Überkommunaler Richtplan Energie

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Transkript:

Gemeinden Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Stadt Thun Überkommunaler Richtplan Energie Kurzbericht Fassung für die öffentliche Mitwirkung, 24. August 2010

Ernst Basler + Partner AG Mühlebachstrasse 11 8032 Zürich Telefon 044 395 16 16 Fax 044 395 16 17 E-Mail info@ebp.ch Internet www.ebp.ch Bericht-Nr. 209'029-5, 24. August 2010/SO/CHS/WR/RM Q:\209029\Berichte\Kurzbericht\Kurzbericht_RPE_Thun_2010 08 24_final.doc

Vorwort Zu diesem Dokument Die Gemeinden Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und die Stadt Thun erarbeiten zusammen den überkommunalen Richtplan Energie. Der überkommunale Richtplan Energie besteht aus der Richtplankarte, den Massnahmenblättern und dem Erläuterungsbericht. Der Richtplan ist für die Behörden der vier Gemeinden verbindlich. Der vorliegende Bericht ist die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des überkommunalen Richtplans. Öffentliche Mitwirkung: Ihre Meinung ist gefragt! Der vorliegende Entwurf des Richtplans ist das Ergebnis detaillierter und umfassender Abklärungen sowie intensiver Gespräche mit verschiedenen Akteuren, die sich über den Zeitraum von Frühling 2009 bis Sommer 2010 erstreckten. Die vier Gemeinden sind nun an der Meinung der Bevölkerung am überkommunalen Richtplan Energie interessiert. Deshalb wird vom 7. September bis 29. Oktober 2010 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Durch die aktive Beteiligung können Sie Ihre Meinung kund tun und den Richtplan Energie mit gestalten. Nach der öffentlichen Mitwirkung: Wie geht es weiter? Die Stellungnahmen aus der Bevölkerung, von Verbänden, Parteien usw. werden alle sorgfältig ausgewertet und in einem Bericht zusammengestellt werden. Anschliessend wird der Entwurf des überkommunalen Richtplans Energie fertig erarbeitet. Deshalb kann die vorliegende Fassung des Richtplans noch Änderungen erfahren. Im nächsten Schritt wird der Richtplan, immer noch als Entwurf, beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht.

Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 2 Grundlagen... 2 3 Heutige Energieversorgung... 3 4 Potenziale erneuerbare Energie und Abwärme... 5 5 Ziele und Grundsätze künftige Energieversorgung... 8 6 Energieversorgung 2025 mit Ausblick auf 2035... 11 7 Energiegestehungskosten... 16 8 Übersicht Massnahmen... 18 9 Kosten und Nutzen der Massnahmenumsetzung... 20

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 1 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 1 Einführung Ausgangslage und Motivation Der Regierungsrat des Kantons Bern beabsichtigt im Zuge der Revision des kantonalen Energiegesetzes, die rund 30 grössten Gemeinden des Kantons dazu zu verpflichten, innerhalb von 10 Jahren einen Richtplan Energie zu erstellen. Der Kanton Bern unterstützt die Gemeinden dabei. Die Gemeinden Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und die Stadt Thun haben sich entschlossen, gemeinsam einen überkommunalen Richtplan Energie zu erarbeiten. Elemente des überkommunalen Richtplans Energie Der überkommunale Richtplan besteht aus drei Teilen: - Der Erläuterungsbericht enthält die Analyse der heutigen Energieversorgung, die Herleitung der Potenziale, die Zielsetzungen, die Überlegungen zur zukünftigen Energieversorgung und den Handlungsbedarf. - Die Richtplankarte stellt die Massnahmen in ihrem räumlichen Zusammenhang dar. - Die Massnahmenblätter beschreiben die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung des Richtplans Energie und zur Zielerreichung. Zweck und Verbindlichkeit Mit Hilfe des überkommunalen Richtplans Energie werden in den vier Gemeinden die Raumentwicklung und die kommunale Energieversorgung besser aufeinander abgestimmt. Damit werden die Energieeffizienz erhöht, die Nutzung der erneuerbaren, lokalen Energieträger gefördert und die leitungsgebundenen Energieträger koordiniert. Der überkommunale Richtplan Energie ist behördenverbindlich und soll von den involvierten Energieversorgungsunternehmen mit unterzeichnet werden.

2 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK 2 Grundlagen Wichtige Grundlagen bildeten die rechtlichen und strategischen Vorgaben von Bund und Kanton sowie deren nationales bzw. kantonales Programm. Als Datengrundlage wurde auf statistische Angaben und Informationen aus der Volkszählung 2000, der Betriebszählung 2005, der kantonalen Feuerungsstatistik 2008 und kantonale Angaben zu den bewilligten Energieproduktionsanlagen abgestützt. Die aktuellen Angaben zu Energielieferungen und Energieanlagen stellten die Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung. Im Weiteren wurden zahlreiche lokal verankerte Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft befragt, um weitergehende Informationen zur gegenwärtigen und künftigen Energieversorgung sowie zu den Potenzialen zu erhalten. Im vorliegenden Richtplan ist das Ausgangsjahr die Situation im Jahr 2008. Der zeitliche Horizont des Richtplans Energie reicht bis 2025 mit einem Ausblick auf 2035. Alle Energieangaben erfolgen auf Stufe Endenergie.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 3 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 3 Heutige Energieversorgung Wärmenachfrage und Einsatz Energieträger zur Deckung des Wärmebedarfs Abbildung 1 zeigt die heutige Situation bei der Wärmeversorgung (Raumwärme und Warmwasser) in den vier Gemeinden. 600 500 400 300 Wärmeversorgung in GWh/a Übrige Biomasse Energieholz Umwelt-, niederwertige Abwärme Hochwertige Abwärme Elektrizität (Elektroheizung, Wärmepumpen) Erdgas Heizöl 200 100 0 Heimberg Steffisburg Thun Uetendorf Abbildung 1: Heutige Wärmeversorgung und eingesetzte Energieträger. Die Wärmeversorgung kann wie folgt charakterisiert werden: - In den vier Gemeinden werden insgesamt 915 GWh/a Wärme nachgefragt. Dies entspricht einem Pro-Kopf-Wärmeverbrauch von durchschnittlich 13 MWh/a. - Rund 87% des Wärmeverbrauchs wird heute mit den fossilen Energieträgern Heizöl und Erdgas gedeckt. - Rund 11% des gesamten Wärmebedarfs wird mit erneuerbaren, lokal produzierter Energie und rund 2% mit Elektrizität gedeckt. Elektrizitätsnachfrage und Einsatz Energieträger zur Deckung des Elektrizitätsbedarfs Abbildung 2 zeigt die heutige Situation bei der Elektrizitätsnachfrage und -versorgung.

4 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK 200 180 160 140 120 100 Elektrizitätsversorgung in GWh/a Wasserkraft Windkraft Sonnenenergie (Photovoltaik) Übrige Biomasse Energieholz Umwelt-, niederwertige Abwärme Hochwertige Abwärme Elektrizitätsbezug 80 60 40 20 0 Heimberg Steffisburg Thun Uetendorf Abbildung 2: Heutiger Elektrizitätsversorgung und eingesetzte Energieträger. Die Elektrizitätsversorgung kann wie folgt charakterisiert werden: - In den vier Gemeinden werden insgesamt 321 GWh/a Elektrizität nachgefragt. Dies entspricht einem Pro-Kopf-Elektrizitätsverbrauch von durchschnittlich 4.6 MWh/a. - Rund 36% des gesamten Elektrizitätsbedarfs wird lokal erzeugt. Bedeutend sind hier die Kehrichtverbrennungsanlage und die Wasserkraft. Da Energie aus KVA, basierend auf der gegenwärtigen Abfallzusammensetzung, zu 50% als erneuerbar betrachtet wird, stammen rund 26% des lokal produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien. CO 2 -Emissionen Der Verbrauch fossiler Energie bewirkt CO 2 -Emissionen. Der CO 2 -Ausstoss infolge des Brennstoffverbrauchs zur Deckung des Wärmebedarfs und als Folge des Elektrizitätsverbrauchs ist in nachstehender Tabelle dargestellt. Im Mittel werden pro Person und Jahr in den vier Gemeinden 2.7 Tonnen CO 2 ausgestossen. Darin sind, wie im ganzen Richtplan Energie, die mobilitätsbedingten CO 2 -Emissionen nicht enthalten. Heimberg Steffisburg Stadt Thun Uetendorf Spezifischer Wärmeverbrauch [MWh/Pers.*a] 14.6 11.2 13.7 10.6 Spezifischer Elektrizitätsverbrauch [MWh/Pers.*a] 5.5 4.2 4.5 5.1 Spezifische CO 2 -Emissionen [t CO 2 /Pers.*a] 3.2 2.6 2.7 2.6 Tabelle 1: CO 2 -Emissionen pro Kopf aus Brennstoff- und Elektrizitätsverbrauch.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 5 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 4 Potenziale erneuerbare Energie und Abwärme Das Potenzial der lokalen, erneuerbaren Energien zeigt das im Vergleich zur heutigen Nutzung zusätzlich verfügbare Potenzial eines Energieträgers in den vier Gemeinden. Dabei sind technische Restriktionen, rechtliche Einschränkungen und Schutzzonen sowie bestehende Verwertungen und konkurrenzierende Nutzungen berücksichtigt. Zusätzliche Potenziale Wärmeversorgung Die nachstehende Abbildung zeigt die bestehende Nutzung und das zusätzliche, lokal vorhandene Angebot an erneuerbarer Energien und Abwärme, das zur Deckung des Wärmebedarfs zur Verfügung steht. 140 Gesamtes Potenzial Wärme [GWh/a] 120 Potenzial Heute 100 80 60 40 20 0 Hochwertige Abwärme Umweltwärme, niederwertige Abwärme Sonnenenergie Energieholz Übrige Biomasse Abbildung 3: Heutige Nutzung und zusätzliches Potenzial erneuerbarer Energie Wärme. Um die Potenziale nutzen zu können, müssen neue Anlagen gebaut bzw. zusätzliche Wärmebezüger angeschlossen werden. Nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl Anlagen bzw. Neuanschlüsse, basierend auf typischen Anlagegrössen. Es wurde angenommen, dass bis 2025 70% der Potenziale ausgeschöpft werden.

6 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK Energieträger Anzahl Anlagen Anlagetyp / Referenz Referenzgrösse bis 2025 bis 2035 Hochwertige Abwärme 2'100 3'000 Einfamilienhaus 2'000 Liter Heizöl Extra Leicht Umweltwärme, Niedertemperatur- Abwärme 1'900 2'800 Wärmepumpen Einfamilienhaus 13 kw Heizleistung Sonnenenergie 6'800 9'700 Kollektoranlagen 25 m 2 Kollektorfläche Energieholz 40 55 Gebäudeheizungen / 1 Holz- Heizkraftwerk Übrige Biomasse 3 5 Landwirtschaftliche Biogasanlagen 70 kw / 1 MWe 70 kwe Tabelle 2: Erforderliche Anzahl Neuanlagen bzw. Neuanschlüsse zur Ausschöpfung des Potenzials Wärme. Zusätzliche Potenziale Elektrizitätsversorgung Die nachstehende Abbildung zeigt die bestehende Nutzung und das zusätzliche vorhandene Angebot an erneuerbarer Energien und Abwärme, das zur Deckung des Elektrizitätsbedarfs zur Verfügung steht. 80 70 60 Gesamtes Potenzial Elektrizität [GWh/a] Potenzial Heute 50 40 30 20 10 0 Hochwertige Abwärme Wasserkraft Sonnenenergie Energieholz Übrige Biomasse Abbildung 4: Heutige Nutzung und zusätzliches Potenzial erneuerbare Energie Elektrizität.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 7 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 Um die Potenziale nutzen zu können, müssen neue Anlagen gebaut bzw. zusätzliche Strombezüger beliefert werden. Nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl Anlagen bzw. Neuanschlüsse, basierend auf typischen Anlagegrössen. Es wurde angenommen, dass bis 2025 70% der Potenziale ausgeschöpft werden. Energieträger Anzahl Anlagen Anlagetyp / Referenz Referenzgrösse Bis 2025 Bis 2035 Hochwertige Abwärme -2'600-3'700 Einfamilienhaus 4'500 kwh Stromverbrauch Wasserkraft 2 0 Kleinwasserkraftwerke 600 kwe Sonnenenergie 4'200 6'000 Photovoltaikanlagen 40 m 2 Panelfläche Energieholz 1 0 Holzheizkraftwerk (HHKW) 1 MWe Übrige Biomasse 3 5 landw. Biogasanlagen 70 kwe Tabelle 3: Erforderliche Anzahl Neuanlagen bzw. Neuanschlüsse zur Ausschöpfung des Potenzials Elektrizität. Der Rückgang bei der Stromlieferung aus hochwertiger Abwärme ist auf die zusätzliche Auskoppelung von Fernwärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage zurückzuführen und der damit verbundenen Minderproduktion von Elektrizität.

8 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK 5 Ziele und Grundsätze künftige Energieversorgung Zielsetzungen Die Ziele der künftigen Energieversorgung sind vom Kanton in der Energiestrategie 2006 formuliert. Vision ist die 2 000-Watt-Gesellschaft. Für das Jahr 2035 ist das Ziel die 4 000-Watt- Gesellschaft. Die 2'000-Watt-Gesellschaft sieht einen max. Primärenergieverbrauch von 17 500 Kilowattstunden pro Person und Jahr vor (2 000 Watt multipliziert mit 8 760 Jahresstunden). Darin sind alle energierelevanten Aktivitäten enthalten, d.h. Energieverbrauch für Wohnen und Arbeiten, zur Herstellung von Gütern und Nahrungsmitteln, Betrieb Infrastruktur, Stromverbrauch sowie Energieverbrauch für Mobilität (Auto, Flugzeug, öffentlicher Verkehr). Die strategischen Ziele des Kantons Bern sind unter anderen eine preiswerte und sichere Energieversorgung, die prioritäre Nutzung inländischer Energieträger, Deckung des Energiebedarfs zu einem wesentlichen Teil mit erneuerbaren Ressourcen und die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung. Ausgehend von der heutigen Energieversorgung und den Zielen für das Jahr 2035 können für Heimberg, Steffisburg, Thun und Uetendorf die Zwischenziele für das Jahr 2025 abgeleitet werden (vgl. nachstehende Tabelle). Heute Zwischenziel 2025 Ziel 2035 Wärmeerzeugung: Anteil erneuerbare Energie 11% 49% 70% Stromerzeugung: Anteil erneuerbare Energie 26 % lokal, mit Bezug 45% 65% 80% Energienutzung, Wärmebedarf 100% -13% - 20% Tabelle 4: Zwischenziele 2025 für Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun. Grundsätze Die Grundsätze bilden die Leitplanken der künftigen Energieversorgung bzw. für die Richtplan Entwicklung. Dabei sind die kantonalen Vorgaben und die lokalen Verhältnisse berücksichtigt. (1) Gemeinden verfolgen die kantonalen Zielsetzungen Die Gemeinden verfolgen die Vision der 2 000-Watt-Gesellschaft. Für das Jahr 2035 ist das Ziel die 4 000-Watt-Gesellschaft. Für die vier Gemeinden heisst das konkret, dass a) der Anteil der erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs bis 2025 rund verfünffacht; b) der Anteil der erneuerbaren Ener-

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 9 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 gien zur Deckung des Elektrizitätsbedarfs bis 2025 rund 85% gesteigert und der Wärmebedarf um rund 13% reduziert werden muss. (2) Gleichzeitig Energiebedarf reduzieren, Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen und Energieeffizienz verbessern Die Ziele können nur erreicht werden, wenn gleichzeitig der Energiebedarf reduziert, der Anteil der erneuerbaren Energien gesteigert und die Energieeffizienz verbessert wird. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele ist die Reduktion des Energiebedarfs. Dies gilt nicht nur für den Wärme-, sondern auch für den Elektrizitätsbedarf. Dies obwohl beim letzteren kein explizites Ziel formuliert ist. Zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger stehen zur Deckung des Wärmebedarfs die Abwärmenutzung aus der KVA, die Sonnenenergie, das Energieholz und Nutzung der Umweltwärme im Vordergrund. Bei der Elektrizität sind vor allem die Wasserkraft, die Sonnenenergie, Holzenergie und der Strom aus der KVA von grosser Bedeutung. (3) Künftige Energieversorgung orientiert sich am Prinzip der nachhaltigen Entwicklung Die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklungen sind gleichwertig zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass weder Umwelt-, Wirtschaft- und Gesellschaftsaspekte den Entscheid für die Festlegung von Vorranggebieten oder den Entscheid für den Ersatz bzw. Neubau einer Anlage dominieren. Somit muss der Ausgleich zwischen einer preisgünstigen Energieversorgung gesucht werden, die gleichzeitig die Treibhausgasemissionen reduziert und die Luftschadstoffemissionen nicht erhöht sowie für die Energieverbraucher nicht zu unzumutbaren Investitionen führt. Letzteres gilt es insbesondere beim Ersatz von Heizungssystemen und bei der Sanierung der Gebäudehülle zu beachten. (4) Investitions- bzw. Planungssicherheit für Energieversorgungsunternehmen und andere Akteure gewährleisten Die künftige Energieversorgung berücksichtigt einerseits bereits getätigte Investitionen in die Energieversorgungsinfrastruktur und macht andererseits Vorgaben, welche vor allem bei den leitungsgebundenen Energiesystemen für Klarheit bei den jeweiligen Versorgungsgebieten schafft. Konkret bedeutet dies, dass der Übergang von fossiler zu erneuerbaren Energie graduell und nicht sprunghaft erfolgen soll. Insbesondere geht es um das bestehende Erdgasnetz in Thun und Steffisburg, etwas weniger in Heimberg. Werden Massnahmen für Energieträger getroffen, sind folgende Prioritäten gemäss Absicht Kanton vorgesehen:

10 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK - Erste Priorität: Ortsgebundene hochwertige Abwärme; z.b. Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen - Zweite Priorität: Ortsgebundene niederwertige Abwärme und Umweltwärme; z.b. Grundwassernutzung, Erdwärmenutzung - Dritte Priorität: Bestehende erneuerbare leitungsgebundene Energieträger; z.b. Nahwärmenetze mit Wärme aus Holzfeuerungen - Vierte Priorität: Regional verfügbare, erneuerbare Energieträger; z.b. Holz oder Energie aus feuchter Biomasse - Fünfte Priorität: Örtlich ungebundene Umweltwärme; z.b. Luft, Sonne - Sechste Priorität: Leitungsgebundene Energie fossil, z.b. Erdgas (5) Ausreichende und sichere Energieversorgung gewährleisten Für die Wirtschaft, und auch für private Haushalte, ist eine zuverlässige Energieversorgung von grosser Bedeutung. Das heisst, dass genügend Energie (Elektrizität und Wärme), zeitgerecht am richtigen Ort in der benötigten Qualität vorhanden ist. Netzausfälle dürfen künftig nicht häufiger vorkommen als heute. (6) Energieoptimale Gebäude an der richtigen Stelle bauen Neue Gebäude bzw. die Verdichtung von Arealen oder die Neueinzonung von Gebieten sollen vor allem dort erfolgen, wo einerseits ein grösstmöglicher Teil des Gebäudeenergiebedarfs effizient und mit erneuerbarer Energie gedeckt werden kann und andererseits der Standort gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist. (7) Heimberg, Uetendorf, Steffisburg und Thun arbeiten gemeinsam an der Umsetzung des überkommunalen Richtplans Energie Die drei Gemeinden und die Stadt Thun erarbeiten den Richtplan Energie gemeinsam. Der Richtplan soll auch miteinander umgesetzt werden. Dies ermöglicht einen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Gemeinden. In der Umsetzung sollen aber auch die Energieversorgungsunternehmen und die privaten Unternehmungen angemessen einbezogen werden. Für die Umsetzung ist dazu eine geeignete Organisationsform zu suchen.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 11 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 6 Energieversorgung 2025 mit Ausblick auf 2035 Stadt- und Siedlungsentwicklung Im ganzen Siedlungegebiet der vier Gemeinden finden sich viele kleinere und grössere Baulandreserven (d.h. unbebaute Areale in Bauzonen) sowie Umstrukturierungsgebiete für die Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitnutzungen. Zudem verfügt die Kern-Agglomeration unter anderem mit dem Entwicklungsschwerpunkt Thun Nord / Steffisburg über einen grossflächigen kantonalen Entwicklungsschwerpunkt mit einem bedeutenden Entwicklungspotenzial. Für die zukünftige Siedlungsentwicklung in der Agglomeration Thun liegen sowohl von der Stadt Thun (Strategie Stadtentwicklung) als auch von der Region (Entwurf des Regionalen Richtplans Siedlung und Verkehr resp. RGSK-Planung) Entwicklungsabsichten vor. In Thun wird insbesondere die Erweiterung des Siedlungsgebiets und die Erschliessung im Raum Thun Süd untersucht (30 ha). In Steffisburg finden sich längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten von 20 bis 25 Hektaren im Glockental durch Arrondierungen des Siedlungsrandes und nördlich des Ortszentrums (Oberdorf, Erlen). In Heimberg und Uetendorf bezeichnet der Entwurf des Regionalen Richtplans Siedlung und Verkehr zwei mögliche Entwicklungsgebiete in der Au und am Rand des Ortskerns Uetendorf von je 2 Hektaren.

12 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK Abbildung 5: Potenzielle Siedlungsentwicklungsgebiete in Heimberg, Steffisburg, Thun und Uetendorf.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 13 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 Die mögliche Siedlungsentwicklung ist in Abbildung 5 dargestellt Die Siedlungsentwicklung umfasst die Nutzungspotenziale in rechtsgültigen unüberbauten Bauzonen, die Umnutzung bestehender Areale sowie die mögliche Erschliessung neuer Entwicklungsgebiete. Wärmeversorgung 2025 mit Ausblick auf 2035 Die nachstehende Abbildung zeigt die heutige Wärmeversorgung sowie die Ziele für die Jahre 2025 und 2035. Massgebend sind die Zielsetzungen des Kantons Bern bzw. der involvierten Gemeinden, die vorgängig formulierten Grundsätze und die Resultate der durchgeführten Abklärungen zu lokal nutzbaren Potenzialen an erneuerbaren Energien und Abwärme. 1'000 900 800 Wärmeversorgung [GWh] 700 600 500 400 300 Ziel erneuerbare E. Lokal Ziel erneuerbare E. Lokal Elektrizität Sonnenenergie (Wärme) Übrige Biomasse Energieholz Umwelt-, niederwertige Abwärme Hochwertige Abwärme Biogas ins Erdgasnetz Erdgas Heizöl 200 100 0 Ist Ziel 2025 Ziel 2035 Abbildung 6: Heutige Wärmeversorgung, Ziele für die Jahre 2025 und 2035 sowie Energieträgermix. Um die vorgängig formulierten Ziele zu erreichen, sind nachstehende Erkenntnisse wichtig und ergibt sich folgender Handlungsbedarf: - Die Reduktion des Wärmebedarfs von -13% ist für die Zielerreichung wichtig. Ansatzpunkt ist die Sanierung des Gebäudeparks. Die Neubauten sind von untergeordneter Bedeutung. - Heizöl wird künftig stark an Bedeutung verlieren. - Die lokal vorhandenen erneuerbaren Energien und auch die Abwärme der KVA müssen max. genutzt werden. Dies reicht jedoch noch nicht aus, um die Zielsetzung von 49% Anteil Deckungsgrad erneuerbare Energien zu erreichen.

14 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK - Um die Zielsetzung zu erreichen, muss erneuerbare Energie von ausserhalb der vier Gemeinden bezogen werden, z.b. indem ca. 28% Biogas dem Erdgas zugefügt wird. Diese Biogasmenge muss in Anlagen in der Region, im Kanton Bern oder in andern Kantonen bezogen werden, z.b. via Beteiligungen oder mittels Zertifikaten. - Sowohl bei den Gebäudesanierungen als auch bei der Erhöhung des Biogasanteils sind grosse Anstrengungen nötig. Der Kanton kann durch entsprechende Rahmenbedingungen, z.b. finanzielle Förderung von Gebäudesanierungen und Förderung der energetischen Nutzung biogener Abfälle, die Umsetzung dieser Massnahmen günstig beeinflussen. Elektrizitätsversorgung 2025 mit Ausblick auf 2035 Die nachstehende Abbildung zeigt die heutige Elektrizitätsversorgung und die Ziele für die Jahre 2025 und 2035. Massgebend sind die Zielsetzungen des Kantons Bern, die vorgängig formulierten Grundsätze und die Resultate der durchgeführten Abklärungen zu lokal nutzbaren Potenzialen an erneuerbaren Energien und Abwärme. 350 300 Stromversorgung [GWh] 250 200 150 Ziel erneuerbare Energie Lokal Ziel erneuerbare Energie Lokal Wasserkraft Sonnenenergie (Photovoltaik) Übrige Biomasse Energieholz Umwelt-, niederwertige Abwärme Hochwertige Abwärme Strombezug erneuerbar Strombezug nicht erneuerbar 100 50 0 Ist Ziel 2025 Ziel 2035 Abbildung 7: Heutige Elektrizitätsnachfrage, Ziele 2025 und 2035 sowie Energieträgermix. Um die vorgängig formulierten Ziele zu erreichen, sind nachstehende Erkenntnisse zu berücksichtigen und folgender Handlungsbedarf erkennbar: - Die lokal vorhandenen Potenziale bei den erneuerbaren Energien und Abwärme müssen max. genutzt werden. Zentral sind die Elektrizitätslieferungen aus der KVA, Wasserkraft und Photovoltaik Anlagen.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 15 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 - Damit die unterstellte Stabilisierung der Nachfrageentwicklung eintritt, muss der Elektrizitätsverbrauch aktiv angegangen werden. - Beim Ersatz von Erdgas Heizanlagen mit grösseren Leistungen sind Wärmekraftkopplungs- Anlagen zwingend zu prüfen, um die Energieeffizienz und die lokale Stromproduktion zu erhöhen. - Damit die Ziele erreicht werden können, muss der erneuerbare Anteil beim bezogenen Strom erhöht werden.

16 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK 7 Energiegestehungskosten In diesem Kapitel werden die gegenwärtigen Energiegestehungskosten für verschiedene Technologien vorgestellt. Die Grundlage bilden öffentlich zugängliche Studien und Berichte, es wurden keine eigenen Berechnungen durchgeführt. Die Angaben zu den Energiegestehungskosten sollen neben den vorgängig beschriebenen Energiepotenzialen im Hinblick auf die Massnahmenentwicklung zusätzliche Informationen liefern. Die Höhe der Energiegestehungskosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.b. der Anlagegrösse, der Technologie, den Wirkungsgraden, den Betriebsstunden, den Brennstoffpreisen sowie auch von Abschreibungsdauer oder der Verzinsung des Kapitals. Die Energiegestehungskosten sind deshalb als Richtwerte zu verstehen. Wärmegestehungskosten Die Wärmegestehungskosten mit Öl- beziehungsweise Gasheizungen liegen im Bereich von 11 bis 16 Rp./kWh. Ein Vergleich mit den Wärmegestehungskosten aus erneuerbaren Energieträgern zeigt, dass diese grösstenteils konkurrenzfähig sind. Ein wichtiges Hemmnis für deren weite Verbreitung sind die gegenüber den fossilen Wärmeversorgungsanlagen teilweise spürbar höheren Investitionskosten. Solarthermie Holz Feuerungen Biogasanlagen WKK Holz Umweltwärme 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Wärmegestehungskosten Rp./kWh Abbildung 8: Gestehungskosten Wärme verschiedener Technologien in der Schweiz zu heutigen Preisen (oranger Bereich Wärme aus Erdgas und Heizöl).

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 17 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 Für den Bezug von Heizöl und Erdgas werden in den drei Gemeinden und der Stadt Thun heute jährlich rund total 60 Mio. Franken ausgegeben. Elektrizitätsgestehungskosten In der Schweiz wird Strom vor allem in grossen Wasserkraftwerken und in Kernkraftwerken erzeugt. Die Gestehungskosten in diesen grossen Kraftwerken liegen im Bereich von 4 bis 9 Rp./kWh. Ein Vergleich mit den Stromgestehungskosten aus erneuerbaren Energieträgern zeigt, dass der Strom aus diesen Anlagen gegenwärtig grösstenteils noch teurer ist. Photovoltaik Wind Geothermie Holz Vergärbare Biomasse ARA Kleinwasserkraft 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Stromgestehungskosten [Rp. / kwh] Abbildung 9: Gestehungskosten Elektrizität verschiedener Technologien in der Schweiz zu heutigen Preisen (orange Fläche Strom aus konventionellen Quellen).

18 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK 8 Übersicht Massnahmen Nachstehende Tabelle 5 zeigt die Massnahmen in der Übersicht. Jede dieser Massnahmen ist in einem eigenen Massnahmenblatt beschrieben. Die Massnahmenblätter enthalten alle für die Umsetzung wichtigen Informationen. Der überkommunale Richtplan Energie beinhaltet mit der Umsetzungsliste auch ein dynamisches Instrument. Dieses dient der Koordination, der Prozesssteuerung und der Erfolgskontrolle. Die Massnahmen sind gemäss dem Programm Energiestadt bzw. dem Berner Energieabkommen BEakom kategorisiert und koordiniert. Damit soll für die Gemeinden die Orientierung und die Handhabung der Massnahmenblätter erleichtert werden. Die Verbindlichkeiten der einzelnen Massnahmen werden entsprechend ihrem Planungs- und Koordinationsstand in drei Kategorien unterteilt: - Vororientierung: Das betreffende Vorhaben und die konkreten Fragen lassen sich noch nicht in genügendem Masse aufzeigen. Eine Koordination mit weiteren Stellen wird jedoch notwendig werden. Vororientierungen verpflichten die Partner zu einer offenen, gegenseitigen Orientierung. - Zwischenergebnis: Die Planung bzw. die Koordination sind im Gange und haben bereits zu Zwischenergebnissen geführt. Über das weitere Vorgehen zur Lösung der Aufgabe besteht Übereinstimmung unter den Beteiligten. Zwischenergebnisse binden die Beteiligten im Verfahren. - Festsetzung: Die Koordination unter den Beteiligten ist abgeschlossen und es liegt ein Konsens oder ein formeller Beschluss zur Realisierung des Vorhabens vor. Festsetzungen binden die Beteiligten in der Sache und im Verfahren. Der in der nachstehenden Übersicht aufgeführte Koordinationsstand zeigt den gegenwärtigen Stand der Meinungsbildung in den Gemeinden. Ein verbindlicher Entscheid werden die Gemeinden nach Vorliegen der Ergebnisse aus der öffentlichen Mitwirkung bzw. nach der Vorprüfung des Kantons fällen.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 19 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 Übersicht der Massnahmen Heimberg Steffisburg Uetendorf Thun EVUs *) A Entwicklungsplanung / Raumordnung 1 Label Energiestadt VO FE ZE FE - 2 Vorranggebiete Energieträger FE FE FE FE FE 3 Umsetzung in die Ortsplanung FE FE FE FE - B Kommunale Gebäude und Anlagen 1 Vorbildliche öffentliche Gebäude ZE FE FE FE - C Versorgung / Entsorgung 1 Vermehrte Lieferung erneuerbare Energie ZE ZE ZE ZE ZE 2 Wärmetechnische Sanierungen privater Bauten VO ZE FE FE - 3 Stabilisierung Stromverbrauch in privaten Haushalten VO ZE FE FE ZE 4 Fernwärmenetz Kehrichtverbrennungsanlage Thun - VO - VO VO 5 Abwärmenutzung Kläranlage Thunersee FE - VO - VO 6 Nahwärmenetze VO VO VO VO - 7 Nutzung Restholz in einem Holzheizkraftwerk VO VO VO VO VO 8 Energetische Nutzung biogener Abfälle VO VO VO VO - 9 Thermische Nutzung der Sonnenenergie VO ZE FE FE - 10 Strom aus Solaranlagen VO ZE VO ZE ZE 11 Wärmenutzung aus Grundwasser VO ZE FE FE - 12 Nutzung Erdwärme VO ZE FE FE - 13 Nutzung Wärme Abwasserkanalisation - - - VO VO 14 Gas Wärmekraftkopplungs-Anlagen VO VO VO VO VO 15 Abnehmerverdichtung in bestehendem Erdgasnetz VO VO - ZE VO 16 Biogasanteil im Erdgasnetz VO VO VO VO VO D Interne Organisation 1 Steuerungsausschuss und Controlling FE FE FE FE FE 2 Förderprogramm FE ZE FE FE FE E Kommunikation / Kooperation 1 Kommunikation ZE FE FE FE FE 2 Ausbau Energieberatung ZE ZE FE ZE ZE Tabelle 5: Übersicht zu Massnahmen zur Umsetzung des überkommunalen Richtplans Energie. Stand der Koordination: VO = Vororientierung ZE = Zwischenergebnis *) Der Stand der Koordination ist noch nicht konsolidiert. FE = Festsetzung

20 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK 9 Kosten und Nutzen der Massnahmenumsetzung Die Massnahmen können in ihren Grundzügen beschrieben werden (vgl. Massnahmenblätter). Die detaillierte Ausgestaltung der Massnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab (Grösse und Anzahl der realisierten Anlagen, Preisentwicklung Rohstoffe, Ergebnisse von noch nötigen Vorabklärungen, setzen von finanziellen Anreizen, usw.). Diese Faktoren sind nicht bekannt. Deshalb können die erforderlichen Investitionskosten für die Massnahmenumsetzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sehr grob abgeschätzt werden. Mindestens ebenso wichtig wie die Kosten ist die Wirkung der Massnahmen bzw. der Zusatznutzen der Massnahmen, wie beispielsweise die Verlagerung der Wertschöpfung in die Region Thun, wenn vermehrt erneuerbare Energien genutzt werden. In diesem Sinne kann die nachstehende Übersicht zu den Investitionskosten, der erwarteten Veränderung der Betriebskosten und die Wirkung der Massnahmen nur eine Orientierungshilfe sein.

Überkommunaler Richtplan Energie Heimberg, Steffisburg, Uetendorf und Thun 21 Kurzbericht, Fassung für die öffentliche Mitwirkung 24. August 2010 Massnahmenbezeichnung Investitionskosten Finanzierung A Entwicklungsplanung / Raumordnung bis 2025 Periodizität Grundfinanzierung Mögliche Beiträge 1 Label Energiestadt tief W Gemeinden Kanton (BEakom) 2 Vorranggebiete Energieträger tief 1 mal Gemeinden Kanton (BEakom) 3 Umsetzung in die Ortsplanung tief 1 mal Gemeinden Kanton (BEakom) B Kommunale Gebäude und Anlagen 1 Vorbildliche öffentliche Gebäude hoch W Gemeinden Kanton (Minergie) C Versorgung / Entsorgung 1 Vermehrte Lieferung erneuerbare Energie sehr hoch W EVUs 2 Wärmetechnische Sanierungen privater Bauten sehr hoch W Gebäudeeigentümer Energiefonds Region Thun? Kanton (Minergie) Bund (Gebäudeprogramm) 3 Stabilisierung Stromverbrauch in privaten Haushalten hoch W Private Energiefonds Region Thun? 4 Fernwärmenetz KVA Thun hoch 1 mal AVAG, Wärmebezüger Kanton 5 Abwärmenutzung ARA Thunersee hoch 1 mal ARA, Wärmebezüger Kanton 6 Nahwärmenetze sehr hoch 1 mal Wärmebezüger Kanton 7 Nutzung Restholz in einem Holzheizkraftwerk sehr hoch 1 mal Betreiber, EVU Kanton 8 Energetische Nutzung biogener Abfälle hoch 1 mal Landwirte Bund (KEV) 9 Thermische Nutzung der Sonnenenergie sehr hoch 1 mal Wärmebezüger Kanton 10 Strom aus Solaranlagen sehr hoch 1 mal Private, EVUs Bund (KEV) 11 Wärmenutzung aus Grundwasser sehr hoch 1 mal Wärmebezüger Energiefonds Region Thun? 12 Nutzung Erdwärme sehr hoch 1 mal Wärmebezüger Energiefonds Region Thun? 13 Nutzung Wärme Abwasserkanalisation hoch 1 mal Wärmebezüger, EVUs Kanton (Wärmenetze) 14 Gas-WKK Anlagen sehr hoch 1 mal Wärmebezüger, EVUs Kanton (Wärmenetze) 15 Abnehmerverdichtung in bestehendem Erdgasnetz hoch 1 mal EVUs, Wärmebezüger Kanton (Ersatz Elektroheiz.) 16 Biogasanteil im Erdgasnetz tief W Wärmebezüger D Interne Organisation 1 Steuerungsausschuss und Controlling tief W Gemeinden 2 Förderprogramm hoch W Gemeinden?, EVUs?, Strombezüger? E Kommunikation / Kooperation 1 Kommunikation tief W Gemeinden Kanton (BEakom) 2 Ausbau Energieberatung tief / mittel W Gemeinden Erläuterungen Allgemein Massnahmen B + C (Zusatzkosten, Ersatzinvestitionen): Investitionskosten: Beiträge: Bei Sanierungen handelt es sich um Ersatzinvestitionen. tief < Fr. 100'000.-- noch offen ist der Energiefonds, Bei Neubauten und Sanierungen werden nur die Zusatzkosten mittel > Fr. 100'000.-- bis 1 Mio. Fr. mit dem vor allem Massnahmen durch den Richtplan Energie ausgelöst und in den obigen hoch > 1 Mio. Fr. bis 9 Mio. Fr. von Privaten unterstützt werden Betrachtungen aufgeführt. sehr hoch > 10 Mio. Fr. sollen, die noch nicht wirtschaftlich Periodizität: sind W = jährl., periodisch wiederkehrend 1 mal = einmalig Tabelle 6: Massnahmen mit geschätzten Kosten und deren Finanzierung. (Hinweise zu Wirkung und Nutzen der Massnahmen siehe nächste Tabelle.)

22 Ernst Basler + Partner AG Lohner + Partner GmbH, naturaqua PBK Massnahmenbezeichnung A Entwicklungsplanung / Raumordnung Wirkung, Nutzen (unmittelbar, Veränderung gegenüber heute) Betriebskosten Regionale Wertschöpfung Umwelt Zusatznutzen 1 Label Energiestadt keine Veränderung - Image 2 Vorranggebiete Energieträger ähnliche Energiekosten wie heute - mehr erneuerbare Energieträger 3 Umsetzung in die Ortsplanung je nach Objekt - mehr erneuerbare Energieträger B Kommunale Gebäude und Anlagen 1 Vorbildliche öffentliche Gebäude tiefere Energiekosten hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 C Versorgung / Entsorgung 1 Vermehrte Lieferung erneuerbare Energie ähnliche Energiekosten wie heute hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 2 Wärmetechnische Sanierungen privater Bauten tiefere Brennstoffkosten sehr hoch tieferer Brennstoffverbrauch Reduktion CO2 3 Stabilisierung Stromverbrauch in privaten Haushalten tiefere Stromkosten tief tieferer Stromverbrauch Reduktion CO2 4 Fernwärmenetz KVA Thun ähnliche Energiekosten wie heute sehr hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 5 Abwärmenutzung ARA Thunersee ähnliche Energiekosten wie heute hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 6 Nahwärmenetze ähnliche Energiekosten wie heute hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 7 Nutzung Restholz in einem Holzheizkraftwerk ähnliche Energiekosten wie heute sehr hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 8 Energetische Nutzung biogener Abfälle höhere Energiekosten mittel mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 9 Thermische Nutzung der Sonnenenergie tiefere Energiekosten hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 10 Strom aus Solaranlagen tiefere Stromkosten hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 11 Wärmenutzung aus Grundwasser ähnliche Energiekosten wie heute hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 12 Nutzung Erdwärme ähnliche Energiekosten wie heute hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 13 Nutzung Wärme Abwasserkanalisation ähnliche Energiekosten wie heute mittel bis hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 14 Gas-WKK Anlagen ähnliche Energiekosten wie heute mittel bis hoch höhere Energieeffizienz 15 Abnehmerverdichtung in bestehendem Erdgasnetz ähnliche Energiekosten wie heute hoch Reduktion CO2 16 Biogasanteil im Erdgasnetz höhere Energiekosten tief bis mittel mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 D Interne Organisation 1 Steuerungsausschuss und Controlling keine Veränderung - 2 Förderprogramm je nach Objekt hoch bis sehr hoch mehr erneuerbare Energieträger Reduktion CO2 E Kommunikation / Kooperation 1 Kommunikation je nach Objekt - Image 2 Ausbau Energieberatung je nach Objekt mittel bis hoch mehr erneuerbare Energieträger Image Erläuterungen Allgemein Massnahmen B + C (Zusatzkosten, Ersatzinvestitionen): Bei Sanierungen handelt es sich um Ersatzinvestitionen. Bei Neubauten und Sanierungen werden nur die Zusatzkosten durch den Richtplan Energie ausgelöst und in den obigen Regionale Wertschöpfung: tief < Fr. 100'000.-- mittel > Fr. 100'000.-- bis 1 Mio. Fr. hoch > 1 Mio. Fr. bis 5 Mio. Fr. Betrachtungen aufgeführt. sehr hoch > 5 Mio. Fr. Tabelle 7: Massnahmen mit Hinweis zu deren Wirkung und Nutzen. (Angaben zu Kosten und Finanzierung vgl. vorgängige Tabelle.)