AMTSBLATT Wo die wilden Tiere leben. Zurück zur Natur: Warum sich Biber, Störche und Meerforellen in Frankfurt wieder wohlfühlen

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Transkript:

AMTSBLATT 13 4811 Amtsblatt für Frankfurt am Main 29. März 2016 Nr. 13 147. Jahrgang Wo die wilden Tiere leben Zurück zur Natur: Warum sich Biber, Störche und Meerforellen in Frankfurt wieder wohlfühlen Frankfurt am Main (pia) Wenn der Frühling kommt, tobt mitten in der Stadt das wilde Leben. Wanderfalken schlüpfen auf dem Commerzbank-Tower, Mauersegler flitzen wieder durch die Lüfte. Eine kapitale Meerforelle taucht in der Nidda auf, und der Biber wandert nach Bonames ein. Die wachsende Artenvielfalt in der Metropole zeigt, dass sich Frankfurts Investitionen in den Naturschutz lohnen. Die Hälfte unseres recht kleinen Stadtgebietes von 248 Quadratkilometern ist grün oder blau, verdeutlicht Rainer Vollweiter, Mitarbeiter Umweltdezernat. Wir haben viele Flächen vor der Bebauung schützen können, sodass die Stadt unterschiedlichste Lebensräume für wilde Tiere zu bieten hat. Dazu gehören Stadtwald und Streuobstwiesen ebenso wie Flussauen oder das Enkheimer Ried. Wildnis wagen Wertvolle Naturräume wie das schon 1937 zum Schutzgebiet erklärte Ried zu erhalten, ist nur ein Aspekt des Naturschutzes. Hinzu kommen Renaturierungsmaßnahmen, die unter anderem seit 25 Jahren mit großem Erfolg entlang des Niddalaufes realisiert werden. Als dritten Ansatz nennt Vollweiter das Projekt Wildnis wagen, das vom Bundesamt für Naturschutz unterstützt wird. Mit dessen Hilfe soll am Fuße des Müllbergs Monte Scherbelino im Frankfurter Südosten eine Wildnis entstehen, in der sich Fauna und Flora ungestört entwickeln können. Wie rasch sich die Natur ein Terrain erobert, konnten die Frankfurter schon am Alten Flugplatz in Bonames beobachten. Der frühere Hubschrauberlandeplatz der US-Streikräfte hat sich in den vergangenen Jahren in ein Idyll verwandelt. Zwischen Bankentürmen brüten Bei den Wanderfalken gab es schon öfter Nachwuchs: Die Greifvögel brüten gerne an hohen Felswänden und fühlen sich daher wohl in der Frankfurter Turmlandschaft, in der sie sich vornehmlich von Stadttauben ernähren. Auch am Schornstein der Müllverbrennungsanlage in Heddernheim wagten Jungfalken erste Flugversuche. Wie der Naturschutzbund NABU mitteilt, sind seit 1983 schon 261 Wanderfalken in Frankfurt geschlüpft. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Greifvögel Schutz beim Brüten bekommen. Der Naturschutz ist immer ein Gemeinschaftswerk von vielen Menschen und auch Firmen, die sich dafür einsetzen, betont Vollweiter. Das gilt auch für die Mauersegler, die meist Anfang Mai die Großstadtluft mit lautem Sirren und abenteuerlichen Flugfiguren erfüllen. Die Sommerboten reisen aus dem 10.000 Kilometer entfernten Südafrika an. Sie jagen und fressen, schlafen und paaren sich in der Luft nur zum Brüten, das der Grund für ihren Deutschland-Abstecher ist, brauchen sie einen Nistplatz. Früher kamen sie oft an Altbauten unter, doch durch die vielen Sanierungen finden sie hier kaum mehr eine Nische. Daher haben BUND, NABU und die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte, der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt und dem städtischen Umweltamt die Segler Initiative gegründet. Sie kartiert gemeldete Nester, erfasst die Bestände und hilft beim Anbringen von Nistkästen. An der Nidda tummeln Auch an der Renaturierung der Nidda sind viele Akteure beteiligt und die Natur freut sich: Am Nidda-Altarm in Bonames tummeln sich neben Enten, Eisvögeln und Schildkröten nun auch mehrere Biber, die zuvor gut 300 Jahre lang aus der Stadt verschwunden waren. Von der Wetterau aus erobern die großen Nager jetzt das Stadtgebiet, berichtet Vollweiter. Das sei auch überhaupt kein Problem, denn der Biber fälle nur schnell wachsende Auengehölze und schade damit der Natur nicht. Sogar Meerforellen tauchen wieder in der Nidda auf: Von der Nordsee über Rhein und Main legen sie einen langen Weg bis nach Frankfurt zurück, um in der Nidda zu laichen. Vor einigen Jahren war das noch undenkbar es gab unterwegs zu viele Staustufen und Wehre. Auch der Main soll fischfreundlicher werden. Für Rotauge und Flussbarsch, Hecht, Schleie und rund 30 weitere Arten entstehen entlang des Flusses flache Uferzonen und Ruheräume. Im Fechenheimer Mainbogen soll gar eine typische Auenlandschaft geschaffen werden, das dafür notwendige Flurbereinigungsverfahren ist bereits beschlossen. Im Stadtwald heimisch werden Ein besonders großer, wichtiger Lebensraum für Wildtiere ist der Frankfurter Stadtwald. Allein hier leben 100 Vogelarten, über 1.300 Käferarten, 376 Schmetterlingsarten und zehn Fledermausarten. Das ist für ein Großstadtgebiet etwas Besonderes gerade was die streng geschützten Tierarten, wie zum Beispiel die Fledermäuse angeht, weiß Stadtforstleiterin Tina Baumann. Hinzukommen Säugetiere wie Fuchs, Dachs und Marder, Reh- und Damwild und seit einigen Jahren auch der Waschbär, von dem die Forstoberrätin bisher nur Spuren gesehen hat. Für seine naturnahe Bewirtschaftung erhielt der Frankfurter Stadtwald im Herbst 2014 das renommierte FSC-Siegel des Forrest Stewardship Council. Im Zuge dessen werden nun fünf Prozent des Waldes stillgelegt, also sich selbst überlassen. Den Anfang macht eine Fläche am Grastränkbruch in Oberrad, weitere Abschnitte werden derzeit geprüft. Hier entstehen großflächige Habitat- und Totholzbereiche, in denen sich unter anderem die Fledermäuse gerne ihre Höhlen suchen, erklärt Baumann. Von manchen Spezies gibt es im Stadtwald sogar zu viele: Nach einem milden Winter vermehren sich die Wildschweine kräftig, viele Frischlinge werden im Frühjahr geboren. Spaziergänger im Wald sollten auf den Wegen bleiben und sich rücksichtsvoll verhalten. Für Menschen bestehe aber keine Gefahr: Wildschweine meiden uns. Ein Angriff droht nur, wenn sich ein Tier extrem in die Enge getrieben fühlt oder aufgrund einer Verletzung nicht fliehen kann. Auch gehört der Mensch nicht zum Beuteschema des Wildschweines. Nicole Unruh

Seite 410 / Amtsblatt 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Öffentliche Ausschreibungen Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet unter Amt für Straßenbau und Erschließung Morgenzeile Straßen- und Kanalbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2016-00016 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 996 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: katrin.luebcke.amt66@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2016-00016 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Morgenzeile 60529 Frankfurt am Main - Schwanheim f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Straßen- und Kanalbauarbeiten Umfang der Leistung: ca. 200 m 2 ca. 2.000 m 2 ca. 1.000 m 2 ca. 1.200 m 3 ca. 3.000 m 2 ca. 3.000 m 2 ca. 2.100 m 2 ca. 2.100 m 2 ca. 2.000 m 2 ca. 400 m ca. 1.000 m 2 teerhaltige Asphaltdecke fräsen Asphaltaufbau ausbrechen Betonpflaster aufbrechen Bodenlösen und verwerten Erdplanum herstellen Schottertragschicht einbauen Asphalttragschicht einbauen Asphaltbinder einbauen Splittmastixasphalt einbauen Gussasphaltrinne einbauen Betonverbundpflaster verlegen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 20.06.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 23.09.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 996 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: kathrin.luebcke.amt66@ stadt-frankfurt.de

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 411 l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 66-2016-00016, Morgenzeile, Grunderneuerung Fahrbahn und Gehwege Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 19.04.2016, 09.30 Uhr Zimmer: Submissionszimmer Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. MVAS-Nachweis(e), Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle Straßenbau /IHK, Benennung SiGeKo beim Einsatz von Nachunternehmen, sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 10.06.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Seite 412 / Amtsblatt Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per Post oder per Telefax oder elektronisch (E-Mail) bis spätestens 12.04.2016 an die Vergabestelle zu richten. Die schriftlichen Antworten werden in anonymisierter Form allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern zugesandt. Amt für Straßenbau und Erschließung Am Gemeindegarten, Erzbergerstraße Straßenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2016-00017 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 996 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: katrin.luebcke.amt66@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2016-00017 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Am Gemeindegarten, Erzbergerstraße 65933 Frankfurt am Main - Griesheim f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Grund- und Deckenerneuerung Am Gemeindegarten, Erzbergerstraße / Straßenbauarbeiten 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Umfang der Leistung: ca. 700 m 2 Asphaltdecke fräsen ca. 400 m 2 Betonpflaster aufbrechen ca. 500 m Bordsteine ausbrechen ca. 400 m 3 Boden lösen und verwerten ca. 800 m 2 Planum herstellen ca. 10 m STZ-Anschlussleitung herstellen ca. 800 m 2 Schottertragschicht herstellen ca. 400 m 2 Asphalttragschicht einbauen ca. 1.000 m 2 Splittmastixasphalt einbauen ca. 500 m Bordsteine versetzen ca. 400 m 2 Betonpflaster verlegen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 20.06.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 16.09.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 996 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: kathrin.luebcke.amt66@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 413 Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 0660.5487.0000, 66-2016-00017, Am Gemeindegarten, Erzbergerstraße Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 19.04.2016, 10.30 Uhr Zimmer: Submissionszimmer Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. MVAS-Nachweis(e), Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle Straßenbau /IHK, Benennung SiGeKo beim Einsatz von Nachunternehmen, sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 10.06.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: gem. Vertragsunterlagen Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: nein Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: gemäß Vertragsunterlagen

Seite 414 / Amtsblatt y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per Post oder per Telefax oder elektronisch (E-Mail) bis spätestens 12.04.2016 an die Vergabestelle zu richten. Die schriftlichen Antworten werden in anonymisierter Form allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern zugesandt. Amt für Straßenbau und Erschließung Fritz-Schumacher-Weg Straßenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2016-00019 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 996 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: katrin.luebcke.amt66@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2016-00019 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Fritz-Schumacher-Weg 60488 Frankfurt am Main - Praunheim f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Grunderneuerung Fritz-Schumacher-Weg / Straßenbauarbeiten Umfang der Leistung: ca. 1.200 m 2 Asphalt teerhaltig ausbrechen ca. 500 m 2 Betonpflaster ausbrechen 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. ca. 250 m Bordsteine ausbrechen ca. 1.300 m 3 Boden lösen und verwerten ca. 2.000 m 2 Schottertragschicht einbauen ca. 1.600 m 2 Asphalttragschicht einbauen ca. 1.600 m 2 Asphaltbeton einbauen ca. 500 m 2 Betonpflaster verlegen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 20.06.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09.09.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 996 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: kathrin.luebcke.amt66@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 0660.5487.0000, 66-2016-00019, Fritz-Schumacher-Weg, Grunderneuerung

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 415 Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 20.04.2016, 09.30 Uhr Zimmer: Submissionszimmer Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. MVAS-Nachweis(e), Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle Straßenbau /IHK, Benennung SiGeKo beim Einsatz von Nachunternehmen, sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 10.06.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per Post oder per Telefax oder elektronisch (E-Mail) bis spätestens 13.04.2016 an die Vergabestelle zu richten. Die schriftlichen Antworten werden in anonymisierter Form allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern zugesandt.

Seite 416 / Amtsblatt Grünflächenamt Gymnasium Nied, Palleskestraße Landschaftsbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2016-00014 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-36 005 Telefax: 069 / 212-39 930 E-Mail: anette.ehret@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2016-00014 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Gymnasium Nied Palleskestraße 65929 Frankfurt am Main - Höchst f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Landschaftsbau Umfang der Leistung: 340 m 3 Bodenabtrag und -entsorgung 780 m 2 befestigte Flächen, davon 700 m 2 Betonstein, 80 m 2 wassergebundene Decke 180 m 2 Holzhackfläche 630 m 2 Vegetationsflächen, davon 100 m Pflanz-, 530 m 2 Rasenflächen 140 m Zaunarbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 11.07.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 05.08.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-36 005 Telefax: 069 / 212-39 930 E-Mail: anette.ehret@stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: Verwendungszweck: PBNKDEFFXXX Angabe auf dem Beleg: 0670/50990000/1.22.09.01.04/ 670012, 67-2016-00014, Gymnasium Nied, Auslagerung Palleskestraße Ein quittierter Einzahlungsbeleg ist mit der Anforderung einzureichen. Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 417 - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 27.04.2016, 09.00 Uhr Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Zimmer: B3.45 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 08.07.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Gymnasium Frankfurter Norden, Muckermannstraße o. Nr. Elektrotechnik Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00082 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main

Seite 418 / Amtsblatt Telefon: 069 / 212-33 906 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: jan.maerker@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00082 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Neubau Gymnasium Frankfurter Norden (Westhausen), Muckermannstraße o. Nr. Flur 17, Flurstück 1/10 (Parkplatz Friedhof Westhausen) 60488 Frankfurt am Main - Praunheim f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Elektrotechnik Umfang der Leistung: Lieferung und Montage einer Niederspannungshauptverteilung mit Leitungsverlegung vom Trafo zur NSHV (ca. 15 m) und Ableitungen (ca. 150 m). Die Mittelspannungsseite wird bauseits erstellt. Übergabepunkt und Schnittpunkt der Leistung sind die sekundärseitigen Anschlüsse des Trafos. ca. 10 Stk. Aufstellen von Außenmastleuchten sowie deren Verdrahtung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 09.05.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27.05.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00082, GFN Trafostation Niederspannungsinstallation Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 419 p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 05.04.2016, 10.30 Uhr Zimmer: R 001-005 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 06.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Sportanlage Babenhäuser Landstraße TW-Anschluss Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00085 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-38 230 E-Mail: wencke.koenig@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00085 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch o Vergabeunterlagen werden auch elektronisch o Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren

Seite 420 / Amtsblatt d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Babenhäuser Landstraße 60599 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Tiefbau - TW-Anschluss Vereinsheim Umfang der Leistung: 70 m 3 Erdarbeiten 70 m Trinkwasserleitung 1 Stk. Wasserzählerschacht g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 25.04.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.05.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen x nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen o nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 15,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00085, Sportanlage Babenhäuser Landstraße - TW-Anschluss Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: EG p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 06.04.2016, 10.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis).

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 421 Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 29.04.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Sportanlage, Hahnstraße 75 Zimmererarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00092 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00092 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Hahnstraße 75 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Zimmererarbeiten Umfang der Leistung: ca. 310 m 3 BGF ca. 1.158 m 3 BRI g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Auf dem Gelände der Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt-Niederrad wird ein bestehendes Werferhaus, das in Holzbauweise mit Stülpschalung errichtet ist,

Seite 422 / Amtsblatt h) Aufteilung in Lose: x Nein durch zusätzliche Trainingsund Funktionsräume gleicher Bauweise erweitert. Der Anbau ist für dauerhafte Nutzung in Holzbauweise unter Beachtung der EnEV zu errichten. Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 17.05.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09.09.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00092, SPA_Hahnstraße_Zimmermannsarbeiten Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 13.04.2016, 09.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 423 der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 17.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis IGS Riedberg, Graf-Hermann-Rudloff-Allee Rohbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00094 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00094 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: IGS Riedberg Graf-Hermann-Rudloff-Allee 60439 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Rohbauarbeiten Umfang der Leistung: ca. 43 m x 17 m ca. 230 m 3 g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Bodenplatte mit Streifenfundamente für eine provisorische Pavillonanlage h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 17.05.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 15.07.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen

Seite 424 / Amtsblatt k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00094, IGS_Riedberg_Rohbau Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 13.04.2016, 11.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 17.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 425 x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Sportanlage, Hahnstraße 75 Dachabdichtungsarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00095 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00095 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Hahnstraße 75 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Dachabdichtungsarbeiten Umfang der Leistung: ca. 300 m 2 Dachfläche g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Auf dem Gelände der Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt-Niederrad wird ein bestehendes Werferhaus, das in Holzbauweise mit Stülpschalung errichtet ist, durch zusätzliche Trainingsund Funktionsräume gleicher Bauweise erweitert. Das Dach wird mit mineralischer Dämmung nach Maßgaben der EnEV gedämmt und mit einer FPO-Folie abgedichtet. h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 12.09.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.09.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main

Seite 426 / Amtsblatt Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00095, SPA_Hahnstraße_Dachabdichtung Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 13.04.2016, 10.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 16.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 427 Sportanlage, Hahnstraße 75 Baudekoration Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00096 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00096 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Hahnstraße 75 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Trockenbau/Maler/Bodenbeläge/Innentüren Umfang der Leistung: 185 m 2 Boden 195 m 2 Wand 25 m 2 Decke 20 Stk. Türen mit Zargen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Auf dem Gelände der Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt-Niederrad wird ein bestehendes Werferhaus, das in Holzbauweise mit Stülpschalung errichtet ist, durch zusätzliche Trainingsund Funktionsräume gleicher Bauweise erweitert. Die Innenwände werden aus Metallständerwänden mit Bekleidung aus OSB und Gipsfaserplatten errichtet. Der Boden mit Linoleum und einem Sportboden belegt. Die Wände in den Feuchtbereichen werden farbig angelegt. In den Duschen kommt eine abgehängte Decke. Türen und Zargen sind bestandteil der Ausschreibung. h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 12.09.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 02.12.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main

Seite 428 / Amtsblatt IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00096, SPA_Hahnstraße_Baudekoration Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 13.04.2016, 12.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 13.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 429 Sportanlage, Hahnstraße 75 Fensterarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00099 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00099 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Hahnstraße 75 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Fensterarbeiten Umfang der Leistung: 1 Stk. Fensterband, ca. 35 m lang, 1 m hoch g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Auf dem Gelände der Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt-Niederrad wird ein bestehendes Werferhaus, das in Holzbauweise mit Stülpschalung errichtet ist, h) Aufteilung in Lose: x Nein durch zusätzliche Trainingsund Funktionsräume gleicher Bauweise erweitert. Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 29.08.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.09.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00099, SPA_Hahnstraße_Fensterarbeiten Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde

Seite 430 / Amtsblatt - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 13.04.2016, 13.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 13.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Sportanlage, Hahnstraße 75 Estricharbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00100 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet:

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 431 b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00100 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Hahnstraße 75 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Estricharbeiten Umfang der Leistung: ca. 300 m 2 Estrichfläche 300 m 2 Abdichtungsfläche g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Auf dem Gelände der Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt-Niederrad wird ein bestehendes Werferhaus durch zusätzliche Trainingsund Funktionsräume erweitert. Es wird ein Zementestrich verbaut, der im Bereich des Kraftraums mit C60 mit Bewehrungen verstärkt ist. Die bauseitige Bodenplatte wird mit einer KSK Bahn abgedichtet. h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 24.10.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.10.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00100, SPA_Hahnstraße_Estricharbeiten Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Seite 432 / Amtsblatt p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 13.04.2016, 14.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 13.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Sportanlage, Hahnstraße 75 Fliesenarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00101 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 441 Telefax: 069 / 212-44 512 E-Mail: dan-peter.contiu@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00101 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 433 d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Sportanlage Hahnstraße 75 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Fliesenarbeiten Umfang der Leistung: ca. 100 m 2 Bodenfläche ca. 170 m 2 Wandfläche g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Auf dem Gelände der Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt-Niederrad wird ein bestehendes Werferhaus, das in Holzbauweise mit Stülpschalung errichtet ist, durch zusätzliche Trainingsund Funktionsräume gleicher Bauweise erweitert. In den Sanitärräumen werden Bodenfliesen verlegt. Die Duschräume werden raumhoch gefliest, in den übrigen Räumen wird bis zu einer Höhe von ca. 1,30 m gefliest. h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 21.11.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 02.12.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Abt. 65.21.21 Telefon: 069 / 212-46 559 Telefax: 069 / 212-47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@ stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 65-2016-00101, SPA_Hahnstraße_Fliesenarbeiten Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 14.04.2016, 14.30 Uhr Zimmer: EG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter

Seite 434 / Amtsblatt r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 17.05.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Stadtentwässerung Frankfurt am Main Rödelheim Kanalbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2016-00027 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung Frankfurt am Main Abt. 68.42 Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-35 110 Telefax: 069 / 212-32 850 E-Mail: wolfgang.obst@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 68-2016-00027 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Frankfurt am Main, Stadtteil Rödelheim f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Kanalbauarbeiten

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 435 Umfang der Leistung: Leistungen: Kanalbauarbeiten einschl. Schachtbauwerken: ca. 243 m Steinzeugrohrkanal DN 300 liefern und verlegen ca. 128 m Steinzeugrohrkanal DN 400 liefern und verlegen ca. 95 m Steinzeugrohrkanal DN 500 liefern und verlegen Kanalgrabentiefen unter GOK: ca. 240 m DN 300 bis 3 m ca. 130 m DN 400 bis 4,50 m ca. 94 m DN 500 bis 3 m 1 Stk. Stahlbetonfertigteilschacht DN 1200 ( Regelblatt 3.3.12a) liefern und einbauen 2 Stk. GFK-Schacht DN 1000 (Regelblatt 3.5.02a) liefern und einbauen 5 Stk. GFK-Schacht DN 1200 (Regelblatt 3.5.03a) liefern und einbauen 1 Stk. GFK-Schacht DN 1600 (Regelblatt 3.5.14a) liefern und einbauen Abbrucharbeiten: ca. 127 m vorhandenen Betonrohrkanal DN 300 abbrechen ca. 77 m vorhandenen Betonrohrkanal DN 350 abbrechen ca. 47 m vorhandenen Betonrohrkanal DN 400 abbrechen ca. 47 m vorhandenen Betonrohrkanal DN 500 abbrechen ca. 51 m vorhandenen Steinzeugrohrkanal DN 400 abbrechen ca. 116 m vorhandenen Steinzeugrohrkanal DN 230 abbrechen 7 Stk. Abbruch gemauerte Schächte, Durchmesser ca. DN 1000 bis 1200 Oberflächenarbeiten: ca. 1.670 m 2 Schwarzdecke Fahrbahn aufbrechen und wieder herstellen ca. 100 m 2 Betonverbundpflaster Gehweg aufnehmen und wieder herstellen ca. 120 m Betonbordsteine aufnehmen und wieder versetzen ca. 240 m Gussasphaltrinne aufnehmen und wieder herstellen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 15.08.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 17.11.2017 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-35 110 Telefax: 069 / 212-32 850 E-Mail: wolfgang.obst@stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 42,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Geldinstitut: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE58 5005 0201 0200 1355 11 BIC-Code: HELADEF1822 Verwendungszweck: 68-2016-00027, KERN Radilo-, Röderichund Kalkentalstraße Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde

Seite 436 / Amtsblatt - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 26.04.2016, 11.00 Uhr Zimmer: 1-5 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. Siehe zusätzlich Leistungsbeschreibung SEFspezifische Ergänzungen zum Formblatt VHB 212-212 SEF-Ffm. Eignungsnachweise nach RAL Güte- und Prüfbestimmungen 961. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 15.06.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Clearingstelle der Stadt Frankfurt am Main, Abt. 20.24, Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis Stadtentwässerung Frankfurt am Main ARA Niederrad, Goldsteinstraße 160 Lieferung Methanol Offenes Verfahren Nr. 68-2016-00030 nach VOL/A Abschnitt 2 1.1) Name/Anschrift öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-32 607 Telefax: 069 / 212-32 871 E-Mail: ursula.froehlich@stadt-frankfurt.de Internet:

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 437 1.2) Nähere Auskünfte sind erhältlich bei: siehe 1.1 1.4) Angebote sind an folgende Anschrift zu schicken: 1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. 3. www.had.de 2.1) Vergabenummer: 68-2016-00030 2.2) Art des Auftrages: Kauf 2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Lieferung von reinem Methanol für die Denitrifikationsanlage in der Abwasserreinigungsanlage ARA Niederrad in Frankfurt am Main. 2.3) Ort der Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Abt. 68.41 Bauteil 37 Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main 2.4) Gesamtmenge bzw. Gesamtumfang: ca. 8.000 t Lieferung von reinem Methanol in Chargen von ca. 23 t über einen Zeitraum von 2 Jahren CPV-Referenznummer(n): 24322210-2 3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 07.06.2016, 12.00 Uhr 3.2) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.09.2016 bis 31.08.2018 Stadtentwässerung Frankfurt am Main ARA Niederrad, Goldsteinstraße 160 Biofiltermaterial Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2016-00031 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-32 618 Telefax: 069 / 212-32 871 E-Mail: dirk.beermann@stadt-frankfurt.de Internet: b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 68-2016-00031 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Abwasserreinigungsanlage Niederrad Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Ausbau sowie Lieferung und Einbau von 300 m 3 Biofiltermaterial Umfang der Leistung: 300 m 3 Ausbau sowie Lieferung und Einbau von Biofiltermaterial g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.07.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.08.2016 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen

Seite 438 / Amtsblatt k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-32 618 Telefax: 069 / 212-32 871 E-Mail: dirk.beermann@stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 03.05.2016, 09.30 Uhr Zimmer: 1-5 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 30.06.2016 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Nachprüfstelle der Stadt Frankfurt am Main, Abt. 20.24, Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz 4-9 und 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 439 Stadtkämmerei KIZ 70, Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Grund- und Unterhaltsreinigung Öffentliche Ausschreibung Nr. 20-2016-00021 nach VOL/A a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Stadtkämmerei Zentraleinkauf Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-35 731 Telefax: 069 / 212-37 885 E-Mail: helmut.denzer@stadt-frankfurt.de Einreichung der Angebote: b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A c) Form, in der Angebote einzureichen sind: o über den Postweg o mittels Telekopie o direkt x elektronisch d) Bezeichnung des Auftrags: UHR KIZ 70, Gerhart-Hauptmann-Ring 27 [LDL020] Art und Umfang der Leistung: Unterhaltsreinigung: 559,10 m 2 Grundreinigung: 920,14 m 2 Produktschlüssel (CPV): 90911200 Ort der Leistung: KIZ 70 Gerhart-Hauptmann-Ring 27 60439 Frankfurt am Main NUTS-Code: DE712 e) Unterteilung in Lose: nein f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.05.2016 Ende: 30.04.2020 h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a) Anforderungsfrist: 30.03.2016 Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: siehe a) i) Ablauf der Angebotsfrist: 30.03.2016, 12.00 Uhr Bindefrist: 30.04.2016 j) Sicherheitsleistungen: k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)? - Wenn ja, Adresse angeben - Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll; aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen; Umsatzhöhe der letzten 2 Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen; Handelsregister-Auszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle (nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß 7 EG Abs. 8 VOL/A; Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß 15 des Unterhaltsreinigungsvertrages / 14 Glasreinigungsvertrages über die geforderten Mindestversicherungssummen oder im Bedarfsfall die Erklärung der Versicherung auf Erhöhung der geforderten Summen im Zuschlagsfall (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist); mindestens drei Referenzen von in der Art und Rechnungswert mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Objekten; beiliegendes Formblatt ( Anlage 2.2 der Bieter- Checkliste ) ist zwingend auszufüllen; Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und -vorbereitung, Reinigungsplan, Arbeitskleidung, Geräteausstattung, Chemie, ggf. mit Bilddarstellung); Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation); aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und unangemeldeter Qualitätskontrollen - In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen (vgl. 4 des Reinigungsvertrages)? - Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet? m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben werden bzw. in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)

Seite 440 / Amtsblatt 1 Preis (50 %) 2 Qualität (50 %) o) Nichtberücksichtigte Angebote: p) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Erklärung gemäß HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: Sonstige Informationen: Kostenloser Download unter www.vergabe.stadt- frankfurt.de. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von einer Nachforderungsmöglichkeit der Unterlagen gemäß 16 Abs. 2 VOL/A wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält gemäß 15 VOL/A eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Auftragsberatungsstelle Hessen e.v. Bierstadter Straße 9 65189 Wiesbaden Telefon: 0 611 / 974 588-0 Telefax: 0 611 / 974 588-20 E-Mail: info@absthessen.de Websites: www.absthessen.de und www.had.de Es ist der aktuelle Tariflohn anzugeben. Wenn Sie beim Ordnen Ihrer Registratur oder beim Stöbern daheim alte Fotos oder Zeitungsausschnitte, vergilbte Plakate oder Flugblätter, Broschüren oder Festschriften, Einladungskarten oder Reklameschriften finden, denken Sie an die Archivsammlungen des Instituts für Stadtgeschichte, Münzgasse 9, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 212-33 374. Das Institut erwirbt Material, das geeignet ist, die Stadtchronik zu ergänzen und bis zur Gegenwart lückenlos zu führen. Selbstverständlich sind auch Filme, Tonbänder und Schallplatten willkommen. INSTITUT FÜR STADTGESCHICHTE IM KARMELITERKLOSTER FRANKFURT AM MAIN

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 441 Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaften 2016 Die Jagdvorsteher der nachfolgenden Jagdgenossenschaften laden zu den Jahreshauptversammlungen der einzelnen Genossenschaften wie folgt ein: Jagdgenossenschaft: Bergen-Enkheim 20.04., 20.00 Uhr, Gaststätte Dalmatia Stadthalle Bergen, Marktstraße 15 Berkersheim 04.05., 20.00 Uhr, Gasthaus Zum Lemp, Berkersheimer Obergasse 12 Fechenheim 20.04., 19.00 Uhr, Gaststätte Kastanie, Leinwebergasse 4-6 Harheim 28.04., 19.00 Uhr, Bürgerhaus, In den Schafgärten 21 Kalbach 21.04., 20.00 Uhr, Gaststätte Zur Linde, Talstraße 1 Nied 06.05., 19.00 Uhr, Gaststätte Waldlust Oeserstraße Nieder-Eschbach 29.04., 20.00 Uhr, Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1 Nieder-Erlenbach 27.04., 20.00 Uhr, Gasthaus Odemer, Alt Erlenbach 53 Praunheim/Ginnheim 04.05., 19.00 Uhr, Schuchs Restaurant, Alt-Praunheim 11 Seckbach 20.05., 20.00 Uhr, Zur Krone, Wilhelmshöher Str. 165 Sossenheim 30.05., 20.00 Uhr, Zum Taunus, Michaelstraße 18 Schwanheim 20.05., 20.00 Uhr, Frankfurter Hof Seppche, Alt Schwanheim 8 Unterliederbach 04.05., 19.30 Uhr, Zur Alten Scheune, Wartburgstraße 4 Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstehers und Vorlage der Jahresrechnung 2. Bericht der Rechnungsprüfer bzw. des Jagdgenossenschaftsausschusses 3. Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachterlöses aus dem vergangenen Jahr 4. Entlastung des Jagdvorstehers und des Kassierers bzw. des Jagdgenossenschaftsausschusses 5. Genehmigung des Haushaltsplanes 6. Wahlen (soweit erforderlich) 7. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahreshauptversammlungen nur beschlussfähig sind, wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten Genossen vertreten sind. Für den Fall der Beschlussunfähigkeit wird hiermit zu einer Versammlung am selben Ort und mit derselben Tagesordnung geladen, die unmittelbar nach Beendigung der ersten Versammlung stattfindet und ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung liegen eine Woche nach Beendigung der Versammlung für 14 Tage bei dem Jagdgenossenschaftvorsteher zu den üblichen Bürozeiten aus. Frankfurt am Main, den 17.03.2016 Für die Jagdgenossenschaftsvorsteher gez. Dieter Quirin Vorsitzender

Seite 442 / Amtsblatt 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Frankfurt am Main (StBBO) Präambel Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 10 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 28.01.2016, 6760, folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main. Sie dient der allgemeinen Information, der politischen und beruflichen Bildung, der Vermittlung von Medienkompetenz und der Freizeitgestaltung. (2) Die Stadtbücherei hält ihre Medien in körperlicher und unkörperlicher Form (im Folgenden zusammenfassend Medien genannt) im Rahmen dieser Benutzungsordnung für alle zur Nutzung in der Stadtbücherei sowie zur Ausleihe bereit, soweit es sich nicht um Präsenzbestände handelt. (3) Die Stadtbücherei hält im Internet einen allgemein zugänglichen Onlinekatalog vor. (4) Es wird ein Jahresausleihentgelt erhoben. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Inhaberinnen / Inhaber des Frankfurt-Passes, Flüchtlinge / Asylbewerberinnen / Asylbewerber / Asylsuchende die eine Aufenthaltsgestattung, eine Aussetzung der Aufschiebung (Duldung) oder einen Antrag auf Aufenthaltsgestattung vorlegen können und die in 3 (6) und (8) genannten Personen sind davon ausgenommen. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Natur. (5) Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit ausgewählten öffentlichen Bibliotheken in der Rhein- Main-Region gewährt die Stadtbücherei Nutzerinnen und Nutzern gemäß 3 (7) einen kostenfreien Bibliotheksausweis. Die Kooperationsbibliotheken werden in geeigneter Weise bekannt gemacht. 2 Anmeldung (1) Erwachsene: Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage a) des Personalausweises oder b) eines Passes in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung möglich. (2) Minderjährige ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 1. Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage a) des Personalausweises oder b) eines Passes in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung möglich. 2. Zusätzlich sind die Daten einer gesetzlichen Vertreterin / eines gesetzlichen Vertreters anzugeben. (3) Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 1. Die Anmeldung erfolgt durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer/eines erziehungsberechtigten Vertreterin/Vertreters unter Vorlage a) des Personalausweises oder b) eines Passes in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung. 2. Das Anmeldeformular hat neben den persönlichen Daten der / des Minderjährigen die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreterin / des gesetzlichen Vertreters und die selbstschuldnerische Bürgschaft zu enthalten. (4) Wohnungs- und Namensänderungen hat die Nutzerin / der Nutzer unter Vorlage der in den Absätzen (1) bis (3) genannten Dokumente unverzüglich anzuzeigen. (5) Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird die Benutzungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt und die Aushändigung bei der Erstanmeldung bestätigt. (6) Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet. Durch die eigenhändige Unterschrift auf der Anmeldung stimmt die Nutzerin / der Nutzer der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Angaben zur Person zu. Bei Minderjährigen, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift d. gesetzlichen Vertreters/Vertreterin zwingend erforderlich.

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 443 3 Bibliotheksausweis (1) Die Nutzerin / der Nutzer erhält einen Bibliotheksausweis (Hauptausweis) und wird in die Nutzerdatei aufgenommen. Der Ausweis berechtigt zum Entleihen von Medien. Er ist bei jeder Ausleihe vorzulegen. Ein/e in häuslicher Gemeinschaft lebende/r volljährige/r Partner/in erhält auf Antrag einen Partnerausweis zu einem auf die Hälfte reduzierten Jahresausleihentgelt. Die Gültigkeit des Partnerausweises ist an die Gültigkeit des Hauptausweises gebunden. (2) Der Ausweis ist nicht übertragbar. Die Ausleihe auf einen anderen Ausweis, als den, der auf die eigene Person ausgestellt ist, ist nicht zulässig und stellt einen Betrug dar. Der Ausweis bleibt Eigentum der Stadtbücherei und ist bei der Abmeldung zurückzugeben. Der Verlust des Ausweises ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzerin / der Nutzer haftet gegenüber der Stadtbücherei für alle Schäden, die aus dem Missbrauch des Ausweises entstehen. (3) Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Stadt Frankfurt am Main folgende personenbezogene Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - 12 und 18 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG): 1. Familienname, 2. Vorname(n), 3. Geburtsdatum, 4. Geschlecht, 5. vollständige Adresse, 6. E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), 7. Telefonnummer (freiwillige Angabe), (4) Bei Minderjährigen werden zusätzlich die entsprechenden Daten einer gesetzlichen Vertreterin / eines gesetzlichen Vertreters gespeichert. (5) Flüchtlinge / Asylbewerberinnen / Asylbewerber / Asylsuchende erhalten für die Dauer des geduldeten oder gestatteten Aufenthalts, in einem vereinfachten Anmeldeverfahren nach Regularien der Stadtbücherei (unter der Angabe einer Adresse), einen kostenfreien Bibliotheksausweis. Ein Nachweis entsprechend 1 (4) ist vorzulegen. (6) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen erhalten einen personengebundenen Institutionenausweis für die Ausleihe im Rahmen ihrer Tätigkeit. Bei der Anmeldung muss neben den in 2 (1) genannten Dokumenten ein Beschäftigungsnachweis mit vollständiger Adresse der Institution vorliegen. Die Gültigkeit dieses personengebundenen Institutionenausweises endet nach einem Jahr und wird nach Vorlage eines aktuellen Beschäftigungsnachweises jeweils um ein Jahr verlängert. (7) Nutzerinnen und Nutzer, die einen gültigen Bibliotheksausweis von Kooperationsbibliotheken gemäß 1 (5) vorlegen, erhalten nach Anmeldung gemäß 2 einen kostenfreien Bibliotheksausweis für die dokumentierte Gültigkeitsdauer. (8) Inhaberinnen und Inhaber von Jugendleiterausweisen bzw. der hessischen Ehrenamtscard erhalten für die Gültigkeitsdauer dieser Nachweise einen kostenfreien Bibliotheksausweis. (9) Inhaberinnen und Inhaber eines Frankfurt-Passes erhalten für die Dauer der Gültigkeit dieses Passes, bzw. für maximal ein Jahr, einen für sie kostenfreien Bibliotheksausweis. (10) Nutzerinnen und Nutzer, die nur das Internet/WLAN in den Bibliotheken nutzen wollen, können dafür einen für sie kostenfreien Bibliotheksausweis erhalten. (11) Alle erfassten Daten werden nach Rückgabe des Bibliotheksausweises und vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Stadtbücherei entsprechend dem HDSG und 36 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) in der jeweils gültigen Fassung gelöscht. 4 SEPA-Basislastschriftverfahren/ Dauermitgliedschaft für Hauptausweise gem. 3 (1) (1) Natürliche Personen haben die Möglichkeit, sich für ein Dauervertragsverhältnis (Dauermitgliedschaft) zu entscheiden. Dieses kann nur in Verbindung mit einem SEPA-Basislastschriftverfahren erfolgen. Es dauert 12 Monate, beginnt mit der schriftlichen Erteilung der SEPA-Basislastschrift-Einzugsermächtigung und wird automatisch ca. einen Monat vor Fälligkeit durch die Abbuchung des Ausleihentgeltes um jeweils 12 Monate verlängert. (2) Die Dauermitgliedschaft endet mit der schriftlichen Kündigung. Diese muss 6 Wochen vor Ablauf der nächsten Zahlungsfälligkeit bei der Stadtbücherei Frankfurt am Main eingegangen sein. (3) Eine separate Benachrichtigung über die zu erfolgende Abbuchung des Ausleihentgeltes erfolgt nur bei der ersten Abbuchung. Weitere Benachrichtigungen erfolgen nicht. (4) Die Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Seite 444 / Amtsblatt 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. 5 Persönliches Medienkonto Die Stadtbücherei hält im Internet ein allgemein zugängliches Online-Angebot vor, das u. a. einen Onlinekatalog, die Onleihe, Zugang zu Datenbanken und elearning usw. umfasst. Dazu wird der Nutzerin/ dem Nutzer ein persönliches Medienkonto eingerichtet. Die gespeicherte E-Mail-Adresse der Nutzerin/ des Nutzers dient der vereinfachten Kommunikation zu Fragen und für Erinnerungen im Rahmen des Benutzungsverhältnisses. Die Nutzung der Funktionen der Online-Angebote ist nur mit der zugeteilten Ausweisnummer und einem persönlichen Passwort möglich. 6 Verhalten in der Stadtbücherei (1) Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, wie es der Funktion einer Bibliothek als Bildungs- und Informationseinrichtung entspricht; insbesondere sind Störungen des Bibliotheksbetriebs und Belästigungen anderer Personen untersagt. (2) Essen und Trinken sind außerhalb des Bereichs von Cafeterien nicht gestattet. Rauchen, Lagern, Schlafen und Lärmen sind in den Räumen der Stadtbücherei nicht zulässig. Mobile Endgeräte sind stumm zu schalten. (3) Während des Aufenthaltes in der Stadtbücherei sind mitgebrachte Mäntel, Schirme, Taschen und dergleichen nach örtlicher Gegebenheit in Schließfächer einzuschließen. Auf Verlangen ist der Inhalt der Taschen vorzuweisen. Die Schränke sind vor Verlassen der Stadtbücherei zu räumen - sie werden sonst kostenpflichtig vom Personal der Stadtbücherei geleert. (4) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen in den Räumen der Stadtbücherei nur nach Zustimmung durch das Personal der Stadtbücherei aufgehängt oder ausgelegt werden. (5) Tiere müssen außerhalb der Stadtbücherei bleiben. Dies gilt nicht für Blindenführ- oder Assistenzhunde als notwendige Begleitung. (6) Sammeln, Werben oder das Vertreiben von Handelswaren sind nicht erlaubt. (7) Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu und seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. 7 Haftung (1) Die Stadtbücherei haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihres Personals beruhen. In diesem Rahmen haftet sie nicht 1. für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, 2. für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen oder in der Bibliothek genutzten Medien entstehen. (2) Alle Medien und Geräte (insbesondere Hard- und Software) sind mit Sorgfalt zu behandeln. Die Nutzerin / der Nutzer haftet für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Bis zur Ersatzleistung können grundsätzlich keine weiteren Medien entliehen oder die Leihfrist verlängert werden. Bereits bestehende Schäden müssen sofort bei der Entleihung gemeldet werden, da sie sonst der Nutzerin / dem Nutzer zugerechnet werden. (3) Die Nutzerin / der Nutzer darf ausgeliehene Medien nicht für öffentliche Aufführungen verwenden. (4) Die Nutzerin / der Nutzer hat die Stadt Frankfurt am Main von allen Forderungen freizustellen, die auf der Verletzung von Rechten Dritter beruhen, oder der Stadt Frankfurt am Main nach deren Wahl Schadenersatz zu leisten. (5) Für den Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener oder in der Bibliothek genutzter Medien hat die Nutzerin / der Nutzer Ersatz zu leisten und die Bearbeitungskosten nach Maßgabe des 11 zu zahlen. Als Ersatz gilt bei Verlust oder einer Beschädigung in erster Linie die Ersatzbeschaffung durch die Nutzerin / den Nutzer in der aktuellen Auflage. Sollte diese innerhalb von drei Monaten nicht möglich sein, so ist die Stadtbücherei berechtigt, eine Geldleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu fordern. (6) Die Teilnahme an von der Stadtbücherei angebotenen Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Stadtbücherei übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht. 8 Ausleihe (1) Zu jeder Ausleihe von Medien, zur Verlängerung der Leihfrist und zum Begleichen von Entgelten ist der Bibliotheksausweis vorzulegen. Für Nutzerkonten mit offenen Entgelten können grundsätzlich so lange keine Ausleihen, Verlängerungen und Vormerkungen getätigt werden, bis die offenen Zahlungen geleistet wurden. (2) Entliehene Medien dürfen nicht weitergegeben werden. (3) Die Stadtbücherei kann die Zahl der gleichzeitig entleihbaren Medien beschränken.

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 445 9 Ausleihfristen (1) Die Ausleihfrist beträgt 1. eine Woche bei DVD, Blu-ray Discs und Konsolenspielen, 2. zwei Wochen bei Zeitschriftenheften, Musik- und Kinder-CD, 3. vier Wochen bei allen anderen Medien, 4. bei Onlinemedien gelten andere Fristen. (2) Die Stadtbücherei kann die vorstehenden Ausleihfristen im Bedarfsfall verändern, Aushänge an den Verbuchungsplätzen erläutern das Nähere. (3) Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist zurückzugeben. (4) Sollte die Leihfrist an einem Tag ablaufen, an dem die Bibliothek geschlossen ist, gilt der jeweils nächste Öffnungstag. Eine Verlängerung der Leihfrist ist unter Angabe der Bibliotheksausweisdaten möglich, wenn keine Vormerkung einer anderen Nutzerin / eines anderen Nutzers vorliegt. 1. Die Verlängerung hat vorrangig online über das persönliche Medienkonto ( 5 der Benutzungsordnung) zu erfolgen. 2. Sofern die Voraussetzungen persönlich oder technisch nicht gegeben sind, ist die Verlängerung persönlich, per E-Mail, per Post oder per Telekommunikationsmedien jeweils Eingang vorbehalten möglich. (5) Die Verlängerungsfrist gemäß Absatz (1) beginnt am Tag der Verlängerung. Die Verlängerung ist nur zweimal in unmittelbarer Folge, spätestens am Fälligkeitstag, möglich. Darüber hinaus können von der Stadtbücherei weitere Beschränkungen festgelegt werden. (6) Die Stadtbücherei erhebt bei Überschreitung der Leihfrist Überschreitungsentgelte nach Maßgabe des 11 der Benutzungsordnung. 10 Einschränkungen der Nutzung der EDV-Angebote (1) Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die der Nutzerin / dem Nutzer 1. auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihr / ihm benutzten Medien entstehen; 2. durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen; 3. durch Datenmissbrauch Dritter im Internet entstehen. (2) Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf 1. die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und 2. die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien. (3) Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich, 1. staats- bzw. verfassungsfeindliche, antidemokratische, rassistische, pornografische, sexistische, Gewalt verherrlichende oder strafrechtlich relevante Internet-Informationen nicht bewusst abzurufen, auszudrucken, zu speichern, zu verteilen oder anderweitig zu verwenden; 2. Internet-Dienste nicht für geschäftliche oder gewerbliche Zwecke zu nutzen; 3. keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren; 4. keine nicht öffentlich zugänglichen Daten gegen den Willen der oder des Berechtigten abzurufen. (4) Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich, 1. die Kosten für die Beseitigung der von ihr / ihm verursachten Schäden, die durch ihre / seine Benutzung an den Geräten und Medien der Stadtbücherei entstehen, zu übernehmen; 2. bei Weitergabe ihrer / seiner Zugangsberechtigungen an Dritte für alle dadurch entstehenden Schäden einzustehen. (5) Es ist nicht gestattet, 1. Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen; 2. technische Störungen selbständig zu beheben; 3. generell Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren oder auszuführen, dies ist nur an ausgewählten Arbeitsplätzen möglich. (6) Die Stadtbücherei kann die Nutzung eigener Datenträger und/oder privater Endgeräte zur Schadensabwendung einschränken oder untersagen. (7) Die Benutzung der IT-Arbeitsplätze erfordert die Beachtung der zeitlichen und programmbezogenen Nutzungsbeschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen. (8) Die Verantwortung der Nutzung des Internets bei Personen unter 18 Jahren liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Seite 446 / Amtsblatt 29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. 11 Höhe der Entgelte Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der Entgeltordnung der Stadtbücherei (StBEO) in der jeweils gültigen Fassung. 12 Zahlung der Entgelte (1) Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht. (2) Mit der schriftlichen Erteilung der SEPA-Basislastschrift-Einzugsermächtigung wird das Jahresausleihentgelt automatisch eingezogen. (3) Vor vollständiger Begleichung der fälligen Entgelte oder sonstiger offener Forderungen ist eine Verlängerung bzw. Ausleihe von Medien nicht möglich. 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 14 Ausschluss von der Benutzung Die Nutzerin / der Nutzer, die / der wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von einzelnen oder allen Benutzungsangeboten der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Alle Verpflichtungen seitens der Nutzerin / des Nutzers, die aufgrund der Benutzungsordnung entstanden sind, bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. 15 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Die Benutzungsordnung der Stadtbücherei (StBBO) tritt am 01.01.2016 in Kraft. (2) Die Benutzungsordnung in der Fassung vom 10.10.2013 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 3786 vom 10.10.2013) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Frankfurt am Main, 11.02.2016 DER MAGISTRAT Peter Feldmann Oberbürgermeister Entgeltordnung der Stadtbücherei Frankfurt am Main (StBEO) Präambel Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 10 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 28.01.2016, 6760 folgende Satzung beschlossen: 1 Höhe der Entgelte (1) Es werden folgende Entgelte erhoben: 1. für die erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbücherei inklusive des Jahresausleihentgelts gemäß 1 (4) StBBO für das erste sowie jedes weitere Jahr a) für Erwachsene (Hauptausweis) 20,00 für eine Partnerin / einen Partner (Partnerausweis) 10,00 b) für Inhaberinnen / Inhaber eines gültigen Frankfurt-Passes kostenfrei c) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei d) für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Einrichtungen gem. 3 (6) StBBO kostenfrei e) für Nutzerinnen / Nutzer der Kooperationsbibliotheken gem. 1 (5) StBBO kostenfrei f) für Jugendleiterinnen / Jugendleiter und Inhaberinnen / Inhaber der hessischen Ehrenamtscard gem. 3 (8) StBBO kostenfrei g) Flüchtlinge / Asylbewerberinnen / Asylbewerber / Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus gem. 1 (4) StBBO kostenfrei

29.03.2016 / Nr. 13, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 447 2. für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbücherei, der ausschließlich zur Nutzung des Internets berechtigt, gem. 3 (10) StBBO kostenfrei 3. a) für Erwachsene für den Ersatz eines Bibliotheksausweises 10,00 b) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises 5,00 4. für das Überschreiten der Leihfrist pro Medieneinheit und je angefangene Überschreitungswoche (bis zu einem Betrag von 7,50 bzw. 3 Wochen) 2,50 5. für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Einrichtungen gemäß 3 (6) StBBO nach Ablauf der dritten Überschreitungswoche bei allen Medien je Medieneinheit 2,50 6. für eine Bearbeitungspauschale für den Ersatz eines verlorenen, beschädigten oder unvollständigen Mediums 7,00 (zuzüglich der Wiederbeschaffung oder des Wiederbeschaffungswertes) 7. bei Verlust eines Schließfachschlüssels, je Schlüssel 40,00 8. bei erfolglosen Abbuchungsbemühungen im Rahmen einer erteilten SEPA-Basislastschrift- Einzugsermächtigung neben dem Entgelt gem. Ziffer 1 a zuzüglich eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 3,00 (2) Eine vorzeitige Beendigung des Benutzungsverhältnisses führt nicht zu einer Rückerstattung des Jahresausleihentgeltes. (3) Für weitere spezielle Dienste und Angebote sowie Ersatzbeschaffungen gelten besondere Entgelte gemäß Aushang. 2 Zahlung der Entgelte (1) Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht. (2) Mit der schriftlichen Erteilung der SEPA-Basislastschrift-Einzugsermächtigung wird das Jahresausleihentgelt automatisch ca. einen Monat vor Fälligkeit eingezogen. Eine separate Benachrichtigung erfolgt nur bei der ersten Abbuchung. Weitere Benachrichtigungen erfolgen nicht. (3) Vor vollständiger Begleichung der fälligen Entgelte oder sonstiger offener Forderungen ist eine Verlängerung bzw. Ausleihe von Medien nicht möglich. 3 Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Die Entgeltordnung der Stadtbücherei (StBEO) tritt am 01.01.2016 in Kraft. (2) Die Entgeltordnung in der Fassung vom 10.10.2013 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 3786 vom 10.10.2013) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft Frankfurt am Main, 11.02.2016 DER MAGISTRAT Peter Feldmann Oberbürgermeister Surfen Sie auf unserer We ll lle!! www.frankfurt.de