Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen Dr. Wolfgang Müskens CvO Universität Oldenburg FOLIE 1
Begriffliche Unterscheidung Zugang, Zulassung, Anrechnung Zugang Zulassung Gesetzlich geregelte Mindestanforderungen zur Aufnahme in einen Studiengang (z.b. Abitur, berufliche Qualifikation, Z-Prüfung) Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule oder andere Einrichtungen Anrechnung Anerkennung von hochschulischen Vorleistungen Entfallen bestimmter Studienabschnitte aufgrund von Vorkenntnissen bzw. bereits vorhandener Kompetenzen FOLIE Anrechnung von außerhochschulischen Lernergebnissen
Anrechnung beruflicher Kompetenzen Ziele: Flexiblere Übergänge zwischen außerhochschulischer Bildung und Hochschule ermöglichen. Anreize für lebenslanges Lernen schaffen. Bildungswege flexibilisieren. Bereits vorhandene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen gerechter als bisher berücksichtigen. Den Weg zum Hochschulabschluss verkürzen. FOLIE 3
Projekte zur Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen an der Universität Oldenburg 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 ANKOM I (Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge) ANKOM Nachfolgeprojekte ANKOM III - Übergänge INOS Aufstieg durch Bildung - MINTOnline ProBBP CREDIVOC - Accreditation of Vocational Learning Outcomes CREDICARE (Pflegeberufe) AnHoSt Aufstieg durch Bildung - PuG Offene Hochschule Niedersachsen Förderung Kompetenzbereich Anrechnung P L A R FOLIE 4 Angebote in der Flüchtlingsarbeit
Beschluss der KMK vom 28.6.2002 Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Rahmen einer ggf. auch pauschalisierten Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn [...] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll [...] Beschluss der KMK vom 05.02.2009 Um den Übergang beruflich qualifizierter Bewerber in den Hochschulbereich zu erleichtern [ ] setzen sich die WMK und die KMK für weitereichende Anrechnungsmöglichkeiten für die außerhalb von Hochschulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein. [ ] Sie bittet die Hochschulen hiervon verantwortungsvoll und stärker Gebrauch zu machen und in Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der beruflichen Bildung Regelungen für die pauschale Anerkennung von beruflich erworbenen Kompetenzen zu treffen. FOLIE 5
Hintergründe Beschluss des HRK-Plenums vom 08.07.2003 Die Hochschulen werden aufgerufen, [ ] Leistungspunkte, die für gleichwertige Studien- oder Prüfungsleistungen in der beruflichen Bildung vergeben wurden, in einer Höhe anzurechnen, die den Leistungsanforderungen des jeweiligen Studienganges entspricht. [ ] Im Interesse der gebotenen Qualitätssicherung sind die Anerkennungs- und Anrechnungsregeln für in der beruflichen Bildung erworbene Leistungspunkte in die Akkreditierung der jeweiligen Studienangebote einzubeziehen. FOLIE 6
Hintergründe Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.f. vom 04.02.2010) Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anzurechnen. FOLIE 7
Hintergründe Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen Auslegungshinweise- (Handreichung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011) Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, aufgrund derer der Zugang zum Studium eröffnet wurde, können zusätzlich auch angerechnet werden. FOLIE 8
Landeshochschulgesetz Niedersächsisches Hochschulgesetz (Novelle Juni 2010) Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass [ ] die Anerkennung von [ ] beruflich erworbenen Kompetenzen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit gewährleistet ist ( 7(3)) FOLIE 9
Anrechnung in Deutschland Akkreditierungsrat (Dez. 2014) Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass nach Auslaufen dieser Frist nun ab dem 01.01.2015 das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von den Akkreditierungsagenturen zu beauflagen ist. Ebenfalls zu beauflagen ist, wenn zwar Regelungen vorhanden sind, diese aber ausschließen, dass die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte via Anrechnung erreicht werden kann. (Schreiben des Vorsitzenden des Akkreditierungsrates an die Akkreditierungsagenturen) FOLIE
Formen der Anrechnung Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen individuelle Anrechnung Entscheidung über Anrechnung für einzelne/n Studierende/n Entscheidung meist durch Modulverantwortliche/n Anrechnung von Weiterbildungen und informell erworbene Kompetenzen pauschale Anrechnung gilt für alle Absolvent/innen einer bestimmten beruflichen Qualifikation Umfang der Anrechnung wird häufig auf Grundlage einer systematischen Begutachtung bestimmt (=Äquivalenzvergleich) FOLIE 11
FOLIE 12 Individuelle Anrechnung
Individuelle Anrechnung Merkmale Über jeden Anrechnungsantrag wird im Einzelfall entschieden Der/die Studierende muss (anhand von Dokumenten) nachweisen, dass er/sie über anrechenbare Kompetenzen verfügt. Entscheidung über die Anrechnung durch Lehrende/ Modulverantwortliche aktive Unterstützung der Anrechnungsinteressierten durch die Studiengangsverantwortlichen erforderlich Leitfäden und Beratungsangebote zur Erstellung der Portfolios notwendig FOLIE 13
Defining Prior Learning Assessment and Recognition (PLAR) Prior learning assessment and recognition (PLAR) refers to the evaluation and acknowledgment of learning that occurs outside of formal credit awarding training and educational programs. PLAR has become a worldwide movement encompassing Australia and New Zealand, Southern Africa, Europe and North America. Bruce Spencer (2005), Encyclopaedia of Adult Education Prior learning assessment and recogniton is itself an arm of the larger umbrella term, recognizing prior learning (RPL). Under the aegis of the latter is contained, in addition to PLAR, the related (but different) processes of credit transfer [ ] Dianne Conrad, Athabasca University, Canada FOLIE 14
PLAR Besonderheiten Basiert nicht auf angenommenen / curricularen Lernergebnissen: Was sollte der/die Lernende können? Basiert auf tatsächlichen individuellen Lernerfolgen: Was kann und weiß der/die Lernende? Im Portfolio beschreiben und belegen die Lernenden ihre persönlichen Lernerfahrungen. Die Lernenden müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anhand von Nachweisen belegen. Gutachter/innen (i.d.r. die Fachdozent/inn/en) bewerten das Anrechnungsportfolio. FOLIE 15
Portfolios als Methode der Kompetenzerfassung Informelles Lernen Formelles Lernen Anwendung der Kompetenz / Berufspraxis / informeller Lernprozess Artefakte Reflexionen des eigenen Kompetenzerwerbs Kompetenzportfolio Training / Weiterbildung / Studiengang Artefakte Bewertungsstandards FOLIE 16 Bewertung durch Lehrende bzw. Anrechnungsbeauftragte
Aufbau des Anrechnungsportfolios I. Persönliche Darstellung des Anrechnungsanliegens II. Lebenslauf III. Modulbezogene Darstellung Lernergebnisse des Moduls entsprechende eigene Kenntnisse und Fähigkeiten Kontext des Erwerbs der Kenntnisse / Fähigkeiten freier Text (max. 1 Seite) tabellarisch (aus der Modulbeschreibung) (eigene Darstellung) (in welchem Zusammenhang erworben?) Authentische Belege Nachweise für die behaupteten Kenntnisse / Fähigkeiten IV. Formelle Belege Zeugnisse, Zertifikate, etc. FOLIE 17
Nutzen eines PLAR-Services Zentraler Ansprechpartner für Studierende, die eine Anrechnung beruflicher Kompetenzen wünschen. Reduzierter Arbeitsaufwand für Lehrende durch aussagekräftige Anrechnungsanträge und individuelle Anrechnungsempfehlungen. Entlastung des Prüfungsamtes, da die inhaltliche Begleitung der Anrechnungsinteressierten entfällt. Verbesserte Rechtssicherheit durch qualitätsgesicherte Anrechnungsverfahren und systematische Dokumentation. Gesteigerte Attraktivität des Studienangebotes für beruflich Qualifizierte durch umfassende Anrechnungsmöglichkeiten. FOLIE 18
Anrechnung informell erworbener Kompetenzen Beispiel FOLIE 19
Qualitätskriterium Dauer der Bearbeitung Dauer der Bearbeitung Anrechnungsanträge werden o in einer angemessenen und garantierten Zeitspanne bearbeitet. Der/die Antragsteller/in erhält o erhält eine Eingangsbestätigung. FOLIE 20
Qualitätskriterium Transparenz des Verfahrens Transparenz des Anrechnungsverfahrens Anhand von Ordnungen, Leitlinien oder Verfahrensbeschreibungen, die z.b. im Internet abrufbar sind, ist für Studienbewerber/innen zu erkennen, o o o welche Unterlagen für die Inanspruchnahme der Anrechnung eingereicht werden müssen, wer in welchem Zeitrahmen über die Anrechnung entscheidet, anhand welcher Kriterien die Anrechnungsentscheidung getroffen wird. FOLIE 21
Qualitätskriterium Beratung Beratung und Ansprechpartner Die Hochschule bzw. der Studiengang verfügen über Berater/innen, die die Lernenden über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Anrechnung informieren. Die Berater/innen unterstützen die Lernenden auch bei der Zusammenstellung bzw. Beschaffung der für die Anrechnung erforderlichen Dokumente. FOLIE 22
Qualitätskriterium Formale Verankerung Formale Verankerung des Anrechnungsverfahrens Das Anrechnungsverfahren ist in der Prüfungsordnung formal verankert. Für die Lernenden besteht ein Rechtsanspruch zur Inanspruchnahme des Verfahrens. FOLIE 23
Qualitätskriterium Begründung Begründungsverpflichtung Die Hochschule begründet den Umfang der gewährten Anrechnung bzw. die Ablehnung eines Anrechnungsantrages o o o nachvollziehbar und umfassend in schriftlicher Form. FOLIE 24
Qualitätskriterium Widerspruchsmöglichkeit Widerspruchsmöglichkeit Bei Ablehnung eines Anrechnungsantrages hat der/die Antragsteller/in die formal verankerte Möglichkeit eines Widerspruchs. Die Hochschule verpflichtet sich, den Widerspruch in angemessener Weise zu überprüfen. FOLIE 25
Exkurs: Anerkennung von hochschulischen Vorleistungen FOLIE 26
Exkurs: Anerkennung von hochschulischen Vorleistungen Lissabon Konvention (1997- in Deutschland ratifiziert: 2007) Anerkennung von Studienzeiten Jede Vertragspartei erkennt Studienzeiten an, die im Rahmen eines Hochschulprogramms in einer anderen Vertragspartei abgeschlossen wurden [ ] sofern nicht ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann. FOLIE 27
Exkurs: Anerkennung hochschulischer Vorleistungen ECTS User s Guide (2009 Endversion) Für einen bestimmten Studiengang vergebene Credits können auf einen anderen Studiengang übertragen werden, der von derselben oder einer anderen Hochschule angeboten wird. Diese Übertragung ist nur möglich, wenn die Einrichtung, die den akademischen Grad verleiht, die Credits und die zugehörigen Lernergebnisse anerkennt. Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Angesichts des umfangreichen Angebots an Programmen und Hochschulen ist es unwahrscheinlich, dass die Credits und Lernergebnisse einer einzelnen Lerneinheit innerhalb verschiedener Programme identisch sind. Aus diesem Grund wird ein flexibler Ansatz zur Anerkennung der Credits empfohlen, die in einem anderen Kontext erzielt wurden. So soll eine gerechte Anerkennung statt perfekter Äquivalenz angestrebt werden. Diese gerechte Anerkennung sollte auf den Lernergebnissen basieren, also auf den Kenntnissen und Fähigkeiten einer Person [ ] FOLIE 28
Exkurs: Anerkennung hochschulischer Vorleistungen HRK nexus (2013): Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen Die entscheidende Frage im Kontext der Prüfung auf wesentliche Unterschiede ist daher: Ermöglichen die im Ausland erzielten Leistungen dem Studierenden, erfolgreich weiter zu studieren? Nur dann, wenn der Studienerfolg gefährdet ist, ist ein wesentlicher Unterschied zu konstatieren. Der Fokus auf wesentliche Unterschiede führt einen wichtigen Wandel in der Anerkennungskultur herbei von der Gleichwertigkeit zu einer flexiblen Akzeptanz von Unterschieden. In der Zielsetzung, Anerkennungen flexibel zu handhaben, äußert sich der durch die Lissabon-Konvention intendierte Mentalitätswandel. Gefordert und gefördert wird eine wohlwollende Einstellung der Prüfer gegenüber den im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Die Anerkennungspraxis sollte dementsprechend geprägt sein vom gegenseitigen Vertrauen in die Qualität des Studienangebots in den Mitgliedsstaaten. (S. 25) FOLIE 29
Exkurs: Anerkennung hochschulischer Vorleistungen Lissabon Konvention (1997/2007) Beweisumkehr Die Beweislast, dass ein Antrag nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle. Informationspflicht Entscheidungen über die Anerkennung werden auf der Grundlage angemessener Informationen über die Qualifikationen getroffen, deren Anerkennung angestrebt wird. Die Verantwortung für die Bereitstellung hinreichender Informationen obliegt in erster Linie dem Antragsteller, der diese Informationen nach Treu und Glauben zur Verfügung stellt. FOLIE 30
FOLIE 31 Pauschale Anrechnung
Pauschale Anrechnung Jede/r Inhaber/in der entsprechenden Aus-, Fort- oder Weiterbildungsabschlüsse erhält, ohne an einer Einzelfallprüfung teilnehmen zu müssen, bestimmte Studienmodule angerechnet. Die Hochschule überprüft einmalig, ob und welche Module angerechnet werden können (Äquivalenzvergleich). Anschließend wird allen Inhaber/innen der jeweiligen außerhochschulischen Qualifikation die Anrechnung garantiert. Die Studierenden können sich schon vor Aufnahme des Studiums über den Umfang der Anrechnung informieren. FOLIE 32
Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Business Administration in kleineren und mittleren Unternehmen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Geprüfte/r Industriefachwirt/in Betriebswirt/in IHK Geprüfte/r Betriebswirt/in Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in Verschiedene Industriemeister/in (Metall, Elektrotechnik, Mechatronik, Textil) Geprüfte/r Versicherungsfachwirt/in Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in (WisoAK, BBS OS) Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in Betriebswirt (VWA) 33 FOLIE
Pauschale Anrechnung Beispiel: Bachelor Business Administration an der CvO Universität Oldenburg Studium Bachelor Business Administration ohne Anrechnung zu erwerbende Kreditpunkte: 180 Industriemeister/in (Metall, Elektro ) 24 KP nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 156 Anrechnung Geprüfte/r Industriefachwirt/in 40 KP Anrechnung nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 140 Industriefachwirt/in + Betriebswirt/in (IHK) 40 KP 24 KP Anrechnung nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende KP: 116 FOLIE 34
Pauschale Anrechnung Geprüfter Industriefachwirt/in Geprüfte/r Industriemeister/in Betriebswirt/in (IHK) ( alt ) Betriebswirt/in (IHK) in Kombination mit gepr. Industriefachwirt/in Betriebswirt/in (IHK) in Kombination mit gepr. Industriemeister/in Geprüfte/r Betriebswirt/in ( neu ) Geprüfte/r Versicherungsfachwirt Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in 40 KP (5 Module) 24 KP (3 Module) 16 KP (2 Module) 64 KP (8 Module) 40 KP (5 Module) 24 KP (3 Module) 48 KP (6 Module) 40 KP (5 Module) FOLIE 35
Pauschale Anrechnung Ablauf des Äquivalenzvergleichs Hochschule (Anbieter des Studiengangs) Fortbildungseinrichtung Vereinbarung eines Äquivalenzvergleich Zusammenstellen der Dokumente Kompetenzbereich Anrechnung Beauftragung Gutachter/in Auswertung des Gutachtens / Erstellen einer Anrechnungsempfehlung Gutachter/in Durchführung des Vergleichs FOLIE 36
Dokumente und Materialien als Grundlage eines Äquivalenzvergleichs Hochschulstudiengang (hier: BA Business Administration) Klausuraufgaben Klausurbearbeitungen Studienmaterialien Projektpräsentationen Fortbildung (hier: IHK-Fortbildungen) Prüfungsaufgaben Prüfungsordnungen Rahmenstoffpläne Textbände/Lehrbücher Projektportfolios Hausarbeiten FOLIE 37
FOLIE 38 Äquivalenzübersicht
Pauschale Anrechnung auf den BA Business Administration Erfahrungen Ein Großteil der Studieninteressenten wird mittlerweile über die Anrechnungsmöglichkeiten auf den (kostenpflichtigen) Studiengang aufmerksam. Zwischen den Trägern der beruflichen Bildung und dem Studiengang hat sich mittlerweile eine umfassende Kooperation entwickelt. Die flexible Modularisierung des Studiengangs bewirkt, dass die Anrechnung von Modulen zu einer Verkürzung der Studiendauer führt. Anrechnung ist nur eines von vielen Elementen, die erforderlich sind, um Studiengänge für beruflich Qualifizierte attraktiv zu gestalten. (Weitere Elemente: Zugang, Studienvorbereitungskurse, E-Learning, individuelle Betreuung der Studierenden, Studienfinanzierung, etc.) FOLIE 39
Qualitätskriterium Curriculare Berücksichtigung Berücksichtigung von Anrechnungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Curriculums Durch eine geeignete Organisation des Studienablaufs stellt die Hochschule sicher, dass die Anrechnung von Studienmodulen zu einer tatsächlichen Reduktion der Gesamtstudiendauer führt und nicht etwa zu Lücken im Stundenplan der Lernenden. FOLIE 40
Qualitätskriterium Anrechnungsgarantien Anrechnungsgarantien Insofern größere Gruppen von Studierenden identische oder vergleichbare Vorqualifikationen besitzen, garantiert die Hochschule den Absolvent/inn/en dieser Qualifikationen den Umfang der Anrechnung (=pauschale Anrechnung). FOLIE 41
Qualitätskriterium Vollständigkeit Vollständigkeit der angerechneten Vorleistungen Das Anrechnungsverfahren stellt (z.b. durch eine Kombination individueller und pauschaler Anrechnungsmöglichkeiten) sicher, dass sämtliche studiengangsrelevanten Kompetenzen der Lernenden berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Lernergebnisse aus informellen und non-formellen Lehr-/Lernsettings. FOLIE 42
Qualitätskriterium Anschlussfähigkeit Anschlussfähigkeit Bei einer Inanspruchnahme von Anrechnungsmöglichkeiten ist sichergestellt, dass durch die Anrechnung keine inhaltlichen Anschlussprobleme für die Lernenden entstehen. Insofern Anschlusshürden unvermeidbar sind, bestehen angemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Quereinsteiger/innen (z.b. durch Selbstlernmaterialien). FOLIE 43
Implementierung von Anrechnung FOLIE 44
Implementierung von Anrechnung an Hochschulen Aufwand für Dozent/innen Aufwand für Prüfungsämter Beratungsaufwand Aufwand durch Anpassung des Curriculums FOLIE Aufwand / Ressourcen Anrechnung Nutzerfreundlichkeit Transparenz des Verfahrens (geringe) Bearbeitungsdauer Vollständigkeit der anerkannten Kompetenzen tatsächliche Verkürzung der Studiendauer Qualität des Hochschulabschlusses Wissenschaftlichkeit des Hochschulabschlusses Niveau des Hochschulabschlusses Akkreditierung Anschlussfähigkeit nach Anrechnung
Kontakt Kompetenzbereich Anrechnung Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg 26111 Oldenburg http://www.anrechnung.uni-oldenburg.de Dr. Wolfgang Müskens wolfgang.mueskens@uni-oldenburg.de FOLIE 46