LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV

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1 LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2013 gem. 16 InstitutsVergV 1. Allgemeines Über die Gesellschafterin, die Landesbank Baden-Württemberg, ist die LBBW Immobilien Gruppe gem. 16 und 27 Instituts-Vergütungsverordnung vom verpflichtet, über die grundsätzliche Ausgestaltung der Vergütungssysteme zu informieren. Zur LBBW Immobilien Gruppe gehören als personalführende Gesellschaften insbesondere die LBBW Immobilien Management GmbH, LBBW Immobilien Development GmbH, IMBW Capital & Consulting GmbH, LBBW, Immobilien Versicherungsvermittlung GmbH, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Kommunalbau Rheinland-Pfalz GmbH, IRP Immobiliengesellschaft Rheinland-Pfalz mbh (seit 2014 ohne Personal), BW Immobilien GmbH sowie die LBBW Immobilien Management Gewerbe GmbH. Die gesamte Vergütung der LBBW Immobilien Gruppe zielt auf eine strategie- und risikoorientierte Gestaltung ab. Die Ausgestaltung orientiert sich grundsätzlich an der Leistung, dem Erfolg und dem Ergebnis der MitarbeiterInnen, der einzelnen Gesellschaften, der LBBW Immobilien Gruppe sowie den Marktgegebenheiten. Die variablen Vergütungsanreize sind an den nachhaltigen Unternehmenserfolg gekoppelt. 2. Vergütungssystem Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einer Fixvergütung, einer zusätzlichen variablen Vergütung und weiteren gehaltsrelevanten Leistungen (Benefits) zusammen Fixvergütung Insbesondere auf Grundlage geltender Betriebsvereinbarungen werden tarifliche und übertarifliche Stellen entsprechend marktgerecht bewertet. Basis für die Eingruppierung bilden die Funktionsbeschreibungen, die Eingruppierungsregelungen und die Wertigkeiten der Stellen. Die Fixvergütung der leitenden Mitarbeiter (1. und 2. Führungsebene) orientiert sich an der Qualifikation, den Fähigkeiten und den persönlichen Leistungen der Mitarbeiter sowie den Marktgegebenheiten. Alle Mitarbeiter erhalten grundsätzlich 12 Monatsgehälter fest vergütet. Durch die Höhe der Fixvergütung wird sichergestellt, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung entsteht. Damit werden Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken vermieden. Seite 1 von 5

2 2.2. Variable Vergütung Die variable Vergütung in der LBBW Immobilien Gruppe orientiert sich grundsätzlich an den folgenden Parametern: In der LBBW Immobilien Management GmbH, LBBW Immobilien Development GmbH, Immobilien Versicherungsvermittlung GmbH, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH sowie der Kommunalbau Rheinland-Pfalz GmbH sind mit den jeweiligen Betriebsräten geschlossene Betriebsvereinbarungen Basis für den tariflichen wie übertariflichen Bereich. o Die individuelle variable Vergütung wird durch die Messung der Zielerreichung anhand abgeschlossener Zielvereinbarungen von Ergebnis- (Konzern- und Segmentergebnisse) und Individualzielen (Einzel- bzw. Sonderziele) bestimmt. o Im Rahmen des Top-Down-Prinzips werden die Unternehmens-/Konzernziele auf die nachgelagerten Einheiten herunter gebrochen; die Segmentziele nur auf die operativ betreffenden Einheiten. Das Konzernergebnis bemisst sich nach dem Ergebnis vor Steuern. o Je nach tariflicher bzw. außertariflicher Eingruppierung kann die Höhe der variablen Vergütung in der Regel zwischen maximal 8 % bis maximal 33 % des Jahresfixgehaltes betragen. Durch die Begrenzung werden keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken gesetzt. In der verhältnismäßig kleinen Gesellschaft IMBW Capital & Consulting GmbH (ohne Arbeitnehmervertretung) existieren ausschließlich vertragliche Regelungen zur variablen Vergütung. Auch hier sind vergleichbare Obergrenzen bis zu maximal 33 % des Jahresfixgehaltes und ein Zielvereinbarungsprozess festgeschrieben. In der BW Immobilien GmbH besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine variable Vergütung. Insbesondere im Falle eines erfolgreichen Geschäftsjahres und entsprechender Leistungen der Mitarbeiter legt die Geschäftsführung ein Budget zur diskretionären Verteilung an die Mitarbeiter fest. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Budget dem Grunde und der Höhe nach besteht nicht. In der LBBW Immobilien Management Gewerbe GmbH sind keine Arbeitnehmer angestellt, sondern nur zwei Geschäftsführer. Diese sind der 2. Führungsebene zugeordnet (siehe unten). Bei der 2. Führungsebene unterliegt die variable Vergütung in der Regel der freien Ermessensausübung durch die jeweilig zuständigen Gremien der jeweiligen Gesellschaft und kann teilweise bis zu 50 % der Jahresfixvergütung betragen. Es besteht grundsätzlich kein direkter Anspruch auf variable Vergütung der Höhe nach. Das Betriebsergebnis der Gesellschaft/des Segmentes/der Gruppe wie auch die persönlichen Leistungen/Führungsverhalten und Erfolge können u.a. zur Bemessung der Höhe herangezogen werden. Bei der 1. Führungsebene werden ausschließlich diskretionäre variable Vergütungen gewährt. Sie orientieren sich u.a. an den individuellen Leistungsbewertungen, der Unternehmensstrategie und an den Vorgaben der Gesellschafterin. Die endgültige Bonuszumessung und entsprechenden Beschlüsse erfolgen bei der 1. und 2. Führungsebene nach Abschluss des Geschäftsjahres im Folgejahr. Garantie- bzw. Mindesttantiemen, welche über das erste Beschäftigungsjahr hinausgehen, gibt es nicht. Die Obergrenze für das Verhältnis von fixer und variabler Vergütung beträgt 1:1. Die angegebene Grenze wurde in 2013 in keinem Fall überschritten. Die Auszahlung einer variablen Vergütung erfolgt bzgl. der oben genannten Gesellschaften i.d.r. im April des Folgejahres. Seite 2 von 5

3 2.3. Benefits Die wichtigsten vergütungsrelevanten Benefits in der LBBW Immobilien Gruppe sind grundsätzlich: Betriebliche Altersversorgung (maßgeblich Abdeckung durch VBL / ZVK sowie Kapitalkontenplan der LBBW; diese decken alle die Versicherungsfälle Alter, Invalidität oder Tod ab; es besteht die Möglichkeit, durch arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung einen zusätzlichen Versorgungsbaustein aufzubauen) Übernahme der Kosten für die Gruppenunfallversicherung Teilweise Kostenbeteiligung bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ( Jobticket) Teilweise Essensgeldzuschuss Teilweise Gestellung von Dienstwägen (bei Tochtergeschäftsführern bzw. Mitarbeitern mit einer erhöhten dienstlichen Fahrleistung) Einige wenige Mitarbeiter erhalten Immobilien-Provisionen für die eigenständige Akquisition von Verwaltungsobjekten, aus selbst erwirtschafteten Verwaltergebühren sowie für eigenständig getätigte Immobilienverkäufe ohne Einschaltung eines externen Immobilienmaklers. Arbeitsverträge, aus denen sich Verpflichtungen zur Zahlung von Abfindungen bei Ausscheiden ergeben, existieren in der LBBW Immobilen Gruppe nicht. 3. Vergütung 2013 Basis für die folgenden Zahlen sind alle geleisteten Zahlungen für Die Angaben für die leistungsorientierte Vergütung beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2013, welche in 2014 ausbezahlt wurden. Vom Geltungsbereich sind alle Beschäftigten der LBBW Immobilien Gruppe inklusive konsolidierter Tochtergesellschaften sowie alle Führungskräfte erfasst Fixvergütung 2013 Durchschnittlich 549 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende und geringfügig Beschäftigte) erhielten insgesamt eine Fixvergütung von ca. 29,8 Mio. EUR. Die Grundgehälter der tariflichen, der übertariflichen und in wenigen Ausnahmefällen auch der 2. Führungsebene wurden gemäß der Entwicklung des wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrages in 2013 um 3,3 % angehoben. In der BW Immobilien GmbH erfolgten im tariflichen Bereich gem. Tarifvertrag private Banken Anpassungen von 2,5 Prozent zum Bei Verträgen mit TvöD-Bezug erfolgte eine Anpassung von jeweils 1,4 Prozent zum und Bei AT-Verträgen der besagten Gesellschaft erfolgte eine Anpassung in Abhängigkeit der vertraglichen Regelung im Jahr 2013 von 2,5 Prozent zum Bei sonstigen außertariflichen Verträgen erfolgten Anpassungen auf individueller Basis. Seite 3 von 5

4 Im Jahr 2013 wurden an MitarbeiterInnen der 1. Führungsebene auf zwei Jahre befristete Zulagen gewährt. Die Zahlung der monatlichen Zulage erfolgte letztmalig im März Leistungsorientierte Vergütung 2013 Für das Geschäftsjahr 2013 wurde für die 1. und die 2. Führungsebene (19 Beschäftigte) eine variable Vergütung von ca. 1,31 Mio. EUR gezahlt. Auf Grund von Betriebsvereinbarungen wurden an ca. 300 tariflich und übertarifliche Beschäftigte insgesamt ca. 2,55 Mio. EUR variable Vergütung ausgeschüttet. Zwei Tochtergesellschaften mit ca. 30 Mitarbeitern und deren Geschäftsführer erhielten auf Grund des negativen Jahresergebnisses und dementsprechender vertraglicher wie kollektivrechtlicher Regelungen keine variable Vergütung. In einer Tochtergesellschaft wurden -so denn rechtlich möglich- auf Grund des negativen Jahresergebnisses weitegehend auch keine leistungsorientierten Vergütungen (LEZ) gezahlt. Die variable Vergütung beinhaltet in 2013 eine Sonderzahlung für einen Beschäftigten Höhe von insgesamt 100 TEUR. Zwei Beschäftigte erhielten für das Geschäftsjahr 2013 Garantietantiemen in Höhe von insgesamt ca. 50 TEUR. Beide Zusagen erfolgten ausschließlich für das erste Beschäftigungsjahr Regulatorische Anforderungen und Stand der Umsetzung Die Vergütungsprozesse von sieben einzelnen Gesellschaften wurden jeweils unter Berücksichtigung der Vorgaben der Instituts-Vergütungsverordnung durch eine überörtliche Sozietät ausführlich rechtlich geprüft ( 14 Absatz 2 Instituts-Vergütungsverordnung). Es bleibt festzuhalten, dass die Regelungen mit der Verordnung weitgehend im Einklang stehen und vertragliche und kollektivrechtliche Anpassungen bereits vorgenommen wurden und weiterhin kontinuierlich werden. Eine Betriebsvereinbarung zur Leistungsorientierten Vergütung wurde auf Grund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft per gekündigt. Verhandlungen mit dem Betriebsrat wurden unmittelbar aufgenommen. Gem. 8 Instituts-Vergütungsverordnung darf die Risikoorientierung der Vergütung nicht durch Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die 1. und 2. Führungsebene werden sukzessive durch mögliche Vertragsanpassungen verpflichtet, keine persönlichen Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen zu treffen, um die Risikoorientierung ihrer Vergütung einzuschränken oder aufzuheben. Gleiches gilt für die Regelungen gem. 6 Absatz 4 Instituts-Vergütungsverordnung. Der Gesellschafterausschuss wird einmal jährlich über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme informiert, zuletzt am Der Vorsitzende des Gesellschafterausschusses besitzt ein jederzeitiges Auskunftsrecht gegenüber der Holdinggeschäftsführung. Seite 4 von 5

5 Anlage: 2013 Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 549 Fixe Vergütung in T ,7 Anzahl begünstigte Mitarbeiter variable Vergütung 299 Variable Vergütung Mitarbeiter in T 2.545,9 durchschnittliche Führungskräfteanzahl (1. und 2. Führungsebene) 22 Anzahl begünstigte Führungskräfte variable Vergütung 19 Variable Vergütung Führungskräfte in T 1.308,5 Seite 5 von 5

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