Öffentliche Finanzierungsmittel für Existenzgründer und Unternehmen Verwendungszweck: Antragsberechtigte: ERP Gründerkredit - Startgeld Existenz auch im Nebenerwerb, sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren. Natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen, im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzungen: Existenzgründer, die sich zum erstenmal oder erneut selbständig machen, auch nebenberuflicher Start. Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen Investitionen: Sicherheiten: Höchstbetrag: Tilgung: Zinsen: Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erstausstattung des Material-, Waren- Ersatzteillagers sowie Betriebsmittel Eingesetzte eigene Mittel in angemessenem Umfang. Eine Kombination mit anderen KfW- Produkten ist nicht möglich Obligatorische 80%ige Haftungsfreistellung der Hausbanken durch die KfW- Mittelstandsbank 100.000,00 Euro Betriebsmittel bis 30.000,00 Euro a) 5 Jahre b) 10 Jahre b) 2 Jahre frei, Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zz: nominal / effektiv a) 2,85 % / 2,89 % b) 3,10 % /3,14 % ERP Gründerkredit - Universell Existenz auch im Nebenerwerb, sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren. Natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen, im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Existenzgründer, die sich zum erstenmal oder erneut selbständig machen, auch nebenberuflicher Start. Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erstausstattung des Material-, Waren- Ersatzteillagers sowie Betriebsmittel Eingesetzte eigene Mittel in angemessenem Umfang. Eine Kombination mit anderen KfW-Produkten ist nicht möglich. Keine Haftungsfreistellung ERP-Kapital für Gründung 0 3 Jahre Existenz sowie Investitionen innerhalb von 3 Jahren nach der Geschäftsaufnahme, Übernahme oder tätige Beteiligung Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe Existenzgründer, die sich zum ersten Mal oder erneut selbständig machen Immobilien, Betriebsausstattung, Warenausstattung, Markterschließungskosten sowie Übernahmepreis Vorhandene Eigenmittel des Antragstellers (mindestens 15 %) können auf bis zu 45 % aufgestockt werden, Garantieentgelt 1 % p.a. Mithaftung des Ehegatten. Kreditnehmer haftet persönlich, darüber hinaus keine weiteren Sicherheiten KfW-Unternehmerkredit Fremdkapitalfinanzierung Finanzierung von Investitionen, im In- und Ausland, die einer mittelund langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und dadurch Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel. Mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind Fachliche und kaufmännische Qualifikation, hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Übernahme eines Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Betriebsmittel Betriebsmittel im KMU-Fenster mit Haftungsfreistellung: max. 5 Mio. oder endfälliges Darlehen mit Laufzeit von 2 Jahren. Banküblich Optionale Haftungsfreistellung 50% (Betriebsmittel bis 5 Mio. / Laufzeit max. 2 Jahre) 10 Mio. Euro 500.000,00 Euro 25 Mio. Euro Investitionen 5 Mio. Euro Betriebsmittel a) bis 5 Jahre b) bis 10 Jahre c) bis 20 Jahre Zinsbindung 10 Jahre d) bis 5 Jahre (Betriebsmittel) b) bis 2 Jahre d) 1 Jahr frei Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zz. nominal / effektiv a) 2,45 % / 2,48 % b) 2,70 % / 2,73 % c) 3,30 % / 3,35 % d) 2,45 % / 2,48 % 15 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung 7 Jahre frei vorzeitige Tilgung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Tilgung in 31 vierteljährlichen Raten.. nominal / effektiv 1. - 3. Jahr: 0,55 % / --- ab 4. Jahr: 2,55 % /2,97 % a) bis 5 Jahre b) bis 10 Jahre c) bis 20 Jahre Zinsbindung 10 Jahre d) 2 Jahre (Betriebsmittel) e) 5 Jahre (Betriebsmittel) b) bis 2 Jahre d) 2 Jahre frei e) 1 Jahr frei Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zz. nominal / effektiv a) 2,70 % / 2,73 % b) 3,25 % / 3,29 % c) 3,65 % / 3,70 % d) 2,45 % / 2,47 % e) 2,70 % / 2,73 % Auszahlung: 100 % 100 % 100 % 100 % Antragsweg: Über Hausbank - Weiterleitung Über Hausbank - Weiterleitung Über Hausbank - Weiterleitung Über Hausbank - Weiterleitung an an die KfW-Mittelstandsbank an die KfW-Mittelstandsbank an die KfW-Mittelstandsbank die KfW-Mittelstandsbank
Mittelstandsförderung ERP-Gründerkredit RLP Mittelstandsförderung Unternehmerkredit RLP ERP-Regionalprogramm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Verwendungszweck: oder einer freiberuflichen Existenz, Übernahme oder tätige Beteiligung. Investitionen in der Startphase sowie innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen dienen Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung und Umstellung von gewerblichen Unternehmen, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung, Kosten für erste Messebeteiligung Neuerrichtung, Erweiterung, Modernisierungs- und Umstellungsvorhaben, Übernahme von Stilllegung bedrohten oder stillliegenden Betrieben Antragsberechtigte: Voraussetzungen: Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen, freiberuflich Tätige. Industrie, Handel, Dienstleistungsgewerbe Fachliche und kaufmännische Qualifikation, hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit sowie nebenberufliche Tätigkeit, die auf den Haupterwerb Mittelständische Unternehmen sowie freiberufliche Tätige, die seit mindestens drei Jahren am Markt tätig sind. Fachliche und kaufmännische Qualifikation, hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit, Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz in GA-Fördergebieten Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, gewerbliche Beherbergungsbetriebe Herstellung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Steigerung der Dauerarbeitsplätze. Investitionen: Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baumaßnahmen, Maschinenund Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Material- und Warenlager Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, tätige Beteiligung Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung; Maschinen, Messebeteiligung. Keine Betriebsmittel Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen, immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software). Lohnkosten (nur bei Neuerrichtungsvorhaben). Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Bereitstellungsprovision 0,25% Die Zinsen sind abhängig vom Darlehensvolumen. Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Bereitstellungsprovision 0,25% Die Zinsen sind abhängig vom Darlehensvolumen. Sicherheiten: Banküblich Banküblich Banküblich Höchstbetrag / Förderung: Tilgung: Zinsen: 2 Mio. Euro für Investitionskredite, max. 500.000 Euro für Betriebsmittel a) 5 Jahre b) 10 Jahre c) 20 Jahre d) 5 Jahre (Betriebsmittel) b) 2 Jahre frei d) 1 Jahr (Betriebsmittel) Tilgung in vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zz. nominal/effektiv a) 2,25 % / 2,27 % b) 2,50 % / 2,53 % c) 3,10 % / 3,14 % d) 2,25 % / 2,27 % Zinsen bei über 125 T Darlehensvolumen 2 Mio. Euro Investitionen max. 500.000 Euro Betriebsmittel a) 5 Jahre b) 10 Jahre c) 20 Jahre d) 2 Jahre (Betriebsmittel) e) 5 Jahre (Betriebsmittel) b) 2 Jahre frei d) 2 Jahre frei (Betriebsmittel) e) 1 Jahr (Betriebsmittel) Tilgung in vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zz. nominal/effektiv a) 2,50 % / 2,52% b) 3,05 % / 3,09 % c) 3,45 % / 3,50 % d) 2,25 % / 2,27 % e) 2,50 % / 2,52 % Zinsen bei über 125 T Darlehensvolumen Die Förderung kann nicht gleichzeitig mit einer Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe in Anspruch genommen werden. Ergänzend können Mittel der KfW beantragt werden. 3 Mio. Euro; bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten a) bis 5 Jahre b) bis 15 Jahre c) bis 20 Jahre bei Bauvorhaben Zinsbindung bis 10 Jahre a) bis zu 1 Jahr frei b + c) bis zu 5 Jahren frei Tilgung in vierteljährlichen, Raten, vorzeitige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung nominal / effektiv a) 2,45 % / 2,47 % b + c) 3,30 % / 3,34 % (innerhalb KU-Fenster) Andere öffentliche Mittel haben Vorrang; eingesetzte Mittel in angemessenem Umfang; nur bestimmte Fördergebiete und Gewerke; Zinsverbilligtes Darlehen oder verlorener Zuschuss in Höhe von 18bis 35 % der Investitionssumme, je nach Größe des Unternehmens und Fördergebietes 10 Jahre bis 2 Jahre frei Auszahlung: 100 % 100% 100 % 100 % Antragsweg: Über Hausbank - Weiterleitung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Über Hausbank - Weiterleitung an die KfW-Mittelstandsbank Über Hausbank - Weiterleitung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Auf Anfrage bei der ISB erhältlich. Direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH 2
Bürgschaften und Beteiligungen Verwendungszweck: Bürgschaftsübernahme der Bürgschaftsbank RLP gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite. Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer, Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz Voraussetzungen: Fachliche und kaufmännische Qualifikation, betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben, hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit, geordnete wirtschaftliche und private Vermögensverhältnisse, Bemessungsgrundlage: Sicherheiten: Förderung: Konditionen: Auszahlung: Antragsweg: Bürgschaften Bürgschaft Direkt MBG-Kapitalbeteiligung Investitions- und Betriebsmittelkredite, Übernahme von Ausfallbürgschaften auch für Leasingverträge möglich. Bürgschaftsübernahme für Existenzgründer durch die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ohne vorherige Kreditprüfung bei einer Hausbank. Existenzgründer (bei fehlenden oder unzureichend bankmäßigen Sicherheiten). Fachliche und kaufmännische Qualifikation, betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben, hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und private Vermögensverhältnisse, Investitions- und Betriebsmittelkredite, Avalkredite Die Anträge können direkt bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz oder bei der zuständigen IHK bzw. HWK eingereicht werden. Bestmögliche Besicherung im Rahmen Bestmögliche Besicherung im Rahmen vorhandener Sicherheiten. vorhandener Sicherheiten Bürgschaftshaftung bis max. 1,25 Mio. Bis zu 80% des Kreditbetrages,, bei Investitionskrediten max. 80%; Bürgschaftsobligo max. 150.000,00 bei Betriebsmittel- und Avalkredite max. 60%. Bis max. 15 Jahre (Baumaßnahmen Bis max. 15 Jahre (Baumaßnahmen max.23 Jahre möglich). max.23 Jahre möglich). Für Betriebsmittel/Avale bis zu 8 Jahre Für Betriebsmittel/Avale bis zu 8 Jahre Anrechnung der Zahlungseingänge Anrechnung der Zahlungseingänge zunächst auf Kosten und Zinsen und zunächst auf Kosten und Zinsen und dann quotal auf den verbürgten dann auf einen verbürgten Kredit. Kredit. Einmaliges Bearbeitungsentgelt: Einmaliges Bearbeitungsentgelt: 1,5% 1,25% des Bürgschaftsobligos bei der Bürgschaft, mind. 250,00 bei Antragsstellung, mind. 150,00 zzgl. Bewilligung (zzgl. MwSt); während der MwSt., 075% bei Ausreichung der 1,5% p.a. des Obligos Bürgschaftsurkunde, mind. 100,00 zzgl. MwSt., laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,5% p.a. des Obligos Die Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank Die Bürgschaftszusage der Bürg- gilt für max. 3 Monate. schaftsbank gilt für max. 3 Monate. Über Hausbank - Weiterleitung an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, oder bei den IHK oder HWK- Starterzentren Stärkung der Eigenkapitalbasis, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung und Umstellung neuer Produkte, Existenzgründung und -sicherung Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft max. 499 Mitarbeiter, weniger als 50 Mio. Umsatz Schlüssiges Unternehmenskonzept, Eigenkapitalparität, persönliche (Teil-) Garantie Investitionen, Warenlager, Entwicklung- und Markteinführung, keine Sanierungsbeteiligung Stille Beteiligung, Kündigung innerhalb einer Frist von 12 Monaten Bis zu max. 1,0 Mio., Existenzgründer max. 250.000, Innovationsvorhaben max. 100.000 10 Jahre Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,5%, Beteiligungsentgelt: 5,75%, Garantieentgelt: 1,5% gewinnabhängiges Entgelt: ab 2,00% 100% Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbh, Mainz Die Merkblätter und Online-Kreditanträge der oben genannten Förderprogramme finden Sie auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH unter: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/de_home/dokumente/merkblaetter/index.jsp http://isb.rlp.de/de/foerderung/ http://www.bb-rlp.de 3
Beratungsförderung Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz Verwendungszweck: Förderung von Beratungsleistungen zur Vorbereitung von Gründungen einer gewerblichen Vollexistenz, Gründung im Nebenerwerb, Übernahme oder tätige Beteiligung sowie Übergabe eines Betriebes Antragsberechtigte: Existenzgründer aus Industrie, Handel und Dienstleistung sowie Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung Voraussetzungen: Geplanter Geschäftssitz in Rheinland- Pfalz, Beratungsempfehlung der IHK Beratung von natürlichen Personen vor Gründung oder Übernahme eines Betriebes oder einer tätigen Beteiligung, Beratungen von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen. Voraussetzung für die Auszahlung des Unterlagen in Kopie: 1. Beraterbericht, der gemäß den Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz erstellt wurde 2. Rechnung des Beraters 3. Kontoauszug des Antragstellers, aus dem die Zahlung der Beraterrechnung ersichtlich ist. Der Berater muss in der KfW- Beraterbörse für das Gründercoaching freigeschaltet sein. Gründercoaching Deutschland Ziel ist die Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von jungen Unternehmen. Die Zuschüsse werden von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung Das Unternehmen muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Coaching-Empfehlung des Regionalpartners gegenüber der KfW. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Sitz und Geschäftsbetrieb muss in der Bundesrepublik Deutschland sein. Unterlagen: 1. Schlussverwendungsnachweis der KfW 2. Gesamtrechnung des Beraters 3. Original-Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beraterhonorar. Bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung muss auch die Zahlung der anteiligen Mehrwertsteuer erkennbar sein 4. ggf. Nachweis, dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z.b. vom Steuerberater, Finanzamt) Der Coaching/Beratervertrag und der Abschlussbericht sind bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Gewährung des Zuschusses aufzubewahren und der KfW auf Verlangen einzureichen. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching freigeschaltet sein. Gründerchoaching Deutschland Gründung aus der Arbeitslosigkeit Ziel ist die Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von jungen Unternehmen. Die Zuschüsse werden von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung Das Unternehmen muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Coaching-Empfehlung des Regionalpartners gegenüber der KfW Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach Gründung in Anspruch genommen wird. Sitz und Geschäftsbetrieb muss in der Bundesrepublik Deutschland sein. Unterlagen: 1. Schlussverwendungsnachweis der KfW 2. Gesamtrechnung des Beraters 3. Original-Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beraterhonorar. Bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung muss auch die Zahlung der anteiligen Mehrwertsteuer erkennbar sein 4. bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit: alle vorliegenden endgültigen Bewilligungsbescheide über Leistungen nach SGB III oder SGB II 5. ggf. Nachweis, dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z.b. vom Steuerberater, Finanzamt) Der Coaching/Beratervertrag und der Abschlussbericht sind bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Gewährung des Zuschusses aufzubewahren und der KfW auf Verlangen einzureichen. Höchstbetrag: Zuschuss in Höhe von 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, jedoch maximal 400 Euro pro Tagewerk. Gefördert werden: 6 Tagewerke bei Existenzgründungsbzw. Betriebsübergabeberatung, 3 Tagewerke bei Beratungen zur Gründung im Nebenerwerb und maximal 9 Tagewerke bei Übernahmeberatungen. Maximal 2 Monate nach Bewilligung durch die ISB Zuschuss in Höhe von 50% des maximal förderfähigen Tageshonorar i.h. von 800,00. Das insgesamt vertraglich festgelegte Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000,00 nicht überschreiten. Maximal 12 Monate nach Erteilung der Zusage durch die KfW-Mittelstandsbank. Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching freigeschaltet sein. Zuschuss in Höhe von 90% des maximal förderfähigen Tageshonorar i.h. von 800,00. Das insgesamt vertraglich festgelegte Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000,00 nicht überschreiten. Maximal 12 Monate nach Erteilung der Zusage durch die KfW-Mittelstandsbank Antragsweg: Antrag annehmende Stellen: IHK, HWK, Landesverband der Freien Berufe Antrag annehmende Stellen: IHK, HWK, Landesverband der Freien Berufe (sind Regionalpartner) Antrag annehmende Stellen: IHK, HWK, Landesverband der Freien Berufe (sind Regionalpartner) 4
Turn Around Beratung Verwendungszweck: Förderung von Beratungsleistungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio.. Voraussetzungen: Unternehmen in Schwierigkeiten, Schwachstellenanalyse eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters mit konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit sowie positive Fortführungsprognose. Eine geförderte Turn Around Beratung setzt eine Empfehlung eines Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus. Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Auf die Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Kosten der Beratungsmaßnahme besteht kein Rechtsanspruch. Unterlagen in Kopie: 1. Beraterbericht, der gemäß den Richtlinien der KfW-Mittelstandsbank erstellt wurde 2. Rechnung des Beraters Beratungsprogramm Mittelstand Rheinland-Pfalz Die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz soll gestärkt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der Europäischen Kommission. (zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio..) Sitz oder Betriebsstätte muss in Rheinland-Pfalz sein. Der Berater muss über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Nachweis einer Listung bei einer Akkreditierungsstelle oder gegenüber der ISB erfolgen. Förderungsfähig sind Beratungen über alle: strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung einschließlich Fragen des Produkt- und Kommunikationsdesigns für Unternehmen. Unterlagen: 1. Beraterbericht, der gemäß den Verwaltungsvorschriften der ISB erstellt wurde 2. Rechnung des Beraters 3. Kopie des Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis. Beratungsprogramm des Bundes Die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz soll gestärkt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen und sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio., sich nicht zu 25% oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden. Umsatzgrenzen in einzelnen Wirtschaftsbereichen müssen beachtet werden. a) Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung b) Spezielle Beratungen: Technologie- und Innovationsberatungen, Außenwirtschaftsberatungen, Qualitätsmanagementberatungen, Kooperationsberatungen, betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung, Beratung zur Beseitigung Rating relevanter Schwachstellen Umweltschutzberatungen, Arbeitsschutzberatungen und Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen, Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen und Migranten geführt werden zu allen Fragen der Unternehmensführung. Höchstbetrag: Antragsweg: 3. Kontoauszug des Antragstellers, aus dem die Zahlung der Beraterrechnung ersichtlich ist. Der Zuschuss beträgt 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 4.000. Förderfähiger Höchstbetrag: 8.000. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800. Eine Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Maximal 8 Monate nach Erteilung der Zusage durch die KfW. Antrag annehmende Stellen: IHK, HWK, Landesverband der Freien Berufe (sind Regionalpartner), Die Zuschüsse werden im Wege der Anteilsfinanzierung bewilligt und betragen 50% des Tagewerksatzes des beratenen Unternehmens. Für die Beratungen können je volles Tagewerk (8 Stunden) folgende maximale Zuschusshöhen bewilligt werden: - 400 je freier Berater - 250 für Hochschullehrer sowie für Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand Die maximale Anzahl zuwendungsfähiger Tagewerke beträgt 15 Tagewerke in 3 Jahren. Der Antrag muss direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Zuschuss in Höhe von 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00 je Beratung. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000,00 Euro. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten eingereicht werden. als Leitstellen: IHK Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und Unternehmensführung mbh, Berlin Auf der Internetseite der IHK Pfalz unter www.pfalz.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 25754 finden Sie eine Übersicht der Beratungsprogramme mit Verlinkung zu den Richtlinien und Anträgen. 5
Ihre Ansprechpartner zu Fragen der Existenzgründung und öffentlichen Finanzierungshilfen in den IHK-Starterzentren Pfalz sind: Dipl.-Kfm. Thomas Engel, Starterzentrum Ludwigshafen-Vorderpfalz Tel. 0621 5904-2100, Fax 0621 5904-2104, Email: thomas.engel@pfalz.ihk24.de Dipl.-Kfm. Thorsten Tschirner, Starterzentrum Ludwigshafen-Vorderpfalz Tel. 0621 5904-2103, Fax 0621 5904-2104, Email: thorsten.tschirner@pfalz.ihk24.de Dipl.-Phys. Marc Watgen, Starterzentrum Landau-Südpfalz Tel.:06341 971-2511, Fax 06341 2514, Email: marc.watgen@pfalz.ihk24.de Ass. jur. Michael Schaum, Starterzentrum Kaiserslautern-Nordwestpfalz Tel. 0631 41448-2701, Fax 0631 41448-2704, Email: michael.schaum@pfalz.ihk24.de Gabriele Westerkamp, Starterzentrum Pirmasens-Südwestpfalz Tel. 06331 523-2615, Fax 06331 523-2614, Email: gabriele.westerkamp@pfalz.ihk24.de Hilfestellung bei der Erstellung eines Businessplans leisten Ihnen die Broschüren Leitfaden zur Erstellung eines Businessplans sowie Businessplan-Checklisten, zu beziehen bei Jasmin Luft, Tel. 0621 5904-2101, Email: jasmin.luft@pfalz.ihk24.de oder im Internetseite unter www.pfalz.ihk24.de, Dokumenten- Nr. 28232 (siehe Download). Stand: 30.04.2013 Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. 6