Prüfungsordnung - Rettungssport- Bezugsmöglichkeiten I Präambel II Gemeinsame Bestimmungen Anwendung der Prüfungsordnung...

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Transkript:

Bezugsmöglichkeiten... 3 I Präambel... 4 II Gemeinsame Bestimmungen... 5 1 Anwendung der Prüfungsordnung... 5 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme. 5 3 Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen... 6 4 entfällt... 6 5 entfällt... 6 6 Beurkundungen... 6 III.9 Bestimmungen für die Rettungssportausbildung... 7 981 Trainer C / Ausbilder Rettungssport... 7 981.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung... 8 981.2 Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistungen... 10 Erwerb der allgemeinen Lehrqualifikation... 10 Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation... 10 Prüfung... 10 981.3 Berechtigung zur Ausbildung und zur Prüfung... 13 Prüfungskommission... 13 981.4 Sonstige Regelungen... 13 981.41 Ausbildung und Prüfung... 13 981.42 Ausstellung und Registrierung... 13 981.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen... 14 981.44 Wiederholungsprüfungen... 14 Stand: 01.01.2002 1

982 Trainer B... 15 982.1 Voraussetzungen für den Erwerb... 15 982.2 Umfang der Ausbildung und Prüfung... 15 982.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung... 16 982.4 Sonstige Regelungen... 16 982.41 Ausbildung und Prüfung... 16 982.42 Ausstellung und Registrierung... 16 982.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen... 17 982.44 Wiederholungsprüfungen... 17 983 Trainer A... 18 983.1 Voraussetzungen für den Erwerb... 18 983.2 Umfang der Ausbildung und Prüfung... 18 983.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung... 18 983.4 Sonstige Regelungen... 19 983.41 Ausbildung und Prüfung... 19 983.42 Ausstellung und Registrierung... 19 983.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen... 20 983.44 Wiederholungsprüfungen... 20 Anlage 1: Der Weg zum Trainer C/Ausbilder Rettungssport 21 Anlage 2: Der Weg zum Trainer B Rettungssport 22 Anlage 3: Der Weg zum Trainer A Rettungssport 23 Stand: 01.01.2002 2

Bezugsmöglichkeiten Die Prüfungsordnungen können sowohl als Gesamtausgabe als auch einzeln bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar: Artikel Bestellnummer Gesamtausgabe 11401211 Ringordner für Gesamtausgabe mit Registerblättern 11401210 Abschnitt III.1 Schwimmen / Rettungsschwimmen 11401201 Abschnitt III.2 Breitensport 11401202 Abschnitt III.3 Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung 11401203 Abschnitt III.4 DLRG Wasserrettungsdienst 11401204 Abschnitt III.5 Bootswesen 11401205 Abschnitt III.6 Tauchwesen 11401206 Abschnitt III.7 Sprechfunk 11401207 Abschnitt III.8 Katastrophenschutz 11401208 Abschnitt III.9 Rettungssport 11401209 Stand: 01.01.2002 3

I Präambel Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnungen der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt. Die vorliegende Prüfungsordnung soll diesem Auftrag gerecht werden. Sie ist nicht nur als Regelwerk für die Prüfungen im engeren Sinn zu verstehen, sondern umfasst auch das gesamte Vorfeld der Eingangsvoraussetzungen und der Ausbildung. Ferner werden Verwaltungsfragen wie zum Beispiel die Registrierung der Prüfungen, die Lizenzvergabe und Umschreibungsmodalitäten geregelt. Die Prüfungsordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Stand: 01.01.2002 4

II Gemeinsame Bestimmungen 1 Anwendung der Prüfungsordnung Diese Bestimmungen sind für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind grundsätzlich für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie die Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer. Die Prüfungsordnung für den Erwerb von Trainerlizenzen im Rettungssport basiert auf den Bestimmungen der Rahmen-Richtlinien der DLRG und des DSB. 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Vor der Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Sie wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, jedem Lehrgangsteilnehmer empfohlen. Die Lehrgangsteilnehmer bestätigen vor Beginn der Ausbildung durch ihre Unterschrift, dass sie die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung nebst Ausführungsbestimmungen anerkennen. Neben den allgemeinen und überall gültigen Baderegeln ist auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten hinzuweisen. Stand: 01.01.2002 5

3 Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen 4 entfällt 5 entfällt Prüfungsleistungen, für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. 6 Beurkundungen Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der jeweiligen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle, die Namen und soweit vorhanden die Prüfberechtigungsnummern der Prüfer tragen. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Für den Trainer C regelt der Landesverband verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen. Der Landesverband meldet nach Beendigung eines Trainer C Lehrgangs bzw. der Prüfung, die bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen mit den Namen der Teilnehmer an das Präsidium. Alle lizensierten Trainer der DLRG werden beim Präsidium verwaltet. Ersatzbescheinigungen und Urkundenduplikate werden nur bei Nachweis, gegen Erstattung der Kosten, ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Stand: 01.01.2002 6

III.9 Bestimmungen für die Rettungssportausbildung Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bietet die DLRG Aus- und Fortbildungsgänge im Rettungssport an. Der Rettungssport dient in erster Linie der Steigerung der Einsatzbereitschaft im Wasserrettungsdienst und der Erhaltung der Fähigkeit zur Rettung. Rettungssportveranstaltungen und wettkämpfe erhöhen die Attraktivität der DLRG nach innen und außen. Die Ausbildung und Prüfung zum Kampfrichter sind in der Anweisung für das Kampfrichterwesen geregelt. 981 Trainer C / Ausbilder Rettungssport Die Trainer C Lizenz ist eine Lizenz des Deutschen Sportbundes. Die Tätigkeit des Trainers umfasst die Hinführung zum wettkampforientierten Rettungssport und die Durchführung des leistungssportorientierten Grundlagen- und Aufbautrainings sowie die Wettkampfbetreuung. Stand: 01.01.2002 7

981.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Die Trainer C Lizenz kann nach Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben werden: Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Schriftliche Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber Erste Hilfe Kurs (mind. acht Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe Training (mind. vier Doppelstunden) nicht älter als zwei Jahre Gültige Kampfrichter III Lizenz Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang Rettungssport, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang Rettungsschwimmen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf Erfolgreiche Ableistung eines betreuten rettungssportspezifischen Praktikums unter Aufsicht eines vom Landesverband/Präsidium beauftragten Mentors Teilnahme am Gemeinsamen Grundausbildungsblock Absolvierung aller Unterrichtseinheiten laut Rahmenrichtlinien und Prüfungsordnung Stand: 01.01.2002 8

Ausführungsbestimmungen: Die gegenseitige Anerkennung anderweitig erworbener Ausbildungsinhalte gilt sowohl innerhalb des Gesamtverbandes der DLRG als auch in Vereinbarung mit anderen Sportfachverbänden des DSB, insbesondere des Deutschen Schwimmverbandes e.v. (DSV), sowie darüber hinaus für Studiengänge an Universitäten und Hochschulen und von Berufsabschlüssen im Sport: Diplomsportlehrer und Absolventen anderer Diplomstudiengänge im Sport, Lehrer und Sportlehrer mit einem Abschluss im Schwerpunkt Fach Schwimmen, Abgeschl. Berufsausbildung mit Schwerpunkt Sport, Lehrer und Lehrkräfte mit einem Abschluss in allgemeiner Didaktik und Methodik, Hoch- oder Fachschulabschluss mit medizinischsportwissenschaftlicher Ausrichtung, Diplomsportwissenschaftler mit Schwerpunkt Schwimmen, Tauchen o.ä. in der DLRG verwertbarer fachdidaktischer Qualifikationen, Berufs-, Fach- und Hochschulabschlüsse in Themengebieten der Vereinsmanagerausbildung. Auf die Teilnahme an den Ausbildungshelferlehrgängen Schwimmen und Rettungsschwimmen kann verzichtet werden, wenn eine der oben genannten Qualifikationen vorliegt. Auf die Teilnahme am Ausbildungshelferlehrgang Rettungsschwimmen und dem Gemeinsamen Grundausbildungsblock kann verzichtet werden, wenn eine gültige Lizenz als Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen vorliegt. Auf die Teilnahme an Ausbildungshelferlehrgängen Rettungsschwimmen und Rettungssport sowie den Nachweis Kampfrichterstufe III kann verzichtet werden, wenn eine mehr als dreijährige Angehörigkeit im A oder B Kader des DLRG-Präsidiums vorliegt. Stand: 01.01.2002 9

981.2 Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistungen Die Ausbildung zum Erwerb der Lizenz Trainer C setzt sich zusammen aus einem allgemeinen Block und einem fachspezifischen Block sowie den Prüfungen. Erwerb der allgemeinen Lehrqualifikation siehe Rahmen-Richtlinien Teil B Anlage Gemeinsamer Grundausbildungsblock Didaktisch methodische Grundlagen Personen- und vereinsbezogener Bereich Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation Die anschließende Fachausbildung beinhaltet eine fachliche, fachdidaktische und methodische Ausbildung und umfasst 45 UE. Ausführungsbestimmungen: Beide Ausbildungsblöcke inkl. Prüfungen sind innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Prüfung Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Stand: 01.01.2002 10

Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfasst den Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Unterrichtens durch Lehrproben im Rettungssport. Die praktische Prüfung ist in drei Blöcke unterteilt. 1. Schriftliche Ausarbeitung des Stundenverlaufsplans der Lehrprobe 2. Bewertete Lehrprobe 3. Abschlussbesprechung Ausführungsbestimmungen: zu 1. Die Aufgabenstellung der Lehrprobe ist dem Prüfling schriftlich auszuhändigen. Zur Bearbeitung der Aufgabe müssen dem Prüfling mindestens 1,5 Stunden zur Verfügung stehen. In der Aufgabe müssen die Rahmenbedingungen der Lehrprobe von den Prüfern sehr deutlich beschrieben sein, z.b. Gruppengröße, Alter der Schwimmer, Leistungsvermögen oder Materialien, die bei der Prüfung zur Verfügung stehen, z. B. Hindernisse, Anzahl der Puppen usw.. Dem Stundenverlaufsplan ist in schriftlicher Form eine detaillierte Ausarbeitung über den Zweck und die Möglichkeiten der gewählten Übungen und Serien beizufügen. Dieses sollte mit trainingswissenschaftlichem sowie didaktisch- methodischem Hintergrundwissen begründet werden. zu 2. Die Lehrprobe muss von mindestens 2 Mentoren unabhängig bewertet werden. Die beiden Mentoren legen nach der Lehrprobe gemeinsam eine Bewertung fest. Die Lehrprobe ist mit einer dem Prüfling unbekannten Gruppe durchzuführen. zu 3. Bei der Abschlussbesprechung analysieren die Mentoren mit dem Prüfling die jeweilige Lehrprobe und begründen ihre Bewertung ausführlich. Stand: 01.01.2002 11

Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis der Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, sowie Entstehung und Wirkungsweise adaptiver Prozesse des Sportlers auf Training Methodik/Didaktik/Technik des Schwimmens und Rettungsschwimmens Methodik/Didaktik/Technik der Rettungssportdisziplinen Grundlagen der Trainingsplanung Organisation und Durchführung einer Rettungssport- Veranstaltung Ethische und sportsoziologische Aspekte Entwicklungs-, geschlechts- und altersspezifische Aspekte Rechts- und Versicherungsgrundlagen Regel- und Wettkampfkunde (national und international) Stellung der DLRG im Verbundsystem des Deutschen Sports Stand: 01.01.2002 12

981.3 Berechtigung zur Ausbildung und zur Prüfung Die Fachausbildung wird von einem Lizenzinhaber Trainer B mit einem abgeschlossenen Lehrgang Gemeinsame Multiplikatoren-Schulung im Auftrag der Technischen Leitung des DLRG-Präsidiums verantwortlich durchgeführt. Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: einem Prüfungsbeauftragten d. Präsidiums (Vorsitzender) einem Ausbildungsbeauftragten für die Trainer C Ausbildung des jeweiligen Landesverbandes einem Mitglied des Lehrstabes Trainer C. 981.4 Sonstige Regelungen 981.41 Ausbildung und Prüfung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den jeweils gültigen Rahmen-Richtlinien der DLRG. Die Prüfungen sind innerhalb eines Jahres abzuleisten. Bewerber für die Trainer C Lizenz haben folgende Erklärung zu unterschreiben: Ich erkenne die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen der DLRG an und verpflichte mich, als Trainer C bei Ausbildungs- und Veranstaltungsmaßnahmen danach zu verfahren. 981.42 Ausstellung und Registrierung Die Leistungen werden auf der Prüfungskarte eingetragen, die beim Landesverband verbleibt. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift den Erhalt der Urkunde. Die Ausstellung und Registrierung des Nachweises erfolgen durch den Landesverband. Die Prüfung ist unter der Nummer.../981/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Stand: 01.01.2002 13

Ausführungsbestimmungen: Der Ausbildungsbeauftragte Trainer C führt über jede Fachausbildung mit abschließender Prüfung eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Programm des Lehrgangs Name des verantwortlichen Ausbilders Namen weiterer Lehrstabsmitglieder Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Teilnehmer sowie der Unterschrift Gliederungszugehörigkeit der Teilnehmer. 981.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem von der Bundesebene für Trainer C anerkannten Fortbildungslehrgang von mindestens 15 UE zu 45 Minuten des Landesverbandes/ Präsidiums teilgenommen hat und während des laufenden Gültigkeitszeitraumes regelmäßig Rettungsport-Ausbildungen durchgeführt hat. Des Weiteren muss er mind. einmal im Jahr in der Position des Trainers an Rettungssport-Veranstaltungen teilgenommen haben. 981.44 Wiederholungsprüfungen Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die gesamte rettungssportspezifische Fachausbildung erneut zu durchlaufen. Dieses kann jedoch frühestens ein Jahr nach der Wiederholungsprüfung innerhalb einer Rettungssportausbildung stattfinden. Wurden innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von vier Jahren die Auflagen gemäß 981.43 nicht erfüllt, sind innerhalb der zwei folgenden Jahre zwei vom Präsidium anerkannte Fortbildungslehrgänge Trainer C zu besuchen, um die Gültigkeit der Lizenz wieder zu erlangen. Wurde der Gültigkeitszeitraum mehr als zwei Jahre überschritten, ist die rettungssportspezifische Fachausbildung (45 UE) innerhalb einer laufenden Fachausbildung zum Trainer C Rettungssport erneut zu durchlaufen. Stand: 01.01.2002 14

982 Trainer B Die Trainer B Lizenz ist eine Lizenz des Deutschen Sportbundes. Die Tätigkeit des Trainers mit B Lizenz umfasst die systematische Gestaltung des leistungsorientierten Spitzensporttrainings. Sie schließt Talentsuche, Talentauswahl und die Weiterführung der sportlichen Grundausbildung und Leistungsentwicklung im Rettungssport, sowie die Wettkampforganisation und betreuung ein. 982.1 Voraussetzungen für den Erwerb Schriftliche Befürwortung durch den Landesverband Besitz der Trainer C Lizenz seit mindestens zwei Jahren Erste Hilfe Kurs (mind. acht Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe Training (mind. vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre. mindestens einjährige Tätigkeit im Bereich Rettungsport der jeweiligen Landesverbandsebene 982.2 Umfang der Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung zum Trainer B Rettungssport umfasst 75 Unterrichtseinheiten und ist gegliedert in die Fachausbildung (60 UE) und die Prüfung (15 UE). Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, die sich auf die jeweils gültigen Rahmen-Richtlinien der DLRG und des DSB beziehen. Stand: 01.01.2002 15

982.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Verantwortlichkeit für die Ausbildung und Prüfung zum Trainer B obliegt dem Lehrstab für die Trainerausbildung der Bundesebene. 982.4 Sonstige Regelungen 982.41 Ausbildung und Prüfung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den jeweils gültigen Rahmen-Richtlinien der DLRG. Die Prüfungen sind innerhalb eines Jahres abzuleisten. Bewerber für die Trainer B Lizenz haben folgende Erklärung zu unterschreiben: Ich erkenne die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen der DLRG an und verpflichte mich, als Trainer B bei Ausbildungs- und Veranstaltungsmaßnahmen danach zu verfahren. 982.42 Ausstellung und Registrierung Die Leistungen werden auf der Prüfungskarte eingetragen, die beim Präsidium verbleibt. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Die Ausstellung und Registrierung erfolgen durch das Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer 16/982/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Ausführungsbestimmungen: Die Ausbildungsbeauftragten Trainer B führen über jede Fachausbildung mit abschließender Prüfung eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrganges Programm des Lehrgangs Name des verantwortlichen Ausbilders je UE Namen weiterer Lehrstabsmitglieder Stand: 01.01.2002 16

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Teilnehmer sowie der Unterschrift Gliederungszugehörigkeit der Teilnehmer. 982.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen Die Urkunde ist für drei Jahre gültig und wird jeweils für weitere drei Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem von Bundesebene für Trainer B anerkannten Fortbildungslehrgang von mindestens 15 UE zu 45 Minuten des Präsidiums teilgenommen hat und während des laufenden Gültigkeitszeitraumes regelmäßig Rettungsportausbildungen durchführt und mindestens zweimal im Jahr in der Funktion des Trainers an Rettungssport-Veranstaltungen teilgenommen hat. 982.44 Wiederholungsprüfungen Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die gesamte rettungssportspezifische Fachausbildung erneut zu durchlaufen. Dieses kann jedoch frühestens ein Jahr nach Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung innerhalb einer Rettungssportausbildung stattfinden. Wurden innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von drei Jahren die Auflagen gemäß 982.43 nicht erfüllt, sind innerhalb der zwei folgenden Jahre zwei vom Präsidium anerkannte Fortbildungslehrgänge Trainer B zu besuchen, um die Gültigkeit der Lizenz wieder zu erlangen. Wurde der Gültigkeitszeitraum mehr als zwei Jahre überschritten, ist die rettungssportspezifische Fachausbildung (45 UE) innerhalb einer laufenden Fachausbildung zum Trainer B Rettungssport erneut zu durchlaufen. Stand: 01.01.2002 17

983 Trainer A Die Trainer A Lizenz ist eine Lizenz des Deutschen Sportbundes. Die Tätigkeit des Trainers mit A Lizenz umfasst die systematische Gestaltung eines leistungsfördernden Trainings im Rettungssport bis zur individuellen Höchstleistung. Sie schließt Talentsuche, Talentauswahl und Talentförderung mit ein. Dabei ist der Rahmentrainingsplan der DLRG im Bereich Rettungssport zu beachten. 983.1 Voraussetzungen für den Erwerb Lebensalter mindestens 23 Jahre Befürwortung durch die Bundesebene Besitz der Trainer B Lizenz seit mindestens zwei Jahren Erste Hilfe Kurs (mindestens acht Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre zweijährige Tätigkeit im Bereich Rettungsport der DLRG Bundesebene 983.2 Umfang der Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung zum Trainer A Rettungssport umfasst 105 Unterrichtseinheiten und ist gegliedert in die vorbereitende Ausbildung (30 UE), die Fachausbildung (60 UE) und die Prüfung (15UE). Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, die sich auf die jeweils gültigen Rahmen-Richtlinien der DLRG und des DSB beziehen. 983.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Verantwortlichkeit für die Ausbildung und Prüfung zum Trainer A obliegt dem Lehrstab für die Trainer A der Bundesebene. Stand: 01.01.2002 18

983.4 Sonstige Regelungen 983.41 Ausbildung und Prüfung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den jeweils gültigen Rahmen-Richtlinien der DLRG. Die Prüfungen sind innerhalb von zwei Jahren abzuleisten. Bewerber für die Trainer A Lizenz haben folgende Erklärung zu unterschreiben: Ich erkenne die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen der DLRG an und verpflichte mich, als Trainer A bei Ausbildungs- und Veranstaltungsmaßnahmen danach zu verfahren. 983.42 Ausstellung und Registrierung Die Leistungen werden auf der Prüfungskarte eingetragen, die beim Präsidium verbleibt. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Sie bestätigen durch Unterschrift den Erhalt der Urkunde. Die Ausstellung und Registrierung erfolgen durch das Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer 16/983/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Ausführungsbestimmungen: Die Ausbildungsbeauftragten Trainer A führen über jede Ausbildung mit abschließender Prüfung eine Liste mit folgenden Angaben: Art, Ort und Zeit des Lehrgangs Programm des Lehrgangs Name des verantwortlichen Ausbilders Namen weiterer Lehrstabsmitglieder Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Teilnehmer sowie der Unterschrift Gliederungszugehörigkeit der Teilnehmer Stand: 01.01.2002 19

983.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen Die Urkunde ist für zwei Jahre gültig und wird jeweils für weitere zwei Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Trainer A anerkannten Fortbildungslehrgang von 15 UE zu 45 Minuten des Präsidiums teilgenommen hat und während des laufenden Gültigkeitszeitraumes regelmäßig Rettungsportausbildungen durchgeführt und mindestens zweimal im Jahr in der Funktion des Trainers an Rettungssport-Veranstaltungen teilgenommen hat. 983.44 Wiederholungsprüfungen Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die gesamte rettungssportspezifische Fachausbildung erneut zu durchlaufen. Dieses kann jedoch frühestens ein Jahr nach der Wiederholungsprüfung innerhalb einer Rettungssportausbildung stattfinden. Wurden innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von zwei Jahren die Auflagen gemäß 983.43 nicht erfüllt, sind innerhalb der zwei folgenden Jahre zwei vom Präsidium anerkannte Fortbildungslehrgänge Trainer A zu besuchen, um die Gültigkeit der Lizenz wieder zu erlangen. Wurde der Gültigkeitszeitraum mehr als zwei Jahre überschritten, ist die rettungssportspezifische Fachausbildung (45 UE) innerhalb einer laufenden Fachausbildung zum Trainer A Rettungssport erneut zu durchlaufen. Stand: 01.01.2002 20

Anlage 1: Der Weg zum Trainer C/Ausbilder Rettungssport Trainer C-Ausbilder Trainer B Gem. Multi-Schulung 60 UE 15 UE Leistungskontrolle Vertiefung der praktischen Kenntnisse Vertiefung der theoretischen Kenntnisse personen- und vereinsbezogener Bereich bewegungs- und sportartbezogener Bereich lebensalterbezogener Bereich methodisch/didaktischer Block allgemeine Grundlagen rettungssportspezif. Grundlagen Gemeinsame Grundausbildung gemeinsamer Grundausbildungsblock Vorbereitende Ausbildung Lehrübungen/praktische Ausbildung fachspezifische Grundausbildung Eingangsvoraussetzungen fachspezifische Ausbildung allgemeine Eingangsvoraussetzungen Berufung durch LV oder das Präsidium Ausbilder Rettungssport Fachausbildung Prüfung Technik und Methodik des Schwimmens und der Rettungssportdisziplinen rettungssportspezifische, fachdidaktische Ausbildung ethische und sportsoziologische Aspekte entwicklungs-, geschlechts- und altersspezif. Aspekte 45 UE 15 UE personen- und vereinsbezogener Bereich: Lehrgangsplanung, Organisation, Aufbau der DLRG 15 UE rettungssportspezif. Praktikum Ausbildungshelferlehrgang Rettungsschwimmen Rettungssport 15 UE 15 UE 15 UE Erste Hilfe-Lehrgang Kampfrichterstufe 3 DLRG-Mitgliedschaft, DRSA Silber Lebensalter 18 Jahre; Befürwortung durch OG Stand: 01.01.2002 21

Anlage 2: Der Weg zum Trainer B Rettungssport Trainer B RRL des DSB Trainer B Rettungssport 60 UE Prüfung Theorie und Praxis 15 UE Fachausbildung Trainingsinhalte Trainingsmethoden Trainingsaufbau Trainingsplanung Technikleitbilder Taktiktraining Kinder- und Jugendtraining pädagogische und psychologische Betreuung 45 UE Talentsuche Talentsichtung Talentförderung Talentauswahl Vorbereitende Ausbildung Lehrübungen/praktische rettungssportspezif. Praktikum Ausbildung 15 UE Eingangsvoraussetzungen fachspezifische Ausbildung Erste Hilfe-Lehrgang oder EH Training gültige Trainer C Lizenz seit mindestens 2 Jahren Nachweis über die Arbeit bei der meldenden Gliederung (LV) DLRG-Mitgliedschaft, DRSA Silber Befürwortung durch LV Stand: 01.01.2002 22

Anlage 3: Der Weg zum Trainer A Rettungssport Trainer A RRL des DSB Trainer A Rettungssport 90 UE RRL DSB Prüfung Theorie und Praxis Fachausbildung 15 UE 60 UE Vorbereitende Ausbildung Lehrübungen/praktische rettungssportspezifisches Ausbildung Praktikum 15 UE wettkampfspezifisches Organisationspraktikum 15 UE Eingangsvoraussetzungen fachspezifische Ausbildung Erste Hilfe-Lehrgang oder EH Training gültige Trainer B Lizenz seit mindestens 2 Jahren Nachweis über die Arbeit und Befürwortung durch meldende Gliederung (Bundesebene) DLRG-Mitgliedschaft, DRSA Silber Lebensalter 23 Jahre Stand: 01.01.2002 23