Sehr geehrte Damen und Herren,

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Transkript:

09.10.2017 Gemeinsames Schreiben des Gemeindetags, Städtetags und des Landesfeuerwehrverbands zu den gemeinsam verabschiedeten Orientierungswerten zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben von 04.05.2016 hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg eine Empfehlung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige den Kommunalen Landesverbänden übermittelt. Dieses Vorschlagspapier wurde zum Anlass genommen, Gespräche zwischen dem Gemeindetag, Städtetag und Landesfeuerwehrverband zu initiieren. Auf dieser Grundlage fand am 17.08.2016 ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen Gemeindetag, Städtetag und Landesfeuerwehrverband statt. Darin verständigte man sich darauf, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern aller beteiligten Verbände (Gemeindetag, Städtetag, Landesfeuerwehrverband) zu gründen, um ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten. Die erste Arbeitsgruppensitzung fand am 17.01.2017 statt. Im Vorfeld zum Gespräch haben Gemeindetag und Städtetag die vom Landesfeuerwehrverband vorgeschlagenen Sätze in Zusammenarbeit mit ausgewählten Praktikern überarbeitet und diesen Vorschlag zur Grundlage des Gesprächs am 17.01.2017 gemacht. Im Laufe des Gesprächs einigte man sich darauf, keine Mindestsätze vorzugeben, sondern vielmehr einen Entschädigungskorridor abzubilden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kommandant regelmäßig Aufgaben in den vier Bereichen

2 - Verwaltung, - Einsatz, - Ausbildung und - Beschaffung und Technik ausübt. In kleineren Gemeinden kann angenommen werden, dass der Kommandant in der Regel alle vier oben genannten Bereiche selbst wahrnimmt. Neben diesen vier Aufgabenbereichen, die die Ausfüllung und ggf. auch das Unter- bzw. Überschreiten der Spanne rechtfertigen (jeder der Aufgabenbereiche umfasst ca. ein Viertel des Wertes) ist generell festzustellen, dass darüber hinaus die Entschädigungssätze individuell nach örtlichen bzw. regionalen Verhältnissen ausgestaltet werden können. Die in der Anlage genannten Sätze sind lediglich als Orientierungshilfe für eine kommunale Satzung zu verstehen. Maßgeblich sind die örtlichen Verhältnisse bei denen auch sonstige Leistungen der Gemeinden an ihre Freiwilligen Feuerwehren zu berücksichtigen sind. Neben dieser generellen Abweichungsmöglichkeit ist in folgenden Fällen davon auszugehen, dass ein individueller Entschädigungssatz geboten ist: beim Gerätewart (Ziffer 6) hier sind die lokalen Verhältnisse viel zu unterschiedlich, um einen festen Wert vorzuschlagen zu können). Eine bereits verbreitete Methodik zur Abrechnung ist nach den eingegangenen Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft die Entschädigung in Form von Stundensätzen. beim Abteilungsgerätewart (Ziffer 12) bei der Leitung der Altersabteilung (Ziffer 8) sowie beim Jugendgruppenleiter (Ziffer 11) Der individuelle Entschädigungssatz ergibt sich aus der Tatsache, dass die vorgenannten Funktionsträger zum Teil über die originäre Aufgabe hinaus Tätigkeiten innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr ausüben. Bemessungsgrundlage für die Empfehlung der einzelnen Entschädigungen kann auch hier der Entschädigungsbetrag des Kommandanten sein. Alle weiteren Entschädigungssätze sollten sich aus diesem Betrag ableiten. Inwieweit die Kommunen von den dargestellten Sätzen abweichen, bleibt ihnen überlassen. Eine gewisse Orientierung kann sich aus den Prozentsätzen der Spalte 5 (20-40 Prozent) herleiten lassen. Je nach örtlichen Voraussetzungen kann der Bedarf entstehen, Kommandanten bei der Gemeinde hauptamtlich zu beschäftigen. In Gemeinden über 40.000 Einwohnern kann dies in der Regel angenommen werden.

3 Die oben genannten und in der Anlage ersichtlichen Orientierungswerte wurden von den Gremien des Gemeindetags, Städtetags und Landesfeuerwehrverbandes in dieser Form bestätigt. Für die Mitgliedschaft bleibt als Ergebnis Folgendes festzuhalten: Es handelt sich um Orientierungswerte, die nicht verbindlich sind Die Orientierungswerte sind als Korridor abgebildet Unter Zugrundelegung der regionalen Unterschiede ist die Empfehlung -bei Bedarfauf Kreisverbandsebene auf eine mögliche Anwendbarkeit, ggf. unter Anpassung der genannten Sätze, zu überprüfen Der Gemeindetag wird das Satzungsmuster zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, das aus dem Jahr 1991 stammt, überarbeiten. Die Fertigstellung ist bis Ende 2017 vorgesehen. Die oben genannte Anlage wird nicht Bestandteil des Musters werden. Vielmehr kann diese von der jeweiligen Kommune als Anlage zur Satzung herangezogen werden. Die oben genannten Orientierungswerte können der Anlage 1 entnommen werden. Aus der Anlage 2 ergeben sich Orientierungswerte bezüglich der Entschädigung für Einsätze durch pauschalierten Verdienstausfall und Auslagenersatz, für Aus- und Fortbildung, für haushaltsführende Personen sowie für Sicherheitswachdienste. Auch bezüglich dieser Werte gilt das oben Gesagte - es handelt sich um Orientierungswerte, die nicht verbindlich sind. Mit freundlichen Grüßen Roger Kehle Präsident Gudrun Heute-Bluhm Oberbürgermeisterin a.d. Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Dr. Frank Knödler Präsident

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Einwohner Anzahl der Kommandant Gemeinden in BW Stv. Jugendfeuerwehrwart & stv. Kommandant JFW-Wart Gerätewart Stabführer (Musik) Leitung Altersabteilung Abteilungs- kommandant Stv. Abteilungskommandant Jugend- gruppen- leiter Abteilungs- gerätewart /Monat % von Spalte 3 % von Spalte 3 % von Spalte 3 % von Spalte 3 % von Spalte 3 0 bis 2.000 187 40-80 25-50 % 20-40 % n.ö.v. 20% n.ö.v. 25-50 % 20-40 % n.ö.v. n.ö.v. 2.001 bis 5.000 402 60-120 25-50 % 20-40 % n.ö.v. 20% n.ö.v. 25-50 % 20-40 % n.ö.v. n.ö.v. 5.001 bis 10.000 265 120-240 25-50 % 20-40 % n.ö.v. 20% n.ö.v. 25-50 % 20-40 % n.ö.v. n.ö.v. 10.001 bis 20.000 147 240-480 25-50 % 20-40 % n.ö.v. 20% n.ö.v. 25-50 % 20-40 % n.ö.v. n.ö.v. über 20.000 100 480-960 25-50 % 20-40 % n.ö.v. 20% n.ö.v. 25-50 % 20-40 % n.ö.v. n.ö.v. n.ö.v.: nach örtlichen Verhältnissen ggf. Stundensätze Hängt maßgeblich davon ab, ob im Rahmen der Einsatztätigkeit Unterstützungsleistungen erbracht werden. Bemessungsgrundlage für die Empfehlung der einzelnen Entschädigungen kann auch hier der Entschädigungsbetrag des Kommandanten sein.

Entschädigungsgrund Vorgeschlagener Korridor Entschädigung für Einsätze durch pauschalierten Verdienstausfall und Auslagenersatz nach einem einheitlichen Durchschnittssatz 8,00-15,00 Euro pro Stunde Aufwandsentschädigung für Aus- und Fortbildung Nach örtlichen Verhältnissen Entschädigung für haushaltsführende Personen Nach örtlichen Verhältnissen Entschädigung für Sicherheitswachdienste 8,00-12,00 Euro pro Stunde