chance-quereinstieg.de 4

tatsächliche Zeit auszuwählen und eine entsprechende Eintragung in der Spalte Arbeitszeit im Projekt vorzunehmen. - An Tagen, an denen keine Stunden erbracht wurden, ist die Spalte Erfassung der Arbeitszeit leer zu lassen. Sollten Eintragungen in der Spalte Arbeitszeit im Projekt vorgenommen werden, so werden diese bei der Summierung nicht berücksichtigt. Dadurch, dass im Kopf der Tabelle keine Eintragungen vorgenommen wurden, gibt es kein Soll (hier erscheint 00:00 ) und dementsprechend keine weitere zu berücksichtigende Zeiten. Am Ende des Monats wird nur die Summe der Arbeitszeit im Projekt der Zeilen, die mit tatsächliche Zeit ausgefüllt sind, angezeigt. Wichtig: Die Angabe der Stunden erfolgt in Zeitstunden (60 min). 11. Was gehört zum Arbeitgeber-Bruttoentgelt zuwendungsfähige Personalausgaben? Als zuwendungsfähige Personalausgaben gelten das Arbeitnehmer-Bruttoentgelt (inklusive der jährlichen Sonderzahlung und vermögenswirksamen Leistungen) und die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (AG-Anteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Zusätzlich werden sowohl die Umlagen U1, U2 (Entgeltfortzahlungsversicherung), die Insolvenzgeldumlage und die gesetzliche Unfallversicherung der Arbeitgeber (Berufsgenossenschaft) als zuwendungsfähig anerkannt. Weiterhin sind auch tarifvertraglich vereinbarte, zusätzliche Anteile des Arbeitgebers zur Altersvorsorge zuwendungsfähig. Weitere Personalzusatzkosten aufgrund freiwilliger Leistungen werden nicht anerkannt. wird ggf. aktualisiert/um weitere Fragen ergänzt. Version 6 vom 01.09.2015 www.chance-quereinstieg.de 5