Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+186 B 21_100_2,774 bis B 21_100_3,960 Feststellungsentwurf vom 30.01.2017 Unterlage 19.3 Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Unterlage 19.3 Umweltfachliche Untersuchungen - FFH-Verträglichkeitsabschätzung - aufgestellt: Staatliches Bauamt Traunstein König, Ltd. Baudirektor Traunstein, den 30.01.2017
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Bau-km 0+000 bis 1+186 Stand 18.01.2017 Auftraggeber Staatliches Bauamt Traunstein Rosenheimer Str. 7 83278 Traunstein Auftragnehmer Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Schuardt Henrik Klar MSc.
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Seite 2 von 7 Name des Projektes oder Plans B 21 BG Melleck / A BG Schwarzbach / A : Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Natura 2000-Gebiet Nr. 8241-372 Name: Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Vorliegende Unterlagen Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) Genehmigungsbehörde Naturschutzbehörde Östliche Chiemgauer Alpen FFH oder/und SPA FFH und SPA Das Staatliche Bauamt Traunstein beabsichtigt, die Bundesstraße B 21 zwischen Melleck und Schneitzlreuth im Bereich Bodenberg auf einer Strecke von ca. 1,2 km zu ertüchtigen und die kurvige Strecke teilweise zu entschärfen. Im Rahmen des Vorhabens werden auch die Entwässerungseinrichtungen für das Fahrbahnwasser und des Hangwassers neu konzipiert. Teil des Bauvorhabens ist auch die Herstellung eines Steinschlagschutzzaunes auf einer Länge von ca. 1.000 m und die Installation von Lawinenverbauungen aus Holzböcken an den Bergflanken des Ristfeuchthorns. Bayerisches Landesamt für Umwelt: NATURA 2000 Bayern. Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele. Gebiets- Nummer: 8241-372: Östliche Chiemgauer Alpen. Stand: 19.02.2016 Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet Östliche Chiemgauer Alpen (8241-372). Stand: Mai 2015. Lambrecht, H., J. Trautner (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Staatliches Bauamt Traunstein Rosenheimer Str. 7 83278 Traunstein Landratsamt Berchtesgadener Land Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Berchtesgadener Land
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Seite 3 von 7 Erhaltungsziele des FFH-Gebietes und mögliche Auswirkungen des Vorhabens: Erhalt der Östlichen Chiemgauer Alpen als gering erschlossener Voralpen-Gebirgsstock mit seiner überdurchschnittlichen Dichte an vernetzten Teillebensräumen mit herausragenden Lebensräumen und floristischen Besonderheiten, insbesondere ostalpin wertgebenden Sippen an der westlichen Gesamtarealgrenze (z. B. Draba sauteri, Soldanella austriaca, Pedicularis rostrato-spicata). Erhalt des jeweils spezifischen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts, des funktionalen Zusammenhangs sowie der typischen Habitatelemente der Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften. 1. Erhalt der Oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea und der Oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen. Erhalt ihres Wasserhaushalts, insbesondere der natürlichen Pegelwasserstandswechsel am Mitter-, Löden- und Weitsee, der biotopprägenden Gewässerqualität und -dynamik. Erhalt unverbauter Uferbereiche mit ihrer natürlichen Entwicklung. 2. Erhalt der Dystrophen Seen und Teiche, ihrer ausreichend ungestörten Ufer und Verlandungszonen, dem spezifischen Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalt, insbesondere im Bereich des Röthelmooses. 3. Erhalt der Alpinen Flüsse mit krautiger Ufervegetation, der Alpinen Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos sowie der Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachion. Erhalt ggf. Wiederherstellung der oligotrophen Gewässerqualität, der natürlichen Dynamik und der unverbauten Abschnitte dieser Flusstypen. Erhalt der biologischen Durchgängigkeit und der Anbindung von Seitengewässern. Erhalt der spezifischen morphodynamischen Besonderheiten wie Wasserfälle, Schluchten, ausreichend ungestörte Kies- und Sandbänke, Gumpen und Strudeltöpfe. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti), ihrer Unzerschnittenheit und der natürlichen biotopprägenden Dynamik. Erhalt des Verbunds mit naturnahen Bergmischwäldern, alpinen Rasen und Schuttfeldern.
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Seite 4 von 7 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der alpinen und borealen Heiden und des Boreo-alpinen Graslands auf Silikatsubstraten sowie der Artenreichen montanen Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen. Erhalt des charakteristischen Nährstoffhaushalts und der natürlichen Vegetationsstruktur. 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der alpinen und subalpinen Kalkrasen sowie ihres Wasser- und Nährstoffhaushalts und des Offenlandcharakters. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), insbesondere der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen. 8. Erhalt ggf. Wiederherstellung der artenreichen Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) bis hin zu den Berg-Mähwiesen (hochmontane Goldhaferwiesen) und den feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe in ihrer weitgehend gehölzfreien Ausprägungen. 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der im bayerischen Alpenraum seltenen nutzungsgeprägten Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) sowie der Kalkreichen Niedermoore mit ihren charakteristischen Artengemeinschaften und ihrem spezifischen Wasser-, Nährstoffund Mineralstoffhaushalt. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Lebenden Hochmoore, der Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion), der Übergangs- und Schwingrasenmoore (insbesondere des kolkreichen Röthelmooses) einschließlich spezifischem Wasser-, Nährstoff- und Mineralstoffhaushalt, den typischen Strukturen (Bult-Schlenken- Komplexe) und natürlichen Dystrophen Seen und Teichen. Erhalt und ggf. Entwicklung Noch renaturierungsfähiger degradierter Hochmoore. 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Kalktuffquellen (Cratoneurion) mit ihrem charakteristischen Wasser- und Nährstoffhaushalt, der natürlichen Vegetationsstruktur und der weitgehend gehölzfreien Ausprägung. Erhalt der hydrogeologischen Strukturen und Prozesse.
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Seite 5 von 7 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung der natürlichen Bereiche der für die östlichen Chiemgauer Alpen wertgebenden, wärmebegünstigten Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe mit ihrer biotopprägenden Dynamik, insbesondere am Seehauser Hochkienberg mit Asplenium fissum und der Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii) u. a. mit Soldanella austriaca 13. Erhalt der störungsarmen Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (u. a. mit ostalpinen Spezialisten: Saxifraga burseriana, Draba sauteri, Campanula alpina) von der montanen Stufe bis zu den Gipfeln. 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der großflächigen störungsarmen Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion), der Mitteleuropäischen subalpinen Buchenwälder mit Ahorn und Rumex arifolius, der Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion), der bachbegleitenden Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Moorwälder in naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhalt eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie von Höhlen- und sonstigen Biotopbäumen. Erhalt ggf. Wiederherstellung der prägenden Standortbedingungen (vor allem eines naturnahen Wasserhaushalts). 15. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Montanen bis alpinen bodensauren Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea), ihrer Störungsarmut, naturnahen Bestandsstruktur und Baumarten Zusammensetzung mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil. 16. Erhalt ggf. Wiederherstellung der natürlichen bis naturnahen Alpinen Lärchen- und/oder Arvenwälder im Verbund mit Latschen- und Grünerlengebüschen, alpinen Rasen und Schuttfächern. 17. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Gelbbauchunke und Kammmolch sowie ihrer Laich- und Landhabitate. Erhalt von für die Fortpflanzung geeigneten Kleingewässern. Erhalt eines hohen Strukturreichtums, insbesondere der Unterwasservegetation, in Laichgewässern des Kammmolchs. 18. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population der Groppe. Erhalt eines reich strukturierten Auswirkungen auf das Erhaltungsziel durch Flächeninanspruchnahme unterhalb der Erheblichkeitsschwelle nach Lambrecht und Trautner, 2007 sowohl für den LRT 9130 Waldmeister- Buchenwald und den LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder.
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Seite 6 von 7 Gewässerbetts und einer naturnahen Fischbiozönose. 19. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Alpenbocks. Erhalt alter thermophiler Blaugras-Buchenwälder mit ausreichend stehendem Totholzanteil 20. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Skabiosen-Scheckenfalters und seiner Lebensräume. Erhalt eines ausreichenden Habitatverbunds. 21. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Frauenschuhs und seiner lichten Wuchsorte 22. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Vorkommen des Sumpf-Glanzkrauts und seiner Wuchsorte in kalkreichen Niedermooren, insbesondere des natürlichen Wasserhaushalts und des oligotrophen Nährstoffhaushalts. 23. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Wuchsorte mit Vorkommen des Kriechenden Selleries. 1. Im Standarddatenbogen genannte Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH- Richtlinie lt. Natura 2000-Verordnung Die nachstehende Tabelle bezieht sich ausschließlich auf Flächen, die innerhalb der Grenze des FFH-Gebietes liegen und direkt und dauerhaft in Anspruch genommen werden. LRT Nr. LRT Name Fläche gesamt SDB 9130 Waldmeister- Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio- Acerion) Fläche betroffen 4.000 ha 600 m² 0,002 % 26 ha 362 m² 0,1 % Anteil betroffen Entsprechend den Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Lambrecht und Trautner, 2007), sind für die genannten Lebensraumtypen folgende Erheblichkeitsschwellen zu beachten: Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-RL Code Name Klasse Stufe I 9130 Waldmeister- Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Orientierungswerte quantitativ-absoluter Flächenverlust Der Flächenverlust des Lebensraumtyps darf in Abhängigkeit vom Gesamtbestand des Lebensraumtyps im Gebiet die folgenden Orientierungswert nicht überschreiten Wenn relativer Verlust 1% (Flächen in m²) Stufe II Wenn relativer Verlust 0,5% Stufe III Wenn relativer Verlust 0,1% 5 250 1.250 2.500 (Ist: 600) 3 50 250 500 (Ist: 362)
Ertüchtigung der Stützbauwerke am Bodenberg Seite 7 von 7 2. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie lt. Natura 2000-Verordnung EU-Code Deutscher Name Wissenschaftlicher Name 1087* Alpenbock Rosalia alpina Der Buchenwald oberhalb der B21 kommt grundsätzlich als Lebensraum für den Alpenbock (Rosalia alpina) in Frage. Nachweise der Art liegen hier jedoch nicht vor. Der Lebensraum des Alpenbocks ist geprägt von thermophilen Blaugras-Buchenwäldern mit ausreichend stehendem Totholz. Stehendes Totholz ist im betroffenen Bereich aus Verkehrssicherungsgründen nicht vorhanden. Vorhabensbezogene Wirkungen auf die Art können darum ausgeschlossen werden. Weitere, im Standarddatenbogen genannte Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind von den Vorhaben nicht betroffen. 3. Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich auf das Erhaltungsziel 14 durch Flächeninanspruchnahme des LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald und des LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder. Die Flächeninanspruchnahmen im LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald und im LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder liegen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle nach Trautner und Lamprecht, 2007. 4. Summationswirkung Das geplante Vorhaben ist nach aktuellem Kenntnisstand auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen nicht geeignet, die für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes zu beeinträchtigen. Nach Auskunft des StBA Traunstein ist im FFH-Gebiet Östliche Chiemgauer Alpen neben dem gegenständlichen Projekt lediglich ein weiteres Projekt in Planung. Dabei handelt es sich um eine Wanderwegsertüchtigung mit unerheblicher Flächeninanspruchnahme auf dem Gebiet der Gemeinde Weißbach. 5. Ergebnis Entsprechend der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsabschätzung sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen. Das Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich. Traunstein, den 18.01.2017... Wolfgang Schuardt Landschaftsarchitekt