Bestätigt von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung am 27.7.2000



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S t u d i e n o r d n u n g

Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Volkswirtschaftslehre des Fachbereichs 14 Wirtschaft und Management der Technischen Universität Berlin vom 27.7.2000 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 14 Wirtschaft und Management hat aufgrund von 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG -) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl. S. 728), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 26. Oktober 1998 (GVBL. S. 314), die folgende Studienordnung für den Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin beschlossen 1 1 Bestätigt von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung am 27.7.2000

2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienvoraussetzung, allgemeine Studienziele und berufliche Tätigkeitsbereiche 3 Spezielle Studienziele und Studienrichtungen 4 Studienaufbau und Studiendauer 5 Kreditpunkte 6 Lehrformen 7 Studienplan Grundstudium 8 Studienplan Hauptstudium 9 Studienfachberatung, Studienführer 10 Übergangsregelungen 11 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung vom 27.7.2000 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin am Fachbereich 14 - Wirtschaft und Management. 2 Studienvoraussetzung, allgemeine Studienziele und berufliche Tätigkeitsbereiche (1) Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife oder ein vom zuständigen Mitglied des Senats von Berlin als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. (2) Die wissenschaftliche Ausbildung im Studiengang Volkswirtschaftslehre soll den Studierenden die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen theoretischen und praxisrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, durch die Einarbeitung in das wissenschaftliche Denken ihre Urteilskraft stärken und Bewußtsein für die Verantwortung des einzelnen in der Gesellschaft schaffen. (3) Diese Ziele sollen durch eine Ausbildung erreicht werden, die die wissenschaftliche Analyse der Volkswirtschaft verbindet mit der Vorbereitung auf deren Anwendung in der beruflichen Praxis. (4) Zur theoretischen Ausbildung gehört die Vermittlung grundlegender Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen, die Anleitung zu logischem, analytischem und kritischem Denken sowie die Vermittlung der Fähigkeit, sich selbständig in neue Problemstellungen und Aufgabengebiete einzuarbeiten. (5) Zur praxisbezogenen Ausbildung gehören unter anderem - die Aneignung von Kenntnissen über Strukturen, Abläufe, Rechtsvorschriften etc im gewählten Berufsfeld; - die Vermittlung instrumenteller Fähigkeiten zur Umsetzung der Theorie in die Praxis; - die Schulung der Fähigkeit, mit unvollständigen Informationen und unter Zeitdruck Lösungen zu erarbeiten; - die Förderung der Teamarbeit; - das Einüben kooperativen und konstruktiven Konfliktlösungsverhaltens. In dieser Studienordnung dienen die Anwendungsbezüge im Breitenstudium und eine intensive empirische und projektbezogene Ausbildung im Vertiefungsstudium der Praxisbezogenheit des Studiums.

3 (6) Die Technische Universität Berlin und der Fachbereich Wirtschaft und Management betrachten es als eine wichtige Aufgabe, die Studierenden dabei zu unterstützen, sich auf die zunehmende Internationalität der beruflichen Praxis vorzubereiten. Der Fachbereich bietet hierzu vielfältige Austauschprogramme mit Universitäten im Ausland an. (7) Volkswirte sind in fast allen Bereichen der Wirtschaft tätig, insbesondere in der Industrie, dem Handel, dem Dienstleistungssektor sowie im öffentlichen Dienst, in Verbänden, internationalen Institutionen und in der Wissenschaft. Der Breite der Ausbildung entsprechend bieten sich ihnen sehr vielfältige berufliche Tätigkeitsbereiche. Als typische Tätigkeitsbereiche können genannt werden. - in Unternehmen. Aufbau internationaler Beziehungen. Beobachtung der Entwicklung im Bereich Geld, Währung und Finanzen. Personalführung und -verwaltung. Analyse von Märkten, Branchen, Konjunktur und Wachstum. Beziehungen zu staatlichen Stellen und anderen Unternehmen - in Politik und Verwaltung. Kartellbehörde, Aufsichtsbehörden. Regulierungsbehörden. Regionale Planungsbehörden. Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften. Umweltbehörden. Wirtschaftsverwaltung. Wirtschaftspolitische Instanzen (Bundes- und Landesregierungen, Regierungsbezirke, Bundesbank, Landeszentralbanken - in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Organisationen in nationalem oder internationalem Rahmen (Europäische Kommission, OECD, Weltbank, Wirtschaftsverbände, Berufsvereinigungen etc) - in wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen 3 Spezielle Studienziele und Studienrichtungen (1) Die Studierenden der Volkswirtschaftslehre sollen in ihrem Studiengang vor allem die Fähigkeit zum Verständnis marktlich organisierter Systeme und deren Beeinflußbarkeit durch private Akteure und demokratischpolitische Institutionen erwerben. (2) Dazu muß auf der Grundlage von Kenntnissen in Mathematik, Statistik, Recht und EDV das Verständnis der zentralen volks- und betriebswirtschaftlichen Probleme und Zusammenhänge erworben werden, um auf dieser Basis - als Voraussetzung für eine erfolgreiche spätere Verwertung des Studiums im Beruf - eine Spezialisierung nach eigener Wahl und den jeweiligen Fähigkeiten aufzubauen. Diese kann auch in der Verbindung volkswirtschaftlicher Elemente mit solchen aus anderen Disziplinen (z.b. Technik oder Sozialwissenschaften) bestehen. Sprachkenntnisse und internationale Erfahrung sind besonders zu berücksichtigen und zu fördern. 4 Studienaufbau und Studiendauer (1) Das Studium der Volkswirtschaftslehre ist in zwei Studienabschnitte gegliedert. 1. Das Grundstudium dauert in der Regel vier Semester und wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen.

4 2. Das Hauptstudium dauert in der Regel vier Semester, einschließlich der Diplomarbeit, und wird mit der Diplom-Hauptprüfung abgeschlossen. (2) Das Grundstudium umfaßt Prüfungen in 11 Fächern und entspricht 80 Semesterwochenstunden. Das Hauptstudium besteht aus Prüfungen in einem Breiten- und einem Vertiefungsstudium, einem Projekt und der Diplomarbeit und entspricht ca. 58 Semesterwochenstunden. (3) Die Studien- und Prüfungsanforderungen werden so bemessen, daß jedes Fach mit dem in dieser Ordnung angegebenen Umfang innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden kann. (4) Die schriftlichen Prüfungen sollen den Studierenden in der Regel die Wahl zwischen Alternativen ermöglichen. 5 Kreditpunkte (1) Die Diplom-Vorprüfung und die Diplom-Hauptprüfung erfolgen durch den Erwerb von Kreditpunkten. Die Kreditpunkte sind nach Maßgabe der Regelungen der Prüfungsordnung zu erwerben. Die Prüfungen, in denen Kreditpunkte erworben werden können, stehen in der Regel in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen. Das Kreditpunktesystem soll für das Studium wie für die Lehre ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen, hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Gestaltung des Studiums (z.b. Auslandsstudium) ebenso wie hinsichtlich der Entwicklung der Lehrinhalte und des Lehrpersonals. (2) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn 140 Kreditpunkte zu Prüfungen des Vorstudiums erworben wurden. Die Diplom-Hauptprüfung ist bestanden, wenn im Hauptstudium mindestens 150 Kreditpunkte erworben wurden. 6 Lehrformen Um die in den 2 und 3 beschriebenen Studienziele zu verwirklichen, werden unterschiedliche Arten von Lehrveranstaltungen angeboten: 1. Vorlesungen (VL) dienen überwiegend der Stoffvermittlung und der Orientierung im jeweiligen Fach. 2. Übungen (UE) dienen der Festigung, Vertiefung und Ergänzung der in den Vorlesungen erworbenen Kenntnisse sowie ihrer Anwendung anhand von Aufgaben und Beispielen. Übungen können auch der Förderung der Teamarbeit dienen. 3. Arbeitsgemeinschaften (AG) werden vorwiegend in juristischen Fächern angeboten und sind Lehrveranstaltungen, in denen sich die Studenten in Kleingruppen unter Anleitung Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Anwendung des Lehrstoffes üben. 4. Seminare (SE; Proseminare = PS, Hauptseminare = HS) dienen der Vertiefung und der praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse sowie der Einübung in wissenschaftliches Denken und Forschen. Sie werden durch Seminarvortrag, Diskussionsbeteiligung etc. wesentlich von den Studierenden aktiv mitgetragen. Über die im Seminar erbrachten Leistungen wird in der Regel ein Seminarschein erteilt, der die erfolgreiche Teilnahme nachweist. 5. Projekte (PJ) sind dem Studienziel des Volkswirts besonders angemessen. In ihnen wird arbeitsteilig an der Lösung eines größeren, zumeist empirischen Problems gearbeitet. Dabei erwerben die Studierenden insbesondere die Fähigkeit zur Teamarbeit und erfahren den Zwang, in begrenzter Zeit und mit begrenzten Mitteln zu Ergebnissen zu kommen. Themen und Problemfelder für die Projekte können in Zusammenarbeit mit Unternehmen, wirtschaftspolitischen Behörden und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen erarbeitet werden.

5 6. In integrierten Lehrveranstaltungen (IV) werden die Lehrformen "Vorlesung" und "Übung" sowie gegebenenfalls Tutorium kombiniert. 7. In Kolloquien (CO) wird den Studierenden außerhalb anrechenbarer Semesterwochenstunden (SWS) Gelegenheit gegeben, neben und ergänzend zu dem Pflichtprogramm aktuelle Probleme des jeweiligen Faches zu diskutieren. Der Erwerb von Leistungsnachweisen ist in der Regel nicht möglich. 8. Exkursionen (EX) sind eine Veranstaltungsform zur Stärkung des Praxisbezugs der Lehre. Durch Werksbesichtigungen und Diskussionen mit Praktikern anläßlich von Besuchen in Industrie-, Handelsund Dienstleistungsbetrieben sowie nationalen und internationalen Institutionen wird den Studierenden das theoretisch Gelernte veranschaulicht und sie gewinnen einen Eindruck von Problemen beim Umsetzen der Theorie in die Praxis. Exkursionen können Bestandteil einzelner Fächer im Hauptstudium sein, sie werden nach Maßgabe der Haushaltsmittel durchgeführt. 9. In Tutorien (TUT) wird der Wissensstoff in kleinen Gruppen unter Anleitung einer Tutorin/eines Tutors und unter Berücksichtigung auch sozialer und kommunikativer Aspekte der Studierenden diskutiert und erarbeitet. 7 Studienplan Grundstudium (1) Ein ordnungsgemäßes Grundstudium im Studiengang Volkswirtschaftslehre umfaßt Kenntnisse und erfordert Studienleistungen in den in Anhang A aufgeführten Fächern. (2) Die zu den einzelnen Prüfungsfächern gehörenden Lehrveranstaltungen sowie die zeitliche Reihenfolge, in der diese besucht und die Kreditpunkte erworben werden sollen, sind dem Studienführer zu entnehmen. Die Modalitäten zum Erwerb von Kreditpunkte werden den Studierenden spätestens am Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. (3) Studierenden mit abgeschlossener Lehre, Wirtschaftsabitur oder einer gleichwertigen Ausbildung wird die Prüfungsleistung in dem Fach Technik des betrieblichen Rechnungswesens erlassen. (4) In Wirtschaftsinformatik sollen Studierende der Volkswirtschaftslehre neben den Grundlagen des Faches auch die Anwendung volkswirtschaftlich relevanter Softwaresysteme (Datenbanken, Statistikprogramme) erlernen. (5) Das Technische Wahlfach soll den Studierenden ermöglichen, sich auf Berufsfelder mit technischen Bezügen gezielt vorzubereiten, eigenständige Ausbildungsprofile zu erwerben und die spezifischen Ausbildungsangebote der TU Berlin zu nutzen. Das Technische Wahlfach kann auf Antrag beim Prüfungsausschuß durch gleichwertige Veranstaltungen in Mathematik, Statistik, Ökonometrie oder EDV ersetzt werden. (6) Das Fach Grundlagen des privaten und öffentlichen Rechts besteht aus 2 Veranstaltungen zum privaten und einer Veranstaltung zum öffentlichen Recht und soll in die wirtschaftlich relevanten Grundlagen dieser Fachgebiete einführen. Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft können das Fach "Recht" mit Genehmigung des Prüfungsausschusses durch ein anderes mindestens gleichwertiges Fach ersetzen. (7) Die fakultativen Veranstaltungen in Mathematik, Statistik, Ökonometrie oder EDV (vgl. Fußnote zu Fach 10) sollen Studierenden mit geringen Kenntnissen ermöglichen, die Eingangsvoraussetzungen für die quantitativmethodischen Fächer zu erwerben. Studierende mit fortgeschrittenen Kenntnissen oder quantitativem Schwerpunkt haben die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in diesen Fächern auszubauen. (8) Es wird empfohlen, während des Grundstudiums Praxiskenntnis durch ein Praktikum oder eine berufliche Tätigkeit mit volkswirtschaftlichem Inhalt zu erwerben. 8 Studienplan Hauptstudium

6 (1) Das Hauptstudium besteht aus dem obligatorischen Breitenstudium und dem in hohem Maße frei gestaltbaren Vertiefungsstudium. Das Breitenstudium hat zur Aufgabe, Kenntnisse in den Bereichen zu erwerben, die für das Fach Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft zentral sind. Das Vertiefungsstudium soll die Möglichkeit bieten, die Kenntnisse auf eine individuelle und flexible Weise zu erweitern. Das Projekt soll den Studierenden ermöglichen, volkswirtschaftliche Kenntnisse zu vertiefen und erste Anwendungsfelder kennen zu lernen. Es soll Formen selbständiger Erarbeitung des Stoffs zur Beantwortung einer volkswirtschaftlichen Fragestellung ermöglichen. Die Struktur des Hauptstudiums ist in Anhang B dargestellt. (2) Das Breitenstudium wird durch 7 Fächer definiert. Die Lehrveranstaltungen des Breitenstudiums werden im ein- oder mehrsemestrigen Turnus angeboten. Den für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Hochschullehrern obliegt die Abgrenzung der Inhalte der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen. Sie können innerhalb der Fächerbezeichnungen Schwerpunkte setzen. (3) Das Vertiefungsstudium kann von den Studierenden im Rahmen der Restriktionen der Prüfungsordnung frei gestaltet werden. 1. Die volkswirtschaftlichen Veranstaltungen des Vertiefungsstudiums sollten so ausgewählt werden, daß sie auf die geplante Berufsperspektive sinnvoll vorbereiten. (Eine Übersicht der angebotenen volkswirtschaftliche Vertiefungsgebiete enthält Anhang C.) 2. Der Termin der mündlichen Prüfung ist mit der Prüferin/dem Prüfer zu vereinbaren, er wird in der Regel während der Bearbeitung oder nach Abschluß der Diplomarbeit liegen. 3. Die Kreditpunkte für Prüfungen zu betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen werden in der Regel durch das Studium einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre erworben. (Eine Übersicht über die Fachgebiete, die derzeit betriebswirtschaftliche Veranstaltungen anbieten, enthalten die Anhänge D und E). 4. Im Institut für Volkswirtschaftslehre werden regelmäßig Projekte durchgeführt. Die Themen und die Teilnahmebedingungen sowie die Leistungen, für die Kreditpunkte vergeben werden, werden von den Veranstalterinnen/Veranstaltern festgelegt und bekanntgegeben. 5. Die Kreditpunkte für Prüfungen des Pflichtwahlbereichs können aus Lehrveranstaltungen des Instituts für Volkswirtschaftslehre, aus anderen Instituten des Fachbereichs oder aus dem Institut für Wirtschaftsinformatik erworben werden. Auf begründeten Antrag beim Prüfungsausschuß können die Kreditpunkte auch in Prüfungen zu anderen Lehrveranstaltungen der TU oder anderer Universitäten in oder außerhalb Berlins erworben werden. Die Lehrveranstaltungen sollen im Hinblick auf die geplante Berufsperspektive in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem übrigen Studium stehen. (4) Den Studierenden wird empfohlen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen durch Studienaufenthalte und Veranstaltungsteilnahme an anderen Universitäten, insbesondere im Ausland, zu erweitern. Das Kreditpunktesystem bietet flexible Möglichkeiten, diese Studienleistungen in das Studium der Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin zu integrieren. (5) Die Lehrveranstaltungen bzw. Vertiefungsgebiete werden nach Maßgabe der verfügbaren Unterrichtskapazitäten angeboten. Änderungen bleiben vorbehalten. Sie sind fachbereichsöffentlich bekannt zu geben. Entsprechendes gilt für die Form und Organisation der Fachprüfungen. 9 Studienfachberatung, Studienführer (1) Studienfachberatung ist eine die Ausbildung begleitende Leistung. In allgemeinen Fragen werden die Studenten von der Zentralen Studienberatung betreut. Für die Beratung in Fragen der Studienorganisation und der Prüfungsordnung ist die Fachstudienberatung des Fachbereichs Wirtschaft und Management zuständig. Die inhaltliche Beratung ist Aufgabe der Fachgebiete bzw. der für die Lehre Verantwortlichen.

7 (2) Der Prüfungsausschuß des Fachbereichs Wirtschaft und Management gibt einen Studienführer heraus. Vor Beginn eines jeden Semesters wird zur allgemeinen Orientierung und Information je eine Einführungsveranstaltung für Studienanfänger/Studienanfängerinnen und für diejenigen Studenten/Studentinnen durchgeführt, die das Hauptstudium beginnen. (3) Der Fachbereich Wirtschaft und Management bietet zahlreiche Auslandsstudienprogramme an. Die Beratung erfolgt durch die Projektverantwortlichen. 10 Übergangsregelungen Die Bestimmungen des 30 der Prüfungsordnung für den Studiengang Volkswirtschaftslehre vom 27.7.2000 sind entsprechend anzuwenden. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin in Kraft. Die Studienordnung zu der Prüfungsordnung Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin in der Fassung vom 2. Dezember 1970, zuletzt geändert am 26. Juni 1979, tritt mit dem Ende des Wintersemesters 2003/04 außer Kraft.

8 Anhang A: Struktur des Grundstudiums im Studiengang Volkswirtschaftslehre Fach Kreditpunkte Veranstaltungen Prüfungsform 1. Technik des betrieblichen Rechnungswesens 7 4 IV 1,5stündige Klausur 2. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre A 14 8 IV 2 1,5stündige Klausuren 3. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre B 14 8 IV 2 1,5stündige Klausuren 4. Allgemeine Volkswirtschaftslehre A 21 12 IV 3 1,5stündige Klausuren 5. Allgemeine Volkswirtschaftslehre B 7 4 VL 1,5stündige Klausur 6. Grundlagen des privaten und öffentlichen Rechts 21 12 IV 3 Prüfungen gem. 6 oder 7 der Prüfungsordnung 7. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 7 4 IV 1,5stündige Klausur 8. Statistik 14 8 IV 2 1,5stündige Klausuren 9. Wirtschaftsinformatik 14 8 IV 1,5stündige Klausur 10. Technisches Pflichtwahlfach 1 14 8 IV 2 1,5stündige Klausuren 11. Grundlagen der empirischen Wirtschaftsforschung 7 4 IV 1,5stündige Klausur Summe 140 KP 80 SWS 19 Prüfungen 1 Das Technische Pflichtwahlfach kann auf Antrag beim Prüfungsausschuß durch mindestens gleichwertige zusätzliche Veranstaltungen in einem methodischen Fach (Mathematik, Statistik, Ökonometrie oder EDV) ersetzt werden.

9 Anhang B: Struktur des Hauptstudiums im Studiengang Volkswirtschaftslehre Veranstaltungen 1 SWS Kreditpunkte 2 Prüfungen (schr./mdl.) Breitenstudium (Pflichtfächer) Industrieökonomik und Wettbewerbstheorie 1 VL + 1 UE 4 7 1 Konjunktur, Wachstum und Beschäftigung 1 VL + 1 UE 4 7 1 Außenwirtschaft und europäische Integration 1 VL + 1 UE 4 7 1 Finanzwissenschaft und soziale Sicherung 1 VL + 1 UE 4 7 1 Umwelt- und Ressourcenökonomie 1 VL + 1 UE 4 7 1 Ökonometrie 1 VL + 1 UE 4 7 1 Infrastruktur und Public Choice 1 VL + 1 UE 4 7 1 28 49 7 Vertiefungsstudium Volkswirtschaftliche Vertiefungsveranstaltungen schriftlich 4 VL/SE+1 UE 10 20 4 mündlich 5 1 Betriebswirtschaftslehre 3 VL/SE+3 UE 12 21 1 Volkswirtschaftliches Projekt 2 IV 4 15 1 Pflichtwahlbereich 2 VL/SE 4 10 2 Vertiefungsstudium insgesamt 30 70 9 Diplomarbeit 30 Hauptstudium insges. 58 150 16 1 Die angegebene Verteilung der SWS auf Veranstaltungsformen soll als Orientierung dienen und ist nicht obligatorisch. 2 Die Kreditpunkte in den Fächern des Vertiefungsstudiums sind Mindestwerte, die überschritten werden dürfen.

10 Anhang C: Volkswirtschaftliche Vertiefungsgebiete an der TU Berlin (Stand SS 2000) Wirtschafts- und Strukturpolitik Finanzwissenschaft Gesundheitsökonomie Wirtschafts- und Sozialpolitik Wachstum, Konjunktur und Beschäftigung Internationale Wirtschaftsbeziehungen Umweltökonomie Wettbewerb und Regulierung Empirische Wirtschaftsforschung Ökonometrie Anhang D: Betriebswirtschaftsliche Fachgebiete an der TU Berlin (Stand SS 2000) BWL, insbes. Rechnungslegung und Steuern BWL, insbes. Controlling BWL, insbes. Investition und Finanzierung BWL, insbes. Produktionsmanagement BWL, insbes. Marketing BWL, insbes. Personalwesen und Führungslehre BWL, insbes. Organisation und Unternehmensführung BWL, insbes. System- und Planungstheorie Anhang E: Fachgebiete des Instituts für Technologie und Management an der TU Berlin (Stand SS 2000) Materialflußtechnik und Logistik Energie- und Umweltmanagement/Ressourcenmanagement Innovations- und Technologiemanagement