Emissionskataster Industrie 2000

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Transkript:

Emissionskataster Industrie 2000 Allgemeines Anlagenbestand Emissionserklärung Emissionen Räumliche Verteilung der Emissionen Emissionen aus IVU-Anlagen Zukünftige Entwicklung der Emissionen Handlungsempfehlung Allgemeines Nach 46 und 47des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es Aufgabe des Landes Berlin, Emissionskataster und Luftreinhaltepläne für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen, da die Toleranzmargen der ab 2005 bzw. 2010 einzuhaltenden Grenzwerte der 22. BImSchV zur Luftqualität für Schwebstaub und Stickstoffdioxid an verkehrsnahen Messpunkten überschritten werden. Zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans ist es notwendig, für alle Verursachergruppen der relevanten Luftverunreinigungen die Emissionsdaten räumlich und nach Möglichkeit auch zeitlich genau zuzuordnen. In der Tabelle 1 sind die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe für alle Verursachergruppen seit der Wiedervereinigung Berlins im Jahre 1989 zusammengestellt. Das Emissionskataster liefert einen guten allgemeinen Überblick über die anthropogene Emissionssituation in Berlin. Die Systematik des Emissionskatasters ist so angelegt, dass für typische Wetterlagen, die in Berlin während eines Zeitraumes von einem oder mehreren Jahren ermittelt wurden, die Transformation von Emissionen bestimmter Verursacher in Immissionen mit einem mathematischmeteorologischen Ausbreitungsmodell berechnet werden kann. Diese Modellrechnung liefert eine Ursachenanalyse für die Schadstoffbelastung, auf deren Basis Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen bei den Haupt-Verursachern der erhöhten Schadstoff-Konzentration geplant werden können. Die Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Luftgüte Berlins kann dann mit demselben Modell ermittelt werden. Unter einem Emissionskataster ist die Auflistung aller anthropogenen Quellen luftverunreinigender Stoffe in einem bestimmten Gebiet zu verstehen und zwar geordnet - nach dem geographischen Standort jeder Quelle (in Berlin: ausgedrückt in Berliner Landeskoordinaten), wobei man Punktquellen, Linienquellen und Flächenquellen unterscheidet, - und nach den Emissionsbedingungen (Quellenhöhe, Abgasmenge und -temperatur, Schadstoffart und -menge, Häufigkeit und Dauer der Emission). Bei der Aufstellung des Emissionskatasters werden Teilkataster für die Emittentengruppen "Industrie - genehmigungsbedürftige Anlagen", "Hausbrand" und "Kleingewerbe" sowie "Verkehr" gesondert erarbeitet, da die Erhebungsverfahren und Datenbasis verschieden sind.

Tabelle 1: Emissionen in Berlin nach Emittentengruppen Angaben in Tonnen pro Jahr (t/a) 1989 1994 1996 1999 2000 Schwefeldioxid 70776 17570 12522 9587 8848 genehmigungsbedürftige Anlagen 60470 10870 8222 6310 5683 Hausbrand 8526 4890 3500 2553 2500 Kleingewerbe 50 50 40 40 40 Verkehr (nur Kfz) 1440 1400 500 454 400 Verkehr (sonstiger) 140 140 100 75 75 sonstige Quellen 150 220 160 155 150 Stickoxide 69971 42417 33328 26450 26121 genehmigungsbedürftige Anlagen 41757 16172 10128 8400 8331 Hausbrand 2704 3120 3100 2866 2860 Kleingewerbe 1200 700 400 200 130 Verkehr (nur Kfz) 21410 19025 17000 12434 12400 Verkehr (sonstiger) 1400 1300 1200 1100 1000 sonstige Quellen 1500 2100 1500 1450 1400 Kohlenmonoxid 293705 203948 146210 97903 97178 genehmigungsbedürftige Anlagen 32443 3888 2560 2300 2028 Hausbrand 68712 41560 12000 8080 8000 Kleingewerbe 1500 800 500 200 150 Verkehr (nur Kfz) 182050 144200 120000 76593 76500 Verkehr (sonstiger) 4000 3500 3150 3130 3100 sonstige Quellen 5000 10000 8000 7600 7400 Stäube 22926 12292 9336 7377 6962 genehmigungsbedürftige Anlagen 11954 3951 1986 1600 1337 Hausbrand 2992 1276 700 146 145 Kleingewerbe 180 140 140 140 140 Verkehr (nur Kfz) 3000 2425 2425 1660 1600 Aufwirbelung durch Verkehr 2550 2400 2250 2001 2010 (davon: Aufwirbelung durch Verkehr(PM10)) 850 800 750 667 670 Verkehr (sonstiger) 250 200 135 130 130 sonstige Quellen 2000 1900 1700 1700 1600 organische Gase 110351 80703 65420 41637 40514 genehmigungsbedürftige Anlagen 11801 3473 2120 2500 2554 Hausbrand 5250 2340 1500 558 550 Kleingewerbe 15500 15000 8000 3500 3000 Verkehr (nur Kfz) 49800 33890 30000 12859 12500 Verkehr (sonstiger) 3000 2000 1800 1720 1710 sonstige Quellen u. Haushalte 18000 17000 15000 13500 13200 Methan aus undichten Gasleitungen 7000 7000 7000 7000 7000 Basis sind die Emissionserhebungen für 1989, 1994 und 2000 für "genehmigungsbedürftige Anlagen" auch 1996,

Anlagenbestand Während die Emissionskataster für die Verursachergruppen "Hausbrand", "Kleingewerbe" und "Verkehr" wegen der Vielzahl und Gleichartigkeit der einzelnen Quellen pauschal ermittelt werden, ist es im industriellen Bereich wegen der Vielzahl der Komponenten und der Differenziertheit der Quellen notwendig, Analysen an den einzelnen Anlagen vorzunehmen. Die Art der Datenerhebung für die Emissionen der verschiedenen Schadstoffe reicht dabei von der rechnerischen Ermittlung über vergleichende Abschätzungen bis zur Emissionsmessung. Insbesondere kurz nach dem Fall der Berliner Mauer sind viele Anlagen stillgelegt worden oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt worden (Erdgas oder Öl statt Kohle). Dies führte dazu, dass die Zahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen deutlich abnahm. Für das Jahr 1989 waren im Westteil der Stadt insgesamt 809 Anlagen und darunter 317 Feuerungsanlagen genehmigungsbedürftig. Demgegenüber waren es im Ostteil 704 Anlagen bei einem Anteil von 637 Feuerungsanlagen. In Abbildung 1 und Tabelle 2 ist diese Entwicklung für die verschiedenen Anlagenarten dargestellt. Abb.1: Anzahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1989 1992 1996 2000 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraff. u. Weiterverarb. Holz, Zellstoff Verwertung und Beseitigung von Reststoffen Sonstiges

Tabelle 2: Anzahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin Anlagearten nach 4.BImSchV Anzahl Bedeutung 1989 1992 1996 2000 Gruppe01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 954 356 324 243 Gruppe02 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 55 40 37 60 Gruppe03 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 124 86 74 53 Gruppe04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraff. u. Weiterverarb. 58 38 32 28 Gruppe05 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen 70 28 13 13 Gruppe06 Holz, Zellstoff 3 1 1 2 Gruppe07 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel 98 84 88 76 Gruppe08 Verwertung und Beseitigung von Reststoffen 17 9 15 71 Gruppe09 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen 61 61 68 57 Gruppe10 Sonstiges 73 159 82 17 1513 862 734 620 Emissionserklärung Seit 1980 wird in Berlin das Emissionskataster für die Quellgruppe "genehmigungsbedürftige Anlagen" aus den einzelnen Emissionserklärungen, die durch die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen abzugeben sind, zusammengestellt. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem 27 Abs.1 BImSchG sowie der 11.Verordnung zur Durchführung des BImSchG - 11.BImSchV. Diese Angaben müssen zur Zeit alle 4 Jahre von allen Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen erstellt werden. In der Emissionserklärung hat der Betreiber der Behörde gegenüber Angaben zu machen über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von der Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind, sowie über die Austrittsbedingungen. Für Emissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen sind allgemeingültige Aussagen über den genauen zeitlichen Verlauf der Schadstoff-Emissionen in der Regel nicht möglich, so dass in der Emissionserklärungs-Verordnung (11.BImSchV) nur eine Angabe der Betreiber über die monatlichen Emissionen verlangt wird. Darüber hinaus werden noch folgende Informationen verlangt: - Art des Vorgangs, - eingesetzte und entstehende Stoffe, - Bauart der Anlage, - Betriebsweise der Anlage, - Abgasreinigungsverfahren und - Art der Ermittlung der Emissionen. Die Beschreibung des emissionsverursachenden Vorgangs muss außerdem den Ort erfassen, an dem die Schadstoffe in die Atmosphäre austreten, und die dabei herrschenden Austrittsbedingungen (Volumenstrom und Temperatur des Rauchgases) berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Art der genehmigungsbedürftigen Anlage wird zwischen Emissionserklärungen nach Anhang 1 der 11. BImSchV (vereinfachte Emissionserklärung) und Emissionserklärungen nach Anhang 2 (vollständige Emissionserklärung) unterschieden: a) Vereinfachte Emissionserklärung Die emittierten Schadstoffmengen werden bei dieser Erklärung nicht vom Betreiber direkt angegeben, sondern aus den eingesetzten Brenn- und Arbeitsstoffen unter Heranziehung spezifischer Emissionsfaktoren von der Erfassungsbehörde berechnet. b) Vollständige Emissionserklärung Die emittierten Schadstoffmengen müssen bei dieser Erklärung vom Betreiber angegeben werden.

Die Methodik der Datenermittlung ist für die Betreiber der Anlagen nicht vorgeschrieben. Die Angaben in den Emissionserklärungen können auf Berechnungen, Messungen oder Schätzungen basieren. Für die Berechnung werden in der Regel von den Betreibern - analog zur Ermittelung der Werte bei den vereinfachten Emissionserklärungen anlagenspezifische Emissionsfaktoren herangezogen. In dem vorliegenden Bericht werden die Emissionserklärungen für das Jahr 2000 ausgewertet, die bis zum 30. April 2001 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde abgegeben werden mussten. Die Emissionen für das Jahr 2000 beruhen auf Einzelerhebungen von 620 Anlagen, für die die Emissionserklärungen vorlagen. Die Tabelle 2 gibt eine Aufschlüsselung, um welche Anlagen es sich im einzelnen handelt. Gegenüber der letzten Erhebung im Jahre 1996 ist die Zahl der Anlagen insgesamt leicht zurückgegangen, insbesondere bei den Feuerungsanlagen (Gruppe 1). Lediglich bei den Baustoff-Anlagen (Gruppe 2) und bei den Abfallverwertungsanlagen (Gruppe 8) hat die Zahl leicht zugenommen. Emissionen In Abbildung 2 ist dargestellt, wie die Emissionen der wichtigsten Schadstoffe aus den Industrieanlagen in Berlin seit 1989 zurückgegangen sind: Abb.2 : Emissionen aus genehmigungsbed. Anlagen 180000 160000 140000 120000 t/a 100000 80000 org. G a se Staub CO NOx SO 2 60000 40000 20000 0 1989 1994 1996 1999 2000 Alle Haupt-Schadstoffe gehen bis 1994 auf etwa 25 % des Wertes von 1989 zurück. Seit 1996 die Abnahme nur noch gering, und beträgt bei den meisten Schadstoffen nur noch 10 20 %. Bei den organischen Gasen ist sogar eine leichte Zunahme seit 1996 zu erkennen, die aber dadurch bedingt ist, dass das Klimagas Methan erst seit dem Jahr 2000 bei den Emissionen angegeben wird. In der Tabelle 3 sind die Emissionen der wichtigsten Stoffe und Stoffgruppen in Bezug zu der verursachenden Anlagengruppe dargestellt und in den Abbildungen 3 und 4 werden die Emissionen

der Anlagen- und Stoffgruppen zwischen den Erhebungsjahren 1996 und 2000 miteinander verglichen. Bei den anorganischen Gasen (SO2, NOx, CO, Chlor, Fluor und Ammoniak (NH3)) sind die Feuerungsanlagen der Gruppe01 die eindeutig die Emissionen dominierenden Hauptverursacher. Betrachtet man die Summe der Stäube, so ergibt sich ein Jahresmassenstrom von 1437 t/a für 2000 und damit ein Rückgang von ca. 550 t/a gegenüber 1996, was einer Reduktion um 28 % entspricht. Während der Staubauswurf der Feuerungsanlagen recht stark abgenommen hat, ist bei den Lagerungsanlagen der Gruppe09 kaum Emissionsreduzierungen zu registrieren und bei den steinverarbeitenden Anlagen der Gruppe02 ist sogar eine leichte Zunahme zu erkennen. Dies führt dazu, dass diese beiden Anlagengruppen bei der Gesamtstaubemission deutlich über den Feuerungsanlagen liegen (siehe Tabelle 3). Bei den Staubinhaltsstoffen können die Schwermetallemissionen aus den verschiedenen Anlagengruppen verglichen werden und es zeigt sich, dass hier die metallverarbeitenden Anlagen (Gruppe03) dominieren, was insbesondere auf die hohe Zink-Emission einiger Anlagen zurückzuführen ist. Die besonders gesundheitsgefährdenden Schwermetalle: Quecksilber (Hg), Blei und Cadmium (Cd) wie auch die anderen Schwermetalle werden in überwiegenden Ausmaß von der Vielzahl der Kraftwerksanlagen der Gruppe01 emittiert. Bei der Quecksilber-Emission wird ein geringer Anteil durch Müllverbrennungsanlagen verursacht, was aber gegenüber den Quecksilberemissionen der Kraftwerke vernachlässigbar ist. Nur von sogenannten stationären Anlagen wurden die Schwermetallstaubemissionen ermittelt. Unberücksichtigt bleiben damit Emissionen, die z.b. beim Strahlen von Metallteilen im Freien oder auf Baustellen entstehen, da bei einer Betriebszeit von weniger als 6 Monaten der Nachweis über die Staubemissionen entfällt. Diese Emissionen können jedoch ein Vielfaches der Schwermetallemissionen von "genehmigungsbedürftigen Anlagen" ausmachen.

Tabelle 3: Emissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen Anorganische Gase Anlagearten nach 4.BImSchV NOX (als NO2) SOX (als SO2) CO Chlor und Fluor - und - verbindun verbind gen als ungen HCL als HF Bedeutung [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] Gruppe01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 8002.33 5594.09 1920.77 491.79 81.16 51.46 Gruppe02 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baust. 26.17 9.84 41.73 0.09 0.33 0.00 Gruppe03 Stahl, Eisen und sonstige Metalle 46.57 23.07 21.86 3.40 1.20 0.72 Gruppe04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralöle 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Gruppe05 Oberflächenbehandlung mit organischen St. 10.17 3.46 9.69 0.00 0.00 0.00 Gruppe06 Holz, Zellstoff 0.59 0.78 0.12 0.00 0.00 0.00 Gruppe07 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel 50.03 23.63 17.52 0.00 0.00 0.00 Gruppe08 Verwertung und Beseitigung von Reststoffen 186.06 19.00 7.99 15.67 0.01 0.01 Gruppe09 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen 0.45 0.56 0.07 0.00 0.00 0.00 Gruppe10 Sonstiges 8.42 8.07 7.92 0.00 0.00 0.00 Gesamtemission 8330.79 5682.50 2027.67 510.95 82.70 52.19 NH3 Anlagearte n nach 4.BImSchV Gesamtsta ub Stäube Feinstaub (PM10- Abschätzu ng) Chrom (Allgem.) Zink (Allgem.) Schwermetalle Hg V (Quecksilber) (Vanadium) Ni (Nickel) Blei (Allgem.) Kupfer (Allgem.) [t/a] [t/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] Gruppe01 261.75 236.89 149.52 96.81 474.38 475.14 363.25 189.55 28.92 Gruppe02 453.14 281.25 0.10 9.96 0.02 0.39 0.78 0.24 0.19 Gruppe03 22.46 19.58 0.06 14469.36 0.01 0.26 0.86 2.94 74.45 Gruppe04 0.19 0.14 10.86 Gruppe05 1.08 0.56 0.07 0.15 0.01 0.29 0.58 0.18 0.15 Gruppe06 0.68 0.28 Gruppe07 135.41 73.07 0.39 0.78 0.08 1.55 3.10 0.41 0.78 Gruppe08 76.19 56.58 0.01 0.57 15.37 0.04 0.09 0.01 0.02 Gruppe09 482.10 253.50 0.01 0.01 0.00 0.03 0.05 0.06 0.01 Gruppe10 3.59 2.27 0.12 506.25 0.02 0.47 0.94 0.20 0.24 Gesamtemission 1436.59 924.12 150.28 15083.88 489.89 478.17 369.65 204.44 104.76 Anlageart nach 4.BImSchV As (Arsen) Benzol BaP Cd (Cadmiu m) Russ PCDD/P CDF (Dioxine /Furane) OGD/VOC (Organ.Gas e) NMVOC (Organ. Gase o. Methan) CO2 CH4 (Methan) [kg/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] [kg/a] [g/a] [t/a] [t/a] [Mt/a] [t/a] [t/a] Gruppe01 182.22 29.76 106.13 9.74 2584.00 1338.87 659.82 13.44 679.05 244.20 Gruppe02 0.12 0.46 0.04 0.10 21.80 7.48 6.98 0.01 0.34 0.11 Gruppe03 0.08 13.06 0.03 0.06 52.60 0.11 40.07 34.50 0.02 0.33 0.11 Gruppe04 51.43 51.19 Gruppe05 0.09 0.35 0.03 0.07 24.34 149.39 143.64 0.02 0.58 0.21 Gruppe06 0.36 0.36 Gruppe07 0.47 258.03 0.16 0.39 55.32 918.89 909.57 0.07 2.06 0.69 Gruppe08 0.01 0.24 0.01 0.01 0.78 0.01 5.54 4.99 0.36 0.08 0.02 Gruppe09 0.01 0.03 0.00 0.01 1.17 20.97 20.95 0.02 Gruppe10 0.14 22.91 0.05 0.12 2.95 20.87 19.69 0.01 0.27 0.07 Gesamtemissi 183.13 324.84 106.43 10.50 2742.96 0.12 2553.87 1851.69 13.93 682.73 245.40 N2O

Die Emissionen einiger krebserzeugende Stoffe sind in Tabelle 3 auch den Gruppen der genehmigungsbedürftigen Anlagen zugeordnet und die Feuerungsanlagen sind beim Arsen, Cadmium, Benz-a-Pyren (BaP) und Russ die Haupt-Verursacher, während die meisten Benzol- Emissionen aus Anlagen zur Nahrungs- und Genussmittelproduktion (Gruppe07) - insbesondere Räuchereien - stammen. Dioxine werden in geringen Mengen nur von den Müllverbrennungsanlagen und bei der Metallverarbeitung freigesetzt. Die Russ-Emission aus genehmigungsbedürftigen Anlagen wird in den Emissionserklärungen wegen des geringen Anteils an der jeweiligen Staubemission nicht direkt angegeben. Nach einer entsprechenden Befragung der Betreiber haben wir den Russ-Anteil an der Staubemission bei den verschiedenen Feuerungsanlagen folgendermaßen abgeschätzt: Gas-Feuerung: 10 % Öl-Feuerung: 10 Kohle-Feuerung: 0,5 %. Die Gesamtemission bei den Industrieanlagen macht insgesamt nur 0,4 % der Russ-Emission durch den Kfz-Verkehr aus und weniger als 20 % derjenigen, die durch den Hausbrand freigesetzt werden. Bei den emittierten organischen Gasen (inklusive Methan) sind die Feuerungsanlagen die stärkste Verursachergruppe, nach Abzug der Methan-Emissionen spielen die Röstereien aus der Gruppe07 der Anlagen zur Nahrungs- und Genussmittelproduktion die größte Rolle. Relativ viele der zu diesen Emissionen gehörenden Lösungsmittel werden bei den Oberflächenbehandlungs-Anlagen (Gruppe05) freigesetzt. Seit dem Jahr 2000 wird auch die Methan- Emissionen (CH4) aus Feuerungsanlagen erfasst werden, da diesem Stoff genau wie Kohlendioxid eine klimabeeinflussende Wirkung zugeschrieben wird. Durch Vergleich von Abb. 3 und 4 ist bei der Gruppe01 (Energieerzeugung) bei den Nicht-Methan Kohlenwasserstoffen (NMVOC) sogar eine leichte Abnahme von 1996 bis 2000 festzustellen, während die organischen Gase und Dämpfe im Jahre 2000 durch die neu erfassten 680 t Methan leicht zunehmen. Zusätzlich ist eine deutliche Zunahme bei der Nahrungs- und Genussmittelproduktion (Gruppe07 Vergleich von Abb. 3 und Abb. 4) zu beobachten. Durch die weiter fortgeschrittene Abgasreinigung bei den Kraftwerken und die zunehmende Verwendung schwefelärmerer Brennstoffe ist die SO2-Emission seit 1996 am stärksten reduziert worden (- 30 %). Nur in einem etwas geringerem Maße hat sich auch die Stickoxide-Emission verringert (- 18 %), was vor allem auf die Inbetriebnahme von Entstickungsanlagen bei den Kraftwerken im Ostteil der Stadt zurückzuführen ist. Aber auch bei den Abfallbearbeitungsanlagen (Gruppe08) sind durch die Inbetriebnahme von Rauchgasreinigungsanlagen und Reduktion der Stützfeuerung deutliche Verminderungen der Schwefeldioxid- und Stickoxid-Emissionen erreicht worden (Vergleich von Abb. 3 und 4). Die klimabeeinflussenden Gase, sind keine Luftschadstoffe im engeren Sinne, da sie keine schädigende Wirkung auf Menschen, Tiere oder Pflanzen haben. Da sie jedoch langfristig zu einer Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, haben viele Staaten der Erde sich im Kyoto-Abkommen zu einer Begrenzung deren Emissionen verpflichtet. Die wichtigsten Gase dieser Kategorie sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) und alle diese Gase werden in überwiegendem Maße von den Feuerungsanlagen (Gruppe 01) erzeugt.

Räumliche Verteilung der Emissionen In den Abbildungen 5 bis 12 sind die räumlichen Verteilungen der Emissionen "genehmigungsbedürftiger Anlagen" für die Schadstoffe: Stickstoffoxide, Feinstaub(PM10), organische Verbindungen, Benzol, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Russ und Schwefeldioxid für das Jahr 2000 dargestellt. Die Angaben erfolgen in Tonnen (oder Kilogramm) Schadstoff pro 1 km²- Raster. Durch die abgestufte unterschiedliche Schraffur wird deutlich gemacht, wo erhöhte Schadstoffemissionen aus Industrietätigkeit auftreten. Abb. 5 12 räumliche Verteilung der Emissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen im Jahr 2000

Abb. 3: Emission pro Anlagengruppe 1996 10000000 9000000 kg/a 8000000 7000000 6000000 5000000 4000000 3000000 NOX (als NO2) SOX (als SO2) OGD/VOC (Organische Gase und Dämpfe) CO NMVOC (Organische Gase und Dämpfe ohne Methan) Gesamtstaub Feinstaub (PM10-Abschätzung) 2000000 1000000 0 Gruppe01 Gruppe02 Gruppe03 Gruppe04 Gruppe05 Gruppe06 Gruppe07 Gruppe08 Gruppe09 Gruppe10 Abb. 4: Emissione pro Anlagengruppe 2000 9000000 8000000 7000000 kg/a 6000000 5000000 4000000 3000000 NOX (als NO2) SOX (als SO2) OGD/VOC (Organische Gase und Dämpfe) CO NMVOC (Organische Gase und Dämpfe ohne Methan) Gesamtstaub Feinstaub (PM10-Abschätzung) 2000000 1000000 0 Gruppe01 Gruppe03 Gruppe05 Gruppe07 Gruppe09

Erwartungsgemäß treten die höchsten Emissionen an den Kraftwerksstandorten auf, die damit für die auf das Stadtgebiet bezogenen Emissionen dieser Schadstoffe bestimmend sind. Neben den ausgewiesenen Industriegebieten sind in den Bezirken Wedding, Schöneberg, Kreuzberg, Neukölln, Köpenick, Treptow und Weißensee überdurchschnittliche Schadstoffemissionen zu erkennen. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass von den Emissionen allein nicht auf die örtliche Luftbelastung geschlossen werden darf. In Berlin herrschen im Jahresmittel südwestliche Wind vor und daher ist bei den relativ hohen Schornsteinen der Industrieanlagen mit der größten mittleren Schadstoffbelastung einige Kilometer nordöstlich des emittierenden Schornsteines zu rechnen. Insbesondere bei den Feinstaubquellen gibt es jedoch auch sehr niedrige Quellen (z.b. Kohlelager), die in der unmittelbaren Umgebung die höchsten Luftschadstoffbelastungen verursachen können. Emissionen aus IVU-Anlagen Für das Erhebungsjahr 2001 sind erstmals Luftschadstoff-Emissionen und Abwasser-Emissionen für bestimmte besonders umweltrelevante Anlagenarten in ein gemeinsames Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) einzugeben. Bei den Luftschadstoffen werden in Deutschland die Daten aus der Emissionserklärung 2000 dafür verwendet. Für die Eingabe in das EPER sind in Berlin statt der 620 vorhandenen genehmigungsbedürftigen Anlagen nur 74 Anlagen betroffen, in denen Tätigkeiten stattfinden, die in Anhang I der EU- Richtlinie über Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU- Richtlinie 96/91/EG) definiert sind und Emissionen in die Luft emittiert werden (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Anzahl der genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin mit IVU-Tätigkeiten Anlagearten nach 4.BImSchV Anzahl der Anlagen Davon mit IVU-Tätigkeit Bedeutung Gruppe01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 243 37 Gruppe02 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 60 0 Gruppe03 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 53 14 Gruppe04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraff. u. Weiterverarb. 28 3 Gruppe05 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen 13 2 Gruppe06 Holz, Zellstoff 2 1 Gruppe07 Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel 76 5 Gruppe08 Verwertung und Beseitigung von Reststoffen 71 12 Gruppe09 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen 57 0 Gruppe10 Sonstiges 17 0 620 74 In der Abbildung 13 ist dargestellt, in welchem Anteil die Emissionen dieser Anlagen mit IVU- Tätigkeiten bei den verschiedenen Stoffgruppen repräsentativ sind für die Gesamtemission aus allen genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Abb. 13: Anteil der IVU-Anlagen an Gesamtemission gen.bed. Anlagen 9000000 8000000 91% 7000000 kg/a 6000000 5000000 4000000 89% Auswurf alle Anlahen nur IVU-Anlagen Emi.-Anteil der IVU-Anlagen 3000000 2000000 67% 88% 1000000 57% 24% 30% 0 NOX (als NO2) SOX (als SO2) OGD/VOC (Organische Gase und Dämpfe) CO NMVOC (Organische Gase und Dämpfe ohne Methan) Gesamtstaub Feinstaub (PM10- Abschätzung) Bei den Stoffen Stickoxide, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid liegt der Anteil aus den IVU- Anlagen bei etwa 90% der Gesamtemission, so dass diese besonders umweltrelevanten Anlagen bei diesen Stoffen repräsentativ für die Gesamtemissionen sind. Dies ist bei den organischen Gasen und insbesondere bei den Feinstäuben nicht in diesem Maße der Fall. Bei der Gruppe 1 der Feuerungsanlagen erreichen die IVU-Anlagen auch beim Staub und bei den organischen Verbindungen noch einen Anteil von etwa 90%, aber bei der Gruppe02 der Baustoffanlagen gibt es gar keine IVU-Anlagen (siehe Tabelle 4), aber es gibt relativ hohe Staubemissionen (siehe Abb. 3). Das gleiche gilt für die Gruppe09 der Lageranlagen.

Abb. 14: Zukünftige Emissionen in Berlin 25000 20000 Emissionen in t/a 15000 10000 org. Gase Staub CO NOx SO2 5000 0 2000 2005 2010 2015 Bei den organischen Gasen ist besonders auffällig, dass in der Gruppe05 Anlagen zur Nahrungsund Genussmittelproduktion die einen großen Anteil an der Gesamtemission haben nur ein geringer Teil der Anlagen die Kriterien der IVU-Richtlinie erfüllen (siehe Tabelle 4) und diese Anlagen nur ca. 30 % zur Emission organischer Gase aus Anlagen der Gruppe05 beitragen (siehe Abb. 3). Zukünftige Entwicklung der Emissionen Die im Jahre 2002 novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sieht für die Emissionen neuer genehmigungsbedürftiger Industrieanlagen strengere Grenzen für die einzelnen Luftschadstoffe vor, insbesondere für Schwefeldioxid, Stickoxide, Staub und organische Gase. Diese strengeren Grenzwerte müssen spätestens ab 2010 auch für bestehende Anlagen eingehalten werden. Es ist daher in den kommenden Jahren mit einer kontinuierlichen Abnahme der Emissionen aus diesen Anlagen zu rechnen (siehe Abb. 14). Handlungsbedarf Trotz des langsamen Rückgangs der kritischen Schadstoffemissionen aus den genehmigungsbedürftigen Anlagen in den vergangenen und voraussichtlich in den kommenden Jahren ist insbesondere bei niedrigen Feinstaubquellen nicht auszuschließen, dass Sie in benachbarten Straßenschluchten von Hauptverkehrsstraßen oder Wohngebieten in erhöhtem Maße zur räumlich begrenzten Überschreitung der ab 2005 einzuhaltenden PM10-Grenzwerte beitragen. Dies will die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammen mit der BEWAG an einem Kohlelager messtechnisch untersuchen. Bei der Überprüfung bestehender Anlagen nach Einhaltung der Emissionsbedingungen der neuen TA-Luft sollte besonders darauf geachtet werden, dass alle vertretbaren Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubemission realisiert werden.