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Transkript:

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich 1. Juni 2017 www.proge.at

KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten Blick scheint: Es bedeutet geregelte Einkommen und faire Arbeitsbedingungen für alle Arbeiterinnen und Arbeiter in vielen Branchen. Es schafft außerdem für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte die Möglichkeit, zusätzlich maßgeschneiderte Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Was auf diesen Seiten geschrieben steht, ist Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen der Gewerkschaft PRO-GE und der Betriebsrätinnen und Betriebsräte der einzelnen Branchen mit den jeweiligen Verhandlungsteams der Unternehmen. Bei diesen Verhandlungen, die jedes Jahr aufs Neue stattfinden, zeigt sich immer wieder: Je stärker eine Gewerkschaft ist also je mehr Mitglieder es in einer Branche gibt umso erfolgreicher können wir verhandeln. Weil viele Mitglieder das Ass im Ärmel der Gewerkschaften sind! Auch jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind, kommen in den Genuss von Lohnerhöhungen und Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen. Wenn wir sie dafür gewinnen können, uns ebenfalls mit ihrer Stärke bei den Verhandlungen zu unterstützen, hat das für uns alle Vorteile! Denn wir könnten noch stärker verhandeln, wenn wir noch mehr wären und das ist wohl das beste Argument, um viele Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen, Mitglied der Gewerkschaft zu werden! Der Bundesvorstand der Gewerkschaft PRO-GE.

Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Mit Wirkung 1. Juni 2017 konnten die Gewerkschaft und die Betriebsräte für die Beschäftigten in den NÖ Konditoreien nach einer Verhandlung einen Lohnvertrag vereinbaren. Die Lohnerhöhung beträgt im Durchschnitt um 1,51 %. Die LK 4 wurde um 23,00 (1,60 %) im Monat erhöht. In dieser LK sind die meisten gewerkschaftlich organisierten ArbeitnehmerInnen beschäftigt. Dies bedeutet eine jährliche Lohnerhöhung in dieser LK von mindestens 322,00. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,56 %. Die Begünstigungsklausel bedeutet, dass bei einem höheren Lohn als der KV-Lohn die kollektivvertragliche Euroerhöhung ab 1. Juni 2017 zur Anwendung kommen muss. Die Laufzeit dieses Vertrages ist 12 Monate. Somit gibt es die nächste Lohnerhöhung wieder ab 1. Juni 2018. Weiters wurde vereinbart, 2017 eine Regelung über 1.500,00 Euro Mindestlohn in allen Lohnverträgen der Zuckerbäcker Österreichs zu finden. Wien, 1. Juni 2017 1

INHALTSVERZEICHNIS I. Geltungsbereich... 3 II. Wirksamkeit... 3 III. Lohnsätze... 3 IV. AushelferInnen... 5 V. Tiefkühlzulage... 5 VI. Begünstigungsklausel... 5 Lohntafel... 7 2

L O H N V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. Dieser Kollektivvertrag gilt: I. Geltungsbereich a) Räumlich: Für das Bundesland Niederösterreich. b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreichs sind. c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. II. Wirksamkeit Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2017 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2018. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 25. Mai 2016 außer Kraft. III. Lohnsätze Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden. Monatslohn : 167 = Stundenlohn Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmer gültig. 3

LOHNKATEGORIE Monatslohn 1. AbteilungsleiterIn oder KonditorIn mit Meisterprüfung 1.804,00 2. KonditorIn nach dem vierten Gesellenjahr 1.794,00 a) zweites bis viertes Gesellenjahr 1.572,00 b) im ersten Gesellenjahr 1.427,00 c) GesellInnen während der Behaltepflicht 1.300,00 3. Professionisten, Heizer, Kraftfahrer 1.589,00 4. Qualifizierte ArbeiterInnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und TütenbäckerInnen 1.466,00 5. ArbeiterInnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte 1.337,00 6. ArbeitnehmerInnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2) 1.236,00 7. ServiererInnen und LadnerInnen a) im 1. Jahr der Praxis 1.230,00 b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.300,00 LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG pro Monat 1. Lehrjahr 433, 2. Lehrjahr 574, 3. Lehrjahr 718, 4

IV. Tiefkühlzulage DienstnehmerInnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 1/2 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich 10,00. V. Begünstigungsklausel Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben. 5

St. Pölten, 30. Mai 2017 LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE, BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER) Mag. Thomas Hagmann Innungsmeister Mag. Marie-Christine Hermanek Innungsgeschäftsführerin KommR Johann Ehrenberger Innungsmeister Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT PRO-GE Rainer Wimmer Gerhard Riess Peter Schleinbach Bundesvorsitzender Sekretär Bundessekretär 6

LOHNABSCHLUSS ZUCKERBÄCKER NIEDERÖSTERREICH Geltungstermin: 01.06.2017 Letzter Abschluss: 01.06.2016 Lohnkategorie Monatslohn alt Erhöhung monatlich Monatslohn neu 1. AbteilungsleiterIn oder KonditorIn mit Meisterprüfung 1.777,00 27,00 1.804,00 2. KonditorIn nach dem vierten Gesellenjahr 1.767,00 27,00 1.794,00 a) zweites bis viertes Gesellenjahr 1.549,00 23,00 1.572,00 b) im ersten Gesellenjahr 1.406,00 21,00 1.427,00 c) GesellInnen während der Behaltepflicht 1.281,00 19,00 1.300,00 3. Professionisten, Heizer, Kraftfahrer 1.565,00 24,00 1.589,00 4. Qualif. ArbeiterInnen, Ausführer Portiere, Wächter, Waffel- und TütenbäckerInnen 1.443,00 23,00 1.466,00 5. ArbeiterInnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte 1.317,00 20,00 1.337,00 6. ArbeitnehmerInnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2) 1.218,00 18,00 1.236,00 7. ServiererInnen und LadnerInnen a) im 1. Jahr der Praxis 1.212,00 18,00 1.230,00 b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.281,00 19,00 1.300,00 LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG im 1. Lehrjahr 427,00 6,00 433,00 im 2. Lehrjahr 565,00 9,00 574,00 im 3. Lehrjahr 707,00 11,00 718,00 beträgt im Durchschnitt 1,51 % 7

Notizen: 8

Gewerkschaft PRO-GE Branchen- und Kollektivvertragsbüro 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: (01) 534 44-69 595 Fax: (01) 534 44-103 508 E-Mail: genuss@proge.at Web: www.proge.at Impressum Herausgeber: Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE ZVR 576439352 Medieninhaber und Herausgeber: Verlag des ÖGB Ges.m.b.H. Verlags- und Herstellungsort Wien

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