Newsletter. Versorgungsmanagement. Oktober Informationen zu den Versorgungsverträgen der AOK PLUS in Sachsen. Sachsen
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- Rainer Möller
- vor 8 Jahren
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1 Bessere Versorgung mit Leipziger Adipositasmanagement AOK PLUS Bereich Servicetelefon: * Servicefax: * (*deutschlandweit kostenfrei, und das rund um die Uhr aus allen Netzen) Teilnahmebedingungen: Teilnehmen können alle Versicherten der AOK PLUS bei denen die medizinischen Voraussetzungen zur Teilnahme vorliegen. Interessenten wenden sich an die zentrale Rufnummer der pädiatrischen Poliklinik (0341/ ) beziehungsweise der Adipositasambulanz für Erwachsene (0341/ ). Diese koordinieren die Terminvergabe und die Übermittlung an den Versicherten. Die Zahlen sind alarmierend: Jeder zweite Deutsche gilt als übergewichtig. Jeder fünfte Deutsche bringt inzwischen soviel Gewicht auf die Waage, dass die Auswirkungen krankhaft sind. Dann spricht man von Adipositas, einer Ernährungs- und Stoffwechselkrankheit, die nichts mehr mit fehlender Selbstdisziplin zu tun hat. Bei Adipositas handelt es sich um eine anerkannte Krankheit mit komplexen Ursachen. Das Gefährliche daran sind die Begleiterscheinungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen, ein erhöhtes Risiko einer Krebserkrankung, vor allem aber Diabetes mellitus, Gicht und natürlich auch die psychische Belastung einer sozialen Ausgrenzung. Der Kampf gegen Adipositas muss deshalb an vielen Fronten erfolgen. Als erste Krankenkasse bietet die AOK PLUS gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Leipzig eine Betreuung und Versorgung von Übergewichtigen an, die weit über die regulären Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten hinausgeht. Es handelt sich um den ersten Vertrag für Kinder, Jugendliche und Erwachsene dieser Art in ganz Deutschland. Dabei geht es um die fachübergreifende strukturierte Behandlung und Betreuung von Adipositas-Patienten sowie die strategische Zusammenarbeit von niedergelassenen Leistungserbringern und der Universitätsklinik. Bei dieser interdisziplinären Versorgung arbeiten Krankenhausärzte, niedergelassene Mediziner, Therapeuten und Reha-Spezialisten sektorenübergreifend Hand in Hand. Die Koordination der Patienten übernehmen speziell ausgebildete Case-Manager des Universitätsklinikums. Der Vertrag Leipziger Adipositasmanagement läuft zunächst fünf Jahre und wird umfassend vom Integrierten Forschungs- und Behandlungszentrum Adipositas- Erkrankungen (IFB) Leipzig begleitet. ARMIN Medikationskatalog Der Sächsische und der Thüringer Apothekerverband, die Kassenärztlichen Vereinigungen in und Thüringen und die AOK PLUS haben gemeinsam die Arzneimittelinitiative -Thüringen ARMIN gestartet. Nachdem sich Ärzte und Apotheker seit April 2014 in den Vertrag einschreiben konnten, startete im dritten Quartal die Wirkstoffverordnung und der Medikationskatalog. Die Inhalte des Medikationskataloges und dessen Umsetzung wollen wir Ihnen diesmal vorstellen.
2 Medikationskatalog: Das sind Ihre Vorteile Der Medikationskatalog beinhaltet klare Handlungsempfehlungen zur Arzneimittelauswahl je Indikation nach aktuellem Stand der Wissenschaft und ist synchron mit den sozialrechtlichen Regelungen. Dies bedeutet für Sie einen weiteren Regressschutz neben den Vorteilen der Wirkstoffverordnung. Stellen Sie die Medikation Ihrer Patienten nach den Empfehlungen des Medikationskataloges um, werden die daraus resultierenden Einsparungen zu 50 Prozent an Sie ausgeschüttet. Damit wird der ärztliche Umstellungsaufwand anerkannt. Der Medikationskatalog hat das Ziel, den Einsatz evidenzgesicherter Wirkstoffe für versorgungsrelevante Indikationen zu stärken. Er wurde maßgeblich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt. Die Erstellung basiert auf den evidenzgesicherten Arzneimittelbewertungen unter anderem der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), der KBV (zum Beispiel Wirkstoff aktuell ), des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Anhand der Evidenzbewertungen im Medikationskatalog wurden die geprüften Wirkstoffe als Standard, als Reserve oder als Nachrangig eingestuft. Mit der technischen Unterstützung durch die S3C-Schnittstelle im Modellvorhaben ARMIN sind die Einstufungen der Wirkstoffe im Verordnungsprozess schnell und unkompliziert abrufbar. Sie wählen wie gewohnt ein Fertigarzneimittel aus der Arzneimitteldatenbank Ihres PVS aus und können sich zu diesem die Einstufungen des Medikationskataloges anzeigen lassen. Wählen Sie einen Wirkstoff der Kategorie Reserve oder Nachrangig aus, so werden ihnen alternative Wirkstoffe der Kategorie Standard angeboten. Die Entscheidung darüber, welche Arzneimittel der Patient schlussendlich verordnet bekommt, treffen jedoch Sie. Denn Ihre Therapiehoheit bleibt in jedem Fall unberührt. Eine beispielhafte Umsetzung für den Medikationskatalog im Arzneimittelauswahlfeld eines PVS finden Sie in Abbildung 1. Weitere Informationen zu ARMIN finden Sie unter und bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. 2
3 Bedingungen für die Teilnahme an einem Programm zur Sekundärprävention: Voraussetzung für die Teilnahme von Patienten ist der ärztliche Antrag. Sie können ihn formlos bei Ihrer KV bestellen oder auf den Seiten der AOK PLUS herunterladen ( Webcode W143745). Weitere Informationen zu allen AOK PLUS-Programmen zur Sekundärprävention sowie zu Programminhalten, Abrechnung oder Vergütung finden Sie auf der Internetseite. Ihr Arztberater steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. Programme zur Sekundärprävention unterstützen ärztliche Therapie Die Programme zur Sekundärprävention der AOK PLUS unterstützen die ärztliche Therapie, leiten nachhaltige Verhaltensänderungen an und erhöhen die individuelle Lebensqualität des Einzelnen. So eignet sich das Programm Herz-Kreislauf besonders für Patienten mit Bluthochdruck. Patienten mit Übergewicht/Adipositas (BMI < 40) und beginnenden Begleiterkrankungen profitieren vom Angebot Leichter und aktiver leben dem zwölfwöchigen Ernährungs- und Bewegungsprogramm. AOK PLUS bietet Pflegeberatung zu Hause an Viele trifft er wie ein Blitz aus heiterem Himmel: der Pflegefall. Von einem Tag auf den anderen müssen Menschen ihr Leben neu organisieren. Betroffene und Angehörige sehen sich mit einer Flut an Fragen, Problemen und Aufgaben konfrontiert. Sie fühlen sich oftmals überfordert und nicht selten alleingelassen. Doch das muss nicht sein. Mit der AOK PLUS haben unsere Versicherten einen starken Partner an ihrer Seite: Mit einer Beratung, die auf die individuellen Fragen und Probleme eingeht, werden die Betroffenen unterstützt und Lösungswege aufgezeigt. Qualifizierte Pflegeberater besuchen die Pflegebedürftigen zu Hause und besprechen mit ihnen und deren Angehörigen/Bevollmächtigten/Betreuern, welche Leistungen die soziale Pflegeversicherung zur Verfügung stellt, wie die Pflege in der Häuslichkeit organisiert werden kann, wie pflegende Angehörige entlastet werden können und welche weiteren Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung bestehen. Sie helfen bei der Antragstellung, der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oder Pflegeheim und bei der Kontaktaufnahme zu Dritten. Dieser Service ist kostenfrei. Versicherte, die erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, erhalten innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein Beratungsangebot von ihrer Pflegekasse. Den für die jeweilige Region zuständigen Pflegeberater der AOK PLUS finden Sie unter > Leistungen und Service >Pflege > allgemeine Informationen > Leistungen und Antrag > so hilft die Pflegeversicherung > Persönliche Pflegeberatung. Seit 1. Juli 2014 gelten neue Festbeträge für Arzneimittel Viele Versicherte sind derzeit massiv verunsichert, weil sie für ihr bisher verordnetes Arzneimittel plötzlich etwas zuzahlen müssen und erst in der Apotheke mit der anfallenden Aufzahlung konfrontiert werden. Der Grund: Zum 1. Juli 2014 wurden die Festbeträge unter anderem für die Angiotensin-II-Antagonisten beziehungsweise Sartane zum Teil deutlich nach unten angepasst, weil zwischenzeitlich viele preiswerte generische Wirkstoffe auf dem Markt verfügbar sind. 3
4 Festbeträge stellen Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel dar. Die Krankenkassen übernehmen gemäß 31 Abs. 2 SGB V die Kosten für ein Arzneimittel bis zur Höhe des Festbetrages. Übersteigt der vom Hersteller festgelegte Apothekenverkaufspreis den Festbetrag, trägt der Versicherte die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen. Diese Mehrkosten sind unabhängig von einer Zuzahlungsbefreiung oder vom Versichertenstatus immer vom Versicherten zu leisten. Das gilt auch für Versicherte unter 18 Jahren. Auch das Ankreuzen des Kästchens Aut-idem auf dem Rezept entbindet Versicherte nicht von den Mehrkosten. Es liegt in der Entscheidung des Herstellers, den Preis an das Festbetragsniveau anzupassen oder aber einen höheren Preis beizubehalten und somit die finanzielle Mehrbelastung den betroffenen Patienten zuzumuten. Termine 21. bis 22. November Dresdner Symposium Herz und Gefäße Innovationen 2014 Ort: Hilton Hotel Dresden, An der Frauenkirche 5, Dresden Bitte prüfen Sie vor der Verordnung eines Arzneimittels, ob dessen Preis den Festbetrag übersteigt und ob der Versicherte ein Arzneimittel erhalten kann, für das keine Mehrkosten anfallen. Innerhalb jeder Festbetragsgruppe stehen qualitativ gleichwertige Arzneimittel zur Verfügung, für die der Versicherte keine Mehrkosten leisten muss. Aktuelle Änderungen zur Festbetragsüberschreitung sind in der Praxissoftware hinterlegt. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte der behandelnde Arzt den Patienten bei Verordnung eines Arzneimittels, dessen Preis den Festbetrag überschreitet, auf die Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten zu informieren hat. Telefonische Beratung zu den DMP ein Service der AOK PLUS für Ihre Praxis Sparen Sie mit diesem Service der AOK PLUS Zeit Beratungszeit die Sie anders nutzen können! Wie das geht? Indem wir eine qualifizierte telefonische Beratung zu den Chronikerprogrammen Curaplan (DMP) für diejenigen Patienten übernehmen, die aus Ihrer Sicht für die Teilnahme infrage kommen. Sofern sich Ihre Patienten zum jeweiligen DMP telefonisch gut beraten fühlen, erhalten sie bei Interesse von der AOK PLUS ein Anschreiben. Darin werden nochmals die Programmvorteile erörtert. Dem Schreiben liegt auch eine Teilnahmeerklärung bei, mit der Bitte, diese Ihnen beim nächsten Arztbesuch vorzulegen. Somit können Sie gemeinsam mit ihrem Patienten die Teilnahme am DMP in der Praxis ganz einfach erklären. Haben Sie bereits selbst Ihre Patienten zum jeweils zutreffenden DMP beraten und liegt der AOK PLUS innerhalb eines Jahres keine Programmteilnahme vor, bieten wir Ihnen zusätzlich eine telefonische Nachberatung dieser Patienten an. Sind Sie interessiert? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Arztberater! Er informiert Sie gern. 4
5 Wenn DMP-Patienten ihren Arzt oder ihre Kasse wechseln Wechselt ein DMP-Patient seinen Mediziner, so dokumentiert der neue Arzt mit der Folgedokumentation weiter. Eine Neueinschreibung des Patienten in das Behandlungsprogramm ist nicht erforderlich. Im Sinne einer reibungslosen weiteren DMP-Betreuung möchten wir Sie deshalb bitten, mit Ihrem neuen Patienten zu klären, ob er eventuell bereits vom bisherigen Arzt ins Programm eingeschrieben wurde. Ist sich Ihr Patient bezüglich einer Teilnahme nicht sicher, erhalten Sie diese Auskunft auch gern bei uns unter Für Patienten, die vorher bei einer anderen Krankenkasse oder anderen AOK versichert waren, muss immer eine Neueinschreibung mittels Teilnahme-/Einwilligungserklärung und Erstdokumentation erfolgen. Gesundheit in besten Händen Gesundheit in besten Händen Informationen Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter Fragen zu allen AOK PLUS-Verträgen unter *. Kompetente Hilfe und Unterstützung können Sie ebenso von den AOK-Arztberatern erhalten. Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem Gesundheitspartnerportal unter: *deutschlandweit kostenfrei, und das rund um die Uhr aus allen Netzen Nele erklärts AOK PLUS senkt den Beitrag Jetzt Mitglied werden 5
6 Überweisung von DMP-Patienten Machen Sie es Ihrem Kollegen leichter, wenn Sie einen DMP-Patienten zur Mitbehandlung an ihn überweisen. Vermerken Sie auf dem Überweisungsschein das konkrete DMP! In den DMP Diabetes mellitus ist es außerdem sinnvoll, gleich den ermittelten HbA1c-Wert des Patienten mitzuliefern. Der Diabetologe benötigt diesen Wert und muss ihn sonst erneut erheben. Indem Sie den Wert schon auf der Überweisung vermerken, bleiben dem Patienten Doppeluntersuchungen erspart. DMP-Einschreibung mithilfe von TE/EWE Für die Einschreibung Ihrer Patienten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm, können Sie als koordinierender Vertragsarzt seit August 2014 die maschinell erzeugte Teilnahme- und Einwilligungserklärung, kurz TE/EWE (Blankoformularbedruckung Ihres PVS) nutzen. Die Computerausdrucke müssen dabei den aktuellen Inhalten und Vorgaben der beleghaften Formulare der TE/EWE entsprechen. Bitte verwenden Sie nur die aktuell gültige diagnosespezifische Vorlage. Die unterschriebene und mit einem Praxisstempel versehene TE/EWE versenden Sie bitte an die bekannte Adresse der DMP Datenstelle. Achten Sie bitte darauf, dass Sie ausschließlich einen gut lesbaren DIN-A4 Originalausdruck an die Datenstelle senden. Um Irritationen auszuschließen, sollte die Arztunterschrift vorzugshalber nicht mit schwarzer Tinte erfolgen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Patient sein Exemplar samt Datenschutzinformation erhält. Vorzugsweise sollten die Originalvordrucke, die seit dem 1. Juli 2008 gültig sind, weiterhin Verwendung finden. Hierauf ist die Datenschutzinformation auf der Rückseite zu finden. Ja, ich möchte mehr über die Versorgungsprogramme der AOK PLUS erfahren. Nutzen Sie unsere Fax-Rückantwort! Bitte senden Sie mir Informationsunterlagen zu. Ich wünsche eine persönliche Beratung durch meinen Arztberater der AOK PLUS. Bitte kontaktieren Sie mich. Fax: 0800 / deutschlandweite kostenfrei, und das rund um die Uhr aus allen Netzen Titel LANR Name/Vorname Telefon Praxisanschrift 6
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