Der Weg zum Führerausweis Lernziele Die Teilnehmer/innen erlernen im Nothelferkurs wichtige Grundkenntnisse über die lebensrettenden Sofortmasnahmen und üben diese an anderen Kursteilnehmer/innen oder Übungspuppen. K3 / P1 Die Lernenden sind fähig selbstständig die Basistheorieprüfung positiv zu absolvieren. K3 Die Lernenden erkennen, die Wichtigkeit der VKU-Kurse und integrieren das neu Gelernt im praktischen Fahrunterricht. K2 / P1 Die Lernenden eignen sich ein solides Grundwissen an und demonstrieren dem Fahrlehrer dies. K1 Die Lernenden koordinieren ihre Fussarbeit mit der Pedalerie in jeder Fahrstunde konzentrierter. P2 Die Lernenden nutzen die Fähigkeit gefährliche Verkehrssituationen vorher zu sehen im alltäglichen Strassenverkehr. K3 Die Lernenden reagieren auf gefährliche Fahrsituationen viel schneller und entspannter, da sie in den Weiterbildungskursen darauf trainiert wurden. P2
Voraussetzungen Wohnsitz in der Schweiz Um einen Lernfahrausweis zu beantragen, muss man einen Wohnsitz in der Schweiz vorweisen können. VRV Artikel 5a, Absatz 1 Nothelferkurs (Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen) Der Nothelferkurs kann bereits in jungen Jahren gemacht werden, es ist jedoch zu beachten, dass er nur 6 Jahre Gültigkeit hat, danach muss er wiederholt werden. Samaritervereine bieten diese Kurse an. VZV Artikel 10, Absatz 1,2 Erreichung des Mindestalters In der Schweiz darf man erst ab 18 Jahren ein Fahrzeug der Kategorie B lenken. Jedoch ist es erlaubt die Basistheorieprüfung der Kategorie B bereits 1 Monat vor erreichung des Volljährigkeitsalters zu Absolvieren. VRV Artikel 13, Absatz 1bis Einreichung des Gesuchs für den Lehrnfahrausweis Das Gesuch für den Lehrnfahrausweis kann auf der Homepage des Strassenverkehrsamts (Wohnkanton) heruntergeladen werden. Der erste Teil des Gesuchs ist auszufüllen mit den persönlichen Daten des Gesuchsstellers. Es werden zudem 2 aktuelle farbige Passfotos benötigt in der Grösse 35x45mm. VRV Artikel 11, Absatz 1b Der zweite Teil wird auch selbst ausgefüllt, darin geht es um Krankheiten und Gebrechen. Unbedingt warheitsgetreu ausfüllen! Der dritte Teil ist für Kategorie B nicht auszufüllen, da die Person bereits volljährig ist. Der vierte Teil beinhaltet den Sehtest. Dieser muss von einem Optiker/Augenarzt ausgefüllt werden und darf nicht älter als 24 Monate sein. VRV Artikel 9, Absatz 1 + 3 Der fünfte Teil wird auch persönlich ausgefüllt, hier geht es darum, ob früher bereits ein Lehrnfahr- oder Führerausweis ausgestellt wurde. Nun muss das Formular nur noch bei der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Dafür benötigt ihr eine gültige ID, oder einen Pass. Zudem werden die zwei Passfotos und die Bescheinigung des Nothelferkurses benötigt. Die Gemeinde reicht alle Unterlagen beim Strassenverkehrsamt ein. VRV Artikel 11, Absatz 1 a,b,c und Absatz 3 Achtung, Formular unbedingt persönlich Unterschreiben mit schwarzer Farbe. Prüfung des Gesuchs Nun werden die eingereichten Dokumente von der Zulassungsbehörde überprüft. VRV Artikel 11c. Wenn alles in Ordnung ist, werden die Zugangsdaten für die Onlineplattform verschickt, auf welcher der Gesuchsteller sich für die Theorieprüfung eintragen kann.
Theorieprüfung Test Die Basistheorieprüfung besteht aus 50 Fragen über die allgemeinen Verkehrsregeln, man hat 45 Minuten Zeit um die Fragen zu beantworten. Die Fragen können in Textform, aber auch in Bildform kommen. Es sind auch zwei richtige Antworten pro Frage möglich. Maximal 15 Fehler sind erlaubt. Die Prüfung kann in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise in Englisch abgelegt werden. Die Basistheorieprüfung ist 2 Jahre gültig. VZV Artikel 13, Absatz 1,1bis,5 Als Lernmittel dienen verschiedene App's, oder eine Lerncd. Zudem das Büchlein "Autofahren heute" in dem alle Verkehrsregeln stehen. Bei nicht bestehen der Prüfung hat man eine Sperrfrist von 2 Wochen, dann kann die Prüfung wiederholt werden. Anzahl wiederholungen bei negativer Prüfung, unendlich. Bei bestehen der Prüfung wir einem der Lernfahrausweis ausgestellt. Der Lernfahrausweis Gültigkeit Nach positivem Ergebnis der Basistheorieprüfung, wird der Lernfahrausweis erteilt. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. VZV Artikel 16, Absatz 1c Der Lernfahrausweis erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden hat. Ein zweiter Lehrnfahrausweis kann nur beantrag werden, wenn der erste abgelaufen ist. Oder nach erlischen wegen dreimaligem Durchfallen der Führerprüfung durch einen Fahreignungstest der Zulassungsbehörde. VZV Artikel 16, Absatz 4/SVG Artikel 14a, Absatz 1a Lernfahrten Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer in Besitz eines Lernfahrausweises sein muss. VZV Artikel 17, Absatz 1 Bei Lernfahrten muss stehts das blau-weisse L gut sichtbar hinten am Fahrzeug angebracht werden. VRV Artikel 27, Absatz 1 Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson auf dem Beifahrersitz gemacht werden. Die muss seit mindestens drei Jahren den definitiven Führerausweis besitzen, oder das 23. Altersjahr erreicht haben. SVG Artikel 15, Absatz 1 Die Handbremse muss für den Beifahrer bei tragen des Sicherheitsgurtes gut erreichbar sein! VRV Artikel 27, Absatz 2 Zudem ist zu empfehlen, dass man sich einen Fahrlehrer in der Umgebung sucht, der gut geschulten Fahrunterricht erteilt. Der Lernfahrausweis muss beim Fahren stehts mitgeführt werden. Autobahnen und Autostrassen dürfen erst befahren werden, wenn der Schüler prüfungsreif ist. VRV Artikel 27, Absatz 4
Verkehrskundeunterricht VKU Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Er muss gemacht werden während des Besitzes des Lehrnfahrausweises. Bei Fahrschulen kann er absolviert werden. Der Kurs ist 2 Jahre gültig. VZV Artikel 18, Absatz 1 Der Kurs besteht aus 4 Teilen an je 2 Stunden. 1. Verkehrssehen 2. Verkehrsumwelt 3. Verkehrsdynamik 4. Verkehrstaktik Praktische Führerprüfung Nach einer soliden Ausbildung, kann man sich selber, oder wird vom Fahrlehrer an die praktische Führerprüfung angemeldet. Die Prüfung wird von einem Experten des Strassenverkehrsamtes abgenommen. Der Fahrlehrer ist während der Prüfung nicht dabei. VZV Artikel 22, Absatz 1 Bei nicht bestehen der ersten Führerprüfung kann die Prüfung nach 1 Monat wiederholt werden. Bei nicht bestehen der zweiten Führerprüfung kann nur an eine dritte Prüfung gegangen werden, wenn eine Fahrschule die abgeschlossene Ausbildung bestätigt. VZV Artikel 23, Absatz 1 Bei nicht bestehen der dritten Führerprüfung muss ein Fahreignungstest gemacht werden. Fällt der Test negativ aus, erlischt der Lehrnfahrausweis sofort. Bei positivem Ergebnis, darf ein viertes mal an die Führerprüfung. VZV Artikel 23, Absatz 2 Bei bestehen der Führerprüfung wird der Fahrausweis auf Probe ausgestellt. VZV Artikel 24a, Absatz 1
Fahrausweis auf Probe FAP Die Probezeit des FAP beträgt 3 Jahre. Während dieser Zeit müssen 2 Weiterbildungskurse absolviert werden. SVG Artikel 15a, Absatz 1,2,2bis Weiterbildungskurse Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und ist auf zwei Kurstage aufgeteilt. VZV Artikel 27a, absatz 1 Der Kurs darf mit dem eigenen Fahrzeug absolviert werden. Wenn keines vorhanden ist, kann der Veranstalter ein Fahrzeug zur verfügung stellen. VZV Artikel 27a, Absatz 4 Inhalt 1. Kurstag beinhaltet gefährliche Situationen zu erkennen und verhindern vor deren Entstehung. VZV Artikel 27b, Absatz 1 2. Kurstag beinhaltet den Verkehrssinn zu optimieren und das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten zu Schärfen. VZV Artikel 27b, Absatz 2 Definitiver Führerausweis Der definitive Führerausweis wird erteilt, wenn die 3 Jahre abgelaufen sind und die beiden obligatorischen Weiterbildungskurse absolviert wurden. SVG Artikel 15b, Absatz 2 Gültigkeit Führerausweise sind grundsätzlich unbefristet gültig. SVG Artikel 15c, Absatz 1