Überblick, welche Leistungen/Beträge zur Bruttolohnsumme als Grundlage für die Sozialkassenbeiträge gehören. nein. nein

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Transkript:

Anlage 1 Überblick, welche Leistungen/Beträge zur Bruttolohnsumme als Grundlage für die Sozialkassenbeiträge gehören Leistungs-/Beitragsart Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden Abfindungen, sonstige, z. B: verdeckte Vergütungen Altersteilzeit, Aufstockungsbeträge Altersteilzeit, Lohn in der Freistellungsphase Ausbildungsvergütung Ausgleichszahlungen während des Mutterschutzes (Arbeitgeberanteil zur Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes) Auslösungen gemäß 7 BRTV Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aus beitragspflichtigem Lohn Beiträge zur Gruppenunfallversicherung Erschwerniszuschläge Bei Bruttolohnsumme berücksichtigen Bemerkung soweit der Arbeitgeber ihn trägt soweit der Arbeitnehmer ihn trägt soweit gemäß 40b EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 M. Kiepe, Lohn und Gehalt im Baugewerbe, DOI 10.1007/978-3-658-00447-7 373

374 Anlage 1 Leistungs-/Beitragsart Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen und sonstige Fahrtkostenzuschüsse, Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen Feiertagslohn Geburtsbeihilfe seit 01.01.2006 Gratifikationen und Prämien für bestimmte, vom Arbeitnehmer beeinflussbare Ereignisse (z. B.: Anwesenheitsprämien, Ersparnisprämien, Treueprämien u. ä.) Heiratsbeihilfe seit 01.01.2006 Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) Jubiläumszuwendungen Kurzarbeitergeld/Saison-KUG Kurzarbeitergeldzuschuss Leistungsprämie Lohn für geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer im Sinne des 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, den der Arbeitgeber schuldig geblieben ist (z. B. wegen Insolvenz) Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot (z. B. nach dem Mutterschutzgesetz) Bei Bruttolohnsumme berücksichtigen Bemerkung soweit keine pauschalisierte Versteuerung nach 40 Abs. 2 EStG soweit pauschalisierte Versteuerung nach 40 Abs. 2 EStG bzw. Steuerfreiheit nach 3 Nr. 16 EStG Soweit Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40,00 C soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 40,00 C (die Erstattungsleistungen der Krankenkassen vermindern nicht die Bruttolohnsumme) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebenso wenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme)

Anlage 1 375 Leistungs-/Beitragsart Entgeltfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben Mehraufwands-Wintergeld Nachtzuschlag Nachzahlung von Lohn (z. B. bei tariflicher Lohnerhöhung) Reisekosten Reisezeitvergütung Sachbezüge (z. B. PKW, Kost, Logis) Schmutzzulage Sonn- und Feiertagszuschläge Stammarbeiterzulage Sterbegeld an Erben des Arbeitnehmers Tantiemen, Gewinnbeteiligungen u. ä., die während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses entstanden sind Tarifliches 13. Monatseinkommen oder Zahlungen mit gleichem Charakter Überstundenzuschlag Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt Unterkunftsgeld Urlaubsabgeltung nach 8 Nr. 6 BRTV Bei Bruttolohnsumme berücksichtigen Bemerkung Buchstabe a) länger als drei Monate nicht im Baugewerbe, ohne arbeitslos zu sein Buchstabe b) länger als drei Monate nicht im Baugewerbe, dann berufsunfähig Buchstabe c) Rentenbezug wegen Erwerbsunfähigkeit Buchstabe d) Wechsel in Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis Buchstabe e) Beendigung einer Aushilfsbeschäftigung vor mehr als drei Monaten Buchstabe f) länger als drei Monate nicht vom BRTV erfasst

376 Anlage 1 Leistungs-/Beitragsart Urlaubsabgeltung wegen Altersteilzeit nach 8 Nr. 12 BRTV Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) Urlaubsvergütung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberzuschuss Verpflegungskosten Wegegeld Wegezeitvergütung Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen) Werkzeuggeld Zeitlohn Zusatzversorgungsbeitrag (3,20 % der Bruttolohnsumme) Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Entgeltfortzahlung Zuschuss-Wintergeld Bei Bruttolohnsumme berücksichtigen Bemerkung soweit keine pauschalierte Versteuerung nach 40 Abs. 2 EStG soweit pauschalierte Versteuerung nach 40Abs.2EStG Quelle: [14, Punkt 2.4.1]

Anlage 2 Zum betrieblichen Geltungsbereich des BRTV gehören Betriebe, in denen Arbeiten der nachstehend aufgeführten Art ausgeführt werden: (BRTV 1 Absatz 2 Abschnitt V) 1. Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit; 2. Aptierungs- und Drainierungsarbeiten, wie das Entwässern von Grundstücken und urbar zu machenden Bodenflächen einschließlich der Grabenräumungs- und Faschinierungsarbeiten, des Verlegens von Drainagerohrleitungen sowie des Herstellens von Vorflut- und Schleusenanlagen; 3. Asbestsanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerksteilen (z. B. Entfernen, Verfestigen, Beschichten von Asbestprodukten); 4. Bautrocknungsarbeiten, d. h. Arbeiten, die unter Einwirkung auf das Gefüge des Mauerwerks der Entfeuchtung dienen, auch unter Verwendung von Kunststoffen oder chemischen Mitteln sowie durch Einbau von Kondensatoren; 5. Beton- und Stahlbetonarbeiten einschließlich Betonschutz- und Betonsanierungsarbeiten sowie Armierungsarbeiten; 6. Bohrarbeiten; 7. Brunnenbauarbeiten; 8. chemische Bodenverfestigungen; 9. Dämm-(Isolier-)Arbeiten (z. B. Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-, Schallveredelungsarbeiten) einschließlich Anbringung von Unterkonstruktionen; 10. Erdbewegungsarbeiten (Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauarbeiten, Wildbach- und Lawinenverbau, Sportanlagenbau sowie Errichtung von Schallschutzwällen und Seitenbefestigungen an Verkehrswegen); 11. Estricharbeiten (unter Verwendung von Zement, Asphalt, Anhydrit, Magnesit, Gips, Kunststoffen oder ähnlichen Stoffen); 12. Fassadenbauarbeiten; 13. Fertigbauarbeiten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken; ferner das Her- 377

378 Anlage 2 stellen von Fertigbauteilen, wenn diese zum überwiegenden Teil durch den Betrieb, einen anderen Betrieb desselben Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen unbeschadet der gewählten Rechtsform durch den Betrieb mindestens eines beteiligten Gesellschafters zusammengefügt oder eingebaut werden; 14. Feuerungs- und Ofenbauarbeiten; 15. Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten; 16. Fugarbeiten an Bauwerken, insbesondere Verfugung von Verblendmauerwerk und von Anschlüssen zwischen Einbauteilen und Mauerwerk sowie dauerelastische und dauerplastische Verfugungen aller Art; 17. Glasstahlbetonarbeiten sowie Vermauern und Verlegen von Glasbausteinen; 18. Gleisbauarbeiten; 19. Herstellen von nicht lagerfähigen Baustoffen, wie Beton- und Mörtelmischungen (Transportbeton und Fertigmörtel), wenn mit dem überwiegenden Teil der hergestellten Baustoffe die Baustellen des herstellenden Betriebes, eines anderen Betriebes desselben Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen unbeschadet der gewählten Rechtsform die Baustellen des Betriebes mindestens eines beteiligten Gesellschafters versorgt werden; 20. Hochbauarbeiten; 21. Holzschutzarbeiten an Bauteilen; 22. Kanalbau-(Sielbau-)Arbeiten; 23. Maurerarbeiten; 24. Rammarbeiten; 25. Rohrleitungsbau-, Rohrleitungstiefbau-, Kabelleitungstiefbauarbeiten und Bodendurchpressungen; 26. Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten; 27. Schalungsarbeiten; 28. Schornsteinbauarbeiten; 29. Spreng-, Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten; 30. Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden; 31. Stakerarbeiten; 32. Straßenbauarbeiten (Stein-, Asphalt-, Beton-, Schwarzstraßenbauarbeiten, Fahrbahnmarkierungsarbeiten, ferner Herstellen und Aufbereiten des Mischgutes, sofern mit dem überwiegenden Teil des Mischgutes der Betrieb, ein anderer Betrieb desselben Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen unbeschadet der gewählten Rechtsform der Betrieb mindestens eines beteiligen Gesellschafters versorgt wird) sowie Pflasterarbeiten aller Art; 33. Straßenwalzarbeiten; 34. Stuck-, Putz-, Gips- und Rabitzarbeiten, einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern; 35. Terrazzoarbeiten;

Anlage 2 379 36. Tiefbauarbeiten; 37. Trocken- und Montagebauarbeiten (z. B. Wand- und Deckebau bzw. -verkleidungen, Montage von Baufertigteilen), einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern; 38. Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen; 39. Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden; 40. Wärmedämmverbundsystemarbeiten; 41. Wasserwerksbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Wasserbauarbeiten (z. B. Wasserstraßenbau, Wasserbeckenbau, Schleusenanlagenbau); 42. Zimmerarbeiten und Holzbauarbeiten, die im Rahmen des Zimmergewerbes ausgeführt werden.

Literatur 1 LStDV 2 EStG 3 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013 (Entwurf) 4 SolZuG 5 Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013, in der Fassung vom 03.12.2013, gültig ab 01.01.2014 6 SGB III Arbeitsförderung 7 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe BRTV 8 SGBIV 9 Lohnsteuerdurchführungsverordnung 10 Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 03.05.2013, gültig ab 01.07.2013 11 Geringfügigkeitsrichtlinien 20.12.2012 12 BAG, Urt. v. 10.4.1991-5 AZR 226/90 13 Berufsbildungsgesetz BBiG 14 Broschüre der SOKA-BAU Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe Alte Bundesländer und Westberlin Stand Januar 2011 15 SGB VI 16 Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV) 17 LStR 2011 18 Tarifvertrag Lohn/West vom 03. Mai 2013 19 Tarifvertrag Lohn/Ost vom 03. Mai 2013 20 Tarifvertrag Mindestlohn vom 03.05.2013 21 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG) 22 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 i. d. F. vom 29.10.2003 23 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten im Baugewerbe vom 21.05.1997 i. d. F. vom 29.10.2003 381

382 Literatur 24 Deutsche Bauindustrie, Leitfaden 13. Monatseinkommen im Baugewerbe 12/2008 25 Geschäftsanweisung Bundesagentur für Arbeit Juni 2013 26 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13./14.10.2009 27 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV) 28 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) 29 Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung WinterbeschV) 30 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt 31 BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 vom 30. September 2014 32 Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe vom 31.10.2002 i. d. F. vom 05.12.2007 33 Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe vom 15. Mai 2001 i. d. F. vom 31. März 2005 34 Merkblatt AÜG 10 12/2011 zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen von Werk- und selbstständigen Dienstverträgen sowie anderen Formen drittbezogenen Personaleinsatzes 35 AÜG 36 Bundesagentur für Arbeit Merkblatt 16a Juli 2013 37 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwArbG

Sachverzeichnis A allgemeine Wartezeit, 342 Anlageformen, 115 Arbeitgeber, 12 Arbeitnehmer, 12 Arbeitnehmerkontoauszug, 55 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 359 Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, 357 Arbeitsentgelt, 13 Arbeitslohn, 12 Arbeitsvertrag, 1 Arbeitszeitflexibilisierung, 88 Arbeitszeitkonto, 90 Aufmerksamkeiten, 313 Auslösung, 326 B Barlohn, 64 Bauzuschlag, 109 Belohnungsessen, 315 Berufsausbildungsverfahren, 57 Beschäftigungstage, 124 besondere Wartezeit, 342 Betriebsvereinbarungen, 7 D dauerhaften Zuordnung, 304 Dienstbeschaffungsvertrag, 358 dualer Studiengang, 61 E Ecklohn, 109 Einmalzahlungen, 28 Entleiher, 358 Entschädigung, 54 Entsendung, 361 erste Tätigkeitsstätte, 303 F Fahrtkostenabgeltung, 326 fiktiver Zuschlag, 232 fiktives Arbeitsentgelt, 246 Firmenzahler, 261 G Geltungsbereich des BRTV, 85 Gesamtsozialversicherungsbeitrag, 14 Gesamttarifstundenlohn, 109 geschützte Arbeitszeitkonten, 278 Grundlohn, 102 I Istentgelt, 226 K Kilometergeld, 326 Kirchensteuer, 26 Kurzarbeit, 221 Kurzarbeitergeld, 222 L Leiharbeitnehmer, 358 Lohnabrechnungszeitraum, 108 Lohnnebenkosten, 17 Lohnsteuerabzugsverfahren, 23 Lohnsteuertabelle, 23 M Mehraufwands-Wintergeld, 286 Mindestbeschäftigungsdauer, 168 Mindestlohn, 111 Mindesturlaubsvergütung, 139 müheloses Einkommen, 234 mühevolles Einkommen, 234 383

384 Sachverzeichnis N Nachweisgesetz, 367 Nettoentgeltausfall, 226 O ortsfeste betriebliche Einrichtungen, 303 P Personalgrundkosten, 16 Personalkosten, 16 Personalzusatzkosten, 17 Progressionsvorbehalt, 241 R Rahmentarifvertrag, 8 Rechtsnormen, 1 regelmäßige Arbeitszeit, 102 Rentenbeihilfen, 341 Rentenbeihilfeverfahren, 63 S Sachlohn, 64 Selbständiger Dienstvertrag, 357 Selbstzahler, 261 SEPA-Lastschriftmandat, 73 Solidaritätszuschlag, 26 Sollentgelt, 226 Sommerarbeitszeit, 86 Sonstige Bezüge, 28 Sozialkassen, 10 Sozialkassenbeiträge, 63 Sozialkosten, 17 Soziallöhne, 17 Sozialversicherung, 33 Spitzenausgleichverfahren, 78 Steuerklassen, 24 T Tagegeld, 307 Tarifgehalt, 189 Tariföffnungsklausel, 186 Tarifstundenlohn, 109 Tarifverträge, 4 Tarifvertragsparteien, 4 Teillohnzahlungszeitraum, 31 Teilurlaub, 142 U übliche Mahlzeit, 315 Umschulung, 61 unverfallbarer Teil, 346 Urlaubsabgeltung, 51 Urlaubsanspruch, 124 Urlaubsentgelt, 50, 127 Urlaubsverfahren, 50 Urlaubsvergütung, 50, 127 V Verleiher, 358 Vermögenswirksame Leistungen, 115 Verpflegungspauschale, 307 Verpflegungszuschuss, 326 W Werkvertrag, 357 Winterarbeitszeit, 86 Winterbeschäftigungsumlage, 292 Z zusätzliches Urlaubsgeld, 50, 127 Zuschuss zum Saison-Kug, 241 Zuschuss-Wintergeld, 282 Zweitausbildung, 61