Human Resources Vergütungsbericht gemäß 16 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 16. Dezember 2013

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Transkript:

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1 Regulatorische Einflüsse Die gesetzlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten wurden seit der Finanzkrise regelmäßig verändert und immer wieder verschärft. Der hohe Regulierungsgrad der Vergütungssysteme schränkt die Spielräume der Finanzinstitute im Vergleich zu anderen Branchen oder zu weniger regulierten Sektoren der Finanzindustrie im Wettbewerb um Talente signifikant ein. Die Herausforderung der Commerz Real in den kommenden Jahren wird unter anderem sein, trotz dieser regulatorischen Anforderungen, die für den digitalen Wandel in der Finanzbranche benötigten Mitarbeiter mit entsprechendem Know-how zu gewinnen und zu binden. Die Vergütungsregelungen für Kredit- und Finanzinstitute sind auf europäischer Ebene unter anderem in der EU-Richtlinie Capital Requierements Directive IV (CRD IV) und der EU-Verordnung Capital Requierements Regulation (CRR) fixiert. Auf nationaler Ebene werden die Anforderungen der CRD IV durch die Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) und das Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgesetzt. Diese stellen als letzte Stufe eines dreistufigen Umsetzungsverfahrens sowohl die Verankerung der Prinzipien und Standards des Financial Stability Board (FSB) als auch der vergütungsbezogenen Regelungen der CRD IV in nationales Recht sicher. Mit den Guidelines on sound remuneration policies and disclosures (Guidelines der European Banking Authority, EBA) werden die in der CRD IV niedergelegten Regelungen auf europäischer Ebene weiter konkretisiert, um die teils heterogenen nationalen Umsetzungen innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren. Die Umsetzung der EBA-Guidelines in deutsches Recht erfolgt durch die dritte Fassung der InstitutsVergV, die zum 4. August 2017 in Kraft getreten ist. Beide Regelungen bringen im Vergleich zu den bereits bestehenden Vorschriften weitere Restriktionen bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme sowie weitere Kontrollmechanismen mit sich. Zudem sind innerhalb der Commerz Real Gruppe die regulatorische Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften aus der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in nationales Recht zum 22. Juli 2013 (Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)) zu berücksichtigen. Die Commerz Real AG wurde durch die Commerzbank AG als Teil der regulatorischen Gruppe im Sinne des 27 InstitutsVergV innerhalb des Commerzbank-Konzerns identifiziert. Da die dritte Fassung der InstitutsVergV erst am 4. August 2017 in Kraft getreten ist und erst ab dem Geschäftsjahr 2017 gilt, basiert der vorliegende Vergütungsbericht 2016 weiterhin auf der Fassung vom 16. Dezember 2013. 2

2 Vergütungsstrategie Die konzernweit gültige Vergütungsstrategie der Commerzbank AG setzt die Leitplanken für die Vergütungspolitik des Commerzbank-Konzerns, um eine marktgerechte und leistungsorientierte Vergütung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Vergütungsstrategie der Commerzbank AG leitet sich aus der Personalstrategie ab und steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie des Commerzbank-Konzerns. Die Vergütungsstrategie der Commerzbank AG (Vergütungsstrategie des Commerzbank Konzerns) wird unter Berücksichtigung von spezifischen Besonderheiten der Commerz Real AG angewendet. Die Vergütungsstrategie wurde im Januar 2016 vom Vorstand der Commerz Real AG verabschiedet und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen. Sie ist allen Mitarbeitern der Commerz Real über das Intranet zugänglich. Die Überprüfung der Vergütungsstrategie erfolgt regelmäßig sowie auch anlassbezogen bei Veränderungen der Geschäfts- oder Personalstrategie (der Commerzbank AG). Die Vergütungssysteme für das Geschäftsjahr 2016, die auf dieser Vergütungsstrategie basieren, trugen dazu bei, die strategischen Ziele der Commerz Real zu erreichen. Zugleich stellten sie ein attraktives Vergütungsniveau sicher, um in einem dynamischen Marktumfeld qualifizierte Mitarbeiter in ausreichender Anzahl gewinnen und binden zu können. Die Commerz Real achtet in diesem Zusammenhang darauf, dass sowohl die Vergütungsmodelle und -parameter als auch die Komponenten der Vergütung nachhaltig, dass heißt auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet, und transparent gestaltet sind. Vergütungsstrategie und -systeme tragen dazu bei, Fehlanreize, die einer fairen und kompetenten Beratung sowie den Bedürfnissen der Kunden zuwiderlaufen, zu vermeiden. Die Gesamtvergütung in der Commerz Real besteht aus mehreren Komponenten: Mit einer marktgerechten, ergebnis- und leistungsorientierten Vergütung, die sich primär am Erfolg des Unternehmens orientiert, will die Commerz Real die Interessen ihres Anteilseigners und ihrer Mitarbeiter gleichermaßen berücksichtigen und die nachhaltige und positive Unternehmensentwicklung unterstützen. Mit den freiwilligen betrieblichen Zusatzleistungen schafft die Commerz Real zudem ein leistungsförderndes Arbeitsumfeld, erkennt die Leistung ihrer Mitarbeiter an und unterstützt sie auch über das Arbeitsumfeld hinaus. Ergänzend zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge bietet die Commerz Real ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung über verschiedene Durchführungswege an. Diese betriebliche Altersversorgung trägt dazu bei, dass die Mitarbeiter gut abgesichert in den Ruhestand gehen können. Die genannten Vergütungskomponenten bestimmen unter Berücksichtigung eines angemessenen und zulässigen Verhältnisses von variabler zur fixer Vergütung die marktgerechte Gesamtvergütung der Mitarbeiter. Die Weiterentwicklung der Vergütungsmodelle der Commerz Real zielt im Rahmen der regulatorischen Anforderungen auf Leistungsorientierung und ein für den Konzernerfolg positives Mitarbeiterverhalten ab. Die Commerz Real duldet im Bezug auf ihre Vergütungsthemen und darüber hinaus keinerlei Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder einer Behinderung. 3

3 Compensation-Governance-Struktur Die Compensation-Governance-Struktur der Commerz Real AG besteht aus dem Vergütungskontrollausschuss, einem Unterausschuss des Aufsichtsrates der Commerz Real AG. Daneben finden Empfehlungen zu Vergütungsthemen aus den Sitzungen des Vergütungskomitees der Commerzbank AG in der Commerz Real AG Berücksichtigung. Der Vergütungskontrollausschuss übernimmt auch für andere Gesellschaften der Commerz Real Gruppe die Funktion des Vergütungskontrollausschusses. Im Geschäftsjahr 2016 nahm der Vergütungskontrollausschuss diese Aufgabe auch für die Commerz Real Investmentgesellschaft mbh und Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh wahr. 3.1 Vergütungskontrollausschuss der Commerz Real AG Die Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgehalten. Die Commerz Real AG hat gemäß 25 d Abs. 12 KWG in Verbindung mit Abs. 7 KWG einen Vergütungskontrollausschuss eingerichtet. Die Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses werden vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Commerz Real AG wahrgenommen. Die Commerz Real AG selbst ist bisher kein bedeutendes Institut gemäß 17 Absatz 1 InstitutsVergV. Demnach besteht für sie keine regulatorische Pflicht, einen Vergütungskontrollausschuss einzurichten. Die Commerz Real AG hat als Mutterkonzern freiwillig einen Vergütungskontrollausschuss implementiert, um die regulatorischen Vorgaben der Tochtergesellschaften Commerz Real Investmentgesellschaft mbh und Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh gemäß 37 KAGB i.v.m. dem Anhang II der europäischen Richtlinie 2011/61/EU in Bezug auf Vergütungskontrollausschüsse zu erfüllen. Der Vergütungskontrollausschuss bereitet die Aufsichtsratsentscheidungen über die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme für den Vorstand vor und unterstützt diesen bei der Festsetzung der fixen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstände. Er berücksichtigt dabei besonders die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Risiken und das Risikomanagement des Unternehmens und trägt den langfristigen Interessen des Investors, der Anleger, sonstiger Beteiligter und der Öffentlichkeit Rechnung. Ebenso unterstützt er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter. 3.2 Vergütungskomitee der Commerzbank AG Das Vergütungskomitee wurde eingerichtet, um die Kontrolleinheiten der Commerzbank AG gemäß 3 Abs. 3 InstitutsVergV an der Ausgestaltung und der Überwachung der Vergütungssysteme innerhalb der Commerzbank-Gruppe angemessen zu beteiligen. Aus diesem Grund sind die Kontrolleinheiten im Sinne des 2 Abs. 9 InstitutsVergV sowie die Bereiche Group Finance und Group Legal mit ständigen Mitgliedern im Vergütungskomitee vertreten. Die Vergütungsbeauftragte der Commerzbank AG ist ebenfalls Mitglied. Das Vergütungskomitee wird bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme von bedeutenden Instituten in der Commerzbank-Gruppe angemessen beteiligt. Dies umfasst insbesondere eine ausführliche Information, sofern Vergütungssysteme neu konzipiert, weiterentwickelt oder eingestellt werden. Gemäß 27 Instituts- VergV wird es über Änderungen in den Vergütungssystemen nachgeordneter Gruppeninstitute angemessen informiert. Aufgaben, Zusammensetzung und Regelungen zur Beschlussfassung und Organisation des Vergütungskomitees sind in einer Geschäftsordnung festgehalten, die in den Organisationsrichtlinien der Commerzbank AG dargestellt wird. 4

4 Vergütungssystem Für die Mitarbeiter der Commerz Real bildet das Festgehalt den Schwerpunkt ihrer Vergütung. Das Festgehalt basiert primär auf den Qualifikationen und Kompetenzen des Mitarbeiters und den Anforderungen der ausgeübten Funktion. Für alle Mitarbeiter sind die Anforderungen in bis zu acht aufeinander aufbauenden Karrierestufen beschrieben. Die einzelnen Karrierestufen strukturieren in aufsteigender Reihenfolge alle Funktionen der Commerz Real in Abhängigkeit ihrer internen Wertigkeit. Das Festgehalt kann durch eine variable Vergütung ergänzt werden. Dabei gewährleisten die verschiedenen zielgruppenorientierten Vergütungsmodelle eine marktorientierte fixe Vergütung sowie auf bestimmten Ebenen eine ergebnisorientierte variable Vergütung, die neben dem Erfolgsbeitrag des Commerzbank-Konzerns, des Segmentes Privatkunden und der Commerz Real auch die individuellen Erfolgsbeiträge der Mitarbeiter berücksichtigt. Hierfür hat die Commerz Real sowohl für das Festgehalt als auch für die variable Vergütung in Abhängigkeit der einzelnen Karrierestufen und Vergütungsmodelle Gehaltsbänder und gegebenfalls Bonusorientierungsbänder festgelegt. behalt gemäß 7 InstitutsVergV sowie die individuelle Verteilung. Außerdem sollte die Vergütungssystematik für alle Mitarbeitergruppen möglichst transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Die neuen Vergütungsmodelle gelten ab dem Geschäftsjahr 2017. Nachfolgend sind die im Berichtszeitraum 2016 gültigen Vergütungsparameter und -modelle beschrieben. Details zu den Nachhaltigkeitskomponenten der Vergütungsmodelle können Kapitel 4.6.2 entnommen werden. 4.1 Vergütungsparameter Im Vorfeld eines jeden Geschäftsjahres entscheidet der Vorstand der Commerzbank AG über Leitplanken für Ziele im Commerzbank-Konzern. Diese stellen sicher, dass sich die Zielvorgaben für den Vorstand der Commerz Real AG an der Geschäfts- und Risikostrategie sowie an der Personalstrategie des Commerzbank AG ausrichten. Die Zielvorgaben dienen als Orientierung für die individuellen Zielvereinbarungen der darunterliegenden Führungsebenen bis hin zum Mitarbeiter. Die Vergütungsmodelle der Commerz Real sind auf die unterschiedlichen Mitarbeitergruppen zugeschnitten: Basis-Modell: Mitarbeiter in den Karrierestufen A, B, C und D AT-Modell: Mitarbeiter ab der Karrierestufe 2 Management-Modell: Mitglieder des Vorstands der Commerz Real AG und Generalbevollmächtigte Die Vergütungsmodelle für die Mitarbeiter im Basisund AT-Modell wurden infolge der novellierten Instituts- VergV überarbeitet, mit der Arbeitnehmervertretung verhandelt und vom Vorstand der Commerz Real AG Ende 2016 verabschiedet. Neben den regulatorisch erforderlichen Anpassungen sahen die Anpassungen eine weitgehende Harmonisierung der Vergütungssystematik vor. Dies galt insbesondere im Hinblick auf die Vergütungsparameter, die Budgetbildung, den Poolvor- Die Ziele für Mitarbeiter werden nach einheitlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Zielleitplanken festgelegt. Das beschriebene Vorgehen stellt sicher, dass die zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbarten individuellen Ziele der Mitarbeiter mit den strategischen Zielsetzungen im Einklang stehen. Bei der Festlegung der individuellen Ziele wird berücksichtigt, dass die vergütungsrelevanten Ziele hinreichend ambitioniert sind, einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zum Erreichen der Unternehmensziele leisten und keine Anreize setzen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Die Zielvereinbarung beinhaltet grundsätzlich quantitative und qualitative Ziele. Außerdem legt der Vorstand der Commerzbank AG für den Konzern und die einzelnen Segmente sogenannte Performance-Geraden fest, die an der langfristigen Strategie der Bank ausgerichtet sind und auf deren Basis das Volumen für die variable Vergütung ermittelt wird. 5

4.2 Ermittlung des Auszahlungsvolumens für die variable Vergütung im Commerzbank-Konzern Zum Ende eines Geschäftsjahres wird das Auszahlungsvolumen für die variable Vergütung auf Grundlage definierter Parameter ermittelt. Dabei fließt das Konzernergebnis der Commerzbank AG zu 40 Prozent und des jeweiligen Segmentergebnis zu 60 Prozent in die Berechnung des Auszahlungsbudgets ein. Seit dem Geschäftsjahr 2017 gilt diese Systematik einheitlich für alle nachfolgend beschriebenen Modelle. Unabhängig von der beschriebenen Budgetermittlung wird im Sinne von 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5a KWG in einem formalisierten, transparenten und nachvollziehbaren Prozess geprüft, ob ein Volumen für die Auszahlung einer variablen Vergütung bereitgestellt werden kann. Um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, wird das Budget für die variable Vergütung in drei Schritten geprüft und festgelegt. Die zugrunde liegenden Anforderungen werden unabhängig voneinander betrachtet und entsprechend gewertet. Seit dem Geschäftsjahr 2015 berücksichtigt der Prozess ökonomische Faktoren insbesondere Risikotragfähigkeit, mehrjährige Kapitalplanung und Ertragslage sowie regulatorische Faktoren wie die Fähigkeit, eine angemessene Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Der Prozess stellt sicher, dass die Fähigkeit, die kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen gemäß 10 i KWG dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, nicht eingeschränkt wird. Er gewährleistet darüber hinaus, dass bei einem negativen Gesamterfolg, insbesondere wenn dieser mit einem Aufzehren des Unternehmenswertes verbunden ist, grundsätzlich kein Budget für variable Vergütung bereitgestellt wird (Poolvorbehalt). Die ökonomischen Faktoren gemäß 7 Satz 1 Instituts- VergV werden durch Verwendung des Economic Value Added (EVA) in der von der Commerzbank zugrunde gelegten Definition erfüllt. Der EVA wird grundsätzlich in allen Vergütungsmodellen des Commerzbank- Konzerns verwandt, um die Budgets für die variable Vergütung zu ermitteln. Er berücksichtigt das operative Ergebnis und die Kapitalkosten. Hierbei werden die Kapitalkosten vom operativen Ergebnis der zu betrachtenden Einheit abgezogen. Die Kapitalkosten ergeben sich aus dem Produkt von Kapital und Kapitalkostensatz, der bei der jährlichen Planung festgelegt wird. Damit erfüllt der EVA alle regulatorischen Anforderungen. Darüber hinaus wird geprüft, ob die regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung sowie die kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen erfüllt sind. Diese werden monatlich durch das interne Asset Liability Committee der Commerzbank AG geprüft. Der Vorstand der Commerzbank AG wird quartalsweise über diese Parameter informiert. Schließlich wird geprüft, ob ein positiver Gesamterfolg der Commerzbank vorliegt. Bei einem negativen Gesamterfolg, insbesondere, wenn er mit dem Aufzehren von Unternehmenswert verbunden ist, wird grundsätzlich kein Pool zur Verfügung gestellt und entsprechend auch keine variable Vergütung gezahlt. Tochtergesellschaften der Commerzbank AG wird ein entsprechendes Vorgehen empfohlen. 4.3 Vergütungsmodelle ohne variable Vergütung Nachfolgend werden die Grundzüge der Vergütungsmodelle ohne variable Vergütung skizziert. 4.3.1 Individuelle Regelungen unterhalb der Karrierestufe 2 Einige Mitarbeiter der Commerz Real, die eine Funktion in den Karrierestufen A, B, C oder D einnehmen, erhalten ihre Vergütung aufgrund der nach diversen Fusionen der Vergangenheit in den Vorgängerinstituten der Commerz Real existierenden verschiedenen Vertragsmodellen nach unterschiedlichen einzelvertraglichen Regelungen. Manche der Verträge basieren auf dem Manteltarifvertrag Banken und gewähren den Mitarbeitern alle Leistungen des Bankengehaltstarifs. Andere Verträge garantieren ihren Inhabern neben zwölf Grundgehältern (einschließlich Zulagen und Nebenleistungen) ein 13. Monatsgehalt. Das Standardmodell unterhalb der Karrierestufe 2 bildet das Basis-Modell ab. 6

4.3.2 Basis-Modell Das Vergütungsmodell Basis-Modell gilt für alle Mitarbeiter, die der Karrierestufe A, B, C oder D zugeordnet sind und unter den Geltungsbereich des Basis-Modells fallen. Die Vergütung im Basis-Modell setzt sich aus dem Jahresfestgehalt (zwölf Monatsgehälter einschließlich eventueller pensions- oder nicht pensionsfähiger Zulagen) sowie eventuellen Nebenleistungen zusammen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vergütungssystematik im Basis-Modell sind grundsätzlich die für jede Karrierestufe festgelegten Gehaltsbänder (Unter- und Obergrenzen). Die Gehaltsbänder definieren das zulässige Mindest- und Höchstgehalt der Mitarbeiter auf den jeweiligen Karrierestufen. Im Basis-Modell erfahren u.a. Berufseinsteiger und ausgelernte Nachwuchskräfte mit steigender Berufspraxis eine sukzessive Anpassung der Festgehälter bis zur Erreichung von sogenannten Orientierungs-Festgehältern, die in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes über den Banduntergrenzen liegen. 4.4 Vergütungsmodelle mit variabler Vergütung Neben dem Jahresfestgehalt, das in der Regel in 12 Monatsgehältern ausgezahlt wird, können Mitarbeiter im AT-Modell und im Management-Modell eine variable Vergütung erhalten. Hierfür haben Kreditinstitute nach 25a Abs. 5 KWG eine Obergrenze für ein angemessenes Verhältnis zwischen der variablen und der fixen Vergütung der Mitarbeiter festzulegen. Nachfolgend werden die Grundzüge der beiden Vergütungsmodelle mit variabler Vergütung skizziert. 4.4.1 AT-Modell Das Vergütungsmodell AT-Modell gilt für alle Mitarbeiter, die mindestens der Karrierestufe 2 zugeordnet sind und unter den Geltungsbereich des AT-Modells fallen. Die Vergütung im AT-Modell setzt sich aus dem Jahresfestgehalt (zwölf Monatsgehältern einschließlich eventueller pensionsfähiger oder nicht pensionsfähiger Zulagen) sowie eventuellen Nebenleistungen zusammen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vergütungssystematik im AT-Modell sind die für jede Karrierestufe festgelegten Gehaltsbänder (Unter- und Obergrenzen). Die Gehaltsbänder definieren das zulässige Mindestund Höchstgehalt der Mitarbeiter auf den jeweiligen Karrierestufen. Zusätzlich zum Jahresfestgehalt können Mitarbeiter im AT-Modell grundsätzlich eine leistungsorientierte variable Vergütung erhalten, die in Form eines Orientierungsbonusmodells ausgearbeitet wurde. Dabei setzt sich das Bonus-Gesamtvolumen für die Commerz Real aus zwei Komponenten zusammen: Konzern-Komponente (40 Prozent der Gesamt-Orientierungsbonus- Summe) und Mitarbeiter-Komponente (mindestens 60 Prozent der Gesamt-Orientierungsbonus-Summe). Dies bedeutet, dass in diesem Vergütungsmodell die Höhe der variablen Vergütung sowohl von der Konzern- Performance (was die Gesamtverteilungssumme bestimmt) als auch von der individuellen Leistung (was die individuelle Bonuszuteilung bestimmt) abhängt. Die Commerz Real AG hat dies dadurch umgesetzt, dass sie für beide Vergütungsmodele differenzierte Obergrenzen für die variable Vergütung festgelegt hat. Unabhängig von diesen Obergrenzen darf die variable Vergütung eines Mitarbeiters vorbehaltlich einer anderslautenden Hauptversammlungsbeschlusses die Höhe seiner individuellen Jahresfestvergütung nicht überschreiten (Bonus-Cap). Zusätzlich bestehen in beiden Vergütungsmodellen Reduzierungs- oder Streichungsmöglichkeiten bei pflichtwidrigem Verhalten. Der am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres je nach Konzernkomponente errechnete Verteilungsbetrag pro Mitarbeiter wird auf der Basis der in der Ziel- und Leistungsbewertung dokumentierten individuellen Leistung des Mitarbeiters leistungsbezogen festgelegt. Die beschriebene Verteilungssystematik zur variablen Vergütung im AT-Modell kam für das Geschäftsjahr 2016 letztmalig zur Anwendung und wird ab dem Geschäftsjahr 2017 durch ein neues Vergütungsmodell ersetzt. 7

4.4.2 Vorstandsvergütung (Management-Modell) Die Mitglieder des Vorstands der Commerz Real AG werden von der Commerzbank AG als Risk Taker des Commerzbank-Konzerns eingestuft und gemäß dem Management-Modell des Commerzbank-Konzerns vergütet. Zu Beginn des Geschäftsjahres wird dabei für jedes Vorstandsmitglied der Commerz Real AG ein individueller Zielbetrag für die variable Vergütung festgelegt. Die Festlegung der Zielbeträge erfolgt durch den Aufsichtsrat der Commerz Real AG. Der auf diese Weise individuell festgelegter Zielbetrag für die variable Vergütung ist ein Orientierungswert für das Vorstandsmitglied. Der Zielbetrag wird jährlich überprüft und dem Vorstandsmitglied schriftlich mitgeteilt. Er liegt in Abhängigkeit von der Funktionsstufe des Vorstandsmitglieds sowie der Verantwortung der Funktion in der Regel zwischen 30 und 40 Prozent der Gesamtvergütung. In Einzelfällen kann der Zielbetrag bis zu 50 Prozent der Gesamtvergütung betragen. 4.5 Mitarbeiter in Kontrolleinheiten Die Commerz Real hat für Kontrolleinheiten keine separaten Vergütungsmodelle implementiert, jedoch sind die Mitarbeitervergütungssysteme so ausgestaltet, dass diese der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten nicht zuwider laufen. Die variable Vergütung von Mitarbeitern in Kontrolleinheiten wird nicht auf Basis der Ertragsziele der überwachten Bereiche, sondern auf Grundlage des Konzern- und Segmentergebnisses (vgl. Kapitel 4.2) bemessen. Mögliche Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung der Überwachungsfunktion werden über Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern der Kontrolleinheiten vermieden. Zu den Mitarbeitern von Kontrolleinheiten zählen insbesondere die Bereiche Group Risk Controlling, Risikomanagement, Revision, Compliance sowie Human Resources. Diese Mitarbeiter werden entweder nach dem Basis- oder AT-Modell vergütet. 4.6 Modellübergreifende Regelungen zur variablen Vergütung im Commerzbank- Konzern Nach Ablauf des Geschäftsjahres empfiehlt der Gesamtvorstand der Commerzbank AG auf Basis des Konzern- und Segmenterfolges über das Gesamtvolumen für die variable Vergütung. Die Grundzüge hierfür sind in den Kapiteln 4.1 und 4.2 beschrieben. Auf dieser Basis legt der Aufsichtsrat der Commerz Real AG das Budget für den Vorstand der Commerz Real AG fest. Die Verteilung des Auszahlungsbudgets an die Vorstandsmitglieder erfolgt diskretionär nach einheitlichen Regeln durch den Aufsichtsrat der Commerz Real AG, wobei die Erfolgsbeiträge der jeweiligen Einheit und die des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt werden. Die Höhe der individuellen variablen Vergütung ist im Management-Modell auf maximal das Doppelte des Zielbetrags begrenzt. Unabhängig davon stellt die Commerz Real AG durch Festlegung einer Obergrenze sicher, dass der Bonus-Cap in Höhe von maximal 50 Prozent der Gesamtvergütung eingehalten wird. Im Management-Modell gelten darüber hinaus die modellübergreifenden Bestimmungen gemäß Kapitel 4.6. Während sich die Höhe der variablen Vergütung aus dem jeweiligen Vergütungsmodell ergibt, hängen die konkreten Auszahlungsmodalitäten davon ab, zu welcher Gruppe ein Mitarbeiter gehört. Mitarbeiter, die keine Risk Taker sind, erhalten den vollen Betrag der variablen Vergütung ohne Aufschub unmittelbar vergütet. Die Auszahlung der variablen Vergütung für Mitarbeiter, die als Risk Taker identifiziert wurden, unterliegt gesonderten Bedingungen. 4.6.1 Risk-Taker-Identifikation Die Commerz Real AG ist nach der InstitutsVergV kein bedeutendes Finanzinstitut. Es muss daher grundsätzlich keine Identifizierung von Mitarbeitern erfolgen, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Commerzbank bzw. Commerz Real hat. Die Commerz Real AG führt jedoch auf freiwilliger Basis eine Identifizierung durch. Vor Beginn eines Geschäftsjahres werden diejenigen Mitarbeiter identifiziert, die einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Commerzbank 8

bzw. innerhalb des Commerz-Real-Konzerns haben. Die Risk Taker werden auf Basis ihrer hierarchischen Position (Geschäftsleiter, erste Führungsebene oder Vorsitzende wichtiger Ausschüsse), einer Prüfung ihres funktionsbedingten potenziellen Einflusses auf das Gesamtrisikoprofil der Commerzbank bzw. innerhalb der Commerz Real Gruppe sowie ihrer Vergütungshöhe unterzogen. Für das Jahr 2016 wurde auf Ebene des Commerzbank-Konzerns die Vorstände der Commerz Real AG als Risk Taker identifiziert. Auf Ebene der Commerz Real Gruppe wurden für das Jahr 2016 die Vorstände der Commerz Real AG (erste Führungsebene), die zweite Führungsebene der Commerz Real, die Mitglieder der Geschäftsleitung der Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie vier weitere Mitarbeiter aufgrund ihrer funktionalen Stellung als Risk Taker identifiziert. Sofern ein Mitarbeiter zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2016 als Risk Taker identifiziert wurde, unterlag die gesamte variable Vergütung für das Geschäftsjahr den Regelungen für Risk Taker. 4.6.2 Gesonderte Vergütungsregelungen für Risk Taker Aufgrund ihrer Bedeutung für das Gesamtergebnis der Commerzbank bzw. innerhalb der Commerz Real Gruppe gelten für Risk Taker gesonderte Regelungen für die Messung ihrer Performance sowie die Bemessung und Auszahlung ihrer variablen Vergütung. Im Commerzbank Konzern wird zwischen Risk Taker I und Risk Taker II unterschieden. Als Risk Taker I gelten alle Mitglieder der ersten Konzernführungsebene, die in ihrer Funktion an den Vorstand der Commerzbank AG berichten sowie weitere Mitarbeiter, die an die Geschäftsleitung eines anderen bedeutenden Institutes im Commerzbank-Konzern berichten. In der Commerz Real gelten darüber hinaus alle Mitglieder der Geschäftsleitung der Kapitalverwaltungsgesellschaften in der Commerz Real Gruppe als Risk Taker I. Alle übrigen Risk Taker sind als Risk Taker II eingestuft. Ab einem Betrag von 50.000 1 Euro wird die gesamte variable Vergütung in eine kurzfristige Komponente, das Short Term Incentive (STI), und eine langfristige Komponente, das Long Term Incentive (LTI), unterteilt. Jeweils die Hälfte des STI und LTI wird aktienbasiert beziehungsweise in bar vergütet. Das STI beträgt zwischen 40 (Risk Taker I) und 60 Prozent (Risk Taker II) der variablen Vergütung und wird im Anschluss an das jeweilige Geschäftsjahr festgesetzt. Es wird kurzfristig ausgezahlt, wobei der aktienbasierte Teil des STI nicht unmittelbar, sondern erst nach einer Sperrfrist (Retention Period) von mindestens sechs Monaten ausgezahlt wird. Das LTI beträgt zwischen 60 (Risk Taker I) und 40 Prozent (Risk Taker II) der variablen Vergütung und wird ebenfalls im Anschluss an das jeweilige Geschäftsjahr Risk Taker I (> 50 T ) LTI STI 30 % 30 % 20 % 20 % Variable Vergütung für Jahr n Apr. Jahr n + 1 Deferral Period Retention Period Okt. Jahr n + 1 LTI Jahr n + 4 Retention Period Okt. Jahr n + 4 Nachhaltigkeit Reduzierung oder Streichung des LTI u. a. bei: Poolvorbehalt Risk Taker II (> 50 T ) LTI STI 20 % 20 % 30 % 30 % Variable Vergütung für Jahr n Apr. Jahr n + 1 Deferral Period Retention Period Okt. Jahr n + 1 Jahr n + 4 Retention Period Okt. Jahr n + 4 substanziellen Regelverstößen sonstigen Hinderungsgründen Legende: Risk Taker II (< 50 T ) und Non-Risk Taker STI 100 % Variable Vergütung für Jahr n Apr. Jahr n + 1 (bar) Abhängig von der kursentwicklung Reduzierung oder Streichung möglich Abbildung 1: Systematik der Auszahlung sowie der Nachhaltigkeitskomponenten im Commerzbank-Konzern. 1 Betrag, bis zu dem die Auszahlung der gesamten variablen Vergütung von Risk Taker für ein Geschäftsjahr als STI in bar von der Aufsichtsbehörde derzeit geduldet wird. 9

ermittelt. Es wird erst nach Ablauf eines definierten Zeitraums bestehend aus einem Zurückbehaltungszeitraum von drei Jahren (Deferral Period) und einer anschließenden Retention Period von mindestens sechs Monaten ausgezahlt. Gemäß den regulatorischen Anforderungen können Risk Taker erst nach Ablauf der Deferral Period einen Anspruch auf das LTI erlangen und nur dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Hinderungsgründe vorliegen, die die Entstehung des Anspruchs ganz oder teilweise verhindern (siehe Kapitel 4.6.3). Bezogen auf die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 (Jahr n) bedeutet dies, dass das STI im Jahr 2017 (Jahr n + 1) und das LTI vorbehaltlich einer Reduzierung oder Streichung des im Jahr 2017 (Jahr n + 1) ermittelten Betrags im Jahr 2020 (Jahr n + 4) fällig wird. 4.6.3 Performancebewertung für Risk Taker Nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird die Performance von Risk Takern auf Basis der quantitativen und qualitativen individuellen Ziele des jeweiligen Geschäftsjahres bewertet. Diese sogenannte Performancebewertung I bildet die Grundlage für die Höhe der individuellen variablen Vergütung und begründet unmittelbar den Anspruch auf das STI. Um über die Anspruchsentstehung der LTI-Komponente bei Risk Takern entscheiden zu können, werden weitere individuelle und kollektive Überprüfungen vorgenommen. Auf der individuellen Ebene wird in jedem Jahr der Deferral Period mittels weiterer Risikoüberprüfungen (Risk Reviews) festgestellt, ob zwischenzeitlich Gründe eingetreten sind, die die Ansprüche auf die LTI-Komponente ganz oder teilweise reduzieren. Gründe hierfür könnten sein: Verstöße gegen Regeln und Anweisungen (Code of Conduct), eine fehlende Nachhaltigkeit der zugrunde liegenden Performance aus der Performancebewertung I oder das Risikoverhalten des Mitarbeiters. Nach Ablauf der Deferral Period erfolgt mit der Performancebewertung II die erneute Überprüfung der Performancebewertung I und des Verhaltens des Mitarbeiters in der Deferral Period. Darüber hinaus wird für jedes Jahr der Deferral Period die in Kapitel 4.2 beschriebene Prüfung auf Poolvorbehalt in die kollektive Überprüfung einbezogen. Zusammenfassend können negative individuelle Erfolgsbeiträge, ein negatives Ergebnis oder eine Anordnung der Aufsicht dazu führen, dass die variable Vergütung aus der LTI-Komponente reduziert oder gestrichen wird. Deferral Period LTI Jahr n Jahr n Performancebewertung I Jahr n + 1 Jahr n + 2 Jahr n + 3 Jahr n+4 Risk Review Risk Review Performancebewertung II LTI Jahr n Mitteilung zu Anspruchserwerb und Auszahlungen im Jahr n + 4 Reduzierung oder Streichung möglich Abbildung 2: Schematische Darstellung der Performancebewertung für Risk Taker im Commerzbank-Konzern. 10

4.6.4 Verbot von Absicherungsgeschäften Das Verbot von Absicherungsgeschäften gemäß 8 InstitutsVergV wurde in der Commerzbank AG in allen Vergütungsmodellen verankert. Das Verbot regelt, dass Mitarbeiter für STI und LTI keine persönlichen Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen treffen dürfen, um die Risikoorientierung der variablen Vergütung einzuschränken oder aufzuheben. Für die Vorstandsmitglieder der Commerz Real AG sowie alle Risk Taker in der Commerz Real wurde dieses Verbot individualvertraglich bzw. über eine Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Um die Einhaltung des Verbots von Absicherungsgeschäften sicherzustellen, führt der Vergütungsbeauftragte der Commerzbank AG zusammen mit dem Bereich Group Compliance der Commerzbank AG bzw. der Bereich Compliance der Commerz Real AG stichprobenartige Kontrollen der hauseigenen und externen Depotkonten der Mitarbeiter durch. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, bei den Kontrollen mitzuwirken und nach Aufforderung Auskunft zu erteilen. Bei einem Verstoß oder bei beharrlicher Weigerung des Mitarbeiters mitzuwirken, ist die Commerz Real berechtigt, arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Mitarbeiter zu ergreifen. Ferner wertet die Commerz Real dies als eine relevante Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, die zu einem vollständigen Verlust aller LTI des Mitarbeiters führt. Für wesentliche Tochtergesellschaften wie die Commerz Real AG unterstützt u. a. der Vergütungsbeauftragte sowie Group Compliance der Commerzbank AG die Bereiche Human Resources und Communications sowie den Bereich Compliance bei der Einhaltung des Verbots von Absicherungsgeschäften in der Commerz Real AG. 11

5 Vergütungsinformationen Die Offenlegungspflicht gemäß 16 der InstitutsVergV erfolgt für die Commerz Real Gruppe Inland. Vergütungsinformationen 2016 gemäß 16 InstitutsVergV für alle Mitarbeiter (einschließlich Geschäftsleitung) Konzerngesellschaft Commerz Real AG 2 Commerz Real Investmentgesellschaft mbh Commerz Real Asset Verwaltungsgesellschaft mbh Gesamt Betrag / Anzahl Betrag / Anzahl Betrag / Anzahl Betrag / Anzahl Gesamtvergütung 46.988.033 4.308.971 217.837 51.514.841 davon fixe Vergütung 40.577.648 3.741.960 181.537 44.501.145 davon variable Vergütung 6.410.385 567.011 36.300 7.013.696 Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung 467 46 4 517 Anzahl der Risk Taker 36 k. A. 3 k. A. 3 38 Fixe Vergütung 4.539.198 k. A. 3 k. A. 3 4.812.590 Variable Vergütung 1.315.931 k. A. 3 k. A. 3 1.405.831 davon variabel in bar 1.163.200 k. A. 3 k. A. 3 1.253.100 davon variabel in oder anteilsgebundenen Instrumenten 152.731 - - 152.731 Anteil der für 2016 aufgeschobenen variablen Vergütung (sog. Deferral) 375.726 - - 375.726 davon aufgeschobener Anteil in bar 187.863 - - 187.863 davon aufgeschobener Anteil in oder anteilsgebundenen Instrumenten 187.863 - - 187.863 2 Die ausgewiesenen Vergütungsinformationen nach der InstitutsVergV inkludieren die Vergütung der Geschäftsführung der Commerz Real Investmentgesellschaft mbh. 3 Zahlungen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit in aggregierter Form dargestellt, sofern weniger als drei Personen eine solche Zahlung erhalten haben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen (zum Beispiel Mitarbeiter/ innen) verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten alle Aussagen für beide Geschlechter. Wiesbaden, im November 2017 Commerz Real AG 12

Commerz Real AG Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Tel. +49 211 7708-0 Fax. +49 211 7708-3156 Friedrichstraße 25 65185 Wiesbaden Tel. +49 611 7105-0 Fax. +49 611 7105-5430 www.commerzreal.com