Allgemeine Geschäftsbedingungen offene Seminare, Inhouse Seminare & Forum

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Transkript:

1. Anmeldung und Vertragsgegenstand 1.1 Vertragspartner der ISGATEC GmbH wird, wer im Anmeldeformular als Firma/Hochschule/Institut genannt wird, ansonsten der Teilnehmer persönlich. 1.2 Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einem Seminar/Forum. Inhalt, Zeit, Ort und Referent richten sich nach den Angaben in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. 1.3 Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Seminare & Forum der ISGATEC GmbH anerkannt. 1.4 Reist ein Teilnehmer unangemeldet an, kann für eine Teilnahme nicht garantiert werden. 1.5 Ein Seminarplatz/Forumsplatz kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbelegung kann nicht zu einer Preisreduzierung führen. 1.6 Der Teilnehmer hat die auf der Anmeldebestätigung enthaltenen Angaben zum Seminar/Forum zu prüfen. Eventuelle Korrekturen und Ergänzungen sind der ISGATEC GmbH unverzüglich mitzuteilen. 1.7 Die Anmeldung ist an die ISGATEC GmbH zu richten. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung, mit welcher der Vertrag mit ISGATEC GmbH zustande kommt. 2. Teilnahmegebühr 2.1 Die Gebühr für die Veranstaltungsteilnahme richtet sich nach den Angaben in der Seminar-beschreibung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. 2.2 Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Anmeldung ist anerkannt, wenn der Auftragsbestätigung nicht binnen sieben Tagen nach Belegdatum widersprochen wird oder der Rechnungsbetrag bezahlt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bestätigt. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren gewähren die sichere Teilnahme an der Veranstaltung. 2.3 Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preislisten. Die Gebühren beinhalten die Tagespauschale sowie die Seminar-/Forumsunterlagen. Nicht eingeschlossen sind Reise- und Übernachtungskosten des Teilnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3. Rabattmöglichkeiten Bei Mehrfachanmeldungen aus einem Unternehmen oder zu mehreren Seminaren gleichzeitig (mindestens 3 Seminare/ 3 Teilnehmer), gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer jeweils einen Nachlass von 10%. 1

4. Stornierung 4.1 Die Absage von Teilnehmern an einer Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist dies gebührenfrei. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhebt die ISGATEC GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 50,- zzgl. MwSt. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. Es ist möglich, nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu nennen. 4.2 Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die gesamte Teilnehmergebühr fällig. 4.3. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass in der Regel die Möglichkeit besteht, bei den Beförderungs- und Unterbringungsunternehmen stornogebührende Tarife zu buchen oder eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 5. Umbuchung 5.1 Die Teilnehmer können jederzeit auf einen anderen Veranstaltungstermin umbuchen. Bei einer Umbuchung (nur einmalig möglich) erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren: Umbuchung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos Umbuchung 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50,- zzgl. MwSt. Umbuchung innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. 6. Absage und Änderung von Seminaren und Foren 6.1 Die ISGATEC GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn einer der vorgesehenen Referenten, insbesondere am Veranstaltungstag, verhindert ist und die Bereitstellung eines geeigneten Ersatzdozenten für die ISGATEC GmbH zu diesem Zeitpunkt unmöglich oder unzumutbar ist. 6.2 Die Absage eine Veranstaltung erfolgt unverzüglich nachdem die ISGATEC GmbH davon Kenntnis erlangt. 6.3 Sagt die ISGATEC GmbH in zulässiger Art und Weise ab, stellt dies ein Rücktritt vom Vertrag dar. In diesem Fall besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr. Die ISGATEC GmbH ist in diesem Falle insbesondere nicht verpflichtet, Ersatz für andere im Zusammenhang mit dem Seminar stehende Aufwendungen (Anreise-, Übernachtungskosten etc.) an die Seminarteilnehmer zu leisten. 6.4 Die ISGATEC GmbH ist ferner zur Absage einer Veranstaltung berechtigt, wenn die Mindest-teilnehmerzahl eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht wird. Die reguläre Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Teilnehmer. Ausnahmen davon sind möglich und unverbindlich. 2

6.5 Die ISGATEC GmbH ist berechtigt, die ursprünglich vorgesehenen Referenten durch andere vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen und den Inhalt der Veranstaltung unwesentlich abzuändern. 7. Inhouse Seminare 7.1 Nach Beauftragung eines Inhouse Seminares und der Terminvereinbarung werden 50% der Auftragssumme als Garantie und Reservierung des Termins in Rechnung gestellt. Die restlichen 50% werden mit Durchführung des Inhouse Seminares fällig. 7.2 Nach Beauftragung eines Inhouse Seminares ist eine Umbuchung bis 45 Tage vor Termin kostenfrei möglich. Ab dem 44. Tag bis zum 30. Tag kann die Umbuchung mit einer Bearbeitungsgebühr von 300,00 netto erfolgen. Dies gilt nur, wenn der neue Termin in den sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin vereinbart wird. Die Stornokosten für evtl. bereits gebuchte Reiseaufwändungen des jeweiligen Referenten müssen zusätzlich übernommen werden. Sollte innerhalb von sechs Monaten kein Ersatztermin gefunden werden, erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 600,00 netto. 7.3 Die Stornierung eines bereits gebuchten Inhouse Seminares und nach Anzahlung der vereinbarten Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme ist bis 60 Tage vor Termin kostenlos möglich. Die Rückerstattung erfolgt direkt im Anschluss. Ab dem 59. Tag bedingt die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 50% der vereinbarten Auftragssumme für das Inhouse Seminar. 8. Pflichten und Haftung von ISGATEC GMBH 8.1 Die ISGATEC GmbH gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, sich mit den vorgesehenen Lerninhalten vertraut zu machen. Die ISGATEC GmbH haftet nicht für die Leistung des Referenten selbst. 8.2 Den Teilnehmern übergebene Seminarunterlagen dienen lediglich Lernzwecken. Die ISGATEC GmbH haftet daher nicht für Mängel dieser Unterlagen. Die Seminarunterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Auch ist eine Minderung der Seminargebühr aus diesem Grunde ausgeschlossen. 8.3 Die ISGATEC GmbH haftet für Schäden nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von ISGATEC GmbH zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. 9. Copyright 9.1 Das Copyright der Teilnehmerunterlagen liegt bei den einzelnen Referenten. Diese dürfen vom 3

Teilnehmer weder im Ganzen noch in Auszügen nachgedruckt oder vervielfältigt werden. Für das Seminar erhalten die Teilnehmer die Seminarunterlagen in Papierform. Die Weitergabe der Seminarunterlagen als Datei kann nur durch den Referenten veranlasst werden. 9.2 Ein Weiterverkauf von Teilnehmerunterlagen ist nicht zugelassen. 10. Eingetragene Warenzeichen Die ISGATEC GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Veranstaltungsprogramm oder in den Unterlagen erwähnten Titel, Verfahren, Bilder oder sonstige Namen frei von Rechten Dritter sind. 11. Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz der ISGATEC GmbH. Es gilt deutsches Recht. 12. Recht am Bild und Aufzeichnungen Wir weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung unserer Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial angefertigt werden kann. Wir informieren hiermit die Teilnehmer, dass evtl. auch ihre Person aufgenommen werden kann. Dieses Foto- und Filmmaterial kann ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung zur Berichterstattung und Bewerbung unserer Veranstaltungen aufgenommen werden und in unseren Print- und Onlinemedien, sowie Print- und Onlinemedien Dritter, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn der Veranstaltung unserem Veranstaltungsleiter vor Ort mit. 13. Schweigepflicht Der ISGATEC GmbH und ihren Referenten ist untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekanntgeworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Die ISGATEC GmbH ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet ist oder der AG sie ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im Übrigen sind die ISGATEC GmbH und ihre Mitarbeiter/Referenten nach Absprache mit dem AG befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes 4

für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen. 14. Salvatorische Klausel Sollte eine der hier enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Geltung. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt. 5