Sonderschutzplan Bereich 3

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Transkript:

Anlage 4 zum Sonderschutzplan Waldbrand Merkblatt Landeplätze für Hubschrauber (Außenstationen)

Allgemeines Das Land Hessen bedient sich primär der hessischen Polizei-Fliegerstaffel in Egelsbach und der Polizei-Fliegerstaffel der Bundespolizei in Fuldatal, bzw. der beiden in Hessen stationierten Zivilschutzhubschrauber Christoph 2 in Frankfurt und Christoph 7 in Kassel. Sollten die Kapazitäten des Landes Hessen und des Bundesministerium des Inneren nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf, Luftfahrzeuge (CH 53) der Bundeswehr anzufordern. Die Kosten sind von der jeweilig anfordernden Stelle zu tragen. Ein entsprechendes Anforderungsschreiben befindet sich im Anhang. Der vorgegebene schriftliche Anforderungsweg über das Lagezentrum ist einzuhalten. Eine telefonische Vorabinfo über eine geplante Anforderung der Hessische Fliegerstaffel, bzw. der Fliegerstaffel der Bundespolizei ist von beiden Stellen, aus organisatorischen bzw. aus Gründen der Zeitersparnis für die Aufrüstung der entsprechenden Luftfahrzeuge gewünscht. Auch wenn es letztendlich dann nicht zu einer formalen Anforderung kommen sollte. Eine telefonische Vorabinfo der Kräfte der Bundeswehr ist ausgeschlossen.

Landeplatzanforderung Größe : Ausmaße des Landeplatzes ca. 100x100 m (Sportplatzgröße), kleinere Ausmaße in Absprache mit der Hubschrauberbesatzung ggf. Landepunkt markieren (Farbe, befestigte Warnlampe etc.) keine losen Gegenstände Bodenfestigkeit: Ausreichend wenn durch LKW 5 t befahrbar (Vorsicht bei Sportplätzen mit unterirdischer Bewässerungsanlage) Die Oberfläche des Landeplatzes: Bewuchs nicht höher als 30 cm (Ausnahme Gras) Landeplatz frei von leichtbrennbaren Gegenständen Keine Gegenstände die aufgewirbelt werden können Staubentwicklung möglichst gering halten (Aschesportplätze ungeeignet) Die Umgebung des Landeplatzes: Hochspannungsleitungen, Masten, Industrieschornsteine etc. dürfen die Anund und Abflugrichtung nicht beeinträchtigen. Ausleuchtung ist nicht zwingend erforderlich, wenn ist es ausreichend das Umfeld des Landeplatze auszuleuchten, Beleuchtung darf Luftfahrzeugführer nicht blenden

Infrastruktur des Landeplatzes: Bei der Gleichzeitigen Nutzung als Löschwasserreservoir (Anlage Grafik 2) ist der Löschwasserbehälter in der Mitte des Landeplatzes aufzustellen, es wird eine ebene Fläche mit einem Mindestdurchmesser von 10 m² benötigt. Neigung maximal 5%, der Untergrund sollte sauber und staubfrei sein -frei von scharfkantigen Gegenständen Die Versorgung des Luftfahrzeuges mit Kraftstoff wird durch die jeweilige Organisation (Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr) sicher gestellt Brandschutz: Bei An und Abflug, sowie Betankungsvorgängen ist Löschbereitschaft mittels Schwerschaum sicher stellen, wenn vorhanden ist AFFF als Schaumbildner zu bevorzugen (bei entsprechendem Einsatz Umweltgefahren beachten) Beim Einsatz von mehreren Luftfahrzeugen sollte ein Koordinator (Luftfahrzeugführer) als Abschnittsleitung mit entsprechender Ausstattung (z.b. ELW) eingesetzt werden DGUV Information 214-911 (BGR 162) Sichere Einsätze von Hubschraubern bei der Luftarbeit ist grundsätzlich zu beachten Über die Nutzung des Landeplatzes entscheidet in letzter Instanz der jeweilige Luftfahrzeugführer.

Sicherheitsregeln: Keine Annäherung an das laufende Luftfahrzeug ohne Aufforderung durch die Besatzung Annährung an das Luftfahrzeug nur von vorne (Sichtfeld der Besatzung, siehe Anlage Grafik 3) Keine lose Kopfbedeckung im Gefahrenbereich des Luftfahrzeuges Lose Gegenstände sind vom Landeplatz zu entfernen bzw. gegen den Abwind bei Luftfahrzeugen (downwash) zu sichern Landeplatz sowie An- und Abflugbereich sind von Personen/Einsatzkräften nicht zu betreten/ befahren, Abstand zum Luftfahrzeug ca. 30 m Im Bereich des Landeplatzes ist den Anweisungen der Luftfahrzeugbesatzungen zu folgen

Grafik 1: Standorte Sondereinsatzmittel Waldbrand

Grafik 2: Darstellung Landeplatz mit Löschwasserbehälter

Grafik 3: Raumordnung Landeplatz Quelle: Quelle: Förderverein Christoph 9 Duisburg

Grafik 4a: Fernmeldeeinsatzskizze (Digitalfunk)

Grafik 4b: Fernmeldeeinsatzskizze (Analogfunk)