Grundunterweisung Hygienische Aspekte Grundlagen und Anforderungen

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Transkript:

Grundunterweisung Hygienische Aspekte Grundlagen und Anforderungen DI Bernd Obenaus Institut für med. Mikrobiologie und Hygiene Graz

Trinkwasserhygiene Summe der Maßnahmen zur Gestaltung der Wasserversorgung im Dienste der Gesundheit, z.b.: Jede Verunreinigung von Wasservorkommen muss vermieden werden. Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt stehen, müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Stoffe, die zur Aufbereitung verwendet werden, müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Schulung Persönliche Hygiene Untersuchung

Lebensmittelrechtliche Vorschriften Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt den lebensmittelrechtlichen Vorschriften: LMSVG, TWV. Weiteres: Österreichisches Lebensmittelbuch, Kapitel B 1 Trinkwasser. https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/kapitel.html Trinkwasserverordnung 2001 3. (1) Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.

Grenzwerte, Richtwerte Parameterwert (Grenzwert): Sind die oberen Begrenzungen der Gehalte von Inhaltsstoffen und Mikroorganismen, die nicht überschritten werden dürfen. Indikatorparameterwert (Richtwert): Sie stellen Konzentrationen von Inhaltsstoffen oder Mikroorganismen dar, bei deren Überschreitung zu prüfen und festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Trinkwasserqualität erforderlich sind. Die Anforderungen (gem. TWV) sind an der Entnahmestelle einzuhalten. Die Verantwortlichkeit des Wasserversorger erstreckt sich bis zur Übergabestelle an den Abnehmer.

Krankheitserreger Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Maßnahmen zur Eliminierung von Krankheitserregern: Bodenfiltration, Strahlung, Desinfektionsmittel, Erhitzen Der Nachweis von Krankheitserreger ist sehr zeit- und kostenintensiv, daher werden Indikatorbakterien für fäkale Verunreinigung untersucht. Indikatorbakterien sind bestimmte Bakterien, die - sich ähnlich verhalten wie Krankheitserreger - leicht zu bestimmen sind

Indikatorbakterien für fäkale Verunreinigung Escherichia coli 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml) Mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Darm von Mensch oder Tier Enterokokken 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml) Sind normale Darmbewohner, in menschlichen Ausscheidungen mehr E.coli als Enterokokken, bei Tieren kann es umgekehrt sein. Sterben langsamer als E.coli.

Andere mikrobiologische Parameter Koloniebildende Einheiten (KBE): bei 22 C oder 37 C Bebrütungstemperatur KBE22: 100/ml, KBE37: 20/ml Ein plötzlicher starker Anstieg der Kolonienzahlen kann auf Oberflächenwassereinfluss oder Kontamination des Verteilungssystems hinweisen (z.b. Rohrbruch) Coliforme Bakterien: 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml) Das Vorhandensein von coliformen Bakterien im Wasser kann ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung sein. Coliforme Bakterien können aber auch aus anderen Quellen stammen (z.b. aus dem Erdboden). Sie sind in der Lage sich im Wasser zu vermehren.

Andere mikrobiologische Parameter evtl. Clostridium perfringens: 0/100 ml (desinfiziert: 0/250 ml) evtl. Pseudomonas aeruginosa: 0/100 ml Ionenaustauscher, Filter von Aufbereitungsanlagen, Dichtungen, Wasserhähne, im Brunnenwasser relativ selten

Mikrobiologie im Wasser ist nicht konstant Jahreszeitliche Schwankungen durch unterschiedliche Temperaturen und Nährstoffen Verweilzeit im Behälter und im Netz Vermischung unterschiedlicher Wässer Unterschiedliche Strömungsverhältnisse Risiken durch: ungünstige geologische Verhältnisse, Undichtheiten, Verbindungen zwischen Netz und Eigenversorgung Mikrobiologische Untersuchungen sagen nur etwas über den Zustand zum Zeitpunkt der Probenahme aus.

Aufbereitung in mikrobiologischer Hinsicht Zur Desinfektion sind nur die im Österreichischen Lebensmittelbuch (ÖLMB) festgelegten Verfahren zulässig: UV-Bestrahlung Nur Anlagen mit Zertifikat (ÖNORM 5873-1 und ÖNORM 5873-2), laufende Überprüfung der Betriebsparameter, regelmäßige Wartung, Führung eines Betriebstagebuches Chlorung mit Chlorgas; Natrium-, Kalium-, Calcium- oder Magnesiumhypochlorit, Behandlung mit Chlordioxid, Ozonung (Die Verwendung von Micropur (Silberung) ist kein zugelassenes Desinfektionsverfahren.)

UV-Desinfektionsanlagen

Enteisenung, Entmanganung

Trinkwasseruntersuchung Einmal im Jahr Mindestuntersuchung : Untersuchungen vor Ort: Temperatur, ph-wert, Leitfähigkeit, grobsinnliche Prüfung (Trübung, Färbung, Geruch, Geschmack) Mikrobiologische Untersuchung: KBE22, KBE37, coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa (nur bei Aufbereitung), Clostridium perfringens (nur wenn durch Oberflächenwasser beeinflusst, Desinfektion) Chemische Untersuchung: Gesamthärte, Carbonathärte, Kalzium, Magnesium, Nitrat, Nitrit, Ammonium, Eisen, Mangan, Sulfat, Chlorid, Natrium, Kalium, organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) bzw. Oxidierbarkeit

Lokalaugenschein Besichtigung einer Örtlichkeit zur Feststellung von wasserhygienisch relevanten Gegebenheiten, zb.: Wassergewinnungsstelle (Weidebetrieb, Wildfütterung, Mistlagerstätte, Müllablagerungen, Düngung, Lagerung von wassergefährdeten Stoffen, Flurschäden, Windwurf, Grabungsarbeiten, Abstand zu Gebäuden, Abwasseranlagen, Vernässungsstellen, defekter oder fehlender Zaun, fehlende Hinweistafeln, größere Bäume innerhalb von 10 m der Quellfassung etc.) Quellsammelschacht und andere Schachtbauwerke mit offener Wasserfläche (Wände, Decke, Boden (zb. undicht, schmutzig, Ablagerungen), Holzteile im Schacht, Schacht nicht ausreichend (mindestens 30 cm) hoch geführt, Abdeckung/Zugang nicht ausreichend dicht, unversperrt, Rohr- und Kabeldurchführungen sind nicht wasserdicht, Insektenschutzgitter fehlen, Froschklappen fehlen/funktionieren nicht, Kleintiere, Wurzeleinwuchs,

Nitrat (NO 3 ) Parameterwert: 50 mg/l Überdüngung, Misthaufen, Klärgruben. kurzfristige Maßnahme: Zumischen von nitratarmen Wasser langfristige Maßnahmen: Erweiterung der Schutzzone, Nutzungsbeschränkungen, Alternativversorgung, Aufbereitung (in Anschaffung, Betrieb und Wartung aufwendig und kostenintensiv). Vorsicht bei Verwendung für Säuglinge und Kleinkinder. Abkochen hilft nicht!

Stickstoffkreislauf Nitrit (NO 2 ) Parameterwert: 0,1 mg/l; ist der eigentliche toxische Metabolit, der für die meisten Nitratwirkungen verantwortlich ist. Höhere Gehalte durch Abwasser. Bei neuen Installationen von verzinkten Leitungen bis sich eine entsprechende Schutzschicht gebildet hat. Ammonium (NH 4 ) Indikatorparameterwert: 0,5 mg/l; geologisch bedingte Überschreitungen (z.b. Tiefenwässer) sind zulässig. Anzeichen für Überdüngung, Abwasser

Gutachten entspricht den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften bzw. zur Verwendung als Trinkwasser geeignet Im Rahmen des Lokalaugenscheins wurden keine Mängel an der Anlage festgestellt auf, die Ergebnisse der Laboruntersuchung sind in Ordnung. Die Anlage ist weiterhin in hygienisch und technisch einwandfreien Zustand zu halten und es sind regelmäßig Trinkwasseruntersuchungen zu veranlassen. in Ordnung, aber Maßnahmen notwendig. (geringfügige) Überschreitung von Indikatorparameterwerten, leichte Mängel an der Anlage

Gutachten nicht in Ordnung, nicht sicher bzw. entspricht nicht den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften bzw. zur Verwendung als Trinkwasser nicht geeignet Das Wasser entspricht nicht den Mindestanforderungen, weil Parameter (Grenzwerte) überschritten sind und/oder Indikatorparameterwerte deutlich überschritten sind und/oder es bestehen schwerwiegende Mängel an der Anlage. Auflistung der Mängel, eventuell Verbesserungsmaßnahmen

Maßnahmen bei nicht sicher unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um innerhalb von 30 Tagen nachweislich (Kontrolluntersuchungen) Trinkwasserqualität wieder herzustellen die zuständige Behörde (Lebensmittelaufsicht) informieren die Abnehmer nachweislich darüber in Kenntnis setzen und auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen hinweisen (z.b. Nutzungsbeschränkungen, oder Behandlungsverfahren wie das 3 Minuten lange Kochen bei Siedetemperatur)

Jährliche Information an Abnehmer Die Abnehmer entweder mit der Wasserrechnung oder über Informationsblätter der Gemeinden oder auf eine andere geeignete Weise zumindest über die Analysenergebnisse folgender Parameter informieren: Nitrat, Pestizide*, ph-wert, Gesamthärte dh, Carbonathärte dh (Säurekapazität bis ph 4,3), Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid, Sulfat Pestizide* Wenn keine Untersuchung auf Pestizide erforderlich ist, muss auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Elektronische Übermittlung an Behörde Novelle TWV ab 1.7.2016: 5 Z 4 Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat sicherzustellen, dass die Ergebnisse über die durchgeführten Untersuchungen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, unverzüglich in das von der zuständigen Behörde dafür zur Verfügung gestellte Datensystem durch die beauftragte Untersuchungsstelle elektronisch übermittelt werden.

DI Bernd Obenaus Gutachter, Inspektor AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Beethovenstraße 6 A-8010 Graz T +43 (0) 50 555-61305 M +43 (0) 664 83 98 209 bernd.obenaus@ages.at www.ages.at