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Transkript:

EVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM ^êäéáíëã~êâíéçäáíáëåüé báåöäáéçéêìåöëäéáëíìåöéåáãmìääáåjmêáî~íéjjáñ táéâ ååéåłaêáííé ÖìíáåÇÉå iéáëíìåöëéêçòéëëáåíéöêáéêíïéêçéå tçêâëüçéîçãonkäáëookpééíéãäéêomnn fåñçëòìãłp~~êä åçáëåüéå_éê~íìåöëåéíòïéêâ_äéáäéäéêéåüíáöíé ìåçcäωåüíäáåöéffep^_bkbfff j~êâìëo~ìäéê jáöê~íáçåëäé~ìñíê~öíéêáãgçäåéåíéêp~~êäêωåâéå

Infos zum Saarländischen Beratungsnetzwerk Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II (SABENE II) A. Hintergründe zum ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II Ziel des Programms Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Jobcenter und der zugelassenen kommunalen Träger, um möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Die miteinander vernetzten Beratungsstellen sollen unter anderem in Zusammenarbeit mit Unternehmen durch berufsbegleitende Qualifizierung den Beschäftigungserhalt der Zielgruppe sowie deren Verbleibsaussichten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Ziel ist gleichzeitig, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden oder zu verringern. Zielgruppe Das Programm richtet sich sowohl an Bleibeberechtigte (gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete im Aufenthaltsgesetz) als auch an Personen mit Flüchtlingshintergrund, die einen - mindestens nachrangigen - Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Aufbau und Laufzeit Im Zeitraum 01.11.2010 bis 31.12.2013 werden 28 Beratungsnetzwerke mit rund 230 Einzelprojekten gefördert. Die Projekte sind in allen Bundesländern vertreten. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens drei Jahre. Finanzierung/ Fördervolumen auf Programmebene Das Gesamtvolumen des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II beträgt inklusive nationaler Kofinanzierung rund 50 Mio. EUR. Davon stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 28 Mio. EUR aus Mitteln des ESF und rund 17 Mio. EUR aus eigenen Haushaltsmitteln zur Verfügung. Rund 5 Mio. EUR werden über Eigenmittel der beteiligten Projektträger erbracht. Die Koordination des Programmes erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die finanztechnische Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. B. Hintergründe zum Vorhaben Saarländisches Beratungsnetzwerk Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II (SABENE II) Ziel des Vorhabens Die Zielsetzung auf Programmebene beschränkt auf das Saarland als Einzugsgebiet des Vorhabens Zielgruppe des Vorhabens

Die Zielgruppe auf Programmebene beschränkt auf das Saarland als Einzugsgebiet des Vorhabens Aufbau und Laufzeit SABENE II ist eins der bundesweit insgesamt 28 Beratungsnetzwerke An SABENE II beteiligen sich insgesamt fünf Projektpartner: o Micado Migration gemeinnützige GmbH o Caritasverband für die Diözese Trier o Handwerkskammer des Saarlandes o Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken o Industrie- und Handelskammer Saarland Das Einzugsgebiet des Projektes erstreckt sich auf das gesamte Saarland Laufzeit: 01.11.2010 bis 31.10.2013 (im Anschluss Mainstreamingaktivitäten durch Micado Migration bis 31.01.2014) Finanzierung/ Fördervolumen auf der Ebene des Netzwerks Micado Migration ist Antragssteller und Zuwendungsempfänger für SABENE II Micado Migration ist per Zuwendungsbescheid berechtigt Mittel an die beteiligten Projektpartner weiterzuleiten Dazu wurde neben einer Kooperationsvereinbarung aller beteiligten Projektpartner jeweils ein Mittelweiterleitungsvertrag zwischen dem Zuwendungsempfänger und den einzelnen Projektpartnern geschlossen Das Gesamtvolumen des Vorhabens beträgt 1,25 Mio. EUR.; zusammengesetzt aus 625.000 EUR ESF-Mittel, 500.000 EUR an Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und 125.000 EUR an Eigenmitteln der beteiligten Projektpartner. Finanzierung/ Fördervolumen auf der Ebene des Teilprojektes des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken Das Gesamtvolumen des Teilprojektes des Jobcenters beläuft sich auf 200.000 EUR. Davon sind 70.000 EUR Personalkosten (Stichwort: Arbeitsplatzrefinanzierung KLR), die über Eigenmittel des Jobcenters finanziert werden. Rund 117.000 EUR sind als Honorarmittel für individuelle Förderung, Stützungsmaßnahmen und berufliche Orientierung der Teilnehmenden eingeplant. Bei den restlichen ca. 13.000 EUR handelt es sich um eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 7% der Gesamtausgaben. Die zusammen 130.000 EUR an Honorarmitteln und Verwaltungskostenpauschale werden über ESF- und Bundesmittel finanziert. Aufgaben des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken im Vorhaben (laut Antrag) Anwendung des zur Verfügung stehenden Beratungs- und Förderinstrumentariums und der vom Jobcenter entwickelten Verfahrensweisen zur beruflichen Integration von Migranten für die Personen der Zielgruppe, die im SGB II-Bezug sind Beratung und Austausch mit weiteren Grundsicherungsstellen des Saarlandes zur Übernahme analoger Verfahrensweisen

Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern bei der Umsetzung und Sicherung getroffener Förderentscheidungen im Sinne eines gemeinsamen Fallmanagements Verwaltung und in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern Zuweisung von Projektmitteln für die Qualifizierung von Personen der Zielgruppe, für die keine Fördermittel nach SGB II zur Verfügung stehen Infos zur Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten durch das BAMF Integrationskurse A. aktuelle Situation Der systematische Integrationsprozess, mit der Zielsetzung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, erfolgt anhand der im Jobcenter Saarbrücken entwickelten Systematik Vielfalt hier kurz: Spracherwerb / berufl. Potentialfeststellung -> Anerkennungsverfahren -> Anpassungsqualifikation / Qualifikation -> Integration in den ersten AM ESF-Relevanz ergibt sich aktuell im Bereich des Spracherwerbs Spracherwerb 1. Integrationskurse Die aktuellen Integrationskurse sind folgendermaßen aufgebaut: o evtl. Alphabetisierungskurs o Basiskurs o Aufbaukurse o Orientierungskurse Finanzierung erfolgt über das Ministerium des Inneren, zuständig für die Durchführung ist das BAMF 2. ESF-BAMF Programm / berufsbezogene Sprachkurse 6 Monatige berufsbezogene / branchenbezogene Sprachkurse 5 Monate Sprachunterricht, mit Betriebsbesuchen, AM-Information, etc. 1 Monat Praktikum (berufsbezogen) in einem Betrieb / Unternehmen Finanzierung erfolgt über ESF Im Anschluss erfolgt Qualifikation oder die Integration in den erstem AM

Nachteile: - großer zeitlicher Aufwand, jahrelanger Sprachaufbau, langer Integrationsprozess mit Reibungsverlust (Motivation) - wenig sinnvoll eingesetzte finanzielle Ressourcen - finanzieller Aufwand im Bereich des SGBII ist groß B. Sinnvoller Ansatz (aus der Praxis des Aktiven Bereiches) 1. berufsbezogene Integrationskurse Ausrichtung der Integrationskurse auf das aus dem Heimatland mitgebrachte Berufsbild, als berufsbezogene/branchenbezogene Integrationskurse (direkte Potentialnutzung) Finanzierung erfolgt über das Ministerium des Inneren, zuständig für die Durchführung ist das BAMF 2. ESF-BAMF Programm / Kompetenzfeststellung, Qualifikation, Anpassungsqualifikation / Erwerbstätigkeit Durch den Wegfall der berufsbezogenen Sprachkurse werden beim ESF finanzielle Mittel frei. Diese frei gewordenen Gelder sollten direkt folgende Bereichen zur Verfügung stehen: Kompetenzfeststellung: Im Anschluss an ein mögliches Anerkennungsverfahren (Servicestelle), welches parallel zu den berufsbezogenen Integrationskursen angegangen werden sollte, kann ein IST-Profil festgestellt werden. Es ist zu prüfen, ob dieses IST-Profil dem SOLL-Profil des bundesdeutschen AM entspricht. Anpassungsqualifikation: In Fällen, in denen ein Defizit zwischen IST-Profil und SOLL-Profil festgestellt wird, kann/muss eine Anpassungsqualifikation erfolgen. Qualifikation: In Fällen, in denen keinerlei Qualifikation vorhanden ist oder ein Anerkennungsverfahren ohne Erfolg blieb, sollte eine Qualifikation des Bewerbers erfolgen Obige Vorgehensweise sollte nachhaltigen Bezug zu Betrieben/Unternehmen (generell zu AG) haben. Die direkte Einbeziehung der AG, d. h. eine Anpassungsqualifikation und/oder Qualifikation in den Betrieben hätte zur Folge, dass die Arbeitskraft auf den Betrieb/Arbeitsplatz passgenau zugeschnitten würde (Facharbeitermangel).

Erwerbstätigkeit: In Fällen, in denen die Aufnahme einer soz.-vers. Tätigkeit im direkten Anschluss (oder schon vorher) an den berufsbezogenen Integrationskurse erfolgte, sollten dem AG Möglichkeiten der Qualifikation im Betrieb über den ESF zur Verfügung stehen. Vorteile: - geringerer zeitlicher Aufwand, kurzer Sprachaufbau, akzeptabler Integrationsprozess mit wenig Reibungsverlust (Motivation) - sinnvoll eingesetzte finanzielle Ressourcen - finanzieller Aufwand im Bereich des SGBII ist gering bis gleich Null