Wärmeschutz Wärmeschutz Vorschriften 2008 Das lässt keinen kalt. www.austrotherm.com
Willkommen bei der 2. Ausgabe der Austrotherm Erfolgsfibel! Wirtschaftlicher Erfolg hängt heute mehr denn je vom Zugang zu unternehmensrelevanten Informationen ab. Denn neben einer marktkonformen Kostenund Preisstruktur ist zunehmend fachspezifisches Beratungs-Know-how gefragt. Das sind zum einen rein technisches Fachwissen, zunehmend aber auch das Wissen um den richtigen Einsatz der Materialen hinsichtlich gesetzlicher Richtlinien oder umweltschutzkonformer Bauweise. Denken Sie nur an den großen Bereich des Energiesparens. Durch den fast grenzenlosen Zugang zu verschiedensten Medien verfügen Kunden heute bereits selbst über umfangreiches Fachwissen auf diesem Gebiet Know-how, das somit auch von Ihnen in der Planungs- und Bauphase gefordert wird. Im Rahmen eines perfekten Informations- und Beratungsservices ist es daher besonders wichtig, über die richtigen Informationen zu verfügen. Mit den Austrotherm Erfolgsfibeln stellen wir Ihnen genau diese unentbehrlichen Informationen zur Verfügung als wertvolle Unterstützung bei Ihrer täglichen Arbeit. In der zweiten Ausgabe stellen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen bezüglich Wärmeschutz in Österreich vor, insbesondere die für 2008 gesetzlich geltenden neuen Wärmedämmvorschriften. Die 2. Erdölkrise gab den eigentlichen Anstoß zum Energiesparen. Neben der Entwicklung sparsamer Autos und der Forschung in der Solartechnologie wurde vor allem der Wärmeschutz im Hochbau maßgeblich in Gang gesetzt. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Regelungen und Vorschriften für den Wohnhausbau. Nutzen Sie die Fibel für Ihren persönlichen Vorsprung und den entscheidenden Vorteil auf dem Weg zu Ihrem Unternehmenserfolg. Viel Erfolg beim Lesen dieser wichtigsten Tipps! Johann Jandl
Wärmeschutz Richtig dämmen! Was wird gedämmt? Beim Menschen wird der Körper mit warmer Kleidung eingehüllt. Im Wohnbau werden die Räume, welche im Winter warm bleiben sollen, mit Dämmung eingehüllt man spricht von der Gebäudehülle. Diese besteht üblicherweise aus der Ω Bodendämmung, der Ω Wanddämmung, Ω gut gedämmten Fenstern und Ω der Dachdämmung. Wird der Keller nicht geheizt, so wird die Kellerdecke am besten an der Oberseite gedämmt. Sämtliche Dämmungen unterhalb der Erdoberfläche also die Kellerwanddämmung und die Dämmung unterhalb des Kellerbodens werden im Fachjargon Perimeterdämmung genannt. TIPP 1: Bei nicht beheizten Kellern empfiehlt sich eine mind. 6 cm Austrotherm TOP Perimeterdämmung, um Frostschäden im Keller völlig auszuschließen. TIPP 2: Wird der Dachboden nicht ausgebaut, genügt die Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke.
Was bedeutet der U-Wert (W/m 2 K)? Der U-Wert (früher k-wert ) Wärmedurchgangskoeffizient technisch genannt beschreibt den Heizenergieverlust durch einen Bauteil wie Wand, Decke oder Fenster je m 2. Dies entspricht genau einer 40 Watt Glühbirne bei jeden m 2 der Außenwand. Diese Glühbirnen brennen sozusagen Tag und Nacht und verursachen einen gewaltigen Energieverbrauch. Verbessert man die Wand auf Passivhausniveau mit U = 0,10 dann entspricht der Energieverbrauch nur einem 4 Watt Lämpchen. Damit folgt, dass ein hoher U-Wert für einen großen Heizenergieverbrauch steht und ein kleiner U-Wert (z.b. 0,10) für einen geringen Heizenergieverbrauch. Der U-Wert gibt an, wieviel Wärme pro Quadratmeter durch einen Bauteil strömt, wenn die Temperaturdifferenz zwischen den beiden Seiten 1 C (= 1 Kelvin) beträgt. Das Service zu Ihrem Erfolg: Mitarbeiter der Austrotherm Anwendungstechnik berechnen die optimale Dämmung für jeden Anwendungsbereich. Hat man eine alten Ziegelmauer so beträgt der typische U-Wert = 1 Bei einer Innentemperatur von 20 Grad und einer Außentemperatur von 20 Grad beträgt daher die Temperaturdifferenz 40 Grad und der Wärmeverlust ergibt sich ganz einfach 40 Grad x 1= 40 Watt/m 2
Vorschriften Haben alle Bundesländer den gleichen Wärmeschutz? Was sagt die OIB-Richtlinie? Derzeit werden die Anforderungen an den U-Wert und damit an den Wärmeschutz in jedem Bundesland separat geregelt. Die Mindest-Dämmung der einzelnen Bauteile ist in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. Die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) sieht eine Vereinheitlichung des Wärmeschutzes in Österreich vor. Zum Glück sind dann die gesetzlichen Mindestanforderungen die gleichen wie jene der ÖNORM B 8110 Teil 1. Zusätzlich wird in der OIB-Richtlinie auch der maximale Heizwärmebedarf des ganzen Gebäudes geregelt. Wir werden in einer nächsten Erfolgsfibel darüber informieren. So werden im Jahr 2008 in den einzelnen Bundesländern die gleichen Anforderungen für Wände, Decken, Fenster etc. gelten. Die ganz neue ÖNORM für Wärmeschutz in Österreich (ÖNORM B 8110 Teil 1) und die OIB-Richtlinien legen folgende Höchstwerte fest: Höchstzulässige Wärmedurchgangskoeffizienten Laut ÖNORM B 8110-1: 2007 Bauteil U-Wert Dämmdicke* Dämmdicke* W/(m 2 x K) mit EPS mit EPS-PLUS Wände gegen Außenluft 0,35 10 cm 8 cm Wände gegen andere Bauwerke an Grundstücksgrenzen 0,50 6 cm 5 cm Erdberührte Wände und Fußböden 0,40 10 cm 8 cm Decken gegen Außenluft, gegen Dachräume (durchlüftet oder ungedämmt) und über Durchfahrten sowie Dachschrägen gegen Außenluft 0,20 20 cm 16 cm Innendecken gegen unbeheizte Gebäudeteile 0,40 10 cm 8 cm * Bei den Wänden wurde eine 20 cm Ziegelwand berücksichtigt. Der Wärmeschutz zur Betondecke kann vernachlässigt werden.
Klare Begriffsdefintionen für Niedrigenergie- und Passivhäuser! Klare Regelungen für den richtigen Betrieb eines Niedrigenergie-, Niedrigstenergie- bzw. Passiv- Gebäudes sind bereitzustellen! Im Klartext erfordert dies eine Betriebsanleitung zum Wohnen, analog zur Betriebsanleitung für das Auto oder die Kaffeemaschine. Die neue ÖNORM B 8110 definiert erstmals die Begriffe Ω Energiesparhaus Ω Niedrigenergiehaus Ω Niedrigstenergiehaus Ω Passivhaus Die thermische Qualität dieser Häuser hängt auch von der Form ab. Konkret bedeutet dies, dass ein verwinkeltes Gebäude mehr Wärmedämmung braucht als ein quaderförmiges Gebäude. Begriffe wie Energiespargebäude, Niedrigenergiegebäude, Passivhäuser etc. sind genau definiert. Gerade der letzte Punkt (seit 1. August 2007) ist nicht unwichtig, da verschiedene Wohnungs- und Gebäudeanbieter nicht sehr sorgfältig mit diesen Begriffen umgegangen sind.
Wärmeschutz Nimmt man nun ein gut geplantes Einfamilienhaus an, so lauten die Anforderungen laut Grafik. Energiesparende Wärmedämmung maximaler empfohlene empfohlene Heizwärmebedarf * Wanddämmung Dachdämmung Energiesparhaus 61 kwh/m 2 a ca. 14 cm ca. 20 cm Niedrigenergiehaus 45 kwh/m 2 a ca. 18 cm ca. 25 cm Niedrigstenergiehaus 27 kwh/m 2 a ca. 24 cm ca. 30 cm Passivhaus 12 kwh/m 2 a ca. 30 cm ca. 35 cm * je m 2 Bruttogeschoßfläche Warum müssen Wohngebäude wind- und luftdicht sein? Normvorschrift: Die ganze Gebäudehülle muss dauerhaft luft- und winddicht sein! So genügt es hier nicht, eine entsprechende wind- und luftdichte Folie einzubauen, sondern es müssen laut NORM auch sämtliche Stöße, Durchdringungen und Anschlüsse an flankierenden Bauteilen dauerhaft dicht ausgeführt sein. Stellen Sie sich vor, Ihre Dachgeschoßwohnung hat 22 0 C Raumlufttemperatur und draußen hat es beispielsweise -20 0 C. Bei diesen großen Temperaturunterschieden genügen kleinste Ritzen und Fugen, um einen Kamineffekt entstehen zu lassen. Dadurch wird die warme Innenluft förmlich automatisch nach außen gezogen und die gute Wärmedämmung dadurch stark verringert. Der entstehende Wärmeverlust kann dadurch bis zu 50 % des Gesamtenergieverbrauches betragen! Auf der Wand- und Dachinnenseite muss sich immer die luftdichte Schicht (= Wasserdampfbremsschicht) befinden. Im Massivbau ist dies der rissefreie Innenputz. Die Probleme in der Praxis sind die nicht luftdichtverklebten Stellen an Stößen zu Kaminen, Dachflächenfenstern, Entlüftungen etc. Nicht nur die Folien untereinander, sondern alle Anschlüsse müssen gut verklebt werden! Die Prüfung der Luftdichtheit erfolgt mit den sogenannten blower doortest und muss somit für alle Neubauten nachgewiesen werden!
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