Vergütungsbericht 2014
|
|
|
- Harald Hartmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vergütungsbericht 2014 Finanzdienstleistungsinstitute CONLINK Leasing GmbH & Co. KG (CL) AFG Allgemeine Finanzleasing GmbH (AFG) WM Mobilien Leasing GmbH (WMML) AFS Financial Service GmbH & Co. KG (AFS) LCC Consulting GmbH (LCC) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung Ausfertigungsdatum InstitutsVergV: Seevetal, April 2015
2 Inhaltsverzeichnis Seite A. Rechtliche Grundlagen der Institutsvergütungsverordnung.. 3 B. Anwendungsbereich der Institutsvergütungsverordnung... 4 C. Eingliederung der CL... 5 D. Gegenstand des Vergütungssystems der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung... 6 E. Grundprinzipien der Vergütung... 7 F. Zusammensetzung und Ausgestaltung der Vergütung... 9 F1 Erfolgsunabhängige Vergütung... 9 F2 Erfolgsabhängige Vergütung G. Quantitative Vergütungsinformationen H. Offenlegung S e i t e
3 A. Rechtliche Grundlagen der Institutsvergütungsverordnung Die am 12. Oktober 2010 im Bundesgesetzblatt verkündete Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) ist der letzte Schritt des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Umsetzung der Prinzipien und Standards des Financial Stability Boards sowie der vergütungsbezogenen Regelungen der CRD III Richtlinie. Anlass für die Neufassung der am 16. Dezember 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Institutsvergütungsverordnung (im Folgenden: InstitutsVergV) war die Umsetzung der CRD IV. Zielsetzung der InstitutsVergV ist die Einführung neuer Standards und Prinzipien, die den Risiken einer auf den kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichteten Vergütungspolitik, wie sie durch die Finanzmarktkrise zu Tage getreten sind, entgegenwirken sollen. Sie konkretisiert die Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten für sämtliche Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung, wie sie in 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KWG kodifiziert sind. Danach ist ein angemessenes, transparentes und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtetes Vergütungssystem eine wesentliche Komponente des Risikomanagements. Die Umsetzung der Anforderungen gemäß 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KWG liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung und ist für Finanzierungsleasinginstitute unter Berücksichtigung des 2 Abs. 7a KWG u.a. mit Ausnahme des 25a Abs. 5 KWG1 verpflichtend. 3 S e i t e
4 B. Anwendungsbereich der Institutsvergütungsverordnung Adressaten der InstitutsVergV sind alle inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i.s.d. 1 Abs. 1b KWG sowie deren ausländische Zweigniederlassungen. Vom Anwendungsbereich sind somit auch Unternehmen erfasst, die das Finanzierungsleasing i.s.d. 1a Abs. 10 KWG und/oder das Factoringgeschäft i.s.d. 1a Abs. 9 KWG betreiben. Inländische Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland i.s.d. 53 KWG unterliegen ebenfalls den Regelungen der InstitutsVergV. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind EU-Zweigniederlassungen i.s.d. 53b KWG. Die Regelungen der InstitutsVergV lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: Allgemeine Regelungen, die für alle Institute in Bezug auf die Vergütungssysteme von Geschäftsleitern und Mitarbeitern gelten und spezielle Regelungen, die nur für bedeutende Institute in Bezug auf die Vergütungssysteme von Geschäftsleitern und Mitarbeiter mit besonderen Risiken (sog. Risk Taker) gelten 4 S e i t e
5 C. Eingliederung der CL Die o.g. rechtlichen Grundlagen zur Vergütung bei Finanzierungsleasinginstituten sind in folgenden Vorschriften geregelt: 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KWG, InstitutsVergV Die CL betreibt das Finanzierungsleasinggeschäft i.s.d. 1 Abs. 1a Nr. 10 KWG und ist somit als Institut i.s.d. 1b KWG vom Anwendungsbereich der InstitutsVergV erfasst. Die CL weist im Durchschnitt der jeweiligen Stichtage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Bilanzsumme in Höhe von weniger als 15 Mrd. aus. Die CL ist deshalb kein bedeutendes Institut i.s.d. 17 Abs. 1 InstitutsVergV. Ebenso ist sie auch nicht von der BaFin nach 17 Abs. 3 InstitutsVergV als bedeutendes Institut bestimmt worden. Da die CL i. R. v. Geschäftsbesorgungsverträgen bzw. im Rahmen ihrer Funktion als übergeordnetes Institut mittel- resp. unmittelbar sämtliche Geschäftstätigkeiten für die auf dem Deckblatt genannten Finanzdienstleistungsinstitute übernimmt, werden keine gesonderten Vergütungsberichte auf Basis der Einzelinstitute erstellt und vorgehalten. Darüber hinaus trägt auf Gruppenebene das übergeordnete Institut eines Finanzkonglomerats, einer Institutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen der InstitutsVergV in den nachgeordneten Unternehmen. In diesem Falle folglich die CL. 5 S e i t e
6 D. Gegenstand des Vergütungssystems der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung Zur Vergütung im Sinne von 2 Abs. 1 InstitutsVergV zählen: sämtliche finanziellen Leistungen, gleich welcher Art, einschließlich der Leistungen für die Altersversorgung sämtliche Sachbezüge, gleich welcher Art, einschließlich der Leistungen für die Altersversorgung Leistungen von Dritten, die ein Geschäftsleiter oder eine Geschäftsleiterin oder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Hinblick auf seine oder ihre berufliche Tätigkeit bei dem Institut erhält. 6 S e i t e
7 E. Grundprinzipien der Vergütung Die im Folgenden beschriebenen Vergütungssysteme unterscheiden sich in ihren wesentlichen Bestandteilen nicht zwischen den Geschäftsbereichen und werden deshalb als Ganzes dargestellt. Sollte es in Einzelfällen Abweichungen geben, wird darauf im Text explizit hingewiesen und die Geschäftsbereichsspezifika erläutert. Die Vergütungssysteme verfolgen im Wesentlichen drei Grundprinzipien. Markt- und funktionsgerechte Grundvergütung (Grundgehaltsstruktur und Stellenbewertung, inkl. Marktvergleich) Leistungsorientierte variable Vergütung (Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilungssystem) Gemäß 5 Abs. 1 InstitutsVergV müssen die Vergütungssysteme angemessen ausgestaltet sein. Dies setzt die CL wie folgt um: Anreize für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, werden vermieden die Vergütungssysteme laufen der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten nicht zuwider Insbesondere werden unter Bezugnahme auf 5 Abs. 3 InstitutsVergV folgende Anreize vermieden, um das Eingehen besonders hoher Risiken zu unterbinden: eine signifikante Abhängigkeit der Geschäftsleiter oder Geschäftsleiterinnen sowie der Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von der variablen Vergütung einzelvertraglich für den Fall der Beendigung der Tätigkeit Ansprüche auf Leistungen begründet werden und diese Ansprüche selbst bei negativen individuellen Erfolgsbeiträgen der Höhe nach unverändert bleiben 7 S e i t e
8 Die Geschäftsleitung ist dabei für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich. Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleitung ist das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan verantwortlich, im Falle der Unternehmensgruppe CL erfolgt dies durch die Gesellschafterversammlung. Die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der in den Strategien des Instituts niedergelegten Ziele ausgerichtet sein; dies erfüllt die Unternehmensgruppe im Rahmen der individuellen Gehaltsverhandlungen und der Ressourcenplanung innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche (Gesellschaften). Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Geschäftsleitern, Geschäftsleiterinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen darf nicht die Fähigkeit des Instituts einschränken, eine angemessene Eigenmittelausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. Diese Anforderung ist innerhalb der Unternehmensgruppe CL erfüllt. 8 S e i t e
9 F. Zusammensetzung und Ausgestaltung der Vergütung Grundsätzlich erfolgen sowohl erfolgsunabhängige als auch erfolgsabhängige Vergütungen. Dabei beschränkt sich die Zahlung von flexiblen (= erfolgsabhängigen) Vergütungen (in diesem Falle Provisionen) auf die angestellten Vertriebsmitarbeiter sowie die Geschäftsleitung. Sämtliche Mitarbeiter der Stabsbereiche erhalten ausschließlich feste (=erfolgsunabhängige) Vergütungen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden Kontrollfunktionen somit ausschließlich mit festen Vergütungsbestandteilen vergütet (z.b. Kreditabteilung, Buchhaltung, etc.). Zusätzlich zu den o.g. Vergütungen werden arbeitgeberseitig Zuschüsse zu betrieblichen Altersvorsorgeverträgen gezahlt. Diese werden den Mitarbeitern nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit angeboten. Die Annahme und der Abschluss dieses Angebots richtet sich jedoch nach der Entscheidung des Mitarbeiters, so dass teilweise keine derartigen Altersvorsorgeverträge bestehen. Weitere für alle Mitarbeiter zugänglichen Sozial- und Nebenleistungen bestehen im Rahmen von Firmenwagen und Mobiltelefonen für Vertriebsmitarbeiter und obere Führungskräfte, individuelle Regelungen hinsichtlich Arbeitsplatzgestaltung (z.b. Bürozuschüsse für Homeoffices, o.ä.). Sämtliche Sozial- und Nebenleistungen beschränken sich jedoch auf den Kreis der Vertriebsmitarbeiter und obere Führungskräfte/Geschäftsleitung. F1 Erfolgsunabhängige Vergütung Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt (= Zusammensetzung der Vergütung), welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird (=Art und Weise der Gewährung). Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der festen Ver- 9 S e i t e
10 gütung sind die ausgeübte Funktion, die Stellung im Unternehmen (Hierarchieebene, Übernahme unternehmerischer Verantwortung) sowie die Beurteilung der vergangenen Leistung (=quantitative und qualitative Parameter). Zusätzlich zum Jahresfestgehalt erhalten einzelne Mitarbeiter, funktionsbezogene feste Zulagen für die Übernahme bestimmter Sonderrollen innerhalb der ursprünglichen Funktion. Die Höhe der festen Zulage ist gestaffelt nach Art der Sonderrolle. Die Auszahlung erfolgt monatlich zusammen mit dem regulären Monatsgehalt. Die Vergütungen für die Übernahme von Mandaten in anderen Gruppengesellschaften bestehen neben der Erstattung der Auslagen aus einer jährlichen Grundvergütung, die in Abhängigkeit von der Rolle (Mitglied, Vorsitz, Stellvertretender Vorsitz) unterschiedlich hoch ausfällt. F2 Erfolgsabhängige Vergütung Neben dem Grundgehalt, bestehend aus 12 Monatsgehältern, erhalten die Vertriebsmitarbeiter eine monatliche Provison in Abhängigkeit der abgeschlossenen Vertriebserfolge. Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung in Relation zum zusätzlichen Festgehalt unterliegt einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Mitarbeiter und Geschäftsleitung und ist nicht einheitlich definiert. Die Geschäftsleitung erhält neben dem monatlichen Grundgehalt eine auf Jahresbasis bemessene kurzfristige variable Vergütung in Abhängigkeit der Erreichung von Zielen auf Unternehmens-, Bereichs- und individueller Ebene. Die wesentlichen Parameter werden dabei individuell direkt innerhalb der Geschäftsleitung abgestimmt und unterliegen keiner einheitlichen Regelung. 10 S e i t e
11 G. Quantitative Vergütungsinformationen Die Unternehmensgruppe CL ist bezogen auf das Finanzdienstleistungsgeschäft durch die bestehenden Gruppengesellschaften in 5 Geschäftsbereichen organisiert, die sich durch ihr jeweiliges Geschäftsmodell unterscheiden: CL, AFG, WMML, AFS und LCC. Der Gesamtbetrag der Löhne und Gehälter belief sich über die Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2014 wie folgt (Angaben in TEUR): Geschäftsbereich Personalaufwendungen* Provisionsaufwendungen CONLINK WMML - (keine eigenen Mitarbeiter) - AFG - (keine eigenen Mitarbeiter) - (ohne operatives Geschäft) AFS - (keine eigenen Mitarbeiter) (an Dritte) LCC - (keine eigenen Mitarbeiter) - *inkl. Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung Beschäftigte Mitarbeiter (jeweils ohne Geschäftsleitung): CONLINK: 31 Mitarbeiter (dav. 3 in Teilzeit) WMML: keine eigenen Mitarbeiter AFG: keine eigenen Mitarbeiter AFS: keine eigenen Mitarbeiter LCC: keine eigenen Mitarbeiter Fixe und variable Vergütungsanteile stehen somit in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Durch die Beschränkung von variablen Vergütungsanteilen auf den Vertrieb setzt sie einen wirksamen Verhaltensanreiz. Die von der CONLINK Leasing gezahlten Gesamtbezüge der tätigen Geschäftsführer betrugen TEUR S e i t e
12 H. Offenlegung Die CL betreibt das Finanzierungsleasing i.s.d. 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und ist somit gemäß 16 Abs. 2 InstitutsVergV verpflichtet zu erläutern, wie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere die Ausgestaltung der Vergütungssysteme sowie die Entscheidungsprozesse zu den Vergütungssystemen und deren Ausgestaltung. Dabei sind gemäß 16 Abs. 2 Nr. 2 InstitutsVergV auch die maßgeblichen Vergütungsparameter, die Zusammensetzung der Vergütungen und die Art und Weise der Gewährung sowie der Gesamtbetrag aller Vergütungen, unterteilt in fixe und variable Vergütung, sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung darzulegen. Die vorgenannten Informationen werden durch die CL auf der eigenen Internetseite in deutscher Sprache veröffentlicht ( Dies erfolgt auch unter Bezugnahme auf die Vereinfachungen, die vorsehen, dass einzelne Anforderungen der InstitutsVergV durch das übergeordnete Unternehmen auf Gruppenebene (z.b. die Offenlegungspflichten) erfüllt werden können. In solchen Fällen müssen die betreffenden Anforderungen der InstitutsVergV nicht mehr auf Einzelinstitutsebene erfüllt werden. 12 S e i t e
Vergütungsbericht 2015
Vergütungsbericht 2015 Offenlegungsexemplar Finanzdienstleistungsinstitut MIL Maschinen & Industrieanlagen-Leasing AG Pulheim (b. Köln) (kurz: MIL AG) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung
Rundschreiben 22/2009 (BA) vom Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten
Rundschreiben 22/2009 (BA) vom 21.12.2009 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten 1 Anwendungsbereich... 2 2 Begriffsbestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3
W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015
W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme
I. PRÄAMBEL... 2 II. GRUNDSÄTZE... 2 III. QUALITATIVE ANGABEN GEMÄß 7 ABS. 2 SATZ 1 NR. 1 INSTITUTSVERGV... 3
VERGÜTUNGSBERICHT Bank11direkt GmbH (nachstehend Bank11direkt genannt) für das Geschäftsjahr 2013 gemäß 7 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV, Stand: 06.10.2010). INHALTSVERZEICHNIS I. PRÄAMBEL...
Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH
VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.
Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)
S-Kreditpartner GmbH Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stand: Mai 2015 Die S-Kreditpartner GmbH (SKP) ist eine gemeinsame Tochter der Landesbank
Vergütungsbericht 2014
Vergütungsbericht 2014 der (CSS.AG) gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung-InstitutsVergV) vom 17.12.2014 INHALT
Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2015
sbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2015 1. Einleitung abcfinance GmbH (nachfolgend abcfinance) ist eine Leasing- und Factoringgesellschaft für den Mittelstand
Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV Teil I: Einordnung und Hintergründe... 1 1 Überblick... 2 2 Internationale Regulierungsinitiativen... 5 2.1 Regulierungsinitiativen
Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2014
Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2014 1. Einleitung abcfinance GmbH (nachfolgend abcfinance) ist eine Leasing- und Factoringgesellschaft für den Mittelstand
Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014
Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3
Anlage III. Grundsätze zu den Vergütungssystemen. der. VR-Bank Passau eg. Volksbank-Raiffeisenbank
Anlage III Grundsätze zu den Vergütungssystemen der VR-Bank Passau eg Volksbank-Raiffeisenbank Offenlegungsbericht i. S. Instituts-Vergütungsverordnung Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional
Vergütungsbericht 2015 der Süd Beteiligungen GmbH und der LBBW Venture Capital GmbH
Vergütungsbericht 2015 der Süd Beteiligungen GmbH und der LBBW Venture Capital GmbH 1 Einführung Als Unternehmen im Konzern der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) fallen beide Gesellschaften in den Geltungsbereich
Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG. zum 31. Dezember 2012
Vergütungsbericht MainFirst Bank AG zum 31. Dezember 2012 gem. 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 6. Oktober 2010 Vergütungsbericht 1. Grundzüge der Vergütungssysteme... 3 2. Vergütungs-Governance...
Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung
Sparda-Bank Berlin eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stand 31.12.2013) Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2. Verantwortung
Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011
Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur
SüdLeasing GmbH Vergütungsbericht 2014
SüdLeasing GmbH Vergütungsbericht 2014 1 1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme 1.1. Grundsätze des Vergütungssystems Im Dezember 2014 wurden die neuen Vergütungsgrundsätze der SüdLeasing GmbH von der
SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2014
SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2014 1 1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme 1.1. Grundsätze des Vergütungssystems Im Dezember 2014 wurden die neuen Vergütungsgrundsätze der SüdFactoring GmbH von
Vergütungsbericht 2010. Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München
Vergütungsbericht 2010 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München (gemäß Offenlegungspflichten nach 7 der Instituts-Vergütungsverordnung) www.sskm.de Informationen
Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV
Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM
Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung
Offenlegung des Vergütungssystems der Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015/2016-1 - Präambel... 3 1. Governance Strukturen... 4 2.
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015
Portigon AG sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-sverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung
INHALTSÜBERSICHT. Vergütungsbericht der ECC AG, 2012
VERGÜTUNGSBERICHT 2012 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht... 2 2. Höhe der Gehalts- und Tantieme-Zahlungen für das Geschäftsjahr 2012... 3 3. Allgemeine Vergütungsstruktur... 3 4. Vorstandsvergütung...
Dokumentation. zur. Instituts-Vergütungsverordnung. Stand: April 2011
Dokumentation zur Instituts-Vergütungsverordnung Stand: April 2011 Seite 1 Dokumentation zur Instituts-Vergütungsverordnung Stand: April 2011 Beschreibung des Geschäftsmodells Die Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim
Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt
Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche
Die VM Vermögens-Management GmbH unterliegt damit den allgemeinen Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung.
Vergütungssystem 1 Einleitung Die Instituts-Vergütungsordnung (vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1374) in Kraft getreten am 13. Oktober 2010) beinhaltet bankaufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für die
Offenlegung. gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 DZ BANK AG
Offenlegung gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 DZ BANK AG 2/9 INHALT 1. Einleitung 2. Die aktuellen Vergütungssysteme
VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013
Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells.....3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung....4
Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)
Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung
Offenlegungsbericht 2015 nach 16 InstitutsVergV
Offenlegungsbericht 2015 nach 16 InstitutsVergV WL BANK Offenlegungsbericht 2015 nach 16 InstitutsVergV 2 Offenlegungsbericht 2015 nach 16 InstitutsVergV i.v.m. Artikel 450 Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Wüstenrot Bausparkasse AG. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR für 2015
Wüstenrot Bausparkasse AG Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme
OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU. i.s. der Institutsvergütungsverordnung
OFFENLEGUNGSBERICHT 2013 VR BANK SÜDPFALZ EG 76829 LANDAU i.s. der Institutsvergütungsverordnung Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung......
Erfurter Bank eg. Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013
Erfurter Bank eg Offenlegungsbericht nach 7 Instituts Vergütungsverordnung zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Geschäftsmodels... Seite 3 Angaben zur Einhaltung der Anforderung der Instituts
Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013
Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen
Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig?... 2 2 MaRisk:
Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH
Vergütungsbericht der (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung) Financial Services : Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG... 3 2 ZUSAMMENSETZUNG UND AUSGESTALTUNG DER VERGÜTUNG... 3
Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014
Offenlegung gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für die V-BANK AG (genannt: V-BANK) für das Geschäftsjahr 2014 Im Folgenden werden die Vergütungssysteme für die Geschäftsleiter und
3 QUALITATIVE ANGABEN NACH DER INSTITUTSVERGV 6 3.1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM VERGÜTUNGSSYSTEM 6 4 QUANTITATIVE ANGABEN NACH DER INSTITUTSVERGV 8
Vergütungsbericht Informationen zum Vergütungssystem nach der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV)
Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH
Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung a.f.) Siemens Bank GmbH Financial Services Siemens Bank GmbH: Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG...
Offenlegungsbericht. der Santander Consumer Bank AG für das Geschäftsjahr gemäß Art. 450 CRR i. V. m. 16 Abs. 1 und 2 InstitutsVergV
Offenlegungsbericht der Santander Consumer Bank AG für das Geschäftsjahr 2014 gemäß Art. 450 CRR i. V. m. 16 Abs. 1 und 2 InstitutsVergV Die Offenlegungspflichten der Santander Consumer Bank AG richten
Konsultation 14/2009 (BA) vom 01.12.2009 Anforderungen an Vergütungssysteme
Konsultation 14/2009 (BA) vom 01.12.2009 Anforderungen an Vergütungssysteme 1 Anwendungsbereich... 2 2 Begriffsbestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3 4 Besondere Anforderungen... 3 4.1 Vergütung
Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im GJ 2014
Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im GJ 2014 in der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Erfüllung der Offenlegungspflicht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014
Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung
Weder die ALBIS HiTec Leasing AG noch die ALBIS Direct Leasing GmbH oder die ALBIS Fullservice Leasing GmbH ist tarifgebunden.
Vergütungsordnung der ALBIS HiTec Leasing AG ALBIS Direct Leasing GmbH ALBIS Fullservice Leasing GmbH I. Vorbemerkung Die ALBIS HiTec Leasing AG, ihre Tochtergesellschaft ALBIS Direct Leasing GmbH und
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2014
Portigon AG Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2014 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-Vergütungsverordnung
S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum 31.12.2013
S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Institutsvergütungs verordnung a. F. zum 31.12.2013 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV a. F. 3 2.1 Ostsächsische
Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH
Vergütungsbericht für Geschäftsjahr 2011/2012 Gem. 7 Instituts- Vergütungsverordnung Siemens Finance & Leasing GmbH Version: 1.0 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Selbsteinschätzung... 4
S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012
S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV 3 2.1 Ostsächsische Sparkasse
Vergütungsbericht Veröffentlichung gemäß Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsbericht 2015 Veröffentlichung gemäß Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) 2 DKB Vergütungsbericht 2015 Inhalt Inhalt Einleitung 3 Vergütungsstrategie und externe Marktvalidierung 3 Vergütungsgovernance-Struktur
Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung
i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung...4 3 Daten zur Vergütungssystematik...
Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 - gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung
Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 - gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung 1. Einleitung Die TARGOBANK ist eine Tochtergesellschaft der Banque Fédérative du Credit
Offenlegungsbericht der GE Capital Leasing GmbH für das Jahr 2015 gemäß Institutsvergütungsverordnung
Offenlegungsbericht der GE Capital Leasing GmbH für das Jahr 2015 gemäß Institutsvergütungsverordnung Veröffentlicht: Mai 2016 1. Allgemeines Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 16.
Offenlegungsbericht im Sinne der Institutsvergütungsverordnung in der Fassung vom 16. Dezember 2013 für das Kalenderjahr 2015:
Offenlegungsbericht im Sinne der Institutsvergütungsverordnung in der Fassung vom 16. Dezember 2013 für das Kalenderjahr 2015: Grundsätzliche Anwendung der Institutsvergütungsverordnung: Die Volksbank
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?
Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die
Vergütungsbericht der Commerz Finanz GmbH für das Geschäftsjahr 2014
Vergütungsbericht der Commerz Finanz GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Die Offenlegungspflichten der Commerz Finanz GmbH (im Folgenden Bank genannt) richten sich nach 16 Abs. 1 Institutsvergütungsverordnung
Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG
Vergütungsbericht MainFirst Bank AG zum 31. Dezember 2011 gem. Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 Vergütungsbericht MFB AG 2011 1 Vergütungsbericht 1. Allgemeine aufsichtsrechtliche Anforderungen...
CRD IV-Umsetzungsgesetz: Neue Anforderungen an Aufsichtsorgane von Banken
Sonderpublikation CRD IV-Umsetzungsgesetz: Neue Anforderungen an Aufsichtsorgane von Banken Audit Committee Institute e.v. Gefördert durch Das CRD IV-Umsetzungsgesetz wird Anfang Januar 2014 in Kraft treten.
KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh
Grundsätze für die Vergütung der Mitarbeiter KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh I. Grundlagen Die Vergütungspolitik der KanAm Grund
Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) für das Geschäftsjahr 2014/2015. der ODDO SEYDLER BANK AG
gemäß (InstitutsVergV) für das Geschäftsjahr 2014/2015 der ODDO SEYDLER BANK AG Stand: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Einleitung... 3 2. Geschäftsmodell... 3 3. Angaben zur Einhaltung der
Offenlegungsbericht der Santander Consumer Bank AG gem. 7 InstitutsVergV a.f.
Offenlegungsbericht der Santander Consumer Bank AG gem. 7 InstitutsVergV a.f. Die Bank ist seit dem 1. Januar 2014 bedeutendes Institut im Sinne des 17 der seit dem 01.01.2014 geltenden Fassung der InstitutsVergV.
CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
Vergütungsbericht der Investitionsbank Berlin für das Geschäftsjahr 2013 Offenlegung nach 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsbericht der Investitionsbank Berlin für das Geschäftsjahr 2013 Offenlegung nach 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der IBB... 1 1. Fixes Vergütungssystem...
Vergütungssystem für Leitende Angestellte. der UniCredit Bank AG. Stand: Compensation&Benefits
Vergütungssystem für Leitende Angestellte (First Vice President / FVP) der UniCredit Bank AG Stand: 01.01.2011 Compensation&Benefits Inhalt 1. SYSTEMATIK 2. "12+X" ALS BASIS 3. VARIABLE VERGÜTUNG 4. SONSTIGES
Deutscher Corporate Governance Kodex
Deutscher Corporate Governance Kodex Die SAF-HOLLAND S.A. ist eine luxemburgische Société Anonyme (S.A.), die ausschließlich an einer deutschen Wertpapierbörse notiert ist. Aus diesem Grund unterliegt
in Einzelfällen aus Sachbezügen z. B. der Bereitstellung eines Dienstwagens gemäß den jeweiligen Festlegungen der Bank.
www.ilb.de / Wir über uns / Vergütungssystem Vergütungssystem Die nachfolgenden Ausführungen zur Vergütungspolitik der ILB beziehen sich auf die Vergütung des Vorstandes und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
a) Festlegung der Vergütungspolitik
Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen
Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2012
Raiffeisenbank eg Großenlüder Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-sverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zu Einhaltung der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung...
Vergütungsbericht 2014 gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) und ESMA-Guidelines (Level 3)
Vergütungsbericht 2014 gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) und ESMA-Guidelines (Level 3) 31.12.2014 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (Versicherungs- Vergütungsverordnung - VersVergV)
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (Versicherungs- Vergütungsverordnung - VersVergV) VersVergV Ausfertigungsdatum: 18.04.2016 Vollzitat:
Vergütungsbericht der HSH Nordbank AG 2010
Vergütungsbericht der HSH Nordbank AG 2010 18.11.2011 Der Vergütungsbericht beschreibt die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für den Vorstand, die Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Offenlegungsbericht der Bremer Landesbank Geschäftsjahr 2014
Offenlegungsbericht der Bremer Landesbank Geschäftsjahr 214 Offenlegung nach 16 InstitutsVergV in Verbindung mit Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 Vorbemerkungen und Einordnung in die Regularien
OFFENLEGUNGSBERICHT. gem. 26a KWG i.v.m. Art. 431 ff. CRR zum 31. Dezember der Trianel Finanzdienste GmbH. Inhaltsverzeichnis
OFFENLEGUNGSBERICHT gem. 26a KWG i.v.m. Art. 431 ff. CRR zum 31. Dezember 2015 der Trianel Finanzdienste GmbH Inhaltsverzeichnis A. Hintergrund... 2 B. Ausnahmen... 2 I. Eigenmittelanforderungen... 2 II.
Bericht über die Angemessenheit der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der BHW Bausparkasse AG im Jahr 2015
Bericht über die Angemessenheit der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der BHW Bausparkasse AG gemäß 16 Abs.1 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 16.12.2013 i.v.m. Artikel 450 Verordnung
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode G e s e t z Nr. 1 8 9 5 zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland Vom 15. Juni 2016 Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen:
Vergütungsbericht 2013 Deka-Gruppe Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV
Vergütungsbericht 2013 Deka-Gruppe Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2013 1. Einleitung und Überblick 3 2. Vergütungsphilosophie und Vergütungsgrundsätze 3 3.
LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV
LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV 1. Allgemeines Über die Gesellschafterin, die Landesbank Baden-Württemberg, ist die LBBW Immobilien Gruppe gem. 16 und 27 Instituts-Vergütungsverordnung
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV)
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU
Vergütungsbericht der Allianz Lebensversicherungs-AG
Vergütungsbericht der Allianz Lebensversicherungs-AG 2015 Nachfolgend werden die Grundsätze, die Struktur und die nähere Ausgestaltung der Vergütungsregelungen für Vorstandsmitglieder und Risikoträgerder
Human Resources & Communications Vergütungsbericht gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 16.
Human Resources & Communications Vergütungsbericht 2014 gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 16. Dezember 2013 1 Regulatorische Einflüsse Die gesetzlichen Mindestanforderungen an
Rundschreiben der BaFin und Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Aufsichtsrecht / Kreditwesengesetz / Versicherungsaufsichtsgesetz Februar 2010 Rundschreiben der BaFin und Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme
Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
Vorblatt Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung A. Problem und Ziel Am 27.06.2016 veröffentlichte die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA Leitlinien für eine solide
Bankenwelt Arbeitsrechtliche Aspekte. von Dr. Philipp M. Kuhn Frankfurt, den 7. November 2014
Bankenwelt 2020 Arbeitsrechtliche Aspekte von Dr. Philipp M. Kuhn Frankfurt, den 7. November 2014 . Die Anzahl der Beschäftigten im Kreditgewerbe Im gesamten Kreditgewerbe Private Banken und Bausparkassen
VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG
VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG VERGÜTUNGSBERICHT 2014 INHALT EINLEITUNG 3 VERGÜTUNGSSTRATEGIE 4 COMPENSATION GOVERNANCE STRUKTUR 5 Vergütungskontrollausschuss 5 Vergütungsausschuss
KfW-Verordnung. Verordnung
KfW-Verordnung Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die
Daneben besteht die Einordnung in die Führungsebenen der BMW Group wie folgt:
Vergütungsbericht BMW Bank GmbH gemäß 16 InstitutsVergV Stand: 06/2016 Die BMW Bank im Überblick Die BMW Bank GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft,
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex
Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
Vergütungsbericht 2010 gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
2010 Vergütungsbericht 2010 gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Vergütungsbericht 2010 - Information und Veröffentlichung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Neue Anforderungen
der Volksbank Eisenberg eg
Offenlegungsbericht und Organisationsanweisung zur Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) der Volksbank Eisenberg eg - 1 - I. Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine Kreditgenossenschaft,
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex
Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
Deutsche Bank. Hauptversammlung Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder Heraufsetzung der Grenze für variable Vergütungskomponenten
Deutsche Bank Hauptversammlung 2014 Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder Heraufsetzung der Grenze für variable Vergütungskomponenten Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder - Heraufsetzung der Grenze
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. der mybet Holding SE gemäß 161 AktG
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE gemäß 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind gemäß 161 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung
Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014
Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014 gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung 1 Inhalt 1. Umfang und Ziel des Vergütungsberichts... 3 2. Historie und
Grundsätze zu den Vergütungssystemen der equinet Bank AG
Grundsätze zu den Vergütungssystemen der equinet Bank AG gem. 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KWG und 11 InstitutsVergV (Stand 1. Dezember 2014) [Seite 1] Inhaltsverzeichnis: Abschnitt Seite A. Hintergrund 3 B.
Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe
Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Ziel des Programms 4 2. Beschreibung der Compliance Rahmenunterlagen 4 3. Zusammenfassung der Compliance Bereiche
