Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 1. Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Ich/Wir Name Vorname Postleitzahl / Wohnort bevollmächtige/n die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Frau Daniela Gebauer und Herrn Eric Lüders, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG, geschäftsansässig in München, jeweils einzeln unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB (Mehrfachvertretung) und mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung gemäß meiner/unserer Weisung, auf der Gläubigerversammlung betreffend die abzustimmen. 7,75 % Schuldverschreibung 2012/2017 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, im Gesamtnennbetrag von EUR 60.000.000,00 (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ) am 8. Oktober 2015 im Hotel Maritim, 1. OG, Raum Maritim 3, Theodor-Heuss Allee 3, 60486 Frankfurt am Main 2. Weisung für die Ausübung des Stimmrechts (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Ich/Wir stimme/n den in der Einladung der Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger am 18. September 2015 bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (Bestellung der One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter; Ausschluss des Kündigungsrechts; Übertragung besonderer Befugnisse auf den gemeinsamen Vertreter; Änderung von 12 (e) der Anleihebedingungen) zu. Ich/Wir stimme/n den in der Einladung der Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger am 18. September 2015 bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht zu, sondern erteile/n Weisung wie folgt angegeben abzustimmen (bitte Zutreffendes ankreuzen): Beschlussfassung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten Ja Nein Enthaltung 3. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Bestellung der One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger Seite 1
Beschlussfassung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten Ja Nein Enthaltung 4. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß 7 (a) (vi) (B) 2. Halbsatz der Anleihebedingungen ( oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft ) bis einschließlich zum 31.12.2016 5. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß 490 BGB bis einschließlich zum 31.12.2016 6. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des nach Tagesordnungspunkt Nr. 3 bestellten gemeinsamen Vertreters in dem in Tagesordnungspunkt Nr. 6 beschriebenen Umfang 7. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Änderung von 12 (e) der Anleihebedingungen 8. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des nach Tagesordnungspunkt Nr. 3 bestellten gemeinsamen Vertreters in dem in Tagesordnungspunkt Nr. 8 beschriebenen Umfang 9. Vorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Weitere Ermächtigung und Bevollmächtigung des nach Tagesordnungspunkt Nr. 3 bestellten gemeinsamen Vertreters in dem in Tagesordnungspunkt Nr. 9 beschriebenen Umfang Falls während der Gläubigerversammlung weitere Anträge auf Beschlussfassung gestellt werden und sich die SINGULUS TECHNOLOGIES AG dem Beschlussvorschlag eines oder mehrerer Anleihegläubiger anschließt, stimme/n ich/wir dem betreffenden Beschlussvorschlag ebenfalls zu. Sollten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG fristgerechte Gegenanträge von Anleihegläubigern zugehen, werden diese Gegenanträge auf der Website der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (www.singulus.de) unter der Rubrik Credit Relations unter dem Abschnitt Gläubigerversammlung (http://www.singulus.de/de/creditrelations/glaeubigerversammlung.html) veröffentlicht und jedem Gegenantrag wird für die Zuordnung ein bestimmter Buchstabe zugewiesen werden. Sie können auch in Bezug auf die ggf. veröffentlichten Gegenanträge eine Weisung für die Ausübung des Stimmrechts an die Stimmrechtsvertreter erteilen. Tragen Sie dazu in der nachfolgenden Tabelle ggf. noch den zugeteilten Buchstaben und den Namen bzw. die Firma des Anleihegläubigers ein. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Stimmabgabe bzw. Weisungen durch Ankreuzen zu erteilen: Seite 2
Gegenanträge von Anleihegläubigern Ja Nein Enthaltung A Angekündigter Gegenantrag von Herrn RA Christian Gloeckner vom 29.09.2015 betreffend Tagesordnungspunkt 3: Vorschlag der Bestellung von Herrn RA Christian H. Gloeckner zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger B C D E F G H 2.10.2015 betreffend Tagesordnungspunkt 3: Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, ein Sanierungskonzept zu verhandeln, das den Anleihegläubigern zur Abstimmung vorzulegen ist 2.10.2015: Absetzung von Tagesordnungspunkt 4 2.10.2015: Absetzung von Tagesordnungspunkt 5 2.10.2015: Absetzung von Tagesordnungspunkt 6 2.10.2015: Absetzung von Tagesordnungspunkt 9 Angekündigter hilfsweiser Gegenantrag von Herrn Thomas Schmiegel vom 2.10.2015 betreffend Tagesordnungspunkt 6, falls dieser nicht abgesetzt wird: Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Kündigungsrechte der Anleihegläubiger auszuüben, wobei diese auch selbst dazu berechtigt bleiben I J Seite 3
Hinweise: Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform. Ort, Datum Unterschrift des Anleihegläubigers (bzw. andere Abgabe der Erklärung gemäß 126b BGB) Die Inhaberschaft an den Teilschuldverschreibungen ist nachzuweisen durch (a) Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen, die auch Bestätigungsvermerke der Clearstream Frankfurt sowie des betreffenden Clearstream Frankfurt-Kontoinhabers tragen soll (die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt jedoch nicht von dem Vorliegen dieser Bestätigungsvermerke ab), und (b) Vorlage eines Vermerks des depotführenden Instituts über die Sperrung der Schuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung (Sperrvermerk). Bitte senden an: HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder Telefax- Nummer: +49 (0)89 21027-289 oder E-Mail: versammlung@hce.de (bitte nur 1x senden!) Seite 4
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG - Erläuterungen Wenn Sie nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Gläubigerversammlung bevollmächtigen möchten, können Sie einen der von SINGULUS TECHNOLOGIES AG benannten Stimmrechtsvertreter in Textform mit der Ausübung Ihres Stimmrechts beauftragen. Die Stimmrechtsvertreter sind durch Ihre Vollmacht verpflichtet, Ihr Stimmrecht ausschließlich gemäß Ihren Weisungen zu dem in der Einladung der Gläubigerversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG auszuüben. Zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG füllen Sie bitte das gesonderte Formular Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG vollständig aus und senden Sie dieses dann unterschrieben an folgende Adresse: HCE Haubrok AG Anleihegläubigerversammlung SINGULUS TECHNOLOGIES AG Landshuter Allee 10 80637 München oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0)89 21027-289 oder per E-Mail an versammlung@hce.de (bitte nur 1x senden). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Frau Daniela Gebauer und Herrn Eric Lüders, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG, geschäftsansässig in München. Achtung Terminsache Die Anleihegläubiger werden gebeten, Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bis spätestens zum Ablauf des 7. Oktober 2015 an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter der oben genannten Adresse zu senden. Rechtliche Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 1. Der besondere Nachweis über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Teilschuldverschreibungen durch das depotführende Institut und die fristgerechte Anmeldung zur Gläubigerversammlung berechtigen auch nach Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur persönlichen Teilnahme an der Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erteilten Vollmacht und Weisungen. 2. Die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den ausdrücklichen Weisungen des Anleihegläubigers zu dem in der Einladung der Gläubigerversammlung Seite 5
bekanntgemachten Beschlussvorschlag sowie zu ggf. bekanntgemachten Gegenanträgen auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. 3. Für den Fall, dass die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mehrere Vollmachten mit Weisungen und/oder auf verschiedenen Wegen erhalten, werden sie die zuletzt eingegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachten. 4. Die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG behalten sich vor, die Stimmrechtsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Eine Pflicht zur Stimmrechtsvertretung wird weder durch Ausreichen dieses Formulars noch durch sonstige Umstände begründet. 5. Sofern der Anleihegläubiger nichts Abweichendes in der Vollmacht und den Weisungen vorsieht, umfassen die Vollmacht und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nur die Abstimmung über die in der Einladung zur Gläubigerversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschläge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie über ggf. bekanntgemachte Gegenanträge. Sie umfasst daher nicht Abstimmungen über weitergehende Anträge wie etwa inhaltliche Gegenanträge oder Verfahrensanträge. Je nach Art der Abstimmung werden die Stimmrechtsvertreter in solchen Fällen nicht an der Abstimmung teilnehmen oder sich der Stimme enthalten. Sofern Sie somit die Ausübung Ihrer Gläubigerrechte über den beschriebenen Rahmen hinaus wünschen, müssen Sie statt einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Ihre Rechte selbst ausüben oder einen Dritten bevollmächtigen. Alternativ können Sie in der Vollmacht und den Weisungen vorsehen, dass die Stimmrechtsvertreter im Fall von weitergehenden Anträgen, die während der Gläubigerversammlung gestellt werden, dem Beschlussvorschlag desjenigen Anleihegläubigers zustimmen sollen, dem sich auch die SINGULUS TECHNOLOGIES AG angeschlossen hat. *** Seite 6