Grundsätzliche Hinweise Berufszugangsbedingungen Sach- und Fachkundeprüfung Anschriften

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Transkript:

1 Grundsätzliche Hinweise Berufszugangsbedingungen Sach- und Fachkundeprüfung Anschriften Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich gerne an uns: Herrn Fred H. Scholz, Tel.: 0531 4715-251 Fax: 0531 4715-297 E-Mail: fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn Stephen Schubert, Tel.: 0531 4715-280 Fax: 0531 4715-180 E-Mail: stephen.schubert@braunschweig.ihk.de Internet: www.ihk-braunschweig.de

2 Übersicht 1. Vorwort 2. Grundsätzliche Hinweise 2.1 Unternehmen und Märkte 2.2 Betriebskosten 2.3 Steuern und Abgaben 2.4 Lebensunterhaltskosten 2.5 Finanzplanung 2.6 Existenzgründungsberatung 3. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) 3.1 Formen der Genehmigungen 3.1.1 Nationale Güterkraftverkehrserlaubnis DE 3.1.2 Gemeinschaftslizenz EU-weit 3.1.3 Internationale Transporte nicht EU, nicht EWR ( 6,7 GüKG) 4. Genehmigungsbehörden 4.1 Liste der Straßenverkehrsbehörden 5. Berufszugangsbedingungen 5.1 Persönliche Zuverlässigkeit 5.2 Finanzielle Leistungsfähigkeit 5.3 Fachliche Eignung 5.3.1 Ausnahmen 6. Die Fachkundeprüfung 6.1 Struktur/Bewertung 6.2 Sachgebiete 6.3 Vorbereitung zur Prüfung 6.4 Fachliteratur, Lehrbücher

3 6.5 Schulungsveranstalter 6.6 Anmeldung zur Prüfung 6.7 Prüfungstermine 6.8 Prüfungsausschuss Güterkraftverkehr der IHK Braunschweig 7. Bestellung eines Geschäftsführers 8. Die Gewerbeanmeldung

4 1. Vorwort Wer sich im Transportgewerbe selbstständig machen will, benötigt detaillierte Kenntnisse über den Berufszugang, die Genehmigungsverfahren, die Kosten- und Ertragssituation und die Marktsituation. Wir haben für Sie auf den folgenden Seiten die wichtigsten Rahmenbedingungen sowie Inhalt, Struktur und Ablauf der Fachkundeprüfung in dieser Dokumentation zusammengestellt. Wir hoffen, dass die folgenden Informationen den Berufseinstieg erleichtern, offene Fragen beantworten und die Entscheidung für die richtige Wahl erleichtern. Wir wünschen allen künftigen Transportunternehmern wirtschaftlichen Erfolg und allzeit gute Fahrt! 2. Grundsätzliche Hinweise Zunächst ist zu prüfen, ob - unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften - sich Ihr persönlicher und finanzieller Einsatz lohnen wird. Hierzu haben wir Ihnen einige Anhaltspunkte zusammengetragen: 2.1 Unternehmen und Märkte Grundlage für eine fundierte Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist der erzielbare Umsatz. Nur wenn dieser im Jahresdurchschnitt hoch genug ist, ist ein langfristiger, wirtschaftlicher Betrieb möglich. Oftmals machen sich Existenzgründer zu wenig Gedanken über die anfallenden Betriebskosten und die Preissituation. Trotz der stetig steigenden Nachfrage nach Transportleistungen ist die aktuelle Marktsituation gekennzeichnet durch gleichbleibend niedrige Transportpreise bei ständig steigenden Kosten (Öko-Steuer, Maut, etc.). Der Prozentsatz der Geschäftsaufgaben ist nicht zuletzt dadurch im Güterkraftverkehrsgewerbe im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen überdurchschnittlich hoch. Die Gefahr, für das wirtschaftliche Überleben zu geringe Umsätze zu erzielen, ist umso größer, je höher der Anteil der Transportaufträge ist, den Sie täglich neu akquirieren müssen. Leichter ist es, wenn Sie bereits Aussicht auf feste Auftraggeber (Verlader aus Industrie und Handel sowie Speditionen) und möglichst auch Umsatzzusagen haben. Wichtig ist auch ein akzeptables Zahlungsziel, weil sonst die Kosten über die Bank vorfinanziert werden müssen. Das kostet unter Umständen mehr Geld, als Gewinn erzielt wird. Verträge sollten grundsätzlich nur schriftlich geschlossen werden. Der Kontokorrent- oder Dispokredit sollte die Ausnahme bleiben und nur für kurzfristige Finanzengpässe genutzt werden. 2.2 Betriebskosten Wer als Unternehmer tätig wird, muss seine fixen und variablen Kosten genau kennen. Dieses sind Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen (Kraftstoff, Reifen, Wartung, Reparaturen, Kfz-Steuer und -Versicherung), Finanzierungkosten des Fahrzeuges (Kreditraten, Leasing, Mieten), die Transportversicherung ( 7 GüKG), Beiträge zur Berufsgenossenschaft etc. Dabei muss der Jahresgesamtnettoumsatz deutlich höher sein, als die Summe aller Kosten. Zur Ermittlung reicht eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung (G+V). 2.3 Steuern und Abgaben Aus der Gegenüberstellung der erwarteten Aufwendungen (Kosten) und Erträge (Nettoumsatz) ergibt sich das voraussichtliche Unternehmensergebnis (Gewinn). Beachten Sie bitte, dass Unternehmensgewinne grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, teilweise gewerbesteuerpflichtig und bei einigen Rechtsformen (z. B. GmbH) auch körperschaftssteuerpflichtig sind. Eine Gefahr für Unternehmen

5 kann sich dadurch ergeben, dass die erste Steuerzahlung erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig wird, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Hierfür müssen Sie rechtzeitig Rücklagen bilden, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Nehmen Sie Kontakt mit dem Finanzamt auf und lassen Sie sich erklären, was das Finanzamt von Ihnen erwartet und verlangt. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Machen Sie gegenüber dem Finanzamt zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sonst werden Sie zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert. Bedenken Sie auch, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an in der Regel monatlich oder vierteljährlich (selten auch jährlich) beim Überschreiten bestimmter Umsätze, entrichtet werden müssen. Auch Versicherungsprämien müssen pünktlich bezahlt werden, sonst erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz. Die Finanzverwaltung und andere Gläubiger gewähren Existenzgründern keine Privilegien. Deshalb ist es bei Ihren Auftragsverhandlungen besonders wichtig, kurzfristige Zahlungsziele zu vereinbaren. 2.4 Lebensunterhaltskosten Ihre Unternehmertätigkeit dient nicht zuletzt Ihrem Lebensunterhalt. Vergessen Sie dies bei Ihren Berechnungen nicht! Sie müssen Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen (u. a. Miete, private Hypotheken, Strom, Gas) nachkommen. Außerdem müssen Sie Ihren privaten Versicherungsschutz wie Krankenkasse, Altersvorsorge, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc. ausreichend berücksichtigen. Als Unternehmer sind Sie nicht mehr automatisch sozialversichert.auch der Solidaritätsbeitrag ist von Ihnen allein in voller Höhe zu tragen. Oftmals sind die ersten sechs Wochen einer Erwerbsunfähigkeit nur mit besonderen Versicherungskonditionen abzudecken. 2.5 Finanzplanung Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Ermitteln Sie daher sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welches Eigenkapital Sie verfügen. Kalkulieren Sie auch Anlaufverluste mit ein. Fremdkapital ist teuer! Die Kreditkosten bei Banken und Sparkassen sind sehr unterschiedlich. Holen Sie sich daher mehrere Fahrzeugangebote direkt bei den Autohäusern ein und fragen Sie nach Sonderkonditionen. Wir empfehlen, verbindliche Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung steht. Mittlerweile gibt es auch private Finanzierungsmodelle. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit neben der Finanzierung des Startkapitals durch die KfW (www.kfw.de) auch die landeseigene N-Bank (www.nbank.de) zu nutzen. Der Aufwand lohnt sich allerdings erst bei größeren Investitionsvorhaben. Die IHK Braunschweig bietet auch regelmäßig Existenzgründerseminare an, in der solche Fragen besprochen werden. Auf dem Portal für Existenzgründer, das das Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt hat, sind weitere Hilfen und Informationen abrufbar. (www.existenzgruender.de)

6 2.6 Existenzgründungsberatung Eine Existenzgründung muss gründlich vorbereitet werden. Nur so können Sie als Jungunternehmer Ihre Chancen nutzen, Risiken richtig einschätzen und reduzieren. Um Ihnen den Einstieg in die Gründungsplanung zu erleichtern, bieten Ihnen die Berater der IHK Braunschweig Hilfestellung und schriftliche Informationen an, wie z. B. die Existenzgründungsbroschüre, Musterverträge, Existenzgründungsseminare etc. Darüber hinaus steht das Beraterteam Existenzgründern mit wertvollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens auch zu individuellen Beratungsgesprächen zur Verfügung: Existenzgründung und Finanzen Petra Seidel, Zweigstelle Goslar Tel.: 05321 23231 E-Mail: petra.seidel@braunschweig.ihk.de Existenzgründung und Förderung Uwe Heinze, Zweigstelle Goslar Tel.: 05321 23231 E-Mail: uwe.heinze@braunschweig.ihk.de Beratung Personenverkehr und Existenzgründung Fred H. Scholz, Hauptsitz Braunschweig Tel.: 0531 4715-251 Fax: 0531 4715-297 E-Mail: fred.scholz@braunschweig.ihk.de Beratung Firmenrecht und Existenzgründung Anje Gering, Hauptsitz Braunschweig Tel.: 0531 4715-226 Fax: 0531 4715-126 E-Mail: anje.gering@braunschweig.hik.de Informationen zu Seminaren, erhalten Sie auf den Seiten der IHK Braunschweig.

7 3. Güterkraftverkehrsgesetz GüKG Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) liefert den gesetzlichen Rahmen für den Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens. In 1 werden die Begriffe Güterkraftverkehr und Werkverkehr definiert und voneinander abgegrenzt. Güterkraftverkehr ist demnach die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob Pkw oder Lkw spielt dabei keine Rolle; es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Kraftfahrzeuges bzw. der eingesetzten Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) an. Neuerdings spricht man auch von der zulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination. 3.1 Formen der Genehmigung Güterkraftverkehr, also nicht frei gestellte Verkehre, ist gewerblicher Güterkraftverkehr und somit genehmigungspflichtig. Für den Zugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr sind zwei Arten von Genehmigungen möglich. Die Wahl der Genehmigung hängt davon ab, ob Sie nur regional und bundesweit oder aber international fahren wollen. Die Unterschiede in der Antragsstellung sind minimal. 3.1.1 Nationale Güterkraftverkehrserlaubnis - DE Die Erlaubnis berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t in Deutschland. Sie wird in der Regel zunächst befristet für maximal fünf Jahre erteilt. Bei der Wiedererteilung gelten die gleichen Bedingungen wie beim Erstantrag. Wenn die bisherigen Zeiten ohne große Verstöße bewältigt wurden, kann auch unbefristet erteilt werden. Die Erlaubnisurkunde wird auf den Unternehmer ausgestellt und nicht übertragbar. Die Übertragung an Dritte ist strafbar. 3.1.2 Gemeinschaftslizenz - EU-weit Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland können ihre Marktzugangsberechtigung auch über eine Gemeinschaftslizenz nachweisen. Mit dieser Lizenz sind grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (bis 34 t) möglich und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in diversen anderen EU- /EWR-Staaten (sog. Kabotage-Verkehre). Die EU- Lizenz gilt jeweils fünf Jahre, ist auf den Unternehmer ausgestellt und nicht übertragbar. 3.1.3 Internationale Transporte - Nicht EU, nicht EWR ( 6, 7 GüKG) Darüber hinaus werden für sog. Drittlandverkehre, d. h. es handelt sich um eine Beförderung zwischen dem Inland und einem Staat, der weder Mitglied der EU noch anderer Vertragsstaat des EWR ist, im Regelfall sog. bilaterale Genehmigungen verwendet. CEMT-Genehmigungen sind multinationale Genehmigungen, die auf Basis einer Resolution der Konferenz europäischer Verkehrsminister vergeben werden. Sie berechtigen zu internationalen Straßengütertransporten von, nach und durch CEMT- Mitgliedsstaaten. Für die Ausgabe der CEMT-Genehmigungen ist das Bundesamt für Güterverkehr BAG zuständig (http://www.bag.bund.de/ ). Die Frist für die Beantragung einer CEMT Genehmigung ist in der Regel Ende Oktober eines Kalenderjahres.

8 4. Genehmigungsbehörde Im Bezirk der IHK Braunschweig sind die Straßenverkehrsbehörden für die Erteilung der notwendigen Urkunden zuständig: Stadt Braunschweig, Ordnungsamt Straßenverkehrsabteilung Porschestr. 5, 38112 Braunschweig Tel. 0531 470-7404, Fax 0531 470-7460 E-Mail gewerbe.ordnung@braunschweig.de http://www.braunschweig.de Stadt Goslar, Straßenverkehrsamt Charley-Jacob-Str. 3, 38615 Goslar Tel. 05321 704-0, Fax 05321 704-567 E-Mail stadtverwaltung@goslar.de http://www.goslar.de Landkreis Goslar, Straßenverkehrsamt Stapelner Str. 8, 38644 Goslar Tel. 05321 376-991, Fax 05321 376-969 E-Mail info@landkreis-goslar.de http://www.landkreis-goslar.de Stadt Salzgitter, Ordnungsamt Verkehrsangelegenheiten Neißestr. 203, 38226 Salzgitter Tel. 05341 839-3634, Fax 05341 839-4933 E-Mail kommunikation@stadt.salzgitter.de http://www.salzgitter.de Landkreis Helmstedt, Straßenverkehrsamt Südstr. 10, 38350 Helmstedt Tel. 05351 12-1387, Fax 05351 121-1610 http://www.helmstedt.de Landkreis Peine, Straßenverkehrsamt Werner-Nordmeyer-Str. 17, 31225 Peine Tel. 05171 9595-33, Fax 05171 9595-34 E-Mail strassenverkehr@landkreis-peine.de http://www.landkreis-peine.de Landkreis Wolfenbüttel, Straßenverkehrsamt Halchtersche Str. 26, 38304 Wolfenbüttel Tel. 05331 84-587, Fax 05331 84-553 E-Mail strassenverkehrsamt@lkwf.de http://www.lk-wolfenbuettel.de 5. Berufszugangsbedingungen Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung der Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. der EU-Lizenz sind nach der Berufszugangsverordnung (GBZugV) folgende subjektive Berufszugangsbedingungen zu erfüllen: die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.

9 5.1 Persönliche Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen muss durch diese nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart O ). Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die geltenden Vorschriften missachtet, die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie von der für Ihren Antrag zuständigen Genehmigungsbehörde. 5.2 Finanzielle Leistungsfähigkeit Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Güterkraftverkehrsunternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Unternehmer das Eigenkapital und die Reserven weniger als 9.000 für das erste Fahrzeug oder weniger als 5.000 für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster, die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Verkehrsbehörde. Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen: Finanzamt Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Stadt-/Gemeindekasse Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Zeit der Unternehmereigenschaft gegeben sein und auch nachgewiesen werden können. 5.3 Fachliche Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. 5.3.1 Keine Eignungsprüfung braucht abzulegen, wer eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen kann. Diese Tätigkeit muss vor dem 4.12.2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten ausgeübt worden sein. Näheres dazu regelt 8 der GBZugV in der Fassung vom 21.12.2011. Die Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt durch die IHK auf Grundlage der vom Antragsteller einzureichenden, aussagefähigen Unterlagen. Die IHK ist zudem berechtigt, mit dem Bewerber ein ergänzendes Bewerbungsgespräch zu führen. Hält die IHK den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie ihm eine Fachkundebescheinigung aus. Falls nicht, muss der Bewerber eine Fachkundeprüfung ablegen.

10 Die Gebühr für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen und die Entscheidung über die Anerkennung der fachlichen Eignung beträgt 110,00. Hierzu hat die IHK ein gesondertes Merkblatt nebst Antragsformular erstellt, das Sie bei Bedarf anfordern können. eine der folgenden Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat (gem. Anlage 4 zu 6 Abs. 1 der GBZugV vom 21.06.2000 in Verbindung mit 7 der GBZugV vom 21.12.2011: 1. Abschlussprüfung zum Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterverkehr 2. Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/Kauffrau 3. Abschlussprüfung zur Fortbildung Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin 4. Abschlussprüfung zum Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim 5. Abschlussprüfung zum Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn. 6. Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim. 7. Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Güterverkehr der Hochschule Heilbronn. Die IHK erstellt in diesen Fällen auf Antrag die erforderliche Fachkundebescheinigung gegen eine Gebühr von 45,00. 6. Die Fachkundeprüfung Kommen die vorgenannten Befreiungen vom Nachweis der fachlichen Eignung nicht in Betracht, so muss der Antragsteller den Eignungsnachweis durch eine Prüfung bei der für seinen Wohnsitz zuständigen IHK erbringen. Die IHK Braunschweig ist zuständig für Antragsteller die ihren Hauptwohnsitz in Braunschweig, Goslar mit Landkreis, Helmstedt mit Landkreis, Wolfenbüttel mit Landkreis, Peine mit Landkreis und Salzgitter haben. 6.1 Struktur/Bewertung Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen aufgrund einer von der IHK erlassenen Prüfungsordnung. Gliederung 1. Schriftlicher Fragenteil (offene Fragen / Multiple-Choice) (120 Min.), 120 Punkte 2. Schriftliche Übungen/Fallstudie (120 Min.), 105 Punkte 3. Mündlicher Teil (30 Min.), 75 Punkte.

11 Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen. In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent (= 180 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl (Summe der Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung), maximal 300 Punkte erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet. 6.2 Sachgebiete Die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV, aktuelle Fassung vom 21.12.2011) enthält bezüglich der Prüfungsgebiete lediglich einen Verweis auf Ziffer II des Anhangs I der sog. EG- Berufszugangsrichtlinie, die eine Auflistung der Prüfungssachgebiete enthält. Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKn einen Orientierungsrahmen (Anlage) entwickelt. 6.3 Vorbereitung zur Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. 6.4 Literatur, Lehrbücher, Prüfungsvorbereitung, Fachliteratur Hinweis: Bitte verwenden Sie nur aktuelles Lehrmaterial! Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Fachkunde Güterkraftverkehr Verlag Heinrich Vogel GmbH Bestell-Nr.: 26001 / ISBN: 978-3-574-96001-7 Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer? Verkehrsverlag J. Fischer Bestell-Nr.: 31102 Fachkunde Güterkraftverkehr Prüfungstest Verlag Heinrich Vogel GmbH Bestell-Nr.: 26000 IHK-Prüfung Güterkraftverkehr Verkehrsverlag J. Fischer Bestell-Nr.: 31110 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Verlag Heinrich Vogel GmbH ISBN: 978-3-574-23613-4 Eine Liste der aktuellen Verkehrsverlage finden Sie hier: http://www.braunschweig.ihk.de/standortpolitik/verkehr/fachverlag-verkehr.html

12 6.5 Schulungsveranstalter Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Folgende Veranstalter bieten Vorbereitungskurse auf die Fachkundeprüfung in eigener Verantwortung an (kein Anspruch auf Vollständigkeit). Der IHK sind folgende Schulungsveranstalter bekannt: Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover Tel. 0511 9626-300, Fax 0511 666095 E-Mail bildungswerk@verkehrsgewerbe.de Internet www.verkehrsgewerbe.de SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG Petzvalstr. 40, 38104 Braunschweig Tel. 0531 37003-0, Fax 0531 37003-17 E-Mail seelainfo@online.de Internet www.fahrlehrer-akademie-seela.de Verkehrsfach- & Fahrschule get mobile! Inh. Andreas Möller Herzog-Wilhelm-Str. 22, 38667 Bad Harzburg Tel. 05322 559797, Fax 05322 901882 E-Mail info@getmobile-moeller.de Internet www.getmobile-moeller.de Verkehrsseminare marbs e.k. (bundesweit) c/o Bildungsakademie & Fahrschule Rüdebusch GmbH Liebigstr. 3, 38122 Braunschweig Tel. 0800 0561 561, Fax 0800 0561 999 E-Mail info@verkehrsseminare.com Internet www.verkehrsseminare.com Verkehrsseminare Fachschule Naumann (bundesweit) In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg Tel. 02644 4063334, Fax 02644 4063216 E-Mail: verkehrsseminare-naumann@web.de Internet: www.fachschule-naumann.de AVB-Seminare (bundesweit) Lange Str. 27, 32317 Lübbecke Tel. 05741-2305389 E-Mail: info@avb-seminare.de Internet: www.avb-seminare.de Wir weisen darauf hin, dass die angebotenen Seminare nicht vorgeschrieben sind und keine Garantie für das Bestehen der Prüfung darstellen! Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig vom Vorbereitungskurs und muss persönlich vorgenommen werden.

13 6.6 Anmeldung zur Prüfung Das Anmeldeformular zur Prüfung liegt als Anlage bei. Bitte senden Sie uns dieses Formular im Original rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin zu. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Der Anmeldung ist eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe beizufügen bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung vorzulegen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. Sie werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt wurde. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Sofern ein Rücktritt bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erklärt wird, ermäßigt sich die fällige Gebühr auf 30 %, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt auf 50 % der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben. Ist eine Teilnahme an der Prüfung wegen Krankheit nicht möglich, so ist dies unverzüglich durch Vorlage eines Attestes, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein soll, nachzuweisen. In diesem Fall wird keine Prüfungsgebühr erhoben. 6.7 Prüfungstermine Die aktuellen Termine für das Güterkraftverkehrsgewerbe finden Sie auf unserer Homepage http://www.braunschweig.ihk.de unter Standortpolitik/Verkehr/Sach- und Fachkundeprüfungen. Die aufgeführten Termine sind unverbindlich. Sofern Sie einen Wunschtermin in der Anmeldung angeben, sind wir bemüht, diesen zu berücksichtigen. 6.8 Prüfungsausschuss Güterkraftverkehr der IHK Braunschweig Vorsitzende/r: Herr Michael Schulte Stellvertretende/r Vorsitzende/r: Herr Carsten Grevemeyer Herr Oliver Nieden Herr Fred Scholz (IHK Braunschweig) Beisitzer/in: Herr Hermann Bastian Herr Andreas Grove-Heike Herr Uwe Sanojca Herr Stephen Schubert (IHK Braunschweig) Frau Jennifer Weber (IHK Braunschweig) Hinweis: Sie sind berechtigt, Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Zur Vermeidung eines vergeblichen Prüfungstermins stellen Sie bitte schriftlich und unter Angabe der Ablehnungsgründe bei der IHK einen Befangenheitsantrag.

14 7. Bestellung eines internen oder externen Verkehrsleiters Kann oder möchte der Firmeninhaber den Nachweis der fachlichen Eignung nicht selbst erbringen, so kann ein externer Verkehrsleiter als Geschäftsführer oder Prokurist bestellt werden, der über die erforderliche fachliche Eignung verfügt. Unter einer für die Führung der Geschäfte bestellten Person ist jemand zu verstehen, der von dem Unternehmer, nicht nur vorübergehend, durch Vertrag zur laufenden Leitung der in einem Güterkraftverkehrsunternehmen anfallenden Geschäfte bestellt, mit den dazu erforderlichen Vollmachten versehen ist und tatsächlich auch laufend die Leitung ausübt. Diese Person muss das Unternehmen verantwortlich und Selbständig leiten und muss deshalb anstelle des Unternehmers tätig werden. Keinesfalls reicht es aus, wenn der Unternehmer, dem die notwendige Fachkunde fehlt, eine fachkundige Person einstellt, die ihn in einschlägigen Fragen lediglich fachkundig berät, ohne dass der Unternehmer die Leitung des Betriebes aus der Hand gibt. Neben den Anforderungen an die fachliche Eignung, muss der Verkehrsleiter auch die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Firmeninhaber muss mit dem Verkehrsleiter einen Arbeits- und Geschäftsführungsvertrag abschließen! Er gibt damit die Führung/Leitung seines Unternehmens(oder Teile davon) in fremde Hände und übt selbst keine leitende Tätigkeit im Sinne des GüKG im eigenen Unternehmen aus. Der Firmeninhaber kann somit in dieser Zeit auch nicht die fachliche Eignung auf Grund einer leitenden Tätigkeit im eigenen Unternehmen erwerben! Um einem Umgehungstatbestand vorzubeugen und sicherzustellen, dass der Verkehrsleiter auch tatsächlich als solcher eingesetzt und tätig wird, wurden folgende Punkte als Merkmale erarbeitet: Schriftlicher Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag, Dienstvertrag Branchenübliche Vergütung Nachweis der Lohnabrechnung/Abrechnung Nachweis der Entrichtung von Lohnsteuer und Sozialabgaben (nur interner VL) Gewährleistung der ganztägigen Geschäftsführung (nur interner VL) Alleinige Zeichnungsberechtigung für alle Güterkraftverkehrsbelange Bankvollmacht über das Geschäftskonto Gewährleistung, dass der Verkehrsleiter im Rechts- und Geschäftsverkehr auftritt Kündigungszeiten oder befristete Verkehrsleiterzeiten müssen deutlich im Vertrag angesprochen werden (insbesondere bei externen VL) Der externe Verkehrsleiter darf insgesamt maximal vier Betriebsstätten mit maximal 50 Fahrzeugen leiten.

15 8. Die Gewerbeanmeldung Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo das Gewerbe ausgeübt werden soll. Die erforderlichen Vordrucke werden dort ausgehändigt. Die Anmeldung selbst kann persönlich (Beauftragte benötigen eine schriftliche Vollmacht) oder schriftlich erfolgen. Der Anmeldung sind in Kopie beizufügen: eine Kopie der Erlaubnis- oder Genehmigungsurkunde bei Eintragung ins Handelsregister ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug bei Anmietung gewerblicher Räume Vorlage eines Mietvertrages oder bei der Nutzung der Privatwohnung eine Einverständniserklärung des Vermieters über die teilgewerbliche Nutzung des Mietobjektes Über jede Gewerbeanmeldung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und die IHK durch die Gewerbemeldestelle.

16 Für Fragen stehen zur Verfügung: Anmeldung zur Prüfung: Herr Stephen Schubert, Tel. 0531 4715-280 Güterkraftverkehr, EU-Recht, Konzessionen, etc.: Herr Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251 Genehmigungsrechtliche Anforderungen: Frau Anje Gering, Tel. 0531 4715-226 Juristische Grundsatzfragen: Frau Anje Gering, Tel. 0531 4715-226 Noch ein Hinweis in eigener Sache - die IHK im Internet Eine vielfältige Palette von Informationen steht Ihnen zum Thema Verkehr und Logistik auf unserer Homepage www.braunschweig.ihk.de unter der Rubrik Standortpolitik/Verkehr rund um die Uhr online zur Verfügung. Dort finden Sie zahlreiche Downloadmöglichkeiten, beispielsweise Merkblätter und Broschüren mit praxisrelevanten Hinweisen zu grundlegenden und aktuellen Themen. Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Fachkundeprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens bzw. Personenverkehrsunternehmens" Anlagen Bitte fügen Sie die im Anmeldeformular aufgeführten Anlagen bei. Unterschriften Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular an der dafür vorgesehenen Stelle. Versand Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Prüfungsanmeldung inklusive Anlagen an folgende Adresse: IHK Braunschweig Industrie und Verkehr Postfach 32 69 38023 Braunschweig Ansprechpartner: Bei inhaltlichen Fragen oder bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251, E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn Stephen Schubert, Tel. 0531 4715-280, E-Mail stephen.schubert@braunschweig.ihk.de

17 IHK Braunschweig Abt. Industrie und Verkehr Postfach 32 69 38100 Braunschweig Anmeldung Ich melde mich unter Anerkennung der auf der Folgeseite aufgeführten Prüfungs- und Zahlungsbedingungen insbesondere der Rücktrittsmodalitäten verbindlich für die Güterkraftverkehrsprüfung an. Prüfungstermin: (bitte geben Sie hier den genauen Termin an) Ich erkläre, dass ich an der Fachkundeprüfung noch (nicht) teilgenommen habe und diese nicht bestanden, bei folgender/folgenden IHK/ s IHK: am: Herr Frau Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Geburtsland: Telefon/Handy: E-Mail: Gebührenbescheid an: Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass meine Anmeldung nur dann berücksichtig werden kann, wenn ich eine lesbare Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe beifüge. Ort, Datum Unterschrift

18 Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen auf Grund einer von der IHK erlassenen Prüfungsordnung, die Sie bei der IHK anfordern können. Sie ist auch im Internet unter Zuständigkeit - Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat. Die IHK Braunschweig ist zuständig für die kreisfreien Städte Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel. In Ausnahmefällen können Freistellungsanträge zur Ablegung der Prüfung bei einer anderen IHK gewährt werden. Zuständig für Prüfungsbewerber mit Wohnsitz im Ausland ist die jeweils nächstgelegene IHK/AHK. Teilnahme - Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Verwendung des besonderen Anmeldeformulars bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (siehe oben!) Der Anmeldung ist eine lesbare Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Wohnortangabe beizufügen bei fehlender oder abweichender Wohnortangabe ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebestätigung vorzulegen. Nach Eingang Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr. Bitte beachten Sie, dass je nach Zeitpunkt Ihrer Anmeldung die Gebühr entgegen des im Gebührenbescheid angegebenen Zahlungsziels vor der Prüfung zu entrichten ist. Sie werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt wurde. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Prüfungstermin Die Prüfungstermine finden ca. einmal im Quartal statt und können bei der IHK erfragt bzw. im Internet nachgelesen werden. Ein Prüfungstermin setzt sich in der Regel aus zwei Einzelterminen zusammen: einem schriftlichen (1. Teil offene Fragen/Multiple-Choice; 2. Teil schriftliche Übungen/ Fallstudie) und ggf. einem mündlichen Termin. Sie erhalten rechtzeitig bei fristgemäßer Anmeldung ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Die IHK behält sich vor, die Prüfungstermine auch kurzfristig zu ändern oder abzusagen. In diesem Fall werden gezahlte Gebühren erstattet weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem gültigen Gebührentarif der IHK. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der IHK. Die Gebühren betragen zurzeit für eine Prüfung im Bereich Güterkraftverkehr 195,00 Euro Rücktritt Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Sofern ein Rücktritt bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erklärt wird, ermäßigt sich die fällige Gebühr auf 30 %, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt auf 50 % der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben. Ist eine Teilnahme an der Prüfung wegen Krankheit nicht möglich, so ist dies unverzüglich durch Vorlage eines Attestes, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein soll, nachzuweisen. In diesem Fall wird keine Prüfungsgebühr erhoben. Für jeden neuen Prüfungstermin ist eine erneute schriftliche Anmeldung erforderlich. Datenerfassung - Der Prüfling erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Prüfungsabwicklung gespeichert und statistisch ausgewertet werden.