Merkblatt zur Brandverhütung und der Ermöglichung schneller Hilfsmaßnahmen auf dem Zwiebelmarkt

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Transkript:

Merkblatt zur Brandverhütung und der Ermöglichung schneller Hilfsmaßnahmen auf dem Zwiebelmarkt Aus Fehlern der Vergangenheit hat man gelernt, dass gewisse Regeln bei einer Veranstaltung wie dem Zwiebelmarkt eingehalten werden müssen. Immer wieder zeigen Unglücksfälle bei Märkten dieser Größenordnung die Problematik des Gefahrenmixes einer solchen Veranstaltung deutlich auf. Als Grundsatz muss auch auf dem Zwiebelmarkt gelten, dass alle Stände und Zelte so beschaffen und betrieben werden müssen, dass kein Schaden für andere Personen entstehen kann. Sollte trotz aller Vorsicht doch ein Unfall geschehen, muss gewährleistet sein, dass sich der Schaden nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Dies ist eigentlich schon alles, was beim Marktbetrieb beachtet werden muss. Auf der organisatorischen und technischen Seite bedeutet dies konkret: Alle betriebenen Geräte müssen in einwandfreiem Funktionszustand sein. Die Vergangenheit hat im Brandschutz immer wieder gezeigt, dass häufig Flickwerk Brände oder Brandkatastrophen ausgelöst haben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kabeltrommeln unbedingt komplett abzuwickeln sind, um eine unzulässige Erwärmung und daraus resultierende Brandgefahr zu vermeiden. Kabel dürfen nicht geknickt oder gequetscht werden. Also keine Leitungen durch Türen oder Klappläden führen, bzw. überfahren. 1

Die Elektroinstallation der Verkaufsstände sollte durch entsprechende Elektrofachkräfte errichtet werden. In jedem Verein gibt es sicherlich ein solches Mitglied, das gerne hilft und die Gefahren abschätzen kann. Oft sind Verlängerungsleitungen zu schwach dimensioniert und erwärmen sich daher unzulässig. Die Bediener von Wärme- und speziell Gasgeräten, müssen vor Inbetriebnahme in die Bedienung eingewiesen werden. Gasflaschen müssen frei zugänglich sein, um sie im Notfall schnell zudrehen zu können. Bitte keine Gegenstände und Abfälle um die Gasflaschen anhäufen! Auch bei Gasleitungen gilt natürlich das gleiche wie bei Elektroleitungen: Nicht knicken und auf vorhandene Quetschstellen sowie auf sorgfältige Verlegung achten. Es sollten nicht mehr Gasflaschen am Marktstand vorhanden sein, als unbedingt benötigt werden. Bei nicht benötigten Gasflaschen (auch beim Transport) muss das Ventil unbedingt gegen Beschädigung oder Abriss mit der Schutzkappe gesichert werden. Druckgasflaschen der Getränke-Zapfanlagen müssen gegen Umfallen gesichert werden (dies ist bei der Marktbegehung am Freitagnachmittag vor Eröffnung, immer wieder ein häufiger Mangelpunkt). Gefährliche Geräte wie Grillgeräte oder Friteusen dürfen nicht in Besuchernähe stehen (Gefahr der Fettexplosion bei z.b. eventuell umfallenden Getränken). Dekorationen müssen schwer entflammbar sein. Machen Sie an einem kleinen Stück einen Test mit dem Feuerzeug. Nach Wegnahme der Flamme muss das Material von alleine erlöschen! 2

Aschenbecherreste müssen zur Beseitigung in feuerfeste Behältnisse geschüttet und dürfen nicht zu normalen Abfällen geleert werden. Zigarettenkippen können bis zu 24 Stunden! später noch Brände auslösen. Abfälle sind regelmäßig zu entsorgen und nicht an den Marktständen zu lagern. Bei solchen Lagerstätten besteht immer die Gefahr der böswilligen Brandstiftung. Fluchtwege des Marktes, die Ein- und Ausgänge der Stände und Zelte dürfen auch kurzfristig nicht ganz oder teilweise zugestellt werden. Fluchtwege sind übrigens auch die Angriffswege der Feuerwehr und die des Rettungsdienstes. Aufstellflächen für die Feuerwehr, so z.b. in der Hofmannstraße, Friedrich-Ebert-Straße und auf der Wilhelm-Leuschner-Straße sind unbedingt komplett freizuhalten, da diese Flächen von der Feuerwehr im Einsatzfall dringend und schnell in ihrer gesamten Breite und Länge benötigt werden. Das Ordnungsamt wird in diesen Bereichen Kontrollen durchführen. Jeder Stand muss einen Pulverfeuerlöscher (6 kg) oder ein Schaumlöscher (6 l) vorhalten. Eine Löschdecke ist nicht mehr verpflichtend erforderlich. Für Gas-Grill-Geräte oder Fritteusen ist ein Fettbrandlöscher (6 l) vorhanden. Jeder Feuerlöscher muss eine gültige Prüfplakette aufweisen (gültig 2 Jahre nach letzter Prüfung). Für den Fall der Fälle muss das Standpersonal über den Lagerort des Feuerlöschers, der Löschdecke und eines Verbandkastens informiert sein. Ein Hinweisschild ist gut sichtbar anzubringen. Es ist zu wünschen, dass sich das Standpersonal vor Dienstantritt kurz mit dem Gebrauch der o.g. Hilfsmittel vertraut macht. 3

Wenn es zu einem Brandfall kommt, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu verständigen. Wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist, beginnen Sie mit der Brandbekämpfung oder helfen Sie mit, den Brandort von Besuchern zu räumen. Ein Notruf muss folgende Informationen enthalten: WO ist das Ereignis? WAS ist passiert? WIEVIELE Verletzte gibt es? WER ruft an? WARTEN bis die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet! Zu dem Punkt: WO ist das Ereignis?, ist es wichtig, dass Sie Ihren Vereinsnamen oder die Standnummer nennen. Wegen der problematischen Anfahrtswege ist die allgemeine Bezeichnung Zwiebelmarkt für die Feuerwehr nicht ausreichend. Bei Brandausweitung oder fehlgeschlagener Brandbekämpfung sind die Betreiber der Nachbarstände oder -zelte unbedingt über den Brand zu informieren. Helfen Sie hilfsbedürftigen Personen, sich in Sicherheit zu bringen. Bei Brandverletzungen, auch bei kleineren, müssen die Verbrennungen unbedingt gekühlt (fließendes kaltes Wasser) und der Sanitätsdienst verständigt werden. Über jeden Brandfall ist die Marktleitung in Kenntnis zu setzen, auch wenn die Feuerwehr nicht eingreifen musste. Die Feuerwehr Griesheim wünscht allen Teilnehmern und ihren Gästen einen schönen, erfolgreichen und unfallfreien Zwiebelmarkt 2017. Bert Hentzler Stadtbrandinspektor 4

Adressen von Firmen mit Brandschutzartikeln, die auch die Feuerwehr Griesheim beliefern: Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH Kalterer Straße 21 64646 Heppenheim Telefon: 06252 / 59 46 35-0 Sitec GmbH Sicherheitstechnik für Atem.- und Brandschutz Philipp-Krämer-Ring 14 67098 Bad Dürkheim Telefon: 06322 / 98 95 48 Brandschutzservice Neubecker GmbH Friedensstraße 38 64653 Lorsch Telefon: 06251 / 59 730 Eine Anfrage bei einer Firma für Feuerwehrbedarf ergab, dass der Preis (je nach Größe, Art und Ausführung) pro Löschdecke zwischen 30,- und 50,- Euro liegt. Bert Hentzler Stadtbrandinspektor 5