Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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Transkript:

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München ausschließlich Per E-Mail (aufgrund der umfangreichen Anlagen) 1. Regierungen Staatliche Bauämter Autobahndirektionen nachrichtlich Bayerischer Oberster Rechnungshof Bayer. Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Kommunale Spitzenverbände Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiterin München IIZ5-40011-046/10 Frau Karl 30.09.2011 Telefon / - Fax Zimmer E-Mail 089 2192-3274 / -13274 317 gisela.karl@stmi.bayern.de Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (VHB Bayern); Einführung weiterer Formblätter zur Dokumentation gemäß 20 VOB/A 111.1H Vergabevermerk Hochbau national ohne Teilnahmewettbewerb 111.1EU.H EU-Vergabevermerk Hochbau ohne Teilnahmewettbewerb 111.2H Vergabevermerk Hochbau national Teilnahmewettbewerb 111.2EU.H EU-Vergabevermerk Hochbau Teilnahmewettbewerb nebst ergänzende Anlagen zum Vergabevermerk Anlagen Formblatt 111.1H (Vergabevermerk Hochbau national) Formblatt 111.1EU.H (EU-Vergabevermerk Hochbau) Formblatt 111.2H (Vergabevermerk Hochbau national Teilnahmewettbewerb) Formblatt 111.2EU.H (EU-Vergabevermerk Hochbau Teilnahmewettbewerb) 3210 Erste Durchsicht 3211 Prüfung und Wertung Hauptangebot 3212 Rangliste 3213 Prüfung und Wertung Nebenangebot 3214 Eignungsprüfung 3215 Angebotswertung mehrere Kriterien Telefon: 089 2192-02 poststelle@stmi-obb.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefax: 089 2192-13350 www.innenministerium.bayern.de U4, U5 (Lehel), Bus 100 (Königinstraße)

- 2 - Sehr geehrte Damen und Herren, das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern - VHB Bayern wurde mit Wirkung vom 01. August 2011 (AllMBl Seite 419) neu bekannt gemacht. Die Fassung Stand August 2011 trägt dem hohen Anspruch an die Dokumentation und der umfänglichen Prüfung der Eignung nach Einführung der VOB 2009 in der Form Rechnung, dass Formblätter für den Vergabevermerk zur rechtsicheren Abwicklung der Vergabeverfahren aufgenommen wurden. Alle Verfahrensschritte, Entscheidungen und Ergebnisse eines Vergabeverfahrens sind zeitnah und vollständig nach 20 VOB/A zu dokumentieren und in einem Vermerk zusammenzufassen. Zur erleichterten Handhabung stellt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern diese Formblätter in einer im Wesentlichen selbstausfüllenden Form den Ämtern auf der Vergabeplattform vergabe.bayern bereit. Einführung im VHB Bayern Für die Dokumentation (Vergabevermerk) des Vergabeverfahrens im Bereich Hochbau sind künftig grundsätzlich die Formblätter 111.1H bzw. 111.1EU.H bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb und die Formblätter 111.2H bzw. 111.2EU.H ergänzend bei Teilnahmewettbewerben anzuwenden. Diese Formblätter für die Dokumentation werden ergänzt durch die entsprechenden Anlagen (3210 - Erste Durchsicht, 3211 - Prüfung und Wertung Hauptangebot, 3213 - Prüfung und Wertung Nebenangebot, 3214 - Eignungsprüfung, 3215 - Angebotswertung mehrere Kriterien) zu den jeweiligen geprüften Angeboten der engeren Wahl. Die mit diesem Schreiben eingeführten Formblätter werden zum 04. Oktober 2011 im VHB Bayern aufgenommen und im Internet als bearbeitbare Formblätter unter http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/vergabevertragswesen/16505/ zur Verfügung gestellt.

- 3 - Im Bereich Straßenbau wird auf das MS vom 06.02.2009 Gz.: IID9-40012.3-001/9 verwiesen. Die eingeführten Formblätter Vergabevermerk Straßenbau (111.1StB, 111.1EU.StB, 111.2StB und 111.2EU.StB) wurden auf Grundlage des HVA-B-StB (Stand 02/11) im VHB Bayern fortgeschrieben und werden auch im Intranet unter http://strassenbau.bybn.de/planung/vergabewesen/vhb_bayern/vergabe.php zur Verfügung gestellt werden. Für die Prüfung und Wertung der Angebote im Bereich Hochbau und Straßenbau sind nun einheitliche Formblätter 3210, 3211, 3212, 3213, 3214 und 3215 zu verwenden (der Zusatz StB ist entfallen). Das Formblatt 111.H (Vergabevermerk Wahl der Vergabeart Hochbau) und das Formblatt 331.H (Vergabevermerk Entscheidung über den Zuschlag) werden nur im Programm HHV-Bau erzeugt. Diese Formblätter dokumentieren die haushaltsrechtlich erforderlichen Mitzeichnungen gemäß Geschäftsverteilungsplan und stehen auf der Vergabeplattform nicht zur Verfügung. Anwendungshinweise für die Bayerische Staatsbauverwaltung Erste Durchsicht Unmittelbar nach der Beendigung des Eröffnungstermins ist für mindestens die ersten fünf Bieter in der Rangfolge der verlesenen Angebotsendsummen eine Erste Durchsicht der Angebote vom Verhandlungsleiter oder von einer Vertrauensperson, die jedoch nicht im weiteren Vergabeverfahren mitwirkt, vorzunehmen. Dabei ist entsprechend dem Formblatt 3210 Erste Durchsicht vorzugehen. Diese grundsätzliche Überprüfung ersetzt nicht die formale Prüfung (siehe Richtlinie zu 320.H und 320.StB). Bei der Ersten Durchsicht sollen augenfällige Auffälligkeiten, die insbesondere geeignet sind, Ansätze zu Manipulation bzw. Interpretationen des Angebotsinhaltes zu liefern, erkannt und sofort dokumentiert werden. Eventuelle Festlegungen sind im Formblatt 3210 Erste Durchsicht einzutragen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter sind als Anlage zum Angebot zu nehmen.

- 4 - Rangliste (vormals Bieterliste) Nach der Nachrechnung sind die Hauptangebote in aufsteigender Rangfolge, die sich aus der Höhe der nachgerechneten Angebotsendsummen ergibt, in die Rangliste FB 3212 aufzunehmen. Formale und rechnerische Prüfung Die formale und rechnerische Prüfung sowie die Prüfung auf Mischkalkulation der Angebote hat nach den Formblättern Prüfung und Wertung Hauptangebot FB 3211 und Prüfung und Wertung Nebenangebot FB 3213 zu erfolgen. Die Blätter werden den jeweiligen Angeboten vorgeheftet. Eignungsprüfung Die Prüfung der Eignung hat anhand der vorgelegten Angaben und Nachweise über das Formblatt Eignungsprüfung FB 3214 zu erfolgen. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer erfolgt zunächst nach den im Formblatt Eignungsprüfung 3214 festgelegten vier Möglichkeiten. Für Angebote, die in die engere Wahl gelangen, sind von den nicht präqualifizierten Bietern und nicht präqualifizierten Nachunternehmern bzw. anderen Unternehmen, die wesentliche Teilleistungen ausführen, die im Formblatt Eignungsprüfung 3214 bezeichneten Bestätigungen unter Fristsetzung zu verlangen und anschließend zu prüfen. Angebotswertung bei mehreren Kriterien Bei Vergaben ab dem EU-Schwellenwert mit dem Kriterium Wirtschaftliches Angebot mit Berücksichtigung mehrerer Wertungskriterien ist für die Wertung das Formblatt Angebotswertung mehrere Kriterien 3215 zu verwenden. Anwendung auf der Vergabeplattform Grundsätzlich sind alle Vergabeverfahren mit Ausnahme von Bestellscheinverfahren über die Vergabeplattform abzuwickeln. Die Dokumentation im Bestellscheinverfahren geschieht auf Seite 2 des Formblattes 340.

- 5 - Alle Formblätter Vergabevermerk (Hochbau und Straßenbau), nebst den Anlagen zur Angebotsprüfung, werden mit Deploy zum 04. Oktober 2011 auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de im Bereich Dokumentation_Vergabevermerk eingebunden und sind ab sofort anzuwenden. Der Vergabevermerk setzt sich aus den PDF-Formularen der Formularbibliothek und ggf. aus Dokumenten zusammen, die auf die Vergabeplattform geladen werden. Zu jeder Vergabe wird für die nachgerechneten Preise eine Rangliste (FB 3212 vormals 3212.StB Bieterliste) erzeugt. Die Formblätter stehen bei neu anzulegenden Vergabeverfahren direkt in der Rubrik Dokumentation/Vergabevermerk zur Verfügung (der Aufruf des FB 3212 Rangliste als Einzelformblatt ist in der Online-Hilfe auf der Vergabeplattform dokumentiert), können aber auch aus der Formularbibliothek einzeln hochgeladen werden. Für bereits angelegte und laufende Verfahren müssen die Formblätter aus der Formularbibliothek in den Bereich Dokumentation/Vergabevermerk hochgeladen werden. Der Vergabevermerk setzt sich aus Daten, die bereits zu einem Verfahren erfasst sind und vom Anwender vorzunehmenden Eintragungen entsprechend dem Vergabeverfahren zusammen. Die einzelnen Teile des Vergabevermerks können als ein Dokument ausgedruckt oder elektronisch archiviert werden. Informationen erhalten Sie dazu in den einzelnen Abschnitten zum Thema Vergabevermerk im Anwenderhandbuch / Onlinehilfe unter Neues in der Version auf der Vergabeplattform. Die Plattformneuerungen inklusive des Vergabevermerks wurden in den Anwenderschulungen in diesem Sommer und in der Dienstbesprechung der Koordinatoren für die Vergabeplattform bereits vorgestellt. Fragen betreffend Inhalt und Bereitstellung der neuen Formulare bitten wir ausschließlich an vergabeplattform@stmi.bayern.de und nicht an die Vergabestellen- Hotline der Firma RIB zu richten. Mit freundlichen Grüßen gez. Bock Ministerialrat