Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2014: BA Philosophie/ Ethik Kernfach

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Transkript:

Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei einem Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Mai 2014: BA Philosophie/ Ethik Kernfach Name des/der Studierenden:... Matrikelnummer:... Datum und Unterschrift:... Das folgende Formular soll ein standardisiertes und faires Verfahren ermöglichen, wie Leistungen, die im Rahmen der alten Prüfungsordnung erbracht wurden, innerhalb der neuen Studienordnung angerechnet werden können. Bitte geben Sie das Formular zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf den Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung vom 19. März 2014 im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I bei Frau Pleißner ab. Tragen Sie bitte in die linke Spalte der Tabellen die Titel aller Veranstaltungen bzw. Prüfungen ein, die Sie schon besucht bzw. abgelegt haben. (Bei schriftlichen Klausuren reicht ein Kreuz oder Haken an der entsprechenden Stelle, um anzuzeigen, dass Sie die Prüfung abgelegt und bestanden haben.) Die rechte Spalte enthält in den grau hinterlegten Zeilen feste Vorgaben dazu, in welchem Modul und mit wieviel Studienpunkten Ihnen die erbrachten Leistungen angerechnet werden. Nur dann, wenn eine Veranstaltung aus einem Modul der alten Ordnung nicht dem entsprechenden Modul der neuen Ordnung zugeordnet werden kann, müssen Sie hier selbst den Namen des neuen Moduls angeben, in dem Sie sich die Leistung anrechnen lassen wollen. Bei Modulen, bei denen dies der Fall sein kann, folgt nach der Tabelle jeweils eine Erläuterung dazu, aus welchen Optionen Sie bei der Umwidmung Ihrer Leistungen wählen können. Bitte informieren Sie sich vorab gründlich über die neue Studienordnung und über die Struktur der neuen Module und den Umfang der Leistungen, die Sie dort unterbringen können. Beachten Sie dabei auch, dass sich das folgende Formular an der Struktur der alten Studienordnung orientiert und hier nicht alle Module, die Sie im Rahmen der neuen Studienordnung belegen müssen, in Tabellenform erfasst sind. In der linken Spalte der Tabelle dürfen nur solche Veranstaltungen genannt werden, deren Besuch Sie durch einen unterschriebenen und abgestempelten Eintrag auf einem Modulbogen belegen können. Sollten Ihnen noch Unterschriften auf dem Modulbogen fehlen, holen Sie sich diese bitte vor Abgabe des Antrags noch ab. (Eine Ausnahme bilden ausschließlich bereits abgegebene, aber noch nicht korrigierte Hausarbeiten. Diese dürfen Sie auch ohne Unterschrift auf dem Modulbogen und in der Tabelle vermerken. Die Note wird dann später eingetragen.) Modulbögen, die noch nicht beim Prüfungsamt sind, geben Sie bitte zusammen mit diesem Antrag ab. Wir empfehlen Ihnen, vorher Kopien davon anzufertigen. 1

ALTE ORDNUNG Einführung in die Philosophie (6 SP) TU (3 SP): NEUE ORDNUNG Modul 1: Einführung in die Philosophie (6 LP) Klausur (1 SP) Klausur (1 LP) Wissen und Welt (12 SP) TU (4 SP): Modul 4: Theoretische Philosophie (12 LP) PS (3 LP) Hausarbeit (4 LP) Werte, Normen, Tugenden 1 (12 SP) TU (4 SP): Modul 5: Praktische Philosophie (12 LP) PS (3 LP) Hausarbeit (4 LP) 2

Mensch, Kultur, Religion (14 SP) Gesellschaft und Staat (8 SP) Modul 6: Kernthemen Philosophie/Ethik I Modul 10: Kernthemen Philosophie/Ethik II (5 LP) PS (3 LP) Kernthemen Philosophie/Ethik I PS (3 LP) Kernthemen Philosophie/Ethik I PS (3 LP) Kernthemen Philosophie/Ethik II Hausarbeit (4 LP) Kernthemen Philosophie/Ethik I Hausarbeit (2 LP) Kernthemen Philosophie/Ethik II In den neuen Modulen 6 ( Kernthemen Philosophie/Ethik I ) und 7 ( Kernthemen Philosophie/Ethik II ) haben insgesamt nur drei Proseminare und zwei Hausarbeiten Platz. Sollten in den Modulen Mensch, Kultur, Religion und Gesellschaft und Staat bereits Vorlesungen besucht bzw. insgesamt drei Hausarbeiten geschrieben worden sein, so gilt: Die Vorlesungen aus den alten Modulen können in zwei verschiedenen der neuen Module 9b, 9c, 9d und 9e (Fachlicher Wahlpflichtbereich) angerechnet werden, sofern das thematisch passt und dort noch etwas offen ist. Alternativ können die Vorlesungen im neuen Modul 8 ( Projektarbeit ) angerechnet werden. Eine dritte Hausarbeit kann im neuen Modul 8 ( Projektarbeit ) angerechnet werden dort allerdings ohne Note. In diesem Fall ergibt sich die Note der Modulabschlussprüfung des neuen Moduls 6 ( Kernthemen Philosophie/Ethik I ) aus dem Notendurchschnitt der dort eingebrachten Hausarbeit und der in das Modul 8 gewanderten Hausarbeit. 3

Praktische Philosophie Vertiefung (8 SP) Wahlpflichtmodul aus den Modulen 9b, c, d, e Name des Wahlpflichtmoduls: HS (3 SP): Hausarbeit (5 SP): HS (4 LP) Hausarbeit (4 LP) Werte, Normen, Tugenden II (10 SP) Wahlpflichtmodul aus den Modulen 9b, c, d, e Name des Wahlpflichtmoduls: HS (3 SP): Hausarbeit (5 SP): HS (4 LP) Hausarbeit (4 LP) Die Veranstaltungen aus den alten Modulen Praktische Philosophie Vertiefung und Werte, Normen, Tugenden II müssen je nach Thema in zwei verschiedenen der neuen Module 9b ( Schwerpunkt Praktische Philosophie ), 9c ( Schwerpunkt Geschichte der Philosophie ), 9d ( Schwerpunkt Ethik, Metaethik und Handlungstheorie ) und 9e ( Schwerpunkt Politische Philosophie, Sozialphilosophie und Anthropologie ) angerechnet werden. 4

Fachdidaktik Philosophie/ Ethik (7 SP) Modul 11: Fachdidaktik Philosophie (7LP) SE (3 SP): SE (3 SP): 1.Klausur (½ SP): 2. Klausur (½ SP): SE (3 LP) SE (3 LP) Klausur (1 LP) Nur wenn im alten Modul beide Klausuren geschrieben wurden, können diese gemeinsam im neuen Modul 11 angerechnet werden. Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden Einzelnoten. Schulpraktische Studien Philosophie/ Ethik (10 SP) Leistungen aus dem Modul Schulpraktische Studien Philosophie/ Ethik können im neuen BA Philosophie/ Ethik nicht angerechnet werden. 5