Das E-Health-Gesetz: Was können wir vom neuen Medikationsplan erwarten?

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Transkript:

Das E-Health-Gesetz: Was können wir vom neuen Medikationsplan erwarten? Erfahrungen und Ausblick aus dem Modellprojekt ARMIN Dr. Ulf Maywald, MPH 20. Eppendorfer Dialog

Ausgangslage - Defizite in der Arzneimittelversorgung Multimorbidität Polypharmazie Abstimmungsprobleme Trend zur Selbstmedikation Mögliche Auswirkungen für den Patienten höheres Risiko für gefährliche Wechselwirkungen hohe Diskrepanz zwischen verordneten und tatsächlich eingenommenen Medikamenten auch durch sinkende Therapietreue des Patienten zunehmende funktionelle Defizite und Einschränkung der funktionellen Kapazität der Organe steigende Krankenhauseinweisungen verminderte Lebensqualität häufige Arztbesuche, Gefahr der Doppelverordnung

Stufen des Modellvorhabens Medikationsmanagement Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation Förderung der Therapietreue Vermeidung von unerwünschten Arzneimittelereignissen Wirkstoffverordnung Verordnung von Wirkstoffen anstelle von spezifischen Präparaten Medikationskatalog Festlegung von Wirkstoffe der ersten Wahl oder Reservewirkstoffen für versorgungsrelevante Indikationen

Modul 1 Die Wirkstoffverordnung Umsetzung

Wirkstoffverordnung - Modul 1 - Zusammenfassung Ziele der Fokussierung auf Wirkstoffnamen: Förderung von Therapietreue Beförderung bestehender Rabattverträge (Finanzierungselement) der AOK PLUS

Modul 2 Der Medikationskatalog

Medikationskatalog - Modul 2 Anfängliche Umsetzung mit den Indikationen: Hypertonie Vorhofflimmern KHK Herzinsuffizienz Fettstoffwechselstörung Osteoporose Alzheimer-Demenz Depression Zum 1. Januar 2015 Umsetzung der Indikationen: Diabetes mellitus Typ 2 Antibiotikatherapie der oberen und unteren Atemwege Antibiotikatherapie der Harnwege In Arbeit (zum 01.01.2017): Asthma COPD

Medikationskatalog Visualisierung

Modul 3 Das Medikationsmanagement

Das zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkasse abgestimmte Vorhaben schafft Transparenz für Versorger und Patienten. 1. Bestandsaufnahm e der gesamten Arzneimitteltherapie 2. Bewerten der Arzneimitteltherapie durch Arzt/Apotheker 3. Abstimmung der Therapieziele mit Präferenzen des Patienten 4. neuer, abgestimmter Verordnungsvorschlag 5. Kommunikation an Patienten (Medikationsplan)

Arbeitsteilung zwischen Arzt und Apotheker Apotheker Ersterfassung der Gesamtmedikation, Pharmazeutische AMTS- Prüfung Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme, Ergänzen und Aushändigen des Medikationsplans Patienteneinschreibung Informationsaustausch Arzt Priorisierung der Medikation gemäß Leitlinie Medizinische AMTS- Prüfung Erläuterung der neuen Medikation, Erläuterung und Abgabe von Informationsmaterial und Patiententagebuch Pharmazeutische Prüfung und Pflege des Medikationsplans Medikationsplan Medizinische Prüfung und Pflege des Medikationsplans Die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen / www.arzneimittelinitiative.de

Das zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkasse abgestimmte Vorhaben schafft Transparenz für Versorger und Patienten. Schaffung einer zentralen arzt- und apothekenübergreifenden IT-Lösung für einen einheitlichen Medikationsplan mit Online-Anbindung Medikationsplan als Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck BMP-Layout * Datenschutzgütesiegel des ULD ist beantragt

Medikationsmanagement - Schema

ARMIN geht über die Anforderungen des E-Health- Gesetzes für einen Medikationsplan hinaus Medikationsplan in ARMIN E-Health-Gesetz ( 31a SGB V) Für Patienten mit mind. 5 Medikamenten in der Dauermedikation Medikationsplan in Papierform und elektronischer Fassung Vollständig elektronisch erfasster Plan über alle haus- und fachärztlichen verordneten Medikamente + Selbstmedikation + Abrechnungsdaten AOK PLUS in Zusammenarbeit mit Apotheker Mit Kommentarfunktion; Erweiterter, elektronischer Informationsaustausch inkl. Kennzeichnung abgesetzter Medikationen und Deltaabgleich Elektronischer Austausch im Sicheren Netz der Kven Anspruch besteht für Patienten mit mind. 3 verordneten Arzneimitteln in Dauermedikation Medikationsplan nur in Papierform Erstellung und Aktualisierung erfolgen beim Arzt. Apotheker können Selbstmedikation/Änderungen bei Rabattarzneimittelaustausch auf Wunsch des Patienten ergänzen Keine weiteren Kommentarfunktionen und kein elektronisch gestützter Datenaustausch möglich, kein * Deltaabgleich Kein Datenaustausch über sicheres Datennetz; PVS-Modul zur Erstellung und Aktualisierung eines Medikationsplanes nach 31a SGB V mit Druckfunktion

BMP: Probleme aus Kassensicht (prozessual) - Implementierung mehrerer Softwaremodule durch PVS-Anbieter anstelle eines einzigen Medikationsdatenmoduls mit verschiedenen Ein-und Ausgabeformaten (BMP, ARMIN, ) => Verwirrung der Anwender - Vergütung als EBM-Zuschlag auf Chronikerpauschale => Ausstellung des BMP wird nicht dokumentiert und kann nicht gemessen werden => Gefahr von Mitnahmeeffekten - Softwarelizenz je nach System teuer - Hardwarekauf nötig, Krankenhäuser würden z.t. 3-stellige Anzahl Scanner benötigen - Ergebnis: derzeit kaum technische Akzeptanz beim Arzt

BMP: Probleme aus Kassensicht (fachlich) - Papierbasiert & Risiko der Unvollständigkeit - Spezifikation lässt viele Freiheitsgrade, Zeilen ohne PZN und Handelsnamen (z.b. nur DRF) sind zulässig => keine automatische AMTS-Prüfung und Deltaabgleich im PVS möglich - Zeilenreihenfolge bei Scan und Ausdruck u.u. zufällig - Problematische Übernahme von Wirkstoffverordnungen (die auch außerhalb von ARMIN stattfinden) in den BMP - Kartenbasierter Medikationsplan mit dieser Spezifikation unwahrscheinlich - Ergebnis: derzeit kaum fachliche Akzeptanz beim Arzt, alte MP- Module werden weitergenutzt oder es wird weiterhin kein (B)MP ausgestellt, wenn der Patient nicht aktiv fragt

BMP: DAP Newsletter 16.11.2016

Fazit - weder ARMIN-MP ( Online -Pflicht) noch BMP (Hardwarekauf) sind niederschwellig, ARMIN hat aber technische Lösungen, um Prozesse zu unterstützen (z.t. zu erzwingen), die dem BMP fehlen - und ist bei den Nutzern akzeptiert - Ohne Prozesse und Funktionen rund um einen MP verbessert dieser die AMTS nicht - Konvergenz ist anzustreben, sowohl technisch als auch fachlich (exkl. Medikationsmanagement) - egk-basierter MP sollte auf die Erfahrungen beider Pläne aufsetzen. Zeitschiene 1.1.18 wäre dann jedoch nicht zu halten

Danke.