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Transkript:

Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen o- der Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 2. II. Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs geeignet ist. 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2250 für das erste Fahrzeug oder weniger als 1250 für jedes weitere Fahrzeug beträgt. 2. Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 1 / 9

3. Fachliche Eignung a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen): Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen, Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen, Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen, b) Nachweis der fachlichen Eignung Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch Anerkennung leitender Tätigkeit Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein sowie nicht länger als zwei Jahre zum Zeitpunkt des Antrages zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe unter III. 1.) vermittelt haben. Sie ist der zuständigen IHK (Sitz des Unternehmens, in dem die leitende Tätigkeit ausgeübt wurde) grundsätzlich durch aussagefähige Unterlagen (z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde) nachzuweisen. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. 2- - Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Gleichwertige Abschlussprüfungen Abschlussprüfung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/ zur Verkehrsfachwirtin Abschlussprüfung als Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr, der Fachhochschule Heilbronn Abschluss als Diplom-Verkehrs-wirtschaftler/Diplom-Verkehrs-wirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Ostthüringen zu Gera ist zuständig für die Städte Gera und Jena sowie für die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland, Saale- Orla und Saalfeld-Rudolstadt. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 2 / 9

III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung 1. Prüfungssachgebiete Die Prüfung besteht in der Regel aus jeweils zwei einstündigen schriftlichen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: 1. Recht Personenbeförderungsrecht Gewerberecht Straßenverkehrsrecht Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts Handelsrecht Steuerrecht 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens Zahlungsverkehr Kostenrechnung Beförderungsentgelte und bedingungen Beförderungsdokumente Buchführung Versicherungswesen 3. Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Bereitstellung der Fahrzeuge Fernsprech- und Funkverkehr 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Verkehrssicherheit Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind 3- - Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt Pass- und zollrechtliche Vorschriften mit Bedeutung für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr Beförderungsdokumente 2. Anmeldung zur Prüfung IHK Ostthüringen zu Gera Prüfungen Volker Leffer Gaswerkstr. 23 07546 Gera Tel. 0365 8553 201 e-mail Anmeldeformular (Anlage 4) 3. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Literatur Lehr-/Übungsbücher Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Fachrichtung: Taxi und Mietwagen, Verkehrsverlag HeMa-, Bottrop Lehrbuch und Fragenkatalog: ISBN: 978-3-930581-05-4 Lösungsbuch: ISBN 978-3-930581-06-1 Auflage Juni 2016 Fahrzeugkostenrechnung: ISBN 978-3-930581-20-7 Auflage Mai 2016 Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 3 / 9

Kollar,Herwig/Pieper, Klaus: Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, Bestell-Nr. 28125, 17. Auflage. München: Huss, 2005. Meißner, Hans/Mattern, Claus: Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, (Art.-Nr. 24030), 16. Aufl. München: Heinrich Vogel Verlag, 2004. Textausgaben von Rechtsvorschriften BOKraft, ISBN 3-87841-260-6, Düsseldorf: Verkehrs-Verlag J. Fischer, 2006 Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, ISBN 3-87841-195-2, 7. Auflage. Düsseldorf: Verkehrs-Verlag J. Fischer, 2004. Taxen- und Tarifordnung: der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten) Kommentare Hole, Dr. Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, (Art.-Nr. 24015), 18. Auflage, München: Heinrich Vogel Verlag, 2004 Anschriften der Verkehrsverlage 4- - Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81673 München, Tel. 089 43180-0 Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel. 089 32391-0 Schulungsveranstalter Die in der Anlage 3 aufgeführten Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. i Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Volker Leffer Tel. 0365 8553201 e-mail: ). Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf Tel. 0211 99193-0 Verkehrsverlag-HeMa e.k. Ruhehorst 37, 46244 Bottrop Tel. 02045 41444-0 Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 4 / 9

5- - Anlage 1 Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der Genehmigungspflicht unterliegen u. a. nicht: 1. Beförderungen mit Kfz außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes; 2. unentgeltliche Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind, 3. Beförderungen von Berufstätigen mit Kfz zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird. von Berufstätigen mit Kfz zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft, mit Kfz durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten, mit Kfz durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht, von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kfz, von Berufstätigen mit Pkw von und zu ihren Arbeitsstellen, von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kfz zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieses Personenkreises dienen, von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben Betriebes, mit Kfz durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten, es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist. 4. die Mitnahme von umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen, Personen in Kfz, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind. Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) folgende Verkehrsformen und Genehmigungsarten unterscheidet: 42; Linienverkehr: eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. 43; Sonderformen des Linienverkehrs: regelmäßige Beförderung bestimmter Personenkreise unter Ausschluss anderer Fahrgäste (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten). Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 5 / 9

6- - 47; Taxenverkehr: Personenbeförderung mit Pkw zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel; Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; das Taxi muss u. a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "Hellelfenbein" lackiert und besonders gekennzeichnet sein; Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz entgegengenommen werden. 48 Abs. 1; Ausflugsfahrten mit Omnibussen oder Pkw: Fahrten, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt. 48 Abs. 2; Ferienziel-Reisen mit Omnibussen oder Pkw: Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt. 49; Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen: Personenbeförderung mit Kfz, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmers entgegen genommen werden. Der Mietwagen unterliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler). Aufträge dürfen nur am Betriebssitz entgegengenommen werden, "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet. Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 6 / 9

7- - Anlage 2 Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Stadtverwaltung Gera Fachdienst Verkehr Fachgebiet Straßenverkehr E.-Toller-Str. 15 07545 Gera 0365 838 4126 Landratsamt Altenburger Land Fachbereich Sicherheit und Ordnung Fachdienst Straßenverkehr Lindenaustr. 9 04600 Altenburg 03447 586628 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Straßenverkehrsbehörde Clausstr. 3 07607 Eisenberg 036691 70520 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Straßenverkehrsamt Beulwitzer Str. 12 07318 Saalfeld 03671 823247 Stadtverwaltung Jena Fachdienst Verkehrsorganisation Straßenverkehrsbehörde Am Anger 34 07743 Jena 03641 494528 Landratsamt Greiz Ordnungsamt SG Verkehr Postfach 1352 07962 Greiz 036603 25553 Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Öffentliche Ordnung Oschitzer Str. 4 07907 Schleiz 03663 488763 Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 7 / 9

Anlage 3 Schulungsveranstalter AGK Berufskraftfahrerschule GmbH Auf der Kapelle 5 07751 Rothenstein 036424 88616 036424 88686 Verkehrsbildungsstätte Altenburg Uwe Kasten und Christina Kuchta GbR Roßplan 22 04600 Altenburg 03447 847324 0171 7744668 Verkehrsseminare marbs e. K. www.verkehrsseminare.com Kreßbacher Str. 5 74177 Bad Friedrichshall 07136 2707181 07136 2707180 Schulungsstätte: Chemnitz, Zwickau 8- - Hans-O. Siemers Drosselweg 6 34260 Kaufungen 05605 9289666 05605 926956 (Inhouse-Schulungen) K & B Verkehrs-Bildungs-GmbH Naumburger Str. 141 07743 Jena 03641 443677 03641 826816 Verkehrsseminare HeMa Ruhehorst 37 46244 Bottrop 02045 41448-0 02045 41448-20 Schulungsstätte: Tautenhain Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b 53547 Kasbach-Ohlenberg 02644 4063334 02644 4063216 Schulungsstätte: Gera Gefahrgutservice Sybille Gunzenheimer Schulgasse 4 98743 Gräfenthal 036703 739802 036703 739803 Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung GmbH & Co. KG Welldorfer Str. 20 72401 Haigerloch 0800-1002310 07474-918972 Schulungsstätte: Gera Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 8 / 9

Anlage 4 9- - IHK Ostthüringen zu Gera Prüfungen Volker Leffer Gaswerkstr. 23 07546 Gera Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Taxen- und Mietwagenverkehr Vorname: Familienname: ggf. Geburtsname: geboren am: in: PLZ, Wohnort, Straße: Landkreis: Telefon: Ich bereite mich über Vorbereitungslehrgang vom bis Selbststudium, welches ich ungefähr am beende auf obengenannte Prüfung vor. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich für das Fachgebiet Taxen-/ Mietwagenverkehr einladen würden. Mir ist bekannt, dass ich eine Prüfungsgebühr von 116,70 zu entrichten habe, die mit der Prüfungseinladung berechnet wird. Ort/ Datum Unterschrift Postanschrift: PF 30 62, 07490 Gera info@gera.ihk.de +49 365 8553-0 Seite 9 / 9