Das Ziel einer durch das Ingenieurbüro Lemme in Auftrag gegeben Studie war herausfinden, inwieweit der immer größere Anteil an Gebäudetechnik die Arbeitsplatzzufriedenheit der Büroangestellten beeinflusst. Hiermit möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse zu lesen. Bei Interesse an der gesamten Studie, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Einleitung in die Studie 90 Prozent der täglichen Zeit befinden sich die Menschen in den westlichen Industrienationen im Durchschnitt in Gebäuden. Insbesondere Büroangestellte verbringen in der Regel rund 33 Prozent ihrer Zeit in einem Firmengebäude, welches vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Der Mensch baut Häuser, um die ihn umgebenen Bedingungen besser beeinflussen und sich vor extremen Wettereinflüssen schützen zu können. Die Anzahl der Möglichkeiten, mit denen der Nutzer auf das Raumklima einwirken kann und deren Effektivität haben im Laufe der Geschichte zugenommen. Während erste Behausungen außer ihrer Hülle nur eine Feuerstelle hatten, um die Innentemperaturen im Winter erhöhen zu können, bieten heutige Gebäude ihren Nutzern oft vielfältige Möglichkeiten das Raumklima zu regulieren. Doch nicht nur die Möglichkeit für die Nutzer, sondern auch die automatischen Steuer- und Regelsysteme werden zahlreicher. Heutzutage können in einem Gebäude praktisch alle Maßnahmen zur Veränderung des Raumklimas wie zum Beispiel Helligkeit, Temperatur oder Frischluftzufuhr automatisiert werden (Wagner, Höfker, Lützkenkopf, Moosmann, Schakib-Ekbatan & Schweiker, 2015, S. 133).
Jedoch kann der Büronutzer durch die zunehmende Automatisierung und auch aufgrund der gesetzlich immer schärfer werdenden energetischen Anforderungen, nicht zu jeder Zeit seinen individuellen klimatischen Bedürfnissen nachkommen und diese selbst, wirksam und unabhängig steuern oder beeinflussen. Im Auto, zu Hause, im Flugzeug oder in der Bahn bestehen ausreichend Möglichkeiten das Klima an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Auch an Orten wo keine oder nur eine geringe individuelle Anpassung des Raumklimas erfolgen kann, gibt es für den Menschen die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Wird das örtliche Klima in Bezug auf Temperatur, Lautstärke, Lichtintensität oder Luftfeuchtigkeit nicht als angenehm empfunden, kann der Raum oder das Gebäude verlassen werden. Auch das privat genutzte Gebäude kann in der Regel so klimatisch angepasst werden, dass es den persönlichen klimatischen Anforderungen dauerhaft entspricht. Der einzige Ort an dem Büroangestellte das Klima ihrer unmittelbaren Umgebung nicht oder nur in einem geringen Maße beeinflussen können, scheint das Bürogebäude zu sein, wo sie immerhin 1/3 ihrer täglichen Zeit verbringen. Der Arbeitgeber sollte daher im Hinblick auf die Arbeitsplatzzufriedenheit ein großes Interesse daran haben den individuellen klimatischen Bedürfnissen seiner Arbeitnehmer nachzukommen. Obwohl die Auswirkungen einer nur mittleren bis geringen Arbeitsplatzzufriedenheit auf die Arbeitsleistung und Arbeitsmotivation hinreichend erforscht wurden und die Messergebnisse reliabel und valide sind, ordnen die meisten Arbeitgeber der Arbeitsplatzzufriedenheit in Hinblick auf die klimatischen Verhältnisse zwar bereits in der Planungsphase einen übergeordneten Stellenwert zu, allerdings berücksichtigen sie nicht die Möglichkeit der Einflussnahme, also der Umweltkontrolle, des Büronutzers auf die klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Fakt ist: je unzufriedener der Arbeitnehmer, desto geringer die Arbeitsleistung (Knirsch, 2002, S. 25). Die Unzufriedenheit am Arbeitsplatz kann nicht nur durch ein zu warmes,
zu kaltes, zu lautes, zu helles oder zu dunkles Umfeld entstehen. Vielmehr sind es die mangelnden individuellen Regelmöglichkeiten, die den Nutzer an die Grenzen seiner Belastbarkeit und seiner Akzeptanz bringen. Am Arbeitsplatz befinden sich die meisten Mitarbeiter in einer Verpflichtungssituation und sind größtenteils an ihren Arbeitsraum gebunden. Ein Wechsel des Büros aufgrund von Befindlichkeiten (zu hell oder zu laut) ist nicht ohne weiteres möglich und könnte wohlmöglich zu einem internen Konflikt mit den Kollegen führen. Wird dem Nutzer teilweise oder ganz die Umweltkontrolle an seinem Arbeitsplatz genommen, kann dies zu einer dauerhaften Belastung führen und Auswirkungen auf die Arbeitsplatzzufriedenheit haben. Die Arbeitgeber müssen feststellen, dass nicht nur die technische Ausstattung (PC, Telefon, Geräte) oder die Größe des Büros über die Zufriedenheit der Büroangestellten mit ihrem Arbeitsumfeld entscheiden. Die Zufriedenheit und damit auch die Leistungsfähigkeit der Büroangestellten hängt in zunehmendem Maße von Faktoren ab, die auf das subjektive Wohlbefinden am Arbeitsplatz Einfluss nehmen (Union Investment, 2011). So konnte Union Investment in der Studie Nachhaltigkeit beeinflusst Arbeitsplatzwahl nachweisen, dass Wohlfühl- und Komfortaspekte wie helle Räume mit Tageslicht, schallisolierte Büros, angenehmes Raumklima und öffenbare Fenster von über 50 % der Büroangestellten als wichtiges Kriterium in Bezug auf die Arbeitsplatzzufriedenheit bewertet wurde. Die Technische Gebäudeausrüstung bzw. ihre Qualität trägt also ganz maßgeblich zum idealen Büroarbeitsplatz und damit auch direkt zum Erfolg eines Unternehmens bei. Das Management von Büroimmobilien beschäftigt sich überwiegend mit den finanziellen Aspekten dieser Immobilien. Ein Abgleich zwischen Arbeitsplatzkosten und Mitarbeiterproduktivität findet meistens nicht statt (Krupper, 2015, S. 12). Auch Wagner führte in einem Interview (2015) zu dem Thema Nutzerzufriedenheit an, dass einen Investor nicht nur eine hohe Rendite und der Wert des Gebäudes auf dem Markt interessieren
sollten. Die Nutzerzufriedenheit kann eine große Rolle spielen, da sie zum Beispiel das Leerstandsrisiko mindern und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Büroimmobilien erhöht. Insbesondere Bauherren bzw. Arbeitgeber, bei denen sich die mangelnde Nutzerzufriedenheit unmittelbar auf die Produktivität der Arbeitnehmer auswirken kann, sollten ein hohes Interesse an dem Faktor Nutzerzufriedenheit ihrer Beschäftigten haben. Das kann den Firmenerfolg fördern und möglicherweise zu einem geringeren Krankenstand beitragen. Deshalb soll in der beauftragten Studie des IB Lemme untersucht werden, wie sich die mangelnde Kontrollmöglichkeit des Nutzers auf das Raumklima auf den Grad der Arbeitsplatzzufriedenheit auswirkt. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Bewertung der Arbeitsplatzzufriedenheit in Bürogebäuden liefern. Zusammenfassung der Ergebnisse: Beim Technisierungsgrad und beim Vorhandensein einer raumlufttechnischen Anlage war die Arbeitsplatzzufriedenheit annähernd gleich. Egal ob die Studienteilnehmer in einem hoch- oder gering technisiertem Bürogebäude arbeiten oder einer raumlufttechnischen Anlage ausgesetzt sind oder nicht. Die eigentliche Erkenntnis ist dabei, dass ein Arbeitgeber, welcher die Arbeitszufriedenheit steigern möchte, dies also nicht durch einen hohen technischen Standard schafft. Die Arbeitsplatzzufriedenheit der Büroangestellten ist umso geringer, desto geringer die Umweltkontrolle auf die Gebäudetechnik (Jalousien, Beleuchtung, Heizungsteuerung, Lüftung) oder auf ein Fenster (öffenbar oder nicht). Arbeitgeber sollten also genauestens prüfen, inwieweit ein automatisierter Eingriff überhaupt notwendig ist, denn der Effekt der sich einstellt, könnte bedeuten, dass die zusätzliche Investition in eine hohe Gebäudeautomation die
Produktivität der Arbeitnehmer sinken lässt, da die Umweltkontrolle und damit auch die Arbeitsplatzzufriedenheit abnimmt. Zusammengefasst sind die Ergebnisse für Arbeitgeber sehr interessant, da aus der Praxis z. B. eine raumlufttechnische Anlage oder ein hoher technischer Standard als Komfortgarant gilt und die Arbeitsplatzzufriedenheit steigern soll. Den Arbeitnehmern ist es jedoch offensichtlich egal, ob das Gebäude hoch technisiert ist oder eine raumlufttechnische Anlage vorhanden ist. Wichtig ist den Arbeitnehmern, dass Sie die Möglichkeit zu ruhigem und konzentrierten Arbeiten und dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Die Veröffentlichung des Dokuments ist nur mit vorheriger Zustimmung des IBLemme erlaubt.