Prüfungsgeschehen im Lichte des (neuen) Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom

Ähnliche Dokumente
Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

Bachelor-Studiengang Biochemie

Ringvorlesung: Infos rund um s Studium

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Regelungen zum Prüfungsverfahren am Philosophischen Seminar

Anlage 7: Auszug Prüfungsordnung und Studienordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften 1 AUSZUG

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 003 Tag der Veröffentlichung: 30. Januar 2014

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Synopse. Zuletzt geändert durch den neunten Änderungsbeschluss vom Rücktritt und Versäumnis 23 Rücktritt und Versäumnis

Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bachelorarbeit

Satzung über die Probezeit an der Akademie der Bildenden Künste München 5. Mai 2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 25.

Rahmenordnung. der Universität Paderborn. zur Feststellung der Allgemeinbildung. auf Hochschulniveau. gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz

Vom 24. September 2007

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009

Wegweiser durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) vom

Prüfungen & Praktika

Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Soziologie (2010)

INTERN. Inhalt. Aktuelle Informationen der Universität zugleich Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung

Prüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen

SoWi?So!-Informationsveranstaltung

Amtliche Bekanntmachung

Aktualisiert am , Prüfungsamt

Amtliche Mitteilungen

Prüfungsordnung zum Erwerb des UNIcert am Sprachenzentrum der Universität Stuttgart

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Ordnung für die Bibelkundeprüfung (Biblicum) an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 1 Zweck der Prüfung

Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen

Prüfungsan-/abmeldung und -fristen nach Studien- und Prüfungsordnung

FAQ der Prüfungsordnungen

Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen

Infoveranstaltung. Bachelor of Education. Studienbeginn WS 2015/16 bzw. SS Dipl.-Geogr. Kim Krames

Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte

University of Applied Sciences

Prüfungsabläufe im Studiengang Angewandte Mathematik

vom 29. März 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 04/2017, S. 188)

Von der Anmeldung bis zur Abgabe der Diplomarbeit

University of Applied Sciences

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Studien- und Prüfungsordnung B.Sc. Erneuerbare Energien

Amtliche Mitteilungen

FU-Mitteilungen. Präambel. Abschnitt IV: Schlussbestimmungen 20 Geltung und Übergangsregelungen 21 Inkrafttreten

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2013/Nr. 035 Tag der Veröffentlichung: 30. August 2013

Begrüßung MCuB. MCuB, Wintersemester 2018/19. Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Prüfungsausschuss MCuB WS 2018/19

Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz, nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie nach dem Pflegezeitgesetz

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangwechsels

Vom Der Rektor der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat am seine Zustimmung erteilt.

Mitteilungsblatt / Bulletin

Verständliche Sprache und Rechtssicherheit ein Widerspruch? Verständliche Sprache und Rechtssicherheit ein Widerspruch?

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

HOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN

Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

PRÜFUNGEN BA ELEKTROTECHNIK. Übersicht, Ablauf, Ansprechpartner

Begrüßung MCuB. MCuB, Sommersemester Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Vorlesung AP Sommersemester 2015

Aktualisiert am , Prüfungsamt. Anmeldung von Prüfungsleistungen

Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Wasserund Infrastrukturmanagement (WIM) an der Hochschule Koblenz vom

Amtliche Mitteilung Nr. 12/2017

Artikel 1 Die Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und

Prüfungsrücktritt und Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Amtliche Mitteilung Nr. 08/2017

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

1 Zweck der Zwischenprüfung

Inhaltsverzeichnis. Zweck der Zugangsprüfung

amtliche mitteilungen

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig

- 1 - Prüfungsordnung für den Nachweis über Kenntnisse im Griechischen gemäß den Anforderungen des Graecums entsprechend SHG 15 Absatz 4

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 07. November 2017 Nr. 25

Universität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Masterprüfungsordnung

vom 29. August Regelstudienzeit und Leistungsumfang

Prüfungen & Prüfungsanmeldung

Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014

Prüfungsordnung. für das Studium in der Künstlerischen Meisterklasse (Meisterschülerstudium) Vom

Durchführungsbestimmungen für die Fachpraktische Prüfung im Fach Sport für Studierende ab

BMaSFe. Vom 5. / 17. Dezember Vom Universitätsrat genehmigt am 20. Januar 2016

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen

BMaSFe. Vom 20./29. Mai Vom Universitätsrat genehmigt am 19. Juni 2008

- 1 - Artikel 1 Änderungen. Der Text den weiterbildenden Studiengang wird ersetzt durch das weiterbildende Masterstudienprogramm.

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 24. Januar 2014 Nr. 2

Fakultät 03 Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik

Studienumfang und Regelstudienzeit

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering

Krankheit bei Prüfungen und Klausurabbruch. Täuschungsversuch. Grundstudiums-Äquivalenzen

Info- Veranstaltung. Prüfungsanmeldung Ines Surmund Prüfungsamt Fachbereich Chemieingenieurwesen

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences

Amtliche Bekanntmachung

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1

Ordnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter

Die Bachelorarbeit im Studiengang Chemie

Studienumfang und Regelstudienzeit

Prüfungsamt & Erstanmeldung

Beschluss des Prüfungsausschusses Nr. 1 für den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) vom 07. Februar zur Aufgabendelegation

Informationen zur. Bachelorarbeit

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Artikel I Abs 2 wird durch folgende Fassung ersetzt:

Begrüßung Bachelorstudierende

Die Teilnahme an Pflichtexkursionen wird mit sofortiger Wirkung von der Anmeldungspflicht im Prüfungsamt

Transkript:

1 HTW Dresden FB Vermessungswesen/Kartographie Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prüfungsgeschehen im Lichte des (neuen) Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom 10.12.2008 Dresden, 17.02.2009 Rahmenbedingungen SächsHSG am 01.01.2009 in Kraft getreten 1 SächsHSG und ein darauf gestützter Beschluss des Rektorats 2 sowie eine Festlegung des Prorektors Lehre und Studium 3 ändern unmittelbar bisher geltende, einzelne Regelungen der Prüfungsordnungen alte Regelungen der geltenden Prüfungsordnungen (PO) 4 sind ab 01.01.2009 ungültig, soweit sie den neuen Regelungen entgegenstehen PO sind formal an die bereits materiell wirksamen Bestimmungen des SächsHSG bis Ende 2009 anzupassen 5 Nachfolgende Übersicht konzentriert sich auf Auswirkungen des neuen SächsHSG und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Darstellung des Prüfungsgeschehens. Dafür sind weiterhin die Prüfungsordnungen heran zu ziehen. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Übersicht über Auswirkungen ab 01.01.2009 1 Zweite Wiederholungsprüfungen (2. W.) 2 Zweitkorrektur von nicht bestandenen Wiederholungsprüfungen 3 Abmeldung von Prüfungen 4 Versäumnis / Rücktritt von Prüfungen 5 Beurlaubung vom Studium, Prüfungsanspruch während Beurlaubung 6 Anerkennung von Prüfungsleistungen 7 Bildung der Noten Quellen SächsHSG (neues) Sächsisches Hochschulgesetz vom 10.12.2008 http://www.revosax.sachsen.de/details.do?sid=6419312688513 BR-20090120 Beschluss des Rektorats vom 20.01.2009 PO-Verm/Kart Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge vom 01.09.2000 in der Fassung vom 01.11.2001 http://www.htw-dresden.de/vk/se/dl1/prueford.pdf PO-BA Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge vom 09.07.2007 BA G + V: http://www.htw-dresden.de/~hoffmstr/hoffmeister-dateien/vk_po_ba_gv_20070709.pdf BA G + K: http://www.htw-dresden.de/~hoffmstr/hoffmeister-dateien/vk_po_ba_gk_20070709.pdf PLS-20090210 Festlegung des Prorektors Lehre und Studium vom 10.02.2009 1 SächsHSG http://www.revosax.sachsen.de/details.do?sid=6419312688513 2 BR-20090120 3 PLS-20090210 4 PO-Verm/Kart, PO-BA 5 114 (16) SächsHSG

2 1 Zweite Wiederholungsprüfungen (2. W.) Zulassung zur 2. W. auf (schriftlichen) Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich 6 bisher notwendige Begründung ( nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ) ersatzlos weggefallen 7 Termine gem. PO 8 für Antrag auf 2. W. ungültig, da SächsHSG keine Termine festgelegt und das Rektorat 9 Regeln für Fristenregelung 10 vorgegeben hat 1.1 Verfahren zur 2. W. im Lichte des neuen SächsHSG gemäß Rektoratsbeschluss 11 Prüfer oder Prüfungsausschuss sind am Verfahren nicht mehr beteiligt! jeder Student, der eine 1. W. nicht besteht, o ist automatisch zur 2. W. zum nächstmöglichen Termin angemeldet und o steht auf der Prüfungsliste (https://wwwqis.htw-dresden.de/ ) zusätzlicher Antrag kann formlos, schriftlich beim Prüfungsamt gestellt werden 1.2 Bewertung der 2. W. Fall 1: Prüfling hat an Prüfung teilgenommen Antrag auf Zulassung zur 2. W. gilt als gestellt o 2. W. bestanden? heile Welt! o nicht bestanden? Note 5 (Überprüfung durch zweiten Prüfer (siehe Nr. 2)) Exmatrikulation von Amts wegen (Ex. v.a.w.) wegen nicht bestandener 2. W. Fall 2: Prüfling hat an Prüfung nicht teilgenommen Prüfer meldet Note 5ue an Prüfungsamt Auswirkungen der 5ue : o Variante 2.1: Zulassung zur 2. W. vorher beantragt Ex. v.a.w. wegen nicht bestandener 2. W. o Variante 2.2: Zulassung zur 2. W. vorher nicht ausdrücklich beantragt Ex. v.a.w. wegen nicht beantragter 2. W. Regelungen zu Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen bleiben unberührt (siehe unten Nr. 4) 2 Zweitkorrektur von nicht bestandenen Wiederholungsprüfungen bisherige Zweitkorrektur der 1. W. mit Note 5 nicht mehr nötig 12 weiterhin Zweitkorrektur der 2. W. mit Note 5 zwingend nötig 13 endgültige Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der beiden Prüfer 14 Regelungen zur Überprüfung der Bewertungsentscheidungen bleiben unberührt 15 6 35 (4) SächsHSG, 17 (3) PO-Verm/Kart, 19 (2), (4) PO-BA 7 17 (2) PO-Verm/Kart, 6 (2), 19 (2) PO-BA 8 17 (6) PO-Verm/Kart, 6 (6) PO-BA 9 BR-20090120 10 34 (1) Nr. 8 SächsHSG 11 BR-20090120 12 PLS-20090210 13 35 (7) SächsHSG, PLS-20090210, 17 (4) PO-Verm/Kart, 11 (5) PO-BA 14 11 (5) PO-BA 15 34 (1) Nr. 18 SächsHSG, 25 PO-Verm/Kart, 28 PO-BA

3 3 Abmeldung von Prüfungen 3.1 Allgemeine Regelungen 3.1.1 Zulassung, Anmeldung bei erfüllten Zulassungsvoraussetzungen 16 sind die Studierenden automatisch zu den Prüfungsterminen angemeldet 17 Prüfer tragen eventuelle Nichtzulassung (nz) im HISQIS-Portal ein (https://wwwqis.htw-dresden.de/) im Diplomstudiengang führt eine noch nicht abgelegte zweite Wiederholungsprüfung aus dem Grundstudium zum Ausschluss von noch nicht abgelegten Prüfungen des Hauptstudiums 18 3.2.2 allgemeine Hinweise zur Abmeldung zur Abmeldung nur noch das beim Prüfungsamt ausliegende oder im Netz verfügbare Formular verwenden http://www.htw-dresden.de/suw/pa.html Antragsteller hat Abmeldungen in den Online-Prüfungslisten zu überwachen nicht fristgerechte Abmeldung? Studenten gelten weiterhin als zur Prüfung angemeldet Prüfer sichten/drucken letztendlich gültige Prüfungslisten erst zeitnah vor dem Prüfungstermin HISQIS-Portal (https://wwwqis.htw-dresden.de/) Regelungen zu Versäumnis / Rücktritt von Prüfungen bleiben unberührt (siehe unten Nr. 4) 3.2 Abmeldung von erstmaliger Prüfung (regulärer Termin oder Nachholung) Prüfungsausschuss ist nicht mehr zuständig schriftlichen Antrag direkt beim Prüfungsamt einreichen 19 o Antrag muss nicht begründet werden (gilt ab sofort auch in Diplomstudiengängen) o Antragsfrist beachten (Eingang spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin beim Prüfungsamt) 3.3 Abmeldung von erster Wiederholungsprüfung (1. W.) Prüfungsausschuss ist nicht mehr zuständig schriftlicher Antrag ist direkt beim Prüfungsamt einzureichen 20 o Antrag muss begründet werden (das war bisher auch so) o Antragsfrist beachten (Eingang spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin beim Prüfungsamt) o Einhaltung der Jahresfrist für das Ablegen der 1. Wiederholungsprüfung beachten, wird 1. W. in dieser Frist nicht wiederholt, gilt sie als endgültig nicht bestanden 21 3.4 Abmeldung von zweiter Wiederholungsprüfung (2. W.) Abmeldung von 2. W. ist nicht möglich, da sie nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden kann (das war bisher auch so) 22 die Regelungen für Versäumnis / Rücktritt von der Prüfung sind zu beachten (siehe Nr. 4) o Teilnahme an der 2. W. nicht möglich o aus unvorhersehbaren Gründen, die der Student nicht zu vertreten hat 16 5 PO-Verm/Kart, 8 PO-BA 17 6 PO-Verm/Kart, 8 (1), (2) PO-BA 18 5 (4) PO-Verm/Kart 19 6 (2) PO-Verm/Kart, 8 (3) PO-BA 20 6 (2) PO-Verm/Kart, 8 (3) PO-BA 21 4 (7), 17 (2) PO-Verm/Kart, 6 (2), 19 (2) PO-BA 22 35 (4) SächsHSG, 17 (3) PO-Verm/Kart, 19 (4) PO-BA

4 4 Versäumnis / Rücktritt von Prüfungen keine Änderung der bisherigen Regeln 23 Prüfungsleistung Note 5, wenn o Prüfling zu einem für ihn bindenden Prüfungstermin oder zum Termin der Verteidigung der Bachelorarbeit ohne triftige Gründe nicht erscheint (Versäumnis) oder o wenn er nach Beginn der Prüfung oder der Verteidigung der Bachelorarbeit ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt (Rücktritt) o dasselbe gilt, wenn eine schriftliche oder eine alternative Prüfungsleistung oder die Bachelorarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird unverzüglicher, formloser, schriftlicher Antrag beim Prüfungsamt o geltend gemachte Gründe für Versäumnis oder Rücktritt unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen o bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung abzugeben o darüber hinaus kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden Prüfungsausschuss entscheidet über Anerkennung der Gründe nach Vorbereitung durch Prüfungsamt Fall 1: Versäumnis-/Rücktrittsgründe werden anerkannt o neuer Prüfungstermin o die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen o bei 2. W. ist der Student automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet (siehe oben, Nr. 1) Fall 2: Gründe werden nicht anerkannt: Note 5ue bei Versäumnis bzw. 5 bei Rücktritt o bei 1. W. 5ue oder 5 Student ist zur 2. W. zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet (siehe oben, Nr. 1) o bei 2. W. 5ue oder 5 Ex. v.a.w. wegen nicht bestandener 2. W. (siehe oben, Nr. 1) 5 Beurlaubung vom Studium, Prüfungsanspruch während Beurlaubung 5.1 Beurlaubung 24 nur noch das im Netz verfügbare Formular verwenden http://www.htw-dresden.de/suw/beurlaubung.html Vorder- und Rückseite des Antrags ausdrucken schriftlichen, begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen Beurlaubungsgründe bei Bedarf mit Studiendekan und/oder Vors. des Prüfungsausschusses erörtern ansonsten Antrag im Sekretariat des Fachbereiches abgeben 5.2 Studien- und Prüfungsleistungen während Beurlaubung 25 beurlaubte Studenten können auf (späteren weiteren) Antrag Studien- und Prüfungsleistungen erbringen formloser, schriftlicher Antrag beim Prüfungsamt Antragsfrist Eingang beim Prüfungsamt spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin (ersetzt bisherige Regelung: 8 Wochen!) 26 23 15 PO-Verm/Kart, 17 PO-BA 24 20 (2) SächsHSG 25 20 (3) SächsHSG, 6 (1), 17 (3) PO Verm/Kart, 8 (4) PO-BA 26 PLS-20090210

5 6 Anerkennung von Prüfungsleistungen 27 auf schriftlichen Antrag für Studien-und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule (auch in anderen Studiengängen) erbracht worden sind (keine Differenzierung mehr nach Hochschulart, In- oder Ausland, Alter der Leistungen) Rechtsanspruch auf Anerkennung, wenn ihre Gleichwertigkeit (nicht Gleichheit!) festgestellt wird analoge Regelung für die Anrechnung von außerhalb des Studiums erworbenen Qualifikationen, soweit diese Teilen des Studiums nach Inhalt und Anforderungen gleichwertig sind und diese damit ersetzen können 28 Verfahren im Netz verfügbare Formulare verwenden http://www.htw-dresden.de/suw/pa.html Einzelfallentscheidung nach Prüfung auf Gleichwertigkeit des Moduls in o Umfang (SWS, ECTS) o Niveau Inhalt Laufweg und Antragsfrist beachten(wie bisher): o erst zum Prüfer dann zum Prüfungsausschuss-Vorsitzenden o Eingang dort spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, zu dem der Antragsteller angemeldet ist 7 Bildung der Noten das SächsHSG enthält keine Regelung zur Notenbildung es bleibt bis auf weiteres bei den bisherigen Regeln der PO Regelungen zur Überprüfung der Bewertungsentscheidungen bleiben unberührt 29 7.1 Diplomstudiengänge wenn sich die Fachnote aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt, können Prüfer Zwischenwerte verwenden (Erniedrigen oder Erhöhen der glatten Noten um 0,3) 30 es gelten die Rundungsregeln 31 Fachnoten sind als glatte Noten ans Prüfungsamt zu melden und werden als glatte Noten ins Zeugnis eingetragen 32 7.2 Bachelorstudiengänge Prüfer können Zwischenwerte für einzelne Prüfungsleistungen verwenden (Erniedrigen oder Erhöhen der glatten Noten um 0,3) 33 Modulprüfung besteht aus einzelner Prüfungsleistung Modulnote = Note der Prüfungsleistung 34 Modulprüfung besteht aus mehreren Prüfungsleistungen Modulnote = gewichteter Durchschnitt der Prüfungsleistungen, es gelten die Rundungsregeln 35 Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma bekannt zu geben 36 Prof. Hoffmeister Vorsitzender des Prüfungsausschusses 27 34 (1) Nr. 9, 35 (9) SächsHSG, 20 PO-Verm/Kart, 23, 24 PO-BA 28 34 (1) Nr. 10 SächsHSG 29 25 PO-Verm/Kart, 28 PO-BA 30 14 (1) PO-Verm/Kart 31 14 (2), (4) PO-Verm/Kart, 32 14 (5), (6) PO-Verm/Kart 33 15 (1) PO-BA 34 15 (2) PO-BA 35 15 (2) PO-BA 36 15 (4) PO-BA