Herzlich Willkommen zum 1. Kölner Strategie-Workshop 01.- 02. September 2016 Strategieentwicklungen für Schulleitungen im Umgang mit dem neuen Pflegeberufereformgesetz Veranstaltung im Rahmen des MA Studiengangs Schulleitungsmanagement im Fachbereich Gesundheitswesen der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Köln Folie 1
Begrüßung und Einleitung: Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels Programm, Donnerstag, 01.09.2016: 1. 13.30 Uhr; Carsten Drude MA: Die politische Situation PflBRefG 2. 14.15 Uhr, Christina Heinze: Finanzierung der neuen Pflegeausbildung 3. 15.45 Uhr, Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels: Einführung in die Workshops 4. 16.30 Uhr - 18.00 Uhr Workshops, 3. Etage, Moderation: - Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels: Theor. Ausbildung, Raum 321 - Jochen Vennekate, MA: Theor. Ausbildung, Raum 324 - Carsten Drude MA, Prakt. Ausbildung, Raum: 325 - Myrofora Hatziliadis, MA, Prüfungen, Raum: 217 - Peter Ewering, MA, Marketing, Raum: 323 / Audi Max Abendgestaltung: Em Kölsche Boor, Eigelstein 121, 50668 Köln Programm, Freitag, 02.09.2016 5. 9.00 Uhr, Prof. Dr. Michael Isfort: Bildungsmonitoring 6. 10.00 Uhr, Fortführung der Workshops 7. 11.45 Uhr; Ergebnispräsentation durch Moderatoren 8. 12.45 Uhr; Abschlussmoderation durch Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels Folie 2
Einführungs-Vortrag Ausgangssituation: Wo stehen wir im Rahmen der neuen Gesetzgebung? Berufspädagogische Perspektive Welches organisationale Bildungsmodell wird grundgelegt? Grundkonstruktion der Ausbildung Das wirklich Neue im Pflegeberufereformgesetz Wesentliche Modifikationen Folie 3
Ausgangssituation des 1. Kölner-Strategie-Workshops Stand 09.2016: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) liegt vor! Entscheid im Bundestag nur mit APO. APO liegt noch nicht vor! Nach Verabschiedung PflBRefG und APO wird es eine bundeseinheitliche Richtlinie/Ausbildungsempfehlung geben Ggf. finden hierzu länderspezifische Ergänzungen statt (?) Erst danach kann die Entwicklung eines Curriculums für die jeweilige Pflegebildungseinrichtung initiiert werden ( 6, 2 PflBRefG). Die jetzigen Ausbildungen können bis 12.2017 begonnen werden ( 61)? Zeitschiene; Inhalte Folie 4
Strategische Workshops Veränderungsmanagement in Bildungseinrichtungen beinhaltet im Wesentlichen vier Schritte [12]: Bewusstseinsbildung Konzeptionierung Implementierung Kultivierung [12] Kantelberg, Katja (2014): Change-Management an Schulen, Carl Link Verlag, Nronach. Heffels, Wolfgang (2016):Leitung einer Bildungseinrichtung eine herausgehobene Funktion im Bildungssystem und der Organisation Schule (n.o.a) Folie 5
Berufspädagogische Perspektive 1. Berufsausbildung für ein weites Handlungsfeld zukunftsfähige Qualifizierung allgemeine Befähigung 2. Berufsausübung mit Fort- und Weiterbildung Einarbeitung in ein spezifisches Handlungsfeld Weiterbildung für ein spezifisches Handlungsfeld Fortbildungen in diesem spezifischen Handlungsfeld Modell: Lebens- langes- Lernen ( 5) [1,2] Beispiel Praxisanleiter/in: Berufsausbildung; Einarbeitung: 2 Jahre; Weiterbildung 300 Std.; Fortbildungen 24 Std. pro Jahr [3,4,5] 1 PflBRefG 5 = Prozess der fortlaufenden persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung 2 Dobischat, Rolf (2001): Lernzeiten neu organisieren, Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf. 3. Bund-Länder-Arbeitsgruppe (2012): Eckpunkte zur Vorbereitung des neuen Pflegeberufsgesetzes, S. 14 4. Hundenborn, Gertud (2016):: Uniklinik Köln, Generalistische Pflegeausbildung, Folie 23 5. BMG / BMFSFJ: Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, S. 6 Folie 6
Grundkonstruktion der Ausbildung Pflegeberufereformgesetz PflBRefG bleibt gleich! Dreijährige Ausbildung oder fünfjährige Teilzeitausbildung ( 6, 1) Theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Ausbildung ( 6, 2+3), d.h. 1600-2100 Std. Unterricht und mind. 2300 Std. prakt. Ausbildung [6, 7] Die Pflegeschule, der Träger der praktischen Ausbildung und die weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen wirken bei der Ausbildung auf der Grundlage entsprechender Kooperationsverträge zusammen ( 6, 4) Ausbildungsvertrag ( 16), Ausbildungsvergütung ( 19), Probezeit ( 20) 6. EU-Richtlinie 2005/36/EG: L 354/151 7. BMG / BMFSFJ: Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, S. 6 Folie 7
Das wirklich NEUE im Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ( 1) steht für die einheitliche Qualifizierung für das Handlungsfeld Pflege Vorbehaltsaufgaben ( 4, 2) 1. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs 2. die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses 3. die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege Einführung einer hochschulischen Pflegeausbildung ( 37 39) Wissenschaftliche Evaluation der Ausbildung bis 12.2027 ( 63) ggf. Revision Folie 8
Wesentliche Modifikationen: 1. Zuständigkeiten und Gewährleistung Staatlich anerkannte Pflegeschule Träger der praktischen Ausbildung ( 8,1 PflBRefG) Erstellt Lehrplan ( 6,2 PflBRefG) Erstellet Ausbildungsplan ( 6,3 PflBRefG). Delegation an Pflegeschule möglich; einschl. Ausb.vertrag ( 8,4 PflBRefG) Prüft die Einhaltung des prakt. Ausbildungsplans (Ort und Zeit) Sicherstellung Praxisbegleitung ( 6,3 PflBRefG): 1x pro Pflichteinsatz und Vertiefungseinsatz [8] Prüft Ausbildungsqualität über prakt. Ausbildungsnachweise ( 10,2 PflBRefG) Träger ist zur Anpassung verpflichtet ( 10,1 PflBRefG) Sicherstellung Praxisanleitung im Umfang von 10% je Einsatz ( 6,3 PflBRefG) 8. BMG / BMFSFJ: Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, S. 6 Folie 9
Wesentliche Modifikationen: 2. Praktische Einsatzgebiete [9] Hundenborn, Gertrud (2016): Uniklinik Köln, Generalistische Pflegeausbildung, Folie 24 Folie 10
[10] Hundenborn, Gertrud (2016): Uniklinik Köln, Generalistische Pflegeausbildung, Folie 25 Folie 11
Wesentliche Modifikationen: 3. Theoretischer und praktischer Unterricht Das Ausbildungsziel ( 5) Kompetenzen zur selbständige Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen mit der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Orientierung an pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen auf Grundlage eines beruflichen Selbstverständnisses und einer professionellen Ethik. Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation. Interdisziplinär und teamorientiert mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren, qualitativ und effektiv zusammenzuarbeiten. Folie 12
Wesentliche Modifikationen: 4. Mindestanforderungen an Pflegebildungseinrichtungen ( 9 PflBRefG) Hauptamtliche Schulleitung benötigt eine hochschulisch pädagogische Qualifizierung auf Master-Niveau Verhältnis Schüler/innen hauptamtlich Lehrende = 1 : 20 Trennung der Lehrqualifikation für die: - Durchführung des theoretischen Unterrichts (Master-Abschluss) - Durchführung des praktischen Unterrichts (mind. Bachelor-Abschluss) Angemessene Raumkapazität und Ausstattung der Schule Durch Landessrecht können bis zum 31. Dezember 2027 weitere Mindestanforderungen bestimmt werden Folie 13
Wesentliche Modifikationen: Ausbildungsstrukturen Heute: Leitungsebene Schulleitung KrPflA-Ltg + AltPflA-Ltg + ggf. KiKrPfl-Ltg Lehrende Lehrbereiche überwiegend in einem der Bereiche Praxisbegleitung Kursgebunden oder Einrichtungs-/ Abteilungsgebunden Praxisanleiter Parallelstruktur Theorie/Praxis: Trennung Morgen: Leitungsebene? Lehrende? Praxisbegleitung? Praxisanleiter? Theorie/Praxis? Lernende Organisation können neue Sinneinheiten gedacht werden, die die Theorie/Praxis Elemente strukturell eint und über Selbstevaluation ein KVP ermöglicht? Folie 14
Wesentliche Modifikationen: 5. Schulprofil-Entwicklung - Imageförderung Phänomenologische Phasenentwicklung der Pflegeausbildung: Phase 1 bis in die 70iger Jahre: Praxis ist führend Theorie Beiwerk Phase 2 bis heute: Theorie ist fast gleichrangig neben Praxis Früher konnten die Schüler/innen nach der Ausbildung direkt eingesetzt werden und heute? Phase 3 nach Einführung der neuen Ausbildung: Gefahr: Früher konnten die Schüler/innen wenig und heute gar nichts? 11.. Heffels, Wolfgang (2007): 100 Jahre Pflegeausbildung, in Padua, S. 61-65 Folie 15
Übersicht der Work-Shops Work-Shop 1a: Theoretische Ausbildung, W. Heffels, Raum: 321 Personalentwicklung und Strukturbildung in der Bildungseinrichtung Work-Shop 1b: Theoretische Ausbildung, J. Vennekate, Raum: 324 Entwicklung eines Bildungsverständnisses in der Ausbildung Work-Shop 2: Praktische Ausbildung C. Drude, Raum: 325 Praxisanleiterausbildung / -fortbildung, Lernortkooperation, Gestaltung der Einsatzplanung, Gestaltung von Lernortverbünde Works-Shop 3: Prüfungen, M. Hatziliadis, Raum: 217 Prüfungen im Rahmen der Ausbildung zur Kompetenzfeststellung Workshop 4: Marketing, P. Ewering, Raum: 323 / Audimax Strategien zur Andersartigkeit der Pflegeausbildung Folie 16