Der Zugang zum GASPOOL-Marktgebiet Stand Oktober 2017
Inhaltsübersicht Die GASPOOL Balancing Services GmbH stellt sich vor Grundsätzliches zum Marktzutritt Der Registrierungsprozess erster Schritt zum Marktzugang Der Bilanzkreisvertrag Die Eintrittskarte ins Marktgebiet Nutzung des virtuellen Handelspunktes und des Entry-Exit-Modells für physische Belieferung/Transport Bilanzierungssystem in Kürze Was ist bei der Nutzung des Konvertierungssystems zu beachten? Was enthält die Bilanzkreisabrechnung 2
Das Marktgebiet GASPOOL L-Gas H-Gas Das GASPOOL-Marktgebiet: umschließt die Netzgebiete sechs großer Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), hat Anschlusspunkte zu Polen, der Tschechischen Republik, Russland, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden und Belgien umfasst 350 Verteilernetzbetreiber Weist ein Handelsvolumen von ca. 1.500 TWh/a und einen Endkundenverbrauch von 400 TWh/a auf (Stand: 2016) ist seit Oktober 2011 ein qualitätsübergreifendes Marktgebiet mit der Möglichkeit H- und L- Gas zu konvertieren. 3
Hauptaufgaben der GASPOOL GASPOOL nimmt die Rolle des Marktgebietsverantwortlichen ein, betreibt einen virtuellen Handelspunkt, beschafft Regelenergie, schließt Bilanzkreisverträge ab, führt Bilanzkreise, Sub-Bilanzkonten sowie Netzkonten, stellt den Datenaustausch zwischen Marktteilnehmern sicher (Allokationsdaten, Nominierungen etc.). 4
Zahlen und Fakten zu GASPOOL Gründung 16. April 2009 Gesellschafter Fernleitungsnetz der Fernleitungsnetzbetreiber im GASPOOL- Marktgebiet Mitarbeiter (Sep. 2017) GASCADE Gastransport GmbH, Gastransport Nord GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Nowega GmbH, Ontras Gastransport GmbH über 15.000 km 49, inkl. 24/7 Dispatching Sitz der Gesellschaft Berlin Handelsvolumen am VHP GWJ 16/17 1.546 TWh Stand: September 2017 5
Inhaltsübersicht Die GASPOOL Balancing Services GmbH stellt sich vor Grundsätzliches zum Marktzutritt Der Registrierungsprozess erster Schritt zum Marktzugang Der Bilanzkreisvertrag Die Eintrittskarte ins Marktgebiet Nutzung des virtuellen Handelspunktes und des Entry-Exit-Modells für physische Belieferung/Transport Bilanzierungssystem in Kürze Was ist bei der Nutzung des Konvertierungssystems zu beachten? Was enthält die Bilanzkreisabrechnung? 6
Grundlegendes zum Gasmarkt I Der deutsche Gasmarkt ist aufgeteilt in zwei Marktgebiete. Ein Marktgebiet wird durch Fernleitungsnetzbetreiber aufgespannt, d.h. es erstreckt sich über deren Netzbereiche und allen der Fernleitungsebene unterlagerten Netzgebiete. In jedem Marktgebiet findet das Entry-Exit-Modell Anwendung, d.h. der Netznutzer muss sich nach Abschluss eines Ein- und Ausspeisevertrages nicht mehr um die Abwicklung des physischen Gastransports innerhalb des Marktgebietes kümmern. An den Marktgebietsgrenzen und an Speichern müssen zur Netznutzung Transportkapazitäten über die PRISMA-Plattform gebucht werden. Innerhalb des Marktgebietes ist in der Regel keine Kapazitätsbuchung notwendig. Hier wird die Netznutzung über die Netzentgelte abgerechnet. 7
Grundlegendes zum Gasmarkt II Die Zusammenarbeit der Netzbetreiber untereinander zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs ist in der Kooperationsvereinbarung (KoV) geregelt. Diese gilt für alle Netzbetreiber in Deutschland. Der Ein- und Ausspeisevertrag sowie der Bilanzkreisvertrag sind Anlagen zur KoV und als Standardverträge ausgestaltet, d.h. sie sind für alle Netznutzer in ganz Deutschland identisch. 8
Zugang zum Marktgebiet Zugang zum Marktgebiet ist notwendig, um: Endkunden (Haushalte, Industrie, Gaskraftwerke, etc.) mit Gas zu beliefern Gas durch Deutschland zu transportieren (Transit) Gas aus einem Speicher zu entnehmen oder dieses einzuspeichern Erdgashandelsgeschäfte ohne physische Erfüllung abzuwickeln ( paper trader ) Regelenergie für GASPOOL bereitzustellen 9
Schema des Entry-Exit-Modells Marktgebiet Bilanzkreisvertrag Einspeisevertrag VHP Ausspeisevertrag Kunde Netzzugang erfordert den Abschluss von drei Verträgen: Einspeisevertrag = Berechtigt zur Netznutzung vom Einspeisepunkt bis zum VHP Ausspeisevertrag = Berechtigt zur Netznutzung vom VHP bis zum Ausspeisepunkt Bilanzkreisvertrag = Berechtigt zur Nutzung des VHP Somit kann eine BKV seine Gasmengen frei im Marktgebiet bewegen und für Handel, Versorgung oder Transit nutzen. Einspeisepunkt kann sein: Grenzübergang, Speicher, Produktion, Biogaseinspeisung Ausspeisepunkt kann sein: Grenzübergang, Speicher, Endkunde 10
Rechtsgrundlagen des Netzzugangs I Basisregeln zum Netzzugang sind in den 20 Abs. 1 und 20 Abs. 1 b EnWG festgelegt: Diskriminierungsfreier Netzzugang Veröffentlichung von Bedingungen, Entgelten im Internet Ausgestaltung Zugang Gasversorgungsnetze - Netzbetreiber bieten Ein- und Ausspeisekapazitäten an - Transportkunde braucht nur Einspeise- und Ausspeisevertrag - Kooperationspflichten der Netzbetreiber 11
Rechtsgrundlagen des Netzzugangs II Die GasNZV gestaltet die Regelungen des EnWG weiter aus und regelt dabei u.a. folgende Kernpunkte: Grundlagen des Netzzugangs, Kapazitätsrechte, -ermittlung Veröffentlichungspflichten Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen Bilanzierung und Abrechnung Kooperationspflichten der Netzbetreiber Grundlage für die KoV Sonderregelungen für Biogas Befugnisse der Regulierungsbehörden Festlegungskompetenz 12
Übersicht zu Marktrollen im deutschen Gasmarkt Ext. Hub FNB Marktgebiet Netzbetreiber - halten Transport- und Verteilkapazitäten, Netzkopplungs- (Übergabe-)punkte und Verdichtereinheiten vor, physische Transportinfrastruktur GASPOOL Hub Speicher Marktgebietsverantwortliche - betreiben Gas-Hub, beschaffen Regelenergie, wickeln Bilanzierung ab Quelle: GASPOOL BKV Lieferant Vertragsbeziehung Physische Verbindung VNB Bilanzkreisverantwortliche/Gashändler - beschaffen Gasmengen auf nationalen/internationalen Gasmärkten, sind verantwortlich für ausgeglichene Bilanzkreise Transportkunden - beliefern Letztverbraucher im Endkundenmarkt Speicherbetreiber - stellen Kapazitäten zur Optimierung von Gasimporten und zur Überbrückung von Lieferunterbrechungen bereit 13
Vertragsbeziehungen zwischen den Marktrollen regulierter Bereich wettbewerblicher Bereich MGV Bilanzkreisvertrag BKV Kooperationsvereinbarung Liefervertrag FNB/VNB Ein- und Ausspeisevertrag TK Endkunde Anschlussnutzungsvertrag Liefervertrag MGV = Marktgebietsverantwortlicher BKV = Bilanzkreisverantwortlicher TK = Transportkunde FNB = Fernleitungsnetzbetreiber VNB = Verteilnetzbetreiber 14 14
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Voraussetzung für den Marktgebietszugang 1. Registrierung 2. Freischaltung 3. Bilanzkreisvertrag Anmeldung im Portal - kostenfrei - Rücksendung der notwendigen Dokumente an GASPOOL: - Nutzerdatenblatt - Unternehmensdatenblatt - Handelsregisterauszug - Ggf. weitere Unterlagen Bilanzkreisvertrag als Eintrittskarte ins Marktgebiet im Portal abschließen. 16
Hinweise zum Abschluss eines Bilanzkreisvertrags im Portal Online Maske zum Vertragsabschluss: Auswahl der Gasqualität: GASPOOL = H-Gas GASPOOLL = L-Gas Nur Bilanzkreise mit frei zuordenbaren Kapazitäten (FZK) haben Zugang zum VHP. Die Implementierungsfrist von neuen Bilanzkreisen beträgt 10 Werktage.. 17
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Übersicht zu Regelungen des Bilanzkreisvertrages Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten ( 1-3) Allokation, Nominierung, Clearing ( 4-13) Abrechnung und Umlage ( 14-16) Konvertierung ( 17-24) Veröffentlichungspflichten alle zusammengefasst in 28 übrige Vertragsbestandteile ( 25-46) 19
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Möglichkeiten im GASPOOL-Marktgebiet VHP-Exit Marktgebiet VHP VHP-Entry Ziel: BKV1 möchte Gas am VHP verkaufen. BKV2 möchte Gas am VHP kaufen. Voraussetzung: Gültiger Bilanzkreisvertrag Abschluss von Handelsgeschäften. VHP-Nominierung erfolgt durch Börse oder BKV (je nach Handelsplatz) Ergebnis: VHP-Entry und Exit-Nominierung wurden in die Bilanzkreise der BKV übermittelt. 21
Möglichkeiten im GASPOOL-Marktgebiet Ziel: BKV möchte Gas durch das Marktgebiet transportieren. Marktgebiet VHP Voraussetzung: Gültiger Bilanzkreisvertrag Buchung von Entry- und Exit-Kapazitäten auf der PRISMA- Plattform an den entsprechenden Ein- und Ausspeisepunkten. Nominierung der Kapazitäten bei den entsprechenden FNB durch den BKV. Entry- Kapazität F N B F N B Exit- Kapazität Ergebnis: Transport wurde durch FNB durchgeführt. Entry- und Exit-Daten wurden in den Bilanzkreis des BKV nach dem Verfahren Allokiert wie Nominiert übermittelt. 22
Möglichkeiten im GASPOOL-Marktgebiet Ziel: BKV möchte Gas importieren, um Endkunden zu versorgen. Marktgebiet V N B VHP Entry- Kapazität F N B Ausspeiserahmenvertrag Voraussetzung: Gültiger Bilanzkreisvertrag Buchung der entsprechenden Einspeisepunkten über die PRISMA-Plattform. Abschluss eines Ausspeisevertrags mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB); i.d.r. keine Kapazitätsbuchung notwendig. Nominierung der Entry-Kapazitäten bei den entsprechenden FNB durch den BKV auf Basis seiner Verbrauchsprognose für den Kunden. Ergebnis: Transport wurde durch FNB/VNB durchgeführt. Entry-Daten wurden in den Bilanzkreis des BKV nach dem Verfahren Allokiert wie Nominiert übermittelt. Exit-Allokationen werden vom VNB an GASPOOL übermittelt. 23
Möglichkeiten im GASPOOL-Marktgebiet Marktgebiet V N B VHP-Exit VHP VHP-Entry Ausspeiserahmenvertrag Ziel: BKV2 möchte Gas von seinem Vorlieferanten BKV1 am VHP kaufen, um damit Endkunden zu versorgen. Voraussetzung: Gültiger Bilanzkreisvertrag Abschluss eines Handelsgeschäfts mit dem Vorlieferanten Abschluss eines Ausspeisevertrags mit dem Verteilnetzbetreiber; i.d.r. keine Kapazitätsbuchung notwendig. VHP-Nominierung erfolgt durch Börse oder BKV (je nach Handelsplatz). Ergebnis: Transport wurde durch FNB/VNB durchgeführt. VHP-Entry-Nominierung wurden in die Bilanzkreise der BKV übermittelt. Exit-Allokationen werden vom VNB an GASPOOL übermittelt. 24
Anwendungsbeispiel 1. BKV 1 bucht 100 Einheiten Transportkapazität und nominiert diese ggü. TSO. Kapazitätsbuchung = 100 Marktgebiet 2. TSO sendet Allokationsdaten an GASPOOL, 100 Entry-Einheiten werden im Bilanzkreis von BKV 1 notiert. 3. BKV 1 liefert 50 Einheiten an Endkunden und verkauft die verbleibenden 50 an der Börse/OTC an BKV 2. 4. BKV 2 kauft die 50; beide senden eine VHP-Nominierung an GASPOOL. BKV 2 TSO Entry Exit 100 50 50 VTP BKV 1 OTC/ Börse 5. BKV 2 nutzt das Gas um damit seine Kunden zu beliefern. GASPOOL schreibt die Exit-Allokation des Netzbetreibers in den Bilanzkreis von BKV 2. Entry Exit 50 50 25
Inhaltsübersicht Die GASPOOL Balancing Services GmbH stellt sich vor Grundsätzliches zum Marktzutritt Der Registrierungsprozess erster Schritt zum Marktzugang Der Bilanzkreisvertrag Die Eintrittskarte ins Marktgebiet Nutzung des virtuellen Handelspunktes und des Entry-Exit-Modells für physische Belieferung/Transport Bilanzierungssystem in Kürze Was ist bei der Nutzung des Konvertierungssystems zu beachten? Was enthält die Bilanzkreisabrechnung? 26
System der Tagesbilanzierung und Allokation I Grundlage für das Bilanzierungssystem in Deutschland ist die Gabi Gas 2.0- Festlegung der BNetzA (BK7-014-020) Alle bilanzrelevanten Mengen werden in einem Bilanzkreis erfasst. Dazu gehören: Ausspeisemengen von Kunden mit Standardlastprofilen und mit Leistungsmessung Ein- und Ausspeisemengen am Speicher und an Grenzübergangspunkten Einspeisemengen von Biogas Entry- und Exit-Nominierungen am VHP Bilanzrelevant sind die gemessenen Ist-Werte an D+1. In Ausnahmefällen ist ein Clearing möglich. Bilanzierungsperiode = Gastag, d.h. Bilanzkreissalden werden monatlich auf täglicher Basis abgerechnet. Der BKV ist verpflichtet seinen Bilanzkreis am Ende des Gastages auszugleichen. Ist dies nicht der Fall, wird die Differenz als Ausgleichsenergie abgerechnet. 27
System der Tagesbilanzierung und Allokation II Es gibt zwei Fallgruppen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM): RLMmT (mit Tagesband) und RLMoT (ohne Tagesband). Der BKV erhält täglich die Allokationsdaten der gemessenen Kunden vom vorangegangenen Tag, zur Erstellung der Prognose für den Folgetag. Während des Liefermonats erfolgt die Allokation auf Basis eines Bilanzierungsbrennwertes. Wenn nach dem Liefermonat der tatsächliche Abrechnungsbrennwert feststeht, erfolgt eine Abrechnung der brennwertbedingten Differenzen. Bei Kunden ohne Leistungsmessung wird mittels eines Standardlastprofilverfahrens (SLP) durch den Netzbetreiber täglich eine Verbrauchsprognose für den BKV ermittelt. Es gilt das heute für morgen -Prinzip, d.h. Netzbetreiber erstellt Prognose, die als Beschaffungsfahrplan für den BKV dient Bilanzkreis ist immer ausgeglichen. 28
Weg der Allokationsdaten Entry VHP Entry 399 Exit SLP 33 RLMoT 333 Bilanzkreis ist mit 33 Einheiten überspeist GASPOOL SLP: 11 SLP: 22 RLMoT: 333 VHP Netzbetreiber A Netzbetreiber B Netzbetreiber..X 399 Nominierung 11 22 222 111 BKV mit Endkunden in verschiedenen Netzgebieten 29
Tägliche Allokationsprozesse Stunden des Tages ANB MGV BKV TK Meldung Gestern (d-1) Heute (d) Morgen (d+1) 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 SLP RLM SLP RLM SLP RLM RLM RLM BK-Status SLP-Allokation Prognose 18:00 RLM 19:00 RLM 30
Monatliche Allokationsprozesse ANB MGV BKV TK Aktion M+10 Einzelkundenscharfe RLM-Messwerte, 2 Brennwerte M+12 Korrigierte Allokation M+14 Korrigierte Allokation Clearing-Phase M+2M-10 Endgültige Allokation M+2M Bilanzkreisabrechnung M+3M Mehr/Mindermengen-Abrechnung M+3M+10 Zahlung Mehr/Mindermengen-Abrechnung 31
RLM- und SLP-Allokation BKV erhält am Tag D die gemessenen Daten von D-1 BKV prognostiziert auf dieser Basis den Verbrauch für D+1 Weicht der Verbrauch von der Prognose ab, ist der Bilanzkreis nicht ausgeglichen. RLM gestern (D-1) heute (D) morgen (D+1) Entry Exit 100 120 = 20 BKV erhält am Tag D die prognostizierten Daten von D-1 BKV übernimmt diese Werte 1:1 für die Nominierung für D+1 Bilanzkreis ist immer ausgeglichen, da Werte von gestern für morgen gelten. SLP gestern (D-1) heute (D) morgen (D+1) Entry Exit 100 100 = 0 32
Differenzmengen- und Mehr/-Mindermengenabrechnung Differenzmengen Mehr- /Mindermengen Anwendung Nur RLM-Kunden Nur SLP-Kunden Erklärung Preis Abrechnungsturnus Differenz aus Allokationsdaten auf Basis des Bilanzierungsbrennwertes (an D+1) und Allokationsdaten auf Basis des Abrechnungsbrennwertes (an M+12). Differenz kann somit positiv oder negativ sein, somit kann es zur Rechnung oder Gutschrift kommen. Differenzmengenpreis = täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis am GASPOOL-VHP. Monatlich mit der Bilanzkreisabrechnung Differenz aus der allokierten Menge auf Basis des Standardlastprofils einer Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch. Mehrmenge = Verbrauch war kleiner als allokierte Menge. Mindermenge = Verbrauch war höher als allokierte Menge. Deutschlandweit einheitlicher Preis auf Monatsbasis. Monatlich rollierendes oder jährliches Verfahren Beteiligte MGV rechnet ggü. BKV ab NB rechnet ggü. MGV ab 33
Clearingverfahren vor Clearing nach Clearing Differenzmenge neue Differenzmenge Abrechnungsbrennwert Bilanzierungsbrennwert Ende Gastag Ende Gastag BKV übermittelt Clearingnummer (erhältlich über das GASPOOL-Portal) an NB. NB versendet die nun korrigierten Mengen jeweils mit Bilanzierungsbrennwert und Abrechnungsbrennwert noch einmal. Clearing hat somit Auswirkung auf die Ausgleichsenergie- und Differenzmengenabrechnung Clearingfrist: M+2M-10WT 34
Netzbetreiber-Clearingverfahren vor Clearing nach Clearing Differenzmenge neue Differenzmenge Abrechnungsbrennwert Bilanzierungsbrennwert Ende Gastag Ende Gastag NB erhält Clearingnummer vom MGV; keine Zustimmung des BKV notwendig. NB korrigiert nur Menge mit Abrechnungsbrennwert, Menge mit Bilanzierungsbrennwert bleibt unverändert. NB-Clearing hat somit nur Auswirkung auf die Differenzmengenabrechnung. Clearing-Frist: M+2M-10WT 35
Ausgleichsenergiepreise 1. Überspeisung (negative Ausgleichsenergie): Der durchschnittliche Preis des Gastages minus eines Abschlags von 2% oder der niedrigste Preis aller Handelsaktivitäten dieses Tages an denen der MGV beteiligt war (Grenzpreis). 2. Unterspeisung (positive Ausgleichsenergie): Der durchschnittliche Preis des Gastages plus eines Aufschlags von 2% oder der höchste Preis aller Handelsaktivitäten dieses Tages an denen der MGV beteiligt war (Grenzpreis). Relevante Handelsaktivitäten des MGV: MOL 1 und MOL 2. 36
Ermittlung der Ausgleichsenergiepreise Systematik der Ausgleichsenergiepreisbildung Preis mengengewichteter Durchschnittspreis Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis an der EEX positiver Ausgleichsenergiepreis Auf-/Abschlag von 2% Höchster Preis der Ankaufsgeschäfte Mengengewichteter Gasdurchschittspreis plus Kleine Anpassung Mengengewichteter Gasdurchschittspreis minus Kleine Anpassung negativer Ausgleichsenergiepreis Niedrigster Preis der Verkaufsgeschäfte TSO MGV Handelsgeschäfte Regelenergiegeschäfte MOL 1 und MOL 2 Ende des Gastages Zeit Quelle: ENTSOG, eigene Darstellung 37
untertägige Verpflichtung Modellbeschreibung: Allokation: Anreizsystem findet auf alle Zeitreihentypen Anwendung. Toleranz für RLM-Entnahmestellen: Stündlich nutzbare Flexibilität (nach oben und unten) in Höhe von 7,5 % der RLM- Tagesmenge. Für alle anderen Zeitreihentypen gibt es keine Flexibilität. Flexibilitätskostenbeitrag wird nur abgerechnet, wenn: kumulierte stdl. Differenz (Einspeisung Ausspeisung) > gewährte Toleranz. gegenläufiger Regelenergieeinsatz (MOL 1) beim MGV, für den gilt: Kosten > Erlöse. Preisbildung: Flexibilitätskostenbeitrag basiert auf Durchschnittskosten für Flexibilitätsregelenergie: Durchschnittseinkaufspreis Flexibilitätskostenbeitrag Durchschnittsverkauf spreis 2 38
Methodik zur untertägigen Verpflichtung Beispiel für RLMmT-Kunden mit untertägiger Renominierung Quelle: Eigene Darstellung abrechnungsrelevante Menge 39
Inhaltsübersicht Die GASPOOL Balancing Services GmbH stellt sich vor Grundsätzliches zum Marktzutritt Der Registrierungsprozess erster Schritt zum Marktzugang Der Bilanzkreisvertrag Die Eintrittskarte ins Marktgebiet Nutzung des virtuellen Handelspunktes und des Entry-Exit-Modells für physische Belieferung/Transport Bilanzierungssystem in Kürze Was ist bei der Nutzung des Konvertierungssystems zu beachten? Was enthält die Bilanzkreisabrechnung? 40
Das Konvertierungssystem Die Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Marktgebieten wurde durch die BNetzA in Festlegung zu Konni Gas beschlossen. BKV sind somit Flexibilität welche Gasqualität sie ins Marktgebiet einund ausspeisen. Für die Konvertierung von H- nach L-Gas kann dafür von GASPOOL ein Konvertierungsentgelt in Euro/MWh erhoben werden (Periode: ein Gaswirtschaftsjahr). Für die Konvertierung von L- nach H-Gas fällt kein Entgelt an. Zusätzlich kann eine Umlage auf alle physischen Einspeisemengen erhoben werden, sofern nicht alle Kosten durch das Entgelt gedeckt werden. 41
Funktionsweise des Konvertierungssystem Ermittlung der Konvertierungsmenge: Der kleinere der beiden gegenläufigen Salden stellt die Konvertierungsmenge dar. L-Gas Bilanzkreis (in diesem Fall Rechnungsbilanzkreis) Entry 10 = 90 Exit 100 Bilanzkreise mit unterschiedlichen Gasqualitäten müssen vertragliche verbunden werden (Anlage 5 der KoV)* H-Gas Bilanzkreis (in diesem Fall Unterbilanzkreis) Entry 100 Exit 0 90 Einheiten wurden von H nach L- konvertiert. Diese Menge wäre abrechnungsrelevant für das Konvertierungsentgelt. = -100 Auf die 100 Einheiten physischer Entry-Menge würde die Konvertierungsumlage erhoben. * Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach 17 Ziffer 3 der Geschäftsbedingungen des Bilanzkreisvertrages 42
Inhaltsübersicht Die GASPOOL Balancing Services GmbH stellt sich vor Grundsätzliches zum Marktzutritt Der Registrierungsprozess erster Schritt zum Marktzugang Der Bilanzkreisvertrag Die Eintrittskarte ins Marktgebiet Nutzung des virtuellen Handelspunktes und des Entry-Exit-Modells für physische Belieferung/Transport Bilanzierungssystem in Kürze Was ist bei der Nutzung des Konvertierungssystems zu beachten? Was enthält die Bilanzkreisabrechnung? 43
Erläuterung der Abrechnungspositionen Abrechnungsart Kosten SLP-Umlage Kosten für RLM-Umlage Kosten für den VHP Kosten für positive Ausgleichsenergie (Unterspeisung) Gutschrift für negative Ausgleichsenergie (Überspeisung) Flexibilitätskosten Erläuterung Auf jede kwh allokierter SLP-Menge wird die SLP-Bilanzierungsumlage erhoben Auf jede kwh ausgespeister RLM-Menge wird die RLM- Bilanzierungsumlage erhoben Gesonderte Abrechnung, falls Mengen über den VHP nominiert wurden. Ein negativer Bilanzkreissaldo wird mit dem pos. Ausgleichenergiepreis abgerechnet. Ein positiver Bilanzkreissaldo wird mit dem neg. Ausgleichenergiepreis vergütet. Bei untertägiger Verletzung der 15%-Toleranzgrenze bei RLM- Ausspeisepunkten Konvertierungskosten Entgelt: Wird bei Nutzung des Konvertierungssystems in Richtung H- nach L-Gas fällig. Umlage: Wird auf jede kwh physischer Einspeisemenge erhoben. Kosten für RLM-Differenzmengen Wird abgerechnet, wenn der Bilanzierungsbrennwert kleiner als der Abrechnungsbrennwert ist. Gutschrift für RLM- Differenzmengen Wird gutgeschrieben, wenn der Bilanzierungsbrennwert größer als der Abrechnungsbrennwert ist. 44
Veröffentlichung der Ausgleichsenergiepreise Preise für positive und negative Ausgleichsenergie können über Veröffentlichung eingesehen werden. Gutschrift Kosten 45
Preise für Differenzmengenabrechnung Preis für die Differenzmengen können über Veröffentlichung eingesehen werden. Relevanter Preis für Gutschrift und Rechnung 46
Relevante Dokumente Festlegung Gabi Gas 2.0 (BK7-14-020): https://www.bundesnetzagentur.de/de/service- Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK7- GZ/2014/2014_0001bis0999/2014_001bis099/BK7-14-0020_BKV/BK7-14- 020_Beschluss_download_BF.pdf? blob=publicationfile&v=2 Übersichtsseite zur Kooperationsvereinbarung und Leitfäden (z.b. Bilanzkreismanagement) beim BDEW: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/de_kooperationsvereinbaru-gas Bilanzkreisvertrag der GASPOOL in der jeweils gültigen Fassung im Bereich Geschäftsbedingungen : https://www.gaspool.de/download/aktuell/ Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen in der jeweils gültigen Fassung im Bereich Verträge : https://www.gaspool.de/download/aktuell/ Festlegung zu Konni Gas 2.0 (BK7-16-0050): https://www.bundesnetzagentur.de/de/service- Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK7- GZ/2016/2016_0001bis0999/2016_0001bis0099/BK7-16-0050/BK7-16- 0050_Festlegung_Konvertierung_Standardvertrag_download_bf.pdf? blob=publicationfile&v=2 47
Thank you very much for your attention! www.gaspool.de 48
Kontakt GASPOOL Balancing Services GmbH Anna-Louisa-Karsch-Str. 2 10178 Berlin Tel.: +49 30 364289-0 Fax: +49 30 364289-222 E-Mail: bilanzkreisverantwortliche@gaspool.de Web: netzbetreiber@gaspool.de www.gaspool.de 49