Berlin, 30. November 2017 Wirkungsweise einer CO 2 -Steuer im Strommarkt Ergebniszusammenfassung Bundesverband Erneuerbare Energie e.v. (BEE)
CO 2 -Bepreisung im Stromsektor Analyse CO 2 -Steuer / Zwischenergebnis (12.07.2017) EU ETS CO 2 -Steuer 2020 5 20 Höhere CO 2 -Steuer bei negativen Preisen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Gesamte CO 2 -Bepreisung in /Tonne Studie: Wirkungsweise einer CO 2 -Steuer (30.11.2017) 2020 20 Mindestpreis, EU ETS 10 CO 2 -Steuer Höhere CO2-Steuer bei negativen Preisen Download: www.bee-ev.de 2025 30 15 Höhere CO2-Steuer bei negativen Preisen Wirkungsweise einer CO 2 -Steuer im Strommarkt 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Gesamte CO 2 -Bepreisung in /Tonne Energy Brainpool 2
Ergebnisse der Studie auf einen Blick Nationale CO 2 -Steuer als Ergänzung zum EU ETS / Status-Quo Betrachtung Nationale CO 2 -Steuer als Ergänzung zum EU ETS mit Mindestpreisen Analyse: Was passiert, wenn heute eine CO 2 -Steuer von 20 /Tonne umgesetzt wird? Eine nationale 20 - CO 2 -Steuer funktioniert! - Klimaschutzziel 2020 wird erreicht - Strompreise auf heutigem Niveau - Marktwerte Erneuerbarer Energien steigen - Steueraufkommen: 3,9 Mrd. Herausforderungen: - Umgang mit Stromimporten - Umgang mit Emissionsverlagerung Status Quo - Szenario: BEE-Trend-Prognose - Klimaschutzziel 2020 wird erreicht - Stromaußenhandel ausgeglichen - Emissionsverlagerung deutlich reduziert im Vergleich zu nationaler CO 2 -Steuer (71 Mt 3 Mt) - Moderater Strompreisanstieg (34 /MWh 38 /MWh) - Marktwerte Erneuerbarer Energien steigen - Steueraufkommen zzgl. Einkünften aus Mindestpreisen im Emissionshandel Mehr Ambition beim EE-Ausbau: BEE-Zielszenario 3
Die CO 2 -Bepreisung wirkt: Deutliche Emissionsminderung Bereits niedrige CO 2 -Steuern führen zu hoher Emissionsminderung Die (relative) Wirkung nimmt mit steigender Steuerhöhe ab CO 2 -Steuer und Mindestpreis im EU ETS: weniger Emissionsverlagerung, aber auch weniger nationale Emissionsminderung 4
Die CO 2 -Bepreisung wirkt: Deutliche Emissionsminderung In allen Szenarien, auch dem mit nationaler CO 2 -Steuer gibt es zusätzliche Emissionseinsparungen auf europäischer Ebene ( Klimaschutzwirkung) Mindestpreise im EU ETS verringern den Emissionsverlagerungseffekt einer nationalen CO 2 -Steuer deutlich Eine CO 2 -Steuer kann Mindestpreise im EU ETS sinnvoll ergänzen 2020 20 /t CO2-Steuer (zzgl. EU ETS) 40 /t CO2-Steuer (zzgl. EU ETS) 10 /t CO2-Steuer 20 /t EUA-Mindestpreis CO 2 -Einsparung Deutschland 110 186 78 (-32)* CO 2 -Einsparung in der EU 39 78 75 (+36)* 2025 20 /t CO2-Steuer (zzgl. EU ETS) 40 /t CO2-Steuer (zzgl. EU ETS) 15 /t CO2-Steuer 30 /t EUA-Mindestpreis CO 2 -Einsparung Deutschland 64 160 90 (+26)* CO 2 -Einsparung in der EU 21 71 84 (-6)* *im Vergleich zu 20 -CO 2 -Steuer + EU ETS 5
Die CO 2 -Bepreisung wirkt: Klimaziele 2020 werden erreicht Ohne höhere CO 2 -Preise werden die Emissionsminderungsziele im Jahr 2020 deutlich verfehlt. Der Europäische Emissionshandel führt in der aktuellen Ausgestaltung nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele In allen untersuchten Szenarien (CO 2 -Steuer als Ergänzung zum EU ETS, ohne/mit Mindestpreisen) werden die Klimaziele 2020 erreicht Steigende CO 2 -Preise sind nötig um Klimaschutzerfolge dauerhaft zu sichern 6
Wirksame CO 2 -Preise stabilisieren Strompreise Die Einführung einer wirksamen CO 2 -Bepresisung erhöht das Preisniveau an der Strombörse moderat, was nicht nachteilig ist (z.b. sinkende EEG-Umlage) Bei Einführung einer CO 2 -Steuer von 20 /Tonne sinken die Strompreise im Jahr 2020 nicht weiter ( heutiges Preisniveau) Die Industrie kam in der Vergangenheit mit diesem Strompreisniveau zurecht EPEX Day-Ahead, Baseload 2011 Aktueller durchschnittlicher Börsenpreis: 34,29 /MWh (erstes Halbjahr 2017) 2012 2013 2014 2015 7
CO 2 -Preise schaffen faire Wettbewerbsbedingungen Marktwertsteigerung für Erneuerbare Energien ( für Neu- & Bestandsanlagen) Direktvermarktete Erneuerbare Energien erwirtschaften mehr Erlöse am Markt. ( geringere Zahlungen über die gleitende Marktprämie, sinkende EEG-Kosten) Weiterbetrieb von EEG-Bestandsanlagen ( geringerer Rückbau nach 2021) +3 +7 +7 +6 +5 +9 +8 +8 8
Mit CO 2 -Preisen wird ökologische Lenkungswirkung erzielt CO 2 -Preise fördern Klimaschutz: Weniger Kohlestrom, Gas auf stabilem Niveau Stromimporte könnten durch stärkeren Ausbau Erneuerbarer Energien ausgeglichen werden (bei nationaler Umsetzung einer CO 2 -Steuer) Bereits niedrige Mindestpreise im EU ETS führen zum Ausgleich der Stromaußenhandelsbilanz im Jahr 2020 und 2025 9
Einkünfte aus der CO 2 -Bepreisung ersetzen Stromsteuer CO 2 -Steuern mit hoher ökologischer Lenkungswirkung können die Stromsteuer ohne Internalisierungswirkung weitgehend ersetzen Mit dem Aufkommen der CO 2 -Steuer kann der Strompreis gesenkt werden Zusatzeinkünfte aus einem Mindestpreis im EU ETS fließen dem bestehenden Energie- und Klimafonds zu Aufkommen Stromsteuer (6,6 7 Mrd. pro Jahr) 10
Einkünfte aus der CO 2 -Bepreisung ersetzen Stromsteuer CO 2 -Steuern mit hoher ökologischer Lenkungswirkung können die Stromsteuer ohne Internalisierungswirkung weitgehend ersetzen Mit dem Aufkommen der CO 2 -Steuer kann der Strompreis gesenkt werden Zusatzeinkünfte aus einem Mindestpreis im EU ETS fließen dem bestehenden Energie- und Klimafonds zu EEG-Umlage Eine CO2-Steuer von 20 /t als Ergänzung zum bestehenden EU ETS: - erhöht Strompreisniveau um 0,8 ct/kwh - senkt die EEG-Umlage um 0,5 ct/kwh - erzielt Aufkommen von 3,9 Mrd. /Jahr Würde mit den Einkünften aus der CO2- Steuer die Stromsteuer anteilig ersetzt, so sinkt das Strompreisniveau um 0,9 ct/kwh Würde die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum reduziert, so sinkt das Strompreisniveau um 1,7 ct/kwh 11
Klimaschutz und fairer Wettbewerb: CO 2 -Bepreisung im Stromsektor (1) Ohne wirksame CO 2 -Bepreisung: Klimazielverfehlung im Jahr 2020 Hierarchie der Lösungsoptionen: 1st-best: 2nd-best: 3rd-best: Stärkung des europäische Emissionshandels (EU ETS) ( Ausreichende Stärkung ist aber nicht absehbar) Mindestpreise im EU ETS einführen Nationale CO 2 -Bepreissung (CO 2 -Steuer) umsetzen Das Emissionsminderungsziel im Jahr 2020 wird erreicht, mit einer CO 2 -Steuer von 20 /t als Ergänzung zum EU ETS mit einer CO 2 -Steuer von 10 /t und einem europäischen Mindestpreis von 20 /t pro Emissionshandelszertifikat Sowohl nationale CO 2 -Steuern, als auch Mindestpreise im EU ETS führen zu zusätzlichen Emissionseinsparungen auf deutscher und europäischer Ebene 12
Klimaschutz und fairer Wettbewerb: CO 2 -Bepreisung im Stromsektor (2) Wirksame CO2-Preise im Strommarkt führen zu höheren Marktwerten für Erneuerbare Energien Direktvermarktete Erneuerbare Energien erwirtschaften mehr Erlöse am Markt. Weiterbetrieb von EEG-Bestandsanlagen wahrscheinlicher Einführung einer wirksamen CO 2 -Bepresisung erhöht das Preisniveau an der Strombörse moderat Durch höheres Preisniveau an der Strombörse sinkt die EEG-Umlage CO 2 -Steuern können das Aufkommen der Stromsteuer weitgehend ersetzen 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. German Renewable Energy Federation Invalidenstraße 91 10115 Berlin Tel 030 / 275 81 70 0 Fax 030 / 275 81 70 20 www.bee-ev.de Carsten Pfeiffer Leiter Strategie und Politik Tel 030 / 275 81 70 21 carsten.pfeiffer@bee-ev.de Bernhard Strohmayer Referent für Energiemärkte und Mobilität Tel 030 / 275 81 70 22 bernhard.strohmayer@bee-ev.de
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche bündelt der BEE die Interessen von 51 Verbänden und Unternehmen mit 30.000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5.000 Unternehmen. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie.
Exkurs zur Erweiterungsoption: Gestufte, strompreisabhängige CO 2 -Steuer Mit einer gestuften, strompreisabhängigen CO 2 -Steuer könnte die Effizienz einer nationalen CO 2 - Bepreisung erhöht werden (höhe ökologische Lenkungswirkung bei niedrigen Kosten, bzw. gleichem Steueraufkommen). Die CO 2 -Bepreisung könnte so genauer auf den Umbau des heute bestehenden Kraftwerksparks ausgerichtet werden. Der Ansatz beruht ebenfalls auf einem Mindestpreis im EU ETS, wobei jedoch die nationale CO 2 -Steuer vom Preis an der Strombörse abhängig und gestuft ausgestaltet ist. Steuersatz wird dabei stundenbasiert strompreisabhängig festgeschrieben und bei steigendem Strompreis reduziert. In der Studie wird der oben genannte Ansatz und die sich einstellenden Effekte qualitativ beschreiben. Für die genaue Ausgestaltung ist zusätzlicher Forschungsbedarf nötig. In Stunden mit niedrigen Strompreisen ist das Angebot an Erneuerbaren Energien hoch und somit muss nur ein Teil des Kraftwerkparks eingesetzt werden. Wird in diesem Stunden die Emission von CO 2 höher bepreist, so schafft diesen einen stärkeren Abschaltanreiz für fossile Kraftwerke. In Stunden mit hoher Nachfrage, geringerem Angebot und somit höheren Preisen an im Stromhandel können im Gegenzug die CO 2 -Preise gesenkt werden. Mit dem vorgestellten Ansatz würden ebenfalls die Emissionsminderungsziele im Jahr 2020 erreicht. Die Emissionsverlagerung ließe sich um ca. 90% senken und gleichzeitig die Stromaußenhandelsbilanz weitgehend ausgleichen, allerdings bei höherem Steuerauskommen im Vergleich zur fixen CO2-Steuer. 16