Ausstellerunterlagen

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21-22042018 CPH CongressPark Hanau Ausstellerunterlagen Aktiv leben - für mehr Vitalität und Gesundheit! Inkl Formulare für: Aktionsprogramm Ausbildungsbetrieb Gesundheitsparcours Unsere Messepartner: wwwgesundheitsmesse-hanaude

Inhaltsverzeichnis Grußwort Seite 3 Messethemen Seite 4 Daten/Fakten zur Messe Seite 5 Standplan Seite 6 Preisübersicht Standflächen Seite 7 Anmeldeformular Seite 8 Vortragsanmeldung/Aktionsbühne Seite 9 Aktionsprogramm/Ausbildungsbetrieb/ Gesundheitsparcours Seite 10 Bestellformular Standausstattung Seite 11-12 AGB s Seite 13

Grußwort Sehr geehrte Aussteller, die 6 Gesundheitsmesse Hanau geht vom 21bis 22042018 in die nächste Runde Die 5 Hanauer Gesundheitsmesse ist nur wenige Tage her und konnte mit etwas über 7000 Besuchern einen großen Besucherandrang verzeichnen Wiederum ein Steigerung zum Vorjahr Eine Bestätigung dafür, wie gefragt das Thema Gesunderhaltung bei den Menschen in Hanau und in der Region ist Den Interessierten bot sich eine interessante Messe, mit vielen Informationen und Überraschungen, die ihren Platz im Hanauer Veranstaltungskalender gefunden hat Rund 110 Aussteller zeigten in einem tollen Ambiente was sie zu bieten hatten In diesem Jahr besuchten knapp 2000 Zuhörer die 80 Fachvorträge zu den Themen wie zum Beispiel Gelenkersatz, Bluthochdruck, Osteopathie, Schlaganfall, Herz, Augen, Darm, Burnout, Ernährung, Entgiften und Ausleiten; Hauterkrankungen, Wirbelsäule, Operationen an Hüfte, Knie oder Schulter lagen bei den Interessenten weit vorne Die Planungen für 2018 sind schon wieder voll in Gange Wer sich für eine Teilnahme im nächsten Jahr entscheiden möchte, sollte sich rechtzeitig anmelden Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Karl-Heinz Stoll Veranstalter 3

Messethemen Schulmedizin / Ärzte / Kliniken Alternative Medizin / Heilpraktiker / Dunkelfeldanalyse Augen / Ohren / Zähne Sanitätshäuser Ernährung / Nahrungsoptimierung Nahrungsrgänzungsmittel vegane Produkte Vorsorge / Absicherung Schönheit / Antiaging / Wellness / Kosmetik Meditation / Mentale Gesundheit / Stressbewältigung / Therapien Senioren- und Pflegeheime / mobile Betreuung und Pflege Medienkompetenz / Spiel und Kommunikation Weiter- und Fortbildung / Coaching / Pädagogik Stil- und Farbberatung / Lebensberatung Ausbildung im Gesundheitsbereich Gesundheit- und Sportangebote / Sport in der Region / Vereinssport Natur / Outdoor / Wandern Skigebiete / Sport- und Aktivhotels / Sportreisen Fahrrad / Sportartikel / Laufsport / Fitness / Fitnessgeräte Gesundes Wohnen / Belüftung / schadstofffreie und biologische Baustoffe Einrichtung / allergiearmes Wohnen / barrierefreie Bäder Hospiz- und Palliativversorgung 4

Daten zur Messe Veranstaltungsort Standflächenpreise/m Reihenstand: 92,00 Eckstand: 99,00 Kopfstand: 104,00 Freigelände: 35,00 2 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt CPH Congress Park Hanau, Schlossplatz 1, 63450 Hanau Aufbauzeiten Freitag 20 April 2018, 0800 bis 2000 Uhr Bodenbeschaffenheit 2 Halle: Parkett (max Belastbarkeit: bis zu 500kg/m ) 2 Foyer: Parkett (max Belastbarkeit: bis zu 500kg/m ) Freigelände: Kopfsteinpflaster (max Belastbarkeit: bis zu 2 500kg/m ) Öffnungszeiten für Besucher Samstag 21 April 2018, 1000 bis 1800 Uhr Sonntag 22 April 2018, 1000 bis 1800 Uhr Abbauzeiten Sonntag 22 April 2018, 1800 bis 2100 Uhr Montag 23 April 2018, 0800 bis 1200 Uhr Obligatorische Medienpauschale/Katalogeintrag Die obligatorische Pauschale von 100,00 Euro für Aussteller und Unteraussteller beinhalten folgende Leistungen: Außenbewerbung der Messe Ausstellungsbeilage in die Haushalte, Auflage 145000 Stk Besucherflyer 4-6 Wochen vor der Messe zur Auslage Im Einzelhandel Ausstellernennung auf der Messeseite / Verlinkung auf Ihrer Homepage Großflächen und Brückenbanner in Hanau und Umgebung Ansprechpartner / Veranstalter Karl-Heinz Stoll KHS Messe- & Eventmanagement Telefon: +49 6131 8865372 Fax: +49 6131 8865373 Mobil: +49 151 11579149 E-Mail: stoll@stoll-messeundeventde Ideeller Träger / Initiatoren Bernhard Seuring Birgit Bauer-Seuring Am Freiheitsplatz 10 63450 Hanau Standausstattung Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat weder Rück- noch Seitenwände, noch Teppichboden Für die Messestände ist das Aufstellen von Rück- und Seitenwänden Pflicht! Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Diese Leistungen können optional gebucht werden und sind kostenpflichtig Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ihr Ansprechpartner zur Verfügung! Dieser wird sich rechtzeitig vor der Messe mit Ihnen in Verbindung setzen Ausstellerparkplatz: 3 Tage komplett für 21,00 inkl MwSt Strompreise: 230 V 3 kw 65,00 (zzgl MwSt) 400 V 10 kw 159,00 (zzgl MwSt) 400 V 20 kw 225,00 (zzgl MwSt) 5

1 0 3 Standplan Obergeschoss Stand 52: Begehbarkeit Tür sicherstellen Anlieferung 48 50 52 94 96 98 46 44 42 41 40B 40 38 62 64 60 58 70 66 67 68 Brüder Grimm Saal 78 77 80 76 82 74 84 92 90 89 88 72 110 104 106 108 100 102 120 Anlieferung 139 B Paul-Hindemith-Saal Parkett 36 32 30 122 123 124 Foyer Anton-Wilhelm-Tischbein 10 12 14 16 18 20 22 125 13 9 24 26 27 28 126 128 130 140 142 Vortragsraum 5 144 132 146 Vortragsraum 4 Vortragsraum 3 Vortragsraum 2 178 Die Stände164, 166, 168 haben eine Bauhöhe von 2,5 m Eingangsfoyer 176 8 168 166 164 172 170 160 180 6 158 156 4 154 134 136 138 152 148 150 Aktionsfläche Info- Säule 1 2 Messe- Info 200 202 A K - A K - f o - B f o - A A K - f o - C 210 206 204 6

Standflächenbeschreibung Nr B X T Standart Netto Nr B X T Standart Netto 1 2m x 2m Reihenstand 368,00 96 4m x 3m Reihenstand 1104,00 2 7m x 5m Eckstand 3465,00 98 4m x 3m Reihenstand 1104,00 4 3m x 2m Eckstand 594,00 100 3m x 3m Reihenstand 828,00 6 3m x 3m Eckstand 891,00 102 4m x 3m Eckstand 1188,00 8 3m x 3m Eckstand 891,00 103 2m x 1,5m Kopfstand 312,00 10 5 x 1,5 m Eckstand 742,50 104 4m x 4m Eckstand 1188,00 12 3m x 2m Kopfstand 624,00 106 4m x 4m Reihenstand 1472,00 14 3m x 2m Kopfstand 624,00 108 4m x 4m Reihenstand 1472,00 16 3m x 2m Kopfstand 624,00 110 7m x 7m Kopfstand 5096,00 18 3m x 2m Kopfstand 624,00 120 8m x 3m Eckstand 2376,00 20 3m x 2m Kopfstand 624,00 121 5m x 4m Eckstand 1980,00 22 3m x 2m Kopfstand 624,00 122 2m x 2m Reihenstand 368,00 24 3m x 2m Eckstand 594,00 123 2m x 2m Reihenstand 368,00 26 5m x 2m Reihenstand 920,00 124 2m x 2m Reihenstand 368,00 28 6m x 2m Eckstand 1188,00 125 3m x 2m Reihenstand 552,00 30 5m x 3m Eckstand 1485,00 126 3m x 3m Reihenstand 828,00 32 2m x 3m Kopfstand 624,00 128 3m x 3m Reihenstand 828,00 36 6m x 3m Kopfstand 1872,00 130 3m x 3m Eckstand 891,00 38 4m x 3m Eckstand 1188,00 132 3m x 3m Kopfstand 936,00 40 4m x 3m Reihenstand 1104,00 134 3m x 3m Eckstand 891,00 42 4m x 3m Reihenstand 1104,00 136 3m x 3m Reihenstand 828,00 44 3m x 3m Reihenstand 1104,00 138 3m x 3m Eckstand 891,00 46 2m x 2m Reihenstand 1104,00 139 2m x 1,5m Reihenstand 276,00 48 4m x 3m Reihenstand 1104,00 140 3m x 3m Eckstand 891,00 50 3m x 3m Reihenstand 828,00 142 3m x 3m Eckstand 891,00 52 5m x 3m Eckstand 1485,00 144 3m x 3m Reihenstand 828,00 58 4m x 3m Reihenstand 1104,00 146 3m x 4m Reihenstand 1104,00 60 4m x 3m Reihenstand 1104,00 148 4m x 4m Reihenstand 1472,00 62 4m x 3m Eckstand 1188,00 150 7m x 4m Eckstand 2772,00 64 4m x 3m Eckstand 1188,00 152 2,5m x 2m Eckstand 495,00 66 3m x 3m Reihenstand 828,00 154 5m x 3m Eckstand 1485,00 67 2m x 2m Reihenstand 368,00 156 4m x 2m Reihenstand 736,00 68 3m x 3m Reihenstand 828,00 158 2m x 3m Eckstand 594,00 70 6m x 7m Kopfstand 4368,00 160 3m x 3m Eckstand 891,00 72 6m x 5m Kopfstand 2970,00 164 4m x 3m Reihenstand 1104,00 74 4m x 3m Eckstand 1188,00 166 3m x 3m Reihenstand 828,00 76 3m x 2m Eckstand 594,00 168 3m x 3m Reihenstand 828,00 77 4m x 3m Reihenstand 1104,00 170 3m x 3m Reihenstand 828,00 78 3m x 2m Eckstand 594,00 172 3m x 3m Reihenstand 828,00 80 4m x 3m Eckstand 1188,00 176 3m x 2m Reihenstand 552,00 82 4m x 3m Eckstand 1188,00 178 5m x 4m Kopfstand 2040,00 84 4m x 3m Eckstand 1188,00 180 5m x 3m Reihenstand 1380,00 88 4m x 3m Reihenstand 1104,00 200 4m x 3m Freigelände 420,00 89 2m x 2m Reihenstand 368,00 202 4m x 3m Freigelände 420,00 90 2m x 2m Reihenstand 368,00 204 6m x 2m Freigelände 420,00 92 4m x 3m Eckstand 1188,00 206 6m x 2m Freigelände 420,00 94 4m x 3m Eckstand 1188,00 210 6m x 4m Freigelände 840,00 7

Anmeldeformular Per Faxantwort +49 6131 88 65 373 21-22042018 Congress Park Hanau Ausstellerangaben Ihre Bestellangaben Firma Straße PLZ/Ort Ansprechpartner (Vor- und Zuname) Telefon/Fax E-Mail/Internet Unteraussteller Firma Straße PLZ/Ort Rechnungsstellung an (nur angeben, falls abweichend von der Empfängeranschrift) Einzugsermächtigung Ich bezahle per Rechnung Ich bezahle per Bankeinzug (3% Skonto) IBAN Name und Ort des Kreditinstituts Welche Produkte werden ausgestellt worüber wird informiert? Stand-Nr/ Standtyp Standmaße Preis Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (bei Buchung) stellt der Veranstalter 25% der Standmiete in Rechnung Weitere 25% sind sieben Monate vor Messebeginn zur Zahlung fällig Die restlichen 50% werden drei Monate vor Messebeginn in Rechnung gestellt Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb sieben Monate vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung von 50% der Standmiete in Rechnung gestellt Bei einer Anmeldung drei Monate vor Messeaufbau, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig Diese Rechnungen sind innerhalb zehn Tagen zur Zahlung fällig Standbau Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat weder Rück- noch Seitenwände, noch Teppichboden Das Aufstellen von Rück und Seitenwänden ist Pflicht! Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Diese Leistungen können optional gebucht werden und sind kostenpflichtig Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ihr Ansprechpartner zur Verfügung! Dieser wird sich rechtzeitig vor der Messe mit Ihnen in Verbindung setzen Stromanschlüsse 230 V 3 kw 65,00 (zzgl MwSt) 400 V 10 kw 159,00 (zzgl MwSt) 400 V 20 kw 225,00 (zzgl MwSt) Ausstellerparkplatz: 3 Tage komplett für 21,00 inkl MwSt Obligatorische Medienpauschale/Katalogeintrag Die Pauschale von 100,00 Euro für Aussteller und Unteraussteller beinhalten folgende Leistungen: Außenbewerbung der Messe Ausstellungsbeilage in die Haushalte, Auflage 145000 Stk Besucherflyer 4-6 Wochen vor der Messe zur Auslage im Einzelhandel Austellernennung auf der Messeseite / Verlinkung auf Ihre Homepage Großflächen und Brückenbanner in Hanau und Umgebung Falls am Stand Geräte vorgeführt werden, müssen die Geräte bitte genau beschreiben werden Die Zulassung der Vorführung bleibt vorbehalten Wenn der Platz nicht ausreicht, bitte gesondertes Blatt beifügen! Die vorliegende Anmeldung und die beiliegenden Teilnahmerichtlinien (AGB s) Ort/Datum Firmenstempel Unterschrift werden mit der Unterschrift anerkannt Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters 8

Vortragsprogramm/ Aktionsbühne 21-22042018 Congress Park Hanau Per Faxantwort +49 6131 88 65 373 Vortragstitel/Aktion* Referent/in* Vorname/Name Angemeldete Firma/Institut Firma Straße PLZ/Ort Telefon E-Mail Vortrags-/Aktionstag Wunschtag Dauer des Vortrags (max 30 Minuten) Technische Ausstattung im Vortragsraum: Beamer und Leinwand werden gestellt (Laptop bitte selbst mitbringen) Die Teilnahme an den Aktionen und Vorträgen ist für die Aussteller kostenlos * Pflichtfelder bitte ausfüllen Ort/Datum Firmenstempel Unterschrift 9

Aktionen/Ausbildung/ Gesundheitsparcours 21-22042018 Congress Park Hanau Per Faxantwort +49 6131 88 65 373 Welche Aktionen bieten Sie für Besucher kontinuierlich an Ihrem Stand an? Gesundheitsparcours: Jeder Besucher bekommt einen Gesundheitspass auf dem die einzelnen Stationen mit Ausstellerangaben aufgeführt sind Teilen Sie mir bitte mit, welche Tests an Ihrem Stand angeboten werden und sich dazu eignen mit in den Gesundheitsparcours aufgenommen zu werden Ausbildungsbetrieb: Des Weiteren möchten wir Ihnen, im Sinne einer Ausbildungsmesse anbieten, Ihren Stand als Ausbildungsbetrieb mit einem Signet zu kennzeichnen In der Ausstellungsbeilage werden wir auch darüber informieren Angemeldete Firma/Institut Firma Straße PLZ/Ort Die Teilnahme an den Aktionen und am Gesundheitsparcours ist für Aussteller kostenlos In der Ausstellungsbeilage und im Besucherflyer werden wir auch darüber informieren Wenn Sie darüber hinaus auch einen Preis im Namen ihres Unternehmens für die Verlosung am Gesundheitsparcours zur Verfügung stellen, würde ich mich sehr freuen und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung Ort/Datum Firmenstempel Unterschrift 10

Bestellformular Mietausstattung 21-22042018 Congress Park Hanau Per Faxantwort +49 6131 88 65 373 Firma Straße PLZ/Ort Telefon E-Mail Beschreibung Fotobeispiel Einzelpreis Anzahl Wandelemente: Breite 100 cm, Höhe 250 cm 27,50 Türelemente: Breite 100 cm, Höhe 250 cm, abschließbar 75,00 Systemblenden, 30 cm Höhe je lfm 15,00 Tisch 70 x 70cm, 140 cm x 70 cm, oder ähnlich 20,00 Stehtisch lichtgrau oder buche 35,00 Stuhl - Standard 8 11

Bestellformular Mietausstattung 21-22042018 Congress Park Hanau Per Faxantwort +49 6131 88 65 373 Barhocker - schwarz 20,00 Theke abschließbar, mit Einlegeboden 65,00 Prospektständer - Fächer DIN A4 33,00 Strahler 25,00 Kühlschrank 58,00 Teppich, verlegt und verklebt je m² und Entsorgung Farben: anthrazit, lichtgrau, rot, blau, grün 6,50 Stromanschluss 3 KW, inkl Verbrauch und Mehrfachstecker 65,00 Stromanschluss 400 V, 20KW, incl Verbrauch 210,00 Weitere Mietmöbel auf Anfrage Die Mietpreise verstehen sich für die Messedauer inkl Montage, Demontage und Transport, zuzügl der gesetzlichen MwSt Ort/Datum Firmenstempel Unterschrift 12

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Veranstalter: Karl-Heinz Stoll Messe- und Eventmanagement Ludwig-Strecker-Str 180 55129 Mainz / Germany Tel 06131 / 8865372 Fax: 0 6131 / 8865373 wwwgesundheitsmesse-hanaude 2 Anmeldung und Zulassung: Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Anmeldende zur Beteiligung an der Ausstellung Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller für sich und die von ihm Beauftragten die Ausstellungsbedingungen als verbindlich an und verpflichtet sich, alle gesetzlichen, polizeilichen, baupolizeilichen Feuerschutz-, Unfallverhütung-, gewerbebehördlichen und sonstigen Bestimmungen zu beachten und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an Die Zulassung zur Ausstellung erfolgt durch schriftliche Bestätigung, wodurch ein Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter geschlossen ist Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken Alle Exponate müssen auf der Anmeldung genau bezeichnet werden Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zur Ausstellung gelangen 3 Standzuweisung / Standbesetzung: Standzuweisungen erfolgen schriftlich durch den Veranstalter nach Gesichtspunkten, die durch das Ausstellungsthema gegeben sind Wünsche der Aussteller über die Zuweisung von bestimmten Ständen werden soweit wie möglich berücksichtigt Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung seines Standes Auch das Eingangsdatum der Anmeldung ist hierbei nicht maßgebend Angaben zur Platzierung eines Ausstellungsstandes (Hallen- und Standnummer) auf technischen Rundschreiben, Hallenplänen und ähnlichen Unterlagen gewähren dem Aussteller keinen Anspruch auf den entsprechend gekennzeichneten Ausstellungsstand, so dass die Ausstellungsleitung berechtigt ist, eine von diesen Angaben abweichende Standzuweisung vorzunehmen Der Veranstalter behält sich vor, Stände und Werbeflächen aus organisatorischen Gründen oder wegen des Gesamtbildes ohne Zustimmung des Ausstellers auf andere Plätze zu verlegen, oder die Standfläche zu verändern Der Veranstalter behält sich vor, die Ein- und Ausgänge sowie Durchgänge aus zwingenden technischen Gründen zu verlegen Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten 4 Untervermietung: Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters, den ihm zugewiesenen Platz ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, ihn zu vertauschen, unter zu vermieten oder für andere Firmen anzunehmen Der Unteraussteller ist in jedem Fall verpflichtet eine Anmeldung abzugeben 5 Zahlungsbedingungen: Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (bei Buchung) stellt der Veranstalter 25% der Standmiete in Rechnung Weitere 25% sind sieben Monate vor Messebeginn zur Zahlung fällig Die restlichen 50 % werden drei Monate vor Messebeginn in Rechnung gestellt Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb sieben Monate vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung von 50% der Standmiete in Rechnung gestellt Bei einer Anmeldung drei Monate vor Messeaufbau, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig Diese Rechnungen sind innerhalb zehn Tagen zur Zahlung fällig Der Veranstalter kann bei Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen über den bestätigten Stand anderweitig verfügen Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter steht an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieterpfandrecht zu Bis zur endgültigen Bezahlung werden die banküblichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt 6 Rücktritt / Pfandrecht: Die Anmeldung zu einer Ausstellung ist bindend Bei Rücktritt nach Standzuteilung oder wenn der Stand nicht bis zum letzten Aufbautag um 1200 Uhr bezogen wird, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten, auch dann, wenn der Veranstalter den Stand anderweitig vergibt Erfolgt keine Vermietung, wird eine Gestaltung auf Kosten des Mieters vorgenommen Ein Rücktrittsantrag hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen Die Umsetzung eines anderen Ausstellers auf die Standfläche berührt die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der vollen Standfläche nicht Für sämtliche Forderungen aus diesem Vertrag, kann der Veranstalter an den vom Aussteller eingebrachten Sachen ein Vermieterpfandrecht geltend machen Die Mietsache (Aufstellung- bzw Messestand) gilt kraft vertraglicher Vereinbarung als Raum gem 578, Absatz 2 BGB, so dass die Vorschriften der 562 ff BGB (Vermieterpfandrecht) kraft Gesetzes, zumindest aber aufgrund vertraglicher Vereinbarung anwendbar sind Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind 7 Auf- und Abbau: Die Stände müssen am letzten Aufbautag bis 2000 Uhr fertig gestellt sein Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe von 250 cm hinaus muss dem Veranstalter vor dem Aufbau bekannt ggeben Werden Messe- und Ausstellungsstände dürfen nicht überdacht werden, da dies die vorhandene Springleranlage beeinträchtigt Laut Brandschutzordnung müssen alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsgeräte Feuer hemmend imprägniert sein Der Nachweis hierüber muss vom Aussteller geführt werden Kein Stand darf vor dem festgesetzten Termin ganz oder teilweise geräumt werden Beschädigungen und Veränderungen an den Halleneinrichtungen, die von Ausstellern verursacht werden, werden diesen in Rechnung gestellt Der Veranstalter kann Ausstellungsgut,das durch Aussehen, Geruch oder sonstige Mängel stört, verbieten und bei Nichtbeachtung den Stand ohne Regressansprüche schließen Auf eine attraktive Standgestaltung wird größten Wert gelegt Standbegrenzungswände müssen von jedem Aussteller gestellt werden Ist dies bis 2000 Uhr am Tage vor Eröffnung nicht geschehen, wird die Ausstellungsleitung ermächtigt, in Namen und für Rechnung des Standmieters Auftrag zu erteilen Name und Anschrift des Ausstellers muss, für jeden erkennbar, am Stand angebracht sein 8 Anlieferung von Waren während der Ausstellung: Die Aussteller haben die Möglichkeit, eine Stunde vor Ausstellungsbeginn und eine Stunde nach Schluss der Ausstellung Waren ins Ausstellungsgelände anzuliefern 9 Beleuchtung, Strom, Wasser: Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters Wünsche der ausstellenden Firmen nach weiteren Beleuchtung- und Sonderanschlüssen für eigene Rechnung können nur nach rechtzeitiger Anmeldung berücksichtigt werden 10 Aussteller-Ausweis: Jeder Aussteller erhält für die Dauer der Ausstellung für sich und das erforderliche Bedienungspersonal Aussteller-Ausweise, die in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis zum Betreten des Ausstellungsgeländes berechtigen Die Anzahl der Aussteller-Ausweise richtet sich nach der Größe des Standes Für die ersten 10 qm Hallenfläche werden zwei, für jede weiteren 10 qm ein Aussteller-Ausweis und für Freigelände bis 20 qm zwei, für jede weiteren 20 qm ein Aussteller-Ausweis ausgegeben Darüber hinaus benötigte Ausweise sind kostenpflichtig 11 Bewachung / Haftungsausschluss: Der Veranstalter empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich Sonderwachen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Ausstellungsleitung durch die beauftragten Bewachungsgesellschaften gestellt werden Durch die von der Ausstellungsleitung übernommene allgemeine Bewachung, wird der Ausschluss der Haftung, für alle Sach- und Personenschäden nicht eingeschränkt 12 Reinigung: Die Ausstellungsstände werden besensauber übergeben Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern Abfälle, Verpackungsmaterial etc dürfen nicht in den Ausstellungshallen gelagert werden 13 Versicherung und Unfallverhütung: Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände und in den Ausstellungshallen - auch in der Zeit der Aufbau- und Abbauzeiten - erleiden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für solche Schäden, die durch die Angestellten oder durch das verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet Eben sowenig können aus etwaigen auf Irrtum beruhenden Angaben oder Maßnahmen des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden Die Versicherung gegen alle in Frage kommenden Gefahren wird deshalb dringend empfohlen Zur Wahrung von Ansprüchen auf diese Versicherung und in Diebstahlfällen sollte auch eine Meldung bei der Polizeiwache erfolgen Auch beim Versagen der Leitung für Licht, Gas und Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern etwa entstehenden Schäden Der Aussteller ist gehalten, an seinen ausgestellten Maschinen Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit den Betrieb von Maschinen oder Apparaten zu untersagen, wenn nach ihrem Ermessen die Inbetriebnahme der ausgestellten Maschinen Gefahr bietet Auf jeden Fall haftet der Aussteller für jeden Personen- oder Sachschaden, der vorsätzlich oder fahrlässig durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht 14 Ausschank / Verkauf von Nahrung- und Genussmittel: Die Genehmigung, soweit vom Gewerbeamt erforderlich, hat der Aussteller selbst zu beantragen und vorzuzeigen Eventuell dadurch entstehende Steuern, Gebühren und GEMA trägt der Aussteller Mehrweggeschirr ist Pflicht 15 Ausstellungsverzeichnis: Der Veranstalter gibt ein offizielles Ausstellungsverzeichnis oder eine Zeitungsbeilage heraus Das Ausstellungsverzeichnis enthält ein alphabetisches Firmenverzeichnis und ein Branchenverzeichnis sowie ein Interneteintrag auf der Homepage des Veranstalters Die Eintragung im Firmenverzeichnis umfasst den Firmennamen und eine kurze, allgemeine Branchenangabe, Anschrift, Hallen und Standbezeichnung Die Eintragung ist für alle Aussteller (auch Unteraussteller) obligatorisch 16 Änderungen / Höhere Gewalt: Sollte die Ausstellung aus zwingenden Gründen auf einen anderen als den vorhergesehenen Zeitraum verlegt werden, so behalten die getroffenen Vereinbarungen auch für einen neuen Termin Gültigkeit Der Aussteller kann aus einer Verlegung des Ausstellungstermins oder einem Ausfall der Ausstellung keine Schadensersatzansprüche herleiten Wird die Ausstellung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung nicht durchgeführt oder vorzeitig beendet, werden die bereits bezahlten Standmieten nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 25% anteilig von der Standmiete erstattet 17 Anerkennung der Ausstellungsbedingungen und Hausordnung: Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten durch Vollziehung der Anmeldung die vorstehenden Bedingungen an und verpflichtet sich, alle Orts-, Bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw Anordnungen sowie die noch in Form von Rundschreiben ergehenden Richtlinien genauestens zu beachten Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen, den Fristlosen Ausschluss von der Ausstellung auszusprechen und durchzuführen Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Ausstellungsleitung bestätigt werden 18 Hausrecht: Der Veranstalter übt auf dem Ausstellungsgelände und in den Ausstellungshallen das Hausrecht aus Den Anordnungen des Veranstalters, ihren Angestellten und Ordnern ist Folge zu leisten Bei Zuwiderhandlungen ist die Ausstellungsleitung zur Beseitigung der Störungen auf Kosten des betreffenden Ausstellers zu entschädigungsloser Schließung des Standes berechtigt 19 Verwirkung von Ansprüchen: Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb von 4 Wochen nach Schluss der Veranstaltung bei dem Veranstalter anzumelden Später erhobene Ansprüche gelten als verwirkt 20 Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz, der Gerichtsstand Mainz wird auch für den Fall vereinbart, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden 21 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist Mainz/2016 13