LANDKREIS, CLOPPENBURG

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Transkript:

LANDKREIS, CLOPPENBURG WIRiSTHIER. DIENSTANWEISUNG ZUM DIGITALFUNK IM LANDKREIS CLOPPENBURG

Inhalt 1. Vorwort 2 2. Funkabwicklung 3 3. Rufgruppen 3 Werkfeuerwehren 7 Gatewayschaltung 7 Repeaterschaltung 7 Software-Update (Gerätewartung) 7 Mängelmeldungen 8 4. Schlussbestimmungen 8 1

1. Vorwort Diese Dienstanweisung zum Digitalfunk ist als Dienstanweisung für alle betroffenen nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Bereich des Landkreises Cloppenburg zu beachten und umzusetzen. Sie ist zwischen dem Landkreis Cloppenburg, der Führung der Kreisfeuerwehr und auch mit der Großleitstelle Oldenburger Land (im Folgenden Großleitstelle" genannt) abgestimmt. Die Anlagen des Digitalfunks (Basisstationen) und das Netz Digitalfunk werden durch die Bundesanstalt für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BDBOS) errichtet, verwaltet und betrieben. Die BDBOS ist verantwortlich für den technischen Betrieb und die damit verbundenen organisatorischen Rahmenbedingungen. Das Land Niedersachsen mit der Koordinierenden und Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen (KSDN und ASDN) erstellt das Betriebskonzept Digitalfunk Niedersachsen. Dieses Betriebskonzept regel den Digitalfunkbetrieb im Land Niedersachsen. Außerdem sind beide o.g. Stellen verantwortliche für den Betrieb und die Umsetzung des Digitalfunks in Niedersachsen. Der Landkreis Cloppenburg ist gemäß 3 Abs 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandschG) zuständig für die Errichtung und Unterhaltung der zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen. Im Februar 2012 wurde das Betriebskonzept Digitalfunk" des Landes Niedersachsen durch die ASD/PGDINI veröffentlicht. Bezug genommen wird auch auf die sog. OPTA", den Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport - Digitalfunk, Operativ-Taktische Adressen und Funkrufnamen für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst (RdErl. d. MI vom 17.11.2011 B22.12 14614/55-06, B 23.13 13235-4.500 VORIS 21100 in der z.zt. gültigen Fassung), der am 01.01.2012 in Kraft getreten ist und die bisherigen Funkrufnamen den neuen Gegebenheiten anpasst. 2

2. Funkabwicklung Der Funkverkehr erfolgt wie im Analogfunk (mit ausgebildetem Personal) gemäß der PDV/DV 810.3 Dienstvorschrift Sprechfunkdienst" mit den nach Vorgabe des Erlasses des Nds. MI vom 01.01.2012 für den Bereich des Landkreises Cloppenburg erstellten OPTA und Funkrufnamen. 3. Rufgruppen Es stehen Rufgruppen für den Trunked-Mode-Operation-Netzmodus (TMO-Modus) und den Direct-Mode-Operation- Direktmodus (DMO-Modus) zur Verfügung. Es sollte maximal das erste HRT pro Fahrzeug auf die zugewiesene TMO-Gruppe geschaltet sein. Alle anderen Geräte arbeiten grundsätzlich im DMO. Einsatzstellenfunk findet ausschließlich im DMO-Modus statt. Funkkonzepte bei planbaren Großveranstaltungen sind mit dem Kreisfunkmeister im Vorfeld abzustimmen. Dieses Konzept ist über den Verteiler digitalfunk@lkcip.de einzureichen. Die Beantragung von Sonder-/zusatzrufgruppen bei planbaren Großveranstaltungen oder Sofortlagen erfolgt ausschließlich über den Kreisfunkmeister bei der ASDN. 3

Folgende Rufgruppen stehen dem Landkreis Cloppenburg für die nicht-polizeilichen BOS zur Verfügung: a. Trunked-Mode-Operation (TMO) Netzmodus Gruppenordner Cloppenburg Kürzel CLP Rufgruppe ZusArb CLP Feuerwehr F CLP 1 Bemerkung Zusammenarbeit-Rufgruppe mit anderen Hilfsorganisationen Hauptrufgruppe Landkreis CLP Hinweis Nutzung wird durch den ELW 2 oder Stab/HVB vergeben Ständige Erreichbarkeit der Großleitstelle wird sichergestellt. F CLP 2 F_CLP_3 F_CLP_EDV Ist bei der Einrichtung der Führungsstellen zu schalten Nutzung bei der Einsatzleitstelle melden, ständige Erreichbarkeit der Großleitstelle nicht sichergestellt Rettungsdienst R_CLP_1 Hauptrufgruppe Landkreis CLP Ständige Erreichbarkeit der Großleitstelle wird sichergestellt. R_CLP_2 R_CLP_3 Nutzung bei der Einsatzleitstelle melden, ständige Erreichbarkeit der Großleitstelle nicht sichergestellt Katastrophenschutz K_CLP21 K_CLP_2 Katastrophenschutz Rufgruppe Katastrophenschutz Rufgruppe Nutzung wird durch den ELW 2 oder Stab/HVB vergeben Nutzung wird durch den ELW 2 oder Stab/HVB vergeben Grundsätzlich arbeitet jede Organisation auf der ihr zugewiesenen Gruppe. Die Zusammenarbeit erfolgt durch die Leitstelle oder durch gebildete Führungsstellen, wie ÖEL, TEL oder Stäbe. Ein kurzzeitiges und vorübergehendes Umschalten im Einsatzfall ist zulässig. Dieses Umschalten muss der Großleitstelle gemeldet werden. 4

Folgende Rufgruppenzuordnung ist festgelegt: 1. Digitalfunkgeräte der Feuerwehr und der dem Landkreis unterstellten THW- Einheiten arbeiten grundsätzlich auf der Rufgruppe F_CLP_1. 2. Digitalfunkgeräte des Rettungsdienstes und anderer Hilfsorganisationen arbeiten grundsätzlich auf der Rufgruppe R_CLP_1. 3. Digitalfunkgeräte des Katastrophenschutzes arbeiten auf der Rufgruppe F_CLP_1, wenn sie der Feuerwehr zugeordnet sind. Alle anderen arbeiten auf der Rufgruppe R CLP 1. 4. Digitalfunkgeräte der reinen Katastrophenschutzeinheiten sowie der Stäbe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten grundsätzlich auf der Rufgruppe K_CLP_1. Da diese Gruppe nicht ständig bei der GOL geschaltet ist, darf kurzzeitig eine der beiden Rufgruppen der GOL geschaltet werden, um eine Kommunikation herzustellen. 5. Eine Umschaltung in eine andere Rufgruppe darf auf Weisung oder im Notfall erfolgen Schulungsmäßige Funkübungen im TMO-Modus können auf der zugewiesenen Rufgruppe durchgeführt werden. Einsatzfunkverkehr hat Vorrang. Gegebenenfalls ist die Funkübung abzubrechen. Besondere Hinweise: - Es sind die Tetra-Statusmeldungen zu benutzen. Die Großleitstelle ist über Status 5 (Sprechwunsch) anzusprechen - Rufname der Großleitstelle ist Leitstelle Oldenburg" - Bei Ausfall der Datenfunktion kann die GOL auf Gruppe OL_Anruf" direkt angesprochen werden 5

b. Direct-Mode-Operation (DMO) Direktmodus Die DMO Rufgruppen sind für den Einsatzstellenfunkverkehr vorgesehen. Sie sind bundeseinheitlich und werden von alien Landkreisen genutzt. Für den Landkreis Cloppenburg gilt folgende Regelung: Organisation Rufgruppe Hinweis Feuerwehr 307_F* Atemschutz 308_F* 309_F* 310_F* 311_F* 312_F* 313_F* 314_F* 315_F* 316_F* 317_F bis 326_F ABC-Gruppen Gefahrgutgruppen Führungsgruppe Bösel, Cloppenburg, Essen Barßel, Emstek, Löningen, Molbergen Cappeln, Garrel, Lindern, Saterland Friesoythe, Lastrup Reserve; Nutzung wird durch den ELW 2 vergeben Reserve; Nutzung wird durch den ELW 2 vergeben Rufgruppen dürfen im Landkreis Cloppenburg It. DMO-Nutzungskonzept nicht verwendet werden Rettungsdienst 603_R* ÖEL Führungsgruppe 604_R* 605_R* 606_R* 607_R* 608_R bis 614_R Katastrophenschutz 403_K* 404_K* 405_K bis 412_K ÖEL Reservegruppe Einsatzeinheit NORD Einsatzeinheit SÜD Andere HiORG (JUH., MHD, ASB, DLRG, DRK) Rufgruppen dürfen im LK Cloppenburg It. DMO Nutzungskonzept nicht verwendet werden Nutzung wird durch den Stab HVB oder den ELW 2 vergeben Rufgruppen dürfen im Landkreis Cloppenburg It. DMO-Nutzungskonzept nicht verwendet werden Marschgruppe 390_Marschgruppe* Marschkanal z.b. bei Kolonnenfahrten *= DMO Rufgruppe Typ 1, ohne Einschränkung nutzbar 6

Werkfeuerwehren Die Werkfeuerwehren haben die jeweilige Rufgruppe der jeweils zuständigen Ortsfeuerwehr zu nutzen. Gatewayschaltung Durch ein als Gateway eingesetztes Fahrzeugfunkgerät (MRT) kann eine Erweiterung der Versorgungsfläche/des Versorgungsgebiets ermöglicht werden. Ein Gateway ist eine Überleitvorrichtung, die Funkgespräche aus dem TMO in den DMO und umgekehrt überleitet. Die Freigabe zur Nutzung eines Gateways ist bei der Leitstelle anzufordern. Diese ordnet an und koordiniert die zu nutzenden Rufgruppen. Das eigenmächtige Schalten eines Gateway, ohne Beteiligung einer Leitstelle ist nicht gestattet. Grundsätzlich darf nur ein Gateway pro Einsatzbereich aktiv sein, Fahrbewegungen mit aktivem Gateway sind untersagt. Ein Gateway muss sofort nach Beendigung seiner Nutzung noch vor Ort deaktiviert werden. Die Leitstelle ist über die Deaktivierung zu informieren. Auf der Homepage der ASDN(digitalfunk.niedersachsen.de) finden sie alle Vorschriften zur Nutzung des Gateway unter: Einsatz des Protokollumsetzers (DMO-Gateway) vorläufige Nutzungsregeln" Repeaterschaltung Die Repeaterschaltung darf verwendet werden, muss aber mit allen auf der Rufgruppe arbeitenden Einheiten abgestimmt werden und ist bei der Großleitstelle zu melden. Die zulässige Antennenhöhe ist zu beachten. Software-Update (Gerätewartung) Für ein Software-Update durch die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Cloppenburg sind die Funkgeräte nach Terminabsprache dem Wartungspersonal zur Verfügung zu stellen. Sollte das Update 6 Wochen nach Erhalt der Programmieraufträge durch die ASDN nicht durchgeführt worden sein, erfolgt eine Deaktivierung der nicht gewarteten digitalen Funkgeräte. 7

Mängelmeldungen Festgestellte Mängel im Digitalfunknetz sind mittels Formblatt an die FTZ Cloppenburg zu melden. Festgestellte Mängel an Digitalfunkgeräten sind ebenfalls der FTZ mitzuteilen. 4. Schlussbestimmungen Diese Anweisung zum Digitalfunk wird mit sofortiger Wirkung im Bereich des Landkreises Cloppenburg umgesetzt und eingeführt und ersetzt die Anweisung zum Digitalfunk für den Probebetrieb vom 01.03.2012. Cloppenburg, 01.06.2016 4edian--ameg," ohann VVimberg Land rat 8