Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Endstand: September 2012

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1 Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Endstand: September 2012

2 Rechtsgrundlagen SchUG ( 23, 34-41, 82b) Reifeprüfungs-Verordnung (Mai und August 2012) Leitfäden (dringende Empfehlungen) erstmalige Durchführung: Haupttermin 2015 (bzw in den 5-jährigen Oberstufen) (Schulversuche: eigene Regelungen) 2

3 1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion vgl. Handreichungen des BMUKK Vorwissenschaftliche Arbeit (Jänner 2011) Beurteilungskriterien für das Prüfungsgebiet (Dezember 2011) für alle Schüler/innen verpflichtend Unverbindliche Übung Einführung in das wiss. Arbeiten dringend empfohlen (zumindest 16 Stunden, max. 15 Schüler/innen) 3

4 Thema: Neue Reifeprüfung AHS Themenfindung im Einvernehmen zwischen Betreuer/in und Schüler/in im 1. Semester der vorletzten Schulstufe (Thema, nicht Unterrichtsgegenstand) Thema möglichst mit persönlichem, regionalem oder lokalem Bezug jede Lehrperson der Schule als Betreuer/in wählbar (Voraussetzung: erforderliche berufliche oder außerberufliche informelle Sach- und Fachkompetenz für Thema) grundsätzlich bis zu 3, höchstens jedoch 5 Arbeiten pro Betreuer/in pro Jahrgang 4

5 Empfehlung: Einreichung des Themas mit Erwartungshorizont an Direktion bis Ende Februar (Zeit für Vorbegutachtung) Einreichung des Themas mit im Zuge der Themenfindung vereinbartem Erwartungshorizont im Dienstweg an LSR bis Ende März der vorletzten Schulstufe Genehmigung des Themas durch LSR bis Ende April bzw. Neuvorlage innerhalb einer gesetzten Nachfrist 5

6 Durchführung: Ziele der VWA: ähnlich wie bei FBA Betreuung: kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; aber Selbstständigkeit muss gewahrt bleiben Erstellung eines Begleitprotokolls durch Schüler/in (jedenfalls Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) Beilage zur VWA Aufzeichnungen (durch Betreuer/in) über Gespräche im Rahmen der Themenfindung und Festlegung des Erwartungshorizontes, im Zuge der Betreuung und nach Fertigstellung der Arbeit im Hinblick auf Präsentation und Diskussion Beilage zum Prüfungsprotokoll 6

7 Umfang der Arbeit: ca bis Zeichen (inklusive Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, inklusive Abstract mit ca bis Zeichen) Abstract auf D oder E (ca bis Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Fragestellung, der Problem-formulierung und der wesentlichen Ergebnisse VWA kann auch in besuchter FS verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder Abgabe der VWA + Begleitprotokoll: bis Ende der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe (in digitaler und in zweifach ausgedruckter Form) 7

8 Korrektur, Präsentation und Diskussion, Beurteilung: wohl Korrektur und Beschreibung der VWA, aber noch keine eigene Beurteilung (vgl. BMUKK-Leitfaden) jedenfalls Zulassung zur Präsentation und Diskussion Verwendung einer Plagiatssoftware (z.b. Präsentation und Diskussion der VWA: - Termin von LSR festgelegt - Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten - Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in 8

9 Beurteilung erst nach Präsentation und Diskussion (vgl. BMUKK-Leitfaden: Jede Teilkompetenz muss zumindest mit überwiegend beurteilt sein.) bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission: - Festlegung und Einreichung einer neuen Themenstellung (auch neue/r Betreuer/in möglich) innerhalb von 2 Wochen nach Beurteilung - Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage) - Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters - trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich 9

10 2. Säule: Schriftliche Reifeprüfung (Klausuren) 3 Klausuren (D, M, leb. FS mit mindestens 10 Wochenstunden in der OS) obligat 4. Klausur (weitere Fremdsprache oder anderes Prüfungsgebiet) fakultativ Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe 10

11 Prüfungsgebiete mit standardisierten Aufgabenstellungen: Deutsch Fremdsprachen (E, F, ITA, SPA; L, G) Bedachtnahme auf Wochenstundenzahl und Lernjahre Mathematik - Übermittlung der Aufgabenstellungen (mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen) an eine oder mehrere von der Direktion namhaft zu machende Person(en) elektronisch oder physische Übergabe, möglichst zeitnah zur Prüfung, aber zeitgerecht - Aufbewahrung unter Geheimhaltung - Aushändigung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit - Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en 11

12 Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände 12

13 Mündliche Kompensationsprüfung: Aufgabenstellungen: analog zu Aufgabenstellungen für Klausurprüfungen in Prüfungsgebieten mit standardisierten Aufgabenstellungen: standardisiert Termine vom BMUKK vorgegeben in anderen Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt Durchführung: Vorbereitung: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung) Beurteilung des Prüfungsgebietes: nicht besser als mit Befriedigend (+ Zeugnisvermerk) 13

14 3. Säule: Mündliche Reifeprüfung vgl. Handreichung des BMUKK Mündliche Reifeprüfung (Juni 2011) und Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren) aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten Prüfungsgebiete frei wählbar (keine Vorgaben mehr) 14

15 Wählbare Prüfungsgebiete: grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten Gegenstände mit mindestens 4 Jahreswochenstunden in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) Ausnahmen: - zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST - ME, BE: 4-jährig in OS Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete: - bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS - bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS - Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete: bis 15. Jänner der letzten Schulstufe 15

16 Themenbereiche: Anzahl: - grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber maximal 24 (z.b. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12) - Ausnahmen: 4-jährige Fremdsprache: 18 3-jährige leb. Fremdsprache: 12 BE bzw. ME mit 7 JWST: 18 BE bzw. ME mit 8 JWST: 20 IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke) WPG Informatik: 12 vertiefender WGP ME bzw. BE: 10 - bei schulautonomen Abweichungen: aliquot Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich 16

17 Themenbereiche: Festlegung durch die gesamte Fachlehrer/innen- Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen): - vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen) - endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe - gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht zwingend erforderlich - für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch Fachlehrer/innen-Konferenz - Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre 17

18 18

19 Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (1): Erstellung durch Prüfer/in (mindestens 2 pro Themenbereich bei mehr als 1 Kandidat/in, nicht identisch mit Themenbereich) Kompetenzorientierung: Möglichkeit zur Gliederung in voneinander unabhängige Teilaufgaben mit Anforderungen in den Bereichen - Reproduktions- und Transferleistungen, Reflexion und Problemlösung - präzise Arbeitsaufträge statt W-Fragen - Verwendung von Operatoren - wenn möglich situative Einbettung der Aufgabenstellung - Anwendung von Kompetenzen - Vorlage allfälliger Hilfsmittel 19

20 Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (2): D, L, G: Text als Ausgangspunkt lebende FS: je 1 monologische und eine dialogische Aufgabe pro Aufgabenstellung IU, BGW: Probe des praktischen Könnens im Zusammenhang mit Aufgabenstellung obligat 20

21 Durchführung: Arbeitsgruppen zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung: - max. 4 UE pro Prüfungsgebiet - Behandlung prüfungsrelevanter Kompetenzanforderungen, Analyse von Prüfungssituationen, lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte Vorbereitungszeit: angemessen (mindestens 20 Minuten wie bisher, in lebender FS mindestens 15 Minuten), in eigenem Vorbereitungsraum (+ Aufsichtsperson) Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten Prüfungsgespräch: dialogisch und kompetenzorientiert 21

22 LBVO-Novelle zur Vorbereitung auf die Reifeprüfung in standardisierten Prüfungsgebieten: Möglichkeit zur Verwendung von vom BMUKK empfohlenen standardisierten Testformaten bei Durchführung von Schularbeiten oder von Teilen derselben in diesem Fall: verpflichtende Verwendung der den standardisierten Testformaten zugehörigen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen bei Korrektur und Beurteilung 22

23 Novelle der Lehrplan-Verordnung Schularbeiten in der 8. Klasse: - 5 bis 7 Unterrichtseinheiten - 2 bis 3 Schularbeiten, mindestens 1 je Semester - 1 mindestens 3-stündige bei mehrstündigen Schularbeiten in lebenden Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung: - rezeptive Kompetenzen (Lese- und Hörverstehen) und produktive Kompetenzen (Sprachverwendung im Kontext und Schreiben) in dieser Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt - bis einschl. 6. Klasse fakultativ, in Klasse obligat bei mehrstündigen Schularbeiten in Mathematik: - 2 voneinander unabhängige Aufgabenbereiche (Grundkompetenzen + Vernetzung von Grundkompetenzen) - in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt - bis einschl. 6. Klasse fakultativ, in Klasse obligat 23

24 Internet-Adressen: (Schulversuchspläne) 24

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