Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

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Transkript:

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: Dienstag, den 10. April 2018 um 10.00 Uhr (Türöffnung 9.30 Uhr) Savoy Baur en Ville, Poststrasse 12, 8001 Zürich Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Erläuterungen zum Lagebericht 2017 und zur Jahresrechnung sowie Konzernrechnung per 31. Dezember 2017 2. Genehmigung Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2017, in Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichts 2017, der Jahresrechnung per 31. Dezember 2017 sowie der Konzernrechnung per 31. Dezember 2017, in Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle. 3. Verwendung des Bilanzergebnisses Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn 2017 in der Höhe von CHF 12 144 106.81 auf die Jahresrechnung 2018 vorzutragen. Bilanzergebnis 31.12.2017 Gewinnvortrag aus Vorjahr CHF 4 805 056.00 Jahresgewinn CHF 7 339 050.81 Bilanzgewinn CHF 12 144 106.81 Gewinnverwendung 31.12.2017 Zuweisung an die allgemeine gesetzliche Reserve CHF 0 Vortrag auf neue Rechnung CHF 12 144 106.81 Total Gewinnverwendung CHF 12 144 106.81 4. Ausschüttung an Aktionäre für das Geschäftsjahr 2017 aus Kapitaleinlagereserven Der Verwaltungsrat beantragt, für das Geschäftsjahr 2017 CHF 0.72 pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 2.52 (Stimmrechtsaktien) und CHF 3.60 pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 12.60 an die Aktionäre aus der Kapitaleinlagereserve auszuschütten. Die Auszahlung des entsprechenden Totalbetrags von CHF 12 066 948.00 erfolgt zulasten des Kontos Allgemeine gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen. Bei Gutheissung des Antrags wird die Ausschüttung CHF 0.72 pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 2.52 (Stimmrechtsaktien) und CHF 3.60 pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 12.60 voraussichtlich am 25. April 2018 (mit ex-datum am 23. April 2018) ausbezahlt.

5. Schaffung von genehmigtem Aktienkapital Der Verwaltungsrat stellt an die Generalversammlung den Antrag, Art. 4a der Statuten «Genehmigtes Aktienkapital» zu ändern. Damit soll die Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Erhöhung des Aktienkapitals um ein weiteres Jahr verlängert und die Gesamtzahl der neuen Namenaktien der derzeitigen Anzahl der Namenaktien entsprechend erhöht werden. Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von genehmigtem Aktienkapital nach den folgenden Bestimmungen: Schaffung von genehmigtem Aktienkapital in der Höhe von CHF 1 260 000 durch Ausgabe von höchstens 500 000 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 2.52 und Schaffung von genehmigtem Aktienkapital in der Höhe von CHF 6 300 000 durch Ausgabe von höchstens 500 000 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 12.60 bis zum 10. April 2020. Der bisherige Art. 4a der Statuten wird aufgehoben und durch einen neuen Art. 4a ersetzt, der wie folgt lautet (Änderungen in Fettschrift): Bisherige Fassung von Art. 4a Art. 4a Genehmigtes Aktienkapital 1. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das 12. April 2019 jederzeit um höchstens CHF 3'920'986.44 zu erhöhen durch Ausgabe von höchstens 1'555'947 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 2.52 (Stimmrechtsaktien). 2. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das 12. April 2019 jederzeit um höchstens CHF 4'525'869.60 zu erhöhen durch Ausgabe von höchstens 359 196 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 12.60. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, für maximal 411'832 der 359 196 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 12.60 das Bezugsrecht der Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, (i) wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder von neuen Immobilien der Gesellschaft verwendet werden sollen, (ii) im Fall einer nationalen oder internationalen Platzierung von Aktien der Gesellschaft, (iii) im Fall einer Beantragte neue Fassung von Art. 4a Art. 4a Genehmigtes Aktienkapital 1. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das 10. April 2020 jederzeit um höchstens CHF 1'260'000 zu erhöhen durch Ausgabe von höchstens 500 000 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 2.52 (Stimmrechtsaktien). 2. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das 10. April 2020 jederzeit um höchstens CHF 6 300 000 zu erhöhen durch Ausgabe von höchstens 500 000 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 12.60. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, für maximal 411'832 der 500 000 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 12.60 das Bezugsrecht der Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, (i) wenn solche neuen Aktien für die Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch oder zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder von neuen Immobilien der Gesellschaft verwendet werden sollen, (ii) im Fall einer nationalen oder internationalen Platzierung von Aktien der Gesellschaft, (iii) im Fall einer

Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), welche einem oder mehreren Finanzinstituten im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien der Gesellschaft gewährt wird, oder (iv) im Fall der Umwandlung von Darlehen, Wertschriften oder Wertrechten in Aktien. 3. In allen Fällen der Erhöhung des Aktienkapitals aus genehmigtem Kapital kann die Erhöhung mittels Festübernahme und/oder in Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage, eine allfällige Sachübernahme sowie den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung festzusetzen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet. Die Zeichnung und der Erwerb der neuen Namenaktien zu einem Nennwert von jeweils CHF 2.52 bzw. zu einem Nennwert von jeweils CHF 12.60 sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Übertragungsbeschränkungen gemäss Art. 5 Abs. 2 und 3 dieser Statuten. Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), welche einem oder mehreren Finanzinstituten im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien der Gesellschaft gewährt wird, oder (iv) im Fall der Umwandlung von Darlehen, Wertschriften oder Wertrechten in Aktien. 3. In allen Fällen der Erhöhung des Aktienkapitals aus genehmigtem Kapital kann die Erhöhung mittels Festübernahme und/oder in Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage, eine allfällige Sachübernahme sowie den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung festzusetzen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet. Die Zeichnung und der Erwerb der neuen Namenaktien zu einem Nennwert von jeweils CHF 2.52 bzw. zu einem Nennwert von jeweils CHF 12.60 sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Übertragungsbeschränkungen gemäss Art. 5 Abs. 2 und 3 dieser Statuten. (unverändert) Der Verwaltungsrat wird beauftragt, die Statutenänderung beim Handelsregisteramt zur Eintragung anzumelden. 6. Weitere partielle Statutenänderungen 6.1. Art. 7 Einberufung Der Verwaltungsrat stellt im Weiteren an die Generalversammlung den Antrag, Art. 7 Abs. 5 der Statuten zu ändern: Art. 7 Abs. 5 der Statuten soll betreffend Traktandierungsrecht an das am 12. April 2017 herabgesetzte Aktienkapital angepasst werden und daher wie folgt lauten (Änderung in Fettschrift): Bisherige Fassung von Art. 7 Abs. 5 Beantragte neue Fassung von Art. 7 Abs. 5 Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 1 Million Franken vertreten, können spätestens 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge beim Verwaltungsrat die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Aktionäre, die Aktien im Nennwert von 1 % des Aktienkapitals vertreten, können spätestens 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge beim Verwaltungsrat die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.

6.2. Art. 13 Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Der Verwaltungsrat stellt an die Generalversammlung den Antrag, Art. 13 Abs. 9 der Statuten zu ändern, um die Unabhängigkeit des Stimmrechtsvertreters auch bei dessen Verhinderung sicherzustellen. Art. 13 Abs. 9 der Statuten soll betreffend die Stellvertretung des unabhängigen Stimmrechtsvertreter angepasst werden und soll wie folgt lauten (Änderung in Fettschrift): Bisherige Fassung von Art. 13 Abs. 9 Beantragte neue Fassung von Art. 13 Abs. 9 Kann der unabhängige Stimmrechtsvertreter sein Amt nicht ausüben oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, dann gelten die ihm erteilten Vollmachten und Weisungen als dem vom Verwaltungsrat gemäss vorstehendem Abs. 3 ernannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter kann sich an der Generalversammlung durch eine Hilfsperson vertreten lassen. Er bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten vollumfänglich verantwortlich. Ernennt die Gesellschaft gestützt auf Abs. 3 einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, dann gelten die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen für die ernannte Person. Der Verwaltungsrat wird beauftragt, die Änderungen von Art. 7 Abs. 5 sowie Art. 13 Abs. 9 der Statuten beim Handelsregisteramt zur Eintragung anzumelden. Im Übrigen gelten die bisherigen Statuten unverändert weiter. 7. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit Entlastung zu erteilen. 8. Wahlen 8.1. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Verwaltungsratspräsidenten Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Hans-Peter Bauer als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates (bisher) sowie Frau Carolin Schmüser (bisher), Herrn Christian Perschak (bisher) und Herrn Alexander Vögele (bisher) für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung je einzeln wieder zu wählen (Einzelabstimmung). Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, der Generalversammlung ein weiteres Verwaltungsratsmitglied zur Zuwahl vorzuschlagen für die Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Gesellschaft wird das weitere zur Zuwahl vorgeschlagene Verwaltungsratsmitglied spätestens anlässlich der Generalversammlung präsentieren. 8.2. Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Christian Perschak (bisher) und Herrn Alexander Vögele (bisher) für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung je einzeln als Mitglieder des Vergütungsausschusses wieder zu wählen (Einzelabstimmung).

8.3. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Gesellschaft wieder zu wählen. 8.4. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn RA Pablo Bünger, Zürcher Rechtsanwälte, Löwenstrasse 61, 8021 Zürich, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wieder zu wählen. 9. Vergütungen 9.1. Vergütung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von CHF 300 000 für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates für die Vergütungsperiode von dieser bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. In diesem Betrag nicht enthalten ist die in Traktandum 9.3 beantragte Vergütung für den dem Präsidenten des Verwaltungsrates nahestehenden Asset Manager. 9.2. Vergütung der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von CHF 200 000 für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für die Vergütungsperiode betreffend das Geschäftsjahr 2019. In diesem Betrag nicht enthalten ist die in Traktandum 9.3 beantragte Vergütung für den Asset Manager. 9.3. Vergütung des Asset Managers Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von CHF 3 500 000 zuzüglich gesetzliche MwSt für die Vergütung der Swiss Finance & Property AG für ihre Tätigkeit als Asset Manager der Gesellschaft für die Vergütungsperiode betreffend das Geschäftsjahr 2019. Nach der Generalversammlung wird ein Stehlunch offeriert. Geschäftsbericht und weitere Unterlagen Der Geschäftsbericht 2017 und die weiteren Unterlagen (der Lagebericht, die Jahresrechnung und Konzernrechnung der Gesellschaft, die Berichte der Revisionsstelle sowie der Vergütungsbericht gemäss Art. 13 VegüV und der Prüfungsbericht gemäss Art. 17 VegüV), können ab dem 8. März 2018 am Sitz der Gesellschaft in Zürich (Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich) eingesehen werden. Im Weiteren kann der Geschäftsbericht 2017 auch auf dem beiliegenden Anmeldeschein oder direkt bei der Gesellschaft (gv@sfpi.ch oder Tel.: 043 344 61 31) bestellt sowie auf der Homepage der Gesellschaft (www.sfpi.ch) heruntergeladen werden.

Briefliche Anmeldung und Vollmachtserteilung Dieser Einladung liegt der Anmeldeschein für die persönliche Teilnahme, für die Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft oder eines persönlichen Vertreters bei. Wenn Sie sich brieflich zur persönlichen Teilnahme anmelden bzw. eine Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder einen persönlichen Vertreter erteilen möchten, dann bitten wir Sie, den Anmeldeschein umgehend ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet zurückzusenden, spätestens bis zum 5. April 2018 um 16.00 Uhr. Elektronische Anmeldung und Vollmachtserteilung Sie können sich auch online für die persönliche Teilnahme anmelden oder elektronisch Ihre Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilen. Die nötigen Zugangsinformationen dazu finden Sie auf dem beiliegenden Anmeldeschein. Die elektronische Anmeldung ist bis zum 5. April 2018 um 16:00 Uhr möglich. Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können bis zum 5. April 2018 um 16:00 Uhr elektronisch erteilt werden. Zutritt und Stimmberechtigung Gegen Rücksendung des ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Anmeldescheins oder elektronische Anmeldung zur persönlichen Teilnahme (mittels den auf dem Anmeldeschein mitgeteilten Zugangsinformationen) können Zutrittskarten zur Generalversammlung bestellt werden. Der Versand der Zutrittskarten erfolgt ab dem 3. April 2018. Stimmberechtigt sind die am 20. März 2018 im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre. Im Zeitraum zwischen dem 20. März 2018 und dem 11. April 2018 werden keine Eintragungen von Namenaktionären in das Aktienbuch vorgenommen.

Vertretung Aktionäre, welche an der Generalversammlung nicht persönlich teilnehmen, können sich gemäss den Instruktionen auf dem Anmeldeschein durch folgende Personen vertreten lassen: durch einen persönlichen Vertreter, der nicht Aktionär zu sein braucht und der sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen kann. Gesetzliche Vertreter bedürfen keiner schriftlichen Vollmacht; eine persönliche Legitimation genügt. durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter hat die letztjährige ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft Herrn RA Pablo Bünger, Zürcher Rechtsanwälte, Löwenstrasse 61, 8021 Zürich, gewählt. Im Falle seiner Verhinderung wird der Verwaltungsrat einen neuen unabhängigen Stimmrechtsvertreter ernennen. Die an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgestellten Vollmachten gelten auch für einen solchen, vom Verwaltungsrat ernannten, neuen unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Zur Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters genügt die fristgerechte Rücksendung des entsprechend ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Anmeldescheins und Weisungsformulars. Sie können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch online mittels der auf dem Anmeldeschein mitgeteilten Zugangsinformationen eine Vollmacht und Weisungen erteilen. Zürich, den 19. März 2018 Swiss Finance & Property Investment AG Für den Verwaltungsrat Dr. Hans-Peter Bauer