Terminplanung Matura 2017/18 Gymnasium Seekirchen

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Transkript:

Terminplanung Matura 2017/18 Gymnasium Seekirchen Stand August 2017 7. Klasse VWA in den ersten beiden Schulwochen September 2017 Mittwoch, 15. Nov. 2017 12:45 bis 14:00 Uhr Montag, 27. Nov. Mittwoch, 6. Dez. 2017 Freitag, 15.Dez. 2017 Montag, 18. Dez. 2017 bis 31. Jänner 2018 bis 31. März 18 bis 30. April 18 anschließend Info durch KV und Start Überlegungen für Themenfindung VWA durch die SchülerInnen Elterninformation durch Schulleitung Elternabend 7. Klassen Wissenschaftskaffee Alle LehrerInnen des Gymnasiums Seekirchen sind anwesend. Alle SchülerInnen der 7. Klassen müssen verpflichtend daran teilnehmen. Eintragung der Themenvorschläge durch die SchülerInnen der 7. Klassen in der Bibliothek Auslosung der BL-Zuteilung bei zu vielen KandidatInnen pro BetreuerIn Abgabe der gereihten Themenvorschläge in der Administration zur Vorlage an die Direktion und zum Aushang Eingabe (lt. Vorgabe) in die VWA Datenbank durch die SchülerInnen (Thema, Erwartungshorizont) Exposé an LSR durch die Schulleitung Bestätigung des LSR (bei Ablehnung muss innerhalb von 3 Wochen ein neues Thema eingebracht werden) Arbeitsphase der SchülerInnen und Betreuungszeit durch LehrerInnen (siehe Fahrplan VWA Gymnasium Seekirchen Homepage) 8. Klasse Dienstag, 12. Sept. 2017 Abgabe VWA 1. Nebentermin (2016/17) Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit 10. Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. Wintersemester Dienstag, 19. Sept. 17 Mittwoch, 20. Sept. 17 Dienstag, 26. Sept. 17 Donnerstag, 28. Sept. 17 Mittwoch, 11. Oktober 17 Montag, 16. Oktober 17 Donnerstag, 9. November 2017; 5. und tlw. 6. Stunde Mittwoch, 15. Nov. 2017 12:45 bis 14:00 Uhr bis Freitag, 17. November 2017 Betreuung VWA durch BL 1.NT schriftl. RPR Englisch 1.NT schriftl. RPR Deutsch 1.NT schriftl. RPR Französisch 1.NT schriftl. RPR Mathematik Kompensationsprüfungen 1.NT 1. NT mündliche Matura (inkl. 1. NT VWA Präsentation) Maturainfo für 8. Klassen durch DIR/ADMIN Wissenschaftskaffee Alle LehrerInnen des Gymnasiums Seekirchen sind anwesend. Alle SchülerInnen der 8. Klassen müssen verpflichtend daran teilnehmen und mit ihren BL den aktuellen Stand der VWA bis 13:30 Uhr vorlegen (Unterlagen mitnehmen!) Abgabe veränderter Themenpools in der Direktion Achtung: Themenpools müssen mit allen Fachprof. der Fachgruppe abgestimmt sein.

Innerhalb der ersten fünf Unterrichtstage im Dez. Samstag, 23. Dez. 17 inkl. Samstag, 6. Jan. 18 Spätestens bis Donnerstag, 11. Jänner 2018 Abgabe VWA 2. Nebentermin (2016/17) Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit 10. Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. Weihnachtsferien Wahl der Reifeprüfungsfächer durch die SchülerInnen Abgabe durch die S/S bis Ende der 5. Stunde in der Administration! (in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien Reifeprüfungsverordnung 4 Abs. 2; lt. 27 Abs. 4 Wahl bis 15. Jänner) 10. 16. Jänner 2018 2. Nebentermin schriftlich Matura (SJ 16/17) 10. Jänner Deutsch 11. Jänner Englisch 15. Jänner Französisch 16. Jänner Mathematik Mittwoch, 31. Jänner 2018 2. Nebentermin Kompensationsprüfungen (SJ 16/17) Montag, 5. Feb. 2018 2. Nebentermin mündl. RPR inkl. VWA Prüfungen 2. NT (SJ 16/17) Dienstag, 20. Feb. 2018 Mittwoch, 21. Feb. 2018 Hochladen der VWA auf der Datenbank www.ahs-vwa.at durch die S/S Abgabe VWA durch SchülerInnen laut Aushang Schule (voraussichtlich im Sprechzimmer in der 5. und 6. Stunde) Eingangsstempel der Schule MUSS drauf sein! Mittwoch, der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters: (Ende der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters lt. bmb) Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit in gedruckter, gebundener Form (2x), ungebunden (1x) und in digitaler Form (1x auf Stick) an die betreuende Lehrperson inkl. Abstrakt (600 Zeichen) und Eigenständigkeitserklärung (mit gebunden), Schülerprotokoll (lose). Ein gedrucktes Exemplar für den BL zur Korr., ein unkorr. Exemplar ist ggf. für die Bibliothek und das lose Exemplar steht Schulleitung und Klassenvorstand zum Lesen zur Verfügung. 34 Abs. 3 Z 1 SchUG, 37 Abs. 3 SchUG, 7 bis 10 RPVO (BGBl. II 174/2012) Bis ca. max. 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Abstrakt, exkl. Vorwort und Verzeichnisse). Alle Bestandteile beachten. Begleit- und Betreuungsprotokoll ist von S/S und BL analog zum Arbeitsprozess zu erfassen. Donnerstag, 15. März 2018; Abgabeort lt. Aushang Schule Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. Abgabe der korrigierten VWA (inkl. schriftlicher Stellungnahme des BL und Begleitprotokoll des BL) durch den BL zur Weiterleitung an den/die Vorsitzende/n (Abgabeort lt. Aushang Schule). Weiterleitung der korrigierten Arbeiten und deren Beschreibungen der Arbeit an den/die Vorsitzende(n) durch die Schulleitung; in besonderen Fällen kann in der Folge eine Rückmeldung des/der Vorsitzenden an die Betreuungsperson bezüglich Korrektur und Beschreibung erfolgen. 2

Im Anschluss Mittwoch, 21. März 2018 Samstag, 24. März bis Dienstag, 3. April 18 Freitag, 13. April bis Mittwoch, 18. April 2018 Beschreibungen sollten sehr klar für die Vorsitzenden und Schulleitung sein, um sich ein gutes Bild über die Arbeit machen zu können! Abschließende Besprechung zwischen betreuender Lehrperson und dem/der Kandidaten/Kandidatin im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion. Keine Zwischenkonferenz notwendig, da die Beurteilung erst nach der Präsentation erfolgt. Besuch des Vorsitzenden, Dir. Klaus Schneider/Akad. Gymnasium Salzburg, in den 8. Klassen Osterferien VWA Präsentationen Präsentation ist eigenständig von den SchülerInnen zu erarbeiten. Insgesamt 10 bis 15 Minuten inkl. Präsentation und Diskussion. Präsentations- und Diskussionsteil sind als Einheit zu betrachten, doch soll die Diskussion den überwiegenden Teil der Zeit einnehmen. Ca. 10 Präsentationen pro Halbtag. Beurteilung Das Prüfungsgebiet Vorwissenschaftliche Arbeit setzt sich aus der schriftlichen Arbeit, sowie deren Präsentation und Diskussion zusammen. Der/Die Prüfer/in kennzeichnet die (orthographischen, grammatikalischen, stilistischen, inhaltlichen, ) Fehler und stellt in der Beschreibung der Arbeit die Vorzüge und/oder Schwächen der schriftlichen Arbeit dar (vgl. kriteriengeleiteter Beurteilungsleitfaden des bmb). Die Vorlage der Arbeit samt Beschreibung der Arbeit erfolgt an die Schulleitung, den/die Klassenvorstand/ständin und den/die Vorsitzende/n vor der Präsentation. Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion durch die Kommission festgelegt. Das positiv absolvierte Prüfungsgebiet Vorwissenschaftliche Arbeit (mit Präsentation/Diskussion) bleibt erhalten, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss. Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet Vorwissenschaftliche Arbeit muss mit neuer Themenstellung wiederholt werden (kein Bescheid erforderlich formlose Verständigung genügt). Freitag, 6. April 18 Montag, 16. April 18 Reifeprüfungsverordnung 8 Abs. 3: Im Falle einer Nichtbeurteilung oder der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission ist innerhalb von längstens vier Wochen ein neues Thema im Sinnde des Abs. 1 festzulegen. Die zuständige Schulbehörde hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen. Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit 10. Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters (vgl. oben) Letzte Schularbeit für die 8. Klassen Prüfungsschluss 3

Donnerstag, 19. April 2018 13:30 Beurteilungskonferenz 8. Klassen (gem. SchUG 20 Abs.6: Mittwoch, Donnerstag, Freitag der vorletzten Schulwoche) Spätestens am folgenden Tag ist eine Entscheidung über den nicht erfolgten Abschluss der letzten Schulstufe (Nicht Genügend oder Nicht Beurteilt) nach Ablegung einer Wiederholung Entscheidung über nicht erfolgreichen Abschluss ist ausstellen und nachweislich den Erziehungsberechtigten oder dem eigenberechtigen Schüler zuzustellen. Gem. SchUG 71 (2) gibt es eine 5-tägige Berufungsfrist nach Erhalt des Bescheides. Sitzpläne für srp erstellen, Behelfe für SRP einsammeln. Donnerstag, 26. April 18 a) Wiederholungsprüfungen b) Klassenkonferenz um 14:00 Wiederholungsprüfungen (gem. SchUG 20 Abs. 6) und Klassenkonferenz Trennung von Wiederholungsprüfungen und Reifeprüfung: Ein/e Schüler/in mit einem Nicht Genügend in der Abschlussklasse ist auf Antrag des Schülers/der Schülerin - berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen. Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist er/sie berechtigt, zu den Klausurarbeiten und in der Folge zur mündlichen Prüfung anzutreten. Ist das Kalkül der Wiederholungsprüfung negativ, muss er/sie diese im Herbst (im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen), jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin, ablegen/wiederholen. Hat ein/e Schüler/in der Abschlussklasse zwei Nicht Genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt. Mittwoch, 2. Mai 18 Donnerstag, 3. Mai bis Mittwoch, 16. Mai 2018 Nach Ablegung der Wiederholungsprüfung hat die Klassenkonferenz den Beschluss zu fassen, dass der/die Schüler/in nach negativer Beurteilung der Wiederholungsprüfung die letzte Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen hat. Eine entsprechende Entscheidung ist auszustellen. Eine einmalige Wiederholung dieser Prüfungen ist auf Antrag des/der Schüler/Schülerin zulässig. (vgl. SchUG 25 Abs. 1 i.verb. mit SchUG 71 Abs. 2 lit. c) Letzter Schultag 8. Klassen Das Unterrichtsjahr endet für die letzte Schulstufe mit dem Tag vor Beginn der schriftlichen Klausurarbeiten der abschließenden Prüfungen. Die Abschlusszeugnisse der 8. Klasse werden am letzten Schultag an die SchülerInnen durch den KV ausgegeben. Schriftliche Reifeprüfung (standardisiert) Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist für die Deutschklausur zulässig. Der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig ( 15 ff PO AHS). Rechtschreibprogramm am PC ist erlaubt Autokorrektur ist NICHT erlaubt! 16 Abs. 4 PO AHS: in den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. Aktuelle Infos vgl.: https://ablauf.srdp.at Donnerstag, 3. Mai Deutsch Montag, 7. Mai Spanisch Dienstag, 8. Mai Englisch 4

19. bis 22. Mai 2018 Pfingstferien Dienstag, 29. Mai 2018 Mittwoch, 9. Mai Mathematik Dienstag, 15. Mai - Latein Mittwoch, 16. Mai - Französisch Abgabetermin der korrigierten Arbeiten: D, SP, E, M: Donnerstag, 17. Mai, 8:00 in der Früh (Administration) Lat, Franz. : Mittwoch, 23. Mai, 8:00 in der Früh (Administration) Zwischenkonferenz (mind. 2 Wochen vor Prüfungsbeginn) 12:35 bis 13:25 Uhr (6. Stunde) Wenn eine/mehrere Teilbeurteilung/en der Klausurprüfung mit Nicht Genügend beurteilt wurden, ist dies den PrüfungskandidatInnen frühestmöglich, spätestens aber eine Woche vor dem festgesetzten Termin für die Kompensationsprüfung(en) nachweislich bekannt zu geben. Dabei handelt es sich um eine formlose Mitteilung. Die PrüfungskandidatInnen können bis spätestens 3 Tage nach Bekanntwerden der neg. Beurteilung beantragen, eine Kompensationsprüfung abzulegen. Nach der Zwischenkonferenz ist eine Einsichtnahme der KandidatInnen in ihre schriftliche Arbeit im Beisein der prüf. Lehrkraft und der Schulleitung möglich. Die Arbeit kann von den KandidatInnen kopiert (abfotographiert) werden NICHT jedoch die Beurteilung! Mittwoch, 30. Mai 2018 Abgabe der Fragen der mündlichen Reifeprüfung in der Administration digital (auf Stick) Donnerstag, 31. Mai 2018 Fronleichnam Freitag, 1. Juni 2018 Dienstag, 5. Juni und Mittwoch, 6. Juni 18 Freitag, 15. Juni 2018 Freitag, 22. Juni 2018 Freitag, 22. Juni 18 18:00 Uhr Schulautonomer freier Tag Kompensationsprüfungen Prüfungsdauer: max. 25 Minuten, Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der Klausurarbeit und einem/r Beisitzer/in (+Vorsitzende/n +Klassenvorstand/ständin + Schulleitung) abzulegen. Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als Befriedigend lauten. Die Wiederholungen müssen nicht zwingend im Herbst- bzw. Frühjahrstermin erfolgen, sondern in einem nächsten Termin. Mündliche Reifeprüfung Vorsitzender: Dir. Mag. Klaus Schneider (Schulleitung Akademisches Gymnasium Salzburg) Maturafeier am Gymnasium Seekirchen AUSZUG: BUNDESGESETZBLATT 5

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 31. Mai 2016 Teil II 132. Verordnung: Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 132. Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Prüfungstermine 2. Für die nachstehend genannten standardisierten Prüfungsgebiete der abschließenden Prüfung werden folgende Prüfungstermine festgesetzt: Haupttermin 2017 Herbsttermin 2017 Wintertermin 2018 Prüfungsgebiet Datum Datum Datum Deutsch Mi 03.05.2017 Mi 20.09.2017 Mi 10.01.2018 Slowenisch Di 09.05.2017 Mo 18.09.2017 Fr 12.01.2018 Kroatisch Di 09.05.2017 Mo 18.09.2017 Fr 12.01.2018 Ungarisch Di 09.05.2017 Mo 18.09.2017 Fr 12.01.2018 Englisch Fr 05.05.2017 Di 19.09.2017 Do 11.01.2018 Französisch Mo 08.05.2017 Di 26.09.2017 Mo 15.01.2018 Spanisch Di 09.05.2017 Mo 18.09.2017 Fr 12.01.2018 Italienisch Do 11.05.2017 Mi 27.09.2017 Mi 17.01.2018 Latein Fr 12.05.2017 Mo 25.09.2017 Do 18.01.2018 Griechisch Fr 12.05.2017 Mo 25.09.2017 Do 18.01.2018 (angewandte) Mathematik Mi 10.05.2017 Do 28.09.2017 Di 16.01.2018 mündliche Kompensationsprüfung Di Mi 30.05.2017 31.05.2017 Mi 11.10.2017 Mi 31.01.2018 Haupttermin 2018 Herbsttermin 2018 Wintertermin 2019 Prüfungsgebiet Datum Datum Datum Deutsch Do 03.05.2018 Fr 14.09.2018 Mi 09.01.2019 Slowenisch Mo 07.05.2018 Mo 17.09.2018 Fr 11.01.2019 Kroatisch Mo 07.05.2018 Mo 17.09.2018 Fr 11.01.2019 Ungarisch Mo 07.05.2018 Mo 17.09.2018 Fr 11.01.2019 Englisch Di 08.05.2018 Di 18.09.2018 Do 10.01.2019 Französisch Mi 16.05.2018 Do 13.09.2018 Mo 14.01.2019 Spanisch Mo 07.05.2018 Mo 17.09.2018 Fr 11.01.2019 Italienisch Do 17.05.2018 Mi 26.09.2018 Mi 16.01.2019 Latein Di 15.05.2018 Fr 28.09.2018 Do 17.01.2019 Griechisch Di 15.05.2018 Fr 28.09.2018 Do 17.01.2019 (angewandte) Mathematik Mi 09.05.2018 Do 20.09.2018 Di 15.01.2019 mündliche Kompensationsprüfung Di Mi 05.06.2018 06.06.2018 Inkrafttreten Fr 12.10.2018 Mi 30.01.2019 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. 6