Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume

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Transkript:

Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Das vorliegende Reglement ordnet die Benützung folgender Räumlichkeiten der Kirchgemeinde: Kirche Hemberg Kirche St.Peterzell inkl. Kirchenplatz Kirchgemeindehaus Hemberg Kirchgemeindesaal St.Peterzell Jugendhüsli St.Peterzell 1.2 Zweck Kirchgemeindehaus und Kirchgemeindesaal sollen der Pflege und Förderung des kirchlichen Lebens dienen. Im Besonderen soll das Kirchgemeindehaus zudem die kulturellen und sozialen Bestrebungen für die Bevölkerung der Gemeinde Hemberg unterstützen. Gleiches gilt für den Kirchgemeindesaal und das Dorf St.Peterzell. Die Kirchen dienen primär gottesdienstlichen Anlässen. Ihre Nutzung für Konzerte, ausnahmsweise auch für andere Anlässe, ist möglich. 2. Vermietungen 2.1 Kostenpflicht Die Räumlichkeiten werden grundsätzlich gegen Verrechnung zur Verfügung gestellt. Keine Miete wird erhoben für Veranstaltungen und Proben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Aufführungen ohne Eintritt in der Kirche oder im Kirchgemeindehaus stehen. Ebenso kostenfrei sind gemeinnützige Vereine und Organisationen für nicht gewinnorientierte Eigenveranstaltungen gemäss Liste in Anhang 1. 2.2. Preiskategorien Die Vermietung erfolgt gemäss Liste in Anhang 2 abgestuft nach gemeinnützigem Charakter und wirtschaftlichem Gesichtspunkt. Für die Kirchen gelten die Kategorien gemäss Anhang 3 1

2.3. Preisansätze pro Tag / Anlass Die Preise richten sich nach der Grösse der Räume: siehe Anhang 2 Mögliche Zusatzleistungen: Benützung Office/Küche inkl. Geräte + Küchenwäsche Benützung / Miete audiovisueller Geräte Miete von Geschirr Zusätzlicher Reinigungsaufwand wird, wenn nicht vom Mieter geleistet, separat in Rechnung gestellt. Für die Kirchen gilt die Preisliste in Anhang 3 3. Administration 3.1 Reservationen Anfragen für Vermietungen sind zu richten an: für Kirchen: Pfarramt Hemberg bzw. St.Peterzell (mit Angabe der vorgesehenen Pfarrpersonen und Organist/inn/en) für übrige Räume: örtliche Hauswart-/Mesmerperson Das Sekretariat der Kirchgemeinde führt einen zentralen Reservationsplan. Die Kirchenvorsteherschaft entscheidet abschliessend über Anfragen und Gesuche. 3.2 Mietvertrag Für sämtliche Veranstaltungen, für welche eine Benützungsgebühr erhoben wird, wird ein schriftlicher Mietvertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen. Die Benützer bezeichnen eine verantwortliche Person, welche für die Einhaltung der Hausordnung sorgt und die Benützergruppe gegenüber der Kirchgemeinde vertritt. Für jede Reservation ist pro Vertragsabschluss eine Bearbeitungsgebühr geschuldet, die bei Nichtbenutzung in Rechnung gestellt wird. Die Kirchenvorsteherschaft kann eine Kaution erheben. 3.3 Inkasso Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach dem Anlass durch den Kassier der Kirchgemeinde. Ausnahmsweise kann eine Anzahlung eingefordert werden. 3.4 Rücktritt von Terminen Kann ein reservierter Termin durch einen Veranstalter nicht eingehalten werden, hat er dies der Reservationsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Kirchenvorsteherschaft entscheidet über allfällige Storno-Gebühren. Wenn es die Interessen der Kirchgemeinde erfordern, kann die Bewilligung jederzeit teilweise oder ganz zurückgezogen werden. 4. Benutzungsbestimmungen 4.1 Übernahme und Rückgabe Die zuständige Hauswart-/Mesmerperson leitet in der Regel die Übernahme und die Rückgabe der vom Veranstalter gemieteten Räumlichkeiten. Die Räume sind besenrein abzugeben, Office und Küche samt Geschirr sauber, Abfall weggeräumt. Die Küchenwäsche wird von der Vermieterin gewaschen. Der Kirchenvorsteherschaft steht das Recht zu, allfällige zurückgelassene Gegenstände nach erfolgloser Aufforderung auf 2

Kosten des Veranstalters selber zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. In speziellen Fällen kann ein Schlüssel abgegeben werden, der nach Ende der Veranstaltung zurückgegeben werden muss. 4.2 Aufsicht Die Aufsicht über die Benützung der Räumlichkeiten und die Verantwortung für das Inventar mitsamt den technischen Einrichtungen obliegt der zuständigen Hauswart- /Mesmerperson. 4.3 Konsumation Es wird empfohlen, das örtliche Gewerbe zu berücksichtigen. 4.4 Spezialbewilligungen Alle erforderlichen behördlichen oder anderweitigen Bewilligungen für die Durchführung von Anlässen sind durch den Veranstalter einzuholen. Die Verantwortung hinsichtlich allfälliger Aufführungsrechte liegt ausschliesslich beim Veranstalter. Die Kosten solcher Bewilligungen gehen zulasten des Veranstalters. 4.5 Hauswache Die Kirchenvorsteherschaft und die zuständige Hauswart-/Mesmerperson haben das Recht, die Veranstalter in besonderen Fällen zu verpflichten, für die entsprechende Veranstaltung eine Hauswache (uniformierte und ausgebildete Sicherheitsdienste, Feuerwehr) zuzuziehen. Die dadurch entstehenden Kosten hat ebenfalls der Veranstalter zu tragen. 4.6 Feuerpolizeiliche Vorschriften Den Anordnungen und Verfügungen der Feuerpolizei ist strikt Folge zu leisten: a) Das Rauchen ist in allen kirchlichen Räumen verboten. b) Alle als Notausgänge bezeichneten Fluchtwege (Türen, Gänge und Treppen) sind jederzeit frei zu halten. c) Insbesondere die beiden Brandschutztore EG/OG im Kirchgemeindehaus Hemberg sind zwingend frei zu halten. 4.7 Dekoration/Blumenschmuck Befestigungen dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Hauswart-/Mesmerperson angebracht werden. Alles Befestigungsmaterial ist nach Gebrauch mit der nötigen Sorgfalt vollumfänglich zu entfernen. Für den Blumenschmuck in der Kirche ist der Benützer oder Veranstalter selber verantwortlich. 4.8 Bedienung der technischen Einrichtungen Elektrische Anlagen, Apparate sowie Beleuchtungseinrichtungen dürfen nur nach Instruktion der zuständigen Hauswart-/Mesmerperson bedient werden. 4.9 Besondere Weisungen für Jugendhüsli St.Peterzell Hausordnung siehe Anhang 4 4.10 Reinigung Der Veranstalter muss Vorkehrungen treffen, wenn eine starke Strapazierung der Böden zu erwarten ist (Viehschau, Feuerwehr und dergleichen). Bei übermässiger Verschmutzung muss der Veranstalter die Zusatzkosten übernehmen. 3

4.11 Zutrittsrecht Der zuständigen Hauswart-/Mesmerperson und der Kirchenvorsteherschaft ist zu allen Veranstaltungen freier Zutritt zu gewähren. 4.12 Hausverbot Gruppen oder Einzelpersonen, welche in schwerer Weise gegen die Bestimmungen dieses Reglements verstossen oder den geordneten Betrieb stören, kann die Kirchenvorsteherschaft den Zutritt zu den kirchlichen Räumen untersagen. 4.13 Haftung für Schäden Der Mieter haftet für allfällige Schäden und Verlust, die er an Gebäude, Mobiliar und Anlagen verursacht Für Personen und Sachschäden, die Benützern oder Besuchern erwachsen können, lehnt die Kirchgemeinde jede Haftung ab. 4.14 Beschwerden Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der zuständigen Hauswart-/Mesmerperson und dem Veranstalter entscheidet die Kirchenvorsteherschaft abschliessend. 5. Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt am 1.Januar 2014 in Kraft und ersetzt sämtliche diesbezüglichen Reglemente der früheren Kirchgemeinden Hemberg und St.Peterzell. Beschlossen von der Kirchenvorsteherschaft der Evang.-ref.Kirchgemeinde Oberer Necker am 12.Dezember 2013. Geändert von der Kirchenvorsteherschaft der Evang.-ref.Kirchgemeinde Oberer Necker am 20.Februar 2014. Geändert von der Kirchenvorsteherschaft der Evang.-ref.Kirchgemeinde Oberer Necker am 13.Nov. und 11.Dez. 2014 (Anhang 1). Geändert von der Kirchenvorsteherschaft der Evang.-ref.Kirchgemeinde Oberer Necker am 21.Jan. 2016 (Anhang 2). 4

Evang.-reformierte Kirchgemeinde Oberer Necker Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume Anhang 1 Kostenfreie Benützung für nicht gewinnorientierte Eigenveranstaltungen durch gemeinnützige Vereine und Organisationen und Privatpersonen Kirchgemeindehaus Hemberg: Frauenverein Hemberg Mütter/Chrabbeltreff Mütter- und Väterberatung Kirchgemeindesaal St.Peterzell: Schulgemeinde Oberes Neckertal: Bürgerversammlungen Politische Gemeinde Neckertal: Bürgerversammlungen Kirchliche Vereine und Gruppen Kirchen Hemberg und St.Peterzell Für Mitglieder der Evang.-ref. Kirchgemeinde Oberer Necker: Hochzeiten, Abdankungen sowie Taufen ausserhalb der Sonntagsgottesdienste (nach Genehmigung durch Kivo) Proben von Mitwirkenden an Anlässen der Kirchgemeinde Kirche Hemberg: Konzerte auf dem Hemberg (gemäss Vereinbarung mit der Gemeinde Hemberg) Kirche Hemberg: Bürgerversammlungen Kirche St.Peterzell: Jahreskonzert der Regionalen Jugendmusik St.Peterzell 5

Evang.-reformierte Kirchgemeinde Oberer Necker Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume Anhang 2 Gebühren für die Säle der Kirchgemeinde Preiskategorien Kategorie A Anlässe rein kommerzieller Art, wie Verkaufsveranstaltungen, Kurse, kommerzielle Konzerte. Kategorie B Anlässe von Organisationen, Vereinen, Schulen oder Gruppen, mit Eintritt oder mit Kollekte ohne karitativen Zweck. Kategorie C Anlässe wie Hauptversammlungen, Jahrestagungen, Kongresse, Aufführungen ohne Eintritt von Organisationen, Vereinen, Gruppen und Schulen, sowie für Apéro und Feste von Privaten Kategorie D Kulturelle, gemeinnützige, erzieherische Anlässe von Vereinen, Schulen und Gruppen ohne Eintritt oder Kollekte; Proben von einheimischen Vereinen, Benefizveranstaltungen Kategorie E Regelmäßige, langfristige und spezielle Vermietungen aufgrund besonderer Verträge und Vereinbarungen nach Beschlüssen der Kirchenvorsteherschaft. Preise pro Tag und Anlass (in CHF) Kirchgemeindehaus Hemberg Kat.A Kat.B Kat.C Kat.D Kat.E Kirchgemeindesaal Säntis 120 P 300 200 150 nach Aufwand Churfirstenstöbli 25 P 80 50 35 nach Aufwand gemäss spez. Vertrag Speerstöbli 20 P 80 50 35 nach Aufwand Churfirsten/Speer (beide) 50 P 160 100 70 nach Aufwand Foyer (allein), Gartenterrasse je 50 50 50 nach Aufwand Bearbeitungsgebühr pro Vertrag Saal OG (Säntis) CHF 50 Säle EG, Foyer je CHF 20 Zusatzleistungen Office inkl. Geräte Deckenbeamer (Säntis) CHF 100 CHF 100 pro Anlass und Tag Geschirrvermietung ausserhalb pro Anlass und Tag CHF 1 pro Gedeck 6

Zusatzreinigung CHF 40 pro h Kirchgemeindesaal St.Peterzell Kat.A Kat.B Kat.C Kat.D Kat.E Saal 100 P 250 170 100 nach Aufwand Saal für Stehapéro 125 P 50 50 gemäss spez. Vertrag WC Anlage (allein) 50 50 50 nach Aufwand Bearbeitungsgebühr pro Vertrag CHF 40 Zusatzleistungen Office inkl. Geräte CHF 50 pro Anlass und Tag Beamer CHF 20 E-Piano CHF 40 (CHF 20 ohne Aktivlautsprecher) Geschirrvermietung ausserhalb pro Anlass und Tag CHF 1 pro Gedeck Zusatzreinigung CHF 40 pro h Jugendhüsli St.Peterzell Kat.A Kat.B Kat.C Kat.D Kat.E Saal 30 P 100 50 25 nach Aufwand Untergeschoss 30 P 25 nach Aufwand Beide Räume zusammen 40 nach Aufwand gemäss spez. Vertrag Bearbeitungsgebühr pro Vertrag CHF 20 Zusatzleistungen Office inkl. Geräte Zusatzreinigung CHF 20 pro Anlass und Tag CHF 40 pro h 7

Evang.-reformierte Kirchgemeinde Oberer Necker Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume Anhang 3 Gebühren für die Kirchen Hemberg und St.Peterzell Preiskategorien Kategorie A keine Anlässe rein kommerzieller Art) Kategorie B Gottesdienste (Hochzeit, Trauerfeier u.a.) für Nichtmitglieder der Evangelischen Kirche oder einer christlichen Gemeinde im Gebiet der Ev.-ref. Kirchgemeinde Oberer Necker Konzerte (nur in Ausnahmefällen andere Anlässe) von Organisationen, Vereinen, Schulen oder Gruppen, mit Eintritt oder mit Kollekte ohne karitativen Zweck. Kategorie C Gottesdienste für Personen und Gruppen christlicher Gemeinden im Gebiet der Kirchgemeinde sowie von auswärtigen Angehörigen der evangelischen Kirche, (nur in Ausnahmefällen: Anlässe wie Hauptversammlungen, Jahrestagungen, Kongresse, Aufführungen ohne Eintritt von Organisationen, Vereinen, Gruppen und Schulen) Kategorie D Private Gottesdienstfeiern von Mitgliedern der Ev.ref.Kirchgemeinde Oberer Necker (nur in Ausnahmefällen: Kulturelle, gemeinnützige, erzieherische Anlässe von Vereinen, Schulen und Gruppen ohne Eintritt oder Kollekte), Benefizveranstaltungen Kategorie E Regelmäßige, langfristige und spezielle Vermietungen aufgrund besonderer Verträge und Vereinbarungen nach Beschlüssen der Kirchenvorsteherschaft. Preise pro Tag und Anlass (in CHF) Kat.A Kat.B Kat.C Kat.D Kat.E Kirche Hemberg 350 P 400 300 100 gemäss Kirche St.Peterzell 250 P 400 300 100 Kirchenplatz St.P. (für Apéro) 50 50 50 Bearbeitungsgebühr pro Vertrag CHF 20 spez. Vertrag 8

Zusatzleistungen Einsatz Pfarrperson nach Vereinbarung Orgelbenützung CHF 50 (inkl. 1 Probe) Organist/in CHF 100 300 (nach Vereinbarung) Beamer (St.Peterzell) CHF 20 E-Piano (St.Peterzell) CHF 40 (CHF 20 ohne Aktivlautsprecher) Zusatzreinigung CHF 40 pro h 9

Evang.-reformierte Kirchgemeinde Oberer Necker Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume Anhang 4 Hausordnung für das Jugendhüsli St.Peterzell Art. 1 Verantwortung Die Benützer bezeichnen eine verantwortliche Person, welche für die Einhaltung des Benützungsreglements sorgt und die Benützergruppe gegenüber der Kirchgemeinde vertritt. Art. 2 Lärm Musik ist auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Teilnehmer einer Veranstaltung sind zu Ruhe und Ordnung angehalten, damit seitens der Dorfbewohner keinerlei Reklamationen zu befürchten sind. Art. 3 Cheminée Das Cheminée darf nur mit dem vorrätigen Spezial-Cheminéeholz geheizt werden. Bei Beginn ist die Kaminklappe zu öffnen, nach erlöschen wieder zu schliessen. Keine Abfälle im Cheminée verbrennen. Kein Wasser zum Löschen der Glut verwenden. Asche liegen lassen, Schutzsteine um die Glut legen. Feuerstelle nie unbewacht lassen. Benützt das Cheminée als Stimmungsmacher und nicht als Spielzeug. Am Schluss der Veranstaltung ist die Jugendstube gut zu lüften. Art. 4 Haftung Die Benützer haften für Schäden, die sie an Gebäude, Mobiliar und Anlagen verursachen. Für Personen und Sachschäden, die Benützern oder Besuchern erwachsen können, lehnt die Kirchgemeinde jede Haftung ab. Art. 5 Rauchen / Alkohol In sämtlichen Räumen besteht Rauch- und Alkoholverbot 10