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Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung REBO-Heimbetreuungs GmbH Name Haus Gloria Anschrift Wasserstr. 297, 44789 Bochum (Haus 1), Lothringer Str. 21/21a, 44805 Bochum (Haus 2 und 3) Telefonnummer 0234-76156 (Haus 1), 0234/863712 (Haus 2 und 3) ggf. Email-Adresse und Homepage (der info@haus-gloria.de www.haus-gloria.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Vollstationäre Pflegeeinrichtung mit eingetreuter Kurzeitpflege Eingliederungshilfe, ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 74 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 18.05.2017 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung keine Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre keine Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement keine 4

Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte keine Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung keine 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln keine - - 21. Dokumentation - 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz keine 28. Dokumentation 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Das Haus Gloria erfüllt die baulichen Anforderungen des WTG 2014 einschließlich der Durchführungsverordnung unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes. Die Gestaltung der Häuser Gloria 1 bis 3 ist sehr unterschiedlich. Die Betreuungseinrichtung ist nur teilweise barrierefrei gestaltet: Der Eingangsbereich von Haus 1 ist nur über einen Treppenlift oder Stufen erreichbar. Innerhalb des Hauses ist das 1. OG über einen weiteren Treppenlift zu erreichen, das 2. OG nur über Stufen. Der Eingangsbereich von Haus 2 ist ebenfalls nur über einen Treppenlift oder Stufen erreichbar. Innerhalb des Hauses sind die Wohnbereiche nur über das Treppenhaus zu erreichen. Der Eingangsbereich von Haus 3 ist ebenerdig/stufenlos zu erreichen. Die weiteren Etagen sind über einen Aufzug erreichbar. Den Speiseplänen ist eine ausgewogene Küche zu entnehmen. Mittags kann zwischen 2 Menüs gewählt werden. Das Mittagessen wird von einer externen Firma geliefert. Frühstück und Abendessen werden in der hauseigenen Küche zubereitet. Die befragten Bewohner/innen äußerten sich zufrieden mit der Qualität der Speisen. In der Einrichtung gibt es regelmäßige und den individuellen Bedürfnissen der Bewohner/innen angepasste Freizeit- und Veranstaltungsangebote. Der Bewohnerbeirat wurde zuletzt im November 2015 gewählt. Die Sitzungen finden regelmäßig statt. Die aktive Beteiligung des Beirats konnte anhand der Protokolle nachvollzogen werden. Anhand der eingesehenen Dienstpläne für den Zeitraum März bis Mai 2017 sowie der Mitarbeiterlisten konnte festgestellt werden, dass die Einrichtung ausreichend Personal beschäftigt, um den Bewohnerbedarf an pflegerischer und sozialer Betreuung zu decken. Anhand vonteilnahmebescheinigungen konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Dies trifft auch auf die Leitungskräfte zu. Die in die Prüfung einbezogenen Bewohner/innen waren augenscheinlich gut gepflegt, die befragten Personen äußerten sich sehr zufrieden zur pflegerischen Betreuung. Das situationsgerechte Handeln war bei pflegerischen Auffälligkeiten in 2 von 5 Fällen jedoch nicht erkennbar, die ärztliche Verordnung bei Verbandswechsel und Sondenkostgabe war bei 2 Personen nicht nachvollziehbar. Bei Erstellung und Überprüfung der Pflegedokumentationen war die Beteiligung der Betroffenen oder ihrer Angehörigen an der Pflegeplanung erneut nicht durchgängig nachzuvollziehen. Im Haus 1 wurde die Temperatur des Arzneimittelkühlschranks nicht überwacht, sonst waren keine im Umgang mit Arzneien festzustellen Die palliativmedizinische Versorgung ist durch den Kontakt zum Palliativnetz Bochum sichergestellt, die Umsetzung konnte nachvollzogen werden. 8

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein. 9