Controlling örv 1 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
Controlling örv Gliederung 1. Anlass Controlling 2. Grundlagen Controlling 3. Geplante Anpassung Controlling 4. örv Stand 31.12.2015 5. örv- Stand III. Quartal 2017 6. Fazit 2 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
1 Anlass Controlling Grundsätze des SMUL für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen vom 28. September 2007 Sanierungstermin für alle Abwassereinleitungen: 31.12.2015! 3 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
2 Grundlagen Controlling 2.1 Erlässe der oberen Wasserbehörde Aufsichtsmanagement der LDS Erlass des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 28. Februar 2008, mit 1. Nachtrag vom 8. Oktober 2010 Dabei wurden folgende Einleitungen tabellarisch erfasst: Tabelle 1: Anpassung vorhandener Kleineinleitungen an SdT Tabelle 2: Anpassung vorhandener Kanaleinleitungen an SdT - dez.eg Tabelle 3: Anpassung vorhandener Kanaleinleitungen an SdT zentrales EG Mit der Bildung der Landesdirektion Sachsen im Jahr 2012 erfolgte die v. g. Berichterstattung erstmalig einheitlich für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen. 4 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
2 Grundlagen Controlling 2.1 Erlässe der oberen Wasserbehörde Aufsichtsmanagement der LDS Aufsichtsmanagement Durch das SMUL wurde mit den ermessensleitenden Hinweisen vom 11. Dezember 2013 die Möglichkeit eröffnet, auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen AT und zuständigen Landratsämtern, noch weitere zentrale abwassertechnische Erschließungen bis 2018 (in Ausnahmen auch bis 2020) realisieren zu können. Die LDS hat auf dieser Grundlage das Controlling mit Erlass vom 28 Januar 2014 (Aufsichtsmanagement) u. a. durch Aufnahme einer zusätzlichen Berichtstabelle: Tabelle 0: Anpassung vorhandener Kleineinleitungen durch Anschluss angepasst. an öffentliche Abwasseranlagen 5 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
2 Grundlagen Controlling 6 2.1 Erlässe der oberen Wasserbehörde Aufsichtsmanagement der LDS Wasserbehördliches Handlungskonzept Die LDS hat den unteren Wasserbehörden (uwb) mit Schreiben vom 18. Juni 2015 Regelungen zur Erstellung eines Wasserbehördlichen Handlungskonzeptes (WbHK) an die Hand gegeben, auf dessen Grundlage geeignete und angemessene Handlungen und Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände durchzuführen sind. Die Erarbeitung und Umsetzung des WbHK soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern erfolgen (Gleichbehandlung Indirekteinleiter). Die WbHK liegen flächendeckend vor und die uwb können auf dieser Grundlage wasserrechtlich adressatengenau und angemessen handeln, um die noch säumigen Grundstückseiger zu einer zeitnahen Anpassung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu bewegen. 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
2 Grundlagen Controlling 2.2 Erlass des SMUL vom 5. Januar 2017 mit Folgeerlass vom 7. Februar 2017 1. Quartalsweise Berichterstattung durch die LDS zur Umsetzung der Maßnahmen der örv 2. Halbjährliche Berichterstattung durch die LDS zum wasserbehördlichen Handeln zur Umsetzung des SdT bei dezentralen Anlagen 3. Jährliche Berichterstattung der LDS im Rahmen des bisherigen Aufsichtsmanagement der LDS zum SdT bei dezentralen Anlagen 7 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
3 geplante Anpassung Controlling Da zum jetzigen Stand das Abwasser von rund 98 Prozent der Einwohner Sachsens nach dem SdT gereinigt wird, über 90 Prozent der KKA angepasst und die säumigen Grundstückseigentümer der uwb bzw. den AT bekannt sind, soll das Controlling im Bereich der dezentralen Anlagen zielorientiert verschlankt werden. 1. Quartalsweise Berichterstattung durch die LDS zur Umsetzung der Maßnahmen der örv 2. Halbjährliche Berichterstattung durch die LDS zum wasserbehördlichen Handeln zur Umsetzung des SdT bei dezentralen Anlagen 3. Jährliche Berichterstattung der LDS im Rahmen des bisherigen Aufsichtsmanagement (AM) zum SdT bei dezentralen Anlagen 8 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
3 geplante Anpassung Controlling Grundlage wbhk + Daten AT AM LDS, Tabellen 0 3 entfallen, lediglich Bericht zu Tabelle 4 (MW-Einleitungen) bleibt 9 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
4 örv Stand 31.12.2015 Mit abschließendem Stand 31. Dezember 2015 haben 57 Aufgabenträger die mit den ermessensleitenden Hinweisen des SMUL gegebene Möglichkeit genutzt und insgesamt 64 Verträge mit den zuständigen Landratsämtern abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Verträge können ab 1. Januar 2016 noch ca. 14.000 Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben über einen Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung an den SdT angepasst werden. großer Erfolg! 10 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
4 örv Stand 31.12.2015 Landkreis ÖrV Anzahl Maßnahmen Erzgebirgskreis 8 137 Landkreis Mittelsachsen 9 62 Landkreis Zwickau 2 77 Vogtlandkreis 2 43 Landkreis Nordsachsen 8 54 Landkreis Leipzig 10 154 Landkreis Bautzen 8 42 Landkreis Görlitz 4 40 Landkreis Meißen 9 59 Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 4 35 Freistaat Sachsen Gesamt 64 703 11 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
5 örv Stand III. Quartal 2017 Landkreis ÖrV Anzahl Maßnahmen Erzgebirgskreis 8 135 (-2) Landkreis Mittelsachsen 9 57 (-5) Landkreis Zwickau 2 76 (-1) Vogtlandkreis 2 45 (+2) Landkreis Nordsachsen 8 48 (-6) Landkreis Leipzig 10 147 (-7) Landkreis Bautzen 8 38 (-4) Landkreis Görlitz 4 16 (-24) Landkreis Meißen 9 58 (-1) Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 4 34 (-1) Freistaat Sachsen Gesamt 64 654 (-49) 12 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
5 örv Stand III. Quartal 2017 Umsetzungsstand der 654 Maßnahmen zum 30. Juni 2017 (Datenstand III. Quartal) 205 Maßnahmen abgeschlossen 180 Maßnahmen begonnen 269 Maßnahmen noch nicht begonnen 41% 31 % 28 % 13 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
5 örv Stand III. Quartal 2017 Verlängerung von Umsetzungsfristen Erlass des SMUL vom 22. Dezember 2016 zum wasser- und förderrechtlichen Umgang mit einer beabsichtigten Verlängerung von Umsetzungsfristen für Maßnahmen nach den zum Stichtag 31. Dezember 2015 verbindlichen örv. Die LDS wurde als obere Wasserbehörde mit v. g. Erlass beauftragt, Vertragsänderungen fachaufsichtlich auf Grundlage entsprechender Nachweise zu prüfen. Wesentliche Voraussetzung, damit die beabsichtigte Vertragsänderung nicht durch die LDS fachaufsichtlich beanstandet werden muss, ist die Vorlage eines Nachweises, dass keine der Vertragsparteien die beabsichtigte Verschiebung zu vertreten hat. 14 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
5 örv Stand III. Quartal 2017 Für 114 Maßnahmen (17 % der Gesamtmaßnahmen) liegen Anträge auf Verlängerung der Umsetzungszeiträume beim Vertragspartner LRA vor. Von den LRÄ wurden für 78 Maßnahmen die Verlängerungsanträge bestätigt und an die LDS zur fachaufsichtlichen Bewertung weitergereicht. Die LDS musste im Ergebnis ihrer Prüfung den überwiegenden Anteil der Maßnahmeverschiebungen fachaufsichtlich beanstanden. Für lediglich 23 Maßnahmeverschiebungen konnten die Nachweise gemäß Erlass des SMUL vom 22. Dezember 2016 erbracht werden, dass hier ein Unverschulden der Vertragspartner vorliegt. Diese Vertragsänderungen wurden durch die LDS nicht beanstandet bzw. der Verschiebung (ins Jahr 2019/2020) zugestimmt. 15 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
6 Fazit Ermessensleitende Hinweise des SMUL waren und sind in Bezug auf die noch mögliche öffentliche abwassertechnische Erschließung ein voller Erfolg! vorhandenes Controlling des SMUL hat sich in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit des Umsetzungsstandes der örv Maßnahmen im Freistaat Sachsen bewährt 16 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
6 Fazit bei Maßnahmen, die örv-frist überschreiten bzw. Gefahr laufen, diese zu überschreiten, ist rechtzeitige Kommunikation zwischen den Vertragspartnern (AT und uwb) notwendig in diesen Fällen werden regelmäßige Treffen (zur Feinsteuerung, Überprüfung vorliegender Zeiten- und Fristenpläne ) empfohlen Fristeinhaltung hat Priorität (Vertragstreue, Glaubwürdigkeit gegenüber Bürgern, Förderfähigkeit der Maßnahme ) 17 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
6 Fazit der im III. Quartal 2017 erreichte Stand bei der Fertigstellung (205 Maßnahmen) und Umsetzung (189 Maßnahmen) der örv Maßnahmen weicht nicht wesentlich von den Erwartungen ab ca. 83 % der Maßnahmen werden örv konform umgesetzt! Dank an AT und uwb!!! 18 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Uwe.Schuster@lds.sachsen.de 19 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen