50 Jahre Landeszusammenschluß für Straffälligenhilfe In Hessen



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Transkript:

Impressum Festschrift: Herausgeber: Redaktion: 50 Jahre Landeszusammenschluß für Straffälligenhilfe In Hessen Landeszusammenschluß für Straffälligenhilfe In Hessen Arnsburgerstr. 58a 60385 Frankfurt a.m. Tel.: 069 / 945 052-11 Fax: 069 / 945 052-52 email: kontakt@lz-hessen.de web: www.lz-hessen.de Peter Rettenbeck, Kornelia Kamla, Dieter Kellermann Layout u. Satz: chilired.de» webdesign + publishing Druck: Druckerei Karl Niebling

Inhaltsverzeichnis Editorial Grußworte Seite 2 Seite 3 7 Die Gründung Vorgeschichte Gründungsversammlung Seite 8 Seite 9 13 Die Mitglieder Gründungsmitglieder Mitgliederentwicklung Die Mitglieder stellen sich vor Seite 14 Seite 15 16 Seite 17 38 Der Vorstand 1958 bis 1982 1982 bis 1995 Seit 1995 Der Beirat Zuwendungen Seite 39 40 Seite 41 42 Seite 43 44 Seite 45 Seite 46 47 Fachtagungen Satzung Programm Seite 48 51 Seite 52 55 Seite 56 - -

Editorial Straffälligenhilfe braucht Öffentlichkeit 2008 besteht der Landeszusammenschluß für Straffälligenhilfe im fünfzigsten Jahr. Nicht nur die freie Straffälligenhilfe, die soziale Strafrechtspflege insgesamt hat sich in den Jahren seit 1958 neu entfaltet, ist mit den ihr zugewiesenen Aufgaben gewachsen, hat sich weiterentwickelt und professionalisiert. Gleiches über die Medien zu sagen, wäre weit untertrieben. Die Entwicklung der Medien und ihre Bedeutung für gesellschaftliche Prozesse ist in den letzten fünfzig Jahren vergleichsweise explodiert. Vermittelt durch die Medien ist etwa der alltägliche Umgang mit Kriminalität in unserer Gesellschaft etwas vollkommen Selbstverständliches geworden. Berichte über Straftaten findet man in den Tageszeitungen nicht nur im Lokalteil, sondern auch im Politik-, Feuilleton- und Sportteil. Kriminalfilme gehören zu den sichersten Quotenbringern des Genres. Das Internet ist längst als Tatort entdeckt. Medial aufbereitet wird Kriminalität zur Unterhaltungsware, der Täter der uns als Monster, Ganove, Gentleman oder Psychopath vorgeführt wird, zum Faszinosum. Die Situation von Menschen, die oft in subjektiv ausweglosen Situationen schuldig geworden sind, die ihr Urteil angenommen und eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, findet dagegen kaum Beachtung. Ohne Wohnung, ohne Arbeit, ohne tragfähige soziale Bindungen, mittellos und häufig überschuldet aus der Haft entlassen zu werden ist kein Medienereignis. Die Überwindung dieser existenziellen sozialen Notlage entscheidet aber zuerst über die Rückkehr in die Gesellschaft, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen ( 2 StVollzG). Hilfe zur Wiedereingliederung ist deshalb keine Wohltat für Unwürdige, sondern ein Gebot des sozialen Rechtsstaats. Das Bundesverfassungsgericht stellt hierzu in seinem Urteil vom 1. Juli 1998 fest: (Der Haftentlassene)... soll sich in Zukunft unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch behaupten, ihre Chancen wahrnehmen und ihre Risiken bestehen können. Die Resozialisierung dient auch dem Schutz der Gesellschaft selbst: Diese hat ein unmittelbares Interesse daran, dass der Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger und die Gemeinschaft schädigt. Straffälligenhilfe braucht Öffentlichkeit und damit auch die Medien, um den Gedanken der Resozialisierung im öffentlichen Bewusstsein zu vertiefen. Hilfe zur Wiedereingliederung braucht engagierte Menschen in funktionierenden Organisationen. Wiedereingliederung in ein zukünftig straffreies Leben bleibt jedoch Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Sie ist ohne den Nachbarn, den Arbeitgeber, den Kollegen oder das Vereinsmitglied nicht möglich. Bitte helfen Sie uns dabei, den gesellschaftlichen Nutzen einer kompetenten und angemessen ausgestatteten Straffälligenhilfe unter Beweis zu stellen. Peter Rettenbeck 1. Vorsitzender Landeszusammenschluß für Straffälligenhilfe in Hessen - 2 -

Grußworte Grußwort des Staatsminister Jürgen Banzer Sehr geehrte Damen und Herren, der Strafvollzug ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der ich mich als Justizminister besonders verpflichtet sehe. Durch die sichere Unterbringung der Gefangenen habe ich für den Schutz der Bevölkerung Sorge zu tragen. Neben der Verbesserung der äußeren Sicherheit der Haftanstalten ist mein Augenmerk aber auch auf den Schutz der Bevölkerung durch die Vermeidung künftiger Straftaten gerichtet. Ansatzpunkte zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele. Im Zusammenhang mit dem Strafvollzug ergibt sich ein solcher direkt aus dem Strafvollzugsgesetz, in dem es heißt: Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir einen zeitgemäßen und modernen Strafvollzug entwickeln, um den Gefangenen die Fähigkeit und den Willen zu einer verantwortlichen Lebensführung ohne Straftaten zu vermitteln. Aus- und Fortbildung stellen daher Schwerpunkte im Bereich der Behandlung von Gefangenen dar. Nur wer durch eine sinnvolle und qualifizierte Tätigkeit seinen Tag ausfüllen und wer durch einen erlernten Beruf für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, wird weit weniger häufig rückfällig. Aus- und Fortbildung sowie die (Wieder-) Gewöhnung an einen strukturierten Arbeitsalltag tragen nach meinen Erfahrungen ganz wesentlich zu einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft bei. Aber unsere Bemühungen für eine Wieder eingliederung dürfen nicht auf Maßnahmen im Rahmen des eigentlichen Strafvollzugs beschränkt bleiben. Sie müssen sich vielmehr fortsetzen in Unterstützungsmaßnahmen, die den unmittelbaren Übergang von der Inhaftierung in die Freiheit begleiten. Ohne tragfähige soziale Bindungen, ohne Wohnung oder ohne Arbeitsplatz droht die Gewöhnung der ehemals Inhaftierten an einen während der Haftzeit sinnvoll vorstrukturierten und regelmäßigen Tagesablauf verloren zu gehen und ein erneutes Abgleiten in kriminelle Karrieren ist zu besorgen. Bei all diesen Aufgaben leisten vor allem die vielen, in freier Trägerschaft organisierten Vereine und Verbände der Straffälligenhilfe wertvolle Hilfe. Ihre engagierte Arbeit sichert den Inhaftierten eine umfassende Unterstützung nicht nur während der Zeit der Inhaftierung, sondern insbesondere in der schwierigen Zeit des Übergangs und der Zeit nach der Haftentlassung. Wir haben daher ein Konzept entwickelt, das durch eine stärkere Verzahnung des Justizvollzugs mit den Organisationen der freien Straffälligenhilfe dazu beitragen soll, dass Straftäter nach ihrer Haftentlassung weniger rückfällig werden, weil sie umfangreiche Hilfe bei der Wiedereingliederung in das normale Leben erhalten. Dieses Konzept soll in der Praxis durch sogenannte Übergangsman- - 3 -

Grußworte gagerinnen und manager umgesetzt werden und wir sind zuversichtlich, dass sich dieses Projekt als voller Erfolg erweisen wird. Nicht nur für ihr Engagement im Rahmen des Projektes Übergangsmanagement, sondern für die insgesamt geleistete Beratungs- und Betreuungsarbeit verdienen die vielen hauptund ehrenamtlichen Mitarbeiter der insgesamt 25 zum Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen zusammen geführten Vereine Dank und Anerkennung. Der Landeszusammenschluss, dessen 50-jähriges Jubiläum wir in diesem Jahr feiern, leistet wertvolle Arbeit für die Straffälligenhilfe in Hessen und für das Ziel der Wiedereingliederung, weil er durch eine Vernetzung der Einrichtungen und Vereinigungen der Sozialarbeit aus den Bereichen der Haftentlassenenhilfe, der Bewährungshilfe und des Justizvollzugs die Wirksamkeit der Arbeit in den jeweiligen Bereichen um ein Vielfaches erhöht. Er hilft, eine abgestimmte, koordinierte Zusammenarbeit der Organisationen der Straffälligenhilfe untereinander zu schaffen und bietet ein Forum zum Erfahrungsaustausch und zu gegenseitigen Anregungen. Mit dieser Vernetzungs- und Unterstützungshilfe bringt er erfolgreich Strukturen in die Arbeit aller mit der Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Menschen befassten Organisationen und leistet damit einen erheblichen Beitrag für die Effektivität der gemeinsamen Bemühungen. Ich gratuliere daher sehr herzlich dem Landeszusammenschluss zu seinem 50 - jährigen Bestehen und wünsche ihm und den in ihm zusammengeschlossenen Vereinigungen weiterhin viel Erfolg für Ihre weitere Arbeit und der Festveranstaltung im Plenarsaal des Frankfurter Römers ein gutes Gelingen. Jürgen Banzer Staatsminister Hessischer Minister der Justiz - 4 -

Grußworte Grußwort der Hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen zum 50-jährigen Bestehen des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen gratulieren zu dürfen. Seit nunmehr fünf Jahrzehnten bemühen sich die Mitgliedsorganisationen um die Problemlagen von aus der Haft entlassenen Menschen und Inhaftierten, die vor der Entlassung stehen, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, so steht es in 2 des Strafvollzugsgesetzes. Am Ende der Haftzeit braucht es dazu in vielen Fällen einer Hilfe zur Wiedereingliederung, die Entlassung muss rechtzeitig und sorgfältig vorbereitet werden. Der Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe leistet diese Unterstützung, mit seinem Netzwerk macht er einen erfolgreichen Übergang von der Haft in das normale Leben oft erst möglich. Zum Beispiel gelingt es nur wenigen ehemaligen Straffälligen, nach ihrer Entlassung auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie werden bei der Wohnungssuche oder bei der Beantragung einer Sozialwohnung unterstützt. Dort wo es möglich ist, fördern und begleiten die Mitglieder der Straffälligenhilfe die behutsame Wiederaufnahme von Kontakten zu Familienangehörigen. Wer aus der Haft entlassen wird, hat nicht selten erhebliche Schulden. Hier vermitteln die Mitgliedsorganisationen den Kontakt zu Beratungsstellen. Viele Haftentlassene verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, aber die teils lange Abwesenheit vom erlernten Beruf erschwert die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Die Betroffenen erhalten Unterstützung, damit sie wieder Arbeit finden. Die Resozialisierung nach dem Verbüßen einer Freiheitsstrafe liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft. Wer aus dem Gefängnis entlassen wurde, soll nicht erneut Straftaten begehen, dafür ist die möglichst gute Integration in die Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung. Denjenigen ehemaligen Straffälligen, denen dies ohne Unterstützung nicht gelingt, helfen Sie mit Ihrer unverzichtbaren Arbeit. Silke Lautenschläger Hessische Sozialministerin - 5 -

Grußworte Grußwort der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.v. (BAG-S) zum fünfzigjährigen Jubiläum des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen Aus dem Blick der Weltgeschichte sind fünfzig Jahre keine große Zeitspanne. Aus der Perspektive eines Verbandes sind dies jedoch mehrere Generationen an verantwortlichen Personen in den jeweiligen Gremien. Außerdem drückt diese Zeitspanne auch eine sich über Jahrzehnte erstreckende Entwicklung der spezifischen Facharbeit aus und umso erfreulicher kann gleichzeitig eine nicht zu übersehende Stetigkeit konstatiert werden. Der Zusammenschluss der hessenweit in der Straffälligenhilfe tätigen Vereine, Verbände und Organisationen - unterstützt durch ehrenamtlich sich engagierende Personen - bildet seit seiner Gründung ein kooperatives Netzwerk, welches nach Überzeugung der BAG-S mindestens zweierlei ist: Eine für straffällig gewordene Menschen hilfreiche und funktionsfähige Organisation, welche die Zusammenarbeit der einzelnen Träger und Ämter optimiert und schon allein deshalb unbedingt fortgeführt werden sollte. Und zweitens: Ein lebendiges Forum für fachlichen Diskurs, Erfahrungsaustausch und gegenseitige Anregung der dort vertretenen Fachleute und engagierten Personen. Dies gilt auch für die gute Zusammenarbeit mit der BAG-S: Viele Mitgliedsorganisationen dieses Zusammenschlusses sind über ihre Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder über den Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (DBH) mit der BAG-S verbunden. Die BAG-S ist überzeugt davon, dass dieser strukturelle Zusammenschluss für die betroffenen, straffällig gewordenen Menschen innerhalb und außerhalb der Haft auch weiterhin ein für sie bedeutsames Netzwerk darstellt. Er ist ein unseres Erachtens optimales Instrument für die professionelle Unterstützung der Wiedereingliederung dieser Menschen in das gesellschaftliche Leben und die Teilhabe in der Gemeinschaft. Zum fünfzigjährigen Jubiläum übersende ich Ihnen deshalb herzliche Glückwünsche der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe und wünsche alles Gute für die weitere Zukunft Ihres bestehenden Zusammenschlusses! Eberhard Ewers Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.v. - 6 -

Grußworte Grußwort des Gründungsmitglieds Edwin Kneifel, Bewährungshelfer a.d. Gerne sehe ich mich bereit, der Festschrift ein Grußwort voranzusetzen. Als Gründungsmitglied des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen habe ich über Jahrzehnte hinweg die Vorstandsarbeit gemeinsam mit Caritasdirektor Aloys Schmand, Dr. Rahn, Dr. Einsele, Dr. Busch und Ruthild Pietzner mitgestaltet. Im Hause der Deutschen Bewährungshilfe in Bonn-Bad Godesberg waren wir Hessen gern gesehene Gäste und Mitarbeiter. An die Bundesvorstandssitzungen der Straffälligenhilfe, gemeinsam mit Generalbundesanwalt Rebmann, denke ich bis heute gerne. Die Herausgabe eine Tätigkeits- und Werbebroschüre aus hessischer Ebene, gemeinsam mit Ruthild Pietzner, war möglich und sollte auch für weitere Öffentlichkeitsarbeit bedacht werden. Die Zusammenarbeit mit dem hessischen Vollzugsdienst sollte meines Erachtens wieder verstärkt werden, durch Mitarbeit in den Strafvollzugsausbildungseinrichtungen, so wie dies jahrzehntelang in Rockenberg und Wiesbaden geschehen ist. Eine gedeihliche Weiterarbeit im Bereich der Straffälligenhilfe in Hessen sowie eine öffentlichkeitsnahe Festveranstaltung im Frankfurter Römer wünscht Edwin Kneifel Bewährungshelfer - 7 -

Die Gründung des Verbandes Vorgeschichte Die Straffälligenhilfe in Hessen wurde nach 1948 zunächst von sog. Arbeitsgemeinschaften für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge getragen. Diese lokalen Arbeitsgemeinschaften, meist in Städten mit einem Gefängnis, setzen sich aus Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände und aus Vertretern von Behörden, die für die Straffälligenhilfe von Bedeutung sind (Sozial-, Arbeits-, Wohnungs-, Gesundheitsamt) zusammen. Eine besondere Rolle in den Arbeitsgemeinschaften spielten außerdem die sog. Gefängnisvereine. Diese alteingesessenen Vereine, deren Gründungsdaten weit in das 19. Jahrhundert zurückreichen, zeichneten sich vor allem durch die Nähe zu den (Straf-) Justizbehörden aus. Nur sie erhielten für Zwecke der Straffälligenhilfe unmittelbar aus dem Justizhaushalt Zuwendungen. Die Arbeitsgemeinschaften für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge hatten sich bereits 1950 zu einer Landesarbeitsgemeinschaft vereinigt und am 21.01.1055 auf einer beachteten Tagung mit über 100 Teilnehmern eine erste positive Bilanz gezogen. Umso überraschender organisierten sich kurz darauf am 12.02.1955 die hessischen Gefängnisvereine zum Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen. Die damit gegebene Gefahr der Zersplitterung der Kräfte und unproduktiver Rivalität wurde jedoch rasch erkannt und im Folgenden alle Anstrengungen auf die Bildung eines einheitlichen Verbandes gerichtet. Wie sich aus den verschiedenen Besprechungs- und Versammlungsprotokollen ergibt, haben sich darum insbesondere verdient gemacht: die geschäftsführende Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Frau Therese Edenweger als amtierende Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft für Gefangenenund Haftentlassenenfürsorge Herr Caritas - Direktor Aloys Schmand als Vorsitzender der Liga der freien Wohlfahrtspflege Herr Oberstaatsanwalt Borbein (Kassel) und Herr Oberstaatsanwalt Dr. Rahn (Wiesbaden) für den Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe und auf Seiten der Justiz Herr Dr. Albert Krebs vom Hessischen Justizministerium und Frau Dr. Helga Einsele, Direktorin der Frauenstrafanstalt Frankfurt/M. - Preungesheim. - 8 -

Die Gründung des Verbandes Gründungsversammlung Am Donnerstag, dem 09.01.1958 um 10:00 Uhr, fand in der Straf- und Untersuchungsanstalt für Frauen in Frankfurt/M. - Preungesheim eine Versammlung der hessenweit in der Straffälligenhilfe tätigen Verbände, Vereine und Aktionsgemeinschaften statt, auf der über die zwischenzeitlich entworfenen Satzung und damit über die Gründung eines landesweiten Zusammenschlusses der Straffälligenhilfe diskutiert und beschlossen werden sollte. Anwesend bei der Gründungs- und ersten Mitgliederversammlung des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen am 09.01.1958 waren: OStA Dr. Aust OStA Dr. Borbein Marie Luise Brauer Oswald Broesel Jean Brüntink Dr. von Bühlow Dr. M. Busch Landesrat Clement Direktorin Dr. H. Einsele Dr. Erhard Rosemarie Fischer J. Fischer Gisela Freutel StA Dr. Geis Hanni Gleyr Pfr. G. Göckel Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Hanau/M. Verein Soziale Gerichtshilfe, Kassel Innere Mission, Frankfurt/M. Verein zur Betreuung von Gefährdeten und Straffälligen in Hessen, Darmstadt Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hessen, Frankfurt/M. Verein für Gefängnisfürsorge, Dieburg Landesarbeitsgemeinschaft der Strafanstaltfürsorger, Kassel - Wehlheiden Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel Strafanstalt Frankfurt/M. - Preungesheim Hessischer Minister des Innern, Wiesbaden Töpferhof e. V., Darmstadt Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V., Darmstadt Verein zur Betreuung von Gefährdeten und Straffälligen in Hessen, Nebenstelle Offenbach/M. Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Gießen Weibliche Stadtmission e. V. Frankfurt/M. Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Hanau/M. - 9 -

Die Gründung des Verbandes W. Gull Irene Hamburger Prinzessin Margarete von Hessen u. bei Rhein Edwin Kneifel E. Knieschnewski Ruth Kolde Dr. Kuhr H. Lenchenberg Reg.-Dir. K. Pluskat Dr. Else Polenz OStA Dr. Rahn Herr Romanus Herr Rumpf Dr. Schenk A. Schmand S. Selzer Dr. Warmbrunn Dr. Weber Pfr. Wintzer OStA Dr. Wolf Herr Yulff Fürsorgeverein für Verurteilte und für entlassene Gefangene, Marburg/Lahn Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hessen, Frankfurt/M. Verein Straffälligenhilfe für Nichtdeutsche (Christophorus- Kreis), Wolfsgarten Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Bewährungshelfer, Gi. Landesverband der Inneren Mission für Kurhessen und Waldeck, Kassel Gefängnisverein, Frankfurt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Frankfurt/M. Landesjugendamt, Wiesbaden Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Gießen Hessischer Minister des Innern, Wiesbaden Innere Mission, Wiesbaden Oberstaatsanwalt, Wiesbaden Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Korbach Wohlfahrts-Dezerntenkonferenz Hessen, Frankfurt/M., Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hessen, FFM. - Da. Konferenz der Caritasverbände in Hessen, Fulda Innere Mission, Darmstadt Verein für Gefangenenhilfe, Wiesbaden Landesarbeitsamt Hessen, Frankfurt/M., Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Eschwege Verein für Gefangenenfürsorge im Landgerichtsbezirk Limburg, Limburg/Frankfurt Arbeitsgemeinschaft für soziale Gerichtshilfe, Korbach - 10 -

Die Gründung des Verbandes In der Niederschrift zur Gründungsversammlung wir der Sitzungsverlauf wie folgt dokumentiert: Ministerialrat Prof. Dr. Krebs begrüßte als Vertreter des Hausherrn die Anwesenden, umriss kurz Sinn und Ziel des Besprechung und schlug vor, die Führung des Gespräches dem Ältesten der Anwesenden zu übertragen. Direktor Brüntink brachte Caritasdirektor Schmand für die Leitung des Gesprächs in Vorschlag, ihm schloss sich die Mehrzahl der Anwesenden an. Caritasdirektor Schmand übernahm, für das Vertrauen dankend, den Vorsitz und stellte nach einem kurzen Rückblick über die Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge in Hessen und den Landeszusammenschluss sowie einer Würdigung ihrer Arbeiten als Aufgabe der Stunde heraus, in einer neuen Gemeinschaft alle Organe und Vereinigungen im Lande Hessen, die Aufgaben der Gefangenen- und Entlassenenfürsorge, der Gerichtshilfe und der Förderung der Bewährungshilfe erfüllen oder sich in anderer Weise um den straffälligen Menschen bemühen (Entwurf der Satzung, 1 Abs. 1), einheitlich zusammenzuschließen in gegenseitiger Anerkennung und Erfurcht. Die Aussprache zum Grundsätzlichen begrüßte die Anregung der Herren Dr. Borbein, Dr. Krebs, Dr. Rahn und Direktor Schmand zu der heutigen Besprechung sowie ihre Vorarbeiten für den neuen Landeszusammenschluss: Diese Koordinierung kann sich nur fruchtbar für unsere Arbeit auswirken (Knieschnewski). Ziel muss sein, alle Sparten der Sorge um den straffällig Gewordenen zu umfassen; es wäre zu bedauern, wenn bestimmte Sparten irgendwie vereinzelt bleiben würden, ohne auf das Gemeinsame bedacht zu sein (Dr. Polenz). Im neuen Zusammenschluss können Missverständnisse und Schwierigkeiten einwandfrei geklärt werden; deshalb ist diese Besprechung und die neue Gemeinschaft außerordentlich zu begrüßen (Dr. Warmbrunn). Die Aussprache zum Entwurf einer Satzung für den neuen Landeszusammenschluss behandelte eingehend die 7, 10, 11 und 132 und führte zu folgendem Ergebnis: 7: Organe Die Organe des Landeszusammenschlusses sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand, c) der Beirat. 10: Der Vorstand Der Vorstand besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden, b) dem 2. (stellvertretenden) 1. Vorsitzenden, c) dem 3. Vorsitzenden - 11 -

Die Gründung des Verbandes Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt. Beim Ausscheiden eines Vorsitzenden soll zur Wahrung der Stetigkeit der Geschäftsführung der andere Vorsitzende mindestens ein weiteres Jahr im Amt bleiben. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung. Einstimmigkeit herrschte, dass jeweils in den Vorstand gewählt werden: ein Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ein Vertreter der Gefängnisfürsorgevereine, ein Behördenvertreter. 11: Der Beirat Der Beirat wird gebildet aus: a) zwei Mitgliedern, die auf ein Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt werden, b) je einem Mitglied, die entsandt werden, durch den Hessischen Minister der Justiz, Abt. Strafvollzug, Wiesbaden, den Hessischen Minister des Innern, Abt. VIII, Fürsorgeabteilung, Wiesbaden, den Hessischen Minister des Innern, Abt. IX, Jugendwohlfahrt, Wiesbaden, den Landeswohlfahrtsverband Kassel, das Landesjugendamt Wiesbaden, das Landesarbeitsamt Frankfurt/M., die Arbeitsgemeinschaft der hessischen kommunalen Spitzenverbände Frankfurt. 13: Arbeit des Vorstandes und des Beirats: Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Einberufung einer Vorstandssitzung erfolgt durch den ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Alle grundsätzlichen Fragen berät der Vorstand mit dem Beirat. Er ist verpflichtet, diesem in jedem Geschäftsjahr mindestens zweimal, und zwar möglichst im Mai und im November, sonst nach Bedarf durch den ersten Vorsitzenden einzuberufen. Die anderen Paragraphen des vorgelegten Entwurfes einer Satzung wurden entsprechend bzw. geringfügig geändert. In der so abgeänderten Form wurden die einzelnen Paragraphen des Entwurfs und zuletzt die Satzung selbst als Satzung des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen einstimmig angenommen. Damit ist, so stellte der Verhandlungsleiter fest, der Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen als Arbeitsgemeinschaft der Organe, Einrichtungen und Vereinigungen im Landes Hessen, die Aufgaben der Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, der Gerichtshilfe und der Förderung der Bewährungshilfe erfüllen oder sich in anderer Weise um den straffälligen Menschen bemühen, gegründet. Die anwesenden Vertreter der geladenen Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaft erklärten, soweit sie dazu ermächtigt waren, ihren Beitritt. Der Verhandlungsleiter schloss darauf die konstituierende Versammlung und eröffnete die - 12 -

Die Gründung des Verbandes erste Mitgliederversammlung des Landeszusammenschlusses zu Wahl der Vorstandes und der Mitglieder des Beirates. Genaue Feststellung ergab die Berechtigung von 27 Personen zur Teilnahme an den Wahlen. Für die Wahl des ersten Vorsitzenden wurden abgegeben: Landesrat Clement 3 Stimmen, Frau Direktorin Einsele 3 Stimmen, OStA Dr. Rahn 8 Stimmen. Caritasdirektor Schmand 13 Stimmen. Direktor Schmand nahm die Wahl dankend an. Zum zweiten Vorsitzenden wurde einstimmig OStA Dr. Rahn gewählt. Er nahm die Wahl an. Die Wahl des dritten Vorsitzenden ergab für Frau Direktor Einsele 22 Stimmen, Frau Dr. Polenz 4 Stimmen; eine Stimme war ungültig. Frau Direktor Einsele nahm die Wahl an. Zu Mitgliedern des Beirats wurden gewählt: Herr Oswald Broesel und Frau Dr. Polenz, zu deren Stellvertretern im Beirat Landespfarrer Freudenstein und Frau Irene Hamburger. Unter herzlichem Dank an den Minister der Justiz sowie Frau Direktor Einsele für Raum und Verpflegung und alle Anwesenden für die ernste, eifrige und ehrliche Mitarbeit schloss der Vorsitzende die erste Mitgliederversammlung mit der Bitte, im gleichen Geiste der Einheit, der die Beratungen beherrschte, in der Vielfalt der Organe, Einrichtungen und Vereinigungen in gegenseitigem Vertrauen froh weiter zu wirken zum Wohle derer, die sich uns als straffällig Gewordene anvertrauen. gez. Schmand Caritasdirektor - 13 -

Die Mitglieder Gründungsmitglieder Die Gründungsmitglieder setzen sich überwiegend zusammen aus lokalen Arbeitsgemeinschaften für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, den Gefängnisvereinen, den Wohlfahrtsverbänden und beteiligten Behörden. Es handelt sich also überwiegend um institutionelle Mitglieder, die auch von Amts wegen unter anderem mit Straffälligenhilfe befasst waren und gestützt auf ehrenamtliches Engagement den Gedanken der Fürsorge für straffällig Gewordene zu etablieren suchten. Es galt Strukturen zu entwickeln, die soziale Strafrechtspflege im demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu verankern. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hessen, Frankfurt/M. Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Eschwege Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Gießen Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Hanau Arbeitsgemeinschaft für Gefangenen- und Haftentlassenenfürsorge, Korbach Arbeitsgemeinschaft für soziale Gerichtshilfe, Kassel Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen, Frankfurt/M. Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hessen, Frankfurt/M., Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V., Darmstadt Frankfurter Gefängnisverein von 1868 e. V. Fürsorgeverein für Verurteilte und für entlassene Gefangene, Marburg/Lahn Innere Mission, Darmstadt Innere Mission, Frankfurt/M. Innere Mission, Wiesbaden Konferenz der Caritasverbände in Hessen, Fulda Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Bewährungshelfer, Gießen Landesarbeitsgemeinschaft der Strafanstaltfürsorger, Kassel - Wehlheiden Landesarbeitsamt Hessen, Frankfurt/M.. Landesjugendamt, Wiesbaden Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel Töpferhof e. V., Darmstadt Verein zur Betreuung von Gefährdeten und Straffälligen in Hessen, Darmstadt Verein zur Betreuung von Gefährdeten und Straffälligen in Hessen, Offenbach Verein für Gefangenenfürsorge im Landgerichtsbezirk Limburg, Limburg Verein für Gefangenenhilfe, Wiesbaden Verein für Gefangenenfürsorge, Dieburg Verein Soziale Gerichtshilfe, Kassel Verein Straffälligenhilfe für Nichtdeutsche (Christopherus-Kreis), Wolfsgarten Weibliche Stadtmission e. V., Frankfurt/M. Wohlfahrtsdezernentenkonferenz Hessen, Frankfurt/M. - 14 -

Die Mitglieder Mitgliederentwicklung Mit dieser Entwicklung einher gingen die Professionalisierung der sozialen Arbeit und die wachsende Bedeutung der Wohlfahrtsverbände. Die Arbeitsgemeinschaften zogen sich als Mitglieder des Landeszusammenschluss zurück oder lösten sich ganz auf. An ihre Stelle trat der private Verein. Die starken Gefängnisvereine reihten sich in diese Entwicklung ein, häufig wurde neben der Satzung auch der Name den neuen Gegebenheiten angepasst (Gefängnisverein - Verein für soziale Gerichtshilfe - Verein für soziale Hilfe). Insbesondere die kirchlichen Wohlfahrtsverbände haben eigene Einrichtungen in der Straffälligenhilfe aufgebaut. Die nichtkonfessionell gebundenen Vereine haben sich dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen. Die Behörden sind dem Landeszusammenschluss als Mitglieder des Beirats weiterhin verbunden. Heute bestimmt die praktische Straffälligenhilfe der Mitglieder der Bedeutung des Landeszusammenschlusses. In den zwanzig selbständigen Vereinen und den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände arbeiten etwa 100 hauptberufliche und weit mehr als doppelt so viele ehrenamtliche Mitarbeiter mit den Gefangenen und Haftentlassenen. Die Mehrzahl der Projekte wendet sich an den erwachsenen, männlichen nach der Haft von Wohnungslosigkeit bedrohten Gefangenen, andere bemühen sich um die Problemlagen von inhaftierten Frauen, straffällig gewordenen Jugendlichen aber auch um die Angehörigen der Inhaftierten. Die Arbeitsschwerpunkte liegen bei der Bereitstellung von Übergangswohnmöglichkeiten nach der Haft und der Unterstützung bei der Anmietung einer eigenen Wohnung Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bis zur Unterhaltung eines eigenen Arbeits- und Beschäftigungsprojekts Hilfestellung bei der Existenzsicherung aufsuchende Sozialberatung in der JVA Hilfe beim Umgang mit Behörden Schuldnerberatung Unterstützung der Bewährungshilfe Angebote für Untersuchungsgefangene und ausländische Inhaftierte psychosoziale Beratung Freizeit und Kulturarbeit - 15 -

Die Mitglieder Aktueller Mitgliederbestand Stand: 01.07.2008 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. Aktion - Junge Menschen in Not e. V., Gießen Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Frankfurt am Main e.v. Ausblick e. V., Weiterstadt Caritasverband für die Diözese Fulda e. V., Fulda Caritasverband für die Diözese Limburg e. V., Limburg Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen, Frankfurt/M. Diakonisches Werk in Hessen und Nassau, Frankfurt/M. Diakonisches Werk, Gießen Diakonisches Werk in Kurhessen - Waldeck, Kassel Eingliederungshilfe Marburg e. V. Fliedner - Verein, Butzbach e.v. Fliedner - Verein, Rockenberg e. V. Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e. V., Frankfurt/M. Förderung der Bewährungshilfe Lahn - Dill e. V., Wetzlar Frankfurter Verein für private Hilfe an Gefährdeten e. V. Gefangenenhilfe Schwalmstadt e. V. Haftentlassenenhilfe e. V., Frankfurt/M. Horizont e. V., Dieburg Kiste e. V., Korbach Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelfe r/innen in Hessen, Darmstadt Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Dienste im Justizvollzug, Wiesbaden Landeswohlfahrtsverband Hessen, Landessozialamt, Kassel Perspektivwechsel e. V., Frankfurt Soziale Hilfe Darmstadt e. V. Soziale Hilfe e. V., Kassel Verein für Straffälligenhilfe im Landgerichtsbezirk Limburg e.v. Verein für Straffälligenhilfe Wiesbaden e. V., Verein zur Eingliederung von Straffälligen Gießen e. V. - 16 -

Die Mitglieder AKTION - Junge Menschen in Not e.v. Verein zur Integration sozial benachteiligter Menschen Schanzenstraße 18 35390 Gießen Tel.: 0641 / 7 10 20 + 7 10 29 Fax: 0641 / 7 12 24 www.aktion-verein.org info@aktion-verein.org Die AKTION - Junge Menschen in Not e.v. ist seit 40 Jahren in der Sozialarbeit mit benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig und seit 1982 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die AKTION ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.v. Die Gründung des Vereins im Jahre 1968 geht auf das ehrenamtliche Engagement einer Gießener Pfadfindergruppe mit jungen Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt (Jugendstrafanstalt) Rockenberg zurück. Heute sind in 10 Projekten über 20 hauptamtliche SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, und PädagogInnen sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen aktiv, unterstützt von Honorarkräften und Ehrenamtlichen. Beratung, Begleitung und Betreuung Die Angebote der AKTION haben zum Ziel, akute Notsituationen zu überwinden, eingriffsintensiveren Maßnahmen vorzubeugen und unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Stärken gemeinsam mit den betreuten jungen Menschen neue Lebens- und Handlungsperspektiven zu erarbeiten. Das Grundprinzip aller pädagogischen Arbeit ist die Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, junge Menschen dauerhaft zur eigenverantwortlichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Der Entwicklung einer beruflichen Perspektive eine große Bedeutung zu. In den betreuten Wohnprojekten werden diese Aufgaben durch intensive Einzelfallhilfen und pädagogische Maßnahmen in der Gruppe verwirklicht. Die Beratungsangebote bieten niedrig schwellige Gesprächsangebote, Orientierungshilfen, Hilfe bei der Schuldenregulierung, Unterstützung in Krisensituationen, Begleitung bei Behördenangelegenheiten sowie themenund projektorientierte Gruppenangebote. Arbeitsschwerpunkte in der Straffälligenhilfe: Sozialpädagogisch betreute Wohngruppen für junge Männer in Gießen und Wetzlar Ambulantes Betreutes Wohnen für nichtsesshafte, allein stehende wohnungslose Frauen und Männer Beratung für Straffällige und Strafgefährdete Integrierte Entlassungsbegleitung in der JVA Rockenberg Weitere Arbeitsbereiche: Sozialpädagogisch betreute Wohngruppen für junge Frauen Ambulante Erziehungshilfe Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche und junge Erwachsene Beratung für Frauen und stadtteilorientierte Beratungsangebote Kontakt: Informationen: Astrid Dietmann-Quurck, Geschäftsführerin www.aktion-verein.org - 17 -

Die Mitglieder Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen Mainkurstr. 35 60385 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 448967 Fax: 069 / 495779 E-Mail: anlaufstelle@awo-frankfurt.de www.awo-frankfurt.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 17 Uhr, Freitag 9 15 Uhr 30 Kontaktperson: Träger: Almuth Kummerow Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.v. Gründungsjahr: 1977 MitarbeiterInnen: Zielgruppe: 3 pädagogische Fachkräfte, 1 Schuldenberater und 2 Rechtsanwälte auf Honorarbasis Frauen, die aus der JVA III in Frankfurt/Preungesheim entlassen werden; Schwerpunkt der Arbeit ist die langfristige psychosoziale Beratung und Begleitung, die bereits während der Haft beginnt und sich über die Haftentlassung hinaus fortsetzt bis es den Frauen gelungen ist, für sich und ihre Kinder eine Lebensperspektive aufzubauen. Die Beratung, in der sowohl lebensgeschichtliche Belastungen als auch die Probleme der aktuellen Lebenssituation bearbeitet werden, ist mit zahlreichen Hilfestellungen zur Existenzsicherung verknüpft: Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz, bei der Beantragung von Sozialleistungen und beim Umgang mit Behörden. Auf Wunsch werden Angehörige und insbesondere die Kinder in die Betreuung einbezogen. Unser sehr intensives Hilfsangebot umfasst ferner mehrere Übergangswohnmöglichkeiten, die für die erste Zeit nach der Haftentlassung zur Verfügung stehen, eine Schuldenregulierungsstelle und Rechtsberatung und vertretung. Auch Frauen, die nicht inhaftiert sind oder waren, jedoch Unterstützung gegenüber den Instanzen des Strafrechts (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) benötigen, können sich jederzeit an uns wenden. - 18 -

Die Mitglieder AUSBLICK e.v. Förderverein der JVA Weiterstadt Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband www.ausblickweiterstadt.de Das Ausblick-AbC Bei allen älteren Justizvollzugsanstalten gibt es Traditionsvereine, die die Arbeit der Fachdienste in den Anstalten unterstützen, aber auch Entlassungshilfen bieten. Bei der JVA Weiterstadt fehlte ein solcher Verein. Er wurde im März 1999 von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA Weiterstadt gegründet. Ebenfalls dabei waren die Evangelische und Katholische Kirchengemeinde Weiterstadt und ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes Darmstadt, der auch Vorsitzender des Anstaltsbeirates ist. So konnte sich der Verein sofort auch innerhalb der JVA Weiterstadt etablieren. Der Verein widmet sich allen Aufgaben, die dazu dienen, Entsozialisierung durch Inhaftierung zu verhindern und Resozialisierung zu ermöglichen. Das gilt für Inhaftierte, denen Angebote zur Bewältigung der Haft und zur Vorbereitung auf die Entlassung gemacht werden: z.b. Computerkurse für Änfänger, Beratung zur Entlassungsvorbereitung Wohnen, Sprachkur- sen, Mediations- und Malkurse zur Selbstbesinnung, soziale Hilfen in Not- lagen. Das gilt auch für Bedienstete, die an diesen Zielen mitwirken und Hilfen brauchen: Sprachkurse, und ausführliche Informationen im Justizintranet. Das gilt für Angehörige, die über www.ausblickweiterstadt.de Rat und Hilfe finden. Das gilt schließlich für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nicht nur in der JVA Weiterstadt), denen Beratung und Schu- lung angeboten wird. Der jährliche Weiterstädter Fachtag ist Treffpunkt für alle, die mit Inhaftierten, Haftentlassenen und Probanden zu tun haben. Auf seiner Home-Page hat der Verein ein ausführliches Datennetz (Das Ausblick-Abc) zu Strafvollzug, Straffälligenhilfe und Ehrenamtlichenarbeit im Internet installiert, das dauernd aktualisiert wird. Der Verein wird ausschließlich von ehrenamtlichen Mitgliedern getragen 20.05.08 * Telefon 06106-666510, Fax 03222 1161851, info@ausblickweiterstadt.de Sitz: Vor den Löserbecken 4, 64331 Weiterstadt Postanschrift: Ausblick e.v. Gertlinz, Carl-Orff-Ring26, 63110 Rodgau Konto 26 00 91 97 bei der Sparkasse Darmstadt, BLZ 508 501 50-19 -

Die Mitglieder Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, Ederstraße 12, 60486 Frankfurt/Main, www.dwhn.de Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Stefan Gillich, Telefon: 069/7947-222, E-Mail: stefan.gillich@dwhn.de Zielgruppe: Straffällig gewordene Menschen in und außerhalb der Vollzuganstalten sowie deren Familienangehörige. Im Vordergrund steht die persönliche Betreuung und Beratung, die Entlassungsvorbereitung und die teilweise langfristige Begleitung nach der Entlassung Sprechstunden in der Beratungsstelle und in den JVA s, Übergangsmanagement, Wohnungssicherung, Vermittlung in Sozialurlaub, Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft. Beratungsstellen: Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg Straffälligenhilfe Zweifalltorweg 10, 64293 Darmstadt, Telefon: 06151/926-123 Räumliche Anbindung: JVA Darmstadt / JVA Weiterstadt Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg Übergangsmanagement In der JVA Darmstadt, Marienburgstr. 74, 64297 Darmstadt, Tel. 06151/507-157 Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg - Wohn- und Übernachtungsheim Zweifalltorweg 14, 64293 Darmstadt, Telefon: 06151/926-150, Fax: 06151/926-151 Aufnahme bei Vorliegen besonderer sozialer Schwierigkeiten, Sozialurlaub Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg Täter-Opfer-Ausgleich Zweifalltorweg 10, 64293 Darmstadt, Telefon: 06151/926-115 Diakonisches Werk Offenbach-Dreieich-Rodgau, Straffälligenhilfe und Übergangsmanagement Karlstraße 58, 63065 Offenbach, Telefon: 069/829770-0 Räumliche Anbindung: JVA Frankfurt IV, (JVA Dieburg nur Straffälligenhilfe) Diakonisches Werk Gießen Straffälligenhilfe und Übergangsmanagement Gartenstraße 11, 35390 Gießen Telefon Diakonisches Werk: 0641/93228-14, Telefon JVA: 0641/9341520 Räumliche Anbindung: JVA Gießen Inhaltliche Schwerpunkte: Schuldnerberatung/Therapievorbereitung für Alkohol- und Medikamentenabhängige, externe Ausländerberatung Diakonisches Werk Wetterau Straffälligenhilfe und Übergangsmanagement Langgasse 22-24, 35510 Butzbach, Telefon: 06033/96669-0, 18 Beratung Telefon: JVA Butzbach 06033/893-6310 oder 06033/893-5011 Räumliche Anbindung: JVA Butzbach Inhaltlicher Schwerpunkt: Ausländerberatung, offene Straffälligenhilfe, Übergangsmanagement Diakonisches Werk Worms-Alzey - Straffälligenhilfe Seminariumsgasse 4-6, 65747 Worms, Telefon: 06241/92029-0,-28 Räumliche Anbindung: JVA Rohrbach und z.t. JVA Frankenthal - 20 -

Die Mitglieder Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck e.v. Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.v. Bereich Straffälligenhilfe Postfach 10 10 07 Kölnische Straße 136 34119 Kassel Tel. +49 561 1095-0 Fax +49 561 1095-295 Durchwahl -1095-107 p.brietzke@dwkw.de info@dwkw.de www.dwkw.de Das DWKW ist Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und als solcher zuständig für Mitgliedseinrichtungen, die sich u. a. der Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe widmen. Diese Einrichtungen werden durch das DWKW beraten. Die Arbeit des Verbandes wirbt um Verständnis und Entgegenkommen der Gesellschaft bei der Reintegration von Straffälligen. Arbeitsschwerpunkte des Verbandes sind: Informationen zu Aufgaben, Arbeitsweisen und Zielen der diakonischen Straffälligenhilfe Lobbyarbeit Öffentlichkeitsarbeit Eine regelhafte Beratung durch den Verband erfolgt nicht. Das DWKW ist Ansprechpartner für die Weitervermittlung bspw. durch Hinweise auf spezielle Beratungs- und Hilfeangebote der Region. Dies setzt Kooperationen voraus. Gelegentliche Kooperation erfolgt mit Einrichtungen und Diensten anderer Verbände. Gelegentliche Kooperation erfolgt mit den zuständigen Pfarrern der Justizvollzugsanstalten in Kassel. - 21 -

Die Mitglieder Eingliederungshilfe Marburg e.v. Fürsorgeverein für Verurteilte und entlassene Gefangene Eingliederungshilfe Marburg e.v. 35037 Marburg Heusinger Str. 1 egh Geschäfts- und Beratungsstelle Herwig Honus - Tel. 06421 / 2 41 14, Fax 590 86 82 buero.egh@web.de Betreutes Wohnen Dipl.-Pädagogin Kerstin Özülkü - Tel. 1 27 88 wohnen-egh@web.de Gemeinnützige Arbeit Hans-Joachim Schröder - Tel. 69 00 50 arbeit.egh@web.de 1953 wurde der Fürsorgeverein für Verurteilte und entlassene Gefangene - jetzt Eingliederungshilfe Marburg e.v. - unter der Federführung des damaligen Oberstaatsanwalts Rahn gegründet. Aufgabe und Ziel des Vereins ist es, straffällig gewordene und haftentlassene Menschen durch Beratung, Betreuung und in Einzelfällen auch durch finanzielle Überbrückungshilfen und kurzfristige Wohnmöglichkeiten die Rückkehr und Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtem und ihre Selbständigkeit zu fördern. Hierfür unterhält der Verein eine Geschäfts- und Beratungsstelle, an die sich außer Strafentlassene auch Angehörige von Inhaftierten wenden und um Unterstützung bitten können. Als vorübergehende Unterkunft für obdachlose Strafentlassene und Hafturlauber steht uns eine Zweizimmer-Wohnung zur Verfügung. Mit dieser Wohnmöglichkeit können Betroffene einen neuen Wohnsitz begründen und damit die Voraussetzungen schaffen, Arbeitslosengeld I oder II zu beantragen. Anschließend können sie eine Wohnung und eine Arbeitsstelle suchen. Das Betreute Wohnen ist seit 1992 der zweite Schwerpunkt unserer Arbeit, denn Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit trifft sozial belastete Personengruppen und somit unser Klientel sehr hart. Wir wollen mit diesem Angebot ein Abgleiten in Nichtseßhaftigkeit, Armut und erneute Straffälligkeit verhindern und einen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen leisten. Uns stehen 10-12 Einzelwohnungen für die Bewohner zur Verfügung. Wir können 12 Personen aufnehmen. Unser dritter Arbeitsbereich - seit 1996 - ist die Gemeinnützige Arbeit. Geeignete Einsatzstellen werden zur Ableistung gerichtlich angeordneter gemeinnütziger Arbeit organisiert. Die zur Ableistung Verurteilten werden an ihren Einsatzstellen angeleitet und betreut. - 22 -

Die Mitglieder Fliedner Verein Butzbach e. V. Gefangenenfürsorgeverein für die Justizvollzugsanstalten Gießen und Butzbach Anschrift: Fliedner Verein Butzbach e.v. Kleeberger Straße 23 35510 Butzbach Gründungsjahr: 1949 Mitgliedschaften: Mitglied im Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen Verein zur Eingliederung von Straffälligen, Gießen Mitarbeiter: Zielgruppe: Keine angestellten Mitarbeiter. Der Verein wird vom geschäftsführenden Vorstand geleitet. Der Verein bietet Gefangenen in den für den Erwachsenenvollzug zuständigen Anstalten Butzbach und Gießen Hilfen zur Eingliederung in ein verantwortliches Leben ohne Straftaten Arbeits- Der Fliedner Verein Butzbach e.v. ist nah dran er... schwerpunkte:... unterstützt schulische und berufliche Maßnahmen und fördert musische und sportliche Aktivitäten... bemüht sich um Entlassenenhilfe... vermittelt Informationen über den Strafvollzug... erstattet die Kosten berufsbezogener Fortbildungsmaßnahmen Bediensteter... ist unabhängig und finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Bußgeldzuweisungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften Vorstand: Ansprechpartner: Mirko Schulte, Marburg (Vorsitzender) Jörg Peter Linke, Butzbach Martin Lesser, Gießen Ulrich Hinkel, Butzbach (Geschäftsführer) Ulrich Hinkel (Geschäftsführer) Tel.: 06033 / 893 3110 Fax: 06033 / 893 3909 Email: fliednerverein@gmx.de Internet: www.fliednerverein-butzbach.de - 23 -

Die Mitglieder Fliedner - Verein, Rockenberg e. V. Hilfsverein für junge Straffällige Der FLIEDNER VEREIN ROCKENBERG e.v. wurde 1950 gegründet und verfolgt seitdem das Ziel, die Kriminalität jugendlicher Straftäter durch wirksame und sinnvolle Hilfen zu bekämpfen. Im Einzelnen unterstützt der Verein - Maßnahmen zur Verhütung von Verwahrlosung; intensive Förderung schulischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung; Hilfen bei der Vorbereitung der Entlassung; sinnvolle Freizeitgestaltung; Förderung der Gewinnung und Ausbildung geeigneter Erziehungskräfte, und die Entwicklung wirksamer Methoden zur Behandlung gefährdeter und straffälliger Jugendlicher; aktive Öffentlichkeitsarbeit über alle mit der Jugendkriminalität in Zusammenhang stehender Fragen; Förderung einer verbesserten Zusammenarbeit aller auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe tätigen Personen, Vereinigungen, Berufsverbände und Behörden; die Bewährungshilfe; Der FLIEDNER VEREIN ROCKENBERG e.v. ist ein gemeinnütziger Verein. Sowohl Einzelpersonen als auch öffentlich-rechtliche oder private Körperschaften und Vereine können als Mitglieder beitreten. Anschrift: Fliedner-Verein Rockenberg e.v. Hilfsverein für junge Straffällige Postfach 44 35517 Rockenberg Bankkonten: Volksbank Mittelhessen Postbank Frankfurt Kto. 86155400 Kto. 89102-602 BLZ: 513 900 00 BLZ: 500 100 60 Kontaktperson: Volker Müller JVA Rockenberg 06033 998 243 Volker.Mueller@jva-rockenberg.justiz.hessen.de - 24 -

Die Mitglieder Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e.v. Neebstraße 3 60385 Frankfurt am Main Tel.: 069-45 15 60 Fax: 069-45 15 70 E-mail: office@fbh-ev.de www.fbh-ev.de Ansprechpartner/in: Gründungsjahr: Mitgliedschaften: Mitarbeiter/innen: Zielgruppen: Arbeitsschwerpunkte: Dr. Rainer Mößinger, Vorsitzender Kornelia Kamla, Geschäftsführerin 954 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.v. DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik 4 hauptamtliche Mitarbeiterinnen 4 nebenamtliche Mitarbeiter/innen Ca. 80 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (davon 7 im Vorstand) Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe, Gefangene; Fachkräfte der Straffälligenhilfe, Öffentlichkeit Wohnraumversorgung für Probanden der Bewährungshilfe * Chance für den Neuanfang Ehrenamtliche Mitarbeit in der Bewährungshilfe Bürgerschaftliches Engagement für straffällig gewordene Menschen Konflikte lösen ohne Gewalt Beratung und Training für Männer, die bei häuslichen Konflikten gewalttätig werden Treffpunkt Frankfurt Raum und Zeit für soziale Kontakte und Freizeitgestaltung Theater hinter Gittern Kulturangebote in Hessens Gefängnissen Verfügungsgelder für Bewährungshelferinnen und -helfer Kleine Hilfen in Notsituationen Rechtsauskünfte ** Anwaltliche Auskünfte für Probanden der Bewährungshilfe und Klienten der Suchthilfe Gemeinnützige Arbeit Schwitzen statt sitzen Projekt der Bewährungshilfe Wiesbaden Fachtreffen und Fachveranstaltungen Information und Erfahrungsaustausch Öffentlichkeitsarbeit Informieren über und Werben für den Gedanken der Resozialisierung Förderung von Angeboten der Bewährungshilfe Finanzielle und organisatorische Unterstützung * In Kooperation mit: Neue Wohnraumhilfe ggmbh, Darmstadt; Eingliederungshilfe Marburg e.v.; GeWoBau, Marburg. ** In Kooperation mit: Suchthilfezentrum Wiesbaden - 25 -

Die Mitglieder Förderverein Bewährungshilfe Lahn-Dill e.v - Gemeinnütziger Verein - Geschäftsstelle: Hausertorstr. 41 35578 Wetzlar Tel.: 06441/2003330 Fax: 06441/410314 Mail: kontakt@bwhldk.de www.bwhldk.de Sprechstunden: Nach Vereinbarung Unser Verein wurde 1982 gegründet. Vorstandsmitglieder sind: Frau Annette Schröder und Herren Christopher Haas, Klaus Ruppelt, Bernd Wagner, Oliver Zechel. 40 Mitglieder aus Bereichen der Justiz, Rechts-pflege und Sozialarbeit fördern die satzungsgemäßen Aufgaben. Wir sammeln Geldbußen und Spenden, die rat- und hilfesuchenden Menschen mittels hauptamtlicher Bewährungshelfer zur Verfügung gestellt werden. De-tails sind unserer vorgenannten Homepage entnehmbar. Ziele und Inhalt unserer Arbeit sind, umfassende Beratung der Probanden der Bewährungshilfe in allen Lebenslagen sicherzustellen zwecks Vermeidung neuer Straftaten. Folgenden Dachverbänden sind wir angeschlossen: Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen, Frankfurt. DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.v., Köln Spendenkonto: Volksbank Wetzlar-Weilburg BLZ 515 602 31 Kto.Nr. 8011516 Der Verein ist beim Amtsgericht Wetzlar unter Reg.-Nr. VR 1032 eingetragen und vom Finanzamt Wetzlar durch Bescheid zuletzt vom 15.07.2005 St.-Nr. 39 250 50849 als gemeinnützig anerkannt - 26 -

Frankfurter Verein für private Hilfe an Gefährdeten e.v. Die Mitglieder Kontakt Howard-Philipps-Haus Eschenheimer Anlage 24 60318 Frankfurt a.m. Tel.: 069.558803 FAX: 069.590584 info@fvfph.de www.fvfph.de Ansprechpartner Frank Paulun Gründungsjahr 1955 Mitgliedschaft Diakonisches Werk in Hessen und Nassau als Dachverband Angebot Der Verein ist Träger des Howard-Philipps-Hauses, einer stationären Einrichtung nach 67 SGB XII, mit insgesamt 23 Plätzen, die sich auf 19 Einzel- und 2 Zweibettzimmer verteilen. Die MitarbeiterInnen bieten umfassende psychosoziale Beratung in Einzelgesprächen und sozialarbeiterische Unterstützung an. Mitarbeiter Vier hauptamtliche MitarbeiterInnen, davon drei pädagogische/sozialarbeiterische Fachkräfte mit sozialtherapeutischer Zusatzqualifikation Zielgruppe Wohnungslose Männer, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind; Haftentlassene - 27 -