EN ISO 9001: 2000 Certified Company Informationsbroschüre Explosionsschutz Stand 05.2002
Kundeninformation für Hebezeuge in explosionsgefährdeten Bereichen Zur Vereinheitlichung des Explosionsschutzes und zur Anpassung an ein neues Richtlinienkonzept wurde 1994 die EU-Richtlinie 94/9/EG erlassen. Sie regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme, indem sie grundlegende Sicherheitsanforderungen (GSA) vorschreibt. Sie stellt den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union sicher, wie im Artikel 100a des EG-Vertrages zwischen den Mitgliederstaaten vereinbart ist. Daher kommt auch die in Fachkreisen übliche Bezeichnung ATEX100a. (heute ATEX95). Die Richtlinie gilt für alle industriellen Ex-Bereiche einschließlich Bergbau und bezieht auch den Staubexplosionsschutz mit ein. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle elektrischen, aber auch mechanischen Geräte und Schutzsysteme. Neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen sind auch die Einteilung der Geräte und Schutzsysteme in Kategorien neu geregelt, sowie deren Zertifizierung und Kennzeichnung. In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur entsprechend zertifizierte und gekennzeichnete Geräte verwendet werden. Für das Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Betriebsmitteln gelten bis zum Jahr 2003 zwei Rechtsgrundlagen. EG-Richtlinie 79/196/EWG gültig bis 30.06.2003 EG-Richtlinie 94/9/EG seit 01.03.1996 Die Firma HEINRICH DE FRIES GMBH bietet ab dem 01.01.2001 explosionsgeschützte Hebezeuge nach der Maschinenrichtlinie 94/9/EG (ATEX95 Richtlinie, ehem. ATEX100a) an. Einstufung von Hebezeugen in explosionsgefährdeten Bereichen: Nach der Richtlinie ATEX 95 (Richtlinie 94/9/EG) ist der Hersteller ab dem Jahre 2003 verpflichtet, seine Hebezeuge nach den gültigen Regeln, Normen und Vorschriften für explosionsgeschützte Betriebsmittel, herzustellen, in Ex- Klassen einzustufen und zu kennzeichnen. Die Einsatzbereiche der Hebezeuge in explosionsgefährdeter Atmosphäre ist nur in den folgenden Klassifizierungen erlaubt. Ein Einsatz in einer niedrigeren Gefahrenklasse ist möglich. EX II 2G T4 für Gase EX II 3G T4 für Gase EX II 2D 135 C für Stäube EX II 3D 135 Cfür Stäube Vom Kunden ist entweder die Angabe einer dieser Klassifizierungen oder die EX- Zone anzugeben. Nach Erhalt dieser Angaben können wir die Hebezeuge entsprechend anbieten. Die Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen, z.b. der BG-Chemie, über den Gebrauch von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen, sind vom Betreiber bei Installation, Montage und Betrieb von "ex-geschützten Hebezeugen" zu beachten. Diese Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll dazu dienen einen Überblick über den Einsatz von Betriebsmitteln im Bereich EX- Schutz zu geben. Sie ersetzt nicht die Aneignung des Fachwissens der jeweiligen Rechts- und Normengrundlagen. Änderungen vorbehalten.
HADEF Hebezeuge in explosionsgeschützter Ausführung Im Bergbau, der chemischen und petrochemischen Industrie und diversen anderen Industriezweigen kann es erforderlich sein Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche einzusetzen. Durch Austreten von brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln und Stäuben bildet sich in Verbindung mit einem Sauerstoff/- Luftgemisch eine explosionsfähige Atmosphäre. Bei Entzündung findet eine Explosion statt, die schwere Personenund Sachschäden verursachen können. Für solche Einsatzfälle hat HADEF Hebezeuge im Programm, die für folgende maximalen Einsatzbedingungen in EX- Breichen geeignet sind: Einsatz in Zone 2, 1, 22, 21 n bis T4 bzw. 135 C für Gase der Explosionsgruppe und und Stäube (Ausnahme sind die Gase "Schwefelwasserstoff" und "Ethylenoxid") Für diese Bereiche stehen u.a. Handflaschenzüge, Druckluft- Kettenzüge in normaler und extrem kurzer Bauart, sowie diverse Fahrwerke zur Verfügung. Foto: Kvaerner Oil & Gas Field Development In unseren "Preiskatalogen" finden Sie die verschiedensten Hebezeuge, die für Bereiche in denen explosionsfähige Atmosphäre vorkommen kann, geeignet sind. Diese Hebezeuge sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Preise erhalten Sie auf Anfrage.
Grundlagen EX Zoneneinteilung Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen unterteilt. Für die Zoneneinteilung finden Sie Informationen in den IEC 60079-10 und in nationalen Normen. In nachfolgender Tabelle finden Sie einen Überblick der Zoneneinteilung im Zusammenhang mit den Gerätekategorien. Gase Gerätekategorie Stäube Gerätekategorie explosionsfähige Nebel Atmosphäre Dämpfe ist vorhanden ständig oder Zone 0 1G Zone 20 1D langzeitig oder häufig Zone 1 2G Zone 21 2D gelegentlich Zone 2 3G Zone 22 3D selten oder kurzzeitig G= Gase D= Stäube HADEF liefert Geräte die in den Zonen 2,22,1,21 eingesetzt werden können. Explosionsgruppen Gase Durch ihre Zündbarkeit können brennbare Gase und Dämpfe in n eingeteilt werden. Sicherheitstechnische Kennzahlen brennbarer Gase und Dämpfe (Auszug) Stoffbezeichnung Zündtemperatur Explosionsgruppe Aceton Ammoniak Benzol (rein) Essigsäure Ethan Ethylacetat Stadtgas (Leuchtgas) Schwefelwasserstoff Wasserstoff Ethylalkohol Acetylen Heizöle Acetaldehyd Ethylether 540 C 630 C 555 C 485 C 515 C 460 C 560 C 270 C 560 C 425 C 305 C 300 C 140 C 180 C T3 T2 T2 T3 T4 T4 IIC IIC n Die maximale Oberflächentemperatur des Betriebsmittels muss immer kleiner sein als die Zündtemperatur des Gas/- Dampf-Luftgemisches. Betriebsmittel die in höheren n eingestuft sind, sind selbstverständlich auch in Bereichen zugelassen wo eine niedrigere gefordert ist. Da in der Praxis Gas-/Luftgemische für T5 nicht; und für T6 nur vereinzelt für ganz bestimmte Gas/-Luftgemische wie z.b. Schwefelkohlenstoff (IIC) vorkommen, sind unsere Hebezeuge für diese n nicht eingestuft. T2 T3 T4 T5 T6 Zündtemperatur des Gases C >450 >300 <450 >200 <300 >135 <200 >100 <135 >85 <100 max. Oberflächentemperatur des Betriebsmittels C 450 300 200 135 100 85
Geräteauswahl In explosionsgefährdeten Bereichen durch brennbare Stäube darf die max. Oberflächentemperatur 2/3 der Zündtemperatur in C des Staub/Luftgemisches nicht überschreiten. Die Angabe der auf HADEF- Hebezeugen setzt eine max. Umgebungstemperatur zwischen 20 C und +40 C voraus. Folgende Hebezeuge können EX- Ausführung geliefert werden: Stäube Gase HADEF Einschienen- Fahrwerke - Rollfahrwerk Figur 19/90 135 C -T4 - Haspelfahrwerk Figur 22/90 135 C -T4 - Rollfahrwerk Figur 20/94 AFR 135 C -T4 - Haspelfahrwerk Figur 20/94 AFH 135 C -T4 - Druckluftfahrwerk Figur 20/94 AFP 135 C -T4 HADEF Stirnradflaschenzüge - Tragfähigkeiten bis 3 t / 2-str. Figur 9/98 135 C -T4 - Tragfähigkeiten 5 t / 2-str. bis 10 t / 4-str. Figur 9/98 135 C -T4 - Tragfähigkeiten ab 10 t / 2-str. Figur 9/98 200 C -T3 HADEF Stirnradflaschenzüge mit Einschienen- Fahrwerk - als Rollfahrwerk bis 3 t / 2-str. Figur 24/98 HR 135 C -T4 - als Rollfahrwerk 5 t / 2-str. bis 10 t / 4-str. Figur 24/98 HR 135 C -T4 - als Haspelfahrwerk bis 3 t / 2-str. Figur 24/98 HH 135 C -T4 - als Haspelfahrwerk 5 t / 2-str. bis 10 t / 4-str. Figur 24/98 HH 135 C -T4 - als Haspelfahrwerk ab 10 t / 2-str. Figur 24/98 HH 200 C -T3 HADEF Stirnradflaschenzüge - extrem kurze Bauart - als Haspelfahrwerk bis 3,2 t / 2-str. Figur 29/98 HH 135 C -T4 - als Haspelfahrwerk 5 t / 4-str. bis 6,3 t / 4-str. Figur 29/98 HH 135 C -T4 - als Haspelfahrwerk ab 10 t / 2-str. Figur 29/98 HH 200 C -T3 HADEF Druckluft- Kettenzüge - stationär Figur 70/96 APS 135 C -T4 - mit Rollfahrwerk Figur 70/96 APR 135 C -T4 - mit Haspelfahrwerk Figur 70/96 APH 135 C -T4 - mit Druckluftfahrwerk Figur 70/96 APP 135 C -T4 HADEF Druckluft- Kettenzüge - extrem kurze Bauart - als Haspelfahrwerk Figur 29/94 APH 135 C -T4 - mit Druckluftfahrwerk Figur 29/94 APP 135 C -T4 HADEF Druckluft- Seilwinden Figur 42/87 P zur Zeit noch nicht verfügbar HADEF Hand- Seilwinden - Seilzugfähigkeit 500 kg Figur 190/98 - Seilzugfähigkeit 500 kg Figur 192/94 zur Zeit noch nicht verfügbar Die Geräte dürfen nicht eingesetzt werden in: Zone 0 sowie in Bereichen der Zone 1 und 2 wenn es sich um IIC Gase handelt, z.b.: Acetylen, Äthylnitrat, Arsin, Schwefelkohlenstoff, Wasserstoff, und die Ausnahmen der Gase Schwefelwasserstoff und Ethylenoxid.
EN ISO 9001: 2000 Geräteeinstufung Certified Company Die nach den Betreiberangaben ermittelte Geräteeinstufung wird am Hebezeug mit gesonderten Typenschildern gekennzeichnet. Die Geräte dürfen ausschließlich in dieser auf dem Typenschild genannten Einstufung betrieben werden. Ein Einsatz des Gerätes in einer niedrigeren Klassifizierung ist möglich. Beispiel EX Klasse: EX II 3G II B T4 EX II 3D 135 C explosionsgeschütztes Betriebsmittel Gerätegruppe Gerätekategorie Explosionsfähiges Gemisch: Gase/Stäube Gefahrenklasse nur bei Gase EX- Gruppierung EX- Zone 2/22 1/21 Gerätekategorie 3 2 Expl.-Gruppe der Gase + + - Gase -T4 -T4 - Stäube in C in C Internet: www.hadef.com Heinrich de Fries GmbH Gauss Straße 20 D-40235 Düsseldorf Foto: Øyvind Hagen Tel.: 0211 2307-0 Fax: 0211 2307-209 e-mail: info@hadef.de