FACHWIRT/IN FACILITY MANAGEMENT (GEFMA)

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Transkript:

FACHWIRT/IN FACILITY MANAGEMENT (GEFMA) LEHRGANGSBESCHREIBUNG START 20.09.2018 Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee 20 44795 Bochum Tel. 0234 9447-575 Fax 0234 9447-599 www.e-b-z.de Es ist den Lehrgangsteilnehmern oder Dritten nicht gestattet, die Skripte oder sonstiges Unterrichtsmaterial zu vervielfältigen, zu verleihen oder zu veräußern.

Inhalt 1 Qualitätsstandards... 1 2 Lehrgangsmerkmale... 2 3 Zielgruppen... 3 4 Lehrgangsinhalte... 3 5 Dozentenpool... 5 6 Termine... 6 7 Abschlussprüfungen... 7 8 Kosten und Förderung... 7 9 Anmeldung und Information... 8

Skriptname - Untertitel 1 Qualitätsstandards Zertifizierung nach DIN ISO 29 990 Die Stiftung EBZ inkl. der EBZ Akademie und die zu ihr gehörende EBZ Business School haben die Zertifizierung nach DIN ISO 29 990 erhalten. Die anspruchsvolle internationale Norm ist ein Servicestandard für Lerndienstleistungen und gleichzeitig ein Qualitätsmanagementsystem für Lerndienstleister in der Aus- und Weiterbildung. Dass das EBZ die ISO-Norm vollumfänglich erfüllt, bestätigt nun nach eingehender Prüfung die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen GmbH). Die Zertifizierung erstreckt sich auf das EBZ Berufskolleg, die EBZ Akademie sowie die EBZ Business School und damit ausnahmslos auf alle Bildungsangebote des Hauses. Dr. Carsten Koitz ist der von der DQS entsandte Prüfer, der sich eingehend damit befasst hat, wie das EBZ seine Prozesse und die Erstellung seiner Bildungsangebote organisiert. Er erklärt anlässlich des Abschlusses der Zertifizierung: Das Haus erfüllt die Vorgaben der Norm in vorbildlicher Weise und ist damit einer der ersten Bildungsanbieter in Deutschland, die nach diesem international anerkannten Standard ausgezeichnet werden. Zertifizierung nach GEFMA Richtlinie 620 Die Richtlinie GEFMA 620 beschreibt Ziele, Anforderungen und Inhalte für die Ausbildung zum Fachwirt Facility Management (GEFMA). Ziel dieser Richtlinie ist die praxisgerechte Aus- und Weiterbildung zum Fachwirt FM, dessen Aufgabe es ist, die Bedarfe des Kunden im Bereich Facility Management auf taktischer oder operativer Ebene umzusetzen und dafür ein geeignetes Steuerungssystem optimal zu nutzen sowie die erforderlichen Managementmethoden anzuwenden. Bei der Überarbeitung der Richtlinie GEFMA 620 (von 2008-03) fließen die Erfahrungen ein, die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Unternehmen Deutschlands gesammelt worden sind. Des Weiteren werden bei der vorliegenden Weiterentwicklung die Veränderungen im Facility Management in den letzten Jahren, insbesondere auf Grundlage der Verabschiedung der DIN EN 15221-1, berücksichtigt. Die Richtlinie ist der Standard für die Ausbildung zum Fachwirt Facility Management, der die Veränderungen im Facility Management in Deutschland, insbesondere auf der Grundlage der DIN EN 15221-1 berücksichtigt. Damit wird den Bildungsunternehmen zugleich eine Orientierungshilfe an die Hand gegeben, um die sonstige Ausund Weiterbildungen im Facility Management qualitätsorientiert zu gestalten. Darüber hinaus unterstützt die Richtlinie Bildungssuchende, das breitgefächerte Ange-bot besser beurteilen zu können. Es werden praxisbezogene Anforderungen an Bildungsleistungen im Facility Management definiert. Die Bildungsinhalte der Richtlinie orientieren sich an dem Richtlinienwerk des GEFMA e.v., insbesondere an der Richtlinie GEFMA 100, die den Begriff des Facility Management in seiner praktischen Bedeutung für die Aktivitäten in und an Gebäudesystemen und zugehörigen Sachanlagen im Lebenszyklus beschreibt. 1

2 Lehrgangsmerkmale Die Fortbildung Fachwirt/in Facility Management gliedert sich in drei Teile 1) Präsenzunterricht Im Präsenzunterricht wird das Curriculum des Lehrgangs vollständig erarbeitet. Im Rahmen von 24 Unterrichtstagen werden die Lehrgangsmodule verzahnt unterrichtet. Die einzelnen Tage werden workshopartig aufgebaut und stets durch Fallstudien und Beispiele aus der Wohn- und Gewerbeimmobilienwirtschaft angereichert. 2) Selbstlernphase In den Selbstlernphasen beschäftigen sich die Teilnehmenden mit der eigenständigen Erarbeitung von Selbstlernmaterialein, Fallstudien, Skripten und weiteren Materialien. Die Selbstlernphasen haben hinsichtlich der Präenzphasen vor- und nachbereitenden Charakter und dienen der Vertiefung einzelner Inhalte. Die Teilnehmenden erhalten didaktisch aufbereitete Studienbriefe z. B. zu den Themen Kaufmännisches Gebäudemanagement Lebenszyklus(kosten-) management von Immobilien Vermietung und Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien 3) Projektarbeit Lehrgangsbegleitend fertigen die Teilnehmer eine modulübergreifende Projektarbeit an, die die Verzahnung der Lehrgangsinhalte mit eigenen praktischen Erfahrungen oder Herausforderungen erfordert. Die Projektarbeit ist zum Abschluss einem Prüfungsgremium vorzustellen und wird durch das Dozententeam begleitet und betreut. Die Teilnehmer erhalten ein qualitatives Feedback zu ihrer Arbeit. Workload Die gesamte Fortbildung umfasst 500 Unterrichtseinheiten, von denen 220 als Präsenzunterrichtsstunden 180 Stunden in der Selbstlernphase und 100 Stunden für die Ausarbeitung und Präsentation der Projektarbeit vorgehen sind. Die Fortbildung wird über eine webbasierte Lernplattform organisiert und tutoriell begleitet. Bei Bedarf werden schwerpunktmäßig Webinare eingerichtet, die den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten mit den Fachdozenten in den Dialog zu treten, Verständnisfragen zu klären, aber auch um untereinander Lerngruppen zu bilden und miteinander zu lernen. Der Aspekt der Lerngruppenbildung wird im Rahmen des ersten Unterrichtsblocks aktiv durch das EBZ gefördert und unterstützt.

3 Zielgruppen Qualifizierte Fachkräfte an den Schnittstellen sind ein wesentlicher Faktor für stabile Prozesse in der Nutzungsphase von Immobilien, daher richtet sich die Fortbildung insbesondere an die folgenden Personenkreise: Facility Manager/Objektbetreuer Property Manager Mitarbeiter aus dem Bereich FM Dienstleistung und Instandhaltung Immobilienkaufleute Quereinsteiger Bei Unsicherheiten nehmen Sie im Vorfeld Ihrer Anmeldung bitte das Beratungsangebot der EBZ Akademie wahr 0234 9447 575 oder akademie@e-b-z.de 4 Lehrgangsinhalte EBZ Bochum Lehrgangsbeginn 20.09.2018 Facility Management: Grundlagen, Begrifflichkeiten und Werkzeuge FM als strategischer Ansatz Leistungsebenen von FM Geschichte des FM Das Berufsbild des Facility Managers (FMs) Einsatzgebiete und Spezialisierungen des FMs Das Leistungsprofil des Facility Managements Trends / FM-Markt Begriffe und Definitionen Lebenszyklus von Immobilien Betreiberverantwortung Betreiber- und Unternehmerpflichten Risikomanagement Rechtliche Vorschriften und Richtlinien Prozessorientierung im FM Managementprozesse im FM Projektmanagement im FM Grundlagen des PM FM-Projekte planen und steuern inkl. Fallbeispiele an aus Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien CAFM-Systeme Profil und Kompetenz des Facility Managers Kundenorientierung Begleitend zu den Präsenzunterrichtsphas en erarbeiten die Teilnehmenden die Selbstlernmaterialien und bereiten die Projektarbeit vor. Organisiert wird der Zertifikatslehrgang über die webbasierte EBZ- Lernplattform. Die Teilnehmenden erhalten laufende tutorielle Betreuung durch die

Kaufmännisches Gebäudemanagement Externes und internes Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung im FM Lebenszykluskosten Controlling im FM Prozesskostenrechnung im FM Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Kennzahlensysteme und Benchmarking im FM Balanced Scorecard Vertrags- und Versicherungsmanagement Sonstige Verwaltungsprozesse Haus- und Mietverwaltung Mietflächenvermarktung Nebenkostenabrechnung Nutzungskostenrechnung Inventarverwaltung Schlüsselverwaltung Maschinenparkverwaltung Fuhrparkverwaltung sonstige Verwaltungstätigkeiten Abgrenzung Wohnungswirtschaft und Gewerbe Protokolle und Eintragungen Instandhaltungsmanagement Kostenermittlung, -planung, -überwachung und Investitionsrechnung Fallbeispiele zur Optimierung kaufmännischer Prozesse aus Wohnungswirtschaft und Gewerbe Bildungsreferenten der EBZ Akademie. Bei Bedarf und zur Vertiefung der Fachinhalte werden Webinare eingerichtet, in den Teilnehmer und Dozenten miteinander kommunizieren. Technisches Gebäudemanagement Ver- und Entsorgungstechnik Instandhaltungsmanagement Unterhaltung Technische Betriebsführung Dokumentation Computer Integrated Building (CIB) und Gebäudeautomation Energiemanagement und energieeffiziente Betriebsführung Baukosten, Lebenszykluskosten Fallbeispiele zur Optimierung technischer Prozesse aus Wohnungswirtschaft und Gewerbe Infrastrukturelles Gebäudemanagement Flächenmanagement Dienstleistungen im infrastrukturellen GM Reinigungsdienste Sicherheitsdienste Hausmeisterdienste Dienste in Außenanlagen Catering Supportdienste Sonstige Dienste Ergebnisorientierte Leistungsverzeichnisse Vergabe von Dienstleistungen + Koordinierung Systeme zur Qualitätssicherung

Fallbeispiele zur Optimierung infrastruktureller Prozesse an der Schnittstelle Gewerbe- / Wohnimmobilien Überfachliche Handlungskompetenz en im FM Rollen- und Berufsbilder im FM Vermietungs- und Verhandlungstraining Sicheres und überzeugendes Auftreten Projektergebnisse präsentieren und verteidigen Konfliktmanagement Zeit- und Selbstmanagement Projektarbeit (lehrgangsbegleitende Erstellung) Systematisches Vorgehen zur Erstellung der Projektarbeit Themenfindung, Vorbereitung und Betreuung der Projektarbeiten Präsentation und Diskussion der Projektergebnisse Abschlussprüfung / Vorstellung der Projektarbeit 23.02.2019 5 Dozentenpool Erfahrene Experten und Fachreferenten des EBZ, u.a. Prof. Dr. Markus Thomzik Fachbereich Maschinenbau und Facilities Management, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Dipl.-Ök. Ann-Kathrin Sangmeister-Spitzer Expertin für Asset- und Propertymanagement Harriet Ziegler Senior Real Estate Asset Managerin und Personal & Business Coach Norman Kaul Spezialist im operativen Gebäudebetrieb für das Zusammenspiel, Technik Mensch Bau

6 Termine Der Präsenzunterricht wird in 3-Tages-Blöcken (donnerstags bis samstags) durchgeführt. Terminübersicht des Lehrgangs Fachwirt/in Facility Management Block 1 20.09.2018-22.09.2018 Block 2 08.11.2018-10.11.2018 Block 3 29.11.2018-01.12.2018 Block 4 13.12.2018-15.12.2018 Block 5 10.01.2019 12.01.2019 Block 6 24.01.2019 26.01.2019 Block 7 07.02.2019 09.02.2019 Block 8 20.02.2019 22.02.2019 Abschlussprüfung 23.02.2019 Veranstaltungsort: Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) Springorumallee 20 44795 Bochum

7 Abschlussprüfungen Wesentlicher Teil der Abschlussprüfung ist die Anfertigung und Vorstellung einer Projektarbeit. - Selbstkontroll- und Fremdkontrollaufgaben im Rahmen der Selbstlernphasen - 4 Klausuren, die Rahmen des Präsenzunterrichtes geschrieben werden - Anfertigung einer übergreifenden Projektarbeit, die auf Basis einer breit angelegten Case Study aus dem Bereich des FM anzufertigen ist. Durch die Projektarbeit sollen tiefgehende und übergreifende Kompetenzen im Facility Management unter Beweis gestellt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung. 8 Kosten und Förderung 4.200,00. Die Lehrgangsgebühren sind zahlbar in 4 Raten oder monatlich. Bildungsurlaub Dieser Lehrgang ist als anerkannte Bildungsveranstaltung durch die Bezirksregierung Arnsberg gem. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genehmigt worden (Aktenzeichen 49.3). Das bedeutet, dass Sie für die Präsenzphasen Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen Ihnen pro Kalender-jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Diese Regelegung gilt für NRW. Für Regelungen in anderen Bundesländern sprechen Sie uns bitte an. Bildungsscheck Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie für die Fortbildung einen Bildungsscheck in Höhe der Hälfte der Kosten (aber max. 500,00 pro Bildungsscheck) in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Bildungsschecks vor dem offiziellen Start der Fortbildung erfolgt sein muss. http://www.bildungsscheck.nrw.de Der Bildungsscheck gilt für Nordrhein-Westfalen. Bitte erkundigen Sie sich vor Anmeldung zur Fortbildung, ob es in Ihrem Bundesland eine vergleichbare Leistung gibt! Bildungsprämie Teilnehmer aus anderen Bundesländern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungsprämie in Höhe von 500,00 oder andere bundeslandespezifische Bildungsförderungen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Unterkunft und Verpflegung während der Teilnahme an den Präsenzen nicht in den Gebühren enthalten sind. Die Kosten dafür richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Eine Unterbringungsmöglichkeit ist im Campus-Gästehaus des EBZ in Bochum möglich. http://www.e-b-z.de/tagungscenter/uebernachtungen.html

9 Anmeldung und Information Sie können sich online auf unserer Homepage unter»online-anmeldung«anmelden. Ihre Rückfragen beantwortet Ihnen gerne Herr Stephan Hacke Telefon: 0234 / 9447-575 E-Mail: akademie@e-b-z.de

ANMELDUNG Angebotsbezogenen Daten: Jetzt direkt online anmelden unter www.e-b-z.de/anmeldung akademie@e-b-z.de Fax: 0234 9447 599 Titel: Angebotsnummer:* Veranstaltungsort: (*Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu einem Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen und reichen uns die notwendigen Unterlagen zusammen mit der Anmeldung ein.) Persönliche Daten: (**Pflichtfelder) Name:** Geburtsdatum: PLZ/Ort: Telefon: Position im Unternehmen: Geschäftsführer/Vorstand Abteilungsleiter Teamleiter Ausbilder/Personal Mitarbeiter Student sonstige Position Vorname:** Geburtsort: Straße: E-Mail:** Berufsausbildung/Vorbildung: Immobilienverwalter Immobilienkaufmann Immobilienfachwirt Sonstige kaufmännische Ausbildung technische Ausbildung Arbeitsbereich: kaufmännisch technisch Höchster Bildungsabschluss: Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abitur/FHSR B.A. Real Estate (EBZ BS) M.A. Real Estate Management (EBZ BS) M.A. Projektentwicklung (EBZ BS) abgeschlossenes Studium Berufserfahrung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (abzgl. Ausbildungszeit: weniger als 2 Jahre 2 5 Jahre 6 10 Jahre mehr als 10 Jahre Arbeitgeber: (**Pflichtfelder) Name des Unternehmens: Ansprechpartner: Telefon: PLZ/Ort: Mitgliedschaft des Arbeitgebers: GdW VdW RW BFW ZIA Haus und Grund DDIV und seine Landesverbände BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienverwalter, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. Position des Ansprechpartners: E-Mail des Ansprechpartners: Straße: Branche: sonstiges Wohnungsunternehmen Kommun. Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaft Architekt/Stadtplaner Facility Manager Bauträger Projektentwickler Haus- und WEG-Verwaltung Bank Makler Bauzulieferer Energiedienstleister Industrieunternehmen Gewerbeimmobilien Sonstige Dienstleister Größe des Unternehmens: 1 20 Mitarbeiter 20 100 Mitarbeiter 100 500 Mitarbeiter >500 Mitarbeiter Anzahl der WE in Bestand und/oder Verwaltung: bis 500 WE 501 1.000 WE 1.001 2.000 WE 2.001 5.000 WE 5.001 10.000 WE 10.001 und mehr WE Zahlung/Empfänger der Rechnung: Arbeitgeber Selbstzahler Sonstige (Ort, Datum) (Unterschrift) Die Anmeldung zu den EBZ Bildungsangeboten ist auch online möglich. www.e-b-z.de/anmeldung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Qualifizierungsprogrammen, Zertifikatslehrgängen, Seminaren, Tagungen, Arbeitskreisen und Führungsforen in der EBZ-Akademie 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der folgenden Bildungsmaßnahmen: Qualifizierungsprogrammen, Zertifikatslehrgängen, Seminaren, Tagungen, Arbeitskreisen und Führungsforen (nachfolgend Bildungsmaßnahmen genannt) der EBZ-Akademie für Weiterbildung, EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum (nachfolgend auch Veranstalter oder EBZ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Zertifikatslehrgänge, die nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) organisiert sind. Für die Zertifikatslehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gelten die Regelungen des zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert zu schließenden Vertrages. (2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen schriftlich ausdrücklich zu. 2. Anmeldung Die Anmeldung für die Bildungsmaßnahmen Qualifizierungsprogramme, Zertifikatslehrgänge, Seminare, Tagungen, Arbeitskreise und Führungsforen ist verbindlich. Der Vertrag über diese Bildungsmaßnahmen kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) An den Bildungsmaßnahmen des Veranstalters kann jeder Interessent teilnehmen, vorausgesetzt die maximale Teilnehmerzahl ist noch nicht erreicht der die in der Produktbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der jeweilige Interessent die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Interessent auf Verlangen des Veranstalters die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Erfüllt der Interessent die Teilnahmevoraussetzungen nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen. (3) Unabhängig davon, ob der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht, ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Gebühren für die jeweilige Bildungsmaßnahme verpflichtet und zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme berechtigt, sobald der Veranstalter die Anmeldung zu der jeweiligen Bildungsmaßnahme schriftlich bestätigt hat. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend den veröffentlichten Produktbeschreibungen der jeweiligen Bildungsmaßnahme, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets Bochum bzw. geringfügige Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und das Ziel der Bildungsmaßnahme hierdurch nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht insofern nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Ziel der jeweiligen Bildungsmaßnahme verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen (z. B. der IHK) erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung, den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Stornierung Eine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform und ist zu adressieren an das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum. Bei einer Stornierung bis acht Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme beträgt die Stornogebühr für Tagungen, Arbeitskreise und Seminare 50,00 und für Zertifikatslehrgänge, Qualifizierungsprogramme sowie Führungsforen 100,00. Bei einer späteren Stornierung, d.h. in den letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, bei Zertifikatslehrgängen und Qualifizierungsprogrammen 30 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung erst am Tag der Veranstaltung selbst oder nimmt der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter (zu adressieren an: EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum), können für angemeldete Teilnehmer Vertreter entsendet werden. 8. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher) Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum E-Mail: akademie@e-b-z.de Telefax: 0234 9447 599 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 9. Zahlungsbedingungen (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 Abs. 1 und 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. (3) Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 erheben. Für die den Verzug erst begründende erste Mahnung gilt dies nicht. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 10. Ratenzahlung Für die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren. 11. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie umgehend benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 12. Erfüllungsort/Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bochum. 13. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer im Anmeldeformularunter PERSÖNLICHE DATEN angegebenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. Zur Vertragserfüllung kann auch eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten gehören, soweit dies für die Durchführung der Bildungsmaßnahme erforderlich ist, etwa an den Leiter und/oder andere Teilnehmer der Bildungsmaßnahme oder die Organisation am Ort der Bildungsmaßnahme. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe an Dritte. (2) Ihre im Anmeldeformular angegebenen Kontaktdaten, auch ggfs. freiwillig angegebene Daten, werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post oder per E-Mail zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. (4) Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft über die von uns erhobenen, genutzten und gespeicherten personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum, oder per Email an: akademie@e-b-z.de. 14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.