Ernährung und Übergewicht:



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Transkript:

Ernährung und Übergewicht: Massnahmen, mit welchen Unternehmungen der Schweizer Nahrungsmittel-Industrie positive Beiträge für eine ausgewogenere Ernährung leisten können Juni 2014 FUS/CA

Die Handlungsachsen im Überblick 2 Unternehmungen der Schweizer Nahrungsmittel-Industrie können in folgenden Bereichen positive Beiträge zu einer ausgewogeneren Ernährung der Konsumentinnen und Konsumenten leisten: Informativere Produktdeklaration; Optimierung der Produktrezepturen bezüglich Nährwerte (insbesondere Energie, Fett, Salz, Zucker und Ballaststoffe); Kleinere Packungs- und Portionengrössen als Alternativen zum angestammten Sortiment; Optimierung der Verkäufe mit Verpflegungsautomaten durch Erweiterung der Produktauswahl mit ausgewogenen Produkten und Verzicht auf Marken- und Produktwerbung auf in Schulen aufgestellten Geräten; Verzicht auf Werbung, die sich an Kinder unter 12 Jahren richtet. Werbung mit Kindern als Zielgruppe verantwortungsvoll gestalten; Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten für eine ausgewogene Ernährung und genügend Bewegung; Betriebliche Gesundheitsförderung.

Handlungsachse "Informativere Produktdeklaration" Konsequente Nährwertdeklaration auf den Produkten. Falls die Deklaration technisch nicht möglich ist, gegebenenfalls Verweis auf die Firmen-Website, wo die Nährwerte zu finden sind; Optimierung der Lesbarkeit der Informationen (insbesondere Sachbezeichnung, Zutatenliste und Nährwertdeklaration) auf den Produkten hinsichtlich Schriftgrösse und Kontrast; Angabe der Nährwertmengen zusätzlich "je Portion" bei dafür geeigneten Produkten; Angabe der Nährwertmengen je Portion bezogen auf die Referenzmengen für die empfohlene Zufuhr; Produkte, die bezüglich Energie, Fett, Salz oder Zucker im Gehalt reduziert, arm an oder frei von diesen Nährstoffen sind, als solche auf der Vorderseite der Produktverpackung prominent kennzeichnen; Anbringen von Empfehlungen betreffend täglicher Bewegung auf der Verpackung; Publikation von weiterführenden Produktinformationen auf der Firmen-Website (Consumerline). 3

Handlungsachse "Optimierung der Produktrezepturen bezüglich Nährwerte (insbesondere Energie, Fett, Salz, Zucker und Ballaststoffe)" 4 Überprüfung aller Produkte des angestammten Sortimentes hinsichtlich einer möglichen Optimierung der Nährstoffzusammensetzung; Energiegehalt (Energiedichte) reduzieren; Fettgehalt reduzieren und Fettqualität ernährungsphysiologisch optimieren; Zuckergehalt reduzieren; Salzgehalt reduzieren; Ballaststoffgehalt erhöhen; Fertiggerichte sowie Produkte, die als kleine Zwischenverpflegung gedacht sind, ernährungsphysiologisch ausgewogen gestalten.

Handlungsachse "Kleinere Packungs- und Portionengrössen als Alternativen zum angestammten Sortiment" 5 Entwicklung neuer Produkte in kleineren Grössen für die Unterwegsverpflegung; Entwicklung von wiederverschliessbaren Verpackungen bei Produkten, die nicht auf einmal konsumiert werden müssen; Entwicklung von teilbaren Produkten; Für Produkte, die in Multipacks angeboten werden, evtl. kleinere Mehrfachpackungen einführen; Die Portionierung aller Produkte des angestammten Sortiments überprüfen; Verzicht auf aktionsspezifische Gratismehrmengen bei Einzelpackungen und attraktive Angebote für kleine Verpackungen.

Handlungsachse "Optimierung der Verkäufe mit Verpflegungsautomaten durch Erweiterung der Produktauswahl mit ausgewogenen Produkten und Verzicht auf Marken- und Produktwerbung auf in Schulen aufgestellten Geräten" Überprüfen, welche Produkte sich aus ernährungsphysiologischer Sicht neben dem angestammten Sortiment für diese Vermarktungsform zusätzlich eignen (z. B. Früchte, ballaststoffreiche, fruchthaltige Riegel, zuckerreduzierte oder zuckerfreie Getränke); Verzicht auf Marken- und Produktwerbung auf in Schulen aufgestellten Automaten; Ernährungsdialog mit Anbietern bzw. Betreibern von Verpflegungsautomaten führen. 6

Handlungsachse "Verzicht auf Werbung, die sich an Kinder unter 12 Jahren richtet. Werbung mit Kindern als Zielgruppe verantwortungsvoll gestalten." Verzicht auf Werbung, die sich an Kinder unter 12 Jahren richtet (ausgenommen Werbung für Produkte, welche spezifische Ernährungskriterien auf der Grundlage von anwendbaren nationalen und internationalen Ernährungsempfehlungen erfüllen); Die Botschaften der an Kinder gerichteten Werbung mit der Darstellung von Kindern in Bewegung verbinden; Gratiszugaben zur Promotion von Produkten nach Möglichkeit so wählen, dass sie mit Bewegung zu tun haben (z. B. Kreide mit Anleitung für ein Hüpfspiel auf dem Trottoir, Springseil usw.); Wenn Produkte mit Spiel- und Märchenfiguren vermarktet werden, diese so gestalten bzw. positionieren, dass sie Aussagen zu Bewegung und gesundem Essen machen; Verzicht auf Sammelbildaktionen in Verbindung mit energiereichen Produkten; Formulieren der entsprechenden Vorgaben für Werbe- und PR- Agenturen (z. B. Charta von Swiss Pledge). 7

Handlungsachse "Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten für eine ausgewogene Ernährung und genügend Bewegung" 8 Publikation von Ernährungstipps auf der Website, auf der Informationen über die Produkte vermittelt werden; Publikation von Links zum Thema Ernährung und Bewegung; Internet-Angebote zur Unterstützung von Konsumentinnen und Konsumenten für die Verbesserung ihres Ernährungs- und Bewegungsverhaltens; Finanzielle Unterstützung von Förderungsprogrammen für ausgewogene Ernährung und genügend Bewegung (z. B. NUTRIKID, Fitness for Kids, Gorilla usw.).

Handlungsachse "Betriebliche Gesundheitsförderung" 9 Ausrichtung des betrieblichen Verpflegungsangebotes auf eine ausgewogene Ernährung; Animieren der Mitarbeitenden zu Bewegung während der Arbeitszeit durch Aushänge mit Tipps und Hinweisen (z. B. "Treppensteigen statt Lift fahren", Abgabe von Schrittzählern usw.); Freier und kostenloser Zugang zu Trink-/Mineralwasser und/oder kalorienfreien/-reduzierten Erfrischungsgetränken; Mitarbeitende über eine ausgewogene Ernährung bzw. einen gesunden Lebensstil informieren und diesbezüglich schulen (z. B. Durchführen von Gesundheitstagen, kostenlose Gesundheitschecks für Mitarbeitende, Zurverfügungstellen von Computerprogrammen zur Überprüfung des Ernährungsverhaltens usw.); Mitarbeitende ermuntern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuss zur Arbeit zu kommen; Förderung von Bewegung und Sport ausserhalb der Arbeitszeit (Firmensport, evtl. Beitrag an Abonnement für Fitnesstraining, Vergünstigung für die Benützung anderer Sporteinrichtungen usw.); Zurverfügungstellung von Veloparkplätzen und Duschgelegenheiten.