Bejagungskonzept zur Einhaltung einer weidgerechten Jagdausübung bei der Umsetzung des Erlasses vom 4. Januar 2018:

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Transkript:

LANUV/Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung Bejagungskonzept zur Einhaltung einer weidgerechten Jagdausübung bei der Umsetzung des Erlasses vom 4. Januar 2018: Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Mit dem Erlass Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurden die Unteren Jagdbehörden aufgefordert, die Schonzeit für Schwarzwild mit Ausnahme von führenden Bachen, deren Frischlinge noch tatsächlich der Führung bedürfen, aufzuheben. Jägerinnen und Jäger im achten Lebensjahrzehnt kennen dies noch aus eigener Erfahrung. Die Jagdzeitenregelung entspricht den Jagdzeiten, wie sie in NRW bis in die 1960er Jahre gegolten haben. Das Schwarzwild war und ist die einzige große Schalenwildart ohne einen behördlichen Abschussplan, d.h. mit maximaler Freiheit bei der Jagdausübung. Dies bedeutet eine besonders hohe Verantwortung. Dass die Begrenzung der Schwarzwildbestände trotz großer Freiheit schwierig war und ist, macht einen Blick auf die Ursachen des Bestandsanstiegs erforderlich. Diese geben auch klare Hinweise auf Lösungsmöglichkeiten. Dabei ist jede Gruppe gut beraten, ihren Teil zur Lösung des Problems beizutragen! Das wirtschaftliche Risiko durch die ASP ist erheblich. Zum Glück ist die ASP keine Zoonose, d.h. für den Menschen ungefährlich. Von daher ist die weidgerechte Jagdausübung auch zur Reduktion selbstverständlich. Es gilt, den Erlass so fundiert umzusetzen, dass dadurch die Bestände tatsächlich reduziert werden und nicht durch eine unzureichende Bejagung und soziale Desorganisation das Gegenteil provoziert wird. Ursachen für den Bestandsanstieg und Aufgaben für alle Beteiligten: 1. Klimawandel Das Schwarzwild profitiert eindeutig vom Klimawandel (1). Der Beginn der Vegetationsperiode hat sich deutlich nach vorne verlagert dies hat zu einer erheblichen Steigerung des Zuwachses von Schwarzwild geführt. 2. Zunehmende Intensivierung in der Landwirtschaft Die Zunahme energiereicher und großwüchsiger Feldfrüchte und damit eine hohe Felddeckung im Sommer begünstigen die Verbreitung des Schwarzwildes in ehemals reine Niederwildgebiete. Dass das Zusammenfallen von Schweinehaltung und die Konzentration von Biogasanlagen unter dem Aspekt der Seuchenprophylaxe äußerst problematisch sind, wurde von der FJW bereits vor knapp 10 Jahren deutlich herausgestellt (2).

3. Lösungen vor Ort müssen von den unmittelbar Beteiligten, d.h. Landwirten, Jagdgenossenschaft und Jagdausübungsberechtigten gefunden werden. Vereinbarungen zwischen den Verbänden sind hier ein erster Schritt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen ihren Beitrag zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur leisten. Schuss-Schneisen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen praxisgerecht sein. Die Landwirtschaft muss darauf achten, dass hohe Felddeckung nicht unmittelbar bis zum Waldrand oder Schweinestall reicht. Ein Problem ist der Gülleferntransport, der trotz Hygienisierung ein Hygienerisiko darstellt. 4. Das Paradoxon, dass es einerseits Schwierigkeiten bei der Vermarktung einheimischen Wildes gibt und andererseits Großhändler und Discounter Wild aus dem Ausland beziehen, muss aufgelöst werden. Nachhaltige Nutzung zählt zum Selbstverständnis der Jagd. Von daher wird die Überbrückung der Vermarktungslücke von Schwarzwild ausdrücklich befürwortet. Die angestrebte Kooperation von Fleischhandel, Landwirtschaft und Jagd zur Vermarktung von Schwarzwild ist ausdrücklich zu begrüßen. 5. Fütterungsmissbrauch Nach der DVO LJG-NRW müssen die Unteren Jagdbehörden eine Übersicht über die Kirrungen haben und diese auch nachvollziehen können. Das Thema Fütterungsmissbrauch ist in bestimmten Regionen nach wie vor aktuell. 6. Die Bejagung hat vielerorts mit der Bestandsentwicklung nicht Schritt gehalten. Hier liegen die Aufgaben für die Jagd. Umsetzung des Erlasses Aufgaben für die Jagd Dichte des Schwarzwildes in Nordrhein-Westfalen: Die Streckendichte 2016/17 (erlegtes Schwarzwild je 100 ha Jagdfläche) ist in der Karte dargestellt. Vom Schwarzwildbestand im Sommer müssen jeweils mindestens zwei Drittel erlegt werden um wieder auf den Grundbestand zu kommen, so dass der Bestand nicht wächst. Streckendichten unter 1 (also einem) erlegten Wildschwein je 100 ha signalisieren eine eher entspannte Situation - von örtlichen Konzentrationen abgesehen. Gelb markiert sind Dichten zwischen 1 und 2, die den Warnbereich angeben: Die Risikozonen sind orange und rot markiert. Unter dem Aspekt der ASP-Prophylaxe ist hier in der Fläche eine deutliche Absenkung notwendig. Besonders problematisch sind Verdichtungen im Ballungsraum, wie zum Beispiel in Bottrop. Konzentrationen in Ballungsräumen unterstreichen, dass die Sicherung der Autobahnen notwendig ist, um Ansteckungen durch weggeworfene Lebensmittel zu vermeiden.

Weidgerechte Bejagung bedeutet Bejagung unter Berücksichtigung des Tierschutzes, des Lebensraumes, der Wildschadenverhütung und der Seuchenprophylaxe sowie der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Gerade für das Schwarzwild gilt, dass revierübergreifende und aufeinander abgestimmte Konzeptionen der Schlüssel zum Erfolg sind. Hierzu haben die FJW und das Projekt Beratender Berufsjäger wiederholt berichtet und in der Praxis beraten. Insgesamt soll sich die Bejagung an folgenden Kriterien orientieren: 1. Der Schwarzwildbestand ist deutlich zu verringern: In den Regionen, die in der Karte orange oder rot gekennzeichnet sind, muss dies auf der gesamten Fläche erfolgen. In den anderen Gebieten geht es darum, örtliche Verdichtungen zu reduzieren. 2 Auch in der Reduktionsphase gilt des Jägers höchstes Gebot Was du nicht kennst, das schieße nicht tot. Ansprechen ist in jedem Fall vor dem Schuss notwendig, das Schießen möglicherweise führender Bachen in hoher Vegetationsstruktur, in denen Frischlinge nicht zu erkennen sind, ist mit Tierschutz und Weidgerechtigkeit nicht vereinbar. Die Erlegung erfolgt stets von Klein nach Groß und Jung vor Alt! 3. Frischlinge sind ganzjährig intensiv zu bejagen gewissermaßen als wolle man sie ausrotten. Frischlinge müssen unabhängig von ihrer Verwertbarkeit bejagt werden. Allerdings lassen sich mit Geschick auch kleine Frischlinge durchaus verwerten. Hier sei noch einmal an die Möglichkeit der kleinen Kugel ( E 100 > 1.000J) erinnert.nicht führende! Überläufer werden ganzjährig bejagt. Bei der Einzeljagd werden ab

November aus größeren Rotten nachrangige Bachen erlegt, wenn die Frischlinge groß genug sind. Die Leitbache wird stets geschont. Eine intakte Sozialstruktur ist Grundlage zur Konstanz in der Raumnutzung. Diese reduziert auch das Infektionsrisiko. 4. Auf Revierebene oder auch Hegeringebene werden konkrete Zielsetzungen für die Höhe des Abschusses vereinbart. Dieses Element hatte sich bereits bei der Bekämpfung der ESP bewährt. Dabei ist auch auf die Streckenstruktur zu achten, ein ausreichend hoher Frischlingsanteil ist und bleibt notwendig. 5. Vorgaben bei der Freigabe orientieren sich ausschließlich am Tierschutz und der örtlichen Situation. Darüber hinausgehende Gewichts- und Altersvorgaben erschweren den erforderlichen Reduktionsabschuss und müssen unterbleiben. 6. Die Bejagung von Schwarzwild muss unter Berücksichtigung aller im Revier vorkommenden Wildarten erfolgen. Ein Bejagungskalender, der alle Wildarten berücksichtigt, ist Pflicht. Drückjagden außerhalb der bisherigen regulären Jagdzeiten sind mit der Weidgerechtigkeit nicht vereinbar. Intervalljagd und Schwerpunktbejagung sind zu kombinieren. Im Sommer liegt der Bejagungsschwerpunkt im Feld bei gleichzeitiger Zurückhaltung im Wald um die Wildschadensituation zu entschärfen. 7. Revierübergreifende, großräumige Ansitzdrückjagden sind effektiv und dort, wo es noch nicht bereits erfolgt ist, zu intensivieren. Die Kreise sind gehalten, dies durch eine kostengünstige Genehmigungs- und Beschilderungspraxis zu fördern. Angesichts der drohenden ASP-Gefahr ist an einem Jagdtag auch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße zumutbar. (Im Vergleich zu den regelmäßigen Staus auf den Autobahnen ist diese Beeinträchtigung relativ gering!) Für Bewegungsjagden kommen nur die bisher üblichen Jagdzeiten in Frage. Selbstverständlich kommen Gesellschaftsjagden in der Vegetationsperiode aus Tierschutzgründen und auch der Unfallverhütung nicht in Frage. Ab Januar werden keine Hunde mehr eingesetzt, um führende Bachen nicht zu erlegen, die ihre Frischlinge zurückgelassen haben. Für revierübergreifende Jagden gilt: - Gleicher Zeitpunkt zu Treffpunkt, Beginn und Ende der Jagd - Abgestimmter Hundeeinsatz (keine Hunde, die in ASP-Gebieten gejagt haben) - Gleiche Freigabe für alle Reviere - Abgestimmter Treibereinsatz - An den Reviergrenzen abgestimmte Schützenstände - Gemeinsame Vermarktung der Strecke - Gemeinsames Einholen der Genehmigungen, z.b. zur Straßensicherung 8. Bei guter Mondhelligkeit und bei Schneelage bieten sich gemeinsame Ansitze auf das Schwarzwild an. 9. Bei Baummast lohnt sich der Ansitz in den Waldbeständen. Hier wird auf Kirrung verzichtet. 10. Die Beteiligung revierloser Jägerinnen und Jäger sichert die notwendigen Personalressourcen. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit der größten Differenz zwischen der Anzahl der Reviere und den Jägerinnen und Jägern. Selbstverständlich müssen neue Jägerinnen und Jäger auch eingewiesen werden. 11. Der künstliche Fütterungseintrag ist zu minimieren. Einhalten der Fütterungsverordnung ist Pflicht. Die Menge des Kirrmittels muss in jedem Fall unter einem halben Liter liegen und in einer Linie ausgebracht werden, so dass die Sauen nebeneinander stehen und nicht hintereinander.

12. Der Erlass der Trichinengebühr für Frischlinge und die Unterstützung der Vermarktung gehen in die richtige Richtung. Tierseuchenprophylaxe erfordert Achtsamkeit im Revier: Von jedem krank erlegten Stück und von jedem Stück Fallwild sind Blutproben zur Untersuchung zu entnehmen. Bei Verdacht auf Schweinepest, d.h. Schwarzwild, dass offensichtlich an Stellen eingeht, an denen es Kühlung suchte, und bei allen sonstigen Totfunden im Revier, und bei Auffälligkeiten beim Aufbrechen ist unmittelbar das Veterinäramt zu informieren, das dann auch über die Bergung des Wildes entscheidet. Die Beiträge der FJW und auch die des Projektes Beratender Berufsjäger (WM Peter Markett) stehen auf der Homepage Forschungsstelle. Literaturhinweise (1) BREYER, PH., GEHRMANN, J., GROTHUES, E., HÄDICKE, A., HÖKE, S., KÖNIG, H., LUTZ, W., MICHELS, C., MÜLLER, N., PETRAK, M., SEIDENSTÜCKER, CH., WERKING-RADTKE, J., STEMPELMANN, I., ZIEGLER, CH., 2016: Fachredaktion: Dr. Nicole Müller, Christina Seidenstücker (LANUV): Klimawandel und Klimafolgen in Nordrhein-Westfalen, Ergebnisse aus den Monitoringprogrammen 2016, LANUV-Fachbericht 74, Recklinghausen (2) PETRAK, M., LUTZ, W., FRIELINGSDORF, F. REICHELT, B., 2009: Wildschweinbestände mit Zukunft. Katalog zur Ausstellung anlässlich der 29. Internationalen Messe für Jagd und Angelfischerei Jagd und Hund 2010 in Dortmund. Vollständig neu bearbeitete Ausgabe des LÖBF-Kataloges aus dem Jahr 2002