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Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Name Altenzentrum und Hausgemeinschaften St. Katharina Anschrift Feldgärtenstr. 109, 50735 Köln Telefonnummer 0221/27 14 10-0 ggf. Email-Adresse und Homepage (der Leistungsanbieterin oder des will@stdc.de; www.marienborn-zuelpich.de; h.schepers@az-sanktkatharina.de; www.sanktkatharina.de Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Pflegeeinrichtung ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität Altenzentrum 40 Plätze, Hausgemeinschaften 40 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 09.03. und 23.03.17 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4

Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und - Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ - Förderplanung 20. Umgang mit - Arzneimitteln 21. Dokumentation - 22. - Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung - Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit - 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation - 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die Wohnqualität in der Einrichtung orientiert sich an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Altenzentrum bietet 40 Plätze für pflegebedürftige ältere Menschen in Wohngruppen an. In den Hausgemeinschaften werden pflegebedürftige, ältere psychisch kranke Menschen in Hausgemeinschaften betreut. Die Einrichtung machte zum Zeitpunkt der Begehung einen gepflegten Eindruck. Die Versorgung mit Speisen und Getränken ist abwechslungsreich. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, eigene Wünsche und Kritik einzubringen. Für die Essensaufnahme gibt es einen zeitlichen Rahmen. Wöchentlich werden Kochgruppen für die Bewohner/innen angeboten. Das Alltagsleben ist durch gemeinschaftliche Aktivitäten und individuelle Angebote des Sozialen Dienstes geprägt. Es wird ein umfangreiches Angebot zu unterschiedlichen Tageszeiten geboten. Jahreszeitliche Feste sowie Ausflüge werden durchgeführt. Es wurde ein Bewohnerbeirat gewählt und die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner zum Beispiel bei der Planung der Verpflegung und der Freizeitaktivitäten ist gewährleistet. Die Einrichtung achtet darauf, freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden. Es liegen zurzeit keine gerichtlichen Genehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen vor. Nach der Personalberechnung ergibt sich eine ausreichende Personalausstattung in allen Bereichen. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Pflege und in der sozialen Betreuung sind Fachkräfte. Zur Sicherstellung der fachlichen Standards existiert ein umfangreiches Fortbildungsangebot. Die Prüfung der Pflegequalität wurde am 04.10.16 von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Die befragten Bewohnerinnen und Bewohner waren mit der Betreuung und Versorgung in der Einrichtung St. Katharina sehr zufrieden. 8

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? Das Altenzentrum St. Katharina ist eine Spezialeinrichtung für die Pflege und Betreuung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, alt gewordenen geistig Behinderten und Menschen mit Demenz. Den Besonderheiten dieses Personenkreises wird mit einem Sonderpflegesatz Rechnung getragen. Dieser Sonderpflegesatz beinhaltet sowohl eine bessere quantitative als auch qualitative Personalausstattung im Vergleich zu anderen vollstationären Pflegeeinrichtungen. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Wohnen für pflegebedürftige psychisch kranke Menschen bei uns heißt, diesen Menschen ein Zuhause zu geben und zwar unter den Bedingungen eines Zuhauses. Wohnen und Pflege sind in diesem Sinn Lebensmittelpunkt, Heimat, Perspektive und fördern Sicherheit, Selbstbewusstsein und soziale Identität. Diese Aussagen müssen gerade im Hinblick auf psychisch Kranke ausdrücklich betont werden, weil sie häufig zum einen durch ihre Krankheit bedingt, zum anderen durch ihr Alter und ihre Pflegebedürftigkeit, von ihren Rechten nur Gebrauch machen können, wenn ihnen Menschen zur Seite stehen, die ihre Rechte einfordern und ihnen dabei helfen. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Aus diesem Grund ist das Haus so strukturiert, dass in den überschaubaren Wohn- und Pflegegruppen sowohl Gemeinschaftsleben als auch Rückzugsmöglichkeiten gegeben sind. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einem Familienkonzept, in dem - ähnlich wie in einer Familie - Höhen und Tiefen gemeinsam getragen, angegangen und bewältigt werden. 9