Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Ein Leitfaden Version 1.0

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1 Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Ein Leitfaden Version 1.0 Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Frauen Unter Mitarbeit von Martin Dangl Franz Dvoran Karl Hafner Wolfgang Oberndorfer Jürgen Rathmayr Andreas Schatzl Günther Vormayr Wilhelm Zillner

2 Vorwort Der vorliegende Leitfaden versteht sich als Handreichung und Hilfestellung. Er wurde erstellt von Direktor/innen und Vertretern der Schulaufsicht, und er soll die Abläufe rund um die neue Reifeprüfung für Vorsitzende leichter und durchschaubarer machen. Er versucht, häufiger oder auch weniger häufig auftretende Fragestellungen unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beantworten. Und er bietet Vorschläge für administrative Abläufe an. Er versteht sich als Angebot, nicht als Vorgabe. Keinesfalls ersetzt oder verändert der Leitfaden gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Schulunterrichtsgesetz oder die Prüfungsordnung AHS. Wir hoffen, unseren Kolleg/innen die Arbeit mit der neuen standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung ein wenig leichter zu machen. Wilhelm Zillner Sprecher des Dachverbands der AHS-Direktor/innen 2

3 Andreas Schatzl: Rechtliche Aspekte der Neuen Reifeprüfung Die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Neuen Reifeprüfung bilden die 34 bis 41 SchUG: 8. Abschnitt Abschließende Prüfungen ( = ), die Reifeprüfungsverordnung (in der Folge RPVO: = ) und das Rundschreiben zur neuen Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung und Diplomprüfung Nr. 21/2013 ( Durchführungserlass ): BMUKK /0058-III/3/13 vom 4. November Diese Dokumente werden als bekannt vorausgesetzt. Bei Gesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern an AHS wurden Fragen aufgeworfen, die gewisse Interpretationsspielräume eröffnen und Rechtsunsicherheiten erkennen lassen. Die nachfolgende Liste der 10 am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) erhebt keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch soll deren Beantwortung dazu beitragen, dass die Reifeprüfung an allen AHS-Standorten gesetzeskonform und vergleichbar abgewickelt werden kann. Wie ist vorzugehen, wenn bei einer Klausurarbeit eine Leistung vorgetäuscht wird? 1 Antwort: Es ist in diesem Fall 18 Abs. 4 SchUG anzuwenden: Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. Der/Die Schüler/in kann im nächstfolgenden Termin die nicht beurteilte Klausurarbeit wiederholen. Die Ablegung einer Kompensationsprüfung ist deswegen nicht möglich, weil 38 Abs. 3 und 5 SchUG davon ausgehen, dass eine Kompensationsprüfung nur nach negativer Beurteilung einer Klausurprüfung abgelegt werden kann. Ist der ergänzende Wahlpflichtgegenstand (lt. Lehrplan aa) Wahlpflichtgegenstand ) aus Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung eigenständig (= als eigenes Prüfungsgebiet) mündlich maturabel? 2 Antwort: Nein. Die ergänzenden WPG Musikerziehung und Bildnerische Erziehung sind die Fortsetzung des Regelunterrichts in Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung nach Abwahl eines der beiden Pflichtgegenstände in der 7. Klasse durch den/die Schüler/in. Dieser aa) WPG übernimmt somit die Fortsetzung des Pflichtgegenstandes, womit der jeweils abgewählte Pflichtgegenstand maturabel wird. In den vertiefenden WPG Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung sollen im Sinne der Vertiefung der Inhalte des Pflichtgegenstandes andere Lehrplaninhalte durchgenommen werden. 3 Finden die Präsentation und Diskussion im Rahmen des Prüfungsgebietes Vorwissenschaftliche Arbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt? Antwort: Nein. Lediglich die Kompensationsprüfung/en findet/finden als Teil der Klausurprüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 3

4 Wenn eine Lehrkraft einer Abschlussklasse aus welchen Gründen auch immer längere Zeit ausfällt: Ist eine Verringerung der Themenbereiche oder eine Abänderung (wegen einer Neubesetzung) möglich? Antwort: Nein. Wenn die Themenbereiche kundgemacht sind, ist eine nachträgliche Änderung bzgl. Anzahl und Inhalte nicht möglich. Deswegen bilden immer alle Lehrkräfte einer Fachrichtung eines Standortes die Beschluss fassende Fachkonferenz, damit in derartig gelagerten Fällen eine kontinuierliche Unterrichtsarbeit möglich ist. Wann und in welcher Art und Weise werden den Schüler/innen die Ergebnisse ihrer mündlichen Prüfung bekannt gegeben? Wann wird das Gesamtkalkül bekannt gegeben und in welcher Form? Antwort: Durch die neuen Prüfungsmodalitäten wird ein/e Kandidat/in wahrscheinlich nicht mehr alle mündlichen Teilprüfungen an einem Halbtag abgelegt haben. Praktikabel wird sein, dass nach Ende eines Prüfungsdurchganges in einem (Wahl)Pflichtgegenstand eine Konferenz abgehalten wird, nach der die Einzelergebnisse den Kandidat/innen mitgeteilt werden. Was die Verkündigung des Gesamtkalküls betrifft, gibt es ebenfalls keine konkreten Vorgaben. Folgende Szenarien sind vorstellbar: 1. Wenn ein/e Kandidat/in seine/ihre letzte mündliche Prüfung abgelegt hat, wartet er/sie bis zum Ende des Halbtages/des Prüfungsdurchgangs. Danach wird er/sie in den Prüfungsraum geführt, wo ihm/ihr das Gesamtkalkül bekannt gegeben wird. Für diese/n Kandidat/in beginnt mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe die Frist für das Widerspruchsverfahren. 2. Alle Kandidat/innen werden nach den mündlichen Prüfungen in die Schule gebeten, wo ihnen das jeweilige Gesamtkalkül mitgeteilt wird. Danach beginnt für alle Kandidat/innen gleich die Frist für das Widerspruchsverfahren. Mit wie vielen Nicht genügend darf ein/e Schüler/in zur Wiederholungsprüfung vor den Klausurarbeiten antreten? Antwort: Lediglich mit einem (= Zahlwort) Nicht genügend. Sollte er/sie die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, darf er/sie die nicht bestandene Wiederholungsprüfung im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen zu Schulbeginn wiederholen. Mit zwei Nicht genügend am Ende des Schuljahres darf ein/e Schüler/in erst nach bestandenen Wiederholungsprüfungen zum Herbsttermin antreten, bei drei oder mehr Nicht genügend muss die Abschlussklasse wiederholt werden. Hat ein Widerspruch, der nach der Beurteilungskonferenz der Abschlussklasse innerhalb der Frist eingereicht wird, aufschiebende Wirkung? Antwort: Nein. Dem/Der Schüler/in ist jedenfalls zu raten, bei einem Nicht genügend zur Wiederholungsprüfung anzutreten, weil nicht garantiert werden kann, dass das Verfahren vor Beginn der Klausurarbeiten abgeschlossen sein wird. Dürfen artverwandte (Wahl)Pflichtgegenstände in Kombination als zwei selbstständige Prüfungsgebiete zur mündlichen Reifeprüfung gewählt werden (z.b. BiU und Life science)? Antwort: 27 Abs. 2 RPVO: Unter Abwägung der Wahlfreiheit der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten hat die Schulleiterin oder der Schulleiter bereits im Vorfeld darauf hinzuwirken, dass bei der Wahl der mündlichen 4

5 Teilprüfungen die inhaltliche und fachliche Unterscheidung der Prüfungsgebiete berücksichtigt wird. Die Kombination gleichnamiger Pflicht- bzw. Wahlpflichtgegenstände ist ex lege ausgeschlossen. Die Problematik ergibt sich lediglich bei autonomen (Wahl)Pflichtgegenständen: Die (Wahl)Pflichtgegenstände mit verordnetem Lehrplan können frei kombiniert werden, weil sich die Lehrplaninhalte von Amts wegen unterscheiden (z.b. Instrumentalunterricht und Musikerziehung). Schulautonome (Wahl)Pflichtgegenstände sind, wenn sie nicht einen völlig eigenständigen und von einem (Wahl)Pflichtgegenstand unabhängigen Lehrplan haben, zumeist ein Konglomerat aus den Inhalten anderer (Wahl)Pflichtgegenstände. Es liegt daher im Ermessen der Schulleitung festzustellen, welche Kombinationen aufgrund der Lehrplaninhalte (nicht) möglich sind Reicht es aus, dass die Themenbereiche (oft) nur aus einzelnen Worten oder kurzen Überschriften/Passagen bestehen (z. B.: Das Auge )? Antwort: Nein. Wie in den Erläuterungen (S. 12) zur RPVO zu lesen ist, sollten die Themenbereiche lernzielorientiert formuliert sein: Die (Fach)lehrerinnen und - lehrerkonferenz soll je Abschlussklasse für jedes Prüfungsgebiet pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe drei, jedoch insgesamt maximal 24 Themenbereiche beschließen, die lernzielorientiert zu formulieren sind. Die Themenbereiche haben den gesamten Lehrstoff abzudecken. Diese Lernziele, die jedoch die Fragestellung nicht vorwegnehmen dürfen, sind so zu verfassen, dass der/die Schüler/in weiß, welche Kompetenzen zum jeweiligen Themenbereich zu beherrschen sind. Diese Lernziele sind sicherlich eine wichtige Orientierungshilfe für die Schüler/innen bei der Wahl ihrer Prüfungsgebiete. Dürfen dem/der Schüler/in die konkreten Aufgabenstellungen einer mündlichen Teilprüfung vor der Prüfung bekannt sein? Antwort: Nein das wäre auch nicht im Sinne der Kompetenzorientierung! Vgl. die Erläuterungen zu 37 Abs. 2 / 4 SCHUG: wird dem Prüfungskandidaten aus diesem von ihm gewählten Themenbereich die zu lösende Aufgabenstellung vorgelegt, die er zuvor nicht gekannt haben darf. Diese Vorgehensweise soll zur Objektivität der abschließenden Prüfung beitragen und Verdachtsmomente, der Prüfungskandidat könnte sein Fragen bereits vorher gekannt haben, von vornherein ausschließen. (Jonak/Kövesi 13. Aufl. S. 651 Fußnote 9). Die Bekanntgabe der Aufgabenstellungen durch die prüfende Lehrkraft im Vorhinein stellt ein Dienstvergehen dar. Wie viele Themenbereiche sind für den (Wahl)Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht resp. Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung zu formulieren? Antwort: Die im 28 der RPVO definierten Themenbereiche der mündlichen Teilprüfung nennen für Instrumentalunterricht sechs Themenbereiche. Dies gilt auch für den aa)wahlpflichtgegenstand Instrumentalunterricht, da das Prüfungsgebiet ident ist. Die Regelung 3 Themenbereiche pro Jahreswochenstunde kommt hier nicht zur Anwendung. Das gilt natürlich auch für Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung. 5

6 Wie viele Themenbereiche sind für den schulautonomen Pflichtgegenstand Musikerziehung mit 11 Wochenstunden zu formulieren? 12 Antwort: 28 Abs. 2 Z 4 und 5 geben Auskunft über den sieben- (= 18 Themenbereiche) bzw. achtstündigen (= 20 Themenbereiche) Pflichtgegenstand Musikerziehung. Diese Deckelungen gelten nur für die angeführten 7 bzw. 8 Wochenstunden. Die tatsächliche Anzahl der Themenbereiche hängt von der tatsächlichen Stundenanzahl und den schulautonomen Lehrplänen ab und ist mit den zuständigen Fachinspektor/innen abzusprechen. Ein Schüler tritt unentschuldigt zu einer Prüfung (mündlich oder schriftlich) nicht an. 13 Handelt es sich, wenn er zu dieser Prüfung im nächsten Termin antritt, um einen Wiederholungstermin (von insgesamt 3) oder um eine Fortsetzung? Antwort: Unentschuldigtes Fernbleiben führt automatisch zu einem Terminverlust. Wie wird die Anzahl der Arbeitsgruppen (bei vier Vorbereitungsstunden) für die mündliche Reifeprüfung berechnet? Beispiel: 21 Kandidat/innen in PPP bedeuten 21/20 = 1,05 und damit 2 Arbeitsgruppen zu je 4 Stunden Vorbereitung oder 2 Arbeitsgruppen zu je 2 Stunden Vorbereitung? 14 Gesetzestexte: RPVO 30. (1) In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben. GG 63b (3) Der Lehrperson, die mit der Abhaltung von Unterrichtseinheiten im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung der teilzentralen Reifeprüfung oder teilzentralen Reife- und Diplomprüfung betraut ist ( 30 Abs. 1 Prüfungsordnung AHS, 23 Abs. 1 Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten), gebührt für jede gehaltene Unterrichtseinheit eine Abgeltung in Höhe von 2,5 von Hundert des Gehalts der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2. Arbeitsgruppen dürfen pro Prüfungsgebiet der mündlichen Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung zum jeweiligen Haupttermin in der Anzahl gebildet werden, die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht. Die Arbeitsgruppen dürfen im Umfang von bis zu vier Unterrichtseinheiten geführt werden. Antwort: 4 Unterrichtseinheiten pro Arbeitsgruppe, d.h. entsprechend Beispiel: 2 Arbeitsgruppen zu je 4 Stunden. 15 Was passiert, wenn ein/e Kandidat/in zur Klausur zu spät kommt? 6

7 16 17 Antwort: Es liegt bei der Schulleitung zu entscheiden, ob es für den/die Kandidat/in noch Sinn macht, sie/ihn in den Prüfungsraum zu lassen, oder nicht. Hat er/sie nämlich den Prüfungsraum betreten, gilt dies als zur Prüfung angetreten. Wenn ein/e Kandidat/in (oder mehrere) zu spät kommt und es sich dabei um höhere Gewalt handelt, wird man generell mit dem Öffnen der Kuverts zuwarten und den Beginn der Arbeitszeit für alle Kandidat/innen später ansetzen. Handelt es sich nur um wenige Minuten, um die sich der/die Kandidat/in verspätet, wird es wahrscheinlich möglich sein, dass er/sie mit der Arbeit beginnt, ohne dass ihm/ihr zu viel Arbeitszeit verloren geht und diese/r somit einen Nachteil hat. Es empfiehlt sich daher vor allem im Bereich der leb. Fremdsprachen nicht mit der Listening Comprehension zu beginnen. Wenn sich der/die Kandidat/in allerdings um mehr als nur um einige wenige Minuten verspätet, wird angeraten, diese/n nicht mehr den Prüfungsraum betreten zu lassen: Aufgrund der Strukturierung der Aufgabenstellung (fixe Bearbeitungszeiten, einzeln zu bearbeitende Teile, die abgesammelt werden) hat der/die Kandidat/in keine reelle und faire Chance, in der verbleibenden Zeit die Aufgabenstellung zumindest in den wesentlichen Bereichen überwiegend zu erfüllen. Ist es möglich, dass ein/e Kandidat/in zum Ergänzen auch Freigegenstände (=überbuchter Wahlpflichtgegenstand) heranzieht, um auf die geforderten 10 bzw. 15 Jahreswochenstunden zu kommen? Antwort: Nein. Im 28 Abs. 2 ist geregelt, dass der einem Prüfungsgebiet entsprechende Unterrichtsgegenstand um einen von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten besuchten Wahlpflichtgegenstand zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände ergänzt werden kann. Im Jahreszeugnis der Abschlussklasse wird dieser überbuchte Wahlpflichtgegenstand als Freigegenstand angeführt, womit die Unterscheidung gegeben ist. Es ist z.b. nur ein evangelischer Religionslehrer an der Schule. Wie wird der Beisitz bzw. die Fachkonferenz organisiert? Antwort: Laut Schreiben des BMBF /0048-III/3/2014 vom 29. September 2014 geht das BMBF davon aus, dass im Prüfungsgebiet Religion nur eine Lehrkraft mit der kirchlichen Befähigung der betreffenden Kirche diesen Gegenstand zu unterrichten, Beisitzer/in bei der mündlichen Prüfung sein kann. Im gleichen Schreiben wird auch auf die Fachkonferenz Bezug genommen: Wenn neben dem/r Fachlehrer/in keine andere mit der entsprechenden kirchlichen Befähigung ausgestattete Lehrperson zu Verfügung steht, könnte auch der/die Fachlehrer/in alleine die Themenbereiche festlegen. 7

8 Jürgen Rathmayr: Umsetzung der VwA an der Schule Quellen: Reifeprüfungsverordnung 7-10 Schulunterrichtsgesetz VwA-AHS-Genehmigungsdatenbank Portal Zeitleiste Aktion Zeit Themenfindung, Zuordnung Betreuer/in Wintersemester 7.Klasse Einreichung Ende März 7.Klasse Genehmigung Ende April 7.Klasse kontinuierliche Betreuung ab Wintersemester 8.Klasse Abgabe / Einreichung der Arbeit Ende 1. Woche des 2. Semesters der 8.Klasse Korrektur der VwA Festlegung durch Schulleitung Präsentation und Diskussion Festlegung durch Schulbehörde erster Instanz Themenfindung Oberstes Gebot ist Eigenständigkeit bei der Bewältigung der Aufgabenstellung und Angemessenheit des Themas (vgl. 37 Abs. 3 SchUG). Daraus ist abzuleiten, dass deckungsgleiche Aufgabenstellungen am Schulstandort zu vermeiden sind. Regenschirmthemen also klar voneinander abgrenzbare Aufgabenstellungen, die einem umfangreicheren Themenfeld untergeordnet werden sind denkbar, wobei jeweils eigenständige (gebundene) Arbeiten abgegeben werden müssen. Verschiedene Themen werden sich über Jahre hinweg in ähnlicher Form wiederholen, dabei wird insbesondere im kontinuierlichen Betreuungsprozess das Ausmaß der Eigenständigkeit bei der Bewältigung der Aufgabenstellung sichtbar werden. Im Übrigen wird jede Arbeit einer in der VwA-Genehmigungsdatenbank verfügbaren Plagiatsprüfung (Plagscan) unterzogen. Tipps zur Themenfindung: Eine interessante Themenplattform für Schüler/innen, die tatsächlich Forschungsarbeit leisten möchten (mit Unterstützung!), findet sich im Internet unter Unterstützung bei der Themenfindung bietet auch das 5x5 der VwA zu finden im Internet unter Dort gibt es Hinweise auf Partnerinstitutionen sowie eine entsprechende Datenbank dazu. 8

9 Zuordnung Betreuer/in Es gibt aus Sicht des Kandidaten/der Kandidatin einen Rechtsanspruch auf Betreuung, aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson als Betreuer/in. Lehrer/innen können zwar ein Thema begründet zurückweisen, allerdings nicht einen Kandidaten/eine Kandidatin. Im Folgenden beispielhaft eine Auswahl an unterschiedlichen Strategien bei der Zusammenführung Kandidat/in und Betreuer/in: Kandidat/innen wählen Thema und betreuende Lehrperson bei Überbuchung eines Betreuers/einer Betreuerin entscheidet das Los. In der Praxis lässt sich das Losverfahren durch persönliche Gespräche bzw. Intervention meist vermeiden. Kandidaten/Kandidatinnen äußern Themenwunsch, die Zuordnung des Betreuers/der Betreuerin erfolgt seitens der Schule nach Diskussionsprozess im Kollegium unter Vermittlung der Schulleitung. Am Standort existieren z.b. von den Arges erstellte Pools mit Rahmenthemen, wobei einzelne Themen bereits Lehrer/innen zugeordnet sind. Durch die Wahl eines Themas wird die betreuende Lehrkraft sozusagen mitgewählt. Jede Lehrerin/jeder Lehrer der Schule bietet mehrere Themenbereiche bzw. Rahmenthemen an, die Kandidaten/Kandidatinnen wählen aus diesem Angebot. Einreichung Thema Die Einreichung des Themas hat Online zu erfolgen und folgende Felder der VwA- Genehmigungsdatenbank zu berücksichtigen: Feld in der Datenbank Betreuer/in Themenstellung Inhaltliche Zuordnung Sprache der Arbeit Inhalt nur 1 Betreuer/in Themenformulierung darf nicht nur aus einem Wort bestehen und darf 100 Zeichen nicht überschreiten. Nach der Genehmigung des Themas durch die Schulbehörde ist Themenstellung nicht mehr veränderbar. Die genehmigte Formulierung wird in das Reifeprüfungszeugnis übernommen. Die fertiggestellte Arbeit kann am Deckblatt einen Untertitel enthalten. Hier gibt es ein vorgefertigtes Auswahlfeld für die Zuordnung. Wenn die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst wird, ist das Thema auf Deutsch und in der Sprache der Arbeit anzugeben. Die Felder des Erwartungshorizonts sind in jedem Fall auf Deutsch auszufüllen. Erwartungshorizont Es sind 4 getrennte Textfelder mit jeweils max. 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) auszufüllen: o Persönlicher Impuls und erste Basisliteratur: Gründe für die Wahl des Themas; Anführung von 3 9

10 bis 5 Medien (Bücher, Internetseiten, Filme,...) zur Informationsbeschaffung. Anzugeben sind jeweils Autor/in, Titel, Erscheinungsjahr und bei Online- Ressourcen zusätzlich die Internetadresse (mit Datum des letzten Zugriffs!). o Geeignete Leitfragen: Was möchten Sie herausfinden? Was interessiert Sie am gewählten Thema besonders? (Eine Konkretisierung bzw. Adaptierung der Leitfrage/n bzw. Fragestellung/en ist im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema möglich.) o Angestrebte Methode/n: reine Literaturarbeit oder auch empirische Elemente (naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen, Fragebogenerhebungen, Programmiertätigkeit etc.) o Ungefähre Gliederung: inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit stichwortartig in der voraussichtlichen Reihenfolge Partnerinstitutionen optional Betreuung Die Betreuungsperson gibt Feedback zur inhaltlichen Gestaltung, zu Darstellung und Argumentation, zu formalen und sprachlichen Kriterien, nimmt aber keine Korrekturarbeiten vor. Der Betreuungsprozess ist durch den Kandidaten/die Kandidatin in Form eines Begleitprotokolls sowie durch die betreuende Lehrkraft in Form eines Betreuungsprotokolls zu dokumentieren. Das Betreuungsprotokoll der Betreuungsperson ist dem Prüfungsprotokoll beizulegen, das Begleitprotokoll des Kandidaten/der Kandidatin ist der Arbeit anzuschließen. Aus beiden Aufzeichnungen können sichere Erkenntnisse über den Betreuungsprozess und die Entstehung der Arbeit gewonnen werden. Anmerkung: Beispielsweise würde ein Protokoll mit einem oder zwei vermerkten Gesprächen (z.b. September und Jänner) keinen sicheren Rückschluss auf eine kontinuierliche Betreuung in der 8.Klasse bis zur Abgabe VwA zulassen und allenfalls eine konkrete Nachfrage implizieren. Neben festen Gesprächsterminen sollen in diesen Aufzeichnungen daher auch - Kontakte, kurze Pausengespräche etc. vermerkt werden, ebenso sind Hinweise auf vereinbarte, aber letztlich nicht zustande gekommene oder allenfalls vertagte Gespräche aufschlussreich. 10

11 Einreichung der VwA Die VwA ist zweifach ausgedruckt und gebunden bis Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der achten Klasse abzugeben, wobei das Begleitprotokoll des Kandidaten/der Kandidatin anzuschließen ist. Die VwA ist ferner digital in Form einer PDF-Datei vom Kandidaten/von der Kandidatin auf die VwA-Genehmigungsdatenbank hochzuladen. Korrektur der VwA Nach Abgabe der VwA erfolgt die Korrektur durch den Betreuer/die Betreuerin. Die Terminsetzung für deren Fertigstellung erfolgt durch die Schulleitung unter Bedachtnahme auf den Termin für Präsentation und Diskussion. Da die schriftliche Arbeit vor der Präsentation und Diskussion noch keiner Benotung zugeführt wird, ist auch keine Zwischenkonferenz vorgesehen. Für die Beurteilung bietet der Leitfaden Beurteilungskriterien auf der Homepage des BMBF Orientierung. Dieser Leitfaden ist ab Mitte November 2014 auch Online auf der Genehmigungsdatenbank verfügbar und kann dort bearbeitet sowie ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Raster erfüllt die Kriterien für die Beschreibung der Arbeit und wird dieser beigelegt. Zusätzliche Anmerkungen können gemacht werden. Ein Speichern der Beurteilung in der Datenbank bzw. Hochladen ist nicht vorgesehen. Beurteilungsraster und Korrekturanmerkungen in der Arbeit selbst müssen stimmig sein. Weitergabe der korrigierten Arbeit unter Anschluss des Betreuungsprotokolls sowie der Beschreibung der Arbeit an die Schulleitung, die ihrerseits nächste Schritte mit dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Reifeprüfung vereinbart (Einsichtnahme, Rückmeldung). Abschließendes Gespräch Das abschließende Gespräch hat jedenfalls nach Korrektur der Arbeit und vor der Präsentation und Diskussion stattzufinden. Das Gespräch nimmt Bezug auf Stärken und Mängel der schriftlichen Arbeit und dient insbesondere der Vorbereitung für die Präsentation und Diskussion, wobei kein Zwischenergebnis im Sinne einer Note mitgeteilt werden darf. Präsentation und Diskussion Das Zeitintervall für Präsentation und Diskussion beträgt zusammen mindestens 10 Minuten, maximal jedoch 15 Minuten, wobei beide Teile in ausgewogenem Verhältnis stehen und einen sicheren Eindruck für die Beurteilung ermöglichen müssen. Für die Beurteilung der Präsentation und Diskussion steht ebenso wie für die schriftliche Arbeit ein Beurteilungsraster mit entsprechenden Deskriptoren zur Verfügung. Präsentation und Diskussion finden in deutscher Sprache statt, auf Wunsch des Kandidaten/der Kandidatin und unter Zustimmung der Prüfungskommission können Präsentation und Diskussion bei Arbeiten, die in einer lebenden Fremdsprache verfasst wurden, in eben dieser stattfinden. Umsetzung am Schulstandort: Termine für Präsentation und Diskussion werden von der Schulbehörde erster Instanz vorgegeben, die Einteilung der Kandidaten/Kandidatinnen 11

12 erfolgt an der Schule (z.b. nach Gegenständen, Klassen). Rund drei Präsentationen pro Stunde scheinen machbar, wobei hier geringfügig Zeiten für den Wechsel (Kandidatinnen/Kandidaten, Kommissionsmitglieder) sowie für allfällige Zwischenkonferenzen eingerechnet sind. Beurteilung Grundlage ist 14, Abs. 2-6 LBVO, wobei alle Kompetenzbereiche der schriftlichen Arbeit sowie der Präsentation und Diskussion zumindest überwiegend erfüllt sein müssen. VwA, Präsentation und Diskussion werden zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt, dem Notenantrag des Prüfers/der Prüferin folgt ein Beschluss der Prüfungskommission bestehend aus Vorsitzende/r, Direktor/in, KV und Prüfer/in. Eine positive VwA bleibt in jedem Fall erhalten, die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind bei Nebenterminen die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters (vgl. dazu das Kapitel Was passiert, wenn etwas passiert? ). VwA-Genehmigungsdatenbank Zuständig ist der/die VSD (= Verantwortliche/r für schulspezifische Daten). Diese/r kann in der Datenbank folgende Schritte durchführen: Verwaltung der Schüler/innen- und Lehrer/innen/daten Import-Möglichkeiten (z.b. Schülerdaten aus Sokrates) Export-Möglichkeiten (z.b. Themenstellung) Wechsel des Betreuers/der Betreuerin Vorrücken der Schüler/innen (z.b. von der 7. auf die 8. Klasse) Löschen von Datensätzen (z.b. Musterdatensätze) Erstellung von Ansichten (Filtermöglichkeit) Druck von Berichten Reifeprüfungszeugnis Im Reifeprüfungszeugnis werden Themenstellung und Beurteilung des Prüfungsgebietes (Gesamtkalkül aus VwA, Präsentation und Diskussion) eingetragen. FAQ: Welche Regelungen gibt es für Schüler/innen, die in der 7. Klasse kein VwA-Thema wählen? Antwort: Wird nicht fristgerecht ein Thema eingereicht, so nimmt die Schulleitung unverzüglich Kontakt mit der Schulbehörde erster Instanz auf, um die weitere Vorgangsweise abzustimmen. 12

13 Welche Regelungen gibt es für Schüler/innen, die im Schuljahr 14/15 die 7. Klasse wiederholen? Antwort: neuerliches Einreichen von Thema und Fragestellung, wobei auch ein Wechsel von Thema und Betreuungsperson möglich ist. Was passiert, wenn in der 8. Klasse ein Betreuerwechsel notwendig ist (z.b. Mutterschutz)? Antwort: Die Betreuung wird durch die neue Betreuungsperson fortgesetzt, die Umstellung in der Genehmigungsdatenbank wird vom VSD vorgenommen. Was passiert, wenn ein Schüler zwischen 7. und 8. Klasse die Schule wechselt? Antwort: unmittelbar Abklärung mit der Schulbehörde erster Instanz notwendig. Wechsel der Betreuungsperson notwendig, Wechsel des Themas möglich. Darf ein Schüler/eine Schülerin die Beschreibung der VwA durch die Betreuungsperson sehen? Antwort: Einsicht in die Unterlagen ist nach Festlegung der Note durch die Prüfungskommission also erst nach Präsentation und Diskussion vorgesehen. Was passiert, wenn ein Schulleiter/eine Schulleiterin selbst VwA-Betreuer/in ist? Antwort: In diesem Fall übernimmt der Schulleiter/die Schulleiterin die Rolle des Prüfers/der Prüferin und wird in der Kommission als Direktor/in durch einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin vertreten. Müssen im Zuge der Korrektur Fehler in der Arbeit gekennzeichnet werden? Antwort: Ja! - Der/Die Prüfer/in kennzeichnet die (orthographischen, grammatikalischen, stilistischen, inhaltlichen, ) Fehler. Vgl. Homepage des BMBF: nschaftliche_arbeit_vwa_mit_pr_sentation_und_diskussion (Stand ) Sind Präsentation und Diskussion eine öffentliche Prüfung? Klarstellung von MinR Mag. Karl Harfner (bmbf) nach Rücksprache mit den Juristen: Präsentation und Diskussion im Zusammenhang mit der VwA sind eine öffentliche Prüfung. 13

14 Wolfgang Oberndorfer: Schriftliche Reifeprüfung und Kompensationsprüfung Quellen: Schulunterrichtsgesetz Reifeprüfungsverordnung Rundschreiben des Ministeriums Nr. 21/2013 (BMUKK /0058-III/3/2013) Homepage des BMBF: Homepage des BIFIE: Schriftliche Reifeprüfung Vorbereitungen: Information der Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeiten der Fächerwahl (3 oder 4 schriftliche Prüfungen (RPVO 12). Achtung: Ein schulautonomer Gegenstand kann nur dann als Klausur gewählt werden, wenn mindestens 10 Wochenstunden in der Oberstufe geführt wurden und zumindest in den letzten zwei Schulstufen Schularbeiten gehalten wurden. Beispiele für Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfungen findet man auf der Homepage des BIFIE unter Download von Materialien & Publikationen. Durchführung und Überprüfung einer gesetzeskonformen Wahl der Prüfungsfächer. Anforderung der Aufgabenstellungen der standardisierten Fächer beim BIFIE Absprachen mit SSR/LSR und BIFIE bezüglich der Durchführung bei Prüfungskandidatinnen und -kandidaten mit Körper- oder Sinnesbehinderungen. Einreichung der Aufgabenstellungen in den nicht standardisierten Fächern beim SSR/LSR. Dabei müssen die Bestimmungen der 14 und 19 bis 25 der Reifeprüfungsverordnung und eventuelle zusätzliche Regeln des SSR bzw. LSR berücksichtigt werden. Einreichung von Aufgabenstellungen für Kompensationsprüfungen der nicht standardisierten Fächer beim SSR/LSR. Bestimmungen des 14 gelten dabei sinngemäß. Vorbereitung der Durchführung: Prüfungstage der nicht standardisierten Prüfungen festlegen. Bekanntgabe der genauen Prüfungstermine spätestens 1 Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfungen ( 25(2)). Einteilung der Prüfungsräume überlegen. Vorbereitung der Prüfungsräume: Ein Tisch für jeden Kandidaten, eventuell Trennwände, geeignete Anlage zum Abspielen von Hörverständnisaufgaben, eventuell Bereitstellung von Elektroanschlüssen für Laptops. 14

15 Einteilung der Aufsichten für Räume und Gang (WC). Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten soll nicht von der/dem unterrichtenden Fachlehrer/in gehalten werden. Lagerung der gelieferten standardisierten Aufgabenstellungen in geeigneter Weise. Vorbereitung der Protokolle für die Aufsichtsführung. Eventuelle benötigte Unterlagen für die Kandidatinnen und Kandidaten (Mantelbögen, Papier) bereitstellen. Abgabe und Lagerung der erlaubten Hilfsmittel. Kontrolle auf unerlaubte Eintragungen bzw. Ergänzungen. Durchführung: Die Errichtung eines Störsenders ist nicht erlaubt (Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idgf). Nicht am Arbeitsplatz der Kandidatinnen und Kandidaten zugelassene Mittel so im Prüfungsraum lagern, dass sie nicht verwendet werden können (besonders Handys). Achtung auf Smartwatches! Austeilen der nötigen Unterlagen und Hilfsmittel an die Kandidatinnen und Kandidaten. Eventuell: Anbringen von Nummern für die Schülerzuordnung an den Arbeitsplätzen. Öffnen der Kuverts mit den Angaben durch die/den Schulleiter/in oder einer/n Vertreter/in vor den Kandidatinnen und Kandidaten. Festlegen der spätest möglichen Abgabezeit. Protokollführung über Aufsicht und Verlassen des Prüfungsraums. Aufsichtsführung am Gang (WC) so, dass kein Kontakt zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten möglich ist. Sicherstellung, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die früher abgeben, den Prüfungsbereich verlassen Eine Störung des Prüfungsablaufes durch eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten kann zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme an dieser Prüfung (nur an diesem Prüfungstag) führen. Ein Ausschluss bedeutet nicht unbedingt eine Nichtbeurteilung. Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt. Korrektur der Klausurarbeiten Hinweise, Beurteilungsraster usw. findet man auf der Homepage des BIFIE unter Angebote für Lehrer & Direktoren unter Standardisierte Reife- und Diplomprüfung bei den jeweiligen Fächern. Die klassenführenden Lehrer/innen korrigieren nach einem vorgegebenen Korrekturund Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle und Bestätigung des Ergebnisses). Die Note wird in der Zwischenkonferenz kommissionell beschlossen (mindestens 1 Woche vor den Kompensationsprüfungen). Kommission für die jeweilige Prüfung: Vorsitzende/r, Schulleiter/in, KV, Fachprüfer/in. 15

16 Achtung: Es sind keine Doppelfunktionen erlaubt (z.b. Fachprüfer/in ist auch KV; KV muss ersetzt werden). Verlautbarung der Ergebnisse (nachweisliche Mitteilung von negativen Ergebnissen). Kompensationsprüfungen Beispiele für Kompensationsprüfungen und Informationen über die Prüfungen können auf der BIFIE-Homepage unter Angebote für Lehrer & Direktoren unter Standardisierte Reife- und Diplomprüfung im Punkt Kompensationsprüfungen eingesehen werden ( Für die Aufgabenstellungen gelten die Bestimmungen der 13 und 14 sinngemäß. Nur im Falle einer negativen Beurteilung einer Klausurprüfung im gleichen Termin möglich. Kann in beliebig vielen Fächern abgelegt werden. Anmeldung höchstens 3 Tage nach Bekanntgabe der Beurteilungen der schriftlichen Prüfungen. Die Anmeldung sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen. Eine Nichtanmeldung bedeutet, dass das Prüfungsfach negativ abgeschlossen wurde und eine Wiederholung der Klausur in einem nächsten Termin nötig ist. Anforderung der benötigten Aufgabenstellungen durch Meldung der Prüfungskandidatinnen und kandidaten an das BIFIE. Rechtzeitige Planung der Prüfungen (eventuell Parallelkommissionen einrichten) aufgrund der Zuteilung der zentralen Fragestellungen. Download der Aufgabenstellungen und Entschlüsselungen nach Anweisungen des BIFIE. Mit derselben Aufgabenstellung können am vorgegebenen Halbtag jeweils bis zu drei Prüfungskandidatinnen bzw. kandidaten nacheinander geprüft werden. Danach erfolgt ein Aufgabenwechsel. Sollte es eine größere Anzahl an Kandidatinnen bzw. Kandidaten in einem Fach erforderlich machen, können auch mehrere Prüfungen zeitlich parallel durchgeführt werden. Bereits verwendete Aufgabenstellungen dürfen nicht an einem anderen Halbtag verwendet werden! Prüfungen und Vorbereitungen müssen in getrennten Räumen stattfinden, da bis zu 3 Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit gleicher Fragestellung geprüft werden. Für den Vorbereitungsraum ist eine Aufsicht einzurichten. Prüfungen sind nicht öffentlich! Es muss dafür Sorge getragen werden, dass bereits geprüfte und noch zu prüfende Kandidatinnen und Kandidaten in keiner Form Kontakt zueinander aufnehmen können, um einen Informationsfluss über bereits verwendete Aufgabenstellungen zu verhindern. Prüfungszeit: max. 25 Minuten mit mind. 30 Minuten Vorbereitungszeit Kommission: Vorsitzende/r, Schulleiter/in, KV, Fachprüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in. Achtung: Jede Funktion muss besetzt sein und es sind keine Doppelfunktionen erlaubt (Ersatz muss bestellt werden). Note durch Kompensationsprüfung bestenfalls Befriedigend 16

17 Beurteilungskonferenzen können nach drei Prüfungen aber auch am Ende des jeweiligen Halbtages durchgeführt werden. Es sollten die Beurteilungskonferenzen aber vor einem Kommissionswechsel durchgeführt werden. Ein nichtgerechtfertigtes Fernbleiben von der Kompensationsprüfung bedeutet einen Verlust der Möglichkeit der Kompensationsprüfung. Alle angeführten Punkte gelten sinngemäß auch für die Nebentermine. 17

18 Franz Dvoran: Überlegungen zur mündlichen Reifeprüfung Rechtliche Klarstellungen Quellen: Handreichung des SSR für Wien, Oktober 2014 Handreichung Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS des bmukk im Schuljahr 2013/14 Durchführungsbestimmungen zur neuen Reifeprüfung - RS Nr_ 21_2013 Wählbare Prüfungsgebiete 1 Grundsätzlich : alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten Gegenstände mit mindestens 4 Jahreswochenstunden in der Oberstufe (also auch WPG mit 4 JWST). Ausnahmen: Zusätzlicher WPG lebende Fremdsprache (aa-wpg) erst ab 6 JWST mit GERS-A2- Niveau. Zusätzlicher WPG Informatik (aa-wpg) erst ab 6 JWST (aber schulautonomer WPG unter anderem Namen, z.b.: CAD, auch 2-jährig wählbar). Minimale Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete: Bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in Oberstufe Bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in Oberstufe Aufstockung mit vertiefendem WPG (bb-wpg) möglich, wenn die Mindeststundenanzahl nicht erreicht wird. Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete: Bis spätestens 15. Jänner der letzten Schulstufe Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen Anzahl: grundsätzlich: JWST in der Oberstufe mal 3, aber maximal 24 Ausnahmen: 4-jährige lebende FS, sowie Latein und Griechisch: 18 3-jährige lebende FS: 12 BE bzw. ME mit 7 JWST: 18, mit 8 JWST: 20 IU bzw. BGW: 6 + Probe des fachlichen Könnens in der Aufgabenstellung 1 Handreichung des SSR für Wien, Oktober

19 WPG Informatik: 12 (+ 2 für jede weitere JWST in der Oberstufe) Vertiefender WPG (bb) ME bzw. BE: 10 Zu beachten: Unabhängig davon, ob voraussichtlich jemand in einem Fach antritt oder nicht, muss ein Themenkatalog erstellt werden, auch in allen heuer in den 8. Klassen angebotenen Wahlpflichtfächern, wenn sie maturabel sind. Auch wenn ein Wahlpflichtfach heuer nur von einer Person unterrichtet wird, ist es die Fachgruppe, die den Themenpool festlegt und sinnvollerweise auch gemeinsam ausgearbeitet hat! Dieser Beschluss soll im Rahmen einer Fachkonferenz erfolgen (mit Unterschrift aller Fachkolleg/innen). Auch um Probleme mit einem etwaigen Lehrerwechsel vorzubeugen, sind schulinterne gemeinsame Themenpools dringend anzuraten! Bei der Ergänzung eines Pflichtgegenstandes mit einem Wahlpflichtgegenstand ist die Anzahl der Themenbereiche aliquot zu den Stunden der beiden Gegenstände festzulegen. Grundsätzlich sollten die Themenbereiche auf alle Schulstufen aufgeteilt werden, es ist aber durchaus möglich, einen Themenbereich auf unterschiedlichen Schulstufen zu behandeln. Die Themenbereiche haben sich an den verbindlichen Lehrplänen der Oberstufe zu orientieren, wobei alle lehrplanmäßigen Jahrgangsstufen zu berücksichtigen sind. Eine gleichmäßige Verteilung der Themenbereiche auf die einzelnen Schulstufen ist aber nicht notwendig. Mündliche Teilprüfungen 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen bei 3 Klausuren Aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten Prüfungsgebiete frei wählbar (außer: Schwerpunkt mit mindestens 8 JWST muss sich in einer der 3 Säulen abbilden) Kompetenzorientierte Fragestellungen: Kompetenzorientiert bedeutet dass jede Aufgabenstellung folgende Anforderungsbereiche enthält: a) eine Reproduktionsleistung (fachspezifische Sachverhalte wiedergeben und darstellen, Art des Materials bestimmen, Informationen aus Material entnehmen, Fachtermini verwenden, Arbeitstechniken anwenden etc.) und b) eine Transferleistung (Zusammenhänge erklären, Sachverhalte verknüpfen und einordnen, Materialien analysieren, Sach- und Werturteile unterscheiden) 19

20 c) sowie eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Sachverhalte und Probleme erörtern, Hypothesen entwickeln, eigene Urteilsbildung reflektieren) 2 Die Prüfungskommission muss immer vollständig sein: Vorsitz, Schulleiter/in, Klassenvorstand (= Schriftführer), Prüfer und fachkundiger Beisitz. o Wenn Klassenvorstand oder Direktor/in Prüfer ist, dann muss Ersatz festgelegt sein. o Fachkundige Beisitzer eventuell aus Nachbarschule Bezieht sich eine mündliche Teilprüfung auf zwei Unterrichtsgegenstände (etwa bei einem ergänzenden Wahlpflichtgegenstand), die von verschiedenen Lehrpersonen unterrichtet wurden, so wird die Prüferin oder der Prüfer von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestellt. Auf Grund fachlicher Erfordernisse können auch zwei Prüferinnen oder Prüfer bestellt werden. ( 35 Abs. 2 SchUG). Praktische Tipps für den Ablauf Grundsätzlich richten sich diese Tipps an eine Schule mit durchschnittlicher Größe (bis zu vier Maturaklassen). In größeren Schulen könnte der Einsatz von Parallelkommissionen überlegt werden, kleinere Schulen können statt der vorgeschlagenen fächerweisen Prüfung auch bei der klassenweisen bleiben. Vorbereitung der Aufgabenstellungen ( Fragen ): Eventuell schuleinheitliche Formatvorlage festlegen. Abgabedatum vereinbaren! Vorschlag: Abgabe der Fachmappe mit allen Aufgabenstellungen spätestens 1 Woche vor Beginn der mündlichen RP in der Direktion. Abgabe auch in pdf-form auf ein Direktions-Notebook sinnvoll, um rasch weitere Ausdrucke erzeugen zu können. Ablage in Ordner Klasse/Fach/Lehrer/Themen-Nr./Frage. Sicherheit des Notebooks gewährleisten (Safe)! Auf die Vorderseite (bzw. als 1. Seite) der Fachmappe kommt der Ausdruck der Themenbereichsliste. Jede Aufgabenstellung soll in zweifacher Ausführung in eine Mappe eingeordnet werden: Fach, Themenbereichsnummer, Aufgabe: z.b.: GWk 14 B. Anzahl der notwendigen Kopien festlegen. Festlegen ob Teile der Aufgabenstellungen projiziert werden sollen/können bzw. auf einem Notebook dargestellt werden (z.b.: Bilder in BE, ). 2 Handreichung Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS des bmukk im Schuljahr 2013/14 20

21 Weitere Tipps und Anmerkungen zu den Aufgabenstellungen: o Um den Ausdruck zu beschleunigen, sollten Grafiken beim Abspeichern komprimiert werden (entsprechende Funktion von Word verwenden). o Am Kopf der Aufgabenstellung muss unbedingt die Nummer des Themenbereichs und der Themenbereich angegeben werden. o In der Fußzeile sollte nochmals eine Kurzbezeichnung des Themenbereichs und die Angabe Seite von Seiten (wichtig vor allem, wenn die Aufgabenstellung mehrere Seiten umfasst) sein. o Große Statistiken, Grafiken und Bilder sollten, um die Aufgabenstellungen nicht zu umfangreich zu machen, in der Aufgabenstellung nur verkleinert enthalten sein. Der Prüfer soll diese Angaben falls nötig in DIN A4 für alle Aufgabenstellungen vorbereiten und diese dem Kandidaten mit der Aufgabenstellung übergeben. Die Ausgabe in DIN A4 verbessert auch die Lesbarkeit für die Kandidaten. Vorbereitung der Prüfungstage (Prüfungseinteilung, Abläufe, Aufsicht, ): ADM: Prüfungsabfolgeübersicht, Protokolle und Formulare aus SOKRATES Vorteilhaft scheint die Beauftragung eines Master of Ceremony (MC), der sich um die Abläufe kümmert: Holt Kandidat/innen aus Vorbereitungsraum, kopiert Fragen nach, etc. Vorschlag: Prüfungen erfolgen entweder fachweise oder 2 Fächer abwechselnd. z.b.: 2 GWK-Prüfer/innen wechseln einander zwischen Prüfer und Beisitzer ab. Vorbereitungszeit >20 Minuten (in lebender FS: 15 Min.), 3-4 Kandidat/innen bereiten vor. Prüfungsdauer zwischen 10 und 20 Minuten. (Nicht mehr als notwendig für eine sichere Beurteilung ) ca Minuten, 4 Prüfungen pro Stunde 16 pro Halbtag Pausen einplanen (nach Fachblöcken oder alle 2-3 Stunden)! Prüfungsraum: Wie bisher, allerdings weniger Tische (Vorbereitung außerhalb, kleinere Kommission) Aufenthaltstische für zusehende/wartende Lehrer/innen, Sessel für Zuschauer. Ausstattung: Notebook, PC, Beamer, Drucker bzw. Kopierer, Soundsystem, Flipchart, Überlegenswert: Einsatz einer Dokumenten-Kamera ( Visualizer ) zur Projektion des Themenkatalogs, von Prüfungsunterlagen oder der Ausarbeitungen des Kandidaten Je Prüfungsfach eine Fachmappe mit den nummerierten Aufgabenstellungen Mehrere Urnen bzw. Sackerl zum Ziehen der Themenbereiche Jeweils unterschiedliche Anzahl der Kärtchen, Röllchen bzw. Kugeln beachten! (Foliierte?) Themenbereichslisten vorrätig halten 21

22 Vorbereitungsraum: In räumlicher Nähe (Nebenraum?) zum Prüfungsraum, in dem genügend Platz vorgesehen ist um ein Schwindeln zwischen den Kandidaten zu verhindern. 4-5 Vorbereitungstische Notebook mit Kopfhörer für ev. Medienimpulse Ausdrucken vom Laptop aus: Windows-PC mit installiertem MS-Office und OpenOffice, Multifunktionsfarblaser (Drucken, Kopieren, Scannen) Aufsichtsperson(en) einteilen. Fachweise Prüfung von Instrumentalunterricht ist wegen eigenem Vorbereitungsraum nur möglich, wenn einzelne Musikinstrumente abgewechselt werden können. Eventuell Schulwart/in im Aufenthaltsbereich Ablauf der Prüfungen: Prüfer/in hat eigene Aufgabenmappe (mit Lösungserwartungen) bei sich. Kandidat/in wartet vor Prüfungsraum. Kandidat/in wird von einer Person (MC) in den Prüfungsraum geholt. Kandidat/in zieht zwei Nummern (Kärtchen, Kugeln, ) Die Nummern werden dem Vorsitz vorgelegt. Vorsitzender, DIR oder KV (=Schriftführer) übergibt dem Kandidaten die Themenbereichsliste zum Lesen. Eventuell: Auf der Themenbereichsliste werden mit einem Textmarker die beiden Themenbereiche markiert. Kandidat/in wählt sofort einen Themenbereich. (Es hat sich bei den ersten neuen Prüfungen gezeigt, dass die Themenbereiche so abgefasst sein müssen, dass keine bzw. kaum zusätzliche Erklärung durch den Prüfer nötig ist.) Prüfer/in sucht aus der Fachmappe eine der vorbereiteten Fragestellungen zum gewählten Themenbereich aus und gibt sie dem MC. MC notiert sich die Nummer der Aufgabenstellung (z.b.: GWk 14 B). Ein Zeit- und Ziehungsprotokoll ist zu führen: Dies sollte die Uhrzeit (Beginn der Vorbereitungszeit), die gezogenen Nummern, die gewählte Nummer und die Nummer der ausgewählten Aufgabenstellung enthalten. Kandidat/in wechselt in den Vorbereitungsraum und wird vom MC begleitet. Dort übergibt der MC die Aufgabe dem Kandidaten. MC holt aus dem Vorbereitungsraum den nächsten Kandidaten in den Prüfungsraum. Die gerade gewählte Aufgabenstellung muss jetzt nachkopiert bzw. gedruckt und wieder in die Fachmappe eingeordnet werden. 22

23 Wichtig für das Protokoll (und um unnötige Druckkosten zu sparen): Nach dem Prüfungsgespräch wird die dem Prüfungskandidaten ausgehändigte Aufgabenstellung dem Protokoll beigelegt. Kein Mitnehmen der Angaben! Nach der Prüfung sollen alle Unterlagen (Aufgabenstellungen, zusätzliche Unterlagen, Vorbereitungen des Kandidaten) eingesammelt werden. Kandidat/in muss den Prüfungsraum verlassen. Beurteilung: Festlegung der Note durch Kommissionsbeschluss auf Basis eines begründeten und einvernehmlichen Beurteilungsvorschlags des/der Prüfers/in und des/der Beisitzers/in. Stimmberechtigt: Schulleiter/in, KV und Prüfer/in/Beisitzer/in (zusammen eine Stimme): Insgesamt 3 Stimmen! Alle Mitglieder zur Anwesenheit verpflichtet. Stimmenthaltungen sind unzulässig. Vorsitzende stimmt nicht mit. Vorschlag: Am Ende eines Blocks (z.b.: nach 4 GWk-Prüfungen), spätestens am Ende eines Halbtages werden in einer Konferenz die Beurteilungen festgelegt und die Ergebnisse den Kandidat/innen mündlich bekannt gegeben. Wenn keine Zuseher im Raum sind, kann auch sofort die Note vom Prüfer beantragt werden. Der Beschluss der Note unmittelbar nach der Prüfung hat den Vorteil, dass die Prüfung noch frisch in Erinnerung ist. Die Rolle des Beisitzers als Beobachter ist sehr wesentlich. Der Erwartungshorizont muss vor der Prüfung festgelegt sein. Durch vorherige Absprache zwischen Prüfer und Beisitzer muss die Dokumentation des Erreichens des Erwartungshorizonts festgelegt werden. Auf Grund der neuen Regelung können sich die mündlichen Prüfungen eines Kandidaten auch auf mehrere Tage hinweg erstrecken. Das Gesamtergebnis wird im Anschluss an die letzten Prüfungen bekannt gegeben. Zeugnisdatum ist das Datum des letzten Prüfungstages des jeweiligen Kandidaten. 23

24 Wilhelm Zillner: Was passiert, wenn etwas passiert? Grundsätzliches Anmeldung (SchUG 36a Abs. 2) Die erstmalige Zulassung zum Antreten zur Vorprüfung sowie zur Hauptprüfung (mit Ausnahme von allfälligen mündlichen Kompensationsprüfungen im Rahmen der Klausurprüfung) im Haupttermin erfolgt von Amts wegen. [ ] Jede Zulassung zu einer Wiederholung von Teilprüfungen der Vorprüfung oder von Prüfungsgebieten der Hauptprüfung erfolgt auf Antrag des Prüfungskandidaten, wobei ein nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Prüfung (ohne eine innerhalb der Anmeldefrist zulässige Zurücknahme des Antrages) zu einem Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit ( 40 Abs. 1) bzw. der mündlichen Kompensationsmöglichkeit führt. Das bedeutet: Solange sich Kandidat/innen im Haupttermin befinden (Ausnahme: Kompensationsprüfungen!), bekommen sie Termine etc. immer von der Schulleitung. Ab einer allfälligen ersten Wiederholung sind (wie bisher) Anmeldungen erforderlich. Abschlussklasse Fall Konsequenz Bei Nicht-Bestehen Bei Nicht- Bestehen 1 Nicht Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung genügend vor den Klausuren im Herbst 2 Nicht Wiederholung genügend Abschlussklasse Mehr als 2 Nicht genügend Wiederholungsprüfung en im Herbst (beide müssen bestanden werden) Wiederholung Abschlussklasse Wiederholung Abschlussklasse Vorprüfung Fall Konsequenz Vorprüfung ganz oder teilweise negativ Fortsetzung der Reifeprüfung OHNE Aufschub: Dem modularen Aufbau der Reifeprüfung (3-Säulen- Modell), wonach die drei Säulen sowohl in Bezug auf die Durchführung als auch in Bezug auf die Beurteilung der Teilprüfungen voneinander unabhängig positioniert sind, erscheint das Erfordernis des erfolgreichen Abschlusses einer Vorprüfung als Voraussetzung zum Antreten zur Hauptprüfung nicht mehr gerechtfertigt. Die Bezeichnung Vorprüfung soll im Hinblick auf die zeitliche Positionierung der Prüfung beibehalten werden, wenngleich auch eine nicht bestandene Vorprüfung (Teilprüfung der Vorprüfung) zeitlich auch während oder nach der Klausurprüfung oder der mündlichen Prüfung wiederholt werden können soll. (Aus den Erl. Bem. zum ehemaligen 42d in der Fassung BGBl. I Nr. 112/

25 [XXX], der wörtlich dem 36a Abs. 2 entspricht.) Quelle: Jonak, Kövesi: Das österreichische Schulrecht, 13. Auflage, Fußnote 6 zu SchUG 36a Achtung: Mit Vorprüfung ist NICHT die VWA gemeint, sondern eine Prüfung gem. SchUG 34 Abs. 2. VWA Fall Konsequenz VWA nicht abgegeben Abgabe zum nächsten Termin (erst dann Beurteilung!); keine Präsentation! Achtung: Eine Beurteilung ist erst nach der Präsentation möglich! Das heißt: Die Arbeit muss VOR dem nächsten Termin abgegeben werden, die Präsentation findet BEIM nächsten Termin statt. Präsentation nicht Präsentation zum nächsten Termin gehalten VWA negativ, Präsentation nicht gehalten VWA nach Präsentation insgesamt negativ Sonderfall: Abschlussklasse nicht erfolgreich abgeschlossen, VWA vor den Klausuren positiv absolviert (erst dann Beurteilung!) Achtung: Eine Beurteilung gibt es erst nach einer Präsentation! Erst dann beginnt das Reprobationsprozedere mit neuem Thema etc. Eine Präsentation auch bei offensichtlich negativer Arbeit ist daher unbedingt zu empfehlen! Solange die Präsentation fehlt, gibt es keine Beurteilung, kein Reifeprüfungszeugnis und auch keine Reprobation. Neues Thema, neue VWA; Einreichung zum nächsten Termin Anmeldung notwendig (SchUG 36a, Abs. 2) VWA und positive Beurteilung bleiben erhalten Klausuren Fall Konsequenz Bei Nicht-Bestehen der Kompensationsprüfung(en) Klausur(en) negativ Kompensationsprüfung(en) oder Wiederholung der Klausur(en) im nächsten Termin; Bei Kompensationsprüfungen: Antrag der Kandidat/innen notwendig! Für Wiederholung der Klausur: Anmeldung notwendig! Wiederholen der Klausur(en) in einem weiteren Termin Anmeldung notwendig! Bei Nicht-Bestehen der Klausur in einem weiteren Termin Kompensationsprüfung(en) oder Wiederholung der Klausur(en) in einem weiteren Termin; Anmeldung notwendig! 25

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