MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 52 Anfangs Februar 2015 Copyright Niklaus Lang Aus dem Gemeinderat Ersatzwahl Gemeinderat Wie bereits im Mitteilungsblatt vom Dezember 2014 informiert wurde, hat Herr Ueli Michel seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat Nusshof auf den 31.03.2015 bekannt gegeben. Am 8. März 2015 findet die Ersatzwahl statt. Bis heute sind auf der Gemeindekanzlei keine Meldungen von Kandidaturen eingegangen. Wir bitten interessierte stimmberechtigte Kandidatinnen und Kandidaten sich auf der Gemeindekanzlei zu melden, damit die Stimmberechtigten vor dem Abstimmungstag vom 8. März 2015 informiert werden können. Von der Kantonalen Steuerverwaltung Steuererklärung 2014 Gerne stellen wir unseren Kundinnen und Kunden für das Ausfüllen der Steuererklärung 2014 die Software EasyTax 2014 zur Verfügung. Unter dem Link «Downloads» (www.bl.ch) können Sie das Programm herunterladen. Auf der Gemeindekanzlei besteht die Möglichkeit, eine CD zu beziehen. Bitte reichen Sie Ihre Steuerdeklaration (Ausdruck oder Quittungsblatt) nur zusammen mit dem erhaltenen Steuerformular (EasyTax-Steuererklärung oder Steuererklärungsformular) ein. Im Regelfall erhalten Sie dies anfangs Februar mit der Post.
Aus der Gemeindekanzlei Rechnungen Abwassergebühren 2014 Sie haben in den letzten Tagen die Abwasserrechnung für den Verbrauch 2014 erhalten. Die EDV (neue Release etc.) hat uns einen Streich gespielt. Auf den Rechnungen ist der Verbrauch mit der Zahl 1 m3 aufgedruckt. Die Berechnung beruht jedoch auf dem Verbrauch des Frischwassers (analog der Rechnung des Wasserzinses der Wasserversorgung Sissach und Umgebung). Sie können die Überprüfung so vornehmen, in dem Sie den Betrag der Abwassergebühr durch die Zahl 3,1 teilen. So können Sie den Kubikmeterverbrauch ermitteln. Aus dem Fundbüro Schwarzer Schal Im Gemeindesaal wurde nach der letzten Gemeindeversammlung vom 16.12.2014 ein schwarzer Schal aufgefunden (Marke Maddison). Dieser kann auf der Gemeindekanzlei abgeholt werden. Aus dem Winterdienst Wir bitten die Bevölkerung ihre Autos auf den privaten Parkplätzen abzustellen. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab, welche auf Gemeindestrassen parkiert sind. Verkehrssicherheit Denken Sie daran Passen Sie die Geschwindigkeit den vorgegebenen Begrenzungen an. Es erspart Geld und Ärger. und es kann Leben retten! Besonderer Hinweis Bitte bei der Bushaltestelle nicht den Bus überholen.
Aus dem Wahlbüro Am 8. März 2015 wird erneut abgestimmt. Die Stimmrechts-Unterlagen werden der Woche 7 verteilt. Eidgenössische Vorlagen 1 Volksinitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen 2 Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer Kantonale Vorlagen 3 Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (Befristung der Aushangdauer von Wahl- und Abstimmungsplakaten) 4 Formulierte Gesetzesinitiative Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil 5 Änderung des Gemeindegesetzes zur nichtformulierten Gesetzesinitiative Vo Schönebuech bis suuber 6 Formulierte Gesetzesinitiative Strassen teilen Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr (Strasseninitiative Basel-Landschaft) Kommunale Wahl Ersatzwahl eines Mitglieds in den Gemeinderat Nusshof für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2016 Für die briefliche Stimmabgabe müssen die Wahlzettel mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis bis am Samstag, 07.03.2015, 17.00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindekanzlei eintreffen. Für die persönliche Stimmabgabe ist das Wahlbüro am Sonntag, 08.03.2015. von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet Hinweis Verunreinigung Parkplatz Chüllerweg Leider wurde der Parkplatz abermals verschmutzt, daher ist zwischenzeitlich Anzeige bei der Polizei Basel-Landschaft erstattet worden. Zur Feststellung, welcher Art die aufgefundenen Fäkalien sind, wurden Proben entnommen. Der Gemeinderat kann den Unmut des Parkplatzeigentümers nachvollziehen.
Aus der Abfallfront Der Gemeinderat richtet ein grosses Dankeschön an die Benutzer der Sammelstelle, welche ihren Abfall richtig und sauber entsorgen. Es ist jedoch wichtig, nochmals auf die nachfolgenden Punkte hinzuweisen: Papiersammelstelle Papierschnitzel aus einem Aktenvernichter bitte nicht lose in den Papiercontainern entsorgen. Alu-Sammelstelle Es werden vermehrt ungereinigte Alu-Dosen (Tierfutter) in Plastiksäcken entsorgt. Die Alu-Behälter sind zu reinigen und lose (nicht in Platiksäcken) in den entsprechenden Container einzuwerfen. Draht-Kleiderbügel, Gusspfannen und sonstiges Eisen gehören nicht in die Alu- Sammlung. Diese Materialien können gratis bei der REWAG, Stierenmattweg 1, in Sissach entsorgt werden. Kehricht Bitte die Kehrichtsäcke zubinden und keine losen Gegenstände einwerfen. Ebenfalls bitte keine Flüssigkeiten dem Kehricht beigeben, dies sind alles Gründe, welche zu einer stärken Verschmutzung von Presse und Container führen (was wiederum zu Störungen führen könnte). Styropor und PE-Flaschen PE-Flaschen (Waschmittel / Weichspüler / Duschmittel / Shampoo / Bodylotion etc.) können bei der REWAG in Sissach gratis entsorgt werden. Auch Styropor kann bei der REWAG gegen eine kleine Gebühr entsorgt werden. Aus dem Frauenverein GV Frauenverein 2015 findet am Freitag 13. März 2015 um 19.00 Uhr Im Beizli statt. Auch nicht Mitglieder sind herzlich willkommen. Anmeldung bei Anna Gurtner 061 981 41 69
Aus der Spielgruppe Aus der Kirchgemeinde Wintersingen-Nusshof 08.02.2015 19:00 Gottesdienst Nusshof Pfarrerin Sonja Wieland 12.02.2015 ab 11:45 Mittagstisch Pfarrhaus Wintersingen Seniorenessen 15.02.2015 19:00 Gottesdienst Wintersingen Pfarrerin Evelyn Martin 22.02.2015 10:00 Gottesdienst Sissach 28.02.2015 10:00 Gottesdienst Sissach BfA-Gottesdienst, Pfarrer Matthias Plattner Fire mit de Chline, Pfarrerin Denise Perret
Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den 30.04.2015 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31.08.2015 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31.10.2015 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 28.02.2015 haben Gesuche für das Lehrjahr 2014/15 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2014 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den 29.02.2016 haben Gesuche für das Lehrjahr 2015/16 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2015 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge
Gemeinsam gegen Einbrecher Einbrecher sind kreativ, wenn es darum geht, sich Zugang zu Ihrem Zuhause zu verschaffen. Sie schlagen beispielsweise Fenster und Türscheiben im Erdgeschoss ein oder klettern auf leicht erreichbare Balkone oder Dächer. Oftmals nutzen sie auch die Unvorsichtigkeit der Bewohner aus, indem sie durch eine unverschlossene Tür oder über ein offenes Fenster ins Haus gelangen. Bereits mit einfachen technischen Massnahmen können Sie jedoch etwas gegen Einbrecher unternehmen. Sicherheit lässt sich planen. Wer Einbruchssicherungen bereits bei der Planungsphase von Bauobjekten miteinbezieht, erspart sich zusätzliche Auslagen und spätere Umtriebe. Sprechen Sie deshalb beim Bau oder Umbau Ihres Hauses oder der Renovation Ihrer Wohnung frühzeitig mit unseren Präventionsfachleuten. Auch wenn es darum geht, ein bestehendes Objekt besser gegen Einbruch zu schützen, helfen wir Ihnen gerne dabei. Kontaktieren Sie die Präventionsabteilung der Polizei Basel-Landschaft und vereinbaren Sie eine kostenlose Sicherheitsberatung. Telefon: 061 553 30 66 E-Mail: pol.praevention@bl.ch Seien Sie aufmerksam und verständigen Sie die Polizei, wenn Sie etwas Verdächtiges feststellen. Wählen Sie den Polizeinotruf 112. Wir sind für Sie da. Rund um die Uhr. Ihre Polizei Basel-Landschaft